AN/0831/2020
Anfrage des Dr. Alexander Kierdorf, für die Denkmalpflege; hier: Löschung von Objekten aus der Kölner Denkmalliste
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage: Löschung von Objekten aus der Denkmalliste
2253 Zeichen
Dr. Alexander Kierdorf Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur Von-Quadt-Straße 157 51069 Köln Köln, den 16. 6. 2020 Anfrage zum Ausschuss Kunst und Kultur am 25. 8. 2020 Betrifft: Löschung von Objekten aus der Kölner Denkmalliste Sehr geehrte Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren, Im Zusammenhang mit Haus Fühlingen ist in der Öffentlichkeit auch die Möglichkeit der Löschung des Objektes aus der Denkmalliste diskutiert worden. Seitens der lokalen Bezirkspolitiker war dieser Vorschlag begründet worden mit einer besseren Chance, den inzwischen stark verfallene Bau zu sanieren und wieder nutzbar zu machen. Hier geht es um eine Frage grundsätzlichen Charakters. Der Denkmalschutz trennt eindeutig zwischen Denkmaleigenschaft und Erhaltungsfähigkeit. Für die Bewertung als Baudenkmal aufgrund historischer und gestalterischer Aspekte soll der Zustand zunächst keine Rolle spielen. Erst später werden Gründe benannt, die trotz Denkmalschutz einen Abriss zulassen. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um deutlich zu machen, dass der historische Zeugniswert und die Bedeutung der Originalsubstanz unabhängig vom baulich-konstruktiven Zustand und einer Nutzbarkeit sind. Ebenso wird festgelegt, dass bei zu schlechtem baulichen Zustand der Substanz und fehlenden Erhaltungs- und Umnutzungsmöglichkeiten ein Abriss des Denkmals akzeptiert werden kann, alternativ auch eine Löschung aus der Denkmalliste. Dieses zunächst unnötig kompliziert erscheinende zweistufige Verfahren wurde vom Gesetzgeber bewußt auch deshalb eingerichtet, damit ein Eigentümer nicht durch Vernachlässigung oder zerstörerischen Eingriff den Denkmalstatus eines Gebäudes gezielt untergraben und damit eine Löschung erreichen kann. Er würde damit quasi für sein denkmalschädigendes Verhalten belohnt. Angesichts des Beispiels Haus Fühlingen sowie weiterer, hier nicht näher erörterter Ansinnen in Köln, Bauten oder ganze Objektgruppen aus der Denkmalliste zu streichen, bitten wir hiermit den Stadtkonservator um nähere Erläuterung, - unter welchen Voraussetzungen nach seiner Meinung abgesehen von den oben geschilderten Gründen die Löschung von Objekten aus der Denkmalliste möglich bzw. denkbar ist? Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Kierdorf
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0831/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.06.2020
- Erstellt
- 16.06.2020 13:34