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1452/2024

Beantwortung von Einwohneranfragen zur Sitzung der BV 5 vom 25.01.2024 betreffend Johannes-Giesberts-Park

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.06.2024, TOP 1.4

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 1 Allgemeine Antwort

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Ansehen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

15065 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1452/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
 
Beantwortung von Einwohneranfragen zur Sitzung der BV 5 vom 25.01.2024 betreffend 
Johannes-Giesberts-Park 
Die Verwaltung beantwortet die Einwohneranfragen betreffend Johannes-Giesberts-Park über 
die beigefügte Anlage 1 sowie nachfolgend: 
 
 
Einwohneranfrage 0775/2024 
Können Sie mir hierzu mitteilen wenn das Ordnungsamt- also zu welcher Uhrzeit- in 
dem Park immer ihre Route stattfindet? 
 
Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein- 
spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu neh-
men. Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanla-
gen zu fahren. Wer wird das kontrollieren? Auch hier kann ich Ihnen als Nutzerin des 
Parks mitteilen dass Fahrräder abseits der Wege fahren. Täglich.  
Wie kann ich als Nutzerin des Parks dieses melden wenn ich dies wieder beobachte? 
 
Antwort: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 
die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich überwacht werden. In den Sommermona-
ten erfolgt dies auf Grund der Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz 
erfolgt.  
Im Ergebnis kann der Ordnungsdienst nur einschreiten, wenn diese zum Zeitpunkt der Kon-
trolle Störer*innen bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten ermitteln. Zusätzlich kann der 
Ordnungsdienst bei akuten Situationen über die Leitstelle (Rufnummer: 0221/221-32000) kon-
taktiert werden.  
 
Dann würde ich noch gerne ausführlicher auf meine erste Frage eingehen wie es gere-
gelt wird wenn mein Angsthund evtl. vor Schreck auf die Amsterdamer Straße rennt. Es 
wird geantwortet: Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für 
das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört 
auch, dass der Tier- besitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier 
verantwortlich ist. 
Warum verlegt die Stadt Köln die Hundewiese denn an eine Stelle und schafft diese Ge-
fahren? Also mir wird ja eine Fläche angeboten die nunmehr Gefahren beinhalten wird 
die vorher nicht waren. Das verstehe ich nicht. Rein rechtlich gesehen muss hier ja eine 
Ermessensabwägung stattgefunden haben. Gerne möchte ich dies erläutert haben, 
denn Hundewiese ohne Nähe zu Straße zu Hundewiese mit unmittelbarer Nähe zu einer

2 
 
50km stark befahrenden Hauptstraße erlässt für mich natürlich als Laien absolut keine 
Logik. 
 
Antwort:  
Am 30.01.2014 wurde bereits von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen, dass eine an-
dere Flächenausweisung der Freilauffläche erfolgen muss, wenn die Kinderspielbereiche aus-
gebaut werden. Nur so können Nutzungskonflikte vermieden werden (3344/2013).  
 
Der Johannes-Giesberts-Park befindet sich in einem innerstädtischen dicht besiedelten Ge-
biet. Entsprechend hoch ist das Besucher*innenaufkommen. Um hier weitere Erkenntnissen 
für die Planung zu erlangen, sind die Anwohner*innen in einer Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 
befragt worden (siehe hierzu: Johannes-Giesberts-Park | Beteiligungsportal der Stadt Köln 
(meinungfuer.koeln). Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Interessen und Konflikte zwischen 
unterschiedlichen Nutzergruppen deutlich aufgezeigt. Um möglichst viele Interessen im Jo-
hannes-Giesberts-Park zu erfüllen, wurde zuerst einmal geprüft, ob eine Verlegung des Bolz-
platzes im Bestand möglich ist. Am 25.01.2024 hat die Bezirksvertretung Nippes grundsätzlich 
über den möglichen Flächentausch entschieden (0117/2024). Die Verwaltung erarbeitet nun 
aufgrund dieser Entscheidung und der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Bür-
ger*innenrückmeldungen einen Entwurf und stellt diesen anschließend der Politik erneut zur 
Entscheidung vor. Auf dieser Basis trifft die Politik eine Entscheidung über die umzusetzende 
Gestaltung der Parkanlage.

