2759/2022
Unterbringung von besonders vulnerablen Geflüchteten aus der Ukraine mit medizinisch bedingten besonderen Unterbringungsbedarfen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 17.10.2022 2759/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 Gesundheitsausschuss 22.11.2022 Unterbringung von besonders vulnerablen Geflüchteten aus der Ukraine mit medizinisch bedingten besonderen Unterbringungsbedarfen Aktuell werden rund 4.000 Geflüchtete aus der Ukraine vom Amt für Wohnungswesen untergebracht (Stand Mitte Oktober 2022). Bereits seit Beginn der Ukraine-Krise hat das Amt für Wohnungswesen bei der Weiterleitung von Geflüchteten an die Landeseinrichtungen auf die Gruppe der vulnerablen Geflüchteten besondere Rücksicht genommen und vorrangig eine Unterbringung und Versorgung in Köln geprüft. Hierdurch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der in Köln untergebrachten ukrainischen Geflüchteten stetig gestiegen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch den Zuzug von besonders vulnerablen Geflüchteten durch gezielt auf diese Personengruppe ausgerichtete Aktivitäten von privaten Hilfsorganisationen. Ferner wurden schwerstverletzte Patienten mit Hilfe von Medivac-Flügen mit ihren Angehörigen aus der Uk- raine nach Köln eingeflogen. Die adäquate Unterbringung von besonders vulnerablen Geflüchteten mit medizinisch bedingten be- sonderen Bedarfen erfolgt in enger Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Amt für Wohnungs- wesen über ein besonderes Verfahren. 2017 wurde die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der Mindeststandards für Geflüchtete u.a. mit der Optimierung der medizinischen Versorgung beauftragt. Im Rahmen einer Evaluation in 2019 (Evaluation Mindeststandards Teil I – Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den ver- schiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete) wurde ein geänderter Ressourceneinsatz, angebunden beim Gesundheitsamt, beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2811/2019). Entsprechend dem vorgelegten Konzept ist das Ziel, dass die Geflüchteten • bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen • eine medizinische Basisversorgung erhalten • bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht versorgt und in das Gesundheitssystem inte- griert sind. Regelmäßig werden alle Unterbringungseinrichtungen, in denen Geflüchtete neu aufgenommen wer- den, durch das Gesundheitsamt von medizinischem Fachpersonal aufgesucht und die Betroffenen 2 bedarfsgerecht unterstützt. Insbesondere wenn Fallkenntnisse des Sozialen Dienstes oder auch Informationen von Dritten auf besondere medizinisch bedingte Bedarfe hinweisen, werden die Menschen gezielt aufgesucht und gegebenenfalls die Vermittlung an Ärzt*innen und das gesundheitliche Regelsystem in Köln begleitet. Falls notwendig, wird eine den Bedarfen des Einzelfalls entsprechende Unterbringungsempfehlung durch das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes ausgesprochen. Das Amt für Wohnungs- wesen setzt diese im Rahmen des Belegungsmanagements möglichst zeitnah und in enger Abspra- che mit dem Fachpersonal der Flüchtlingsmedizin um. Für diesen Personenkreis wurden gezielt rund 110 abgeschlossene Wohnungen angemietet, die dem Amt für Wohnungswesen von Vermietern wie dem Stadtwerkekonzern, der GAG, anderen Woh- nungsgebern und Sozialen Trägern zur Verfügung gestellt wurden. Diese Wohnungen stehen zum überwiegenden Anteil nur zeitlich befristet zur Verfügung, da sie entweder zur Sanierung anstehen oder zu anderen eigenen Zwecken weiter genutzt werden sollen. Die Anschlussversorgung nach die- sem Zeitraum ist noch nicht geklärt. Nachverhandlungen zu einer Verlängerung der Nutzung der Wohnungen werden voraussichtlich nicht in allen Fällen zum Erfolg führen. Von daher wird sich der Anteil der zu versorgenden Personen mit besonderen Bedarfen nochmals erhöhen. Insbesondere bei der Unterbringung hochkomplexer Fälle z.B. • Personen mit starken Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlnutzer*innen), • Personen mit ständigem medizinischem Pflegebedarf, • Personen, die ständige Unterstützung in der persönlichen Pflege und Haushaltsführung benö- tigen, kommt die adäquate, zeitnahe Versorgung aufgrund immer knapperer Ressourcen an ihre Grenzen. Anfang August konnten für 111 dieser vulnerablen Personen sowie deren 153 verwandten Begleit- personen diese Unterbringungsempfehlungen noch nicht umgesetzt werden, da entsprechende Res- sourcen nicht zur Verfügung standen. In Köln konnte durch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ämter, sozialen Träger sowie ambu- lanten und stationären Versorgungssysteme bisher ein hohes Niveau bei der Versorgung Geflüchteter gehalten werden. Die Arbeit des Teams Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes gilt in vielen Kommunen als best practice-Beispiel. Aktuell kümmert sich das Team Flüchtlingsmedizin um 314 schwerkranke Personen. In Köln sind Angebote der gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung für die Bevölkerung wie Pflegeplätze, Angebote der Physiotherapie und von Reha-Maßnahmen, Vermittlung an Hebammen und Kapazitäten bei ambulanten Pflegediensten sehr stark ausgelastet. Dies betrifft natürlich, trotz intensiver Netzwerkarbeit aller Beteiligten, ebenso die Gruppe der Geflüchteten, so dass hier be- darfsgerechte Angebote zumindest zeitnah nicht mehr sichergestellt werden können. Gesundheitsamt und Amt für Wohnungswesen werden weiterhin die erfolgreiche und sehr gute Ko- operation zur bestmöglichen Versorgung der Geflüchteten fortsetzen und vorrangig die bereits in Köln untergebrachten Geflüchteten mit einem besonderen medizinischen Bedarf in adäquate Unterbrin- gungen vermitteln. Neu ankommende vulnerable Geflüchtete, insbesondere mit besonderen medizinischen Bedarfen, werden bis zur ersten Stabilisierung in der kommunalen Erstaufnahme in der Mathias-Brüggen- Straße aufgenommen und anschließend in die Landeseinrichtungen vermittelt. Bekannte medizini- sche Bedarfe werden hierbei zur adäquaten Versorgung der Landeseinrichtung mitgeteilt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2759/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 23.08.2022 18:41