Mandari Insight

1787/2020

Stellflächen für E-Roller

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.06.2020

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Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln

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Ansehen

Anlage 1- Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln

1433 Zeichen

§
gezeichnet: Jankowski
Blattgröße: 420x590mm
Dokumentname:
Fahrradverleihsystem Stadt Köln
Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) 
Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. ....
Fahrradverleihsystem Köln
Übersichtskarte Innenstadt
Datum: 16.01.2018
Bezugsmaßstab: 1:15.000
Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Legende
Gebäude
Kirchen/ Denkmäler
Verbotszonen
Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und freies Aufstellen von
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten
Zone 1: keine festen und virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorte
Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und Abstimmung von virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorten
Grünanlage: feste Stationen nach
Bestimmung/ Abstimmung und keine
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte
Anlage 2

80m6040200 Mittelpunkt: [356638,5645237]   1:2000
 
Parkverbotszone Leihanbieter Fahrrad und Elektro-Tretroller
Freihaltung der Rettungs- und Evakueriungsflächen im Domumfeld
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 05.06.2019

Anlage 1- Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)

7056 Zeichen

Seite | 1 
Qualitäts-Agreement 
zwischen der 
Stadt Köln 
und 
Anbietern von Verleihsystemen 
(Fahrrad und Elektro-Tretroller) 
(Stand: 13.06.2019) 
Anlage 1

Seite | 2  
 
 
 
 
Zur Qualitätssicherung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen und Elektro-Tretroller-
Verleih in der Stadt Köln sind für den Anbieter Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der 
Leihräder/Elektro-Tretroller erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden 
Gesichtspunkten:  
 
 
1. Grundsätzliche Regelung 
 
Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und 
Hinweisen  
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen  
- Die Fahrräder/ Elektro-Tretroller haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr 
(auch Fußgänger) nicht behindert werden 
- Freihalten von Gehweghinterkanten und taktilen Elementen, um Sehbeeinträchtigen 
die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m 
- Konkrete Parkverbotszonen werden von der Stadt Köln vorgegeben, der Anbieter 
kann der Verwaltung zusätzlich Vorschläge einreichen 
 
 
2. Ausbringung des Leihangebotes 
 
2.1. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme/ Elektro-Tretroller-
Verleih hinsichtlich der Ausbringung von Leihangeboten sind zu befolgen (siehe 
Anhang): 
 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern/ Elektro-Tretroller 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung  
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern/ Elektro-
Tretrollern 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen  
a) In Zone 1 abgestellte Räder/Elektro-Tretroller durch Kunden sind ab einer Anzahl 
von fünf Rädern/Elektro-Tretroller vollständig zu entfernen. Einzelne 
Räder/Elektro-Tretroller sind entsprechend des Agreements zu bewerten. 
b) Der Bereich um den Kölner Dom wird als Rettungs- und Evakuierungsfläche 
ganztägig freigehalten. Der Anbieter muss durch geeignete Maßnahmen 
sicherstellen, dass die Abstellung von Kunden nicht erfolgt. Ein entsprechender 
Plan ist dem Anhang zu entnehmen. 
 
2.2. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu 
genehmigen. Maßnahmen, die allen Anbietern zur Verfügung stehen, werden seitens 
der Stadt Köln durchgeführt. 
 
2.3. Bei Veranstaltungen hat der Anbieter nach Aufforderung der Verwaltung bzw. Polizei 
und Feuerwehr zusätzliche Bereiche temporär freizuhalten. 
 
2.4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder/Elektro-Tretroller an 
einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m). Nach Abstimmung mit der 
Verwaltung ist bei einem stadtweiten Bediengebiet für die Außenbereiche eine 
größere Anzahl möglich. Die Anpassung erfolgt standortbezogen. 
 
2.5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten.

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3. Qualitätssicherung 
 
3.1. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder/Elektro-Tretroller zu jeder Zeit 
fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind.  
 
3.2. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad/ jeder Elektro-Tretroller hinsichtlich der 
ordnungsgemäßen Abstellung überprüft werden  
 
3.3. Die Stadt Köln macht darauf aufmerksam, dass für Anwendungen im Stadtgebiet 
Köln die Vorgaben der Delegierten EU Verordnung Nr. 2017/1926 „Bereitstellung EU-
weiter multimodaler Reiseinformationsdienste“ zu erfüllen sind und entsprechende 
Daten zum Verkehrsangebot auf den nationalen Zugangspunkt bereit zu stellen sind. 
Der Stadt Köln soll zu diesen Informationen freier Zugang und unbeschränkte 
Verwendungsrechte eingeräumt werden. 
 