3 
 
Einwohneranfrage 0777/2024 
 
Was sind die Beweggründe einen Park genau an dieser Stelle so zu verändern, dass er 
gegen so viele Punkte spricht: 
- Versiegelung von Fläche kann doch in Zeiten des Klimawandels nicht ernsthaft von 
der Stadt Köln erwogen werden? Wo doch das Clouthgelände schon so desaströs ge-
plant wurde? Können wir Grünflächen nicht einfach mal in Ruhe lassen? 
 
Antwort: Das skizzierte Gesamtkonzept für den Johannes-Giesberts-Park beinhaltet insge-
samt eine ökologische und klimatische Aufwertung, z.B. durch Nachpflanzung von Bäumen 
entlang des Gehölzstreifens am Clouth-Quartier.  
Die als positive auf das Klima bewerteten Auswirkungen beziehen sich nicht nur auf den Bolz-
platzes, sondern auf die skizzierten Maßnahmen (siehe Beschlussvorlage 0117/2024) insge-
samt. 
Die Beurteilung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt durch 
Einschätzung der grob zu erwartenden baulichen Veränderungen, z.B. durch Nachpflanzung 
von Bäumen entlang des Gehölzstreifens am Clouth-Quartier gegenüber zu erwartenden neu 
versiegelten Flächen. Daher wird für die Umsetzung des skizzierten Gesamtkonzeptes für den 
Johannes-Giesberts-Park insgesamt eine ökologische und klimatische Aufwertung erwartet. 
Jedoch steht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Planung fest. Die Entwurfsplanung wird 
auf Grundlage der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes vom 25.01.2024 erarbeitet 
(0117/2024) und anschließend erneut der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Zu 
einem späteren Zeitpunkt wird im Rahmen der darauf folgenden Genehmigungsplanung auf 
der Basis der hier betreffenden Entwurfsplanung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 
behandelt. 
In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine verbal-argumentative Auseinandersetzung mit 
dem Bestandteil des Naturhaushaltes „Klima“, aus der auch Maßnahmen mit klimatischen 
Funktionen resultieren und dargestellt werden (wie beispielsweise Entsiegelungen oder 
Pflanzmaßnahmen).  
 
- die Hundefreilauffläche wird von früh morgens bis spät abends von vielen Menschen 
genutzt. Warum Sportgeräte (die es übrigens auch am Lohsepark bereits gibt) diesem 
Vorrang geben?  
 
Antwort: Die Hundefreilauffläche im Johannes-Giesberts-Park hat keinen Bestandsschutz. 
Am 30.01.2014 wurde bereits von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen, dass eine an-
dere Flächenausweisung der Freilauffläche erfolgen muss, wenn die Kinderspielbereiche aus-
gebaut werden. Nur so können Nutzungskonflikte vermieden werden (3344/2013). 
Die Planung des Spielplatzes im Johannes-Giesberts-Park ist am 26.10.2023 vom Rat be-
schlossen worden (1215/2023). Die bestehende Hundewiese wird aufgrund des Beschlusses 
der Bezirksvertretung Nippes am 25.01.2024 (0117/2024) verlegt.  
 
 
- Nippes ist ein Mekka für Kinder (wir haben selbst 2), mit vielen Aktivitäten und Spiel-
plätzen. Wir sind hier schon sehr verwöhnt. Wenn so viel Geld übrig ist, wäre es nicht 
in unser aller Verantwortung dies eher für Bereiche und Menschen zu nutzen, die es 
nicht haben? Statt für einen Spielplatz u Sportgeräte Natur zu zerstören u gleichzeitig 
andere Menschen von diesem Platz zu verjagen?  
 
Antwort: Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Gies-
berts-Park ist bei den Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Der beste-
hende Spielplatz im Park ist zurzeit nicht ausgebaut. Gerade während und nach der Corona 
Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig informelle Spiel- und Bewegungsangebote für 
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sind. Aktuell verfügt Nippes über 117.867 Ein-
wohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen Spielraumplanung 
ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insgesamt 120.806 m². 
Anhand der demografischen Entwicklung lässt sich ablesen, dass Nippes ein stark wachsen-
der Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von Familien mit Kindern und Jugendlichen und die 
Realisierung von Um- und Neubaugebieten.

