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2858/2023

Förderkonzept "Unterstützung Handel" gemäß Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2023

Mitteilung Ausschuss 13.09.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 14.09.2023, TOP 15.6

Anlage 1: Förderkonzept "Unterstützung Handel"

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Anlage 1: Förderkonzept "Unterstützung Handel"

6473 Zeichen

Förderkonzept „Unterstützung Handel“ gemäß Beschluss des 
Wirtschaftsausschusses der Stadt Köln vom 02.03.2023 
 
1. Ausgangslage 
Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk sind wesentliche Akteure des urbanen 
Lebens. 
Durch einen ausgewogenen Branchemix ist die City ein Magnet für Kölner*innen, 
Besucher*innen aus dem Umland und Tourist*innen. Die Einzelhandelslagen in den 
Stadtteilen dienen dagegen überwiegend der Nahversorgung der ansässigen 
Bürger*innen. Für die Attraktivität der Innenstadt als auch der Stadtteile ist die Vielfalt 
und die Qualität der Angebote ein entscheidender Faktor. 
Zwischen 2002 und 2022 ist allerdings der Prozentsatz der Haushalte, die über 
Internet verfügen und die Möglichkeiten des E-Commerce nutzen, kontinuierlich 
gestiegen. Haben 2022 lediglich 54 Prozent der Haushalte mit Internetanschluss 
online eingekauft, waren es in den Jahren 2017 bis 2022 mit leichten Schwankungen 
regelmäßig zwischen 90 und 95 Prozent (Quelle statista). Das veränderte 
Käuferverhalten stellt den stationären Handel zunehmend vor Probleme. 
Hinzu kommen die pandemiebedingten Einschränkungen und die Folgen der 
Energiekrise. Die lokalen Handelslagen mussten durch diese Faktoren zusätzlich 
massive Frequenz- und einhergehend Umsatzverluste hinnehmen. Daraus 
resultieren besondere kurzfristige Unterstützungsbedarfe, die gezielter 
Fördermaßnahmen bedürfen. Vor diesem Hintergrund hat der Wirtschaftsausschuss 
der Stadt Köln in der Sitzung am 02.03.2023 beschlossen, ein 
Sonderförderprogramm zur Revitalisierung der lokalen Einzelhandelslagen 
aufzulegen. 
 
2. Ziele 
Die genannten Gründe stellen den stationären Handel aktuell vor besondere 
Herausforderungen, die über reguläre kontinuierliche Förderprogramme zur 
Unterstützung des Handels nicht abgedeckt werden können. Mit dem 
Förderprogramm sollen daher gezielt Maßnahmen unterstützt werden, die die 
Attraktivität der Handelslagen kurzfristig steigert und den Erlebniswert des Einkaufs 
im stationären lokalem Handel anhebt, um die krisenbedingten Folgen auszugleichen 
oder zumindest zu reduzieren. 
Es sollen folgende Förderziele erreicht werden: 
 Stärkung und Belebung der Handelslagen durch Steigerung der Attraktivität 
und der Aufenthaltsqualität  
 Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen durch 
gemeinsame Maßnahmen 
 Nachhaltigkeit und Energieeffizienz als Schwerpunkt im Rahmen der 
Umsetzung der Fördermaßnahmen 
 Stärkung von Kooperationen / Zusammenschlüssen

Das Förderprogramm soll Werbe- und Interessensgemeinschaften sowie sonstige 
Verbände von Einzelhandel, Gastronomie- und Handwerkbetrieben sowie 
Kooperationen von mindestens zehn Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie 
und Handel in einer lokalen Kölner Handelslage unterstützen. Es werden 
ausschließlich juristische Personen gefördert. 
Einkaufzentren und Malls sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Auch Anträge 
von natürlichen Personen, Einzelbetrieben und Einzelhandelsketten finden keine 
Berücksichtigung. 
3. Fördergegenstand 
Gefördert werden können Dienstleistungen und Sachausgaben in folgenden 
Bereichen: 
a. Gemeinsame dekorative Gestaltungsmaßnahmen zur Steigerung der 
Attraktivität eines Standortes (Winterbeleuchtung, jahreszeitliche oder 
eventbasierte Dekorationen) 
b. Erstellung von Beleuchtungs- und Dekorationskonzepten 
c. Anschaffung der im Zusammenhang mit den Gestaltungsmaßnahmen 
notwendigen technischen Infrastruktur (z. B. Stromverteiler) 
d. Einmalig die Kosten für die erste Hängung der Dekorationen 
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und satzungsbedingte Vorgaben (z. B. 
Gestaltungssatzung) sind einzuhalten. Ggfls. erforderlich werdende Genehmigungen 
oder Erlaubnisse liegen im Verantwortungsbereich des Zuschussnehmers. 
 
