1787/2020
Stellflächen für E-Roller
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Ausbringungsplan für Verleihsysteme Stadt Köln
1433 Zeichen
§ gezeichnet: Jankowski Blattgröße: 420x590mm Dokumentname: Fahrradverleihsystem Stadt Köln Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. .... Fahrradverleihsystem Köln Übersichtskarte Innenstadt Datum: 16.01.2018 Bezugsmaßstab: 1:15.000 Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Amt für Straßen und Verkehrstechnik Legende Gebäude Kirchen/ Denkmäler Verbotszonen Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und freies Aufstellen von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Zone 1: keine festen und virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und Abstimmung von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Grünanlage: feste Stationen nach Bestimmung/ Abstimmung und keine virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte Anlage 2 80m6040200 Mittelpunkt: [356638,5645237] 1:2000 Parkverbotszone Leihanbieter Fahrrad und Elektro-Tretroller Freihaltung der Rettungs- und Evakueriungsflächen im Domumfeld Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.06.2019
Anlage 1- Qualitäts-Agreement Stadt Köln (Verleihsysteme)
7056 Zeichen
Seite | 1 Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Köln und Anbietern von Verleihsystemen (Fahrrad und Elektro-Tretroller) (Stand: 13.06.2019) Anlage 1 Seite | 2 Zur Qualitätssicherung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen und Elektro-Tretroller- Verleih in der Stadt Köln sind für den Anbieter Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der Leihräder/Elektro-Tretroller erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichtspunkten: 1. Grundsätzliche Regelung Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und Hinweisen - Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen - Die Fahrräder/ Elektro-Tretroller haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert werden - Freihalten von Gehweghinterkanten und taktilen Elementen, um Sehbeeinträchtigen die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen - Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m - Konkrete Parkverbotszonen werden von der Stadt Köln vorgegeben, der Anbieter kann der Verwaltung zusätzlich Vorschläge einreichen 2. Ausbringung des Leihangebotes 2.1. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme/ Elektro-Tretroller- Verleih hinsichtlich der Ausbringung von Leihangeboten sind zu befolgen (siehe Anhang): Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern/ Elektro-Tretroller Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern/ Elektro- Tretrollern Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen a) In Zone 1 abgestellte Räder/Elektro-Tretroller durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf Rädern/Elektro-Tretroller vollständig zu entfernen. Einzelne Räder/Elektro-Tretroller sind entsprechend des Agreements zu bewerten. b) Der Bereich um den Kölner Dom wird als Rettungs- und Evakuierungsfläche ganztägig freigehalten. Der Anbieter muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Abstellung von Kunden nicht erfolgt. Ein entsprechender Plan ist dem Anhang zu entnehmen. 2.2. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu genehmigen. Maßnahmen, die allen Anbietern zur Verfügung stehen, werden seitens der Stadt Köln durchgeführt. 2.3. Bei Veranstaltungen hat der Anbieter nach Aufforderung der Verwaltung bzw. Polizei und Feuerwehr zusätzliche Bereiche temporär freizuhalten. 2.4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder/Elektro-Tretroller an einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m). Nach Abstimmung mit der Verwaltung ist bei einem stadtweiten Bediengebiet für die Außenbereiche eine größere Anzahl möglich. Die Anpassung erfolgt standortbezogen. 2.5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten und die entsprechende Qualität erhalten. Seite | 3 3. Qualitätssicherung 3.1. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder/Elektro-Tretroller zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 3.2. