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V/0553/2008

Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007

Vorlagen 27.06.2008

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Anlage Geschaeftsbericht 2006-2007

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Anlage Geschaeftsbericht 2006-2007

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Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
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Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
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Vorwort  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
unser dritter Geschäftsbericht informiert Sie über die 
Aufgabenentwicklungen, Arbeitsschwerpunkte und  
relevante Zahlen und Fakten des Gesundheitsamtes im  
Zeitraum von 2006 und 2007.  
 
Eines der dringendsten Themen dieser Zeit war der 
Infektionsschutz: Der Masernausbruch in NRW hat 
deutlich gezeigt, dass eine kontinuierliche Aufklärung und 
Verbesserung des Impfschutzes notwendig sind, um die 
Bevölkerung ausreichend zu schützen. Mit unserer schnellen, erfolgreichen 
Reaktion auf den ersten Erkrankungsfall in Münster konnte hier die Ausbreitung 
der hochinfektiösen, potentiell gefährlichen Infektionskrankheit verhindert wer- 
den. Mit der darauf folgenden  Masernimpfkampagne des Landes, die wir seit 
2007 in Kooperation mit den weiterführenden Schulen umsetzen, können wir 
den Impfschutz der Kinder und Jugendlichen wesentlich verbessern. 
 
Besonders wichtig ist der Infektionsschutz in Krank enhäusern und Pflegeein- 
richtungen. Das Gesundheitsamt als Teil des regiona len Präventionsnetzwer- 
kes (gegründet 2005) unterstützt die Bekämpfung von  MRSA in Krankenhäu- 
sern und Pflegeeinrichtungen in enger Kooperation mit dem Hygiene-Institut der 
Universität Münster und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA).  
Im Jahr 2007 wurde der Pandemieplan des Landes im E ntwurf veröffentlicht. 
Die Vogelgrippe im Frühjahr 2006 sowie die Fußballw eltmeisterschaft im Som- 
mer 2006 forderten eine konsequente Alarmplanung in den Kommunen.  
 
Das Modellprojekt der Familienhebamme beweist sich weiterhin als sehr effek- 
tiv; im Rahmen der Arbeit wird andererseits der Bed arf immer deutlicher sowie 
die Notwendigkeit, dieses Hilfesystem auszuweiten. Das Projekt „Gesund auf- 
wachsen …“ in Berg Fidel zeigt seit Ende 2007 erste  Erfolge – aber auch, dass 
voraussichtlich eine längere Laufzeit als ein Jahr nötig sein wird. 
 
Der 13. Gesundheitsbericht „Das Handlungsprogramm z ur Weiterentwicklung 
der kommunalen psychosozialen Versorgung und der In tegration von psychisch 
kranken Menschen in Münster“ hat deutlich dargestel lt, dass der Paradigmen- 
wandel in der Psychiatrie (auch chronisch psychisch  Kranke leben – ggf. mit 
Unterstützung -  in der Stadt und nicht mehr in Lan gzeitbereichen von Kliniken 
oder Heimen) eine dauerhafte Förderung und Unterstü tzung in allen komple- 
mentären Bereichen erforderlich macht. 
 
Insgesamt waren die Jahre 2006 und 2007 für alle Mi tarbeiterinnen und Mitar- 
beiter arbeitsreiche Jahre – ihnen gilt mein besond erer Dank für ihr Engage- 
ment und ihr Bemühen, neue Herausforderungen anzune hmen und die fachli- 
che Qualität weiterzuentwickeln. 
 
Dr. Christiane Kappenstein 
Leiterin des Gesundheitsamtes

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
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Inhalt 
 
I. Vorbemerkungen   
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht      6  
    
2. Produkte des Gesundheitsamtes     7 
 
 
II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung     
 
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung    9  
  
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz     10  
 
1.3 Psychiatriekoordination        11 
 
1.4 Gesundheitshaus        13 
1.4.1 Geschäftsführung und Koordination    14 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen  15  
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte     15 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del 15 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte     16  
 
2. Kinder- und Jugendgesundheit  
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst     17 
 2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratu ngen in  
  und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder  17  
 2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte   19 
 2.1.3 Epidemiologische Auswertungen    20 
 2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Bera tungen 
  des KJGD       21 
 2.1.5 Sprachheilambulanz      22 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst    23 
 
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE)  25 
 
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen    26  
 
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten   28 
 
3.2 Betriebsärztlicher Dienst      29

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4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz         31 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten  31  
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge     34 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und  
 anderen sexuell übertragbaren Krankheiten   36 
 
4.2 Hygieneüberwachungen      38 
 
4.3 Umweltmedizin       41 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
 Planungsverfahren      41 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 42 
 
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe     43 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe      44 
 
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen      47 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst     47  
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort     48 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden    48 
 
5.2 Sonstige sozialmedizinische Hilfen     49 
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am  
 Gesundheitsamt der Stadt Münster     49 
5.2.2 Weitere sozialmedizinische Hilfen    50   
 
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
(produktübergreifende Darstellung)      52 
 
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick   
 
1. Personal und Organisation      53  
  
2. Budgetübersicht       55  
 
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2006 und 2007    56  
 
4. Standorte des Gesundheitsamtes     57  
 
 
 Impressum        58

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
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I. Vorbemerkungen 
 
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht 
 
Den Arbeitsberichten 2004 und 2005 folgt der vorlie gende Geschäftsbericht 
2006/2007. Die Umbenennung in „Geschäftsbericht“ ist rein redaktioneller Natur 
und aus Gründen der Einheitlichkeit mit entsprechen den Berichten anderer 
städtischer Ämter erfolgt. Da aus verschiedenen Grü nden im vergangenen Jahr 
kein neuer Bericht erstellt werden konnte, erfolgt dieses Mal ausnahmsweise 
eine „Doppelberichterstattung“ über zwei Jahre.   
 
Der I. Teil enthält eine kurze Darstellung der Prod ukte des Gesundheitsamtes 
anhand der Produktbeschreibungen. 
 
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht Info rmationen zu den einzelnen Auf- 
gabenfeldern  des Gesundheitsamtes. Die Gliederung orientiert sich erstmals 
an der im Zuge der Umstellung des städtischen Haush alts auf das Neue Kom- 
munale Finanzmanagement (NKF) für das Gesundheitsam t gebildeten Produkt- 
struktur.  
 
Die einzelnen Tätigkeitsfelder werden zur besseren Information der Leserinnen 
und Leser wie in den Vorberichten jeweils kurz besc hrieben. Die allgemeinen 
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Besonderheiten in den Jah- 
ren 2006 und 2007 (in der Regel gekennzeichnet mit einem 
) sowie um aus- 
gewählte Daten zum Leistungsumfang für die Jahre 20 05 bis 2007 (in Tabellen- 
form).  
 
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen 
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am- 
tes in den Jahren 2006 und 2007.  
 
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen Ge- 
sundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 1.1 ). Er ersetzt auch nicht themen- 
spezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonderpub likationen, die das Ge- 
sundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.

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2. Produkte des Gesundheitsamtes  
 
Folgende Produktsstruktur wurde mit der Umstellung des Haushalts des Ge- 
sundheitsamtes zum Jahr 2008 auf das Neue Kommunale  Finanzmanagement 
(NKF) festgelegt: 
 
Produktbereich: Gesundheitsdienste 
 
 Produktgruppe:  Gesundheitsdienste 
 
  Produkte: Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
  Kinder- und Jugendgesundheit 
 
  Ärztlicher Untersuchungs- u. Gutachtendienst 
 
  Gesundheitsschutz 
 
  Gesundheitshilfen 
 
  Krankenhausumlage  
 
 
Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ 
 
Die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich de r psychiatrischen und der 
Suchtkrankenversorgung in der Stadt Münster werden beobachtet, erfasst und 
bewertet. Die gesundheitliche Versorgung wird in Zu sammenarbeit mit der 
kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Arbeitskrei s Psychiatrie ortsnah 
koordiniert und weiterentwickelt. 
Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung werden im 
Gesundheitshaus und in den Stadtteilen initiiert und durchgeführt. 
 
 
Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schützt Kin der und Jugendliche vor 
Gesundheitsgefahren und fördert ihre Gesundheit. Er  nimmt betriebsmedizini- 
sche Aufgaben in Kindertageseinrichtungen und Schul en wahr, führt ärztliche 
Untersuchungen und Beratungen zur Früherkennung von  Krankheiten, Behin- 
derungen und Entwicklungsstörungen durch und vermit telt die notwendigen 
Behandlungs- und Betreuungsangebote.  
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst führt z ahnärztliche Untersu- 
chungen und Beratungen zur Verhütung von Krankheite n und Fehlentwicklun- 
gen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe durch.  
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter berät 
und betreut Familien mit entwicklungsauffälligen od er behinderten Kindern und 
Jugendlichen und führt heilpädagogische Frühfördermaßnahmen durch.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
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Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst“ 
 
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag ärztliche Zeugnisse und Gutachten auf 
der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften als Entscheidungshilfe für 
externe Behörden und die Stadtverwaltung. 
Es werden (unter Verantwortung des Personal- und Organisationsdezernates) 
betriebsärztliche Aufgaben für die Beschäftigten der Stadtverwaltung wahrge- 
nommen.  
 
 
Produkt „Gesundheitsschutz“ 
 
Übertragbare Krankheiten werden durch Aufklärung, B eratung, Untersuchung 
und Aufdeckung von Infektionsketten verhütet bzw. bekämpft.  
Die Einhaltung der Hygienestandards z.B. bei Trinkw asserversorgungsanlagen, 
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaf tseinrichtungen wird 
überwacht. 
Das Gesundheitsamt klärt die Bevölkerung und Behörd en über gesundheitsge- 
fährdende und gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt auf und trägt 
zu ihrer Verringerung bei.  
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird üb erwacht und die Bevölke- 
rung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufgeklärt.  
Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe. 
 
 
Produkt „Gesundheitshilfen“ 
 
Das Gesundheitsamt leistet sozialkompensatorische M aßnahmen für unzurei- 
chend versorgte Bevölkerungsgruppen und vermittelt bedarfsgerechte medizini- 
sche und soziale Hilfen.  
Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinder ungen, Abhängigkeits- 
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychi atrische Dienst vor- und 
nachsorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen. 
 
 
Produkt „Krankenhausumlage“
 
 
Die Städte und Gemeinden beteiligen sich über eine Krankenhausumlage an 
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Die Bemessung der Umlagen- 
höhe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Rechtsgr undlage ist das Kranken- 
hausgesetz NRW. 
 
Dieses Produkt beinhaltet keine kommunalen Gestaltu ngsspielräume und wird 
in diesem Bericht nicht näher erläutert.

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II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
Prävention und Gesundheitsförderung erhalten auf un terschiedlichen gesund- 
heitspolitischen Ebenen eine stetig wachsende Bedeu tung. Dies gilt insbeson- 
dere für die kommunale Ebene, da sich dort die Lebe nsräume der Menschen 
befinden, in denen sie aufwachsen, lernen, arbeiten  oder auch den Lebens- 
abend verbringen. Die Stadt Münster unterstützt ges undheitsförderliche Ent- 
wicklungen durch eine Integration dieses Themas in ihre Stadtentwicklung. Im 
Rahmen der „ Konzertierten Aktion Wissenschaftsstadt Münster“ entwickeln 
sich derzeit im Kompetenzfeld „Medizinische Prävention“ durch eine besondere 
Positionierung für die Prävention interessante Akti vitäten, die zukünftig sowohl 
den Bürgerinnen und Bürgern aber auch dem Gesundhei tsstandort Münster 
zugute kommen sollen. Mit dem im Jahr 2003 getroffe nen Beschluss „Ge- 
sundheitsstadt Münster“  (Vorlagen Nr. 139/2003) wird die Gesundheitsförde-
rung als Querschnittsthema auch von der Gesundheitswirtschaft  immer stär- 
ker wahrgenommen. Hier gilt es weiter, die Profilie rung Münsters als Gesund- 
heitsstadt voranzutreiben.  
 
Seit vier Jahren leistet das Gesundheitsamt die Ges chäftsführung des deut- 
schen Gesunde Städte-Netzwerkes  -GSN-,  ein Zusammenschluss von der- 
zeit 65 Städten, Kreisen und Regionen bundesweit. U nter dem Motto „Gesund- 
heit findet auch in Rathäusern statt“ lernen die St ädte nicht nur voneinander, 
sondern haben auch einen  konkreten Nutzen durch di e Möglichkeit der Aquise 
von Projekten und Finanzierung konkreter Maßnahmen.  Mit der Führung des 
Sekretariates gibt es eine gute Nähe zu vielen Part nern, Entscheidungsträgen 
u. a. auf unterschiedlichsten Ebenen.  Das GSN hat sich in den zurückliegen- 
den beiden Jahren schwerpunktmäßig mit dem Thema Ge sundheit im Alter 
beschäftigt. Dazu wurde im April 2007 in Berlin, ge meinsam mit dem Bundes- 
gesundheitsministerium und der Bundeszentrale für g esundheitliche Aufklärung 
–BzgA-, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentsch aft ein internationales 
Symposium ausgerichtet. In einem „Berliner Appell“ wurden notwendige Strate- 
gien in der zukünftigen Versorgung aufgezeigt. Die Herausgabe der Gesunden 
Städte-Nachrichten, die Pflege des Newsletters und die Neugestaltung der Ho- 
mepage www.gesunde-staedte-netzwerk.de 
 gehörten mit zu den Schwer- 
punktaufgaben des Sekretariates in den Jahren 2006 und 2007. 
 
 
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung (GBE) 
 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy- 
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der 
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund- 
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe 
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die 
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige  Grundlagen, vor allem auch 
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse. Dur ch ein strukturiertes 
Vorgehen in Form einer sukzessiven Ausarbeitung von  Einzelberichten soll

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nach und nach das Gesamtbild der gesundheitlichen S ituation in Münster auf- 
gezeigt werden.  
 
 Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit ist derzei t wieder die Fort- 
schreibung des Gesundheitsrahmenberichtes, die 2005  bereits aufge- 
nommen wurde, aus Gründen knapper Personalressource n jedoch zu- 
rückgestellt werden musste. Derzeit werden mit unte rschiedlichen Ak- 
teuren aus dem Münsteraner Gesundheitswesen Datenau fbereitungen 
vorgenommen. Das Gesundheitsamt ist Partner bei unt erschiedlichen 
Studien der Kliniken und wird aktuellste Ergebnisse  z.B. aus den The- 
menbereichen Herz-Kreislauferkrankungen, Gesundheit  und Alter, De- 
pression und Demenzerkrankungen in die Berichtsfort schreibung mit 
aufnehmen können. Das Gesundheitsamt bemüht sich da rum, das Insti- 
tut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Univers itätsklinik Münster, 
das seinerzeit an der Erstellung des Erstberichtes im Rahmen eines 
Werkvertrages beteiligt war, wieder für eine Zusamm enarbeit zu gewin- 
nen. Für die Fortschreibung des Berichtes stehen al lerdings keine we- 
sentlichen Finanzmittel zur Verfügung. 
 
Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsdi enstes im Rahmen der 
Gesundheitsberichterstattung sind unter Ziffer 2.1.3 beschrieben. 
 
 
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe- 
renz  ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund- 
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs- 
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG).   
 
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2007  insgesamt 41 Mitglie- 
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern, 
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen, 
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.  
 
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati- 
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti- 
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge- 
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und 
etwaige Defizite aufgespürt werden.  
 
Die Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt  in jeder Sitzung ein Jahres- 
thema fest.  
 
Zu folgenden Themen hat die Gesundheitskonferenz in den Jahren 2006 
und 2007 Handlungsempfehlungen verabschiedet bzw. vorbereitet: 
 
 Tabakkonsum reduzieren in Münster bis 2010  
Im Rahmen der Verabschiedung der Handlungsempfehlungen durch die 
Gesundheitskonferenz wurde „Tabakkonsum reduzieren in Münster bis 
2010“ einvernehmlich als 1. Gesundheitsziel für Münster verabschiedet. 
Da die Arbeit auf einen längeren Zeitraum als 1 Jahr - bis 2010 - ange-

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legt ist, arbeitet der Arbeitskreis auch nach Verabschiedung der Hand- 
lungsempfehlungen weiter an deren Umsetzung. 
 
