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V/0719/2007

Hafenstraße - Verbesserung der Radverkehrssituation zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße/Fri

Vorlagen 13.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 04.12.2007, TOP 4.10

SPD-Antrag

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Ansehen

Lageplan Radwege

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Ansehen

Vorlage 502/2003

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Lageplan Radfahrstreifen

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Ansehen

SPD-Antrag

1851 Zeichen

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Antrag | a)
13.09.07 4 it
Münzstr. 15

48143 Münster
Telefon: 0251/45 314
Fax: 0251/ 511 750

spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de

Radweg an der Hafenstraße:
Zügig sichere Lösung schaffen!

Der Planungsausschuss der Stadt Münster möge beschließen:

Zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hafenstraße
wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig durch die Abmarkierung einer Fahrspur je
Fahrtrichtung hier einen Radweg zu schaffen. Damit soll umgehend ein wesentlicher
Gefahrenpunkt entschärft, das Sicherheitsempfinden der Radfahrerinnen und
Radfahrer erhöht und eine der letzten Lücken im innerstädtischen Radwegenetz
Münsters geschlossen werden.

Begründung:

Als eine der letzten Hauptverkehrsstraßen in Münster ist die Hafenstraße in beiden
Fahrtrichtungen nicht mit einem Fahrradweg ausgestattet. Für die Wegebeziehungen
zwischen Ludgeriplatz und Hafen / KreativKai und Ostviertel ist die Relation jedoch
von großer Bedeutung. Ein Schließen dieser Lücke im Radwegenetz erscheint
deshalb dringend geboten. Pr

Unabhängig von einer späteren Neuplanung der Straßengestaltung kann kurzfristig
durch Fahrbahnmarkierung und Aufstellung entsprechender Schilder analog zu
Moltke- und Schorlemerstraße eine für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktive
Lösung geschaffen werden. Dies ist möglich, ohne dass der Verkehrsfluss
beeinträchtigt wird. Außerdem ist die Ausführung sehr kostengünstig.

Für die Einrichtung eines solchen Radweges bieten sich in Fahrtrichtung Hansaring
der Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und der Einmündung Engelstraße und in
Gegenrichtung von der Kreuzung von-Steuben-Straße/Vrie-Vendt-Straße bis zur
Südstraße an. Für die Einfädelung in den Kreisverkehr ist eine Lösung analog zur
Schorlemerstraße zu prüfen.

gez.
Fastermann
Heuer
Marzinkewitz
Pölling
Winter

Lageplan Radwege

383 Zeichen

1

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Gehweg
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Amt für _E/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum |Name

‚earbeitet | Aug. 07 Hecht
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aßstab_ | 1: 500

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Planung Radweg

Plotdatum 26.10.2007

Vorlage 502/2003

6069 Zeichen

...  
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hafenstraße - Ausbau beidseitiger Radwege zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße 
  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.10.2003 Bezirksvertretung Münster-Mitte  
16.10.2003 Ausschuss f. Stadtpl., Stadtent.,Wohnen u. Verkehr 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
Sachentscheidung 
 
Der Planung von 05/2003 zum Ausbau beidseitiger Radwege auf der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz 
und Von-Steuben-Straße wird zugestimmt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von  800.000,00 EUR (ohne Lärmvorsorge), aber 
keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Im Zusammenhang mit der Realisierung der Tiefgarage Ludgeriplatz.  
 
 
Befristung 
 
Keine. 
 
 
Begründung 
 
Anlass 
 
Für den Bereich Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz u nd Von-Steuben-Straße existiert bereits ein ver- 
kehrstechnischer Entwurf; er stammt aus der Planung  für das Einbahnsystem im Bahnhofsviertel aus 
dem Jahre 1991. Der Planung wurde am 25.06.1991 von  der Bezirksvertretung Münster-Mitte und am 
27.06.1991 vom Planungsausschuss zugestimmt, jedoch nicht realisiert. 
Bereits 1997/1998 wurden erneut verschiedene Planun gsvarianten für den Ausbau der Hafenstraße 
entwickelt, die aber aufgrund des Verkehrsgutachten s „Entwicklungskorridor Hauptbahnhof - Albersloher 
Weg“ nicht abschließend bearbeitet werden konnten. 
 
