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AN/0831/2020

Anfrage des Dr. Alexander Kierdorf, für die Denkmalpflege; hier: Löschung von Objekten aus der Kölner Denkmalliste

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.08.2020, TOP 11.2

Anfrage: Löschung von Objekten aus der Denkmalliste

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Anfrage: Löschung von Objekten aus der Denkmalliste

2253 Zeichen

Dr. Alexander Kierdorf

Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur
Von-Quadt-Straße 157

51069 Köln

Köln, den 16. 6. 2020

Anfrage zum Ausschuss Kunst und Kultur am 25. 8. 2020
Betrifft: Löschung von Objekten aus der Kölner Denkmalliste

Sehr geehrte Vorsitzende,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zusammenhang mit Haus Fühlingen ist in der Öffentlichkeit auch die Möglichkeit der
Löschung des Objektes aus der Denkmalliste diskutiert worden. Seitens der lokalen
Bezirkspolitiker war dieser Vorschlag begründet worden mit einer besseren Chance, den
inzwischen stark verfallene Bau zu sanieren und wieder nutzbar zu machen.

Hier geht es um eine Frage grundsätzlichen Charakters. Der Denkmalschutz trennt eindeutig
zwischen Denkmaleigenschaft und Erhaltungsfähigkeit. Für die Bewertung als Baudenkmal
aufgrund historischer und gestalterischer Aspekte soll der Zustand zunächst keine Rolle
spielen. Erst später werden Gründe benannt, die trotz Denkmalschutz einen Abriss zulassen.
Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um deutlich zu machen, dass der historische
Zeugniswert und die Bedeutung der Originalsubstanz unabhängig vom baulich-konstruktiven
Zustand und einer Nutzbarkeit sind. Ebenso wird festgelegt, dass bei zu schlechtem baulichen
Zustand der Substanz und fehlenden Erhaltungs- und Umnutzungsmöglichkeiten ein Abriss
des Denkmals akzeptiert werden kann, alternativ auch eine Löschung aus der Denkmalliste.
Dieses zunächst unnötig kompliziert erscheinende zweistufige Verfahren wurde vom
Gesetzgeber bewußt auch deshalb eingerichtet, damit ein Eigentümer nicht durch
Vernachlässigung oder zerstörerischen Eingriff den Denkmalstatus eines Gebäudes gezielt
untergraben und damit eine Löschung erreichen kann. Er würde damit quasi für sein
denkmalschädigendes Verhalten belohnt.

Angesichts des Beispiels Haus Fühlingen sowie weiterer, hier nicht näher erörterter Ansinnen
in Köln, Bauten oder ganze Objektgruppen aus der Denkmalliste zu streichen, bitten wir
hiermit den Stadtkonservator um nähere Erläuterung,

- unter welchen Voraussetzungen nach seiner Meinung abgesehen von den oben

geschilderten Gründen die Löschung von Objekten aus der Denkmalliste möglich
bzw. denkbar ist?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Kierdorf

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0831/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.06.2020
Erstellt
16.06.2020 13:34