 Schädel-Hirn-Trauma in der Fahrradstadt Münster  
Wegen des umfangreichen Themas, an dem auch unterschiedliche Ex- 
pertInnen insbesondere aus dem klinischen Bereich mitarbeiten, wird 
dieser Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz die Handlungsempfehlun- 
gen erst 2008 zur Verabschiedung vorlegen können. 
 
 Präventionsmöglichkeiten beim Plötzlichen Säuglingstod  
Der Arbeitskreis hat innerhalb eines Jahres Handlungsempfehlungen 
erarbeitet, die im Oktober 2007 von der Gesundheitskonferenz verab- 
schiedet wurden. 
Durch die besonders gute Zusammenarbeit aller Kliniken und sonstiger 
Beteiligter konnten  die meisten Handlungsempfehlungen schon umge- 
setzt werden. Der Arbeitskreis trifft sich in Zukunft nur, wenn es dazu ei- 
nen besonderen Anlass gibt. 
 
 Gesund aufwachsen in Münster 
Das Gesundheitsamt beschäftigt sich intensiv mit de r Gesundheitsförde- 
rung im Kindes- und Jugendalter. Seit Dezember 2006  ist dort auch das 
Bundesprojekt „Besser essen. Mehr Bewegen“ des Bundesministeriums 
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ,  angesiedelt. In 
diesem Zusammenhang hat das Gesundheitsamt, auch un ter Berück- 
sichtigung des Beschlusses des Hauptausschusses, di e Aktivitäten zur 
Gesundheitsförderung in Münster zu bündeln (Vorlage  V/0700/2006), 
das Thema „Gesund aufwachsen in Münster“ in die Ges undheitskonfe- 
renz eingebracht. Über einen Arbeitskreis findet ei n Austausch zwischen 
den unterschiedlichen Akteuren, die in den Lebensbe reichen verschie- 
dene Angebote planen oder vorhalten, statt. Damit s ollen vernetzte und 
nachhaltige Angebote geschaffen werden.   
 
 
1.3 Psychiatriekoordination  
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil- 
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten  verpflichten die 
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung. 
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle 
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für 
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und 
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische  Versorgung 
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu 
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung 
der Kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 1.2 ) und wird maßgeblich 
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen unter- 
stützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.  
 
 
 Im Januar 2006 stellte der neue Gesundheitsministe r des Landes den 
Forschungsbericht des ZPE Siegen zum Thema Zwangsei nweisungen 
vor und verband damit den Appell an alle Kommunen, dieses wichtige

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
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Thema der psychiatrischen Notfallversorgung und Kri senintervention re- 
gelmäßig im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberich terstattung zu 
beachten und mit den verschiedenen in der Versorgun g psychisch kran- 
ker Menschen beteiligten Institutionen und Personen  zu erörtern. Die 
Stadt Münster und ihre Institutionen waren eine der  Forschungsregio- 
nen, aus deren Untersuchung das Forschungsprojekt s eine Daten und 
Ergebnisse gewann. Der Arbeitskreis Psychiatrie bes chäftigt sich seit 
jeher regelmäßig mit dem Unterbringungsgeschehen in Münster. 
 
 Der Landtag Nordrhein-Westfalen griff aus Anlass d es Forschungsbe- 
richtes über die Zwangseinweisungen das Gesamtthema  der psychiatri- 
schen Versorgung im Land in einer Plenumssitzung 20 06 auf und ver- 
anstaltete Ende Januar 2007 zu diesem Thema eine ga nztägige Exper- 
tenanhörung, an der der Psychiatriekoordinator als Vertreter der kom- 
munalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens mit teilnahm. 
 
 Der Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlung en aus dem 
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommuna len und psy- 
chosozialen Versorgung und der Integration von psyc hisch kranken 
Menschen in Münster (Gesundheitsbericht Band 13) wu rde im Novem- 
ber 2006 fertig gestellt und bis zum Herbst 2007 au sführlich in den 
kommunalpolitischen Gremien (ASGAf, KIB, HA und Rat ) erläutert und 
erörtert (öffentliche Beschlussvorlage V/0942/2006) . Er stellte u. a. die 
Entwicklungen und Handlungsempfehlungen der vom Lan d NRW zum 
Juli 2003 verfügten Zuständigkeitsänderungen für di e ambulante Ein- 
gliederungshilfe zum Wohnen zum Landschaftsverband dar, in deren 
Folge die örtliche Zielvereinbarung zwischen der St adt und dem LWL im 
Oktober 2006 unterzeichnet wurde. Die erste Planung skonferenz für die 
Zielgruppen der psychisch- und suchtkranken Mensche n in Münster auf 
der Grundlage dieser örtlichen Zielvereinbarung zwi schen der Stadt und 
dem LWL wurde von der Psychiatriekoordination im No vember 2007 or- 
ganisiert. Hieraus ergaben sich Impulse zur Weitere ntwicklung der Ein- 
gliederungshilfen zum Wohnen für schwerst mehrfach erkrankte sucht- 
und psychisch kranke Menschen in Obdachlosigkeit so wie für die Ent- 
wicklung tagesstrukturierender Maßnahmen für psychi sch und sucht- 
kranke Menschen in Münster. 
 
 Auch in dem Forschungsprojekt „IH NRW - selbständig es Wohnen be- 
hinderter Menschen – individuelle Hilfe aus einer H and“ des ZPE der U- 
niversität Siegen  ist die Stadt Münster als Forsch ungsregion mit intensi- 
ver Beteiligung der Behinderten- und Psychiatriekoordination unmittelbar 
vertreten. Der Abschlussbericht der wissenschaftlic hen Begleitforschung 
wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2008 vo rgelegt und bildet die 
Grundlage für die politische Entscheidung über die zukünftige Zustän- 
digkeitsregelung für die Eingliederungshilfe ab Jul i 2010 durch die Lan- 
desregierung. 
 
 Seit dem Jahr 2006 hatte der Arbeitskreis Psychiatr ie sich mit den in 
verschiedenen Kommunen Deutschlands gegründeten „Bü ndnissen ge- 
gen Depressionen“ befasst und im Herbst 2007 Vorsch läge zur Grün- 
dung eines entsprechenden Bündnisses in der Stadt M ünster der Kom- 
munalen Gesundheitskonferenz unterbreitet.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
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 Mit Unterstützung der kommunalen Psychiatriekoordin ation bewarb sich 
die Bischof Hermann Stiftung erfolgreich um die Bet eiligung an dem 
Landesprojekt „Medizinische Versorgung wohnungslose r Menschen in 
NRW“ (aufsuchende Gesundheitshilfen für obdachlose Menschen). In 
2007 trat die Stadt Münster der  Vereinbarung mit d er Kassenärztlichen 
Vereinigung Westfalen-Lippe und den Verbänden der K rankenkassen 
bei, deren Umsetzung und wissenschaftliche Begleitf orschung von der 
Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt werden. 
 
 Im Bereich der Koordination der psychiatrischen Ver sorgung für Kinder 
und Jugendliche liegt der Schwerpunkt auf der Verbe sserung der Ver- 
sorgung und Vernetzung in der Stadt Münster. Es wur de die Umsetzung 
der von der Gesundheitskonferenz im Jahr 2001 verab schiedeten Hand- 
lungsempfehlungen durch die Verwaltung weiter vorangetrieben. 
 Seit Oktober 2006 erfolgt die Pflichtversorgung in  der Kinder- und Ju- 
gendpsychiatrie durch das Universitätsklinikum Müns ter, wodurch die 
psychiatrische Notfallversorgung für Kinder- und Ju gendliche in Münster 
verbessert werden konnte. Im Verlauf wurde jedoch d eutlich, dass die 
Planbettenzahlen im stationären und teilstationären  Bereich für die Kin- 
der- und Jugendpsychiatrische Versorgung nicht ausr eichen und drin- 
gend einer Aufstockung bedürfen. Die unmittelbaren Einwirkungsmög- 
lichkeiten der Stadt Münster auf das Planungsverfah ren nach dem Kran- 
kenhausgesetz Nordrhein-Westfalen sind jedoch auf S tellungnahmen 
gegenüber den unabhängigen Planungsgremien begrenzt. 
 
 Das Jugendhaus zur Eingliederung seelisch behindert er Jugendlicher in 
gemeinsamer Trägerschaft des Förderkreises Sozialps ychiatrie und des 
VSE konnte im Jahr 2007 eröffnet werden und hat sei ne Arbeit erfolg- 
reich aufgenommen. 
 
 
1.4 Gesundheitshaus 
 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits- 
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention 
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen, 
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen. 
Mit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wurde in Münster ein  
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags gelegt.  
 
Das Gesundheitshaus ist inzwischen zu einem bekannt en und anerkannten 
Informations-, Beratungs- und Service-Center zu den  Themen „Gesundheit, 
Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ geworden. Neben  städtischen Mitarbeite- 
rinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes und de s Informationsbüros 
Pflege arbeiten im Gesundheitshaus verschiedene Ins titutionen und Vereine in 
eigener Verantwortung, aber gemeinsam, unter einem Dach.   
 
 Durch den Auszug der Selbsthilfekontaktstelle (mik s) in 2007 hat es 
erstmals eine gravierende Veränderung in der Mieter schaft gegeben. 
Ein Projekt der Krebsberatungsstelle, die Stiftung * Bürger für Münster 
und die Stiftung Westfaleninitiative konnten so in das Gesundheitshaus 
einziehen. Durch Umorganisation bei der Vermietung eines multifunktio-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 14  
nalen Raumes konnte dem Wunsch vieler Selbsthilfegr uppen entspro- 
chen werden, im Gesundheitshaus zu bleiben. Damit h at die Selbsthilfe 
weiter ein sicheres Standbein im Gesundheitshaus. 
 
 
1.4.1 Geschäftführung und Koordination 
 
Eigentümer  des Gesundheitshauses sind die städtisch verwaltet en Stiftungen 
Siverdes und Magdalenenhospital. Die Hausverwaltung  wurde der Wohn + 
Stadtbau GmbH übertragen.  
 
Das Gesundheitsamt ist für die Geschäftsführung (GF) und Koordination  des 
Gesundheitshauses sowie für die konzeptionellen und  fachlichen Schwerpunkte 
verantwortlich. Die GF des Hauses setzt inhaltliche  Schwerpunkte und organi- 
siert hierzu Veranstaltungen, koordiniert Belange d er verschiedenen Hausmie- 
ter, vermietet die Büro- und multifunktionalen Räum e und die infrastrukturellen 
Hausdienste. 
 
Das Gesundheitshaus ist seit der Eröffnung ganzjähr ig montags bis freitags von 
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Veranstaltungen geöffnet . Zusätzlich gibt es Einzel- 
vermietungen oder Aktionstage an Wochenenden. Dies sind entweder Veran- 
staltungen der Mieter oder Veranstaltungen in Veran twortung oder in Koopera- 
tion mit der GF. Eine Vermietung an externe Nutzer findet nicht statt. 
 
Neben den von den Hausmietern ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsflä- 
chen stehen 8 verschiedene Multifunktionsräume   zur Verfügung. Diese kön- 
nen bei Nichtbelegung durch die Hausmieter von inte ressierten Gruppen, Insti- 
tutionen oder Einzelpersonen für einmalige oder reg elmäßige Seminare, 
Workshops, Tagungen etc. angemietet werden. Vorauss etzung ist, dass sich 
die Aktivitäten in den  konzeptionellen Rahmen des Gesundheitshauses einfü- 
gen. Dies garantiert eine Themenvielfalt aus dem Be reich der Gesundheitsför- 
derung und Prävention, die durch die Mieter alleine  nicht hergestellt werden 
könnte und wesentlich zur Attraktivität des Hauses und zur Erreichung mög- 
lichst vieler Zielgruppen beiträgt. 
     
Die Nutzungsintensität  der einzelnen Räume ist sehr unterschiedlich, je n ach- 
dem, welche Nutzergruppen aufgrund des Zuschnittes,  der Größe und der Aus- 
stattung des jeweiligen Raumes angesprochen werden können und ob die 
Räume auch tagsüber nachgefragt werden oder nicht. Mehr und mehr Veran- 
stalter gehen wegen der Dichte der Belegung im Aben dbereich dazu über, auch 
im Vormittagsbereich und in den Schulferienzeiten Angebote zu machen. 
 
Die Stadt Münster beteiligt sich an der Finanzierung mit 
 
- einem jährlichen Zuschuss zu den Programmmitteln / Betriebskosten   
(20.000 €) 
- Mietzahlungen für die von den städtischen Ämtern ganzjährig genutzten 
Räumlichkeiten im Gesundheitshaus 
- der Finanzierung der Personalkosten für eine Teil zeitkraft 
 
Alle übrigen Kosten werden von den Trägerstiftungen  getragen. Die Stadt 
Münster erzielt keine Einnahmen. Diese fließen auss chließlich den Trägerstif-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 15  
tungen zu (vgl. Wirtschaftsplan „Stiftungen der Sta dt Münster – Eigentümerge- 
meinschaft Gesundheitshaus“). 
 
 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 
 
Die Geschäftsführung des Gesundheitshauses initiier t bzw  organisiert – häufig 
in Kooperation mit Dritten – verschiedene gesundhei tsbezogene Projekte, Pati- 
ententage und Sonderveranstaltungen. Sie haben alle samt das Ziel, die Eigen- 
verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre G esundheit zu stärken, ihr 
Gesundheitsverhalten positiv zu beeinflussen und ih nen die dafür notwendigen 
Informationen zu geben. Dabei werden alle Zielgruppen angesprochen  
 
Zu den Leistungen des Gesundheitshauses zählen die Bereitstellung, Herrich- 
tung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die Organi sation der Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weitere finanziell e und / oder personelle Unter- 
stützungsleistungen. 
 
 
 
Zum 10 jährigen Bestehen des Gesundheitshauses in 2009 wird eine gesonder- 
te Vorlage mit weiter gehenden Informationen und Daten erstellt. 
 
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte 
 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del  
 
Seit Dezember 2006 ist das Gesundheitsamt gemeinsam  mit Partnern und Ak- 
teuren vor Ort für die Lebensbereiche Familie, Kind ertagesstätten, Schule und 
Freizeit mit dem Stadteilprojekt „Gesund aufwachsen in … Berg Fidel“ gestartet, 
welches im Rahmen des  Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewegen.“ Kin- 
derleicht-Regionen des Bundesministeriums für Ernäh rung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (BMELV) bis November 2009 finanziell gefördert wird. 
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass das Pr ojekt selbst, besser ge- 
sagt die bis zu 20 Maßnahmen des Projektes, bei den  Bewohnerinnen und Be- 
wohnern im Stadtteil Berg Fidel sehr gut angenommen werden. Das setzt natür- 
lich voraus, dass es gelungen ist, die einzelnen An gebote entsprechend be- 
kannt zu machen und eine Reihe von Einrichtungen un d Akteuren vor Ort für 
dieses Projekt zu gewinnen. Insbesondere als erfolg reich hervorzuheben sind 
die Maßnahmen Familienhebamme, die vielen unterschi edlichen Bewegungs- 
angebote, „Mit Migranten für Migranten“ (MiMi) und die Ernährungsberatung. 
Wir haben mit diesen Maßnahmen in 2007 wesentliche Hilfen implementiert, die 
es gilt auszubauen, inhaltlich zu optimieren und nachhaltig zu sichern. 
Für die Nachhaltigkeit - also für die Sicherung - d er Angebote im Stadtteil wird 
mehr Zeit benötigt als ursprünglich geplant war, um  entsprechende Verantwort- 
liche und auch finanzielle Ressourcen zu mobilisier en. Nach intensiver Bera- 
tung mit dem Bund wird zurzeit an einer Konzeptions änderung gearbeitet, mit 
dem Ziel, das Projekt auch 2009 in Berg Fidel zu fo rtzuführen. Es wird weiterhin 
beabsichtigt, darüber hinaus einzelne Maßnahmen und Module des Projektes in 
den Stadtteil Hiltrup zu implementieren.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 16  
Diese Überlegungen resultieren zum einem aus den vo rhandenen sozialmedi- 
zinischen Daten des Gesundheitsamtes, aus denen deu tlich wird, dass Berei- 
che im Stadtteil Hiltrup im Sinne des Projektes ein en erhöhten Bedarf aufwei- 
sen und zum anderen daraus, dass eine stärkere Anbi ndung Berg Fidels an 
Hiltrup gewünscht wird. Zurzeit wird eine Änderung des Präventionskonzeptes 
„Gesund aufwachsen in … Münster“ erarbeitet und ers te Gespräche mit mögli- 
chen Projektkoordinatoren vor Ort geführt.  
	




