V/0152/2016
Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen,-projekten und -initiativen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1499 Zeichen
V/0152/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen,-projekten und -initiativen Beratungsfolge 25.02.2016 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage beigefügten „Richtlinien zur Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen“ werden beschlossen. Die Richtlinien dienen als Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen an entsprechende Antragstel- ler durch die Verwaltung bzw. den Ausschuss für Gleichstellung Begründung: Mit dem Beschluss zum Haushalt 2016 hat der Rat der Stadt im Haushalt des Frauenbüros jährlich 4000 € für die Förderung von Männerprojekten und -initiativen bereit gestellt. Die Vergabe der Mittel soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, die analog der Richtlinien zur Vergabe der Zuschüsse an Frauenorganisationen, -projekte und –initiativen ausgestaltet sind. Das Frauenbüro hat anliegenden Richtlinienentwurf auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit dem männernetzwerk Münster erarbeitet. Die Vergabe der Mittel soll künftig auf dieser Grundlage erfolgen. Gez. Markus Lewe Anlagen: Entwurf „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen Vorlagen-Nr.: V/0152/2016 Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage
EntwurfRichtlinienMaennerprojekte
4665 Zeichen
Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 Entwurf Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen 1. Grundsatz Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Männerorganisationen und -projekten im Haushalts plan bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Arbeit von Männergruppen, -initiativen und -projekten. Ziel dieser Förderung ist es: • eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und • Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 2. Förderungsgrundlage Grundlagen der Förderung sind: • die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster bereitgestellten Mittel, • diese Richtlinien. 3. Antragsberechtigung 3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen für Männer, die in Münster ihren Sitz haben, von Männern getragen werden und nicht ökonomisch ausgerichtet sind. 3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem- übergreifend Dienste und Veranstaltungen für Männer anbieten. Insbesondere • Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu Rollenbildern), • männerspezifische Informations- und Beratungsangebote, • Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Männern in Belastungssituationen, • Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen, Die Antragsteller sollen mit anderen Initiativen un d Gruppen sowie mit den öffentlichen Einrichtungen zusammenarbeiten. 3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich Münsteraner Männer beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden. Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 4. Förderungsgrundsätze 4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: • einmalige Kosten für konkrete Programme, • einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, • (wiederkehrende) Sachkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten, keine Investitionskosten), • im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden. Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antra gstellung entstanden sind. 4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einn ahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsm ittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen. 4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über dies e Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen Förderungsmöglichkeiten. 4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch die Mittel der Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Un terstützungsarbeit der Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe (MIKS) hingewiesen. 4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 5. Verfahren 5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewäh rt, der spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn dem Frauenbüro vorliegen muss. 5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes enthalten. 6. Entscheidung 6.1 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von 2.000 EUR die Verwaltung (Frauenbüro). 6.2 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2.000 EUR entscheidet der Ausschuss für Gleichstellung. Die Verwaltung (Frauenbüro) gibt dafür eine Empfehlung ab. Beschlussvorlage an den AGL vom 26.02.2016 6.3 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf einen Jahres gestellt werden. 6.4 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Aussc huss für Gleichstellung ein zusammenfassender Bericht über alle gestellten und bewilligten Anträge vorgelegt. 7. Verwendungsnachweis 7.1 Die Zuschussempfänger haben über die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Bericht un d bezifferter Ausgabennachweis) innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen. 7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Frauenbüro eine Rückforderung vor. 8. In Kraft treten Die Richtlinien treten am … in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0152/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37