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3819/2024

Mündliche Anfrage von RM Steinmann zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2024, betreffend die Vorverlegung von Wochenmärkten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.01.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 23.01.2025, TOP 3.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 Kölner Wochenmarktplätze

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 23.01.2025 
 3819/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 23.01.2025 
 
Mündliche Anfrage von RM Steinmann zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
21.11.2024, betreffend die Vorverlegung von Wochenmärkten 
Text der Anfrage: 
 
RM Frau Steinmann fragt, wie im Hinblick auf die Wochenmärkte im Jahr 2025 damit 
umgegangen werden soll, wenn Wochenmarkttage auf Feiertage fallen. Sie fragt, wel-
che Märkte im nächsten Jahr betroffen seien und wie die Tendenz hinsichtlich der Er-
möglichung der Vorverlegung von Wochenmarkttagen für diese Fälle sei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung teilt die grundsätzliche Regelung zum Verfahren der Vorverlegung von 
Wochenmärkten in Köln mit: 
 
Es gilt, dass Wochenmärkte, welche durch einen Feiertag nicht stattfinden können, 
am Vortag durchgeführt werden, sofern dieser ein Werktag ist. Diese Regelung gilt auf 
allen Marktplätzen, welche außerhalb der Marktzeiten keine Parkplätze sind (Anlage 
1). 
 
Wochenmärkte auf Marktplätzen, die außerhalb der Marktzeiten als öffentliche Park-
plätze ausgewiesen sind, sollen nicht wie beschrieben um einen Tag vorverlegt wer-
den. 
 
Dies ist damit zu begründen, dass für jeden dieser Plätze eine separate Parkverbots-
zone mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf und Kosten einzurichten wäre (tempo-
räre mobile Beschilderung). In der Umsetzung gälte es zudem am Tag der Vorverle-
gung alle Plätze zeitgleich freischleppen zu lassen. Dies ist organisatorisch nicht leist-
bar, da die vorverlegten Märkte auf Parkplätzen zu den regulären Märkten auf Park-
plätzen zu addieren wären. 
 
Ergänzend wurde im November 2024 durch die Verwaltung geprüft, ob die Möglichkeit 
einer ortsfesten Beschilderung auf den als Parkplatz ausgewiesenen Plätzen be-
stünde, welche Parkverbote für den Fall der Vorverlegung abdeckt. Aus straßenver-
kehrsrechtlicher Sicht gibt es hier keine Möglichkeit der ortsfesten Beschilderung. 
 
Die Marktverwaltung befindet sich im Austausch mit den Marktbeschickern.

2 
 
So wurden diese zunächst im Oktober 2024 durch die persönliche Verteilung eines 
Anschreibens auf den Wochenmärkten auf die bestehenden Regelungen hingewie-
sen. 
 
Darüber hinaus wurden alle Wochenmarktbeschicker im Januar 2025 schriftlich über 
die Termine informiert, zu denen Wochenmarktveranstaltungen im Jahr 2025 ausfal-
len oder vorverlegt werden. Diese Information wird ab sofort jährlich auf diesem Weg 
durch die Marktverwaltung herausgegeben und ergänzt die mündliche Kommunikation 
durch die Wochenmarktaufsichten vor Ort und die Kommunikation auf den Internetsei-
ten der Marktverwaltung. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
 
Anlage: Liste der betroffenen Märkte

Anlage 1 Kölner Wochenmarktplätze

1534 Zeichen

Anlage 1 Kölner Wochenmarktplätze 
 
 
Stadtviertel Lage der Marktfläche Parkplatz außerhalb der 
Marktzeiten 
Alt-Brück Olpener Str. / Am Gräfenhof ja 
Bickendorf Venloer Str. / Rochusplatz ja 
Buchforst Waldecker Str. ja 
Chorweiler Liverpooler Platz ja 
Dellbrück An der Kemperwiese ja 
Flittard Einstein-Str. / Eduard-Heis-Str. ja 
Höhenhaus Wupperplatz ja 
Holweide Bergisch.Gladbacher Str., ggü Maria Himmelfahrt Str. ja 
Humboldt-
Gremberg 
Gremberger Str. ja 
Klettenberg Klettenberggürtel ja 
Longerich Gartenstadt Nord / Schlackstraße ja 
Mülheim Schützenplatz / Berliner Str. ja 
Niehl Waldfriedstraße ja 
Porz-Urbach Am Schwanebitzer Hof ja 
Riehl Riehler Gürtel ja 
Stammheim Ricarda-Huch-Str. / Bonhoeffer-Str. ja 
Sülz Auerbachplatz ja 
Sülz Hermeskeiler Platz ja 
Sürth Sürther Hauptstraße / Fronhofstraße ja 
Vingst Ostheimer Str. ja 
Weiden Emil Schreiterer Platz ja 
Zollstock Höninger Weg / Herthastraße ja 
Stadtviertel Lage der Marktfläche Parkplatz außerhalb der 
Marktzeiten 
Altstadt-Nord Apostelnkloster nein 
Altstadt-Süd Chlodwigplatz nein 
Bocklemünd Görlinger Zentrum nein 
Braunsfeld Aachener Str. / Clarenbachplatz. nein 
Braunsfeld Kitschburger Str. nein 
Deutz Deutzer Freiheit nein 
Ehrenfeld Neptunplatz nein 
Heimersdorf Haselnußhof nein 
Kalk An der Kalker Post nein 
Mülheim Wiener Platz nein 
Neu-Brück An St. Adelheid nein 
Neustadt-Nord Sudermanplatz nein 
Nippes Wilhelmplatz nein 
Poll Siegburger Str. / Rolshover Str. nein 
Porz-Mitte An der Sparkasse nein 
Rodenkirchen Maternusplatz nein

Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3819/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.01.2025
Erstellt
28.11.2024 11:40