	
	
   
 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und  Projekte   
 
Neben dem Engagement im oben genannten Projekt sind  für 2006/2007 noch 
folgende Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereic h der Gesundheitsförde- 
rung zu nennen: 
 
 Mitwirkung bei „Mit Migranten für Migranten“ (MIMI ), dem interkulturellen 
Gesundheitsprojekt des Bundesverbandes der Betriebs krankenkassen 
und des Ethno-Medizinischen Zentrums Hannover 
 
 Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien beim 
Projekt „Frühe Hilfe in Kinderhaus“; Hausbesuche be i 123 Familien im 
Nov./Dez. 2006 
 
 Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung des P räventionskon- 
zepts Coerde unter der Federführung des Amtes für K inder, Jugendliche 
und Familien

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 17  
2. Kinder- und Jugendgesundheit 
 
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund- 
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen 
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst, 
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera- 
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju- 
gendzahngesundheitsdienst vor.  
 
Vorbemerkung zur Datenaufbereitung 2006/2007 
Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht hat der Kinde r- und Jugendgesund- 
heitsdienst die Darstellung seiner Arbeitsinhalte a uf eine neue Basis gestellt. 
War es bis zum Arbeitsbericht 2005 das Ziel, die Ar beitsinhalte möglichst voll- 
ständig auch in den (Gesamt-)Zahlen abzubilden, wer den nun die wesentlichen 
Bereiche der Arbeit beschrieben, für eine quantitat ive Abbildung erfolgt aber die 
Konzentration auf eine aussagekräftige Auswahl von Leistungen. Damit eine 
Vergleichbarkeit zwischen den Jahren möglich ist, w urde diese Anpassung so- 
weit wie möglich auch für die vergangenen beiden Jahre vorgenommen.  
Die Kennzahlen für das Jahr 2005 weichen daher von denjenigen ab, die im 
Arbeitsbericht 2005 veröffentlicht wurden. 
 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst   (KJGD) ist ein aufsuchender und 
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte 
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen  zusätzlichen Qualifikatio- 
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal). 
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach- 
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und 
die Träger der Einrichtungen. 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nimmt Teile  seiner klassischen Auf- 
gaben der Schulgesundheit eigenständig wahr (z.B. S chuleingangs- und Ent- 
lassuntersuchungen, Schulsprechstunden, Gutachtenwe sen). Ein wesentlicher 
und zunehmender Schwerpunkt der Ausrichtung der Abt eilung liegt in der Ver- 
netzung mit anderen Abteilungen (z.B. Gesundheitsfö rderung, Stadtteilarbeit) 
sowie mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung (z.B. Kooperation mit dem Amt 
für Kinder- Jugendliche und Familien im Bereich der  Sprachförderung und bei 
Präventionsprojekten mit Stadtteilbezug). 
 
 
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratun gen in und für 
 Gemeinschafseinrichtungen für Kinder 
 
Die Struktur des KJGD hat sich nicht wesentlich geändert: 
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das 
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin  / 
einen Schularzt  bestellt. Jedem Schularzt / jeder Schulärztin ist je eine Arzthel- 
ferin zugeordnet. Die schulärztlichen Teams sind au ch Ansprechpartner/-innen 
bei Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schu lalter (Schullaufbahnbera- 
tung).

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 18  
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige 
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der  Grundschule befindlichen 
Kindertageseinrichtungen und für die weiterführende n Schulen als Ansprech- 
partnerin / Ansprechpartner zur Verfügung. 
 
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die 
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts- 
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan- 
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es, 
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und die- 
se durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder-  und Behandlungsmaß- 
nahmen möglichst positiv zu beeinflussen. Der KJGD bedient sich bei seinen 
Untersuchungen und Beratungen verschiedener Koopera tionspartner eines 
umfangreichen Netzwerkes, unter anderem auch der Schule und Jugendhilfe. In 
Kindertageseinrichtungen  werden den Schulärztinnen und -ärzten auch Kin- 
der jüngerer Altersgruppen mit Gesundheits- und Ent wicklungsproblemen vor- 
gestellt. In den 9. Klassen von Sonder-, Haupt und Realschulen werden Schul- 
entlassuntersuchungen  mit berufsspezifischer Gesundheitsberatung durchge - 
führt.   
 
. Im Jahr 2007 wurden rund 60% der Schulanfänger un d Schulanfänge- 
rinnen (= 1.487 Kinder) bereits vor oder kurz nach der Schulanmeldung 
in der besuchten Kindertagesstätte schulärztlich un tersucht. Dieser 
Schwerpunkt der dezentralen Untersuchung in den Kin dertagesstätten 
führt zu einem unmittelbaren Kontakt des Schularzte s / der Schulärztin 
zum Personal der Kindertagesstätte und ermöglicht e s, schulärztliche 
Empfehlungen unterstützt vom Personal der Einrichtu ngen mit großem 
zeitlichem Abstand zum Schulanfang umsetzen zu könn en. Für die 
Schule bedeutet diese Vorverlagerung der Untersuchu ngen in den Kin- 
dergarten eine zeitnahe Information über die Kinder  zur Schulanmel- 
dung. 
 
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD sozialpädiatri- 
sche Schulsprechstunden  an, in Form von Einzel- und Gruppenberatung aber 
auch als Unterrichtseinheiten sowie geschlechtsbezo gene Angebote, um den 
Jugendlichen praxisbezogene, lebensnahe und aktuell e Informationen zu ge- 
sundheitlichen Fragen zu geben und unbürokratische,  kompetente Hilfsangebo- 
te zu vermitteln.  
 
Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratungen in und für Gemeinschaftsein- 
richtungen für Kinder 
Als Kennzahlen zu diesem Bereich zählen Schuleingangsun tersuchungen, Schulent- 
lassuntersuchungen, Schulsprechstunden und sonstige Untersuchungen und Beratun- 
gen von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder  
 
 
2005  2006  2007  
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen in 
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 
davon  
- Schuleingangsuntersuchungen 
- Schulentlassuntersuchungen  
- Schulsprechstunden 
 
4.693  
 
 
2.554  
627  
1.369  
4.460  
 
 
2.531  
477  
1.292  
4.021  
 
 
2.462  
398  
1.105

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 19  
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
 
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben 
des KJGD gemäß § 12 ÖGDG zu. Dieser Dienst untersch eidet sich trotz der 
gleichen Begrifflichkeit vom Betriebsärztlichen Die nst für die städt. Beschäftig- 
ten auf der Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes un d der Arbeitsschutzgesetz- 
gebung (s. Ziffer 3.2).  Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreut Kinder 
am „Arbeitsplatz Kindertagesstätte“ bzw. am "Arbeitsplatz Schule" und wirkt mit 
an einer gesunden Gestaltung dieses Lebensraums der  Kinder. Die schulärztli- 
chen Teams beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die Sorgebe- 
rechtigten und das pädagogische Personal  zu versch iedenen gesundheitlichen 
Fragestellungen. Hierzu zählen auch regelmäßige Imp fempfehlungen sowohl 
für die Eltern als auch für das Personal in den Gem einschaftseinrichtungen so- 
wie weitere Informationen zum Infektionsschutz und zur Hygiene.  
 
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschut zgesetz besteht beim 
KJGD eine Telefonhotline , die von den Gemeinschaftseinrichtungen sehr gut 
angenommen wird. So wird die Hotline nicht nur für die meldepflichtigen Krank- 
heiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Im pf- und Infektionsschutz 
und zur Hygiene sowie für medizinische Beratungen g enutzt. Durch eine statis- 
tische Erfassung der Meldungen und Themen ist die H otline ein wichtiges 
kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-/Überwachungs-
Instrument) im Infektionsschutz. 
 
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den Gemeinschaftsein- 
richtungen hat sich die Zusammenarbeit mit den Schu len und Kindertagesein- 
richtungen aus Sicht des Gesundheitsamtes sehr posi tiv entwickelt. Insgesamt 
nimmt die Zahl der betriebsmedizinischen Beratungen  und Kontakte von Jahr 
zu Jahr zu. 
 
 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte  
Als Kennzahlen für betriebsmedizinische Betreuung nach § 12 ÖGDG zählen schulärztli- 
che Termine vor Ort, sowie schulärztliche Beratungen  der Einrichtungen einschließlich 
Beratungen zu Infektionsschutz und Hygiene  
 
 
2005  2006  2007  
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
(in/ für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder) 
 
1.237  
 
1.680  
 
2.216  
 
 Als ein besonderer Fall von "Betriebsmedizin" stel lt sich der Masernaus- 
bruch im April/Mai 2007 an zwei Münsteraner Gymnasi en mit insgesamt 
drei erkrankten Schülern/Schülerinnen dar. Nach den  verheerenden lan- 
desweiten Masernausbrüchen im Jahr 2006 und 2007 mi t zahlreichen 
Schwerstkranken sowie einigen Todesfällen konnte du rch entschiede- 
nes und konsequentes Eingreifen des Gesundheitsamte s eine Auswei- 
tung des Ausbruches in Münster verhindert werden. D urch die kurzfristi- 
ge Durchsicht von über 2000 Impfausweisen und den zwischenzeitlichen 
Schulausschluss von Personen, die keinen Masernschu tz aufweisen 
konnten, konnte der Gefährdungsgrad der Schulgemein den rasch abge- 
schätzt werden. Ein eigenes Impfangebot des Gesundh eitsamtes an der 
stärker betroffenen Schule konnte vermeiden helfen,  dass anstehende 
Klassenfahrten sowie zentrale Prüfungen durch den M asernausbruch 
beeinträchtigt wurden. Durch das umsichtige Handeln  gemeinsam mit

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 20  
den Schulen sowie eine begleitende intensive Pressearbeit konnte in der 
Bevölkerung eine hohe Akzeptanz für die einschneide nden Maßnahmen 
des Gesundheitsamtes verzeichnet werden. Letztendli ch konnten inner- 
halb von etwa einer Woche alle Impflücken an der st ärker betroffenen 
Schule geschlossen werden. Folgeerkrankungen sind n icht aufgetreten. 
Vergleichende Analysen mit einem Ausbruch an einer Schule in Duis- 
burg lassen vermuten, dass durch das zeitnahe Hande ln des Gesund- 
heitsamtes in Münster rund 20 Erkrankungsfälle an a kuten Masernfällen 
alleine an dieser einen Schule verhindert werden konnten. 
 Die Erfahrungen mit diesem Masernausbruch kamen au ch im Rahmen 
der  Umsetzung der Landesimpfkampagne Masern zum Ei nsatz, für die 
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst seit dem He rbst 2007 die Ko- 
ordination übernommen hat (s. Ziffer 4.1, Infektionsschutz). 
 
 
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 
 
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die  relevanten gesundheitli- 
chen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchung en (Vorsorgestatus, Sin- 
nesstörungen, Behinderungen, Durchimpfungsgrad etc. ) nach aktualisierten, 
standardisierten Qualitätsmerkmalen. Nach Abschluss der Untersuchungen z.B. 
des jeweiligen Einschuljahrganges steht nach Löschu ng der personenbezoge- 
nen Daten ein aggregierter Datensatz für die Gesund heitsberichterstattung zur 
Verfügung. Die Daten werden fortlaufend einer umfas senden Analyse unterzo- 
gen.  
 
Der 2004 aus der Abteilung entwickelte "Münsteraner  Sozialressourcenscore" 
zur Beschreibung sozialer Ressourcen von Schulanfän gern ist aus der Ge- 
sundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendge sundheitsdienstes nicht 
mehr wegzudenken. Er ist ein wesentlicher Baustein,  Problemlagen von Schul- 
anfängern und ihren Familien in Münster kleinräumig  abzubilden. Die Ergebnis- 
se dieser Analysen sind mittlerweile Bestandteil vo n planendem Verwaltungs- 
handeln weit über das Gesundheitsamt hinaus. 
 
 Ausgehend von den Erfahrungen und Erkenntnissen mi t dem "Münste- 
raner Sozialressourcenscore" hat der Kinder- und Ju gendgesundheits- 
dienst 2007 gemeinsam mit dem Fachbereich Sozialwes en der staatli- 
chen Fachhochschule Münster begleitend zur Schulein gangsuntersu- 
chung eine Befragung von Eltern zu Erziehungsbeding ungen und Erzie- 
hungsfragen durchgeführt. Die quantitative Datenerh ebung durch einen 
Fragebogen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wurde durch 
illustrierende qualitative Elterninterviews durch S tudierende der Fach- 
hochschule ergänzt. Erste Ergebnisse dieses Projekt es werden im Früh- 
sommer 2008 vorgestellt. 
 
Die regelmäßige differenzierte Auswertung der Impfb ücher bei den Schulanfän- 
gern zeigt gegenüber den Vorjahren erneut einen Ans tieg der Impfrate bei allen 
Impfungen. Die epidemiologisch bedeutsame Marke von  95% bei der Masern- 
impfrate ist fast erreicht. 
Die jährliche Rückmeldung der Impfdaten des KJGD an  die niedergelassenen 
Impfärzte in Münster genießt weiterhin eine hohe Ak zeptanz bei der ärztlichen 
Kollegenschaft.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 21  
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD 
 
2.1.4.1 Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und För-
 derbedarf 
 
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter- 
suchungen zur  Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs- 
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am  Ge- 
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im 
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich. 
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern im Schwe rpunkt-, Sonder- und 
Sonderschulkindergarten, in einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt 
der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnah me sinnesbehinderter Kin- 
der in die sonderpädagogische Frühförderung durch d ie Förderschulen mit den 
Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunika tion ist ein schulärzt- 
liches Gutachten aufgrund des Schulgesetzes erforde rlich. Das gilt ebenso für 
die Aufnahme sinnesbehinderter Kinder in jede Form von Kindergarten. 
 
Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u .a. gehören ebenfalls zum 
hier dargestellten Aufgabenspektrum. 
 
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen schulärztlich e Gutachten bei sonderpädagogi- 
schem Förderbedarf, sowie sozialpädiatrische Gutach ten bei Behinderten und von Be- 
hinderung bedrohten Kindern. In diese Kategorie gehen  Gutachten aus den Schularzt- 
bezirken ein sowie sozialpädiatrische Gutachten, di e für die Beratungsstelle für Entwick- 
lungsfragen im Kindesalter erstellt werden  
 2005  2006  2007  
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen 
Hilfe-/Förderbedarf  
 davon 
 Gutachten bei sonderpädagogischem Förderbedarf 
 
2.288  
 
274  
 
1.778  
 
248  
 
2.188  
 
285  
 
 
2.1.4.2 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs- 
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re- 
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend  tätig. 
Zu diesen sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen besondere Beratun- 
gen von Eltern, Impfungen sowie sozialpädiatrische Untersuchungen bei 
Sprachförderbedarf und die Förderung durch das Psyc homotorik-Projekt „Pfiff“ 
in ausgesuchten Kindertagesstätten. 
 
 Die in 2005 gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Juge ndliche und Fami- 
lien und dem Sozialamt ausgehandelten Leistungsvereinbarung  mit 
dem Verein für Mototherapie und Psychomotorische En twicklungs- 
förderung e.V.  ist mittlerweile in den beteiligten Kindertagesein richtun- 
gen zur "festen Größe" geworden: In allen sechs, na ch Datenlage des 
KJGD ausgewählten Kindertagesstätten besteht nun di e Möglichkeit, al- 
le dort betreuten Kinder "in den gemeinsamen Blick"  erfahrender Moto- 
päden/Motopädinnen und Erzieher/Erzieherinnen zu ne hmen, sie bei 
Bedarf einer weiteren gezielten Diagnostik zuzuführ en oder in der Kita 
mit einem speziellen Motopädieprojekt zu fördern. D urch eine intensi-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 22  
vierte Elternarbeit konnte bereits bei zahlreichen Eltern eine Stärkung 
des eigenen Kompetenzgefühls für die positive Begle itung und Erzie- 
hung ihrer Kinder erreicht werden. 
 