Öffentliche Beschlussvorlage an  den Ausschuss 
f. Stadtpl., Stadtent.,Wohnen u. Verkehr 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
Ergänzung:  
502/2003   
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
4 92-61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.08.2003

- 2 - 
...  
Da die vorliegenden Planungen in ihren Ausbaustanda rds nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und 
Ansprüchen sowohl des MIV als auch des Radverkehrs genügen, wurde eine Überarbeitung unter den 
Gesichtspunkten zeitgemäßer Verkehrsplanung notwendig.  
 
Die Hafenstraße ist eine der letzten Lücken im Haup tverkehrsstraßennetz ohne separate Radwegfüh- 
rung. Aufgrund der Verkehrsbedeutung als Verbindung sachse zwischen Ludgeriplatz und Hafen/Halle 
Münsterland sollte diese Netzlücke dringend geschlossen werden.  
 
Nunmehr bietet sich durch die Veränderung der Straß enlage im Zusammenhang mit der Planung zur 
Tiefgarage die sinnvolle Gelegenheit, den Umbau der Straße zu realisieren.  
 
Bestand 
 
Die Hafenstraße verfügt in Richtung Ludgeriplatz üb er 2 Fahrspuren; aus Richtung Ludgeriplatz wird die  
Einspurigkeit ab Einmündung Südstraße in 2 Spuren u nd ab Einmündung Engelstraße in Richtung Al- 
bersloher Weg in 3 Fahrspuren aufgeweitet. Radfahre r werden in beiden Richtungen zurzeit in der Fahr- 
bahn geführt, lediglich in stadtauswärtiger Richtung wird der Radfahrer ab Einmündung Junkerstraße auf 
einem Angebotsstreifen zur Signalanlage geführt. Vo r den Geschäften und Institutionen sind Stellplätze  
vorhanden, die Gehwege sind zum Teil in ihrer Breite sehr großzügig bemessen. 
 
Planung 
 
Entsprechend der Verkehrsbelastung und des in Münst er üblichen Ausbaustandards bieten sich entlang 
der Hafenstraße Hochbordradwege an.  
 
Die Planung zur Tiefgarage Ludgeriplatz mit der Zu-  und Ausfahrtrampe in Mittellage wurde als Grundla-
ge übernommen. Vor diesem Hintergrund ist folgende Planung vorgesehen:  
 
Richtung Ludgeriplatz - Von-Steuben-Straße 
 
Aus Richtung Ludgeriplatz wird wie bisher einspurig  eingefahren. In Höhe der Tiefgaragenausfahrt wird 
durch Spuraddition die Einordnung des ausfahrenden Parkverkehrs in den übrigen Verkehr erleichtert. 
 
Der Radfahrer wird vom Ludgeriplatz kommend auf ein em Hochbordradweg geführt, welcher in Höhe 
Einmündung Junkerstraße in einen Radfahrstreifen we chselt. Der Konfliktpunkt des rechtsabbiegenden 
Kfz in die Frie-Vendt-Straße mit dem geradeaus fahr enden Radverkehr in Richtung Albersloher Weg soll 
durch die gemeinsame Führung auf der Fahrbahn entsc härft werden. Zwischen der LSA in Höhe Ein- 
mündung Engelstraße und der Junkerstraße wird ein gegenläufiger Radweg angeboten. 
 
Richtung Von-Steuben-Straße - Ludgeriplatz 
 
Hier werden wie bisher 2 Fahrspuren angeboten. In H öhe Hafenstraße Haus Nr. 7 wird aus der linken 
Geradeausspur eine zusätzliche Spur für die Zufahrt zur Tiefgarage entwickelt. 
 
Der Radfahrer wird auf einem Hochbordradweg geführt  und vor der Einmündung in den Ludgeriplatz 
wieder auf die Fahrbahn geleitet. 
Die Anlage der Radwege kann nur zu Lasten der Gehwe gbreite und unter Wegfall der Baumstandorte 
erfolgen. Es wurde untersucht, den Straßenraum durc h neue Baumpflanzungen gestalterisch aufzuwer- 
ten. Dies ist jedoch aufgrund der Vielzahl von Versorgungsleitungen nicht möglich. 
Auf der Nordseite sowie vor dem Gebäude Hafenstraße  30 - 32 bleiben für die Einzelhändler und Institu-
tionen weiterhin Stellplätze erhalten. 
 
