V/0719/2007
Hafenstraße - Verbesserung der Radverkehrssituation zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße/Fri
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SPD-Antrag
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag | a) 13.09.07 4 it Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Radweg an der Hafenstraße: Zügig sichere Lösung schaffen! Der Planungsausschuss der Stadt Münster möge beschließen: Zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hafenstraße wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig durch die Abmarkierung einer Fahrspur je Fahrtrichtung hier einen Radweg zu schaffen. Damit soll umgehend ein wesentlicher Gefahrenpunkt entschärft, das Sicherheitsempfinden der Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht und eine der letzten Lücken im innerstädtischen Radwegenetz Münsters geschlossen werden. Begründung: Als eine der letzten Hauptverkehrsstraßen in Münster ist die Hafenstraße in beiden Fahrtrichtungen nicht mit einem Fahrradweg ausgestattet. Für die Wegebeziehungen zwischen Ludgeriplatz und Hafen / KreativKai und Ostviertel ist die Relation jedoch von großer Bedeutung. Ein Schließen dieser Lücke im Radwegenetz erscheint deshalb dringend geboten. Pr Unabhängig von einer späteren Neuplanung der Straßengestaltung kann kurzfristig durch Fahrbahnmarkierung und Aufstellung entsprechender Schilder analog zu Moltke- und Schorlemerstraße eine für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktive Lösung geschaffen werden. Dies ist möglich, ohne dass der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird. Außerdem ist die Ausführung sehr kostengünstig. Für die Einrichtung eines solchen Radweges bieten sich in Fahrtrichtung Hansaring der Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und der Einmündung Engelstraße und in Gegenrichtung von der Kreuzung von-Steuben-Straße/Vrie-Vendt-Straße bis zur Südstraße an. Für die Einfädelung in den Kreisverkehr ist eine Lösung analog zur Schorlemerstraße zu prüfen. gez. Fastermann Heuer Marzinkewitz Pölling Winter
Lageplan Radwege
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1 ‚*- NG 1 | _0 1777770 DZ rY EA FZEE Gehweg 3.55 Ra J, iz — u A 22" s IN 77 - u — TI | » U Perser 7’ tafenstra Fahrbahn _ GIF I =s7 ZZ —— a 2. % ? STADT oa ve [r79 Reg. Nr. Amt für _E/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name ‚earbeitet | Aug. 07 Hecht Hafenstraße ezeichnet| Aug. 07 _ |Reverman! aßstab_ | 1: 500 INOD Planung Radweg Plotdatum 26.10.2007
Vorlage 502/2003
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... DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Hafenstraße - Ausbau beidseitiger Radwege zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße Beratungsfolge 14.10.2003 Bezirksvertretung Münster-Mitte 16.10.2003 Ausschuss f. Stadtpl., Stadtent.,Wohnen u. Verkehr Beschlussvorschlag Sachentscheidung Der Planung von 05/2003 zum Ausbau beidseitiger Radwege auf der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße wird zugestimmt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 800.000,00 EUR (ohne Lärmvorsorge), aber keine Folgekosten entstehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung Im Zusammenhang mit der Realisierung der Tiefgarage Ludgeriplatz. Befristung Keine. Begründung Anlass Für den Bereich Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz u nd Von-Steuben-Straße existiert bereits ein ver- kehrstechnischer Entwurf; er stammt aus der Planung für das Einbahnsystem im Bahnhofsviertel aus dem Jahre 1991. Der Planung wurde am 25.06.1991 von der Bezirksvertretung Münster-Mitte und am 27.06.1991 vom Planungsausschuss zugestimmt, jedoch nicht realisiert. Bereits 1997/1998 wurden erneut verschiedene Planun gsvarianten für