 Ende 2007 haben sich die Partner dieses Projektes gemeinsam um den 
deutschen Präventionspreis  beworben. Für die Bewerbung wurde das 
Projekt mit einem sprechenden Namen versehen: 
 
 Pfiff  = Psychomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention und Förderung  
 
 
 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen aufsuchende Untersuchungen, Beratungen 
und Impfungen, die sich speziell an Familien mit Kin dern in besonderen sozialen Pro-
blemlagen richten bzw. an Kinder, die noch nicht aus reichend an das Regelversor- 
gungssystem angebunden sind. Zusätzlich sozialpädia trische Untersuchungen bei 
Sprachförderbedarf sowie durch das Pfiff-Projekt geförderte Kinder. 
 2005  2006  2007  
Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
 
540  
 
482  
 
577  
 
 
2.1.4.3 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
 
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be- 
hörden Gutachten zu sozialpädiatrischen Fragestellungen und  zur Rehabili- 
tation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger  im Rah- 
men der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Ge richte u.a. zum Sorgerecht 
und zur Betreuung behinderter Menschen, für das Woh nungsamt in Fragen 
einer angemessenen Wohnraumversorgung usw. Diese St ellungnahmen um- 
fassen sowohl umfangreiche verschriftlichte Gutacht en sowie ausführliche sozi- 
alpädiatrische Beratungen anfragender Stellen ohne ausführliche Schriftform (= 
„Beratungen“). 
 
 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
Als Kennzahlen für diese Kategorie zählen sozialpädiat rische Gutachten und Beratun- 
gen, die für andere Ämter, aber auch für Behörden au ßerhalb der Stadtverwaltung, er- 
stellt werden. 
 
 
2005  2006  2007  
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Bera- 
tungen  
 - davon Beratungen 
 
459  
300 
 
606  
286 
 
744  
449 
 
 
2.1.5 Sprachheilambulanz 
 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die Förderung und Dia- 
gnostik bei sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulkindern . Die 
ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehenden  sprachlichen und sozi- 
alpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird i n den Kindertageseinrich- 
tungen, zum Teil auch in den Räumen des  Gesundheitsamtes (Stolbergstraße 
2a), durchgeführt. Ziel ist es, die diagnostizierte n Sprachstörungen möglichst 
noch vor der Einschulung zu beseitigen, um negative n Auswirkungen im Be-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 23  
reich des schulischen Lernens und der Persönlichkei tsentwicklung und damit 
auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.  
 
Durch die umfangreiche Sprachdiagnostik und Datenau swertung der Schulein- 
gangsuntersuchung konnte die Sprachheilambulanz bereits in den vergangenen 
Jahren an die sich ändernden Bedarfe angepasst werden. Nach der Etablierung 
der 4-jährigen Sprachtestung durch die Schulen (Del fin-4) sowie eines mittler- 
weile flächendeckendem Angebotes verschiedener komp ensatorischer Sprach- 
förderangebote in Kindertagesstätten und Schulen is t eine umfassende Um- 
strukturierung der Sprachheilambulanz geplant. Schw erpunkte dieser Umstruk- 
turierung werden sein, die durch die Landesinitiati ven noch nicht optimal gelös- 
ten Schnittstellen zwischen Sprachförderung und -th erapie für Münster besser 
beobachten und versorgen zu können, sowie in Bereic hen mit besonders ho- 
hem Bedarf an kompensatorischer Sprachförderung auc h zukünftig ein Maxi- 
mum an Sprachförderung anbieten zu können. 
 
 Sprachheilambulanz   
 
 
 
2005 2006 2007 
vorgestellte Kinder 
 
88  140  125  
Kinder in Therapie 
 
110  119  111  
 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 
 
Die Aufgabenstruktur hat sich nicht wesentlich verändert:  
 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und 
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und 
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches. 
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta- 
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank- 
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.  
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus- 
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine deutlich besse- 
re Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt auf. D ie angeführten Daten sind 
aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soziale Brennp unkte ergeben sich er- 
hebliche Differenzen, so dass auch in Münster gezie lte Prophylaxemaßnahmen 
sinnvoll sind.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 24  
 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen  
 
  2005 2006 2007  
 Anzahl 
 
 
% 
 
Anzahl  % Anzahl  % 
Naturgesunde Gebisse   
(keine Karies, Zahnfüllungen) 
 
9.329  
 
52,3  
 
8.570  
 
50,1  
 
7.796  
 
48,6  
 
Behandlungsbedürftige Karies 
 
3.396  
 
19,1  
 
3.342  
 
19,6  
 
3.364  
 
21,0  
 
kein Behandlungsbedarf 
 
5.100  
 
28,6  
 
5.179  
 
30,3  
 
4.882  
 
30,4  
 
Summe  
 
17.825  
 
100  
 
17.091  
 
100  
 
16.042  
 
100  
            
 
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia- 
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand- 
lungsvorbereitungen durch. 
 
 Zahnärztliche Behandlungen  
 
 
 
2005 2006  2007  
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs- 
vorbereitungen   
 
24  
 
24  
 
15  
 
 
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe  in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens- 
jahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Kr ankenkassen, Zahnärzten 
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. 
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, 55 niedergelassene Zahn- 
ärzte und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“  zusam- 
mengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kind er- und Jugendzahn- 
ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arb eitskreis finanziert u.a. 
Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft sowie eine Honorarkraft für Er- 
nährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppe n  und  Grundschulklas- 
sen.  
 
 
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe 
     
 
 
2005  2006  2007  
Kindertageseinrichtungen  
35  
 
38  
 
39  
Schulklassen  
93  
 
78  
 
85  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
34  
 
29  
 
30  
 
Elternnachmittage mit Kindern 
 
3 
 
4 
 
11  
Teambesprechungen  
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen 
 
5 
 
0 
 
6 
 
Vorschulgruppen in den Kindergärten 
 
13  
 
11  
 
8

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 25  
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung 
 
 
 
2005  2006  2007  
 
Kindertageseinrichtungen 
 
10  
 
10  
 
14  
 
Schulklassen 
 
35  
 
25  
 
34  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
14  
 
12  
 
13  
   
 
 Der Tag der Zahngesundheit 2007 wurde als mehrtägige Veranstaltung 
mit Kindern des Kinderheims St. Mauritz vom 17.9 - 21.9. 2007 began- 
gen. 
 
 
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE) 
 
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli- 
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die 
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter  (BfE) 
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung 
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen, 
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten 
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.  
 
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär  besetzt (Sozialpädiatrie, 
Sozialarbeit, Heil-/Sozialpädagogik und Psychologie ). Es erarbeitet in Abstim- 
mung mit den Eltern und anderen Fachdisziplinen ein en individuellen Gesamt- 
plan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpädagogi scher Frühförderung oder 
begleitende pädagogische, sozialrechtliche, psychos oziale und sozialpädiatri- 
sche Beratung vorsieht. Darüber hinaus sieht die Bf E eine weitere zentrale Auf- 
gabe in der Vermittlung und Koordination von Hilfen  innerhalb, aber auch au- 
ßerhalb Münsters, wobei auf  ein umfangreiches Netz werk von Kooperations- 
partnern zurückgegriffen werden kann.  
 
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in 
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia- 
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul- 
eintritt.  
 
 Beratung und Frühförderung 
  
 
 
2005  2006  2007  
 
Vorstellungen / Beratungen 
davon:  
• Neuvorstellungen  
• Wiedervorstellungen 
 
Kinder in Frühförderun g 
 
687  
 
 
316 
371 
 
128  
 
716  
 
 
320 
396 
 
129  
 
716  
 
 
309 
407 
 
126

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 26  
 
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung 
bedrohter Vorschulkinder ist durch das SGB IX (07/2 001) neu geregelt und mit 
der Frühförderungsverordnung (07/2003) konkretisier t worden. Der Gesetzge- 
ber hat die erforderlichen Leistungen zur medizinis chen Rehabilitation und die 
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung  zusammengefasst, 
die künftig durch anerkannte interdisziplinäre Früh förderstellen oder sozialpädi- 
atrische Zentren erbracht werden kann.  
 
Mit Wirkung vom 01.04.2005 vereinbarten die Rehabil itationsträger (Kranken- 
kassen und kommunale Spitzenverbände) hierzu nach l angwierigen und 
schwierigen Verhandlungen eine Landesrahmenempfehlung , die in Nord- 
rhein-Westfalen den Weg für die Umsetzung der Kompl exleistung Früherken- 
nung und Frühförderung vor Ort öffnen soll.  
 
Die Stadt Münster hat unmittelbar nach Inkrafttrete n der Landesrahmenempfeh- 
lung ihren Beitritt erklärt. Schließlich gibt es hi er mit der Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter berei ts seit 1970 ein qualitativ 
gutes Beratungs-, Früherkennungs- und Frühförderangebot.  
 
Um die bewährten Strukturen in Münster zu sichern u nd den neuen gesetzli- 
chen Vorschriften anzupassen hat das Gesundheitsamt  frühzeitig ein Konzept 
für die künftige Erbringung von Komplexleistungen e rarbeitet und im Juni 2005 
bei den zuständigen Rehabilitationsträgern die Anerkennung als interdiszipli- 
näre Frühförderstelle  beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die  
städtische Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit Ko operationspartnern die in 
der Landesrahmenempfehlung formulierten Anforderung en für die Erbringung 
von Komplexleistungen erfüllt. Die Verhandlungen mi t den Krankenkassenver- 
bänden unter Beteiligung des örtlichen Sozialhilfet rägers gestalten sich aber in 
Münster wie auch in anderen Regionen des Landes nic ht zuletzt aufgrund der 
örtlich individuell auszuhandelnden Kostensätze und  Kostenverteilung sehr 
langwierig und dauern weiterhin an. Die Verwaltung rechnet aber noch in 2008 
mit einem Ergebnis. 
 
  
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt im Sozialpsy- 
chiatrischen Dienst mit bei der Diagnostik /Beratung/Unterstützung/Weiter-
vermittlung von  psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jun gen Voll- 
jährigen sowie deren Familien. 
 
Sie bietet in allen Bezirken des Kommunalen Soziald ienstes monatliche  
Sprechstunden  an und steht dort sowohl für direkte Patienten- un d Angehöri- 
genkontakte als auch für die Fallberatung zur Verfü gung. Sie wirkt außerdem in 
der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen Roten Kreuzes 
mit und arbeitet zusätzlich  (gegen Kostenerstattun g an das Gesundheitsamt) 
neun Stunden pro Monat als beratende Ärztin in dies er ambulanten Beratungs- 
und Therapieeinrichtung.  
 
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämter etc. so- 
wie Krisenintervention  und die Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren  von 
Kindern- und Jugendlichen und jungen Volljährigen zu ihrem Aufgabenfeld.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 27  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in verschiede nen Arbeitskreisen vertre- 
ten. Die Fachärztin beteiligt sich auch regelmäßig an Informations- und Fortbil- 
dungsveranstaltungen für Beschäftigte anderer Ämter  und Institutionen mit dem 
Ziel, den Kolleginnen und Kollegen durch konkrete H andlungsempfehlungen 
mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit psychis ch auffälligen Minder- 
jährigen zu vermitteln.  
 
Die Klientenzahlen der Kinder- und Jugendpsychiatri e wurden für 2006 und 
2007 noch nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Zahlen der Sozialpsy- 
chiatrischen Hilfen (s. Ziffer 5.1) enthalten.  
 
Aktuelle Daten hierzu können der für Ende 2008 vorg esehen umfassenden Be- 
richtsvorlage zur Kinder- und Jugendpsychiatrischen  Versorgung in der Stadt 
Münster entnommen werden.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 28  
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 
 
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und  Zeugnisse aus  und  
erstattet  Gutachten  zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder 
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die  
gesundheitliche  Eignung für eine Berufung in das B eamtenverhältnis, die 
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle  Dienstunfallfolgen, die Prü- 
fungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen,  die Notwendigkeit und 
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der  Beihilfegewährung  
und vieles mehr.  
 
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte  im Sinne 
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung  
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes  die gesundheitlichen 
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.  
 
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem  Be- 
hörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte un d andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem Auf- 
traggeber als auch gegenüber den zu Begutachtenden zur Neutralität verpflich- 
tet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten s ollen eine unabhängige, 
sachgerechte Entscheidungshilfe für den jeweiligen Auftraggeber sein.  
 
 Im Jahr 2007 beschloss das Land die Kommunalisierun g der Versor- 
gungsverwaltung, die zum 01.01.2008 umgesetzt wurde . Für das Ge- 
sundheitsamt bedeutet dies, dass ab 2008 die ärztli chen Begutachtun- 
gen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbu ch IX) vorzu- 
nehmen sind. Diese Aufgabenübernahme wurde im Jahr 2007 vorberei- 
tet. 
 
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten * 
 
Auftraggeber 
 
2005  2006  2007  
Stadtverwaltung 
davon 
ärztliche Gutachten 
zahnärztliche Gutachten  
1.389  
 
  1.301 
       88 
1.431 
 
 
1.331 
   100 
1.313 
 
 
1.251 
     62 
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.335  1.354  1.318 
Sonstige öff. Institutionen 228  208  176  
Summe  2.952  2.993  2.807  
 * Anmerkung:  Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff. 
3.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri- 
schen Dienstes (vgl. Ziff. 5.1) erstellt . 
 
Das Gesundheitsamt verfügt über Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte 
für öffentliches Gesundheitswesen und/oder andere F achrichtungen, Medizi- 
nisch-technische Assistentinnen und Arzthelferinnen - vgl. auch Ziff. III. 1.) und 
über eine entsprechende apparative Ausstattung  (Basislabor).  
 
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es 
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 29  
3.2 Betriebsärztlicher Dienst 
 
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt  im  Auftrag des Personal- und 
Organisationsamtes und der Feuerwehr arbeitsmedizinische Untersuchun- 
gen  nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vo rschriften für die Be- 
schäftigten der Stadtverwaltung Münster und die Mit glieder der Freiwilligen 
Feuerwehr durch. Es werden auch die empfohlenen Impfungen  angeboten. 
 
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
 
 
  
2005  2006  2007  
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  515  564  602  
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen  928  1.146  911  
 
Auch die betriebsmedizinische Betreuung der städtis chen  Bediensteten, einer 
im Arbeitssicherheitsgesetz verankerten Pflichtaufg abe des Arbeitgebers „Stadt 
Münster“,  ist dem Gesundheitsamt übertragen worden. Ein Arzt und eine Ärztin 
des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte  bestellt und nehmen ihre be- 
triebsmedizinischen Aufgaben neben  anderen Aufgaben im Gesundheitsamt 
wahr. 
 
Die Betriebsärzte haben nach dem Arbeitssicherheits gesetz zusammen mit den 
Fachkräften für Arbeitssicherheit, die dem Personal - und Organisationsdezer- 
nenten zugeordnet sind, die Aufgabe, den Arbeitgeber  in allen Belangen des 
Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einführung von 
Arbeitsverfahren und technischen Arbeitsmitteln, be i der Gestaltung von Ar- 
beitsplätzen und Arbeitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in der 
Stadtverwaltung und zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.  
 
Auch  in den Jahren 2006/2007 wirkten die Betriebsärzte b ei Gefährdungsbe- 
urteilungen  für städtische Arbeitsplätze in verschiedenen Ämte rn nach dem 
Arbeitsschutzgesetz mit.  
 
Ebenso zählt die Betrachtung und Auswertung des Arb eits- bzw. Dienstunfall- 
geschehens in der Verwaltung sowie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen 
für schwangere Mitarbeiterinnen mit Handlungsempfeh lungen für den Arbeitge- 
ber zu den regelmäßigen  betriebsärztlichen Aufgaben. 
 
Die Arbeitsschutzgesetzgebung sieht auch eine Aufklärung und Beratung der  
Beschäftigten  über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gesundhei tsgefahren 
vor. Dazu gehört seit 2005 auch eine nach Gefahrsto ffVO und BiostoffVO vor- 
geschriebene Beratung, ggf. auch Untersuchung.  Inf ormationen z. B. zu Infek- 
tionsgefahren am Arbeitsplatz, zu Maßnahmen des Inf ektionsschutzes oder zu 
Impfungen werden in der Regel in Gemeinschaftsveran staltungen vor Ort an- 
geboten, so auch in 2006 und 2007 in Form von Infor mationsveranstaltungen 
für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

Um auch den individuellen Beratungsbedarf zu decken , der beispielsweise 
durch Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder auch ar beitsmedizinische Prob- 
lemstellungen wie Stress, Mobbing und psychomentale Belastung bei der Arbeit 
entstehen kann, bieten die Betriebsärzte eine betriebsmedizinische Sprech-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 30  
stunde  für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im  Gesundheitsamt an. 
Ziel ist es, hier ein praxisnahes Beratungsangebot zu etablieren, das die tat- 
sächlich relevanten, individuellen Belastungen am j eweiligen Arbeitsplatz an- 
gemessen berücksichtigt. Die Beratung unterliegt se lbstverständlich der ärztli- 
chen Schweigepflicht.   
 