Lärmschutz 
 
In Teilbereichen der Hafenstraße wird der derzeitig e Lärmpegel durch die Verschiebung der Straßen- 
achse und der Anlegung der Radwege überschritten.

- 3 - 
 
Zwischen Ludgeriplatz und Graelstraße werden im Rah men des B-Planes zur Tiefgarage die Ansprüche 
auf Lärmschutzmaßnahmen abgegolten. 
 
Für den übrigen Bereich werden die Anspruchsvorauss etzungen im Rahmen einer Lärmschutzuntersu- 
chung erstellt.  
 
Die städtischen Aufwendungen für die daraus resulti erenden Lärmschutzmaßnahmen können nach 
GVFG zu 65 % refinanziert werden.  
 
Realisierung/Kosten und Finanzierung 
 
Wegen der Bedeutung der Maßnahme soll ein Grundsatz beschluss zur Vorentwurfsplanung gefasst 
werden. Die Maßnahme Hafenstraße ist förderfähig. D ie Anmeldung auf Förderung soll zum 01.06.2004 
gestellt werden und der Förderantrag zum 01.06.2005 , so dass nach dem voraussichtlichen Vorliegen 
des Bewilligungsbescheides in 2006 mit dem Ausbau d er Straße frühestens in 2006 begonnen werden 
kann. Eine Entscheidung zur Realisierung bedarf ein er parlamentarischen Entscheidung, die nach Klä- 
rung der Finanzierung und Einstellung in den Investitionsplan erfolgen wird. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtrat 
 
Anlage 
Lageplan

Beschlussvorlage

9961 Zeichen

V/0719/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hafenstraße - Verbesserung der Radverkehrssituation zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-
Straße/Frie-Vendt-Straße 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.11.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der ASSVW stimmt der Planung von August 2007 zur Verbesserung der Radverkehrssicher-
heit auf der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße/Frie-Vendt-Straße 
durch Markierung von Radfahrstreifen entsprechend der Alternative 2 zu. 
 
 
2. Der AUB stimmt dem Umbau der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und der Von-Steuben-
Straße auf der Grundlage der Planung vom August 2007 entsprechend der Alternative 2 zur 
Anlegung von Radfahrstreifen zu. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 300.000,00 € für die Erneuerung der 
Fahrbahndecke, den Umbau der Mittelinsel und die Markierung, aber keine Folgekosten entste-
hen. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007 – 2001 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre-
chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0719/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0719/2007 
 
 
Begründung: 
Im Zusammenhang mit der Planung zur Tiefgarage Ludgeriplatz wurde die Planung für den Aus-
bau von beidseitigen Radwegen auf der Hafens traße zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-
Straße/Frie-Vendt-Straße bereits 2003 mit der Vorlage 502/2003 „Hafenstraße – Ausbau beidseiti-
ger Radwege zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße“ dem ASSVW zur Beschlussfas-
sung vorgelegt. Auf Grund der Aufgabe des Projekts Tiefgarage und der Diskussion um die Rad-
verkehrsführung am Ludgeriplatz musste die Planung überarbeitet werden. Dabei hat die Verwal-
tung 2 Alternativen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr in der Hafenstra-
ße entwickelt. 
 
Alternative 1: Beidseitige Hochbordradwege
 
 
Die Planung von 2003 zum Ausbau von beidseitigen Radwegen wurde nach der Aufgabe des 
Bauvorhabens Tiefgarage Ludgeriplatz und dem Wegfall der Mittelrampen entsprechend überar-
beitet und an die Planung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer am Ludgeriplatz 
angepasst. 
  
Der Ausbau der Hochbordradwege erfolgt weitgehend zu Lasten der Gehwegbreiten. Die Park-
stände auf der Nordseite vor den Geschäften bleiben erhalten. Auf der Südseite müssen ca. 11 
Parkstände entfallen. In Höhe der Grünfläche vor Haus-Nr. 2-8 müssen drei Bäume entfallen. Da-
für sind Ersatzstandorte im geplanten Parkstreifen vorgesehen. Eine weitere gestalterische Auf-
wertung durch zusätzliche Baumpflanzungen ist leider aufgrund der Vielzahl an Versorgungslei-
tungen nicht möglich. 
 
Die Kosten für den Vollausbau betragen ca. 1.400.000,00 €. Kosten für eventuell erforderliche 
Lärmvorsorgemaßnahmen sind hierbei noch nicht enthalten. Die Anspruchsvoraussetzungen müs-
sen im Rahmen der Ausbauplanung geprüft werden.  
 