den Ausbau der Hafenstraße entwickelt, die aber aufgrund des Verkehrsgutachten s „Entwicklungskorridor Hauptbahnhof - Albersloher Weg“ nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss f. Stadtpl., Stadtent.,Wohnen u. Verkehr Vorlagen-Nr.: Ergänzung: 502/2003 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 4 92-61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2003 - 2 - ... Da die vorliegenden Planungen in ihren Ausbaustanda rds nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen sowohl des MIV als auch des Radverkehrs genügen, wurde eine Überarbeitung unter den Gesichtspunkten zeitgemäßer Verkehrsplanung notwendig. Die Hafenstraße ist eine der letzten Lücken im Haup tverkehrsstraßennetz ohne separate Radwegfüh- rung. Aufgrund der Verkehrsbedeutung als Verbindung sachse zwischen Ludgeriplatz und Hafen/Halle Münsterland sollte diese Netzlücke dringend geschlossen werden. Nunmehr bietet sich durch die Veränderung der Straß enlage im Zusammenhang mit der Planung zur Tiefgarage die sinnvolle Gelegenheit, den Umbau der Straße zu realisieren. Bestand Die Hafenstraße verfügt in Richtung Ludgeriplatz üb er 2 Fahrspuren; aus Richtung Ludgeriplatz wird die Einspurigkeit ab Einmündung Südstraße in 2 Spuren u nd ab Einmündung Engelstraße in Richtung Al- bersloher Weg in 3 Fahrspuren aufgeweitet. Radfahre r werden in beiden Richtungen zurzeit in der Fahr- bahn geführt, lediglich in stadtauswärtiger Richtung wird der Radfahrer ab Einmündung Junkerstraße auf einem Angebotsstreifen zur Signalanlage geführt. Vo r den Geschäften und Institutionen sind Stellplätze vorhanden, die Gehwege sind zum Teil in ihrer Breite sehr großzügig bemessen. Planung Entsprechend der Verkehrsbelastung und des in Münst er üblichen Ausbaustandards bieten sich entlang der Hafenstraße Hochbordradwege an. Die Planung zur Tiefgarage Ludgeriplatz mit der Zu- und Ausfahrtrampe in Mittellage wurde als Grundla- ge übernommen. Vor diesem Hintergrund ist folgende Planung vorgesehen: Richtung Ludgeriplatz - Von-Steuben-Straße Aus Richtung Ludgeriplatz wird wie bisher einspurig eingefahren. In Höhe der Tiefgaragenausfahrt wird durch Spuraddition die Einordnung des ausfahrenden Parkverkehrs in den übrigen Verkehr erleichtert. Der Radfahrer wird vom Ludgeriplatz kommend auf ein em Hochbordradweg geführt, welcher in Höhe Einmündung Junkerstraße in einen Radfahrstreifen we chselt. Der Konfliktpunkt des rechtsabbiegenden Kfz in die Frie-Vendt-Straße mit dem geradeaus fahr enden Radverkehr in Richtung Albersloher Weg soll durch die gemeinsame Führung auf der Fahrbahn entsc härft werden. Zwischen der LSA in Höhe Ein- mündung Engelstraße und der Junkerstraße wird ein gegenläufiger Radweg angeboten. Richtung Von-Steuben-Straße - Ludgeriplatz Hier werden wie bisher 2 Fahrspuren angeboten. In H öhe Hafenstraße Haus Nr. 7 wird aus der linken Geradeausspur eine zusätzliche Spur für die Zufahrt zur Tiefgarage entwickelt. Der Radfahrer wird auf einem Hochbordradweg geführt und vor der Einmündung in den Ludgeriplatz wieder auf die Fahrbahn geleitet. Die Anlage der Radwege kann nur zu Lasten der Gehwe gbreite und unter Wegfall der Baumstandorte erfolgen. Es wurde untersucht, den Straßenraum durc h neue Baumpflanzungen gestalterisch aufzuwer- ten. Dies ist jedoch aufgrund der Vielzahl von Versorgungsleitungen nicht möglich. Auf der Nordseite sowie vor dem Gebäude Hafenstraße 30 - 32 bleiben für die Einzelhändler und Institu- tionen weiterhin Stellplätze erhalten. Lärmschutz In Teilbereichen der Hafenstraße wird der derzeitig e Lärmpegel durch die Verschiebung der Straßen- achse und der Anlegung der Radwege überschritten. - 3 - Zwischen Ludgeriplatz und Graelstraße werden im Rah men des B-Planes zur Tiefgarage die Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen abgegolten. Für den übrigen Bereich werden die Anspruchsvorauss etzungen im Rahmen einer Lärmschutzuntersu- chung erstellt. Die städtischen Aufwendungen für die daraus resulti erenden Lärmschutzmaßnahmen können nach GVFG zu 65 % refinanziert werden. Realisierung/Kosten und Finanzierung Wegen der Bedeutung der Maßnahme soll ein Grundsatz beschluss zur Vorentwurfsplanung gefasst werden. Die Maßnahme Hafenstraße ist förderfähig. D ie Anmeldung auf Förderung soll zum 01.06.2004 gestellt werden und der Förderantrag zum 01.06.2005 , so dass nach dem voraussichtlichen Vorliegen des Bewilligungsbescheides in 2006 mit dem Ausbau d er Straße frühestens in 2006 begonnen werden kann. Eine Entscheidung zur Realisierung bedarf ein er parlamentarischen Entscheidung, die nach Klä- rung der Finanzierung und Einstellung in den Investitionsplan erfolgen wird. I. V. gez. Schultheiß Stadtrat Anlage Lageplan
Beschlussvorlage
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V/0719/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Hafenstraße - Verbesserung der Radverkehrssituation zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben- Straße/Frie-Vendt-Straße Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 13.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.11.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der ASSVW stimmt der Planung von August 2007 zur Verbesserung der Radverkehrssicher- heit auf der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße/Frie-Vendt-Straße durch Markierung von Radfahrstreifen entsprechend der Alternative 2 zu. 2. Der AUB stimmt dem Umbau der Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und der Von-Steuben- Straße auf der Grundlage der Planung vom August 2007 entsprechend der Alternative 2 zur Anlegung von Radfahrstreifen zu. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 300.000,00 € für die Erneuerung der Fahrbahndecke, den Umbau der Mittelinsel und die Markierung, aber keine Folgekosten entste- hen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2007 – 2001 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre- chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Vorlagen-Nr.: V/0719/2007 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0719/2007 Begründung: Im Zusammenhang mit der Planung zur Tiefgarage Ludgeriplatz wurde die Planung für den Aus- bau von beidseitigen Radwegen auf der Hafens traße zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben- Straße/Frie-Vendt-Straße bereits 2003 mit der Vorlage 502/2003 „Hafenstraße – Ausbau beidseiti- ger Radwege zwischen Ludgeriplatz und Von-Steuben-Straße“ dem ASSVW zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Auf Grund der Aufgabe des Projekts Tiefgarage und der Diskussion um die Rad- verkehrsführung am Ludgeriplatz musste die Planung überarbeitet werden. Dabei hat die Verwal- tung 2 Alternativen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr in der Hafenstra- ße entwickelt. Alternative 1: Beidseitige Hochbordradwege Die Planung von 2003 zum Ausbau von beidseitigen Radwegen wurde nach der Aufgabe des Bauvorhabens Tiefgarage Ludgeriplatz und dem Wegfall der Mittelrampen entsprechend überar- beitet und an die Planung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer am Ludgeriplatz angepasst. Der Ausbau der Hochbordradwege erfolgt weitgehend zu Lasten der Gehwegbreiten. Die Park- stände auf der Nordseite vor den Geschäften bleiben erhalten. Auf der Südseite müssen ca. 11 Parkstände entfallen. In Höhe der Grünfläche vor Haus-Nr. 2-8 müssen drei Bäume entfallen. Da- für sind Ersatzstandorte im geplanten Parkstreifen vorgesehen. Eine weitere gestalterische Auf- wertung durch zusätzliche Baumpflanzungen ist leider