AN/1698/2024
Wohnraum für Köln
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2024 AN/1698/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2024 Wohnraum für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.12.2024 zu setzen. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priori- tät bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von geförder- tem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie z. B. Kita, Schule und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt und entsprechend zügig bearbeitet. 2. Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung unver- züglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungs- bauflächen vorgelegt werden. 3. Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in ent- sprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete Wohnungs- bauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, der WSK sowie Genossenschaften angeboten werden. 4. - 2 - In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nut- zung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstü- cke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu prüfen, wie für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum ent- stehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt werden kann. 5. Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförder- ten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 6. Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. Die Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfah- ren sollen weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden: Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend auf der bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmä- ßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen. Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher Priorität im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. 7. Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung ge- nutzt. Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien herbeizuführen. 8. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker geför- dert werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsange- bot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. - 3 - Punkt 1 ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen enthalten. 9. Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von be- zahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Un- ternehmen weiterentwickelt werden. 10. Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche Feuerwehraufstellflä- chen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 11. Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungs- plans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB) im unbeplanten Innenbereich anzuwen- den mit dem Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat mit einem Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, ab welcher Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. Begründung Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Lucas Sickmöller SPD-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1698/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 02.12.2024 11:14