3571/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen SPD und Die Linke betreffend "Einstellung des Zuschusses zum JobTicket für die Verwaltungsbeschäftigten der Stadt Köln" (AN/1533/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4046 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/113 Vorlagen-Nummer 13.11.2024 3571/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.11.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen SPD und Die Link betreffend "Einstellung des Zuschusses zum JobTicket für die Verwaltungsbeschäftigten der Stadt Köln" AN/1533/2024) Frage 1: Seit wann bietet die Stadt Köln ein Jobticket an? Antwort der Verwaltung: Durch Beschluss des Rates vom 14. Mai 1992 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Jobticket für die Mitarbeitenden einzuführen. Im Mai 2023 wurde das bisherige Jobticket für alle Mitar- beitenden auf das günstigere und deutschlandweit gültige Deutschlandticket umgestellt. Frage 2: Wie viele Personen erhalten derzeit das Jobticket/Deutschlandticket? Antwort der Verwaltung: Im Monat November 2024 beziehen von den rund 21.500 Mitarbeitenden insgesamt 8.899 Mitarbeitende ein Deutschlandticket über die Stadt Köln, davon 7.113 Tarifbeschäftigte und 1.786 Beamt*innen. Die Tarifbeschäftigten erhalten derzeit einen Zuschuss in Höhe von 12,25 Euro. Für die Beamt*innen wird aufgrund fehlender landesgesetzlicher Grundlage kein Zu- schuss gewährt. Frage 3: Das Jobticket der Stadt Köln gibt es seit vielen Jahren. Gab es dazu eine Vereinba- rung mit dem Personalrat? Wenn nein, warum hat die Verwaltung nicht das Gespräch mit dem Personalrat gesucht Antwort der Verwaltung: Grundlage für das Jobticket ist der o. g. Ratsbeschluss vom 14. Mai 1992. Die Gewährung des Zuschusses an die Tarifbeschäftigten erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Personalrat wurde durch das Personal- und Verwaltungsmanagement vor der Information an die Mitarbeitenden über die geplante Einstellung des Zuschusses für die Tarifbeschäftigten ab dem 1. Januar 2025 informiert. Frage 4: Die Stadt Köln bezuschusst jedes Ticket mit 12,25 Euro. Durch die Streichung dieses Zuschusses entfallen auch der 5 %-Rabatt pro Ticket durch die Verkehrsbetriebe. Warum be- lastet die Verwaltung ihre Beschäftigten damit zusätzlich? Frage 5: Der Rat der Stadt Köln hat parteiübergreifend die Bezuschussung des Jobti- 2 ckets/Deutschlandtickets nie in Frage gestellt, sondern begrüßt. Der Rat hat sich sogar für ei- nen Zuschuss zur Anschaffung von Fahrrädern für die Beschäftigten ausgesprochen. Warum wurde die Politik nicht im Vorfeld in die Überlegungen der Kämmerei einbezogen, anstatt jetzt einseitig und völlig überraschend das Budgetrecht des Rates auszuhebeln und die Nutzer vor vollendete Tatsachen zu stellen? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 4 und 5: Der Rat der Stadt Köln hat die Bezuschussung des Deutschlandtickets in Höhe von 25% ab 1. August 2023 zu dem noch aktuell gültigen Preis von 49 Euro beschlossen. Durch die Eini- gung der Verkehrsminister*innen der Länder, den monatlichen Preis für das Deutschlandticket ab 1. Januar 2025 um neun Euro auf 58 Euro anzuheben, liegt der Verwaltung ab 1. Januar 2025 kein gültiger Beschluss des Rates für eine Zuschusszahlung mehr vor. Aktuell wird je Ticket ein Zuschuss von 12,25 Euro gewährt, was den städtischen Haushalt in Summe mit einem Betrag von über 1 Million Euro pro Jahr belastet. Es handelt sich um eine grundsätzlich freiwillige Leistung der Stadt Köln an ihre Beschäftigten. Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage muss die Verwaltung alle Anstrengungen unternehmen einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Die im Rahmen des Aufstellungsprozesses untersuchten und entwickelten Priorisierungen und Konsolidierungen betreffen alle Bereiche der Stadtverwaltung. Sie wirken sowohl auf die Ertrags- als auch die Aufwandsseite und erfas- sen auch die internen Prozesse und Strukturen sowie die Leistungen der Verwaltung. Der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sieht daher vor, dass die Zahlung des Zuschusses zum Deutschlandticket für Tarifbeschäftigte ab dem 1. Januar 2025 eingestellt wird. Die abschlie- ßende Entscheidung hierüber obliegt dem Rat der Stadt Köln. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3571/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 13.11.2024
- Erstellt
- 11.11.2024 11:50