4 
 
Das machen auch die zahlreichen Neubauprojekte deutlich, wie zum Beispiel das in 2021 fer-
tiggestellte Clouth Quartier. Allein bei diesem Bauprojekt sind 1200 neue Wohnungen hinzu-
gekommen. Die Größe des Bauprojektes löste einen neuen Bedarf an Spielplatzfläche aus, da 
neue Bewohner*innen hinzugezogen sind. In diesem Zuge musste der Bauhabenvorträger ei-
nen öffentlichen Spielplatz erreichten bzw. ausbauen, dabei entstand der Spielplatz auf dem 
Luftschiff Platz. Durch die stärkere Verdichtung des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar 
attraktive, altersgerechte und bedarfsgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche errich-
tet werden. Um diesen Mangel zu begegnen müssen auch bestehende Spielplatzflächen mit 
einem hohen Spielwert ausgebaut oder neugebaut werden. 
Die zentrale Lage und Größe, sowie die Nähe zum Kinderkrankenhaus, des Johannes-Gies-
berts-Park stellt ein beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Der Ausbau der vorhandenen 
Spielplatzfläche bietet Kindern und Jugendlichen, sowie Familien, eine hohe Aufenthaltsquali-
tät und einen gesteigerten Spielwert. Vor diesem gesamten Hintergrund wird die Notwendig-
keit des Ausbauens der vorhandenen Spielplatzfläche im Johannes-Giesberts-Park deutlich.

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Einwohneranfrage 0951/2024 
 
Wieso wrd keine geeignetere Fläche im Johannes-Giesberts Park für die Hundefreilauf-
fläche ausgesucht, zB Richtung Florastrasse? 
Wurden weitere mögliche Flächen im Johannes-Giesberts Park für eine Hundefreilauf-
fläche bereits geprüft? 
Wenn noch keine Prüfung stattfand, wird dies nachgeholt? 
Ist die Fläche für eine Hundefreilauffläche neben dem Kinderkrankenhaus , Höhe 
Schwesternheim nicht geeigneter für alle Beteiiligten? 
 
Antwort: Der Johannes-Giesberts-Park befindet sich in einem innerstädtischen, dicht besie-
delten Gebiet. Entsprechend hoch ist das Besucher*innenaufkommen. Die vielfältigen Interes-
sen sind teilweise konfliktträchtig. Um hier weitere Erkenntnissen für die Planung und Ent-
scheidung zu erlangen, sind die Anwohner*innen in einer Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 be-
fragt worden (siehe hierzu: Johannes-Giesberts-Park | Beteiligungsportal der Stadt Köln (mei-
nungfuer.koeln). Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Interessen und Konflikte deutlich aufge-
zeigt. Um möglichst viele Interessen im Johannes-Giesberts-Park zu erfüllen, wurde zuerst 
einmal geprüft, ob eine Verlegung des Bolzplatzes im Bestand möglich ist. Am 25.01.2024 hat 
die Bezirksvertretung Nippes grundsätzlich über den möglichen Flächentausch entschieden 
(0117/2024). Die Verwaltung erarbeitet nun aufgrund dieser Entscheidung und der in der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Bürger*innenrückmeldungen einen Entwurf und stellt 
diesen anschließend der Politik erneut vor. Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen weitere 
Abwägungen. Auf dieser Basis trifft die Politik eine Entscheidung über die umzusetzende Ge-
staltung der Parkanlage.

6 
 
Einwohneranfrage 0952/2024 
 
Wird nach den bisherigen Konzepten, Vorplanungen, Beschlüssen, die auf dieser 
Wiese u.a. den Bau eines Spielplatzes und eines Bolzplatzes (der größer ist, als der be-
reitsbestehende Bolzplatzan anderer Stelle des Park) vorsehen, dieser o.a. angegebene 
Charakter des Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben, 
- wenn ja, wie wird das begründet, obwohl die zentrale Wiese dann nicht mehr unbelas-
sen wie bisher ist? 
- wenn nein, muss oder soll dann das Landschaftsschutzgebiet aufgehoben oder ver-
kleinert werden? 
 
Antwort: Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Köln 
und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und 
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt.  
 
