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SEBD/001/2026

Erneuerung der Prozessleittechnik der Klärwerke (I-8030615001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

A+F Beschluss 27.11.2025

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 27.01.2026, TOP 10

Anlage 1 Übersichtslageplan Klärwerk-Nord

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Anlage 2 Übersichtslageplan Klärwerk-Süd

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A+F Beschluss

3845 Zeichen

SEBD/001/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Erneuerung der Prozessleittechnik der Klärwerke (I-8030615001)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 27.01.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
 
„Erneuerung der Prozessleittechnik der Klärwerke“ (I-8030615001)
 
mit Gesamtkosten in Höhe von 10.977.765 Euro (brutto).
 
 
Beschlusslage:
 
Bedarfsbeschluss des Rates vom 18.05.2017
 
 
Sachdarstellung:
Kosten
   
     konsumtive Kosten 0 EUR
  
+   investive Kosten 10.977.765 EUR
  
=   Gesamtkosten 10.977.765 EUR
  
  
jährliche Nettofolgekosten 163.842 EUR

Seite 2
Ausgangssituation
 
Das Klärwerk Düsseldorf-Nord (KWN) liegt linksrheinisch in Meerbusch-Ilverich. Es
wird seit 1966 als mechanisch-biologische Anlage betrieben und leitet die Abwässer
des hauptsächlich nördlichen Stadtgebietes gereinigt in den Rhein ab. Das Klärwerk
Düsseldorf-Süd (KWS) wird seit 1975 als mechanisch-biologische Anlage betrieben
und leitet die Abwässer des südlichen, gut 6.000 Hektar umfassenden, Stadtgebietes
gereinigt in den Rhein ab. Für die Unterhaltung und den Betrieb der Klärwerke ist der
Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) zuständig. 
 
Für die automatisierte Steuerung, Regelung und Überwachung der
Abwasserreinigungsprozesse bedienen sich die Großklärwerke einer
Prozessleittechnik. Diese besteht grundsätzlich aus einer Visualisierung und
Bedienoberfläche (Prozessleitsystem), der Netzwerkinfrastruktur zur Verteilung von
Signalen und Daten sowie den dezentral angeordneten Automatisierungsstationen in
der Feldebene. 
 
Auf beiden Klärwerken ist die Automatisierungstechnik zum Teil veraltet und die
Hersteller bieten keine Unterstützung oder Ersatzteile mehr an. Zudem müssen die
Lichtwellenleiter (LWL)-Infrastruktur und die Netzwerktechnik erneuert und
verbessert werden, so dass die steigenden Anforderungen an kritische
Infrastrukturen auch zukünftig erfüllt werden. 
 
 
Darstellung der Maßnahme
Die Maßnahme wird in drei Teilbereiche unterteilt:
1. Netzwerk-Infrastruktur und -technik KWN und KWS
 Verlegung von neuen leistungsfähigeren LWL-Kabeln und Realisierung eines
Ringsystems
 Aufbau der Netzwerktechnik zur störungsfreien und angriffssicheren
Signalverarbeitung
 
2. Automatisierungstechnik KWN
 Austausch und Modernisierung der veralteten Prozess- und
Automatisierungsstationen in der Feldebene 
 
 
3. Automatisierungstechnik KWS
 Austausch und Modernisierung der veralteten Prozess- und
Automatisierungsstationen in der Feldebene 
 
 
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.

Seite 3
Gesamtkosten
 
 konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Netzwerk-Infrastruktur und 
Netzwerktechnik KWN/KWS    4.350.272
Automatisierungstechnik 
KWN    2.117.943
Automatisierungstechnik 
KWS    2.365.450
Baunebenkosten    2.144.100
Summe Gesamtkosten    10.977.765
Finanzierung
 
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von
10.977.765 Euro ermittelt.
 
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029
mit Gesamtkosten in Höhe von 11.150.000 Euro enthalten. Damit ist die Maßnahme
in Höhe von 10.977.766 Euro ausfinanziert. 
 
Terminplan
 
Baubeginn Juni 2026
Bauzeit ca. 42 Monate
Fertigstellung ca. Dezember 2029
 
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
 
BIC-Empfehlung Amt für kommunale 
Prüfung geprüft
Kämmerei geprüft Zustimmung der 
Kämmerin
    
am: am: 19.11.2025 am: am:
 
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Bestimmungen des §13 (2) KomHVO.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bauausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SEBD/001/2026
Typ
A+F Beschluss
Datum
27.11.2025
Erstellt
27.11.2025 10:22