3.4. Zur Qualitätssicherung werden der Stadt Köln unentgeltlich zum Beispiel folgende 
Daten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung sensibler Daten erfolgt lediglich für 
verwaltungsinterne Zwecke bzw. anonymisiert. 
a) Anzahl der angebotenen Fahrzeuge (tageweise, Durchschnitt pro Tag, 
insgesamt eingesetzte Fahrzeuge) 
b) Gesamtanzahl aller Fahrten 
c) zurückgelegte Gesamtkilometer 
d) Anzahl Fahrten pro Fahrzeug pro Tag 
e) Anzahl zurückgelegte Kilometer pro Fahrzeug pro Tag 
f) durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug pro Tag 
g) durchschnittliche Fahrdauer und -strecke pro Leihvorgang 
h) Anzahl und Örtlichkeiten der Ausbringstandorte (Karte) 
i) Standorte, mit den meisten bzw. wenigsten Leihvorgängen 
j) Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde 
k) Anzahl von Sachbeschädigungen 
l) Anzahl von erfassten Unfällen 
 
3.5. Die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge wird zu Beginn des Leihgeschäftes sowie bei 
jeder Änderung im laufenden Betrieb mitgeteilt. Die Mitteilung zu den Punkten b) – l) 
erfolgt auf konkrete Anfrage auf Monatsbasis. Die Bereitstellung erfolgt in einem 
abzustimmenden Dateiformat. 
 
3.6. Die Daten dienen verwaltungsintern zur fortlaufenden Abstimmung und Optimierung 
der Leihangebote. Alle Daten werden in anonymisierter Form gemäß der DSGVO zur 
Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Daten zu den Punkten b)-l) erfolgt nur 
nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter. 
 
3.7. Zur Qualitätssicherung des Leihangebotes und zur Optimierung zukünftiger 
Verkehrsplanung und ordnungsrechtlicher Entscheidungen, behält sich die Stadt Köln 
vor, zukünftig Evaluationen durchzuführen. Diese dienen dazu, durch die 
Erkenntnisse aus dem Nutzerverhalten Rückschlüsse auf das aktuelle und zukünftige 
Nutzerverhalten zu ziehen. Der Anbieter erklärt sich zu einer aktiven Mitarbeit bereit.

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4. Feedbackprozess 
 
4.1. Beschwerden über abgestellte Räder/Elektro-Tretroller sind binnen 24 Stunden zu 
prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die 
Räder auf Kosten des Anbieters entfernt. 
 
4.2. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an die 
Verwaltung, bei Aufforderung inklusive eines „Nachher-Fotos“. 
 
4.3. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 
Stunden zu beantworten hat.  
 
5. Kundenservice 
 
5.1. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen. 
 
5.2. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Standortes direkt an den 
Anbieter wenden, wird die Verwaltung über die Meldung zeitnah informiert. 
 
 
6. Beendigung des Leihangebotes 
 
6.1. Der Anbieter teilt der Verwaltung rechtzeitig die Beendigung des Angebotes mit. 
 
6.2. Der Anbieter ist bei Beendigung des Angebotes dazu verpflichtet, sein Eigentum 
schnellstmöglich aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Wenn dies trotz zusätzlicher 
Aufforderung seitens der Stadt nicht erfolgt, wird das Leihangebot durch die Stadt 
Köln entfernt. Der Anbieter trägt hierbei sämtliche anfallende Kosten für Transport 
und Lagerung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
______________________________ ______________________________ 
Anbieter/Firmenstempel Ort, Datum, Unterschrift

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4534 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1787/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
 
