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V/0805/2011

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Coesfeldweg

Vorlagen 18.10.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.11.2011, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW

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Beschlussvorlage

3438 Zeichen

V/0805/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße Coesfeldweg 
-Anregung lfd. Nr. 49/2011 gemäß § 24 GO NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. In der Straße Coesfeldweg werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung   
    vorgesehen. 
 
2. Die Anregung lfd. Nr. 49/2011 gemäß §24 GO NRW ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und  Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Der Eingeber der o. g. Anregung (Anlage 1) hat die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung 
Münster-West gebeten, dass in der Straße Coesfeldweg zusätzliche verkehrsberuhigende Maß-
nahmen baulicher Art geprüft und erstellt werden. 
 
Die Straße Coesfeldweg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Im Jahre 2006 wurde der Arnheim-
weg  aufgrund seiner untergeordneten Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz in die Tempo 
30-Zone West 7 eingegliedert. In Folge dessen wurden die alten Tempo-30-Zoneneingänge  
Rüschhausweg, Coesfeldweg und Laustiege aufgehoben und durch die neuen Zoneneingänge im 
Einmündungsbereich Arnheimweg/Von-Esmarch-Straße und Gievenbecker Reihe/Arnheimweg 
ersetzt. Wie üblich in einer Tempo-30-Zone besteht in dem Coesfeldweg die Vorfahrtsregelung 
rechts vor links. Im Einmündungsbereich Coesfeldweg/Arnheimweg ist eine Aufpflasterung vor-
handen, die zu einer Geschwindigkeitsdämpfung führt. 
Durch parkende Kfz wird die ca. 6,00 m breite Fahrbahn abschnittsweise eingeengt, so dass höhe-
re Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0805/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0805/2011 
Die Verwaltung hat nach den Sommerferien im September eine Geschwindigkeitsmessung durch-
geführt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhö-
hungen vorliegen. Am 13.10.2011 fand gemeinsam mit dem Eingeber der o. g. Anregung, Vertre-
tern der Verwaltung und der Polizei ein Ortstermin statt. Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmes-
sung wurde dem Eingeber mitgeteilt und erläutert. 
 
Messungen mit dem Seitenradarmessgerät im September 2011 ergaben, dass die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten oder nur 
geringfügig überschritten wurde. Auch die Verkehrsbelastung in der Straße Coesfeldweg ist für 
eine Tempo-30-Zone nicht gravierend. 
Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle verzeichnet 
worden.  
 
Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Eingeber vor Ort auch mitgeteilt. Aufgrund der erfassten 
Zahlen und der Unfallage werden seitens der Verwaltung und der Polizei keine zusätzlichen ver-
kehrsberuhigten Maßnahmen befürwortet.  
 
Zusammenfassende Bewertung 
 
Aus Sicht d
er Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse nach wie vor als ver-
kehrssicher eingestuft. Ergänzende bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden für 
nicht erforderlich gehalten. 
 
Dem Eingeber der Anregung nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 49/2011 wird in diesem Sinne geantwor-
tet. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen:  Anregung nach § 24 GO NRW

Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW

1724 Zeichen

An

Anlage 1 zur Vorlage V/0805/2011
Anregung Nr. 49/2011

Stadt Münster .
BV-West ann ng
Bezirksbürgermeisterin | STADT MÜNSTE R]
Frau Westrup h . ‚

48161 Münster

15.05.11

Verkehrsberuhlgung Coesfeldweg

Sehr geehrte Frau Westrup

Mit diesem Schreiben möchte ich mich persönlich auf Anraten eines Kollege des
Ordnungsamtes an Sie wenden. Vergangenen Montag wurde direkt vor unserem Haus,

einer unserer Kater von einer viel zu schnell fahrenden Frau überfahren und verstarb

noch an der Unfallstelle.

Dieses ist nicht der erste Fall der sich hier ereignet hat, vor vier Jahren wurde der Kater
unserer Nachbarn überrollt und vor zwei Jahren ein Junge angefahren. .

Der Coesfeldweg wird immer zunehmender als Schleichweg zwischen Arnheimweg und
Esmarckstrasse genutzt und für einen Rechtsfreien Raum gehalten.

Ich selber halte hier immer wieder Fahrzeuge an, welche mit stark überhöhter
Geschwindigkeit unsere Strasse passieren und versuche die Fahrer über ihr Vergehen zu
belehren. Die.Einsichtigkeit bleibt aber meistens auf der Strecke. Mit diversen Institutionen
und Firmen stehe ich auch schon fast regelmäßig in telefonischem Kontakt um sie darüber zu
informieren, das ihre Fahrer zu schnell fahren. Da ich 2007 für fast ein Jahr den Radarwagen
des Ordnungsamtes gefahren habe und ich intensive Einblicke in die STVO und
Geschwindigkeitseinschätzung bekommen habe weiß ich wohl wie schnell ein KFZ auf einen
zukommt.

Hiermit bitte ich Sie inständig, dass im Coesfeldweg zusätzliche verkehrsberuhigende
Maßnahmen, baulicher Art erstellt werden. Ich möchte nicht um ein weiteres Haustier oder ein
Nachbarskind trauern. Die vergangene Woche war für uns alle hart genug,

mit der Hoffnung auf eine positive Resonanz.

Beratungsverlauf (1)

17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Rüschhausweg
  • Coesfeldweg
  • Arnheimweg
  • Von-Esmarch-Straße
  • Gievenbecker Reihe
  • Laustiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0805/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37