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Beschluss der Bezirksvertretung Nippes v. 21.09.2017 zu "Kaufpreisforderungen der Stadt Köln gegenüber Anwohnern der Etzelstraße"

Mitteilung BV 3678/2017 vom 29.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/234/1 III/23/234/234/1 Vorlagen-Nummer 3678/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes v. 21.09.2017 zu "Kaufpreisforderungen der Stadt Köln gegenüber Anwohnern der Etzelstraße" In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017 wurde unter TOP 8.1.17 einstimmig fol- gender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen rechtssicheren und nachvollziehba- ren Nachweis der damaligen Besitzverhältnisse Etzelstraße vorzulegen. 2. Die aktuelle Kaufpreisforderung soll sich ausschließlich an dem Wert zum Zeitpunkt der Über- tragung der anderen Grundstücksteile orientieren. 3. Dabei ist die Ersparnis der Stadt Köln in Abzug zu bringen, die dadurch entstanden ist, dass die Stadt Köln zu keinem Zeitpunkt die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen musste und auch keine Baumaßnahmen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen musste. 4. Die Bezirksvertretung ist über den weiteren Gang der Dinge zu informieren. In der Etzelstraße führt der Umlegungsausschuss ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (§§ 45 ff.) durch. Es handelt sich demnach nicht um einen privatrechtlichen Verkauf durch die Stadt Köln. Der Umlegungsausschuss der Stadt Köln ist ein sondergesetzlicher Ausschuss nach dem Bau- gesetzbuch und kein Ausschuss des Kölner Rates. Gemäß § 6, Abs. 3 BauGBDV NW berät und beschließt der Umlegungsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung. Er entscheidet nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen ge- wonnenen Überzeugung. Er ist an Weisungen nicht gebunden. In der Sitzung vom 19.10.2017 hat der Umlegungsausschuss entschieden, das Verfahren in der Etzelstraße weiter zu führen.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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