Stellflächen für E-Roller 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 27.01.2020, 
TOP 7.2.1 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.  „Wer entscheidet über die Vergabe von Aufstellflächen für E-Roller? 
2. An welchen Standorten dürfen E-Roller im SB Mülheim grundsätzlich aufgestellt werden? 
3. Wie ist die künftige Handhabung der Nutzung von E-Rollern im SB Mülheim geplant (wird die BV 
Mülheim in Standortfragen einbezogen)? 
4. Wer kümmert sich um die Entfernung von „herrenlosen“ (d.h., im Gelände/Gebüschen usw. lie-
genden) E-Rollern? 
5. Wie bewertet die Verwaltung die Problematik mit E-Rollern, die auf Straßenbahnhaltestellen, 
Fußgängerwegen, in Grünanlagen usw. von rücksichts- und bedenkenlosen Nutzern hinterlassen 
werden (siehe Fotos aus Holweide)?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Standortwahl und Aufstellung erfolgt nach aktueller Rechtslage in Eigenverantwortlichkeit der 
Anbieter, da es sich um privatwirtschaftliche Anbieter handelt und die Elektro-Tretroller ein offiziell 
zugelassenes Verkehrsmittel sind. Die Einhaltung geltender Regelungen wie der StVO und Barriere-
freiheit sind eigenverantwortlich durch den jeweiligen Anbieter sicherzustellen. Die Überwachung er-
folgt durch Polizei und Ordnungsamt. Die Verwaltung hat hierzu begleitende Vorgaben aufgestellt, um 
die Ausbringung zu optimieren. Die Verwaltung steht in engem Austausch mit den Anbietern, um die 
Einhaltung der Vorgaben zu gewähren und weiter zu entwickeln. 
 
 
Zu Frage 2:  
 
Grundsätzlich darf ein Elektro-Tretroller dort abgestellt werden, wo er keine anderen Verkehrsteil-
nehmenden in ihrer Mobilität einschränkt. Die Elektro-Tretroller-Verleihe sind kein stationsgebunde-
nes System, welches mit festen Rückgabeorten arbeitet. Der Stadtbezirk Mülheim kann aktuell nicht 
flächendeckend mit Elektro-Tretrollern befahren werden. Die Verwaltung kann bei den privatwirt-
schaftlichen Anbietern keine Vorgaben über die Größe des Bediengebietes machen. Die Verwaltung 
ist sehr daran interessiert, die Nutzung der Elektro-Tretroller in allen Stadtbezirken zu ermöglichen 
und wirkt bei den Anbietern darauf hin. Die Bediengebiete unterscheiden sich bei allen Anbietern. 
 
 
Zu Frage 3:

2 
 
 
Aktuell arbeitet die Verwaltung daran zunächst im Bezirk Innenstadt, außerhalb der Fußgängerzone, 
besondere Abstellflächen einzurichten. Im ersten Schritt wird dies im Kolumbaviertel und bei der Um-
setzung von ersten Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt im Sommer 2020 erfolgen und für 
E-Scooter, Leihräder sowie Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus steht die 
Verwaltung in engem Kontakt mit der DB und KölnMesse, um hier ebenfalls Standorte einzurichten. 
 
Derzeit werden die Standards definiert und die straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen und 
Vorgaben abgestimmt. 
Nach erfolgter Einführung und positiver Resonanz kann dieses System weiter ausgebaut und eben-
falls in Mülheim eingesetzt werden.  
 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Anbieter tragen die Verantwortung, dass die Mitarbeitenden und Kunden die E-Scooter entspre-
chend der Vorgaben und Regelungen abstellen. Hinweise hierzu erhält der Anbieter direkt von der 
Verwaltung bzw. Bürgerschaft. Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert darüber hinaus die korrek-
te Abstellung von Elektro-Tretrollern im Rahmen ihrer Tätigkeiten und spricht entsprechende Ver-
warn- und Bußgelder aus. 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden insbesonde-
re in hoch frequentierten Bereichen und bei beengten Straßenräumen. In Zusammenarbeit mit den 
Anbietern, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird daher von Anfang an die gegenseiti-
ge Rücksichtnahme angemahnt, ggf. überwacht und geahndet. Die Anbieter haben ein hohes Maß an 
Verantwortung, damit die Elektro-Tretroller(-Verleihe) eine positive Wahrnehmung in der Stadtgesell-
schaft erhalten. 
 
Aus diesem Grund wurde ein regelmäßiger Austauschtermin zwischen Polizei, Verwaltung und Anbie-
ter eingerichtet, der im 2. Halbjahr 2019 dreimal zusammentrat.  
 
 
Anlage 1: Qualitäts-Vereinbarung für Leihanbieter (Fahrrad und E-Scooter) 
 
Anlage 2: Ausbringungsplan für Leihanbieter (Fahrrad und E-Scooter)

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
1787/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.06.2020
Erstellt
09.06.2020 12:11