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Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0319/2019 vom 29.01.2019

Stand: Am 04.02.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341/2 Vorlagen-Nummer 29.01.2019 0319/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll Sachverhalt In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vom 10.12.2018, wurde unter TOP 7.1 zur der Situation am Informations-/Anmeldeschalter in der Kfz- Zulassungsstelle vorgetragen, dass es zwar das klassische Wartemarkensystem gibt, es aber den- noch zu Schlangen vor der Wartemarkenausgabe kommt. Es falle des Öfteren vor, dass sich diesel- ben Personen immer wieder in der Schlange anstellen, um andere Personen vorzumerken. Insbe- sondere an Samstagen scheint die Situation hier sehr angespannt zu sein. Die Verwaltung hat zugesagt, die Schilderung zu prüfen. Stellungnahme der Verwaltung Zeitweise Warteschlangen lassen sich insbesondere zu stark frequentierten Zeiten nicht immer ver- meiden. Im Rahmen der Optimierung der Bürgerdienste werden weiterhin laufend Verbesserungs- möglichkeiten geprüft und umgesetzt. Zu dem Hinweis, dass sich in der Warteschlange regelmäßig die gleichen Personen anstellen wür- den, um andere Personen vorzumerken, weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich dabei um Be- schäftigte von gewerblichen Zulassungsdiensten handelt, die für ihre Kunden Angelegenheiten in der städtischen Kfz-Zulassungsstelle erledigen. Eine Vielzahl der Kunden wird dabei durch gezielte An- sprache erst vor Ort akquiriert. Zulassungsdienste müssen sich dann für jeden neu gewonnen Kun- den erneut und damit insgesamt mehrfach anstellen, um eine Wartemarke zu erhalten. Es handelt sich also nicht um eine Vormerkung für andere Personen. Diese Vorgehensweise der gewerblichen Zulassungsdienste kann von der Verwaltung nicht unterbunden werden, jedoch sind die Zulassungs- dienste gehalten, mit Zurückhaltung zu agieren. Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 04.02.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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