 
Betriebsmedizinische Sprechstunde (wird seit Mai 2005 angeboten) 
 
  
 
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der arbe itsschutzrechtlichen Vor- 
gaben liegt beim Personal- und Organisationsdezerna t. Es gibt einen (innerbe- 
trieblichen) Arbeitsschutzausschuss , der die Arbeitsschutz- und betrieblichen 
Gesundheitsfördermaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert .  
 
 
  
2005  2006  2007  
Beratungen, Aufklärungen 197  192  226  
Zusätzliche Ortstermine 23  26  35

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 31  
4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz  
 
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und 
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.  
Auf der Grundlage des seit 2001 geltenden Infektion sschutzgesetzes und des 
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst er bringt das Gesundheits- 
amt Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten 
mit der Zielsetzung, Infektionskrankheiten beim Men schen vorzubeugen, Infek- 
tionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.  
 
In der Vergangenheit hat es in Münster immer wieder  Krankheitsausbrüche mit 
Noroviren, Masern, MRSA und weiteren Krankheitserre gern gegeben. Auch vor 
dem Hintergrund einer möglichen Influenzapandemie s teht diese Aufgabe im 
Zentrum des öffentlichen Interesses. 
Eine effektive Kontrolle eines Ausbruchsgeschehens ist nur möglich, wenn Er- 
krankte, Krankenhäuser, Ärzte und das Gesundheitsam t kooperativ zusam- 
menarbeiten. Im Gesundheitsamt steht die fachliche Kompetenz von Pädiatern, 
Internisten, Allgemeinmedizinern, Gynäkologen und B etriebsärzten zur Verfü- 
gung. 
 
Für Tuberkulose  und sexuell übertragbare Krankheiten  hält das Gesund- 
heitsamt besondere Beratungs- und Untersuchungs-, g gf. auch Behandlungs- 
angebote vor.  
 
 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 
 
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender 
Krankheiten. Dies betrifft alle meldepflichtigen Kr ankheiten und Erreger, welche 
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind  oder eine besondere Ge- 
sundheitsgefährdung (zum Beispiel in Krankenhäusern  oder anderen Gemein- 
schaftseinrichtungen) darstellen.  
Es erfolgen Meldungen zu Keimnachweisen und Erkrank ungen durch die mel- 
depflichtigen Stellen (behandelnde Ärztinnen und Är zte, Labore). Die Ermittlun- 
gen über Art, Ursache und Ansteckungsquelle (telefo nisch oder persönlich vor 
Ort) werden vom Gesundheitsamt durchgeführt, ebenso  wie Information, Auf- 
klärung und Beratung aller Betroffenen. Falls nötig  werden Impfangebote, Kon- 
trolle von Impfausweisen und ordnungsbehördliche Maßnahmen durchgeführt.  
 
 Wie wirkungsvoll diese Maßnahmen sind, hat sich im Mai 2007 im Rah-
men der Masernerkrankungen in Münster gezeigt. Eine  schnelle und ef- 
fektive Reaktion des Gesundheitsamtes kann natürlic h nur erfolgen, 
wenn eine Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ gewährle istet ist. Die Er- 
reichbarkeit des Gesundheitsamtes ist telefonisch und über eine Faxwei- 
terleitung am Wochenende gewährleistet. 
Dies war auch am 1.5.2007 der Fall, so dass die Koo peration mit der 
Schule, den Eltern und die Bereitstellung von Impfs eren bereits vor dem 
Schulbeginn am 2.5.2007 organisiert waren. Die gute  und reibungslose 
Zusammenarbeit der Schulen, Eltern, Ärzte und des G esundheitsamtes

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 32  
hat dazu geführt, dass eine weitere Verbreitung der  Masern nicht erfolg- 
te (s. auch Ziffer 2.1.2, Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte). 
 
 Als besondere Aufgabe für den Infektionsschutz setz t das Gesundheits- 
amt seit November 2007 die von Minister Laumann ini tiierte Landes- 
impfkampagne Masern  2007/2008 um. 
 
Ziel dieser Kampagne ist es vor dem Hindergrund der  verheerenden 
Masernausbrüche im Land NRW 2006 und 2007, die im F rühjahr 2007 
auch die Stadt Münster gestreift haben (s.o.), auch  in NRW einen we- 
sentlichen Schritt auf dem Weg zum weltweiten Ziel der Masernfreiheit 
bis 2010 voranzukommen. Da diese Aktion vornehmlich  in Schulen 
durchgeführt wird, erfolgt die Koordination über de n Kinder- und Ju- 
gendärztlichen Dienst.  
Die „Auftaktveranstaltung“ hierzu erfolgte in Koope ration mit den Schu- 
len und der Elternschaft am Schulzentrum Wolbeck im November 2007.  
 Ein abschließender Bericht zur Landesimpfkampagne in Münster, die 
2008 abgeschlossen wird, ist an anderer Stelle gepl ant bzw. erfolgt im 
nächsten Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes. 
 
 Ein wesentlich umfangreicheres Infektionsgeschehen konnte im Winter 
2007 durch die Noroviren beobachtet werden.  
  
 In ganz Deutschland kam es bereits seit Oktober 20 07 zu wiederholten 
Erkrankungswellen mit diesem hochinfektiösen Virus,  welches zu hefti- 
gem Erbrechen und Durchfällen führt. Gerade Gemeins chaftseinrichtun- 
gen wie Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten und  Schulen waren 
davon betroffen. Da eine Vorbeugung gegen die Erkra nkung nicht mög- 
lich ist, kommt den persönlichen Hygienemaßnahmen e ine besondere 
Bedeutung zu. Die Standarthygienemaßnahmen in den E inrichtungen 
wurden nochmals überwacht und bei Bedarf intensivie rt. Gezielte Schu- 
lungen des Pflegepersonals, der Erzieherinnen und L ehrkräfte wurden 
angeboten und in Anspruch genommen. 
 
       
  Daten  im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *   
       
 
 
 
2005  2006  2007  
Infektionsermittlungen insgesamt 
davon 
3.079  3.264  4.634  
- Meldungen nach § 6 IfSG  
  (Meldepflichtige Krankheiten) 
1.035    905 1.680 
- Meldungen nach § 7 IfSG 
  (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)  
   574    693    766 
- Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG 
  (meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Ge-         
meinschaftseinrichtungen für Kinder)  
   953 1.104 1.381 
-  Ermittlung  von auswärtigen Infektionsfällen 
 
   517    562    807 
 
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen  
 
1.034  
 
915  
 
1.937  
 * nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 4.1.2

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 33  
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen nac h §§ 6 und 7 IfSG weist 
eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren a uf. Hier schlägt sich die 
epidemische Verbreitung des Norovirus mit seinen we llenförmigen Erkran- 
kungsgipfeln nieder. Es muss sogar unterstellt werd en, dass die Dunkelziffer 
der Erkrankten noch zu einem höheren Wert führen wü rde. Nicht jede Durch- 
fallerkrankung wird mikrobiologisch diagnostiziert.  Häufig werden klinische Di- 
agnosen gestellt und einer Therapie zugeführt, ohne  dass es zu einem Keim- 
nachweis kommt.  
 
Auch die Meldezahl nach § 34, 6 IfSG weist über die  Jahre eine deutliche Stei- 
gerung auf. Dies ist im Wesentlichen auf eine umfas sendere Nutzung der spe- 
ziell für diesen Meldeweg eingerichteten telefonisc hen Meldeholtline zurückzu- 
führen. Meldepflichtige Einrichtungen nutzen dieses  Instrument auch verstärkt 
für Beratungen außerhalb von Meldepflichten.  
Die breite Akzeptanz der aktuellen Empfehlungen des  Gesundheitsamtes zum 
Umgang mit Kopflausbefall (10 Münsteraner Läuseregeln) hat zu einem deutlich 
sachbezogeneren Vorgehen bei dieser Parasitose in G emeinschaftseinrichtun- 
gen für Kinder geführt. Die Zunahme der Meldungen b ei Kopfläusen dürfte da- 
mit wahrscheinlich vor allem auf eine höhere Meldeq uote zurückzuführen sein. 
Tatsächlich kann insgesamt eher von einem Rückgang der Kopflaushäufigkeit 
ausgegangen werden.  
 
 Das Gesundheitsamt hat im Jahr 2007 den kommunalen Pandemieplan 
sowie den Seuchenalarmplan der Stadt Münster veröff entlicht. In diesen 
Plänen finden sich alle organisatorischen Maßnahmen  wieder, die in 
diesen Krisen zum Einsatz kommen können. Die Pläne werden in re- 
gelmäßigen Abständen aktualisiert und überarbeitet.  Dies erfolgt in en- 
ger Kooperation mit der Feuerwehr als Katastrophens chutzbehörde und 
der Bezirksregierung.    
.  
Im Bedarfsfall  ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur 
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die 
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche 
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungsuntersu- 
chungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Täti gkeitsverboten oder der 
Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, dur ch Aufklärung, Beratung und 
Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahmen auf das notwendige Minimum 
zu beschränken. Dies konnte auch im Zuge des Masern ausbruches erfolgreich 
praktiziert werden.  
 
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann  eine Tätigkeit im Le- 
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger  Aufnahme ihrer Tätigkeit 
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass 
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über 
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln  "belehrt" worden sind. 
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt  2 x wöchentlich, bei Gru ppen 
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 34  
  
 Belehrungen nach § 43 IfSG 
 
 
  
2005  2006  2007  
 
Anzahl belehrte Personen  
 
 
2.943  
 
3.123  
 
3.131  
 
 
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet  das Gesundheitsamt 
eine umfassende Reiseimpfberatung  für Reisende an. Ziel dieser Beratung ist 
es, die Gefahr zu mindern, dass die Reisenden sich mit ansteckenden Krank- 
heiten infizieren, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere gefährden.  
 
 Im Sommer 2006  wurde ein Fall von Lassafieber (Infektionsland Ghana) 
in der Universitätsklinik Münster diagnostiziert. D er Umgang der Klinik 
mit diesem Patienten, die Schutzmaßnahmen für die ü brigen Patienten, 
die Wiederaufbereitung der medizinischen Geräte und  die Verlegung 
des Patienten in ein Kompetenzzentrum wurden vom Ge sundheitsamt 
begleitet bzw. veranlasst.  
 
Alle Todesbescheinigungen  werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität, 
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die 
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) ü berprüft. In unklaren Fäl- 
len wird ein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei eingeleitet. 
 
 
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 
 
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung sind eine rasche, aktive Entdeckung von 
Neuerkrankungen  und eine schnell einsetzende konsequente Therapie  der 
Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermitte lt die Kontaktpersonen  
von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anstec kungsquelle festzustellen 
und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. A lle Personen, die mit ei- 
nem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werde n je nach Intensität des 
Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrmals vorsorglich untersucht 
(Tuberkulin-Hauttest, ggf. immunologischer Bluttest  und / oder Röntgenauf- 
nahme). Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unt erschiedlich große Zahl 
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen  nach sich, je nach privater 
und beruflicher Aktivität der / des Erkrankten (z. B. in Schule, Universität, Be- 
trieb, Heim, etc.). Tbc-Erkrankte werden so lange überwacht, bis eine Reaktivie- 
rung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.  
 
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr- 
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die 
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika 
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten.   Die Mitarbeit über einen 
so langen Zeitraum ist oft problematisch, insbesond ere, wenn keine subjektiven 
Beschwerden mehr bestehen. Durch den zunehmenden An teil von im Ausland 
geborenen Patienten entstehen zusätzliche Aufwände.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 35  
 Die Zahl der Tbc-Neuerkrankungen hat im Rahmen von natürlichen 
Schwankungen 2007 wieder das Niveau der Vorjahre (2 004: 29) er- 
reicht. 
 
 Seit Dezember 2005 hat das Gesundheitsamt keine ei gene Röntgenan- 
lage mehr. Stattdessen werden radiologische Institu te mit der Erstellung 
und Befundung der Röntgenaufnahmen beauftragt. Da s either in vielen 
Fällen nur noch die Erstberatung von Kontaktpersone n im Gesundheits- 
amt erfolgt, ist die Zahl der Sprechstundenbesucher  seit 2005 deutlich 
gesunken. Dafür hat die Zahl der Befundeingänge deu tlich zugenom- 
men.  
 Seit 2006 werden die Tuberkulintestungen aufgrund neuer Empfehlun- 
gen zur Auswahl von Testpersonen und zur Testmethod ik nur noch mit 
einer höheren Teststufe durchgeführt. Seit Oktober 2007 hat das Ge- 
sundheitsamt Münster den neuen immunologischen Blut test auf Tuber- 
kuloseinfektion in das diagnostische Programm aufgenommen.  
 
 
Tbc-Fürsorge 
 
 
 
2005  2006  2007  
Tbc- Neuerkrankungen 12  14  25  
Tbc-Neu- und Starkinfektionen*  27  4 17  
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen  3 0 11  
Neue Tbc-Verdachtsfälle  7 10  5 
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle  
am 31.12. .... 
 
550  
 
531  
 
520  
Vorladungen 2.100  1.375  1.249  
Sprechstundenbesucher 1.072  415  426  
Befundeingänge  586  1.306  1.232  
Röntgenuntersuchungen 908  - - 
Röntgenaufträge an radiologische Institute - 490  423  
Tuberkulintestungen  (ab 2006 nur 1 Teststufe) 316  182  155  
Interferongamma-Blutteste (ab Oktober 2007)  - - 6 
 * im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt festgestellt 
 
 
Obwohl die Tuberkulose bei rechtzeitiger Behandlung  in der Regel heilbar ist, 
ist die Tuberkulose neben AIDS die häufigste Todesu rsache bei den Infektions- 
krankheiten weltweit. In vielen Ländern, insbesonde re in den Entwicklungslän- 
dern, aber auch in Osteuropa, steigen die Erkrankun gszahlen an. Die Tuberku- 
loseentwicklung wurde von der WHO 1993 zum globalen Notstand  erklärt. 
Dies bleibt durch Migration nicht ohne Auswirkungen  auf das Geschehen in 
Deutschland und Westeuropa. Während in Deutschland die Zahl der Tbc-
Neuerkrankungen weiter rückläufig ist bei steigende m Anteil von im Ausland 
Geborenen (2006: 43,3 %), ist in England zwischen d en Jahren 2000 und 2006 
die Zahl der Tbc-Erkrankungen um mehr als 25 % gest iegen. Auch geben ag- 
gressivere (Genotyp Beijing) und gegen die eingeset zten Chemotherapeutika 
weitgehend resistente Bakterienstämme (XDR-TBC) Anl ass, in den Bemühun- 
gen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 36  
Das Gesundheitsamt Münster hat das Ziel, bei Kontak tpersonen durch Tuber- 
kulintestung und die neue Blutuntersuchung möglichst schon Tbc-Infektionen zu 
diagnostizieren, um dann eine vorbeugende Behandlung zu veranlassen,  
bevor es zu einer Tbc-Erkrankung kommt. Hierdurch ist eine gute Präventi- 
onsarbeit gewährleistet. Die Rate der Tbc-Neuerkran kungen bezogen auf die 
Einwohnerzahl lag in Münster bisher in der Regel un terhalb des Mittelwertes 
von Nordrhein-Westfalen. 
 
 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen  
 sexuell übertragbaren Krankheiten 
 
Sexuell übertragbare Erkrankungen (STDs) stellen we ltweit ein ernstzuneh- 
mendes Gesundheitsproblem dar. In vielen industrial isierten Ländern wird seit 
Mitte der 90er Jahre eine Zunahme von STDs beobacht et. Dies kann als Indiz 
dafür angesehen werden, dass - auch vor dem Hinterg rund neuer Therapien 
zur Behandlung von HIV-Infektionen - Risikominimierungsstrategien an die Stel- 
le von konsequentem Risikovermeidungsverhalten getreten sind.   
Auch für Deutschland berichtet das Robert-Koch-Inst itut über eine langsame, 
aber kontinuierliche Zunahme der Neudiagnosen bei H IV und Syphilis. Betrof- 
fen sind nach wie vor mit über 60% Männer, die Sex mit Männern haben und 
Menschen, die heterosexuelle Kontakte als Infektionsweg angeben. 
 
