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Mündliche Anfrage von RM Steinmann zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2024, betreffend die Vorverlegung von Wochenmärkten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3819/2024 vom 23.01.2025

Stand: Am 23.01.2025 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 Kölner Wochenmarktplätze

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    Anlage 1 Kölner Wochenmarktplätze Stadtviertel Lage der Marktfläche Parkplatz außerhalb der Marktzeiten Alt-Brück Olpener Str. / Am Gräfenhof ja Bickendorf Venloer Str. / Rochusplatz ja Buchforst Waldecker Str. ja Chorweiler Liverpooler Platz ja Dellbrück An der Kemperwiese ja Flittard Einstein-Str. / Eduard-Heis-Str. ja Höhenhaus Wupperplatz ja Holweide Bergisch.Gladbacher Str., ggü Maria Himmelfahrt Str. ja Humboldt- Gremberg Gremberger Str. ja Klettenberg Klettenberggürtel ja Longerich Gartenstadt Nord / Schlackstraße ja Mülheim Schützenplatz / Berliner Str. ja Niehl Waldfriedstraße ja Porz-Urbach Am Schwanebitzer Hof ja Riehl Riehler Gürtel ja Stammheim Ricarda-Huch-Str. / Bonhoeffer-Str. ja Sülz Auerbachplatz ja Sülz Hermeskeiler Platz ja Sürth Sürther Hauptstraße / Fronhofstraße ja Vingst Ostheimer Str. ja Weiden Emil Schreiterer Platz ja Zollstock Höninger Weg / Herthastraße ja Stadtviertel Lage der Marktfläche Parkplatz außerhalb der Marktzeiten Altstadt-Nord Apostelnkloster nein Altstadt-Süd Chlodwigplatz nein Bocklemünd Görlinger Zentrum nein Braunsfeld Aachener Str. / Clarenbachplatz. nein Braunsfeld Kitschburger Str. nein Deutz Deutzer Freiheit nein Ehrenfeld Neptunplatz nein Heimersdorf Haselnußhof nein Kalk An der Kalker Post nein Mülheim Wiener Platz nein Neu-Brück An St. Adelheid nein Neustadt-Nord Sudermanplatz nein Nippes Wilhelmplatz nein Poll Siegburger Str. / Rolshover Str. nein Porz-Mitte An der Sparkasse nein Rodenkirchen Maternusplatz nein
  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 23.01.2025 3819/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 23.01.2025 Mündliche Anfrage von RM Steinmann zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2024, betreffend die Vorverlegung von Wochenmärkten Text der Anfrage: RM Frau Steinmann fragt, wie im Hinblick auf die Wochenmärkte im Jahr 2025 damit umgegangen werden soll, wenn Wochenmarkttage auf Feiertage fallen. Sie fragt, wel- che Märkte im nächsten Jahr betroffen seien und wie die Tendenz hinsichtlich der Er- möglichung der Vorverlegung von Wochenmarkttagen für diese Fälle sei. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung teilt die grundsätzliche Regelung zum Verfahren der Vorverlegung von Wochenmärkten in Köln mit: Es gilt, dass Wochenmärkte, welche durch einen Feiertag nicht stattfinden können, am Vortag durchgeführt werden, sofern dieser ein Werktag ist. Diese Regelung gilt auf allen Marktplätzen, welche außerhalb der Marktzeiten keine Parkplätze sind (Anlage 1). Wochenmärkte auf Marktplätzen, die außerhalb der Marktzeiten als öffentliche Park- plätze ausgewiesen sind, sollen nicht wie beschrieben um einen Tag vorverlegt wer- den. Dies ist damit zu begründen, dass für jeden dieser Plätze eine separate Parkverbots- zone mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf und Kosten einzurichten wäre (tempo- räre mobile Beschilderung). In der Umsetzung gälte es zudem am Tag der Vorverle- gung alle Plätze zeitgleich freischleppen zu lassen. Dies ist organisatorisch nicht leist- bar, da die vorverlegten Märkte auf Parkplätzen zu den regulären Märkten auf Park- plätzen zu addieren wären. Ergänzend wurde im November 2024 durch die Verwaltung geprüft, ob die Möglichkeit einer ortsfesten Beschilderung auf den als Parkplatz ausgewiesenen Plätzen be- stünde, welche Parkverbote für den Fall der Vorverlegung abdeckt. Aus straßenver- kehrsrechtlicher Sicht gibt es hier keine Möglichkeit der ortsfesten Beschilderung. Die Marktverwaltung befindet sich im Austausch mit den Marktbeschickern. 2 So wurden diese zunächst im Oktober 2024 durch die persönliche Verteilung eines Anschreibens auf den Wochenmärkten auf die bestehenden Regelungen hingewie- sen. Darüber hinaus wurden alle Wochenmarktbeschicker im Januar 2025 schriftlich über die Termine informiert, zu denen Wochenmarktveranstaltungen im Jahr 2025 ausfal- len oder vorverlegt werden. Diese Information wird ab sofort jährlich auf diesem Weg durch die Marktverwaltung herausgegeben und ergänzt die mündliche Kommunikation durch die Wochenmarktaufsichten vor Ort und die Kommunikation auf den Internetsei- ten der Marktverwaltung. Gez. Wolfgramm Anlage: Liste der betroffenen Märkte

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2025

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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