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad/ jeder Elektro-Tretroller hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abstellung überprüft werden 3.3. Die Stadt Köln macht darauf aufmerksam, dass für Anwendungen im Stadtgebiet Köln die Vorgaben der Delegierten EU Verordnung Nr. 2017/1926 „Bereitstellung EU- weiter multimodaler Reiseinformationsdienste“ zu erfüllen sind und entsprechende Daten zum Verkehrsangebot auf den nationalen Zugangspunkt bereit zu stellen sind. Der Stadt Köln soll zu diesen Informationen freier Zugang und unbeschränkte Verwendungsrechte eingeräumt werden. 3.4. Zur Qualitätssicherung werden der Stadt Köln unentgeltlich zum Beispiel folgende Daten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung sensibler Daten erfolgt lediglich für verwaltungsinterne Zwecke bzw. anonymisiert. a) Anzahl der angebotenen Fahrzeuge (tageweise, Durchschnitt pro Tag, insgesamt eingesetzte Fahrzeuge) b) Gesamtanzahl aller Fahrten c) zurückgelegte Gesamtkilometer d) Anzahl Fahrten pro Fahrzeug pro Tag e) Anzahl zurückgelegte Kilometer pro Fahrzeug pro Tag f) durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug pro Tag g) durchschnittliche Fahrdauer und -strecke pro Leihvorgang h) Anzahl und Örtlichkeiten der Ausbringstandorte (Karte) i) Standorte, mit den meisten bzw. wenigsten Leihvorgängen j) Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde k) Anzahl von Sachbeschädigungen l) Anzahl von erfassten Unfällen 3.5. Die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge wird zu Beginn des Leihgeschäftes sowie bei jeder Änderung im laufenden Betrieb mitgeteilt. Die Mitteilung zu den Punkten b) – l) erfolgt auf konkrete Anfrage auf Monatsbasis. Die Bereitstellung erfolgt in einem abzustimmenden Dateiformat. 3.6. Die Daten dienen verwaltungsintern zur fortlaufenden Abstimmung und Optimierung der Leihangebote. Alle Daten werden in anonymisierter Form gemäß der DSGVO zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Daten zu den Punkten b)-l) erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter. 3.7. Zur Qualitätssicherung des Leihangebotes und zur Optimierung zukünftiger Verkehrsplanung und ordnungsrechtlicher Entscheidungen, behält sich die Stadt Köln vor, zukünftig Evaluationen durchzuführen. Diese dienen dazu, durch die Erkenntnisse aus dem Nutzerverhalten Rückschlüsse auf das aktuelle und zukünftige Nutzerverhalten zu ziehen. Der Anbieter erklärt sich zu einer aktiven Mitarbeit bereit. Seite | 4 4. Feedbackprozess 4.1. Beschwerden über abgestellte Räder/Elektro-Tretroller sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten des Anbieters entfernt. 4.2. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an die Verwaltung, bei Aufforderung inklusive eines „Nachher-Fotos“. 4.3. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stunden zu beantworten hat. 5. Kundenservice 5.1. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen. 5.2. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Standortes direkt an den Anbieter wenden, wird die Verwaltung über die Meldung zeitnah informiert. 6. Beendigung des Leihangebotes 6.1. Der Anbieter teilt der Verwaltung rechtzeitig die Beendigung des Angebotes mit. 6.2. Der Anbieter ist bei Beendigung des Angebotes dazu verpflichtet, sein Eigentum schnellstmöglich aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Wenn dies trotz zusätzlicher Aufforderung seitens der Stadt nicht erfolgt, wird das Leihangebot durch die Stadt Köln entfernt. Der Anbieter trägt hierbei sämtliche anfallende Kosten für Transport und Lagerung. ______________________________ ______________________________ Anbieter/Firmenstempel Ort, Datum, Unterschrift