Das Angebot der Beratungsstelle für Aids und andere  sexuell übertragbare Er- 
krankungen des Gesundheitsamtes richtet sich an die  Allgemeinbevölkerung 
und an spezielle Zielgruppen. 
Ziel ist die Verbesserung der sexuellen Gesundheit durch primäre, sekundäre 
und tertiäre Prävention von Aids/STDs, die Durchbre chung von Infektionsketten 
und damit die Verhinderung der Ausbreitung von STDs  und deren Folgeerkran- 
kungen. Durch Aufklärung soll auf eine Verhaltensän derung (safer sex) hinge- 
wirkt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die a nonymen und kostenlosen 
Beratungs-, Untersuchungs- und Behandlungsangebote des Gesundheitsamtes 
finden sich in §§ 3 und 19 Infektionsschutzgesetz u nd in §15(2) des Gesetzes 
für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG); der Präventionsauftrag 
in §3 IfSG sowie §§ 6, 7 ÖGDG NRW. 
 
 Nachdem 2005 am Gesundheitsamt Münster die Trennung zwischen 
Aidsberatung und STD-Sprechstunde  aufgehoben wurde, wird 
auch von Seiten des Klientels der Beratungsstelle a ktiv das Bera- 
tungs- und Untersuchungsangebot zu STDs angefragt. 
           Die räumlichen Bedingungen, insbesondere das an de n Beratungsbe- 
reich angrenzende Untersuchungszimmer und das Labor , ermöglichen 
im Bedarfsfall medizinische Untersuchungen und orie ntierende Diagnos- 
tik durchzuführen. 
 
Im Rahmen der Einzelfallberatung berät und betreut das Gesundheitsamt die 
Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlichen P roblemen und klärt über 
gesundheitliche Gefahren auf. Erkrankte, infizierte  oder vermeintlich/tatsächlich 
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia- 
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten.  Ziel ist die Stärkung der per- 
sönlichen Kompetenz im Umgang mit der Thematik. Bei  Bedarf wird Hilfe bei 
der Verbesserung und Stabilisierung der Lebenssitua tion von Betroffenen an- 
geboten oder an entsprechende Einrichtungen vermittelt.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 37  
                                               
Bei HIV-positiven Untersuchungsbefunden werden die Patienten/-innen zur 
weiteren Diagnostik und Therapie an die in Münster ansässigen Schwerpunkt- 
praxen für HIV und Aids oder an die UNI-Klinik verm ittelt und erhalten auf 
Wunsch weitere soziale Beratung. Die soziale Betreu ung kann von der Diplom-
Sozialpädagogin der Beratungsstelle angeboten werde n, die enge Kooperation 
mit der Aids Hilfe Münster e.V. ermöglicht eine Erweiterung des Angebots. 
 
Zur Behandlung von anderen STDs  besteht eine gute Kooperation mit Fach- 
arztpraxen. Wenn aufgrund mangelnder Compliance  eine zeitnahe Behandlung 
nicht sichergestellt werden kann, können unkomplizi erte Erkrankungen im Ge- 
sundheitsamt behandelt werden 
  
 Aids-/STD-Beratung  
   
  
 
2005  2006  2007  
Aids-/STD-Beratungsgespräche 
davon 
persönliche Beratungsgespräche 
 telefonische Beratungsgespräche 
- online-Beratungen (Wert ab 2007) 
 
1.798  
 
1.265 
   533 
   
2.187  
 
1.228 
   959 
1.969  
 
1.242 
   634 
     93 
HIV- Antikörpertests 
davon  
 Frauen 
 Männer  
 
603  
 
  273 
  330  
 
590  
 
  275 
  315  
595  
 
  285 
  310  
TPPA-Tests 
davon 
- Frauen 
- Männer  
57  
 
 k.A. 
 k.A.  
59  
 
   18 
   41  
81  
 
   27 
   54 
 
weitere Untersuchungen 49  71  49  
Therapien 9 14  11  
Weiterleitung an Facharztpraxen 
(Wert ab 2007) 
  7 
 
 
Ein weiterer Schwerpunkt in der Aids-/STD-Beratung ist die Primärprävention.  
 
Präventionsaktivitäten in 2006/2007 :                             
 
 Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,  
 Multiplikatorenfortbildungen etc.  
 - 77 Veranstaltungen, davon 30 in Schulen 
 
 Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko 
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem 
 
 Aktivitäten zum Weltaidstag in Kooperation mit der  Aids-Hilfe Münster 
 
 Aidsprävention zu Karneval in Kooperation mit der Aids-Hilfe Münster 
und der Taxizentrale

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 38  
 Theateraufführung zum Thema Aids in 4 Hauptschulen  , sowie Vor- und 
Nachbereitung in Kooperation mit Lehrerinnen und Le hrern und den 
Schulsozialarbeiter/Innen 
 
 
Präventionsveranstaltungen besonders in Schulen, Sp rachkursen etc und Mul- 
tiplikatorenschulungen werden auch  in den nächsten  Jahren ein Schwerpunkt 
der Arbeit sein. 
 
Konzeption des  „Saunaprojekts“: 
 
Das Saunaprojekt ist als Reaktion auf die epidemiol ogische Entwicklung ein 
zielgruppenspezifisches Präventionsprojekt für Männ er mit Mann-Mann-
Kontakten. In Kooperation mit der Aids-Hilfe Münste r und einem Saunabetrieb 
bietet das Gesundheitsamt ab September 2008 einmal im Monat ein Beratungs- 
und Untersuchungsangebot vor Ort an. 
 
In Münster ist die Zahl der HIV-Neudiagnosen seit J ahren relativ stabil. Das ist 
auch als Ergebnis der konstanten Aufklärungsarbeit in Münster zu werten. 
 
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird schwer- 
punktmäßig von der Aids-Hilfe e.V.  geleistet. Diese erhält jährlich einen  städti- 
schen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziffer 6)   
 
 
4.2 Hygieneüberwachungen 
 
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor- 
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge- 
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die 
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu 
schützen. Die Arbeit des Gesundheitsamtes findet in  regelmäßigen Begehun- 
gen der Einrichtungen statt. Im Zuge dieser Ortster mine werden die Räumlich- 
keiten besichtigt, Hygienepläne überprüft und eine gezielte Beratung und Auf- 
klärung  der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der notw endigen Hygiene- 
standards und geeigneter präventiver Maßnahmen durc hgeführt. In diesem 
Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, bereits  im Vorfeld bei der Neu- 
oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen beratend  mitzuwirken, damit der 
Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getragen werden kann und späte- 
re Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden werden. Hoheitliche Maßnah- 
men wie die Schließung von Einrichtungen werden nur  dann ergriffen, wenn 
erhebliche Gefahren für die Gesundheit abzuwenden s ind oder die vorgeschla- 
genen Maßnahmen nicht befolgt werden. 
 
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche  Einrichtun- 
gen , z.B. 
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun- 
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, 
Arztpraxen 
- sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier- 
cing-Studios, Tätowierer etc.) 
- Alten- und Pflegeheime

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Seite 39  
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche 
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten 
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens 
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser 
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen 
- Badeeinrichtungen 
 
In manchen Fällen sind konkrete Überwachungsintervalle  durch Rechtsver- 
ordnung oder Erlass vorgeschrieben. Ist kein Turnus  vorgegeben, hat das Ge- 
sundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflichtgemäßem Ermessen  
unter Berücksichtigung des Risikos und der speziell en örtlichen Gegebenheiten 
festzulegen. Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden Einrich- 
tungen ergibt sich mit Blick auf die begrenzten Per sonalressourcen die Not- 
wendigkeit einer risikogestuften Prioritätensetzung  und einer sorgfältigen Pla- 
nung der Aufgabendurchführung.  
 
Anlassbezogene Überprüfungen werden durchgeführt, w enn dem Gesundheits- 
amt Hinweise auf übertragbare Krankheiten oder Erkenntnisse über wesentliche 
hygienische Mängel in einer Einrichtung vorliegen.  
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten 
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, 
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men- 
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist, 
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen Hy- 
gienevorschriften besonders wichtig.  
 
 Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt ein Netzwerk zur Ver- 
hinderung der Weiterverbreitung von MRSA (Methicill in resistenter 
Staphylokokkus aureus) mit der Euregio Twen- 
te/Achterhoek/Münsterland gegründet. Die Krankenhäu ser in Münster 
sowie auch die Altenheime haben sich mit großem Erf olg engagiert und 
die vereinbarten Qualitätsziele erreicht. Damit kon nte Münster einer 
Forderung des Landesministeriums zur Netzwerkbildun g zuvorkommen 
und übernimmt mit den umgebenden Kreisen eine Vorbi ldfunktion im 
Umgang mit diesem Erreger. 
 
Ein traditioneller Aufgabenschwerpunkt im Rahmen de r Hygieneüberwachung 
ist die Überwachung der  Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster.  Alle 
Wasserversorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Dokumentation der 
Wasserqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflic htet. Abweichungen sind 
dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen Ge- 
sundheit zu befürchten, prüft das Gesundheitsamt, w elche Abhilfemaßnahmen 
zur Wiederherstellung der Wasserqualität erforderli ch sind oder ob gar weiter- 
gehende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung der Wasse rversorgung, ange- 
ordnet werden müssen. Darüber hinaus werden die Tri nkwasserversorgungsan- 
lagen nach festgesetzten Intervallen auch vor Ort überprüft.  
 
 Für die Überwachung von Anlagen der Hausinstallation,  aus denen 
Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, hat da s Gesundheitsamt 
ein Beratungs- und Überwachungsprogramm auf der Gru ndlage geeig- 
neter stichprobenartiger Kontrollen erarbeitet und umgesetzt. In Vertei- 
lungsleitungen der Trinkwasserversorgung und in der  Hausinstallation

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 40  
kann es erwiesenermaßen in erheblichem Umfang zur K ontamination 
des Wassers durch hygienisch relevante Mikroorganis men kommen. In 
der Praxis des Gesundheitsamtes Münster haben sich immer wieder 
Fälle ergeben, in denen eindeutig eine Kontaminatio n des Trinkwassers 
der Hausinstallation vorlag. Dabei handelte es sich  um Krankenhäuser, 
Arztpraxen, Altenheime, Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, Sportstät- 
ten, Hotels, Kasernen und andere Einrichtungen sowi e um Privathaus- 
halte. Daher wird die Wasserqualität aus Rohrleitun gen und Wasserauf- 
bereitungsanlagen in öffentlichen Gebäuden wie z. B . Krankenhäusern 
oder Altenheimen vom Gesundheitsamt Münster überwac ht. Dabei wer- 
den die Werte gemessen, die sich in der Hausinstall ation verschlechtern 
können, wie z. B. Legionellen, Keimzahlen und je na ch eingesetzten 
Werkstoffen auch Schwermetalle. Bei der Überwachung  der Hausinstal- 
lationen war in den bisherigen Untersuchungen nicht selten ein vermehr- 
tes Legionellenwachstum festzustellen. Sie stammen weit überwiegend 
von Biofilmen auf Werkstoffen, die mikrobielles Wac hstum unterstützen. 
Gesamtziel der Überprüfung und Überwachung durch da s Gesundheits- 
amt ist, hier eine Prävention und eine gesicherte K ontrolle der Trinkwas- 
ser-Hausinstallation herzustellen. 
 
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen  der Trinkwasserver- 
sorgungsanlagen stehen die Mitarbeiter/ Innen des G esundheitsamtes den An- 
lagenbetreibern beratend zur Seite. Dies gilt sowoh l für die Betreiber von Klein- 
anlagen und Anlagen der Hausinstallation als auch f ür die Stadtwerke Münster 
GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne mit d em Gesundheitsamt 
abgestimmt haben.  
 
 Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung  
 (einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)   
 
 2005  2006  2007  
Krankenhäuser,  Alten- und Pflegeeinrichtungen, 
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun- 
gen, Gemeinschaftsunterkünfte 
 
 
84  
 
 
85  
 
 
116  
Sonstige Einrichtungen 
(Schulen, Kindergärten, Tageskliniken, Behinderten- 
heime, etc. ) 
 
155  
 
99  
 
139  
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas- 
ser 
- zentrale Wasserversorgungsanlagen 
- Kleinanlagen 
- Hausinstallationen  
- Regenwasserversorgung 
 
 
9 
512  
100  
17  
 
 
9 
688  
124  
14  
 
 
9 
874  
150  
- 
Schwimmbäder und Saunabetriebe 37  13  28  
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern (Labore) 
 
8 
 
6 
 
11  
 
 
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen 
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen etc.  
als auch im Rahmen der Wasserhygiene müssen von Sei ten des Gesundheits- 
amtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet werden, um e ine hygienische Versor- 
gung zu gewährleisten.  
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung ange- 
messene Gebühren .

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 41  
4.3 Umweltmedizin 
 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
  Planungsverfahren 
 
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt  
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen  von  Krankenhäusern, Heimen, 
Schulen, Kindergärten, Lüftungsanlagen usw. unter u nwelthygienischen, ge- 
sundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene und   Gesundheitsvorsorge 
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.  
 
Das Gesundheitsamt beteiligt sich an Stellungnahmen, die die Stadt Münster im 
Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren  abzugeben hat, 
wenn durch das Vorhaben gesundheitliche Belange der  Bevölkerung berührt 
werden. In diesen Fällen begutachtet das Gesundheit samt die gesundheitliche 
Verträglichkeit des Vorhabens, z.B. im Rahmen von G enehmigungsverfahren 
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, nach dem Ges etz über Umweltver- 
träglichkeitsprüfung oder auch in Genehmigungsverfa hren für Labore nach  
dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.  
 
 
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren  
 
 
 
2005  2006  2007  
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 121  122  134  
Genehmigungen nach BImSchG 47  23  22  
Genehmigungen nach GenTG 6 6 1 
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif- 
ten 
 
7 
 
32  
 
39  
  
  
Die Gutachten werden nach Aktenlage, zum Teil auch nach Ortsbesichtigung 
oder Hinzuziehung von Experten erstellt.  
 
Räumliche Planung und Fachpläne nehmen - zum Teil e rheblichen - Einfluss 
auf die Gesundheit der Bevölkerung. Nachdem die Prü fung der Umweltverträg- 
lichkeit als eingeführt und mit Routine ausgestattet angesehen werden kann, gilt 
es nun zu betrachten, inwieweit die Gesundheit des Menschen im Planungs- 
prozess Berücksichtigung findet. 
 
Eine Prüfung auf Gesundheitsverträglichkeit (GVP) e ines Vorhabens kann als 
Verfahrenselement innerhalb der Umweltverträglichke itsprüfung (UVP) alle As- 
pekte des Gesundheitsschutzes bündeln. Im Zuge der ab 2004 rechtlich vorge- 
schriebenen UVP für Programme und Pläne gewinnt sie  dort an Raum und Be- 
deutung. Die GVP kann aber auch unabhängig davon ei genständiges Pla- 
nungselement sein, z.B. in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung 
oder in der Verkehrsplanung (Verkehrsentwicklungspl äne, Infrastrukturpläne, 
Planfeststellungsverfahren). 
 
 Im Zusammenspiel mit anderen städtischen Ämtern we rden seit 2007 
Stellungnahmen vom Gesundheitsamt erarbeitet, um di e große Bedeu-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 42  
tung der menschlichen Gesundheit bei Planungsvorhab en zu berück- 
sichtigen und den Stellenwert des “Schutzgutes Mensch“ zu erhöhen.  
 
 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 
 
Das Gesundheitsamt beurteilt z.B. mögliche Gesundhe itsgefahren durch akute 
Schadstoffbelastungen der Innen- und Außenluft, dur ch Schimmelpilze in In- 
nenräumen oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durc h Mobilfunk, Gesund- 
heitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Beraten we rden städtische Ämter und 
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherren,  Ingenieure und Architek- 
ten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen. 

