2099/2022
Schulwegsicherung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4500 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2099/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Verkehrsausschuss 23.08.2022 Schulwegsicherung hier: Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion sowie Volt-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.06.2022, TOP 3.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion sowie Volt-Fraktion bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welcher Radius wird für die Schulwegsicherung zugrunde gelegt?“ Antwort der Verwaltung: Die Überprüfung der Schulwege erfolgt nicht nach einem vorbestimmten Radius, da das Schulumfeld je nach Lage und Größe der Schulen stark variiert. Frage 2: „Welche Maßnahmen zur Schulwegsicherung befinden sich aktuell in der Umsetzung? Welche befin- den sich in der Prüfung und welche sind noch geplant? Bitte um Auflistung mit Angabe der jeweiligen Schule.“ Frage 3: „Welche Anregungen/Beschlüsse aus der Elternschaft und den Bezirken wurden nicht umgesetzt? Aus welchen Gründen nicht? Eine Auflistung ist vorzulegen.“ Antwort der Verwaltung zu Fragen 2. und 3.: Die Verwaltung hat ein Konzept zur systematischen Schulwegsicherung aufgestellt und erprobt die- ses an ausgewählten Schulen in den Stadtbezirken Innenstadt (zentrale Lage), Nippes (Mittellage) und Porz (Randlage). Aufgrund der pandemiebedingten Situation in den Schulen in den vergangenen beiden Jahren konnte die Erprobung leider noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung prüft jedoch in Eigeninitiative sowie aufgrund von Meldungen der Bürger*innen und Schulen in allen Stadtbezirken punktuell etwai- ge Defizite im Bereich von Schulen und ergreift, soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Ver- besserung wie beispielsweise eine verstärkte Überwachung der Haltverbote im Schulumfeld, Anord- nung von Fußgängerüberwegen, Optimierung von Grünzeiten an Fußgängerampeln. 2 Weiter erarbeitet die Verwaltung derzeit einen Entwurf zur Einrichtung von Schulstraßen und prüft öffentliche Fördermöglichkeiten. Die Einrichtung von Schulstraßen kann auch in Köln zu einer Ver- besserung der Verkehrssituation im Schulumfeld beitragen. Aus Sicht der Verwaltung kann die Ein- richtung von Schulstraßen jedoch nicht ohne begleitende Sperrmaßnahmen erfolgen. Eine alleinige Beschilderung von Durchfahrtsverboten wird nach Einschätzung der Verwaltung ohne engmaschige Kontrollen durch die Polizei zu regelmäßigen Verstößen und damit zu der Gefahr einer Scheinsicher- heit für die Kinder führen. Die Einrichtung einer sog. Schulstraße bzw. eines temporären Durchfahrts- verbot mit täglicher physischer Sperrung kann jedoch aus Gründen der begrenzten Personalressour- cen sowie der Vielzahl von Schulen und möglichen Projekten nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden. Darüber hinaus sieht die Verwaltung die aktive Einbindung von Schule und Elternschaft als einen wichtigen Baustein an, der maßgebend für das Gelingen solcher Vorhaben sein kann. Eine proaktive Beteiligung von Schule und Elternschaft wird die Akzeptanz vor Ort gegenüber eines reinen Verwaltungshandelns deutlich steigern. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss bis zum Ende des Jahres ein entsprechendes Konzept vorlegen. Darüber hinaus führt die Verwaltung seit vielen Jahren als Verkehrssicherheitsaktion im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen freiwillige Elternbefragungen durch und prüft hier aufkommende Vorschläge zur Veränderung der Schulwege auf ihre Umsetzung. Die letzte Elternbefragung fand im Jahr 2020 statt und wurde durch die Infektionsschutzmaßnahmen um Covid-19 bereits massiv erschwert. Wegen dieser Probleme wurde im letzten Jahr auch aufgrund der pandemiebedingten mangelnden Erreichbarkeit und der generellen Mehrbelastung der Schulen keine Elternbefragung durchgeführt. Auch für dieses Jahr ist keine Elternbefragung geplant, da diese aufwändige Verkehrssicherheitsaktion wegen der gestiegenen Personalbelastungen zurzeit nicht ab- gedeckt werden kann. Arbeitsprogramme im Zuge der Elternbefragung wurden nicht geführt. Somit ist es nicht möglich, eine Aufstellung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen vorzulegen. Alle Schulen wurden aber schriftlich über die Untersuchungsergebnisse informiert und können im Einzel- fall den Sachstand zugesagter, aber noch nicht umgesetzter, Maßnahmen erfragen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Schulstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2099/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.08.2022
- Erstellt
- 29.06.2022 11:41