AN/0019/2017
Gülle-Einbringung in Sürth
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0019/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 Gülle-Einbringung in Sürth Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen bitten folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der BV2 Rodenkirchen am 23.01.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, auf den folgenden näher bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der BV2 vorzulegen und zu erläutern. 1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen Sonnenblumenweg/Weg In der Aue/Leinpfad, Grö- ße 7,5ha, 2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue“/ Mittelweg, Größe ca.5ha. Begründung: Dem Stadtanzeiger(KStA) vom 04.01.2017 war im Teil Wirtschaft Seite 9 zu entnehmen, „dass Deutschlands Grundwasser an vielen Stellen weiter stark mit Nitrat belas- tet ist. Zuletzt sei an 28% der Messstellen eine Konzentration über dem Schwellenwert von 50 mg/l festgestellt worden“(Zitatende). Mögliche Belastungen von Boden- u. Grundwasser sind festzustellen, damit gfs. verbindliche Verbote zum Eintrag von Gülle verordnet werden. - 2 - Nach Beobachtungen aus der umliegenden Nachbarschaft und dem südlichen Sürth werden hier seit vielen Jahren alleine auf den Acker „Maisfeld“ teilweise über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf den Acker im Frühjahr eingebracht, nachdem das Feld vorher zur Neuein- saat von Mais gepflügt wurde. Bei dem 2. Acker am Mittelweg dürfte es sich um dieselbe Menge an Gülle handeln. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0019/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Gülle-Einbringung in Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.5 Gülle-Einbringung in Sürth; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen AN/0019/2017 Die FDP Fraktion tritt dem gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion, der SPD Fraktion und der Frakti- on Die Grünen bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den folgenden näher bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergeb- nisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen Sonnenblumenweg/Weg In der Aue/Leinpfad, Größe 7,5ha, 2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue“/ Mittelweg, Größe ca.5ha. 3. Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt? Sachstand Dezember 2018 Eine Antwort liegt mit der Vorlage 3931/2018 zu der Anfrage AN/0019/2017 vor. Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP in der BV 2 Rodenkirchen hat die BV 2 in ihrer Sitzung vom 23.01.2017 den Beschluss gefasst, die Verwaltung wird gebeten, auf zwei näher bezeichneten Äckern Boden- und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der BV2 vorzulegen und zu erläutern. Zur Begrün- dung wird auf eine Presseberichterstattung des Kölner Stadtanzeiger vom 04.01.2017 hingewiesen, nach der die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland zu hoch sei. Nach Beobachtungen aus der umliegenden Nachbarschaft werden über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf einen Acker im Frühjahr eingebracht. Der Beschluss enthält zudem die Frage, ob das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt ist. Zu der Nitratbelastung im Grundwasser und zur Gülledüngung auf Kölner Stadtgebiet teilt die Verwal- tung folgendes mit: In Köln wird die Grundwassergüte durch die zuständigen Stellen regelmäßig überwacht. So finden durch die Rhein Energie AG als Betreiberin der Kölner Wasserwerke alle zwei Monate Un- tersuchungen der Nitratgehalte statt. Dazu werden ca. 30 Messstellen beprobt und der Nitratgehalt bestimmt. Darüber hinaus werden auch weitere Untersuchungen sowohl im Rohwasser als auch im Trinkwasser durchgeführt. Zudem wird im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie das 2 Grundwasser jährlich durch das Land NRW gemäß den Vorgaben der Richtlinie überprüft. Schließlich wird die Grundwassergüte seit einigen Jahren flächendeckend, d.h. auch außerhalb der Wasser- schutzgebiete, im Rahmen des Grundwassermonitorings des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ermittelt. Hierzu werden Proben an ca. 220 Grundwassermessstellen gezogen und anschließend ana- lysiert. Nach diesen Untersuchungen ist festzustellen, dass die Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet mit Ausnahme eines Bereiches im Kölner Süden unterhalb der Grenzwerte nach der Trinkwasser-Verordnung (Grenzwert = 50 mg/l) liegt. Die Quelle für die Nitratbelastung des Grundwassers entsteht außerhalb des Kölner Stadtgebiets. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den glei- chen Zeitraum bei 20,2 mg/l. Das geförderte Rohwasser ist nach Aussage der RheinEnergie AG mit Nitrat in einer Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. Ein Grund für diese niedrigen Nitratkonzentrationen des Grundwassers ist auch in der schon seit vie- len Jahren betriebenen Kooperation der RheinEnergie AG mit den hiesigen Landwirten gegeben. Das Ausbringen organischer Nährstoffträger wie Mist und Gülle gehört zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Die Ausbringung unterliegt rechtlichen Beschränkungen, insbesondere den Rege- lungen der Düngeverordnung. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU hat zur Folge, dass Gülle und Gärsubstrate auch nach Deutschland und damit auch nach NRW importiert werden dürfen. Das Transportieren und Ausbringen von organischen Nährstoffträgern wie Gülle und Gärsubstrat unter- liegt diversen Aufzeichnungsverpflichtungen für den Landwirt als Aufnehmer und für den Abgeber, der selbst Landwirt oder auch z. B. Biogasanlagenbetreiber sein kann. Diese Daten werden in einer zent- ralen Datenbank bei der Landwirtschaftskammer erfasst. Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen Beschränkun- gen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle seit 1996 durch die Düngeverordnung (DüV) ge- regelt, die durch ergänzende Verordnungen der Bundesländer begleitet wird. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Zeiten die Ausbringung zulässig ist. Es bestehen Ausbringverbote grundsätzlich bei überschwemmten, wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen Kernsperrzeit (1. bzw. 15.November bis 31.Januar). Die Rheinenergie AG ist auf Anforderung gerne bereit, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser durch die planvolle und überwachte Dün- gemittelausbringung in Wasserschutzgebieten zu berichten. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0019/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 09.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27