aufgrund der Vielzahl an Versorgungslei- tungen nicht möglich. Die Kosten für den Vollausbau betragen ca. 1.400.000,00 €. Kosten für eventuell erforderliche Lärmvorsorgemaßnahmen sind hierbei noch nicht enthalten. Die Anspruchsvoraussetzungen müs- sen im Rahmen der Ausbauplanung geprüft werden. Die Kosten für den Ausbau können teilweise durch Beteiligung der Anlieger nach §8 KAG und durch Förderung nach dem GVFG refinanziert werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kos- tenanteile ist erst nach Fertigstellung der Ausbauplanung einschließlich Lärmgutachten möglich. Der erforderliche Förderantrag nach GVFG könnte zum 01.06.2009 gestellt werden. Unter der Voraussetzung der Bewilligung der Fördermittel und der Mittelbereitstellung durch den Rat kann mit dem Ausbau frühestens in 2010 begonnen werden. Alternative 2: Markierung von Radfahrstreifen Die Verkehrssituation auf der Hafenstraße ist in den vergangenen Jahren wiederholt in der Ar- beitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) thematisiert worden. Die Hafenstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen dem Ludgeriplatz und dem Kreuzungsbereich Von-Steuben-Straße/ Frie-Vendt-Straße eine der wenigen Hauptverkehrsstraßen ohne baulich angelegte Radwege. Vor Ort ist regelmäßig zu beobachten, dass in der rechten Fahrspur fahrende Radfahrer von Kraftfahrern abgedrängt und dabei gefährdet werden. Durch räumliche Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr ist die Ver- kehrssicherheit für Radfahrer auf diesem Abschnitt zwingend zu verbessern. Seitens der Verwaltung wurden daher verschiedene Lösungsansätze für eine möglichst kurzfristig umsetzbare und finanzierbare Alternativplanung geprüft. Eine zunächst diskutierte Markierung von Schutzstreifen, wie an der Münzstraße, kommt aufgrund der vorhandenen vier Fahrstreifen nicht in Betracht. Diese sind nur bei zweistreifigen Straßen oder in Knotenpunktsbereichen anzuwenden. - 3 - V/0719/2007 Demgegenüber stellt die Markierung von Radfahrst reifen bei gleichzeitiger Anpassung der Fahr- bahnen an die vorhandene Verkehrsbelastung eine verkehrssichere Lösung dar. Anhand vorliegender Verkehrszählungen und entsprechender Leistungsfähigkeitsberechnungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Vierstreifigkeit für einen reibungslosen Verkehrsabfluss auf der Hafenstraße nicht durchgehend erforderlich ist. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit wird sichergestellt, wenn jeweils vor den Knotenpunkten eine zweistreifige Aufstellmöglichkeit in ausrei- chender Länge gegeben ist (vergl. Schorlemer Straße). Einhergehend mit einer abschnittsweise einstreifigen Verkehrsführung ist eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erwar- ten. Die Verkehrsbelastung auf der Hafenstraße liegt derzeit bei ca. 1.200 Kfz/Spitzenstunde im Querschnitt. Die Alternativplanung sieht beidseitig Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85 m vor. Vom Ludge- riplatz kommend, wird die Einstreifigkeit in Richtung Osten fortgesetzt und vor der Signalanlage Hafenstraße/Engelstraße auf einen überbreiten Fahrstreifen von 5,10 m aufgeweitet. Dies lässt eine zweistreifige Aufstellung von Pkw zu, welche sich dann zweistreifig bis zur Signalanlage Ha- fenstraße/ Von-Steuben-Straße fortsetzt. Vor dem Hintergrund des geringen Anteils an Schwerverkehr auf der Hafenstraße ist eine solche überbreite Richtungsfahrbahn durchaus empfehlenswert. Die Kapazität überbreiter einstreifiger Fahrbahnen beträgt 1.400 bis 2.200 Kfz/h. Sie kann bei vorherrschendem Pkw-Verkehr die Kapa- zität zweistreifiger Richtungsfahrbahnen von 1.800 bis 2.600 Kfz/h erreichen (RASt06). Gleiches gilt für die Fahrtrichtung aus Osten kommend. Der rechte Fahrstreifen auf der Hafenstra- ße