Die Kosten für den Ausbau können teilweise durch Beteiligung der Anlieger nach §8 KAG und 
durch Förderung nach dem GVFG refinanziert werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kos-
tenanteile ist erst nach Fertigstellung der Ausbauplanung einschließlich Lärmgutachten möglich. 
Der erforderliche Förderantrag nach GVFG könnte zum 01.06.2009 gestellt werden. Unter der 
Voraussetzung der Bewilligung der Fördermittel und der Mittelbereitstellung durch den Rat kann 
mit dem Ausbau   frühestens in 2010 begonnen werden. 
Alternative 2: Markierung von Radfahrstreifen
 
 
Die Verkehrssituation auf der Hafenstraße ist in den vergangenen Jahren wiederholt in der Ar-
beitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) thematisiert worden. Die Hafenstraße ist in ihrem Abschnitt 
zwischen dem Ludgeriplatz und dem Kreuzungsbereich Von-Steuben-Straße/ Frie-Vendt-Straße 
eine der wenigen Hauptverkehrsstraßen ohne baulich angelegte Radwege. Vor Ort ist regelmäßig 
zu beobachten, dass in der rechten Fahrspur fahrende Radfahrer von Kraftfahrern abgedrängt und 
dabei gefährdet werden. Durch räumliche Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr ist die Ver-
kehrssicherheit für Radfahrer auf diesem Abschnitt zwingend zu verbessern. 
 
Seitens der Verwaltung wurden daher verschiedene Lösungsansätze für eine möglichst kurzfristig 
umsetzbare und finanzierbare Alternativplanung geprüft. 
 
Eine zunächst diskutierte Markierung von Schutzstreifen, wie an der Münzstraße, kommt  aufgrund 
der vorhandenen vier Fahrstreifen nicht in Betracht. Diese sind nur bei zweistreifigen Straßen oder 
in Knotenpunktsbereichen anzuwenden.

- 3 - 
V/0719/2007 
Demgegenüber stellt die Markierung von Radfahrst reifen bei gleichzeitiger Anpassung der Fahr-
bahnen an die vorhandene Verkehrsbelastung eine verkehrssichere Lösung dar.  
 
Anhand vorliegender Verkehrszählungen und entsprechender Leistungsfähigkeitsberechnungen 
wurde festgestellt, dass die vorhandene Vierstreifigkeit für einen reibungslosen Verkehrsabfluss 
auf der Hafenstraße nicht durchgehend erforderlich ist. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit wird 
sichergestellt, wenn jeweils vor den Knotenpunkten eine zweistreifige Aufstellmöglichkeit in ausrei-
chender Länge gegeben ist (vergl. Schorlemer Straße). Einhergehend mit einer abschnittsweise 
einstreifigen Verkehrsführung ist eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erwar-
ten. Die Verkehrsbelastung auf der Hafenstraße liegt derzeit bei ca. 1.200 Kfz/Spitzenstunde im 
Querschnitt. 
 
Die Alternativplanung sieht beidseitig Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85 m vor. Vom Ludge-
riplatz kommend, wird die Einstreifigkeit in Richtung Osten fortgesetzt und vor der Signalanlage 
Hafenstraße/Engelstraße auf einen überbreiten Fahrstreifen von 5,10 m aufgeweitet. Dies lässt 
eine zweistreifige Aufstellung von Pkw zu, welche sich dann zweistreifig bis zur Signalanlage Ha-
fenstraße/ Von-Steuben-Straße fortsetzt.  
 
Vor dem Hintergrund des geringen Anteils an Schwerverkehr auf der Hafenstraße ist eine solche 
überbreite Richtungsfahrbahn durchaus empfehlenswert. Die Kapazität überbreiter einstreifiger 
Fahrbahnen beträgt 1.400 bis 2.200 Kfz/h. Sie kann bei vorherrschendem Pkw-Verkehr die Kapa-
zität zweistreifiger Richtungsfahrbahnen von 1.800 bis 2.600 Kfz/h erreichen (RASt06).  
 