Bereits der Name des LSG L 8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindun-
gen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ weist auf die große räumliche Ausdehnung des 
Landschaftsschutzgebietes hin. Dieses erstreckt sich vom Inneren Grüngürtel bis weit in den 
Äußeren Grüngürtel und stellt somit die räumliche Grünverbindung unterschiedlicher Grünbe-
reiche, welche nur in Teilen als Parkanlagen genutzt werden her. Im Schutzzweck des LSG 
L8 im Landschaftsplan Köln ist folgendes festgesetzt: 
 
„˗ zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere durch Sicherung stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Grünverbindungen so-
wie zur Erhaltung kleinerer Brachflächen als naturnahe Elemente in bebautem Bereich. 
 
˗ wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich der al-
ten Stadtteilfriedhöfe von Niehl und Longerich. 
 
˗ wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere durch Sicherung wichtiger 
Wegeverbindungen vom Inneren zum Äußeren Grüngürtel und zum Rhein.“ 
 
In der Erläuterung zu diesen Schutzzweckfestsetzungen wird die Bedeutung der Grünverbin-
dung noch näher ausgeführt. 
 
Der Schutzzweck bezieht sich auf die vielfältigen Funktionen der überörtlichen Grünverbin-
dungen und thematisiert den  
„engräumigen Wechsels von Landwirtschaftsflächen, Laubwaldbereichen und kleineren 
Brachflächen neben seinen wichtigen erholungs- und stadtklimatischen Ausgleichsfunktionen 
ein besonders wertvoller Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.  
Die Schutzfestsetzung verbindet diesen Landschaftsraum im Sinne des Stadtentwicklungs-
konzepts mit dem Rhein, dem Bereich um den Stadtwald und dem Inneren Grüngürtel. Kleine-
ren Brachflächen im Bereich der Hochbahn, an der Bremerhavener Straße und nördlich der 
Sportanlagen an der Scheibenstraße kommt in diesem Verbundsystem große Bedeutung zu 
als Ausbreitungszentrum und Trittsteinbiotop zur Erhaltung der Artenvielfalt in diesem, von 
Verkehrsanlagen mehrfach geteilten, und durch zahlreiche Anlagen für die ortsgebundene Er-
holungsnutzung geprägten Raum.“  
 
Der Johannes-Giesberts-Park bzw. das Landschaftsschutzgebiet L8 haben gemäß der 
Schutzzweckformulierung des Landschaftsplans unter anderem eine besondere Bedeutung 
auch für die Erholungsvorsorge und die Erholungsnutzung.  
Er bildet die Grünverbindung zwischen Nordpark und Innerem Grüngürtel. Im Osten gelangt 
man über die Amsterdamer Straße zur Flora, zum Botanischen Garten, zum Zoo und zum 
Rheinufer.  
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist die Grün-
fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Im Be-
reich der heutigen Hundewiese setzt der B-Plan die Zweckbestimmung Sportplatz fest. Der 
Flächentausch von Bolzplatz und Hundewiese berichtigt den heutigen und von städtischer 
Seite bisher geduldeten Zustand. Die Anlage des Bolzplatzes auf der heutigen Hundewiese

7 
 
entspricht den Festsetzungen des B-Planes, ist dadurch zulässig. Auch ein Verbotstatbestand 
gemäß Landschaftsplan liegt nicht vor, da das Landschaftsschutzgebiet nach Rechtskraft des 
B-Planes festgesetzt wurde und damit die Vorgaben des B-Planes übernommen hat.

Anlage 1 Allgemeine Antwort

1850 Zeichen

Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage 
 
Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit 
dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 
3020/2022 ). Mit diesem 
Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften 
Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen 
die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen 
werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. 
 
„Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung 
sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind 
die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der 
Wildblumenwiese sein.“ 
 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage 
(
0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus 
resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als 
Entscheidungsgrundlage vorgelegt.  
 
Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens 
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der 
Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der 
Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ (
3020/2022 ) 
ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung 
mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.  
 
Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf 
https://meinungfuer.koeln/Johannes-
Giesberts-Park  dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte 
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Amsterdamer Straße
  • Bremerhavener Straße
  • Scheibenstraße
  • Luftschiff-Platz
  • Hauptstraße
  • Florastraße
  • Stadtwald
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
1452/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
07.05.2024
Erstellt
29.04.2024 10:03