vor der Signalanlage Hafenstraße/Von-Steuben-Straße wird zum Rechtsabbiegefahrstreifen. Es verbleibt nur noch ein Geradeausfahrstreifen. Dieser wird auch über den Knotenpunkt mit der En- gelstraße fortgesetzt. Vor der Einmündung Südstraße wird der Fahrstreifen ebenfalls auf 5,00 m aufgeweitet. In Höhe Südstraße geht der Radfahrstreifen, gleichzeitig mit dem Beginn der Zwei- streifigkeit im Einmündungsbereich zum Ludgeriplatz, in einen Schutzstreifen über (Anschluss an Planung zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit am Ludgeriplatz). Die Gehwege, Bäume und Kfz-Stellplätze auf dem gesamten Abschnitt bleiben von der Maßnahme unberührt, lediglich die Mittelinsel am Knotenpunkt Hafenstraße/ Von-Steuben-Straße/ Frie-Vendt- Straße muss baulich angepasst werden. Die Kosten für den Umbau der Mittelinsel, Erneuerung der Fahrbahndecke und Markierung betra- gen ca. 300.000,00 €. Die Zuwendungen werden die städtische Bagatellgrenze von 100.000,00 € nicht überschreiten, so dass keine Fördermittel hierfür beantragt werden. Die Maßnahme löst zu- dem keine Beiträge nach dem KAG aus. Eine Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln ist möglich. Empfehlung Alternative 2 stellt eine voll leistungsfähige, verkehrssichere und städtebaulich befriedigende Lö- sung dar. Es werden nur dort Fahrspuren reduziert, wo sie aus Gründen der Leistungsfähigkeit nicht erforderlich sind und die Kraftfahrer zum schnellen Fahren verleiten. Die Gehwegbreiten, Stellplätze und Bäume bleiben wie bisher erhalten. Die Lösung ist kostengünstig, belastet nicht die GVFG-Förderansätze für die Stadt Münster und ist zeitnah zu realisieren. Aus zuvor genannten Gründen wird empfohlen, die Radverkehrssicherheit an der Hafenstraße entsprechend der Alternative 2 zu realisieren. Im Entwurf zum Haushaltplan 2008 / Investitionsplan 2007-2011 wurden bereits finanzielle Mittel in Höhe von 300.000,00 € für das Jahr 2010 angemeldet. Im Jahr 2008 werden am Ludgeriplatz die Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicher- heit umgesetzt. Um Synergieeffekte im Ra hmen der Ausschreibung und Baudurchführung zu nut- zen, sollte die Markierung von Radfahrstreifen auf der Hafenstraße direkt im Anschluss daran noch - 4 - V/0719/2007 im Jahr 2008 erfolgen. Nach Zustimmung zur Vorlage wird die Haushaltanmeldung über ein Ver- änderungsblatt auf das Jahr 2008 vorgezogen. Antrag Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des ASSVW am 13.09.2007 den Antrag „Radweg an der Ha- fenstraße: Zügig sichere Lösung schaffen!“ (Anlage 4) eingebracht. Der Antrag verfolgt eine nahe- zu identische Intention, wie der vorliegende Planungsvorschlag, wobei letzterer jedoch auf einen durchgehenden Lückenschluss und eine dauerhafte Lösung abzielt. Der Antrag gilt mit Beschluss der Vorlage als erledigt. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Vorlage 502/2003 Lageplan Alternative 1: Hochbordradwege Lageplan Alternative 2: Radfahrstreifen Antrag SPD-Ratsfraktion vom 13.09.2007
Lageplan Radfahrstreifen
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—— \/on - Steuben - Straße —n_ => -——_ —— == -—-— Engelstraße z 237 N N 012-3 + "Tan \---I---- S_.D s 815/15 (7 \ Y B0,5/0.2 9 nlage att Nr. |1(1 eg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name Bearbeitet |Aug. 07_ |Hecht Hafenstraße Sezeichnet) Aug. 07_ |Revermann Maßstab | 1: 500 Markierung Radfahrstreifen Plotdatum 26.10.2007
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hafenstraße 30
- Münzstraße 15
- Schorlemerstraße
- Südstraße
- Frie-Vendt-Straße
- Von-Steuben-Straße
- Engelstraße
- Junkerstraße
- Ludgeriplatz
- Albersloher Weg
- Hansaring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0719/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37