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0319/2019

Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.02.2019, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/341/2 
 
Vorlagen-Nummer 29.01.2019 
 0319/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
 
Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll 
Sachverhalt 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales  
vom 10.12.2018, wurde unter TOP 7.1 zur der Situation am Informations-/Anmeldeschalter in der Kfz-
Zulassungsstelle vorgetragen, dass es zwar das klassische Wartemarkensystem gibt, es aber den-
noch zu Schlangen vor der Wartemarkenausgabe kommt. Es falle des Öfteren vor, dass sich diesel-
ben Personen immer wieder in der Schlange anstellen, um andere Personen vorzumerken. Insbe-
sondere an Samstagen scheint die Situation hier sehr angespannt zu sein. 
Die Verwaltung hat zugesagt, die Schilderung zu prüfen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zeitweise Warteschlangen lassen sich insbesondere zu stark frequentierten Zeiten nicht immer ver-
meiden. Im Rahmen der Optimierung der Bürgerdienste werden weiterhin laufend Verbesserungs-
möglichkeiten geprüft und umgesetzt. 
 
Zu dem Hinweis, dass sich in der Warteschlange regelmäßig die gleichen Personen anstellen wür-
den, um andere Personen vorzumerken, weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich dabei um Be-
schäftigte von gewerblichen Zulassungsdiensten handelt, die für ihre Kunden Angelegenheiten in der 
städtischen Kfz-Zulassungsstelle erledigen. Eine Vielzahl der Kunden wird dabei durch gezielte An-
sprache erst vor Ort akquiriert. Zulassungsdienste müssen sich dann für jeden neu gewonnen Kun-
den erneut und damit insgesamt mehrfach anstellen, um eine Wartemarke zu erhalten. Es handelt 
sich also nicht um eine Vormerkung für andere Personen. Diese Vorgehensweise der gewerblichen 
Zulassungsdienste kann von der Verwaltung nicht unterbunden werden, jedoch sind die Zulassungs-
dienste gehalten, mit Zurückhaltung zu agieren. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0319/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.01.2019
Erstellt
23.01.2019 12:40