V/0553/2008
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Geschaeftsbericht 2006-2007
138843 Zeichen
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 2
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser dritter Geschäftsbericht informiert Sie über die
Aufgabenentwicklungen, Arbeitsschwerpunkte und
relevante Zahlen und Fakten des Gesundheitsamtes im
Zeitraum von 2006 und 2007.
Eines der dringendsten Themen dieser Zeit war der
Infektionsschutz: Der Masernausbruch in NRW hat
deutlich gezeigt, dass eine kontinuierliche Aufklärung und
Verbesserung des Impfschutzes notwendig sind, um die
Bevölkerung ausreichend zu schützen. Mit unserer schnellen, erfolgreichen
Reaktion auf den ersten Erkrankungsfall in Münster konnte hier die Ausbreitung
der hochinfektiösen, potentiell gefährlichen Infektionskrankheit verhindert wer-
den. Mit der darauf folgenden Masernimpfkampagne des Landes, die wir seit
2007 in Kooperation mit den weiterführenden Schulen umsetzen, können wir
den Impfschutz der Kinder und Jugendlichen wesentlich verbessern.
Besonders wichtig ist der Infektionsschutz in Krank enhäusern und Pflegeein-
richtungen. Das Gesundheitsamt als Teil des regiona len Präventionsnetzwer-
kes (gegründet 2005) unterstützt die Bekämpfung von MRSA in Krankenhäu-
sern und Pflegeeinrichtungen in enger Kooperation mit dem Hygiene-Institut der
Universität Münster und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA).
Im Jahr 2007 wurde der Pandemieplan des Landes im E ntwurf veröffentlicht.
Die Vogelgrippe im Frühjahr 2006 sowie die Fußballw eltmeisterschaft im Som-
mer 2006 forderten eine konsequente Alarmplanung in den Kommunen.
Das Modellprojekt der Familienhebamme beweist sich weiterhin als sehr effek-
tiv; im Rahmen der Arbeit wird andererseits der Bed arf immer deutlicher sowie
die Notwendigkeit, dieses Hilfesystem auszuweiten. Das Projekt „Gesund auf-
wachsen …“ in Berg Fidel zeigt seit Ende 2007 erste Erfolge – aber auch, dass
voraussichtlich eine längere Laufzeit als ein Jahr nötig sein wird.
Der 13. Gesundheitsbericht „Das Handlungsprogramm z ur Weiterentwicklung
der kommunalen psychosozialen Versorgung und der In tegration von psychisch
kranken Menschen in Münster“ hat deutlich dargestel lt, dass der Paradigmen-
wandel in der Psychiatrie (auch chronisch psychisch Kranke leben – ggf. mit
Unterstützung - in der Stadt und nicht mehr in Lan gzeitbereichen von Kliniken
oder Heimen) eine dauerhafte Förderung und Unterstü tzung in allen komple-
mentären Bereichen erforderlich macht.
Insgesamt waren die Jahre 2006 und 2007 für alle Mi tarbeiterinnen und Mitar-
beiter arbeitsreiche Jahre – ihnen gilt mein besond erer Dank für ihr Engage-
ment und ihr Bemühen, neue Herausforderungen anzune hmen und die fachli-
che Qualität weiterzuentwickeln.
Dr. Christiane Kappenstein
Leiterin des Gesundheitsamtes
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 4
Inhalt
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Geschäftsbericht 6
2. Produkte des Gesundheitsamtes 7
II. Rückblick auf die Produkte
1. Übergreifende Gesundheitsförderung
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung 9
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 10
1.3 Psychiatriekoordination 11
1.4 Gesundheitshaus 13
1.4.1 Geschäftsführung und Koordination 14
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 15
1.5 Sonstige übergreifende Projekte 15
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del 15
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte 16
2. Kinder- und Jugendgesundheit
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 17
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratu ngen in
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 17
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 19
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 20
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Bera tungen
des KJGD 21
2.1.5 Sprachheilambulanz 22
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 23
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE) 25
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen 26
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 28
3.2 Betriebsärztlicher Dienst 29
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 5
4. Gesundheitsschutz
4.1 Infektionsschutz 31
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 31
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 34
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und
anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 36
4.2 Hygieneüberwachungen 38
4.3 Umweltmedizin 41
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d
Planungsverfahren 41
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 42
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe 43
4.5 Gesundheitsfachberufe 44
5. Gesundheitshilfen
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen 47
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 47
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort 48
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden 48
5.2 Sonstige sozialmedizinische Hilfen 49
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am
Gesundheitsamt der Stadt Münster 49
5.2.2 Weitere sozialmedizinische Hilfen 50
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
(produktübergreifende Darstellung) 52
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation 53
2. Budgetübersicht 55
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2006 und 2007 56
4. Standorte des Gesundheitsamtes 57
Impressum 58
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 6
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Geschäftsbericht
Den Arbeitsberichten 2004 und 2005 folgt der vorlie gende Geschäftsbericht
2006/2007. Die Umbenennung in „Geschäftsbericht“ ist rein redaktioneller Natur
und aus Gründen der Einheitlichkeit mit entsprechen den Berichten anderer
städtischer Ämter erfolgt. Da aus verschiedenen Grü nden im vergangenen Jahr
kein neuer Bericht erstellt werden konnte, erfolgt dieses Mal ausnahmsweise
eine „Doppelberichterstattung“ über zwei Jahre.
Der I. Teil enthält eine kurze Darstellung der Prod ukte des Gesundheitsamtes
anhand der Produktbeschreibungen.
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht Info rmationen zu den einzelnen Auf-
gabenfeldern des Gesundheitsamtes. Die Gliederung orientiert sich erstmals
an der im Zuge der Umstellung des städtischen Haush alts auf das Neue Kom-
munale Finanzmanagement (NKF) für das Gesundheitsam t gebildeten Produkt-
struktur.
Die einzelnen Tätigkeitsfelder werden zur besseren Information der Leserinnen
und Leser wie in den Vorberichten jeweils kurz besc hrieben. Die allgemeinen
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Besonderheiten in den Jah-
ren 2006 und 2007 (in der Regel gekennzeichnet mit einem
) sowie um aus-
gewählte Daten zum Leistungsumfang für die Jahre 20 05 bis 2007 (in Tabellen-
form).
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am-
tes in den Jahren 2006 und 2007.
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen Ge-
sundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 1.1 ). Er ersetzt auch nicht themen-
spezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonderpub likationen, die das Ge-
sundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 7
2. Produkte des Gesundheitsamtes
Folgende Produktsstruktur wurde mit der Umstellung des Haushalts des Ge-
sundheitsamtes zum Jahr 2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) festgelegt:
Produktbereich: Gesundheitsdienste
Produktgruppe: Gesundheitsdienste
Produkte: Übergreifende Gesundheitsförderung
Kinder- und Jugendgesundheit
Ärztlicher Untersuchungs- u. Gutachtendienst
Gesundheitsschutz
Gesundheitshilfen
Krankenhausumlage
Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“
Die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich de r psychiatrischen und der
Suchtkrankenversorgung in der Stadt Münster werden beobachtet, erfasst und
bewertet. Die gesundheitliche Versorgung wird in Zu sammenarbeit mit der
kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Arbeitskrei s Psychiatrie ortsnah
koordiniert und weiterentwickelt.
Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung werden im
Gesundheitshaus und in den Stadtteilen initiiert und durchgeführt.
Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schützt Kin der und Jugendliche vor
Gesundheitsgefahren und fördert ihre Gesundheit. Er nimmt betriebsmedizini-
sche Aufgaben in Kindertageseinrichtungen und Schul en wahr, führt ärztliche
Untersuchungen und Beratungen zur Früherkennung von Krankheiten, Behin-
derungen und Entwicklungsstörungen durch und vermit telt die notwendigen
Behandlungs- und Betreuungsangebote.
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst führt z ahnärztliche Untersu-
chungen und Beratungen zur Verhütung von Krankheite n und Fehlentwicklun-
gen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe durch.
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter berät
und betreut Familien mit entwicklungsauffälligen od er behinderten Kindern und
Jugendlichen und führt heilpädagogische Frühfördermaßnahmen durch.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 8
Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst“
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag ärztliche Zeugnisse und Gutachten auf
der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften als Entscheidungshilfe für
externe Behörden und die Stadtverwaltung.
Es werden (unter Verantwortung des Personal- und Organisationsdezernates)
betriebsärztliche Aufgaben für die Beschäftigten der Stadtverwaltung wahrge-
nommen.
Produkt „Gesundheitsschutz“
Übertragbare Krankheiten werden durch Aufklärung, B eratung, Untersuchung
und Aufdeckung von Infektionsketten verhütet bzw. bekämpft.
Die Einhaltung der Hygienestandards z.B. bei Trinkw asserversorgungsanlagen,
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaf tseinrichtungen wird
überwacht.
Das Gesundheitsamt klärt die Bevölkerung und Behörd en über gesundheitsge-
fährdende und gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt auf und trägt
zu ihrer Verringerung bei.
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird üb erwacht und die Bevölke-
rung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufgeklärt.
Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe.
Produkt „Gesundheitshilfen“
Das Gesundheitsamt leistet sozialkompensatorische M aßnahmen für unzurei-
chend versorgte Bevölkerungsgruppen und vermittelt bedarfsgerechte medizini-
sche und soziale Hilfen.
Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinder ungen, Abhängigkeits-
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychi atrische Dienst vor- und
nachsorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen.
Produkt „Krankenhausumlage“
Die Städte und Gemeinden beteiligen sich über eine Krankenhausumlage an
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Die Bemessung der Umlagen-
höhe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Rechtsgr undlage ist das Kranken-
hausgesetz NRW.
Dieses Produkt beinhaltet keine kommunalen Gestaltu ngsspielräume und wird
in diesem Bericht nicht näher erläutert.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 9
II. Rückblick auf die Produkte
1. Übergreifende Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung erhalten auf un terschiedlichen gesund-
heitspolitischen Ebenen eine stetig wachsende Bedeu tung. Dies gilt insbeson-
dere für die kommunale Ebene, da sich dort die Lebe nsräume der Menschen
befinden, in denen sie aufwachsen, lernen, arbeiten oder auch den Lebens-
abend verbringen. Die Stadt Münster unterstützt ges undheitsförderliche Ent-
wicklungen durch eine Integration dieses Themas in ihre Stadtentwicklung. Im
Rahmen der „ Konzertierten Aktion Wissenschaftsstadt Münster“ entwickeln
sich derzeit im Kompetenzfeld „Medizinische Prävention“ durch eine besondere
Positionierung für die Prävention interessante Akti vitäten, die zukünftig sowohl
den Bürgerinnen und Bürgern aber auch dem Gesundhei tsstandort Münster
zugute kommen sollen. Mit dem im Jahr 2003 getroffe nen Beschluss „Ge-
sundheitsstadt Münster“ (Vorlagen Nr. 139/2003) wird die Gesundheitsförde-
rung als Querschnittsthema auch von der Gesundheitswirtschaft immer stär-
ker wahrgenommen. Hier gilt es weiter, die Profilie rung Münsters als Gesund-
heitsstadt voranzutreiben.
Seit vier Jahren leistet das Gesundheitsamt die Ges chäftsführung des deut-
schen Gesunde Städte-Netzwerkes -GSN-, ein Zusammenschluss von der-
zeit 65 Städten, Kreisen und Regionen bundesweit. U nter dem Motto „Gesund-
heit findet auch in Rathäusern statt“ lernen die St ädte nicht nur voneinander,
sondern haben auch einen konkreten Nutzen durch di e Möglichkeit der Aquise
von Projekten und Finanzierung konkreter Maßnahmen. Mit der Führung des
Sekretariates gibt es eine gute Nähe zu vielen Part nern, Entscheidungsträgen
u. a. auf unterschiedlichsten Ebenen. Das GSN hat sich in den zurückliegen-
den beiden Jahren schwerpunktmäßig mit dem Thema Ge sundheit im Alter
beschäftigt. Dazu wurde im April 2007 in Berlin, ge meinsam mit dem Bundes-
gesundheitsministerium und der Bundeszentrale für g esundheitliche Aufklärung
–BzgA-, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentsch aft ein internationales
Symposium ausgerichtet. In einem „Berliner Appell“ wurden notwendige Strate-
gien in der zukünftigen Versorgung aufgezeigt. Die Herausgabe der Gesunden
Städte-Nachrichten, die Pflege des Newsletters und die Neugestaltung der Ho-
mepage www.gesunde-staedte-netzwerk.de
gehörten mit zu den Schwer-
punktaufgaben des Sekretariates in den Jahren 2006 und 2007.
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung (GBE)
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy-
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund-
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige Grundlagen, vor allem auch
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse. Dur ch ein strukturiertes
Vorgehen in Form einer sukzessiven Ausarbeitung von Einzelberichten soll
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 10
nach und nach das Gesamtbild der gesundheitlichen S ituation in Münster auf-
gezeigt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit ist derzei t wieder die Fort-
schreibung des Gesundheitsrahmenberichtes, die 2005 bereits aufge-
nommen wurde, aus Gründen knapper Personalressource n jedoch zu-
rückgestellt werden musste. Derzeit werden mit unte rschiedlichen Ak-
teuren aus dem Münsteraner Gesundheitswesen Datenau fbereitungen
vorgenommen. Das Gesundheitsamt ist Partner bei unt erschiedlichen
Studien der Kliniken und wird aktuellste Ergebnisse z.B. aus den The-
menbereichen Herz-Kreislauferkrankungen, Gesundheit und Alter, De-
pression und Demenzerkrankungen in die Berichtsfort schreibung mit
aufnehmen können. Das Gesundheitsamt bemüht sich da rum, das Insti-
tut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Univers itätsklinik Münster,
das seinerzeit an der Erstellung des Erstberichtes im Rahmen eines
Werkvertrages beteiligt war, wieder für eine Zusamm enarbeit zu gewin-
nen. Für die Fortschreibung des Berichtes stehen al lerdings keine we-
sentlichen Finanzmittel zur Verfügung.
Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsdi enstes im Rahmen der
Gesundheitsberichterstattung sind unter Ziffer 2.1.3 beschrieben.
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe-
renz ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund-
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs-
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG).
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2007 insgesamt 41 Mitglie-
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern,
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen,
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati-
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti-
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge-
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und
etwaige Defizite aufgespürt werden.
Die Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt in jeder Sitzung ein Jahres-
thema fest.
Zu folgenden Themen hat die Gesundheitskonferenz in den Jahren 2006
und 2007 Handlungsempfehlungen verabschiedet bzw. vorbereitet:
Tabakkonsum reduzieren in Münster bis 2010
Im Rahmen der Verabschiedung der Handlungsempfehlungen durch die
Gesundheitskonferenz wurde „Tabakkonsum reduzieren in Münster bis
2010“ einvernehmlich als 1. Gesundheitsziel für Münster verabschiedet.
Da die Arbeit auf einen längeren Zeitraum als 1 Jahr - bis 2010 - ange-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 11
legt ist, arbeitet der Arbeitskreis auch nach Verabschiedung der Hand-
lungsempfehlungen weiter an deren Umsetzung.
Schädel-Hirn-Trauma in der Fahrradstadt Münster
Wegen des umfangreichen Themas, an dem auch unterschiedliche Ex-
pertInnen insbesondere aus dem klinischen Bereich mitarbeiten, wird
dieser Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz die Handlungsempfehlun-
gen erst 2008 zur Verabschiedung vorlegen können.
Präventionsmöglichkeiten beim Plötzlichen Säuglingstod
Der Arbeitskreis hat innerhalb eines Jahres Handlungsempfehlungen
erarbeitet, die im Oktober 2007 von der Gesundheitskonferenz verab-
schiedet wurden.
Durch die besonders gute Zusammenarbeit aller Kliniken und sonstiger
Beteiligter konnten die meisten Handlungsempfehlungen schon umge-
setzt werden. Der Arbeitskreis trifft sich in Zukunft nur, wenn es dazu ei-
nen besonderen Anlass gibt.
Gesund aufwachsen in Münster
Das Gesundheitsamt beschäftigt sich intensiv mit de r Gesundheitsförde-
rung im Kindes- und Jugendalter. Seit Dezember 2006 ist dort auch das
Bundesprojekt „Besser essen. Mehr Bewegen“ des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , angesiedelt. In
diesem Zusammenhang hat das Gesundheitsamt, auch un ter Berück-
sichtigung des Beschlusses des Hauptausschusses, di e Aktivitäten zur
Gesundheitsförderung in Münster zu bündeln (Vorlage V/0700/2006),
das Thema „Gesund aufwachsen in Münster“ in die Ges undheitskonfe-
renz eingebracht. Über einen Arbeitskreis findet ei n Austausch zwischen
den unterschiedlichen Akteuren, die in den Lebensbe reichen verschie-
dene Angebote planen oder vorhalten, statt. Damit s ollen vernetzte und
nachhaltige Angebote geschaffen werden.
1.3 Psychiatriekoordination
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil-
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten verpflichten die
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung.
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische Versorgung
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung
der Kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 1.2 ) und wird maßgeblich
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen unter-
stützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.
Im Januar 2006 stellte der neue Gesundheitsministe r des Landes den
Forschungsbericht des ZPE Siegen zum Thema Zwangsei nweisungen
vor und verband damit den Appell an alle Kommunen, dieses wichtige
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 12
Thema der psychiatrischen Notfallversorgung und Kri senintervention re-
gelmäßig im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberich terstattung zu
beachten und mit den verschiedenen in der Versorgun g psychisch kran-
ker Menschen beteiligten Institutionen und Personen zu erörtern. Die
Stadt Münster und ihre Institutionen waren eine der Forschungsregio-
nen, aus deren Untersuchung das Forschungsprojekt s eine Daten und
Ergebnisse gewann. Der Arbeitskreis Psychiatrie bes chäftigt sich seit
jeher regelmäßig mit dem Unterbringungsgeschehen in Münster.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen griff aus Anlass d es Forschungsbe-
richtes über die Zwangseinweisungen das Gesamtthema der psychiatri-
schen Versorgung im Land in einer Plenumssitzung 20 06 auf und ver-
anstaltete Ende Januar 2007 zu diesem Thema eine ga nztägige Exper-
tenanhörung, an der der Psychiatriekoordinator als Vertreter der kom-
munalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens mit teilnahm.
Der Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlung en aus dem
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommuna len und psy-
chosozialen Versorgung und der Integration von psyc hisch kranken
Menschen in Münster (Gesundheitsbericht Band 13) wu rde im Novem-
ber 2006 fertig gestellt und bis zum Herbst 2007 au sführlich in den
kommunalpolitischen Gremien (ASGAf, KIB, HA und Rat ) erläutert und
erörtert (öffentliche Beschlussvorlage V/0942/2006) . Er stellte u. a. die
Entwicklungen und Handlungsempfehlungen der vom Lan d NRW zum
Juli 2003 verfügten Zuständigkeitsänderungen für di e ambulante Ein-
gliederungshilfe zum Wohnen zum Landschaftsverband dar, in deren
Folge die örtliche Zielvereinbarung zwischen der St adt und dem LWL im
Oktober 2006 unterzeichnet wurde. Die erste Planung skonferenz für die
Zielgruppen der psychisch- und suchtkranken Mensche n in Münster auf
der Grundlage dieser örtlichen Zielvereinbarung zwi schen der Stadt und
dem LWL wurde von der Psychiatriekoordination im No vember 2007 or-
ganisiert. Hieraus ergaben sich Impulse zur Weitere ntwicklung der Ein-
gliederungshilfen zum Wohnen für schwerst mehrfach erkrankte sucht-
und psychisch kranke Menschen in Obdachlosigkeit so wie für die Ent-
wicklung tagesstrukturierender Maßnahmen für psychi sch und sucht-
kranke Menschen in Münster.
Auch in dem Forschungsprojekt „IH NRW - selbständig es Wohnen be-
hinderter Menschen – individuelle Hilfe aus einer H and“ des ZPE der U-
niversität Siegen ist die Stadt Münster als Forsch ungsregion mit intensi-
ver Beteiligung der Behinderten- und Psychiatriekoordination unmittelbar
vertreten. Der Abschlussbericht der wissenschaftlic hen Begleitforschung
wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2008 vo rgelegt und bildet die
Grundlage für die politische Entscheidung über die zukünftige Zustän-
digkeitsregelung für die Eingliederungshilfe ab Jul i 2010 durch die Lan-
desregierung.
