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V/0303/2026/1

"Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" - Änderung

Vorlagen 19.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.06.2026, TOP 7

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage Allgemeiner Rahmen aktualisiert

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2573 Zeichen

V/0303/2026/1 
V/0303/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
"Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" - Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Regelung zur Aufnahmekapazität städtischer allgemeinbildender Schulen „Allgemeiner Rahmen 
zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz 
NRW)“ – im Folgenden Allgemeiner Rahmen genannt – wird in folgenden Punkten geändert: 
 
1. Grundschulen, Ziffer 1.1, Stadtbezirk Südost 
 
„Städtische Grundschule York   Zahl der Eingangsklassen: 16 
Eichendorffschule Angelmodde   Zahl der Eingangsklassen: 6“ 
 
2. PRIMUS-Schule, Ziffer 2.5 
 
„Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichtigung des 
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen Klassenfre-
quenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
PRIMUS-Schule Münster 
Primarstufe      Zahl der Eingangsklassen: 6 
Sekundarstufe I     Zahl der Eingangsklassen: 2“ 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
20.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meyering  
Telefon: 492-4056 
Meyering@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0303/2026/1 
Begründung zu 1.: Eichendorffschule Angelmodde 
 
Erst nach Fertigstellung der Ursprungsvorlage wurde der Verwaltung bekannt, dass die Schulkonfe-
renz der Eichendorffschule Angelmodde sich in ihrer Sitzung am 11.02.2026 mehrheitlich dafür aus-
gesprochen hat, den Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 2 ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsüber-
greifend zu organisieren. Das Protokoll liegt dem Amt für Schule und Weiterbildung vor. 
 
Die Anzahl der Eingangsklassen ist daher von drei auf sechs zu erhöhen. Die maximale Aufnahme-
kapazität betrug bislang 3 x 27 Plätze im 1. Jahrgang und jeweils 3 x 29 Plätze in den Jahrgängen 2 
bis 4, somit insgesamt 342. Sie reduziert sich auf 6 x 25 Plätze in den Jahrgängen 1 und 2 und je-
weils 3 x 29 Plätze in den Jahrgängen 3 und 4 auf insgesamt 324 Plätze. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage 
Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“

Anlage Allgemeiner Rahmen aktualisiert

8968 Zeichen

1 
Anlage 1 zu Vorlage V/0303/2026/1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti- 
schen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW), zuletzt geändert am 11.06.2026  
(vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
Nr. V/0303/2026/1) 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster hat den folgenden „Allge- 
meinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ beschlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu 
sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichti- 
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge- 
legt: 
        Zahl der Eingangsklassen 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Altstadt     3 
Martinischule         2 
Aegidii-Ludgeri-Schule    1
 zzgl. eine jahrgangs-                                                                                                        
                                                                                                           übergreifende Montessori-Klasse  
                                                                                                           für die Jahrgänge 1 bis 4 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring 14 
Kreuzschule          3  
Martin-Luther-Schule        2 
Bodelschwinghschule        3 
Overbergschule 
1)         4 
Johannisschule        2  
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd   12 
Hermannschule 
1)         4 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule       2 
Matthias-Claudius-Schule        3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule      3 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Nordost  15 
Dreifaltigkeitsschule 
1)         6 
Thomas-Morus-Schule        4 
Pötterhoekschule         2 
Mauritzschule         3   
 
Stadtbezirk West       30 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge    3 
Wartburgschule 1)         8 
Michaelschule         3 
Mosaik-Schule         4 
Theresienschule         2 
Marienschule Roxel        4 
Peter-Wust-Schule         3 
Ludgerusschule Albachten       3

2 
 
        Zahl der Eingangsklassen 
Stadtbezirk Nord      25 
Grundschule Sprakel       2 
Paul-Schneider-Schule        2 
Grundschule am Kinderbach       2 
Grundschule Kinderhaus-West 
1)        6 
Melanchthonschule 1), 2)        5 
Norbertschule 1)          8 
 
Stadtbezirk Ost      12 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer 1)        3 
Matthias-Claudius-Schule Handorf      2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf      2 
Pleisterschule         2 
Margaretenschule         3 
 
Stadtbezirk Südost     37 / 38 
Städtische Grundschule York 3)      4 16 
Idaschule         
- in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27    3 
- ab dem Schuljahr 2027/28      4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde    3 
Eichendorffschule Angelmodde 1)       3 6 
Nikolaischule Wolbeck        3 
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord 
1)     6 
 
Stadtbezirk Hiltrup     16 
Marienschule Hiltrup        2 
Clemensschule Hiltrup 
1)         4 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup       2 
Ludgerusschule Hiltrup        4 
Grundschule Loevelingloh       1 
Davertschule Amelsbüren        3   
 
1.2 Die mit § 6 a „Klassenbildung an Grundschulen“ Absatz 1 Satz 1 der Verordnung 
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz getroffene Regelung zur Bildung von 
Eingangsklassen bezieht sich sowohl auf jahrgangsbezogenen als auch auf jahr- 
gangsübergreifenden Unterricht. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangs- 
übergreifend erteilt, gelten somit alle Klassen, in denen Schulanfänger jahrgangs- 
übergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde 
bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen berücksichtigt. 
 
1.3  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des 
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei- 
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden 
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bauli- 
chen Erweiterungen). 
 
 
1)  Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt.  
2) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schülerin- 
nen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium fest- 
gelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt. 
3) Der Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 4 wird jahrgangsübergreifend erteilt.

3 
 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS 
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
        Zahl der Eingangsklassen 
Hauptschulen        9 
Hauptschule Coerde          2 
Hauptschule Hiltrup        3 
Hauptschule Wolbeck        2 
Waldschule Kinderhaus        2 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
        Zahl der Eingangsklassen 
Realschulen  20 
Erich-Klausener-Schule     4 
Erna-de-Vries-Realschule    3 
Geschwister-Scholl-Realschule     3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup     4 
Realschule im Kreuzviertel     3 
Realschule Wolbeck     3 
     
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des 
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
        Zahl der Eingangsklassen 
Gymnasien       46 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium     5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium       5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium       4 
Gymnasium Paulinum        4 
Gymnasium Wolbeck        4  
Immanuel-Kant-Gymnasium       4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium      3 
Pascal-Gymnasium        5 
Ratsgymnasium         4 
Schillergymnasium         4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium       4

4 
2.4 Gesamtschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:  
 
         Zahl der Eingangsklassen 
 Gesamtschulen      14 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte    4 
 Mathilde-Anneke-Gesamtschule       6 
 Städtische Gesamtschule Münster-West    4 
          
 
2.5 Schulversuch PRIMUS-Schule  
 
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIM ar- 
stufe Und der Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti- 
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge- 
legt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule 
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule       Zahl der Eingangsklassen  
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       6 1)  
 Sekundarstufe I      2 
 
 
2.6  Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständig en Ministerium zur Klassenbildung 
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.7  Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen 
keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügig keit bilden können, wird im 
Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmel- 
dungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.8  Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz  vollständiger Ausschöpfung der unter 
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden 
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in e nger Abstimmung mit dem 
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter 
Schulen – zugelassen. 
 
Anmerkung: 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmen- 
den Schule führt.  
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä- 
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen. 
 
 
1)          Die Primarstufe wird zweizügig geführt. Die Anzahl der Eingangsklassen ist begründet   
           durch die jahrgangsübergreifende Unterrichtserteilung in den Jahrgängen 1 bis 3.

Beratungsverlauf (4)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0303/2026/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2026
Erstellt
19.05.2026 13:58