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2027/2025

Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenlö-sung/Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW)

Mitteilung Ausschuss 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 01.07.2025, TOP 6.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 2027/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 
 
Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur anteiligen Entschuldung von 
Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenlö-
sung/Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) 
In Bezug auf TOP 6.1. Mitteilung zum Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen 
zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschul-
denlösung/Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW), Vorlage 0857/2025 hat der 
RPAu in seiner Sitzung vom 01.04.2025 um Mitteilung zur Sitzung des Rechnungsprü-
fungsausschusses am 01.07.2025 gebeten.  
 
Gegenstand in der Diskussion in der o.g. Sitzung und der Bitte um diese Mitteilung 
war die Anforderung im Gesetzentwurf des ASEG NRW, dass als Voraussetzung für 
die Teilnahme an der Altschuldenlösung ein festgestellter Jahresabschluss 2023 erfor-
derlich ist. Derzeit liegt für das Jahr 2023 jedoch lediglich ein aufgestellter Jahresab-
schluss vor.  
 
Der Gesetzentwurf des ASEG NRW ist nach einem entsprechenden Kabinettsbe-
schluss am 13.05.2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht und in der ers-
ten Lesung im Landtag am 22.05.2025 an den Ausschuss Heimat und Kommunales 
überwiesen worden. Für den 23. Juni 2025 ist eine Anhörung von Sachverständigen 
im Ausschuss für Heimat und Kommunales geplant.  
 
Aktuell ist der Gesetzesentwurf in § 4 Abs. 2 (ASEG-E) wie folgt formuliert:  
 
„Dem Antrag sind beizufügen:  
 
1. der Beschluss des Rates oder des Kreistages über das Ausüben der An-
tragsberechtigung und die damit verbundene Beauftragung zur Stellung des 
Antrages nach Absatz 1,  
 
2. der festgestellte Jahresabschluss oder hilfsweise der bestätigte Entwurf des-
selben zum 31. Dezember 2023 sowie  
 
3. der Prüfungsbericht nach Absatz 3.“ 
 
Weitere wesentliche Änderungen im Gesetzentwurf sind bisher nicht erfolgt.

2 
 
Den von der Stadt Köln eingebrachten und in der Mitteilung 0857/2024 beschriebenen 
Sondereffekt zum „Waidmarkt-Unglück“ hat der Städtetag NRW inzwischen in eine 
Stellungnahme aufgenommen und wird diesen in die o.g. Anhörung einbringen.  
 
Mit der jetzt vorgesehenen Änderung des § 4 Abs. 2 Nr. 2 ASEG besteht voraussicht-
lich nicht mehr das zwingende Erfordernis der Vorlage des festgestellten Jahresab-
schlusses 2023 mit dem Antrag auf Teilnahme an der Altschuldenlösung. Gleichwohl 
ist nicht auszuschließen, dass es in der weiteren Beratungsfolge nochmals zu einer 
Änderung der gesetzlichen Regelungen kommt. Zudem könnte es bei der weiterhin 
vorgesehenen Prüfung des Bestandes an Verbindlichkeiten für die Liquiditätssiche-
rung durch einen externen Wirtschaftsprüfer (§ 4 Abs. 3 ASEG-E NRW) von Vorteil 
sein, festgestellte Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 und die Vorjahre zur Verfügung 
stellen zu können. Unabhängig von diesen das ASEG betreffenden Gründen sind fest-
gestellte Jahresabschlüsse aus gesetzlichen Gründen, aus aufsichtsrechtlichen Grün-
den und für die Refinanzierung der Stadt Köln an den Kapitalmärkten erforderlich.  
 
Die Verwaltung hat daher weiter die Prüfungen der Jahresabschlüsse durch das 
Rechnungsprüfungsamt konsequent unterstützt und offene Fragestellungen umfas-
send bearbeitet. Daneben wurde der Jahresabschuss 2024 fertig gestellt und schluss-
gezeichnet. Im Ergebnis ist nach dem jetzigen Stand nach Abstimmung mit dem 
Rechnungsprüfungsamt davon auszugehen, dass die Behandlung der Prüfberichte 
der Jahresabschlüsse 2021-2023 sowie die Zuleitung des Entwurfs des Jahresab-
schlusses 2024 in einer Sondersitzung des RPAu Anfang September 2025 erfolgen 
können. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr Diemert

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2027/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
17.06.2025 11:36