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AN/1698/2024

Wohnraum für Köln

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 02.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 3.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

5948 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2024 
 
AN/1698/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2024 
 
Wohnraum für Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
12.12.2024 zu setzen. 
 
1. 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priori-
tät bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von geförder-
tem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie 
z. B. Kita, Schule und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt 
und entsprechend zügig bearbeitet. 
2. 
Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung unver-
züglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. 
Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungs-
bauflächen vorgelegt werden. 
3. 
Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in ent-
sprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete Wohnungs-
bauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, der 
WSK sowie Genossenschaften angeboten werden. 
4.

- 2 - 
 
In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nut-
zung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstü-
cke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu 
prüfen, wie für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum ent-
stehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt 
werden kann. 
5.  
Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und 
Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförder-
ten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen 
staatlich gefördert werden können. 
6. 
Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe 
Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 
3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. 
Die Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfah-
ren sollen weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden:  
 Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend 
auf der bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmä-
ßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten 
Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen 
für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen. 
 Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher 
Priorität im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. 
 
7. 
 
Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der 
Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für 
frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung ge-
nutzt. Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die 
politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung 
im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen 
Gremien herbeizuführen. 
 
8.  
 
Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker geför-
dert werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsange-
bot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender 
Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem.

- 3 - 
 
Punkt 1 ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen 
enthalten. 
9. 
Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung 
sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. 
Die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns 
entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von be-
zahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu 
einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Un-
ternehmen weiterentwickelt werden. 
10. 
Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche Feuerwehraufstellflä-
chen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 
11. 
Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der 
Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungs-
plans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB) im unbeplanten Innenbereich anzuwen-
den mit dem Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem 
Rat mit einem Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, 
ab welcher Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. 
  
 
Begründung 
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt   gez. Lucas Sickmöller 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1698/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
02.12.2024
Erstellt
02.12.2024 11:14