 
 Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen  
 
Thematik 
 
2005  2006  2007  
Umweltmedizinische Beratungen (meist telefo- 
nisch) 
1429  2144  2290  
Stellungnahmen zur Technik in Krankenhäusern 48  79  71  
Stellungnahmen zur Schulhygiene 65  95  102  
Stellungnahmen zur Wohnungshygiene und 
Hygiene in öffentlichen Gebäuden 
69  34  66  
Stellungnahmen zu aktuellen Umweltbelastun- 
gen 
27  13  14  
Stellungnahmen zur Problematik von Altlasten 4 5 14  
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
14  
 
23  
 
26  
 
Die Stellungnahmen/ Beratungen erfolgen persönlich oder schriftlich, oft nach 
vorhergehender Ortsbesichtigung. Das telefonische B eratungsangebot ( Um- 
weltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich in 
Anspruch genommen. 
 
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der  Bevölkerung durch regel- 
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2006/ 2007 waren u. a.  
 
 Blaualgen im Hiltruper See 
 
 Trinkwasserversorgung in Hotels 
 
 Metalle und Keime im Trinkwasser 
 
 Bedenken gegen Sodawasser-Sprudler 
 
 Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk (Aufgrund der Sorge betroffener 
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren 
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war  das Gesund- 
heitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grü nflächen und Um- 
weltschutz aufklärend tätig.)

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 43  
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe 
 
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer- 
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln 
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren 
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio- 
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dienen 
vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen  Bestandszahlen und 
der begrenzten Personalressourcen muss auch in dies em Aufgabenbereich die 
Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein. 
 
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit Arz- 
neimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften,  geneh- 
migt Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Kra nkenhäusern und erteilt 
Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind seit En de 2003 die Erlaubnisertei- 
lung für den Versandhandel in Apotheken sowie seit November 2004 die Er- 
laubniserteilung für den Arzneimittelgroßhandel in Apotheken hinzugekommen. 
Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel (Drogerien, Su- 
permärkte etc.) erworben werden. Auch diese unterli egen einer regelmäßigen 
Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten und der Produkteinstufung. 
 
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer  Prüfungen an freiwilligen Pati- 
enten  erprobt werden,  wird stichprobenartig die Beachtung der Patientenre chte 
und der Durchführungsbestimmungen nach den Grundsät zen der guten klini- 
schen Praxis und des Arzneimittelgesetzes in diesen  Studien inspiziert. In 
Münster ist die Zahl der klinischen Prüfungen wegen  des Universitätsklinikums 
Münster als größtes Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in anderen 
kreisfreien Städten und Landkreisen.  
 
 Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und  Gefahrstoffverkehrs 
 
 
 
2005  2006  2007  
Gutachten zu Apothekenbauplänen 13  14  12  
Apothekenbetriebserlaubnisse 9 5 4 
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken  41  50  23  
Erlaubniserteilungen Versandhandel 6 0 3 
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 4 10  4 
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten- 
heimen 
16  4 2 
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln 
11  18  72  
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe  39  19  3 
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti- 
schen Produkten 
31  35  10  
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen  123  121  137  
Überwachung klinischer Prüfungen 35  22  20  
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei 
Ärzten und auf Krankenhausstationen 
26  1 5 
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) - 3 - 
Ordnungsrechtliche Maßnahmen  34  28  72  
 
 
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln  gehören, gelten zum Schutz 
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 44  
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel 
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die 
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.  
 
Schließlich werden  Erlaubnisse zum Einzelhandel  mit Gefahrstoffen  erteilt 
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.   
 
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.  
 
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit 
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi- 
alpharmazeutische Aufgaben  wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung, 
Information und Beratung der Bevölkerung über einen  verantwortlichen Um- 
gang mit Arzneimitteln.  
 
 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale s des Landes NRW 
hat 2007 beschlossen, die Aufgaben der Klinischen P rüfungen auf kom- 
munaler Ebene zu zentralisieren. Voraussichtlicher Standort wird die 
Stadt Düsseldorf sein. Die endgültige Entscheidung wird 2008 erwartet.   
 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe 
 
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die 
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich- 
keit für die Durchführung der  staatlichen Prüfungen  in den nichtärztlichen Heil-  
und Hilfsberufen und die Erteilung von Erlaubnissen  zur Führung der Berufsbe- 
zeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung der Land esregierung den Gesund- 
heitsämtern übertragen worden. Im Vordergrund der A rbeit steht nicht die ho- 
heitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, sonde rn der Gedanke der Quali- 
tätssicherung in der Berufsausübung.   
 
In der Medizinaldatei  werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt, Zah n- 
arzt, Apotheker und die der verschiedenen nichtärzt lichen Heil- und Hilfsberufe 
(Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in der Stadt M ünster mit dem ersten 
Wohnsitz gemeldet sind.  
 
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen  in den 
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver- 
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte der i n der Stadt angesiedelten 
25 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen B erufsgruppen zusammen- 
hängt:

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 45  
     
 Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung 
 
 2005  2006  2007  
Diätassistent/-in 16  30  36  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und 
Krankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle- 
ger) 
191  223  239  
Krankenpflegehelfer/-in 15  14  13  
Physiotherapeut/-in 148  182  179  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 51  58  46  
Logopäde/-in 12  16  14  
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 46  51  36  
Ergotherapeut/-in 100  129  120  
Rettungsassistent/-in 142  116  129  
Orthoptist/-in 8 1 0 
Hebamme/Entbindungspfleger 0 11  14  
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in 
Psychiatrie 
10  0 5 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 2 0 0 
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger 
Intensivpflege und Anästhesie 
41  20  34  
Podologe/in 3 5 0 
Gesundheitsaufseher/-in / Hygienekontrolleur/-in * 0 0 0 
* neue Bezeichnung ab 28.04.2005                           Summe  785  856  865  
  
 
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und 
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig 
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten. Wegen 
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden 
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen 
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.  
 
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions- 
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern .  
 
 
Erlaubnisse nach § 44  IfSG 
 
  2005  2006  2007  
 
Erlaubnisse  für Tätigkeiten  mit Krankheitserregern  
 
18  
 
7 
 
7 
 
 
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich 
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund- 
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder und 
entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Dies i st in der Regel eine Ärz- 
tin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amtsap otheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen 
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im 
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 46  
 
 Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in der Zuständigkeit  
 des Gesundheitsamtes 
 2005  2006  2007  
Anzahl Schulen 29  29  25*  
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung 
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer) 
38  37  38  
Anzahl Prüflinge 
davon 
1.548  1.385  1.474  
Diätassistent/-in  16  25  43  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  219  227  276  
Krankenpflegehelfer/-in  15  15  14  
Physiotherapeut/-in  162  210  201  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in  55  64  54  
Logopäde/-in  13  15  14  
Ergotherapeut/-in  111  137  124  
Orthoptist/-in** 9 0 0 
Rettungsassistent/-in  216  174  123  
Rettungssanitäter/-in  474  344  351  
Rettungshelfer/-in  156  90  181  
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in  49  51  39  
Hebamme/Entbindungspfleger**  0 13  15  
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in 
Psychiatrie**   
12  0 5 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst**   0 0 0 
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und A- 
nästhesie  
 
41  
 
20  
 
34  
   *    Es wurden 4 Münsteraner und eine externe Schule zu einer gem. Schule mit Sitz in 
        Münster (Zentralschule für Gesundheitsfachberufe St. Hildegard) zusammengefasst.  
   ** Lehrgänge finden nicht jährlich, sondern in größeren Zeitabständen statt

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 47  
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und 
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten 
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für psy- 
chisch auffällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler Dro- 
gen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das Gesu ndheitsamt besondere ziel- 
gruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Wochene nden steht ein mit städti- 
schen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.  
 
 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst  
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die weiterhin hohe  Inanspruchnahme des Sozi- 
alpsychiatrischen Dienstes:  
 
 Daten Sozialpsychiatrischer Dienst* 
 
 
  
 
2005  2006  2007  
Klienten insgesamt  
davon  
    Frauen 
    Männer  
     
  
1.807  
 
857 
910 
  40 
1.754  
 
844 
856 
  54 
1.753  
 
840 
889 
  24 
Erstkontakte 
    Frauen 
    Männer  
     
 
827  
388 
407 
  32 
728  
361 
345 
  22 
836  
347 
361 
128 
 
Hausbesuche 
 
1.252  1.022  1.149  
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 
 
933  793  862  
Betreuungsanregungen /Gutachten /  
Stellungnahmen 
 
135  100  88  
Kriseninterventionen 
 
118  89  90  
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe 
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle) 
152  152  403  
 
 * einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie  
 
 In 2007 wurde mit der Fortschreibung des Handlungs programms zur 
Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Ver sorgung und der 
Integration von psychisch kranken Menschen in Münst er (Gesundheits- 
bericht Band 13) das Aufgabenfeld des Sozialpsychia trischen Dienstes 
detailliert dargestellt.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 48  
 
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort 
 
Das Gesundheitsamt hält weiterhin ein Abstinenz-ori entiertes Hilfsangebot für 
Konsumenten illegaler Drogen vor, jetzt eingebunden  in den Sozialpsychiatri- 
schen Dienst. Im Rahmen von  „Therapie und Hilfe sofort“  werden behand- 
lungswillige Klienten in den qualifizierten Entzug,  ggf. mit nachfolgender Ent- 
wöhnungsbehandlung vermittelt oder ihnen werden son stige Unterstützungen 
und Hilfen angeboten. Das Angebot richtet sich vor allem an junge Drogenab- 
hängige, deren Motivation noch sehr labil ist, die durch lange Warte- und Ver- 
mittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt zu den 
klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.  
  
 
 
 Therapie und Hilfe sofort   
 
 
 
2005  2006  2007  
Soforthilfe-Sprechstunden 
 
65 
 84  49  
Hilfesuchende  (Interessierte Personen) 
davon  
- Frauen 
- Männer 
 
42 
 
 
   8 
 34 
31 
 
 
19 
12 
24 
 
 
19 
  5 
Ergebnis der Beratungen 
- Vermittlung in qualifizierten Entzug mit anschlie-
ßender Entwöhnung 
- Vermittlung in den qualifizierten Entzug 
- Vermittlung in die ambulante Therapie 
- Vermittlung in die Substitution 
- Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen  
- Beratungsgespräch  
 
 
  7 
 
11 
  1 
  3 
  8 
12 
 
10 
 
  4 
  0 
  0 
  4 
13 
 
  3 
 
  6 
  1 
  0 
  5 
  9 
 
 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden 
 
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy- 
chosoziale  Krisennotdienst  zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht 
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten. 
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot- 
dienst des  AK Psychiatrie geregelt, die Dienstplangestaltung u nd Finanzierung  
obliegen dem Gesundheitsamt.  
 
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den  Notdienst jeweils von 
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über 
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie 
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen  oder klinischen Bereich 
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera- 
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen 
werden kann.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 49  
 
 
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden  
 
  
 
2005  2006  2007  
Anzahl Einsätze 
davon  
   	
	

 
    Frauen 
    Männer  
     
  
362  
 
116 
 
244 
116 
    2 
462  
 
178 
 
269 
187 
    6 
535  
 
233 
 
359 
175 
    1 
 
Seit 2004 zeigt sich eine deutliche Zunahme der Ina nspruchnahme des Krisen- 
notdienstes, die inzwischen zu einer Verdopplung de r durchschnittlichen Inan- 
spruchnahme geführt hat. Die Bewältigung der Folgen  dieser Entwicklung so- 
wohl für die notdiensttuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für den 
städtischen Haushalt sind inzwischen Gegenstand int ensiver Bemühungen der 
Verwaltung und des Arbeitskreises Psychiatrie. 
 
Der städtische Zuschuss lag in den Jahren 2005, 200 6 und 2007 zwischen 
41.263 € und ca. 48.000 €. 
 
 
5.2 Sonstige sozialmedizinische Hilfen 
 
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am Gesundh eitsamt 
 der Stadt Münster 
 
Das Gesundheitsamt bietet seit vielen Jahren auf de r gesetzlichen Grundlage 
des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst  aufsuchende Gesund- 
heitshilfen für Menschen an, die wegen ihres körper lichen, geistigen oder seeli- 
schen Zustandes oder aufgrund sozialer Umstände bes onderer gesundheitli- 
cher Fürsorge bedürfen. 
Im Rahmen dieser Arbeit wird seit 2004 ein besonder er Schwerpunkt im Be- 
reich der Unterstützung von Schwangeren, jungen Müt tern und Säuglingen ge- 
setzt basierend auf der Überzeugung, dass die Weich en für eine lebenslange 
Gesundheit bereits in der Schwangerschaft bzw. im e rsten Lebensjahr eines 
Kindes gestellt werden müssen. 
 
So wurde das Modellprojekt Familienhebamme initiier t. Eine Hebamme mit ei- 
gener Migrationsvorgeschichte und umfassenden Sprac hkenntnissen betreut 
seitdem Schwangere und junge Mütter mit besonderem Unterstützungsbedarf 
mit ihren Kindern. Dabei setzt die Betreuung möglic hst schon in der Schwan- 
gerschaft ein und dauert maximal bis zum ersten Geb urtstag des Kindes. The- 
men wie Vorsorgeuntersuchungen für die ganze Famili e, Familienplanung, Un- 
terstützungsmöglichkeiten für Familien, gesunde Ern ährung, Pflege und Förde- 
rung von Kindern werden immer wieder aufgegriffen u nd so nach und nach in 
den Familienalltag integriert. Auch schwierige Them en wie Gewalt in der Ehe, 
Drogenprobleme und Trennungen in der Partnerschaft können im geschützten 
Raum sensibel angegangen werden. So profitieren nic ht nur die Mutter und der 
Säugling, sondern die gesamte Familie von der Hilfe . Der Betreuungszeitraum 
wird im Einzelfall festgelegt. Während dieser Zeit wird immer versucht, die Müt-

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 50  
ter in Krabbelgruppen, Sprachkursen oder Beratungseinrichtungen in den Stadt- 
teilen anzubinden, um die soziale Vernetzung zu fördern. 
 
Zu Beginn des Projektes wurden überwiegend Frauen in den Übergangseinrich- 
tungen der Stadt Münster betreut. Schnell jedoch wu rden auch die Bedarfe in 
den Stadtteilen und auch in deutschen Familien deut lich. Durch die finanzielle 
Unterstützung durch die Franz Bröcker-Stiftung konn te das Projekt ausgeweitet 
und bis Ende 2008 finanziell abgesichert werden.  
 
 Im Jahr 2007 wurden 90 Frauen im Projekt betreut. Da eine Hebamme 
diese Arbeit alleine nicht mehr leisten kann, wurde  eine weitere He- 
bamme für die Hausbesuche gewonnen, die ebenfalls d ie Zusatzausbil- 
dung zur Familienhebamme durchlaufen hat. Jede Betr euung umfasste 
durchschnittlich acht Hausbesuche (nach der 8. Lebenswoche). 
 
Die Zahl der Fälle, die vom Amt für Kinder, Jugendl iche und Familien an die 
Familienhebammen vermittelt wurden, stieg kontinuie rlich. Die Hinzuziehung 
der Familienhebamme zur sozialpädagogischen Familie nhilfe ermöglicht eine 
umfassendere Hilfe für Mutter und Kind und hat in E inzelfällen die drohende 
Herausnahme des Kindes aus der Familie verhindern können. 
Insgesamt kann das Modellprojekt Familienhebamme al s erfolgreich bezeichnet 
werden. Es trägt dazu bei, Müttern und Kindern eine n guten Start in ein gesun- 
des Leben zu ermöglichen und Familien zu stärken. G erade in Zeiten von täg- 
lich zunehmenden Pressemeldungen über Kindesmisshan dlung und Verwahr- 
losung bietet dieses Projekt die Chance, Fällen wie  diesen aktiv vorzubeugen. 
Die Kooperation von Gesundheitshilfe und Jugendhilfe ist hier wesentlich. 
 
Da das Projekt von allen Beteiligten als wichtiger Baustein in den Gesundheits- 
hilfen eingestuft wird, wird die Möglichkeit der we iteren Finanzierung zurzeit 
geprüft. 
 