Seit dem Jahr 2006 hatte der Arbeitskreis Psychiatr ie sich mit den in
verschiedenen Kommunen Deutschlands gegründeten „Bü ndnissen ge-
gen Depressionen“ befasst und im Herbst 2007 Vorsch läge zur Grün-
dung eines entsprechenden Bündnisses in der Stadt M ünster der Kom-
munalen Gesundheitskonferenz unterbreitet.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 13
Mit Unterstützung der kommunalen Psychiatriekoordin ation bewarb sich
die Bischof Hermann Stiftung erfolgreich um die Bet eiligung an dem
Landesprojekt „Medizinische Versorgung wohnungslose r Menschen in
NRW“ (aufsuchende Gesundheitshilfen für obdachlose Menschen). In
2007 trat die Stadt Münster der Vereinbarung mit d er Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe und den Verbänden der K rankenkassen
bei, deren Umsetzung und wissenschaftliche Begleitf orschung von der
Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt werden.
Im Bereich der Koordination der psychiatrischen Ver sorgung für Kinder
und Jugendliche liegt der Schwerpunkt auf der Verbe sserung der Ver-
sorgung und Vernetzung in der Stadt Münster. Es wur de die Umsetzung
der von der Gesundheitskonferenz im Jahr 2001 verab schiedeten Hand-
lungsempfehlungen durch die Verwaltung weiter vorangetrieben.
Seit Oktober 2006 erfolgt die Pflichtversorgung in der Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie durch das Universitätsklinikum Müns ter, wodurch die
psychiatrische Notfallversorgung für Kinder- und Ju gendliche in Münster
verbessert werden konnte. Im Verlauf wurde jedoch d eutlich, dass die
Planbettenzahlen im stationären und teilstationären Bereich für die Kin-
der- und Jugendpsychiatrische Versorgung nicht ausr eichen und drin-
gend einer Aufstockung bedürfen. Die unmittelbaren Einwirkungsmög-
lichkeiten der Stadt Münster auf das Planungsverfah ren nach dem Kran-
kenhausgesetz Nordrhein-Westfalen sind jedoch auf S tellungnahmen
gegenüber den unabhängigen Planungsgremien begrenzt.
Das Jugendhaus zur Eingliederung seelisch behindert er Jugendlicher in
gemeinsamer Trägerschaft des Förderkreises Sozialps ychiatrie und des
VSE konnte im Jahr 2007 eröffnet werden und hat sei ne Arbeit erfolg-
reich aufgenommen.
1.4 Gesundheitshaus
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits-
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen,
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen.
Mit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wurde in Münster ein
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags gelegt.
Das Gesundheitshaus ist inzwischen zu einem bekannt en und anerkannten
Informations-, Beratungs- und Service-Center zu den Themen „Gesundheit,
Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ geworden. Neben städtischen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes und de s Informationsbüros
Pflege arbeiten im Gesundheitshaus verschiedene Ins titutionen und Vereine in
eigener Verantwortung, aber gemeinsam, unter einem Dach.
Durch den Auszug der Selbsthilfekontaktstelle (mik s) in 2007 hat es
erstmals eine gravierende Veränderung in der Mieter schaft gegeben.
Ein Projekt der Krebsberatungsstelle, die Stiftung * Bürger für Münster
und die Stiftung Westfaleninitiative konnten so in das Gesundheitshaus
einziehen. Durch Umorganisation bei der Vermietung eines multifunktio-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 14
nalen Raumes konnte dem Wunsch vieler Selbsthilfegr uppen entspro-
chen werden, im Gesundheitshaus zu bleiben. Damit h at die Selbsthilfe
weiter ein sicheres Standbein im Gesundheitshaus.
1.4.1 Geschäftführung und Koordination
Eigentümer des Gesundheitshauses sind die städtisch verwaltet en Stiftungen
Siverdes und Magdalenenhospital. Die Hausverwaltung wurde der Wohn +
Stadtbau GmbH übertragen.
Das Gesundheitsamt ist für die Geschäftsführung (GF) und Koordination des
Gesundheitshauses sowie für die konzeptionellen und fachlichen Schwerpunkte
verantwortlich. Die GF des Hauses setzt inhaltliche Schwerpunkte und organi-
siert hierzu Veranstaltungen, koordiniert Belange d er verschiedenen Hausmie-
ter, vermietet die Büro- und multifunktionalen Räum e und die infrastrukturellen
Hausdienste.
Das Gesundheitshaus ist seit der Eröffnung ganzjähr ig montags bis freitags von
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Veranstaltungen geöffnet . Zusätzlich gibt es Einzel-
vermietungen oder Aktionstage an Wochenenden. Dies sind entweder Veran-
staltungen der Mieter oder Veranstaltungen in Veran twortung oder in Koopera-
tion mit der GF. Eine Vermietung an externe Nutzer findet nicht statt.
Neben den von den Hausmietern ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsflä-
chen stehen 8 verschiedene Multifunktionsräume zur Verfügung. Diese kön-
nen bei Nichtbelegung durch die Hausmieter von inte ressierten Gruppen, Insti-
tutionen oder Einzelpersonen für einmalige oder reg elmäßige Seminare,
Workshops, Tagungen etc. angemietet werden. Vorauss etzung ist, dass sich
die Aktivitäten in den konzeptionellen Rahmen des Gesundheitshauses einfü-
gen. Dies garantiert eine Themenvielfalt aus dem Be reich der Gesundheitsför-
derung und Prävention, die durch die Mieter alleine nicht hergestellt werden
könnte und wesentlich zur Attraktivität des Hauses und zur Erreichung mög-
lichst vieler Zielgruppen beiträgt.
Die Nutzungsintensität der einzelnen Räume ist sehr unterschiedlich, je n ach-
dem, welche Nutzergruppen aufgrund des Zuschnittes, der Größe und der Aus-
stattung des jeweiligen Raumes angesprochen werden können und ob die
Räume auch tagsüber nachgefragt werden oder nicht. Mehr und mehr Veran-
stalter gehen wegen der Dichte der Belegung im Aben dbereich dazu über, auch
im Vormittagsbereich und in den Schulferienzeiten Angebote zu machen.
Die Stadt Münster beteiligt sich an der Finanzierung mit
- einem jährlichen Zuschuss zu den Programmmitteln / Betriebskosten
(20.000 €)
- Mietzahlungen für die von den städtischen Ämtern ganzjährig genutzten
Räumlichkeiten im Gesundheitshaus
- der Finanzierung der Personalkosten für eine Teil zeitkraft
Alle übrigen Kosten werden von den Trägerstiftungen getragen. Die Stadt
Münster erzielt keine Einnahmen. Diese fließen auss chließlich den Trägerstif-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 15
tungen zu (vgl. Wirtschaftsplan „Stiftungen der Sta dt Münster – Eigentümerge-
meinschaft Gesundheitshaus“).
