V/0805/2011
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Coesfeldweg
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Beschlussvorlage
3438 Zeichen
V/0805/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Coesfeldweg
-Anregung lfd. Nr. 49/2011 gemäß § 24 GO NRW
Beratungsfolge
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. In der Straße Coesfeldweg werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
vorgesehen.
2. Die Anregung lfd. Nr. 49/2011 gemäß §24 GO NRW ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Der Eingeber der o. g. Anregung (Anlage 1) hat die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung
Münster-West gebeten, dass in der Straße Coesfeldweg zusätzliche verkehrsberuhigende Maß-
nahmen baulicher Art geprüft und erstellt werden.
Die Straße Coesfeldweg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Im Jahre 2006 wurde der Arnheim-
weg aufgrund seiner untergeordneten Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz in die Tempo
30-Zone West 7 eingegliedert. In Folge dessen wurden die alten Tempo-30-Zoneneingänge
Rüschhausweg, Coesfeldweg und Laustiege aufgehoben und durch die neuen Zoneneingänge im
Einmündungsbereich Arnheimweg/Von-Esmarch-Straße und Gievenbecker Reihe/Arnheimweg
ersetzt. Wie üblich in einer Tempo-30-Zone besteht in dem Coesfeldweg die Vorfahrtsregelung
rechts vor links. Im Einmündungsbereich Coesfeldweg/Arnheimweg ist eine Aufpflasterung vor-
handen, die zu einer Geschwindigkeitsdämpfung führt.
Durch parkende Kfz wird die ca. 6,00 m breite Fahrbahn abschnittsweise eingeengt, so dass höhe-
re Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können.
Vorlagen-Nr.:
V/0805/2011
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
26.10.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0805/2011
Die Verwaltung hat nach den Sommerferien im September eine Geschwindigkeitsmessung durch-
geführt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhö-
hungen vorliegen. Am 13.10.2011 fand gemeinsam mit dem Eingeber der o. g. Anregung, Vertre-
tern der Verwaltung und der Polizei ein Ortstermin statt. Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmes-
sung wurde dem Eingeber mitgeteilt und erläutert.
Messungen mit dem Seitenradarmessgerät im September 2011 ergaben, dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten oder nur
geringfügig überschritten wurde. Auch die Verkehrsbelastung in der Straße Coesfeldweg ist für
eine Tempo-30-Zone nicht gravierend.
Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle verzeichnet
worden.
Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Eingeber vor Ort auch mitgeteilt. Aufgrund der erfassten
Zahlen und der Unfallage werden seitens der Verwaltung und der Polizei keine zusätzlichen ver-
kehrsberuhigten Maßnahmen befürwortet.
Zusammenfassende Bewertung
Aus Sicht d
er Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse nach wie vor als ver-
kehrssicher eingestuft. Ergänzende bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden für
nicht erforderlich gehalten.
Dem Eingeber der Anregung nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 49/2011 wird in diesem Sinne geantwor-
tet.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen: Anregung nach § 24 GO NRW
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW
1724 Zeichen
An Anlage 1 zur Vorlage V/0805/2011 Anregung Nr. 49/2011 Stadt Münster . BV-West ann ng Bezirksbürgermeisterin | STADT MÜNSTE R] Frau Westrup h . ‚ 48161 Münster 15.05.11 Verkehrsberuhlgung Coesfeldweg Sehr geehrte Frau Westrup Mit diesem Schreiben möchte ich mich persönlich auf Anraten eines Kollege des Ordnungsamtes an Sie wenden. Vergangenen Montag wurde direkt vor unserem Haus, einer unserer Kater von einer viel zu schnell fahrenden Frau überfahren und verstarb noch an der Unfallstelle. Dieses ist nicht der erste Fall der sich hier ereignet hat, vor vier Jahren wurde der Kater unserer Nachbarn überrollt und vor zwei Jahren ein Junge angefahren. . Der Coesfeldweg wird immer zunehmender als Schleichweg zwischen Arnheimweg und Esmarckstrasse genutzt und für einen Rechtsfreien Raum gehalten. Ich selber halte hier immer wieder Fahrzeuge an, welche mit stark überhöhter Geschwindigkeit unsere Strasse passieren und versuche die Fahrer über ihr Vergehen zu belehren. Die.Einsichtigkeit bleibt aber meistens auf der Strecke. Mit diversen Institutionen und Firmen stehe ich auch schon fast regelmäßig in telefonischem Kontakt um sie darüber zu informieren, das ihre Fahrer zu schnell fahren. Da ich 2007 für fast ein Jahr den Radarwagen des Ordnungsamtes gefahren habe und ich intensive Einblicke in die STVO und Geschwindigkeitseinschätzung bekommen habe weiß ich wohl wie schnell ein KFZ auf einen zukommt. Hiermit bitte ich Sie inständig, dass im Coesfeldweg zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen, baulicher Art erstellt werden. Ich möchte nicht um ein weiteres Haustier oder ein Nachbarskind trauern. Die vergangene Woche war für uns alle hart genug, mit der Hoffnung auf eine positive Resonanz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Rüschhausweg
- Coesfeldweg
- Arnheimweg
- Von-Esmarch-Straße
- Gievenbecker Reihe
- Laustiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0805/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37