Mandari Insight

V/0152/2016

Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen,-projekten und -initiativen

Vorlagen 17.02.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 25.02.2016, TOP 7

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

EntwurfRichtlinienMaennerprojekte

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1499 Zeichen

V/0152/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen,-projekten und -initiativen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage beigefügten „Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen, -projekten und 
-initiativen“ werden beschlossen. 
 
Die Richtlinien dienen als Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen an entsprechende Antragstel-
ler durch die Verwaltung bzw. den Ausschuss für Gleichstellung 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Beschluss zum Haushalt 2016 hat der Rat der Stadt im Haushalt des Frauenbüros jährlich 
4000 € für die Förderung von Männerprojekten und -initiativen bereit gestellt. Die Vergabe der Mittel 
soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, die analog der Richtlinien zur Vergabe der Zuschüsse 
an Frauenorganisationen, -projekte und –initiativen ausgestaltet sind.  
 
Das Frauenbüro hat anliegenden Richtlinienentwurf auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit dem 
männernetzwerk Münster erarbeitet. Die Vergabe der Mittel soll künftig auf dieser Grundlage erfolgen. 
 
 
Gez. Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
Entwurf „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0152/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

EntwurfRichtlinienMaennerprojekte

4665 Zeichen

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
Entwurf 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, 
-projekten und -initiativen  
 
 
 
1. Grundsatz  
Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Männerorganisationen und -projekten im Haushalts  
plan bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Arbeit von  
Männergruppen, -initiativen und -projekten. Ziel dieser Förderung ist es: 
 
• eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und 
• Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 
 
 
2. Förderungsgrundlage  
Grundlagen der Förderung sind: 
 
• die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster bereitgestellten Mittel, 
• diese Richtlinien. 
 
 
3. Antragsberechtigung 
 
3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen für Männer, die in 
Münster ihren Sitz haben, von Männern getragen werden und nicht ökonomisch ausgerichtet sind. 
 
3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem- 
übergreifend Dienste und Veranstaltungen für Männer anbieten. 
 
Insbesondere 
 
• Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu 
Rollenbildern), 
• männerspezifische Informations- und Beratungsangebote, 
• Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Männern in Belastungssituationen, 
• Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen, 
 
Die Antragsteller sollen mit anderen Initiativen un d Gruppen sowie mit den öffentlichen  
Einrichtungen zusammenarbeiten. 
 
3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich Münsteraner 
Männer beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden.

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
4. Förderungsgrundsätze 
 
4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: 
 
• einmalige Kosten für konkrete Programme, 
• einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, 
• (wiederkehrende) Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten,  
keine Investitionskosten), 
• im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden. 
 
 Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antra gstellung entstanden sind. 
 
4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von  Sach- und 
Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und  ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 
 
4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einn ahmen (Zuwendungen, Leistungen 
Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsm ittel für alle mit dem Zuwendungszweck 
zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen. 
 
4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über dies e Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen 
Förderungsmöglichkeiten. 
 
4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch  die Mittel der 
Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Un terstützungsarbeit der Münsteraner 
Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe (MIKS) hingewiesen. 
 
4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewäh rt, der spätestens vier Wochen vor 
Maßnahmebeginn dem Frauenbüro vorliegen muss. 
 
5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und  
Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten  
nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes enthalten. 
 
 
6. Entscheidung 
 
6.1 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von 
2.000 EUR die Verwaltung (Frauenbüro). 
 
6.2 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2.000 EUR entscheidet der Ausschuss für 
Gleichstellung. 
Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab.

Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 
 
 
6.3 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf einen Jahres gestellt werden. 
 
6.4 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Aussc huss für Gleichstellung ein 
zusammenfassender  Bericht über alle gestellten und bewilligten Anträge vorgelegt. 
 
 
7. Verwendungsnachweis 
 
7.1 Die Zuschussempfänger haben über die ordnungsgemäße  Verwendung der bewilligten Mittel 
einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Bericht un d bezifferter Ausgabennachweis) 
innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen. 
 
7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Frauenbüro 
eine Rückforderung vor. 
 
 
8. In Kraft treten  
 Die Richtlinien treten am … in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

25.02.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0152/2016
Typ
Vorlagen
Datum
17.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37