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen
Die Geschäftsführung des Gesundheitshauses initiier t bzw organisiert – häufig
in Kooperation mit Dritten – verschiedene gesundhei tsbezogene Projekte, Pati-
ententage und Sonderveranstaltungen. Sie haben alle samt das Ziel, die Eigen-
verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre G esundheit zu stärken, ihr
Gesundheitsverhalten positiv zu beeinflussen und ih nen die dafür notwendigen
Informationen zu geben. Dabei werden alle Zielgruppen angesprochen
Zu den Leistungen des Gesundheitshauses zählen die Bereitstellung, Herrich-
tung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die Organi sation der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weitere finanziell e und / oder personelle Unter-
stützungsleistungen.
Zum 10 jährigen Bestehen des Gesundheitshauses in 2009 wird eine gesonder-
te Vorlage mit weiter gehenden Informationen und Daten erstellt.
1.5 Sonstige übergreifende Projekte
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del
Seit Dezember 2006 ist das Gesundheitsamt gemeinsam mit Partnern und Ak-
teuren vor Ort für die Lebensbereiche Familie, Kind ertagesstätten, Schule und
Freizeit mit dem Stadteilprojekt „Gesund aufwachsen in … Berg Fidel“ gestartet,
welches im Rahmen des Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewegen.“ Kin-
derleicht-Regionen des Bundesministeriums für Ernäh rung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) bis November 2009 finanziell gefördert wird.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass das Pr ojekt selbst, besser ge-
sagt die bis zu 20 Maßnahmen des Projektes, bei den Bewohnerinnen und Be-
wohnern im Stadtteil Berg Fidel sehr gut angenommen werden. Das setzt natür-
lich voraus, dass es gelungen ist, die einzelnen An gebote entsprechend be-
kannt zu machen und eine Reihe von Einrichtungen un d Akteuren vor Ort für
dieses Projekt zu gewinnen. Insbesondere als erfolg reich hervorzuheben sind
die Maßnahmen Familienhebamme, die vielen unterschi edlichen Bewegungs-
angebote, „Mit Migranten für Migranten“ (MiMi) und die Ernährungsberatung.
Wir haben mit diesen Maßnahmen in 2007 wesentliche Hilfen implementiert, die
es gilt auszubauen, inhaltlich zu optimieren und nachhaltig zu sichern.
Für die Nachhaltigkeit - also für die Sicherung - d er Angebote im Stadtteil wird
mehr Zeit benötigt als ursprünglich geplant war, um entsprechende Verantwort-
liche und auch finanzielle Ressourcen zu mobilisier en. Nach intensiver Bera-
tung mit dem Bund wird zurzeit an einer Konzeptions änderung gearbeitet, mit
dem Ziel, das Projekt auch 2009 in Berg Fidel zu fo rtzuführen. Es wird weiterhin
beabsichtigt, darüber hinaus einzelne Maßnahmen und Module des Projektes in
den Stadtteil Hiltrup zu implementieren.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 16
Diese Überlegungen resultieren zum einem aus den vo rhandenen sozialmedi-
zinischen Daten des Gesundheitsamtes, aus denen deu tlich wird, dass Berei-
che im Stadtteil Hiltrup im Sinne des Projektes ein en erhöhten Bedarf aufwei-
sen und zum anderen daraus, dass eine stärkere Anbi ndung Berg Fidels an
Hiltrup gewünscht wird. Zurzeit wird eine Änderung des Präventionskonzeptes
„Gesund aufwachsen in … Münster“ erarbeitet und ers te Gespräche mit mögli-
chen Projektkoordinatoren vor Ort geführt.
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte
Neben dem Engagement im oben genannten Projekt sind für 2006/2007 noch
folgende Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereic h der Gesundheitsförde-
rung zu nennen:
Mitwirkung bei „Mit Migranten für Migranten“ (MIMI ), dem interkulturellen
Gesundheitsprojekt des Bundesverbandes der Betriebs krankenkassen
und des Ethno-Medizinischen Zentrums Hannover
Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien beim
Projekt „Frühe Hilfe in Kinderhaus“; Hausbesuche be i 123 Familien im
Nov./Dez. 2006
Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung des P räventionskon-
zepts Coerde unter der Federführung des Amtes für K inder, Jugendliche
und Familien
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 17
2. Kinder- und Jugendgesundheit
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund-
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst,
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera-
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju-
gendzahngesundheitsdienst vor.
Vorbemerkung zur Datenaufbereitung 2006/2007
Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht hat der Kinde r- und Jugendgesund-
heitsdienst die Darstellung seiner Arbeitsinhalte a uf eine neue Basis gestellt.
War es bis zum Arbeitsbericht 2005 das Ziel, die Ar beitsinhalte möglichst voll-
ständig auch in den (Gesamt-)Zahlen abzubilden, wer den nun die wesentlichen
Bereiche der Arbeit beschrieben, für eine quantitat ive Abbildung erfolgt aber die
Konzentration auf eine aussagekräftige Auswahl von Leistungen. Damit eine
Vergleichbarkeit zwischen den Jahren möglich ist, w urde diese Anpassung so-
weit wie möglich auch für die vergangenen beiden Jahre vorgenommen.
Die Kennzahlen für das Jahr 2005 weichen daher von denjenigen ab, die im
Arbeitsbericht 2005 veröffentlicht wurden.
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist ein aufsuchender und
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikatio-
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal).
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach-
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und
die Träger der Einrichtungen.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nimmt Teile seiner klassischen Auf-
gaben der Schulgesundheit eigenständig wahr (z.B. S chuleingangs- und Ent-
lassuntersuchungen, Schulsprechstunden, Gutachtenwe sen). Ein wesentlicher
und zunehmender Schwerpunkt der Ausrichtung der Abt eilung liegt in der Ver-
netzung mit anderen Abteilungen (z.B. Gesundheitsfö rderung, Stadtteilarbeit)
sowie mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung (z.B. Kooperation mit dem Amt
für Kinder- Jugendliche und Familien im Bereich der Sprachförderung und bei
Präventionsprojekten mit Stadtteilbezug).
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratun gen in und für
Gemeinschafseinrichtungen für Kinder
Die Struktur des KJGD hat sich nicht wesentlich geändert:
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin /
einen Schularzt bestellt. Jedem Schularzt / jeder Schulärztin ist je eine Arzthel-
ferin zugeordnet. Die schulärztlichen Teams sind au ch Ansprechpartner/-innen
bei Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schu lalter (Schullaufbahnbera-
tung).
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 18
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der Grundschule befindlichen
Kindertageseinrichtungen und für die weiterführende n Schulen als Ansprech-
partnerin / Ansprechpartner zur Verfügung.
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts-
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan-
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es,
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und die-
se durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder- und Behandlungsmaß-
nahmen möglichst positiv zu beeinflussen. Der KJGD bedient sich bei seinen
Untersuchungen und Beratungen verschiedener Koopera tionspartner eines
umfangreichen Netzwerkes, unter anderem auch der Schule und Jugendhilfe. In
Kindertageseinrichtungen werden den Schulärztinnen und -ärzten auch Kin-
der jüngerer Altersgruppen mit Gesundheits- und Ent wicklungsproblemen vor-
gestellt. In den 9. Klassen von Sonder-, Haupt und Realschulen werden Schul-
entlassuntersuchungen mit berufsspezifischer Gesundheitsberatung durchge -
führt.