 
5.2.2 Weitere sozialmedizinische Hilfen   
 
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitshilfen einen Schwerpunkt 
auf die Förderung von gruppenbezogenen und lebensra umbezogenen Ansät- 
zen. Ziel ist es, nachhaltige gesundheitliche Verbe sserungen vor allem für be- 
nachteiligte Personen bzw. Bevölkerungsgruppen zu erreichen und die knappen 
Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Daz u werden gemeinsame 
Projekte mit städtischen und / oder anderen Koopera tionspartnern initiiert und 
umgesetzt. Menschen, die trotz des gut ausgebauten gesundheitlichen Regel- 
versorgungssystems keinen Zugang zur  medizinischen Versorgung finden (z.B. 
Migrantinnen und Migranten mit sprachlichen Barrier en, deutsche Familien mit 
schwierigem sozialen Hintergrund, wohnungslose Mädc hen, Frauen und Män- 
ner mit gesundheitlichen Problemen)  werden vor Ort  aufgesucht und mit der 
Zielsetzung unterstützt, sie an das medizinische Re gelversorgungssystem an- 
zubinden und gesundheitsrelevantes Verhalten zu för dern. Dies erfolgt in enger 
Kooperation mit den vor Ort tätigen Sozialarbeiteri nnen und Sozialarbeitern und 
den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

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Insbesondere sind hier für 2006 und 2007 zu nennen: 
 
 Hausbesuche bei Familien bzw. Personen mit gesundh eitlichen Pro-
blemstellungen (126 Hausbesuche in 2006, 115 in 2007) 
 
 Ein regelmäßiges Sprechstundenangebot für Mädchen und junge Frau- 
en in der Streetwork (Jugendeinrichtung des Amtes f ür Kinder, Jugendli- 
che und Familien) 
 
 Sprechstunde im Stadtteil Coerde (14-tägig) zu Fra gen der Gesundheit, 
Ernährung und Hygiene (111 Besucher in 2006, 68 in 2007) 
 
 Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ für  Kinder und Ju- 
gendliche in städtischen Übergangseinrichtungen (22  Veranstaltungen 
mit 176 Kindern in 2006, 9 Veranstaltungen mit 79 Kindern in 2007) 
 
 Beratung der MitarbeiterInnen der Stadtteilwerksta tt Nord bei gesund- 
heitlichen Problemen von dort betreuten Jugendlichen

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 52  
  
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen  
 
(produktübergreifende Darstellung) 
 
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande- 
ren im Rahmen der  Gesundheitsförderung, Prävention  und Gesundheitshilfe 
tätigen Vereinen und Initiativen soll  – wie bereit s an verschiedenen Stellen die- 
ses Berichtes erwähnt und beschrieben – zu einer Ve rbesserung der gesund- 
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi- 
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und 
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni- 
schen Krankheiten und Behinderungen sowie in Schwan gerschaftskonfliktfällen 
unterstützen: 
 
Zuschüsse an Freie Träger  in den Haushaltsjahren 2005 – 2007 
 
Träger 
 
Förderungsart Zuschuss 
2005 in € 
Zuschuss 
2006 in € 
Zuschuss  
2007 in € 
Diakonisches Werk Münster e.V.   Personal- und Sach- 
kostenzuschuss für 
Psychosoz. Zentrum 
 
 
198.680  
 
 
198.680  
 
 
198.680  
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. 
 
Sachkostenzuschuss  3.580  3.580  3.580  
Krisenhilfe e.V. 
 
Pauschalzuschuss 92.030  92.030  92.030  
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und 
Sachkostenzuschuss  
 
58.060  
 
58.060  
 
58.060  
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster 
- Caritasverband für die Diözöse Münster e.V. 
Pauschalzuschuss  
 
 
215.240  
 
 
 
215.240  
 
 
 
215.240  
AidsHilfe Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 127.820  127.820  127.820  
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. 
 
Pauschalzuschuss 30.680  30.680  30.680  
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft  
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung e.V. 
 
Personalkostenzu- 
schuss 
 
 
19.980  
 
 
19.980  
 
 
19.980  
Verein für Mototherapie und psycho-motorische 
Entwicklungsförderung e.V. 
Leistungsvereinba- 
rung (seit 2006) 
 
 
46.020  
 
46.020  
 
46.020  
donum vitae Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 23.770  23.770 23.770  
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familien- 
planung, Sexualpädagogik und Sexualberatung 
e.V. 
 
Pauschalzuschuss 95.740  95.740  95.740  
Schwangerenberatung Diakonisches Werk Müns- 
ter 
 
Pauschalzuschuss  
5.600  
 
5.600  
 
5.600  
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schwan- 
gerschaftsberatung 
 
Pauschalzuschuss  
6.710  
 
6.710  
 
6.710  
  
Fördersumme 
 
923.910  
 
923.910  
 
923.910  
 
Aufgrund der 2006 vom Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierung (Ratsvorlage Nr. 
V/0025/2006) erfolgt keine Steigerung der Zuschussbeträge bis einschließlich 2009.

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 53  
III. Das Gesundheitsamt im Überblick 
 
1. Personal und Organisation 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster wies für das Gesu ndheitsamt im Haushalts- 
jahr 2006 insgesamt 64,72 Stellen  und im Haushaltsplan 2007  noch 63,49  Stel- 
len aus.  
 
Damit hat sich die Zahl der Planstellen im Gesundhe itsamt seit dem Jahr 2000  
von damals 71,83 Stellen im Zuge verschiedener Kons olidierungsprogramme 
um 8,34 Stellen reduziert. Das bedeutet eine  Einsparung von knapp 12 % 
der Stellen innerhalb von  7 Jahren.  
 
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.07 insge samt 78 Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter  tätig, wobei der Frauenanteil ca. 74 v.H . und der Anteil 
der Teilzeitbeschäftigten ca. 42 v.H.  betrug.  
 
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch  Multiprofessionalität . 
rund 15  verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundhe itsamt vorzufinden 
und bilden ein hohes fachliches Potential:     
 
1 Apotheker   4 Diplom-Heilpädagogin 
2 Facharzt/Fachärztin für    5 Diplom-Oecotrophologe /-in 
 Allgemeinmedizin 
 Innere Medizin   
  6 Diplom-Psychologin 
Psychotherapeutin 
 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 
 Kinder- und Jugendmedizin  
  7 Diplom-Sozialarbeiter/in 
Diplom-Sozialpädagoge/in 
 Kinder- und Jugendpsychiatrie    8 Erzieherin  
 Neurologie, Psychiatrie    9 Hygienekontrolleur/-in 
 Öffentliches Gesundheitswesen 10  Gesundheitsingenieur/in 
 Zusatzbezeichnungen  11  Gesundheitswissenschaftler  
 Betriebsmedizin 12  Med.-technische Assistentin 
 Rehabilitationswesen 13  Verwaltungsberufe 
 Sozialmedizin 14  Zahnarzt 
 Umweltmedizin 15  Zahnarzthelferin 
 Psychotherapie   
3 Arzthelferin   
 
 
Die Organisationsstruktur mit Stand v. 31.12.2007 ist auf der folgenden Seite  
abgebildet.

Umweltbezogener 
Gesundheitsschutz 
Dorothee Schumacher-
Boysen 
Kirsten Schenck-de Boer  
Dr. Rainer Neumann  
Fachstelle Hygiene und 
Gesundheitsaufsicht 
Ruth Rentelmann*  
Udo Hansel 
Jutta Fiege 
Edmund Wilp 
Antje Klemann 
Ingo Bärens 
Uwe Bettendorf 
 
Arzneimittelüber-
wachung,  Sozial-
pharmazie 
Jochen Hendrichs  
Fachstelle Vorsorgen- 
de, begleitende und 
nachsorgende Hilfen 
für psychisch Kranke 
und Suchtkranke  
Mechthild Imhorst 
Andreas Korn 
Anke Querfurth 
Frank Weber 
Lydia Hackmann 
Oliver Faust  
Kinder- und Jugend- 
psychiatrie 
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann  
Verwaltungsangele-
genheiten,   
DV-Kordination, 
Haushalts-, Kassen- 
und  Rechnungswesen 
Agnes Zumvenne-Koch 
Ines Pietsch 
Sabine Heße 
Bernd Dreyer 
NN  
Abteilung 53.2 
Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege 
 
Dr. Jürgen Guggenmos 
Tel. 492 5410 
 
Abteilung 53.3 
Infektionsschutz und 
Umwelthygiene 
 
Dr. Michael Lürwer* 
Tel. 492 5330 
 
Abteilung 53.4 
Sozialpsychiatrischer  
Dienst 
 
Dr. Eckhard Gollmer 
Tel. 492 5350 
 
Sekretariat/Arzthelferin  
Sybille Dreher-Meusch 
Sabine Wies  
Kinder- und  Jugend-
gesundheitsdienst 
Dr. Axel Iseke 
Dr. G. Schulze Dieckhoff 
Dr. Marianne Guggenmos 
Dr. Wagner-Bohn 
Ute Hochschulz 
Hedwig Kock 
Cornelia Kortenjann 
	


		

 
Sekretariat/Arzthelferin 
Heike Schaper  
Sekretariat  
Yvonne Benda  
Abteilung 53.5 
Gesundheitsplanung und –
förderung, Verwaltung  
 
Dr. Claus Weth 
Tel. 492 5302 
 
Ortsnahe Koordinie- 
rung, Sekretariat Ge- 
sunde Städte-Netzwerk 
Christine Menke 
Brigitte Kempe  
Gesundheitshaus  
Jörg Espei 
Angela Osthues  
Fachstelle Sozialmedi- 
zinische Beratung und 
Hilfen 
Dr. Dagmar Schwarte 
Monika Brosda 
Dagmar Arnkens-
Homann 
Abdolkarim Mashkoori 
Hiltrud Noll  
 
Sekretariat 
Gabriele Growe 
 
Abteilung 53.1 
Ärztl. Beratungs- und Unter- 
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge 
Dr. Joachim Alexewicz 
(Betriebsmediziner) 
Tel. 492 5310  
Sekretariat/Arzthelferin 
Gabriele Rosing  
Ärztlicher Untersu- 
chungsdienst 
Dr. Elisabeth Drerup  
(Betriebsmedizinerin) 
 
Tbc-Beratung und 
 -untersuchung  
Dr. Christoph Cassier* 
Angelika Stegemann  
Elfriede Schweifer  
Funktionsdiagnostik, 
Labor etc. 
Elisabeth Böckermann 
Ingeborg Rüsing  
Amtsarztbüro 
Marie-Theres Stotter 
Mechthild Eversmann 
Petra Kemper  
Kinder- und Jugend- 
zahnpflege 
Dr.  Peter Noch 
Veronika Eli 
Vera van Essen 
Birgit Mense  Stand: 31.12.07 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig 
Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen 
Maria-M. Ziemen-Pittino 
Cita Reuter 
Gabriele Aretz 
Claudia Brückerhoff 
Stefanie Kaltmeyer 
Inge Osterhaus 
Renate Winter 
Andrea Spliethoff 
Sabine Böhm-Heidemann 
Reinhild Ender 
Marion Kamp 
Rosmarie Nieters 
Brigitte Franke-Lohmöller

2. Budgetübersicht  
 
 
 
Haushaltsjahr 2007 
 
 
Gesamtausgabe 
volumen des städtischen Haushalts 2007 in € 
(Ansatz Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) 
 
 
843.709.000  
 Budgetansatz des Gesundheitsamtes 
unmittelbar bewirtschaftet (Verwaltungshaushalt  
ohne Personalkosten) 
 
Vergleich zu 2006 
Budgetansatz 2006 (unmittelbar bewirtschaftet)   
* Differenz: 
     absolut in € 
     in v.H.  
5.295.150  
1.636.360  
 
 
 
1.385.980  
 
   250.380  
 18,07  
 
* Die Differenz ergibt sich hpts. aus der zusätzliche n Landesmittelverwaltung für 
den Bereich der Aids- und Suchtbekämpfung sowie für den Beginn des dreijährigen 
Projektes „Bundeswettbewerb: Besser essen - mehr bewegen“ 
 
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber 
dem Vorjahr nach Bereichen: 
 
Unterab-
schnitt 
Bezeichnung Ansatz 
 
 
2006 
€ 
Ansatz 
 
 
2007 
€ 
4140 Sonstige Hilfen in besonderen Lebens- 
lagen 
1.000 
 0 
5000 Gesundheitsverwaltung 303.300  557.960  
5400 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen 
im Kindes- und Jugendalter 
14.450 
 15.750  
5410 Förderung Freier Träger im Gesund- 
heitswesen 
923.910 
 923.910  
5420 Gesundheitshaus 43.160  38.940  
5440 Sonstige Einrichtungen der Gesund- 
heitspflege 
101.160 
 99.800  
 
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben: 
 
 
1.636.360  
 
 
Finanzierung (Ansatz in €) 
 
 Gebühren und weitere Einnahmen 
   G ebühren 
   Geldbußen  
   Nutzungsentschädigung 
 
308.100  
         1.500  
3.200  
 
312.800  
 Erstattungen 
   Land 
   DRK 
   Krankenkassen 
   Innerstädtisch 
 
83.920  
7.150  
44.130  
26.300  
161.500  
 Zuweisungen 
   Bundesmittel 
   Landesmittel  
   sonst. Bereiche 
 
144.250  
142.700  
13.440  
300.390  
Summe der eigenen Einnahmen 
= 47,34 %  der unmittelbar durch das Gesundheitsamt  
                 bewirtschafteten Ausgaben  
 
774.690  
 
 
  
Geschäftsbericht 2006/2007

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 56  
3. Öffentlichkeitsarbeit  in 2006 und 2007 
 
Die Beratung und Aufklärung  der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragestel- 
lungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des G esundheitsamtes. Dies ge- 
schieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontakte n zu Bürgerinnen und Bür- 
gern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Das Gesundheitsamt hat eine Internet-Seite aufgebau t, die über die Angebote 
des Amtes und über aktuelle Veranstaltungen oder wi chtige Entwicklungen in der 
Gesundheitspolitik informiert: www.muenster.de/gesundheitsamt 
. 
 
In 2006/2007 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter  
publiziert oder neu aufgelegt: 
 
 
   Hilfen für entwicklungsauffällige und behinderte  Kinder und Jugendliche – 
Wegweiser zu Angeboten und Einrichtungen einschließ lich der Frühförde- 
rung in Münster (überarbeitete Neuauflage) 
  
   Programmhefte des Gesundheitshauses für jedes Ha lbjahr 
 
   Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiter entwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integr ation von psy- 
chisch kranken Menschen in Münster (Gesundheitsbericht Band 13) 
 
 
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presseinf or- 
mationen  (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den verschie- 
denen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                         
Seite 57  
4. Standorte des Gesundheitsamtes 
 
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes 
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit  Dezember 1999  ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im 
Gebäude der  Franz Bröcker - Stiftung  an der Stolb ergstraße 2a untergebracht. 
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra- 
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege 
10. Hier haben die Geschäftsführung des Gesundheits hauses und zwei weitere 
Mitarbeiterinnen der Abteilung „Gesundheitsplanung und -förderung, Verwaltung“ 
ihren Arbeitsplatz. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte  Zugänge, Aufzüge und 
Toilettenanlagen.  
 
 
Gesundheitsamt  
Gebäude Stühmerweg 8 
 
 
Abteilung Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege  
Gebäude Stolbergstraße 2a 
 
 
Gesundheitshaus  
Gasselstiege 13

Geschäftsbericht 2006/2007 
 
 
 
 
 
Seite 58  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
    Gesundheitsamt 
 
Redaktion:   Christian Conze 
     
 
 
Münster, Juli 2008

Berichtsvorlage

1553 Zeichen

V/0553/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen  
 mit Behinderungen Bericht
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Gesundheitsamt legt hiermit seinen dritten Geschäftsbericht (früher: Arbeitsbericht) vor. Der 
Bericht erscheint ausnahmsweise in Form einer „Doppelberichterstattung“ für die Jahre 2006 und 
2007. Er vermittelt einen vertieften Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesund-
heitsamtes in den beiden zurückliegenden Jahren. 
 
Der Geschäftsbericht enthält 
 
¾ im I. Teil eine kurze Beschreibung der Produktstruktur des Gesundheitsamtes, 
 
¾ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Arbeitsfelder / Produkte in den Jahren 2006 
und 2007,  
 
¾ im III. Teil einen Überblick über die Organisationsstrukturen sowie das Budget.  
 
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht die anlassbezogen erstellten themenspezifischen Einzelbe-
richte, Vorlagen oder Sonderpublikationen des Gesundheitsamtes.   
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: Geschäftsbericht 2006/2007 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0553/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Conze 
Ruf: 
492-5375 
E-Mail: 
Conze@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.07.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stühmerweg 8
  • Stolbergstraße 2a
  • Gasselstiege 10
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0553/2008
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37