Gleiches gilt für die Fahrtrichtung aus Osten kommend. Der rechte Fahrstreifen auf der Hafenstra-
ße vor der Signalanlage Hafenstraße/Von-Steuben-Straße wird zum Rechtsabbiegefahrstreifen. Es 
verbleibt nur noch ein Geradeausfahrstreifen. Dieser wird auch über den Knotenpunkt mit der En-
gelstraße fortgesetzt. Vor der Einmündung Südstraße wird der  Fahrstreifen ebenfalls auf 5,00 m 
aufgeweitet. In Höhe Südstraße geht der Radfahrstreifen, gleichzeitig mit dem Beginn der Zwei-
streifigkeit im Einmündungsbereich zum Ludgeriplatz, in einen Schutzstreifen über (Anschluss an 
Planung zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit am Ludgeriplatz).  
 
Die Gehwege, Bäume und Kfz-Stellplätze auf dem gesamten Abschnitt bleiben von der Maßnahme 
unberührt, lediglich die Mittelinsel am Knotenpunkt Hafenstraße/ Von-Steuben-Straße/ Frie-Vendt-
Straße muss baulich angepasst werden. 
 
Die Kosten für den Umbau der Mittelinsel, Erneuerung der Fahrbahndecke und Markierung betra-
gen ca. 300.000,00 €. Die Zuwendungen werden die städtische Bagatellgrenze von 100.000,00 € 
nicht überschreiten, so dass keine Fördermittel hierfür beantragt werden. Die Maßnahme löst zu-
dem keine Beiträge nach dem KAG aus. Eine Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln ist möglich. 
 
Empfehlung
 
 
Alternative 2 stellt eine voll leistungsfähige, verkehrssichere und städtebaulich befriedigende Lö-
sung dar. Es werden nur dort Fahrspuren reduziert, wo sie aus Gründen der Leistungsfähigkeit 
nicht erforderlich sind und die Kraftfahrer zum schnellen Fahren verleiten. Die Gehwegbreiten, 
Stellplätze und Bäume bleiben wie bisher erhalten. Die Lösung ist kostengünstig, belastet nicht die 
GVFG-Förderansätze für die Stadt Münster und ist zeitnah zu realisieren. Aus zuvor genannten 
Gründen wird empfohlen, die Radverkehrssicherheit an der Hafenstraße entsprechend der 
Alternative 2 zu realisieren. 
 
Im Entwurf zum Haushaltplan 2008 / Investitionsplan 2007-2011 wurden bereits finanzielle Mittel in 
Höhe von 300.000,00 € für das Jahr 2010 angemeldet. 
 
Im Jahr 2008 werden am Ludgeriplatz die Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicher-
heit umgesetzt. Um Synergieeffekte im Ra hmen der Ausschreibung und Baudurchführung zu nut-
zen, sollte die Markierung von Radfahrstreifen auf der Hafenstraße direkt im Anschluss daran noch

- 4 - 
V/0719/2007 
im Jahr 2008 erfolgen. Nach Zustimmung zur Vorlage wird die Haushaltanmeldung über ein Ver-
änderungsblatt auf das Jahr 2008 vorgezogen. 
 
Antrag 
 
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des ASSVW am 13.09.2007 den Antrag „Radweg an der Ha-
fenstraße: Zügig sichere Lösung schaffen!“ (Anlage 4) eingebracht. Der Antrag verfolgt eine nahe-
zu identische Intention, wie der vorliegende Planungsvorschlag, wobei letzterer jedoch auf einen 
durchgehenden Lückenschluss und eine dauerhafte Lösung abzielt. Der Antrag gilt mit Beschluss 
der Vorlage als erledigt. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Vorlage 502/2003 
Lageplan Alternative 1: Hochbordradwege 
Lageplan Alternative 2: Radfahrstreifen 
Antrag SPD-Ratsfraktion vom 13.09.2007

Lageplan Radfahrstreifen

374 Zeichen

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eg. Nr.
Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum |Name

Bearbeitet |Aug. 07_ |Hecht
Hafenstraße Sezeichnet) Aug. 07_ |Revermann
Maßstab | 1: 500

Markierung Radfahrstreifen

Plotdatum 26.10.2007

Beratungsverlauf (3)

13.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hafenstraße 30
  • Münzstraße 15
  • Schorlemerstraße
  • Südstraße
  • Frie-Vendt-Straße
  • Von-Steuben-Straße
  • Engelstraße
  • Junkerstraße
  • Ludgeriplatz
  • Albersloher Weg
  • Hansaring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0719/2007
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37