. Im Jahr 2007 wurden rund 60% der Schulanfänger un d Schulanfänge-
rinnen (= 1.487 Kinder) bereits vor oder kurz nach der Schulanmeldung
in der besuchten Kindertagesstätte schulärztlich un tersucht. Dieser
Schwerpunkt der dezentralen Untersuchung in den Kin dertagesstätten
führt zu einem unmittelbaren Kontakt des Schularzte s / der Schulärztin
zum Personal der Kindertagesstätte und ermöglicht e s, schulärztliche
Empfehlungen unterstützt vom Personal der Einrichtu ngen mit großem
zeitlichem Abstand zum Schulanfang umsetzen zu könn en. Für die
Schule bedeutet diese Vorverlagerung der Untersuchu ngen in den Kin-
dergarten eine zeitnahe Information über die Kinder zur Schulanmel-
dung.
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD sozialpädiatri-
sche Schulsprechstunden an, in Form von Einzel- und Gruppenberatung aber
auch als Unterrichtseinheiten sowie geschlechtsbezo gene Angebote, um den
Jugendlichen praxisbezogene, lebensnahe und aktuell e Informationen zu ge-
sundheitlichen Fragen zu geben und unbürokratische, kompetente Hilfsangebo-
te zu vermitteln.
Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratungen in und für Gemeinschaftsein-
richtungen für Kinder
Als Kennzahlen zu diesem Bereich zählen Schuleingangsun tersuchungen, Schulent-
lassuntersuchungen, Schulsprechstunden und sonstige Untersuchungen und Beratun-
gen von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
2005 2006 2007
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen in
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
davon
- Schuleingangsuntersuchungen
- Schulentlassuntersuchungen
- Schulsprechstunden
4.693
2.554
627
1.369
4.460
2.531
477
1.292
4.021
2.462
398
1.105
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 19
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben
des KJGD gemäß § 12 ÖGDG zu. Dieser Dienst untersch eidet sich trotz der
gleichen Begrifflichkeit vom Betriebsärztlichen Die nst für die städt. Beschäftig-
ten auf der Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes un d der Arbeitsschutzgesetz-
gebung (s. Ziffer 3.2). Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreut Kinder
am „Arbeitsplatz Kindertagesstätte“ bzw. am "Arbeitsplatz Schule" und wirkt mit
an einer gesunden Gestaltung dieses Lebensraums der Kinder. Die schulärztli-
chen Teams beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die Sorgebe-
rechtigten und das pädagogische Personal zu versch iedenen gesundheitlichen
Fragestellungen. Hierzu zählen auch regelmäßige Imp fempfehlungen sowohl
für die Eltern als auch für das Personal in den Gem einschaftseinrichtungen so-
wie weitere Informationen zum Infektionsschutz und zur Hygiene.
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschut zgesetz besteht beim
KJGD eine Telefonhotline , die von den Gemeinschaftseinrichtungen sehr gut
angenommen wird. So wird die Hotline nicht nur für die meldepflichtigen Krank-
heiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Im pf- und Infektionsschutz
und zur Hygiene sowie für medizinische Beratungen g enutzt. Durch eine statis-
tische Erfassung der Meldungen und Themen ist die H otline ein wichtiges
kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-/Überwachungs-
Instrument) im Infektionsschutz.
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den Gemeinschaftsein-
richtungen hat sich die Zusammenarbeit mit den Schu len und Kindertagesein-
richtungen aus Sicht des Gesundheitsamtes sehr posi tiv entwickelt. Insgesamt
nimmt die Zahl der betriebsmedizinischen Beratungen und Kontakte von Jahr
zu Jahr zu.
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
Als Kennzahlen für betriebsmedizinische Betreuung nach § 12 ÖGDG zählen schulärztli-
che Termine vor Ort, sowie schulärztliche Beratungen der Einrichtungen einschließlich
Beratungen zu Infektionsschutz und Hygiene
2005 2006 2007
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
(in/ für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder)
1.237
1.680
2.216
Als ein besonderer Fall von "Betriebsmedizin" stel lt sich der Masernaus-
bruch im April/Mai 2007 an zwei Münsteraner Gymnasi en mit insgesamt
drei erkrankten Schülern/Schülerinnen dar. Nach den verheerenden lan-
desweiten Masernausbrüchen im Jahr 2006 und 2007 mi t zahlreichen
Schwerstkranken sowie einigen Todesfällen konnte du rch entschiede-
nes und konsequentes Eingreifen des Gesundheitsamte s eine Auswei-
tung des Ausbruches in Münster verhindert werden. D urch die kurzfristi-
ge Durchsicht von über 2000 Impfausweisen und den zwischenzeitlichen
Schulausschluss von Personen, die keinen Masernschu tz aufweisen
konnten, konnte der Gefährdungsgrad der Schulgemein den rasch abge-
schätzt werden. Ein eigenes Impfangebot des Gesundh eitsamtes an der
stärker betroffenen Schule konnte vermeiden helfen, dass anstehende
Klassenfahrten sowie zentrale Prüfungen durch den M asernausbruch
beeinträchtigt wurden. Durch das umsichtige Handeln gemeinsam mit
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 20
den Schulen sowie eine begleitende intensive Pressearbeit konnte in der
Bevölkerung eine hohe Akzeptanz für die einschneide nden Maßnahmen
des Gesundheitsamtes verzeichnet werden. Letztendli ch konnten inner-
halb von etwa einer Woche alle Impflücken an der st ärker betroffenen
Schule geschlossen werden. Folgeerkrankungen sind n icht aufgetreten.
Vergleichende Analysen mit einem Ausbruch an einer Schule in Duis-
burg lassen vermuten, dass durch das zeitnahe Hande ln des Gesund-
heitsamtes in Münster rund 20 Erkrankungsfälle an a kuten Masernfällen
alleine an dieser einen Schule verhindert werden konnten.
Die Erfahrungen mit diesem Masernausbruch kamen au ch im Rahmen
der Umsetzung der Landesimpfkampagne Masern zum Ei nsatz, für die
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst seit dem He rbst 2007 die Ko-
ordination übernommen hat (s. Ziffer 4.1, Infektionsschutz).
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die relevanten gesundheitli-
chen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchung en (Vorsorgestatus, Sin-
nesstörungen, Behinderungen, Durchimpfungsgrad etc. ) nach aktualisierten,
standardisierten Qualitätsmerkmalen. Nach Abschluss der Untersuchungen z.B.
des jeweiligen Einschuljahrganges steht nach Löschu ng der personenbezoge-
nen Daten ein aggregierter Datensatz für die Gesund heitsberichterstattung zur
Verfügung. Die Daten werden fortlaufend einer umfas senden Analyse unterzo-
gen.
