V/0303/2026/1
"Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" - Änderung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2573 Zeichen
V/0303/2026/1 V/0303/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" - Änderung Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Regelung zur Aufnahmekapazität städtischer allgemeinbildender Schulen „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ – im Folgenden Allgemeiner Rahmen genannt – wird in folgenden Punkten geändert: 1. Grundschulen, Ziffer 1.1, Stadtbezirk Südost „Städtische Grundschule York Zahl der Eingangsklassen: 16 Eichendorffschule Angelmodde Zahl der Eingangsklassen: 6“ 2. PRIMUS-Schule, Ziffer 2.5 „Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichtigung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen Klassenfre- quenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: PRIMUS-Schule Münster Primarstufe Zahl der Eingangsklassen: 6 Sekundarstufe I Zahl der Eingangsklassen: 2“ II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Schule und Weiterbildung 20.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Meyering Telefon: 492-4056 Meyering@stadt - muenster.de - 2 - V/0303/2026/1 Begründung zu 1.: Eichendorffschule Angelmodde Erst nach Fertigstellung der Ursprungsvorlage wurde der Verwaltung bekannt, dass die Schulkonfe- renz der Eichendorffschule Angelmodde sich in ihrer Sitzung am 11.02.2026 mehrheitlich dafür aus- gesprochen hat, den Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 2 ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsüber- greifend zu organisieren. Das Protokoll liegt dem Amt für Schule und Weiterbildung vor. Die Anzahl der Eingangsklassen ist daher von drei auf sechs zu erhöhen. Die maximale Aufnahme- kapazität betrug bislang 3 x 27 Plätze im 1. Jahrgang und jeweils 3 x 29 Plätze in den Jahrgängen 2 bis 4, somit insgesamt 342. Sie reduziert sich auf 6 x 25 Plätze in den Jahrgängen 1 und 2 und je- weils 3 x 29 Plätze in den Jahrgängen 3 und 4 auf insgesamt 324 Plätze. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti- schen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“
Anlage Allgemeiner Rahmen aktualisiert
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Anlage 1 zu Vorlage V/0303/2026/1
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW), zuletzt geändert am 11.06.2026
(vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Nr. V/0303/2026/1)
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster hat den folgenden „Allge-
meinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen
(vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ beschlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu
sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt:
Zahl der Eingangsklassen
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Altstadt 3
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1
zzgl. eine jahrgangs-
übergreifende Montessori-Klasse
für die Jahrgänge 1 bis 4
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring 14
Kreuzschule 3
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 3
Overbergschule
1) 4
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd 12
Hermannschule
1) 4
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Nordost 15
Dreifaltigkeitsschule
1) 6
Thomas-Morus-Schule 4
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 3
Stadtbezirk West 30
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 1) 8
Michaelschule 3
Mosaik-Schule 4
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
2
Zahl der Eingangsklassen
Stadtbezirk Nord 25
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 2
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West
1) 6
Melanchthonschule 1), 2) 5
Norbertschule 1) 8
Stadtbezirk Ost 12
Astrid Lindgren-Schule Gelmer 1) 3
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 3
Stadtbezirk Südost 37 / 38
Städtische Grundschule York 3) 4 16
Idaschule
- in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27 3
- ab dem Schuljahr 2027/28 4
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 3
Eichendorffschule Angelmodde 1) 3 6
Nikolaischule Wolbeck 3
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord
1) 6
Stadtbezirk Hiltrup 16
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup
1) 4
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 Die mit § 6 a „Klassenbildung an Grundschulen“ Absatz 1 Satz 1 der Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz getroffene Regelung zur Bildung von
Eingangsklassen bezieht sich sowohl auf jahrgangsbezogenen als auch auf jahr-
gangsübergreifenden Unterricht. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangs-
übergreifend erteilt, gelten somit alle Klassen, in denen Schulanfänger jahrgangs-
übergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde
bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen berücksichtigt.
1.3 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei-
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bauli-
chen Erweiterungen).
1) Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt.
2) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schülerin-
nen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium fest-
gelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt.
3) Der Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 4 wird jahrgangsübergreifend erteilt.
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2. Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Zahl der Eingangsklassen
Hauptschulen 9
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 3
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Zahl der Eingangsklassen
Realschulen 20
Erich-Klausener-Schule 4
Erna-de-Vries-Realschule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4
Realschule im Kreuzviertel 3
Realschule Wolbeck 3
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Zahl der Eingangsklassen
Gymnasien 46
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
4
2.4 Gesamtschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Zahl der Eingangsklassen
Gesamtschulen 14
Städtische Gesamtschule Münster-Mitte 4
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 6
Städtische Gesamtschule Münster-West 4
2.5 Schulversuch PRIMUS-Schule
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIM ar-
stufe Und der Sekundarstufe
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt. Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012).
PRIMUS-Schule Zahl der Eingangsklassen
PRIMUS-Schule Münster
Primarstufe 6 1)
Sekundarstufe I 2
2.6 Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständig en Ministerium zur Klassenbildung
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.7 Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen
keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügig keit bilden können, wird im
Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmel-
dungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.8 Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz vollständiger Ausschöpfung der unter
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in e nger Abstimmung mit dem
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter
Schulen – zugelassen.
Anmerkung:
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmen-
den Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä-
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
1) Die Primarstufe wird zweizügig geführt. Die Anzahl der Eingangsklassen ist begründet
durch die jahrgangsübergreifende Unterrichtserteilung in den Jahrgängen 1 bis 3.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0303/2026/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2026
- Erstellt
- 19.05.2026 13:58