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4534 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1787/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Stellflächen für E-Roller hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 27.01.2020, TOP 7.2.1 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wer entscheidet über die Vergabe von Aufstellflächen für E-Roller? 2. An welchen Standorten dürfen E-Roller im SB Mülheim grundsätzlich aufgestellt werden? 3. Wie ist die künftige Handhabung der Nutzung von E-Rollern im SB Mülheim geplant (wird die BV Mülheim in Standortfragen einbezogen)? 4. Wer kümmert sich um die Entfernung von „herrenlosen“ (d.h., im Gelände/Gebüschen usw. lie- genden) E-Rollern? 5. Wie bewertet die Verwaltung die Problematik mit E-Rollern, die auf Straßenbahnhaltestellen, Fußgängerwegen, in Grünanlagen usw. von rücksichts- und bedenkenlosen Nutzern hinterlassen werden (siehe Fotos aus Holweide)?“ Antworten der Verwaltung Zu Frage 1: Die Standortwahl und Aufstellung erfolgt nach aktueller Rechtslage in Eigenverantwortlichkeit der Anbieter, da es sich um privatwirtschaftliche Anbieter handelt und die Elektro-Tretroller ein offiziell zugelassenes Verkehrsmittel sind. Die Einhaltung geltender Regelungen wie der StVO und Barriere- freiheit sind eigenverantwortlich durch den jeweiligen Anbieter sicherzustellen. Die Überwachung er- folgt durch Polizei und Ordnungsamt. Die Verwaltung hat hierzu begleitende Vorgaben aufgestellt, um die Ausbringung zu optimieren. Die Verwaltung steht in engem Austausch mit den Anbietern, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewähren und weiter zu entwickeln. Zu Frage 2: Grundsätzlich darf ein Elektro-Tretroller dort abgestellt werden, wo er keine anderen Verkehrsteil- nehmenden in ihrer Mobilität einschränkt. Die Elektro-Tretroller-Verleihe sind kein stationsgebunde- nes System, welches mit festen Rückgabeorten arbeitet. Der Stadtbezirk Mülheim kann aktuell nicht flächendeckend mit Elektro-Tretrollern befahren werden. Die Verwaltung kann bei den privatwirt- schaftlichen Anbietern keine Vorgaben über die Größe des Bediengebietes machen. Die Verwaltung ist sehr daran interessiert, die Nutzung der Elektro-Tretroller in allen Stadtbezirken zu ermöglichen und wirkt bei den Anbietern darauf hin. Die Bediengebiete unterscheiden sich bei allen Anbietern. Zu Frage 3: 2 Aktuell arbeitet die Verwaltung daran zunächst im Bezirk Innenstadt, außerhalb der Fußgängerzone, besondere Abstellflächen einzurichten. Im ersten Schritt wird dies im Kolumbaviertel und bei der Um- setzung von ersten Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt im Sommer 2020 erfolgen und für E-Scooter, Leihräder sowie Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus steht die Verwaltung in engem Kontakt mit der DB und KölnMesse, um hier ebenfalls Standorte einzurichten. Derzeit werden die Standards definiert und die straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben abgestimmt. Nach erfolgter Einführung und positiver Resonanz kann dieses System weiter ausgebaut und eben- falls in Mülheim eingesetzt werden. Zu Frage 4: Die Anbieter tragen die Verantwortung, dass die Mitarbeitenden und Kunden die E-Scooter entspre- chend der Vorgaben und Regelungen abstellen. Hinweise hierzu erhält der Anbieter direkt von der Verwaltung bzw. Bürgerschaft. Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert darüber hinaus die korrek- te Abstellung von Elektro-Tretrollern im Rahmen ihrer Tätigkeiten und spricht entsprechende Ver- warn- und Bußgelder aus. Zu Frage 5: Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden insbesonde- re in hoch frequentierten Bereichen und bei beengten Straßenräumen. In Zusammenarbeit mit den Anbietern, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird daher von Anfang an die gegenseiti- ge Rücksichtnahme angemahnt, ggf. überwacht und geahndet. Die Anbieter haben ein hohes Maß an Verantwortung, damit die Elektro-Tretroller(-Verleihe) eine positive Wahrnehmung in der Stadtgesell- schaft erhalten. Aus diesem Grund wurde ein regelmäßiger Austauschtermin zwischen Polizei, Verwaltung und Anbie- ter eingerichtet, der im 2. Halbjahr 2019 dreimal zusammentrat. Anlage 1: Qualitäts-Vereinbarung für Leihanbieter (Fahrrad und E-Scooter) Anlage 2: Ausbringungsplan für Leihanbieter (Fahrrad und E-Scooter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Freiheit
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1787/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.06.2020
- Erstellt
- 09.06.2020 12:11