4. Förderkriterien 
Die eingegangenen Anträge werden hinsichtlich ihrer Förderungsfähigkeit und -
würdigkeit nach den folgenden Kriterien geprüft: 
Voraussetzung der Förderungsfähigkeit: 
 Der Antragsteller ist antragsberechtigt. 
 Der Antrag liegt vollständig vor. 
 Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte 
Fördermaßnahme. 
 Die geplante Maßnahme ist mit den gesetzlichen Vorgaben/Satzungen 
kompatibel. 
 Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel 
gefördert 
 Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden. 
 Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt zwischen 10.000,00 € und 
40.000,00 €. 
Sofern einer der Punkte verneint werden muss, ist der Antrag abzulehnen. 
Beurteilung der Förderungsw ürdigkeit: 
1. Priorität (45 %):

Plausibilität der Bedarfsbegründung (Antragsteller, die bereits eine Förderung 
im Rahmen des Förderprogramms „Winterbeleuchtung 2021“ erhalten haben, 
werden nachrangig behandelt). 
2. Priorität (35 %)  
Relevanz des Vorhabens zur Steigerung der Attraktivität des Standortes 
3.Priorität (20%): 
Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und Bewertung der Maßnahme in Bezug auf 
Nachhaltigkeit und Klima-/ Umweltschutz (Langlebigkeit, Energieeffizienz, 
Schadstofffreiheit). 
Sollte das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden 
Mittel übersteigen, erfolgt eine Auswahl in Form eines Rankings auf der Basis der 
festgelegten Kriterien zur Förderungswürdigkeit. Ein Anspruch auf eine Förderung 
besteht nicht. 
Die Entscheidung ergeht durch die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Stabstelle Wirtschaftsförderung). 
Jede*r Antragsteller*in kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach den 
Kriterien des Förderprogramms erhalten. 
5. Förderhöhe und –umfang, Eigentumsübergang, Zweckbindungsfrist 
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss zu den kalkulierten Aufwendungen. 
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent. Mindestens 10 Prozent der 
Kosten sind von Seiten des Antragstellers durch Eigenmittel zu decken. Die 
Förderung in Kombination mit sonstigen Fördermaßen der Kommune, des Landes 
oder des Bundes ist ausgeschlossen. Der Zuschuss dient subsidiär nach den 
Eigenmitteln der Finanzierung der Maßnahme. 
Der höchstmögliche Förderbetrag beträgt 40.000,00 €. Förderanträge, die von einem 
Förderbedarf unter 10.000,00 € ausgehen, finden keine Berücksichtigung. 
Eigenkosten des Antragstellers werden nicht gefördert. 
Sofern mit der Förderung die Anschaffung beweglicher Wertgegenstände über 
800,00 € netto finanziert wird, verbleiben diese im Eigentum des Geförderten. Die 
Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre.

Mitteilung Ausschuss

2034 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer  13.09.2023 
 2858/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 14.09.2023 
 
Förderkonzept "Unterstützung Handel" gemäß Beschluss des Wirtschaftsausschusses 
vom 02.03.2023 
Der Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln hat durch Beschluss vom 02.03.2023 
(AN/0106/2023) die Verwaltung beauftragt, ein Förderkonzept zur kurzfristigen Unterstützung 
des lokalen Einzelhandels zu erarbeiten, um die durch Pandemie und Energiekrise hervorge-
rufenen Folgen auf die Frequenz und damit auf den Umsatz auszugleichen. Der Fokus wurde 
dabei auf Maßnahmen gelegt, die die Attraktivität der lokalen Handelslagen und damit die Auf-
enthaltsqualität für die Kundinnen und Kunden steigern.  
Für das Förderprogramm hat der Ausschuss Mittel in Höhe von 200.000,00 € aus dem Budget 
„Einzelhandelsförderung“, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, freigegeben. 
 
Das vorliegende Förderkonzept wurde mit den bestehenden Förderprogrammen im Bereich 
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik abgestimmt. Im Ergebnis mussten die Fördermit-
tel auf die im Förderkonzept dargelegten Maßnahmen konzentriert werden, um förderschädli-
ches Verhalten gegenüber lande- und bundesgeförderten Maßnahmen auszuschließen. 
 
Die Ausschreibung der Förderung erfolgt Mitte September. Die Möglichkeit zur Antragstellung 
ist für das Jahr 2023 bis zum 15.10.2023 gegeben.  
Die Beurteilung der Anträge erfolgt nach dem festgelegten Ranking.  
 
Weitere 150.000,00 € stehen für Nachsteuerungsbedarfe zur Verfügung. Diese wurden durch 
den Fachausschuss noch nicht freigegeben. 
Sofern das beantragte Fördervolumen die zur Verfügung gestellten Mittel erheblich übersteigt, 
wird die Verwaltung prüfen – das Vorliegen nicht zu befriedigender förderungswürdiger An-
träge vorausgesetzt - ob eine Freigabe weiterer Fördermitteln in der Sitzung am 16.11.2023 
notwendig ist und eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen. 
 
Anlage 1: 
Förderkonzept „Unterstützung Handel“  
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

14.09.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2858/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.09.2023
Erstellt
04.09.2023 15:37