Der 2004 aus der Abteilung entwickelte "Münsteraner Sozialressourcenscore"
zur Beschreibung sozialer Ressourcen von Schulanfän gern ist aus der Ge-
sundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendge sundheitsdienstes nicht
mehr wegzudenken. Er ist ein wesentlicher Baustein, Problemlagen von Schul-
anfängern und ihren Familien in Münster kleinräumig abzubilden. Die Ergebnis-
se dieser Analysen sind mittlerweile Bestandteil vo n planendem Verwaltungs-
handeln weit über das Gesundheitsamt hinaus.
Ausgehend von den Erfahrungen und Erkenntnissen mi t dem "Münste-
raner Sozialressourcenscore" hat der Kinder- und Ju gendgesundheits-
dienst 2007 gemeinsam mit dem Fachbereich Sozialwes en der staatli-
chen Fachhochschule Münster begleitend zur Schulein gangsuntersu-
chung eine Befragung von Eltern zu Erziehungsbeding ungen und Erzie-
hungsfragen durchgeführt. Die quantitative Datenerh ebung durch einen
Fragebogen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wurde durch
illustrierende qualitative Elterninterviews durch S tudierende der Fach-
hochschule ergänzt. Erste Ergebnisse dieses Projekt es werden im Früh-
sommer 2008 vorgestellt.
Die regelmäßige differenzierte Auswertung der Impfb ücher bei den Schulanfän-
gern zeigt gegenüber den Vorjahren erneut einen Ans tieg der Impfrate bei allen
Impfungen. Die epidemiologisch bedeutsame Marke von 95% bei der Masern-
impfrate ist fast erreicht.
Die jährliche Rückmeldung der Impfdaten des KJGD an die niedergelassenen
Impfärzte in Münster genießt weiterhin eine hohe Ak zeptanz bei der ärztlichen
Kollegenschaft.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 21
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD
2.1.4.1 Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und För-
derbedarf
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter-
suchungen zur Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs-
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am Ge-
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich.
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern im Schwe rpunkt-, Sonder- und
Sonderschulkindergarten, in einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt
der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnah me sinnesbehinderter Kin-
der in die sonderpädagogische Frühförderung durch d ie Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunika tion ist ein schulärzt-
liches Gutachten aufgrund des Schulgesetzes erforde rlich. Das gilt ebenso für
die Aufnahme sinnesbehinderter Kinder in jede Form von Kindergarten.
Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u .a. gehören ebenfalls zum
hier dargestellten Aufgabenspektrum.
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen schulärztlich e Gutachten bei sonderpädagogi-
schem Förderbedarf, sowie sozialpädiatrische Gutach ten bei Behinderten und von Be-
hinderung bedrohten Kindern. In diese Kategorie gehen Gutachten aus den Schularzt-
bezirken ein sowie sozialpädiatrische Gutachten, di e für die Beratungsstelle für Entwick-
lungsfragen im Kindesalter erstellt werden
2005 2006 2007
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen
Hilfe-/Förderbedarf
davon
Gutachten bei sonderpädagogischem Förderbedarf
2.288
274
1.778
248
2.188
285
2.1.4.2 Sozialkompensatorische Maßnahmen
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs-
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re-
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend tätig.
Zu diesen sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen besondere Beratun-
gen von Eltern, Impfungen sowie sozialpädiatrische Untersuchungen bei
Sprachförderbedarf und die Förderung durch das Psyc homotorik-Projekt „Pfiff“
in ausgesuchten Kindertagesstätten.
Die in 2005 gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Juge ndliche und Fami-
lien und dem Sozialamt ausgehandelten Leistungsvereinbarung mit
dem Verein für Mototherapie und Psychomotorische En twicklungs-
förderung e.V. ist mittlerweile in den beteiligten Kindertagesein richtun-
gen zur "festen Größe" geworden: In allen sechs, na ch Datenlage des
KJGD ausgewählten Kindertagesstätten besteht nun di e Möglichkeit, al-
le dort betreuten Kinder "in den gemeinsamen Blick" erfahrender Moto-
päden/Motopädinnen und Erzieher/Erzieherinnen zu ne hmen, sie bei
Bedarf einer weiteren gezielten Diagnostik zuzuführ en oder in der Kita
mit einem speziellen Motopädieprojekt zu fördern. D urch eine intensi-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 22
vierte Elternarbeit konnte bereits bei zahlreichen Eltern eine Stärkung
des eigenen Kompetenzgefühls für die positive Begle itung und Erzie-
hung ihrer Kinder erreicht werden.
Ende 2007 haben sich die Partner dieses Projektes gemeinsam um den
deutschen Präventionspreis beworben. Für die Bewerbung wurde das
Projekt mit einem sprechenden Namen versehen:
Pfiff = Psychomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention und Förderung
Sozialkompensatorische Maßnahmen
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen aufsuchende Untersuchungen, Beratungen
und Impfungen, die sich speziell an Familien mit Kin dern in besonderen sozialen Pro-
blemlagen richten bzw. an Kinder, die noch nicht aus reichend an das Regelversor-
gungssystem angebunden sind. Zusätzlich sozialpädia trische Untersuchungen bei
Sprachförderbedarf sowie durch das Pfiff-Projekt geförderte Kinder.
2005 2006 2007
Sozialkompensatorische Maßnahmen
540
482
577
2.1.4.3 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be-
hörden Gutachten zu sozialpädiatrischen Fragestellungen und zur Rehabili-
tation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger im Rah-
men der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Ge richte u.a. zum Sorgerecht
und zur Betreuung behinderter Menschen, für das Woh nungsamt in Fragen
einer angemessenen Wohnraumversorgung usw. Diese St ellungnahmen um-
fassen sowohl umfangreiche verschriftlichte Gutacht en sowie ausführliche sozi-
alpädiatrische Beratungen anfragender Stellen ohne ausführliche Schriftform (=
„Beratungen“).
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen
Als Kennzahlen für diese Kategorie zählen sozialpädiat rische Gutachten und Beratun-
gen, die für andere Ämter, aber auch für Behörden au ßerhalb der Stadtverwaltung, er-
stellt werden.
2005 2006 2007
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Bera-
tungen
- davon Beratungen
459
300
606
286
744
449
2.1.5 Sprachheilambulanz
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die Förderung und Dia-
gnostik bei sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulkindern . Die
ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehenden sprachlichen und sozi-
alpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird i n den Kindertageseinrich-
tungen, zum Teil auch in den Räumen des Gesundheitsamtes (Stolbergstraße
2a), durchgeführt. Ziel ist es, die diagnostizierte n Sprachstörungen möglichst
noch vor der Einschulung zu beseitigen, um negative n Auswirkungen im Be-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 23
reich des schulischen Lernens und der Persönlichkei tsentwicklung und damit
auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.
