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AN/0334/2019

Antrag der CDU-Fraktion: Vorstellung und Sachstand zur Einführung der elektronischen Bauakte

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 12.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.03.2019, TOP 8.1

2019.03.26 Antrag Vorstellung und Sachstand zur Einfuehrung der elektronischen Bauakte

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2019.03.26 Antrag Vorstellung und Sachstand zur Einfuehrung der elektronischen Bauakte

2213 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  Köln- Porz, den 11.03.2019 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 26.03.2019. 
Vorstellung und Sachstand zur Einführung der elektronischen Bauakte 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um die Vorstellung und den aktuellen 
Sachstand zur Einführung der elektronischen Bauakte in einer der nächsten Sitzungen. 
Folgende Fragestellungen bitte wir zu berücksichtigen: 
1) wird die elektronische Bauakte für alle Bauanträge  nutzbar sein, wie z.B. der 
“Vereinfachte” Bauantrag 
1.a) wird es eine Eingabe-Maske geben, die die verschiedene Bauvorhaben abdeckt z.B. 
Carport, MehrfamilienHausbau, GewerbeBau in Nähe oder in Gebieten des 
Lanschaftsschutzes, vorhanden Straßen mit oder ohne Gehwege, ... 
2) inwiefern wird die Bearbeitung der Verwaltung dadurch erleichtert 
3) wird es einen Statusbericht der Bearbeitung für den Antragssteller geben 
4) wann wird die elektronische Bauakte eingeführt 
5) wird es eine Testphase geben 
6) wird es eine Priorisierung geben 
7) welche Personen werden Zugriff auf die elektronische Bauakte haben 
Begründung: 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz 

Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

Die Bearbeitung von Bauanträgen ist für viele “ein Buch mit sieben Siegeln”. Viele 
Spekulation um die Vorgänge in der Verwaltung gibt es schon und viele wundern sich was 
“ man” alles einreichen muss. Daher kann der Schritt zu einer elektronischen Bauakte 
sinnvoll sein, wenn man durch ein entsprechendes Profil die kompletten Anforderungen für 
“sein eigenes Bauprojekt” sieht und vielleicht vollständig einreichen kann. 
Auch die Sicherheit war und ist eine zentrale Frage; wer kann meine Daten einsehen und 
wer arbeitet damit. 
Viele Fragen, die mit der elektronischen Bauakte vielleicht fast ganz beantwortet werden 
können. 
Werner Marx        Birgitt Ogiermann 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0334/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
12.03.2019
Erstellt
12.03.2019 17:43