Durch die umfangreiche Sprachdiagnostik und Datenau swertung der Schulein-
gangsuntersuchung konnte die Sprachheilambulanz bereits in den vergangenen
Jahren an die sich ändernden Bedarfe angepasst werden. Nach der Etablierung
der 4-jährigen Sprachtestung durch die Schulen (Del fin-4) sowie eines mittler-
weile flächendeckendem Angebotes verschiedener komp ensatorischer Sprach-
förderangebote in Kindertagesstätten und Schulen is t eine umfassende Um-
strukturierung der Sprachheilambulanz geplant. Schw erpunkte dieser Umstruk-
turierung werden sein, die durch die Landesinitiati ven noch nicht optimal gelös-
ten Schnittstellen zwischen Sprachförderung und -th erapie für Münster besser
beobachten und versorgen zu können, sowie in Bereic hen mit besonders ho-
hem Bedarf an kompensatorischer Sprachförderung auc h zukünftig ein Maxi-
mum an Sprachförderung anbieten zu können.
Sprachheilambulanz
2005 2006 2007
vorgestellte Kinder
88 140 125
Kinder in Therapie
110 119 111
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst
Die Aufgabenstruktur hat sich nicht wesentlich verändert:
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches.
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta-
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank-
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus-
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine deutlich besse-
re Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt auf. D ie angeführten Daten sind
aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soziale Brennp unkte ergeben sich er-
hebliche Differenzen, so dass auch in Münster gezie lte Prophylaxemaßnahmen
sinnvoll sind.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 24
Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
2005 2006 2007
Anzahl
%
Anzahl % Anzahl %
Naturgesunde Gebisse
(keine Karies, Zahnfüllungen)
9.329
52,3
8.570
50,1
7.796
48,6
Behandlungsbedürftige Karies
3.396
19,1
3.342
19,6
3.364
21,0
kein Behandlungsbedarf
5.100
28,6
5.179
30,3
4.882
30,4
Summe
17.825
100
17.091
100
16.042
100
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia-
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand-
lungsvorbereitungen durch.
Zahnärztliche Behandlungen
2005 2006 2007
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs-
vorbereitungen
24
24
15
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens-
jahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Kr ankenkassen, Zahnärzten
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst.
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, 55 niedergelassene Zahn-
ärzte und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“ zusam-
mengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kind er- und Jugendzahn-
ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arb eitskreis finanziert u.a.
Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft sowie eine Honorarkraft für Er-
nährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppe n und Grundschulklas-
sen.
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe
2005 2006 2007
Kindertageseinrichtungen
35
38
39
Schulklassen
93
78
85
Besuche im Gesundheitsamt
34
29
30
Elternnachmittage mit Kindern
3
4
11
Teambesprechungen
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen
5
0
6
Vorschulgruppen in den Kindergärten
13
11
8
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 25
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung
2005 2006 2007
Kindertageseinrichtungen
10
10
14
Schulklassen
35
25
34
Besuche im Gesundheitsamt
14
12
13
Der Tag der Zahngesundheit 2007 wurde als mehrtägige Veranstaltung
mit Kindern des Kinderheims St. Mauritz vom 17.9 - 21.9. 2007 began-
gen.
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE)
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli-
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE)
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen,
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär besetzt (Sozialpädiatrie,
Sozialarbeit, Heil-/Sozialpädagogik und Psychologie ). Es erarbeitet in Abstim-
mung mit den Eltern und anderen Fachdisziplinen ein en individuellen Gesamt-
plan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpädagogi scher Frühförderung oder
begleitende pädagogische, sozialrechtliche, psychos oziale und sozialpädiatri-
sche Beratung vorsieht. Darüber hinaus sieht die Bf E eine weitere zentrale Auf-
gabe in der Vermittlung und Koordination von Hilfen innerhalb, aber auch au-
ßerhalb Münsters, wobei auf ein umfangreiches Netz werk von Kooperations-
partnern zurückgegriffen werden kann.
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia-
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul-
eintritt.
Beratung und Frühförderung
2005 2006 2007
Vorstellungen / Beratungen
davon:
• Neuvorstellungen
• Wiedervorstellungen
Kinder in Frühförderun g
687
316
371
128
716
320
396
129
716
309
407
126
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 26
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
bedrohter Vorschulkinder ist durch das SGB IX (07/2 001) neu geregelt und mit
der Frühförderungsverordnung (07/2003) konkretisier t worden. Der Gesetzge-
ber hat die erforderlichen Leistungen zur medizinis chen Rehabilitation und die
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung zusammengefasst,
die künftig durch anerkannte interdisziplinäre Früh förderstellen oder sozialpädi-
atrische Zentren erbracht werden kann.
Mit Wirkung vom 01.04.2005 vereinbarten die Rehabil itationsträger (Kranken-
kassen und kommunale Spitzenverbände) hierzu nach l angwierigen und
schwierigen Verhandlungen eine Landesrahmenempfehlung , die in Nord-
rhein-Westfalen den Weg für die Umsetzung der Kompl exleistung Früherken-
nung und Frühförderung vor Ort öffnen soll.
Die Stadt Münster hat unmittelbar nach Inkrafttrete n der Landesrahmenempfeh-
lung ihren Beitritt erklärt. Schließlich gibt es hi er mit der Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter berei ts seit 1970 ein qualitativ
gutes Beratungs-, Früherkennungs- und Frühförderangebot.
Um die bewährten Strukturen in Münster zu sichern u nd den neuen gesetzli-
chen Vorschriften anzupassen hat das Gesundheitsamt frühzeitig ein Konzept
für die künftige Erbringung von Komplexleistungen e rarbeitet und im Juni 2005
bei den zuständigen Rehabilitationsträgern die Anerkennung als interdiszipli-
näre Frühförderstelle beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die
städtische Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit Ko operationspartnern die in
der Landesrahmenempfehlung formulierten Anforderung en für die Erbringung
von Komplexleistungen erfüllt. Die Verhandlungen mi t den Krankenkassenver-
bänden unter Beteiligung des örtlichen Sozialhilfet rägers gestalten sich aber in
Münster wie auch in anderen Regionen des Landes nic ht zuletzt aufgrund der
örtlich individuell auszuhandelnden Kostensätze und Kostenverteilung sehr
langwierig und dauern weiterhin an. Die Verwaltung rechnet aber noch in 2008
mit einem Ergebnis.
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt im Sozialpsy-
chiatrischen Dienst mit bei der Diagnostik /Beratung/Unterstützung/Weiter-
vermittlung von psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jun gen Voll-
jährigen sowie deren Familien.
Sie bietet in allen Bezirken des Kommunalen Soziald ienstes monatliche
Sprechstunden an und steht dort sowohl für direkte Patienten- un d Angehöri-
genkontakte als auch für die Fallberatung zur Verfü gung. Sie wirkt außerdem in
der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen Roten Kreuzes
mit und arbeitet zusätzlich (gegen Kostenerstattun g an das Gesundheitsamt)
neun Stunden pro Monat als beratende Ärztin in dies er ambulanten Beratungs-
und Therapieeinrichtung.
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämter etc. so-
wie Krisenintervention und die Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren von
Kindern- und Jugendlichen und jungen Volljährigen zu ihrem Aufgabenfeld.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 27
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in verschiede nen Arbeitskreisen vertre-
ten. Die Fachärztin beteiligt sich auch regelmäßig an Informations- und Fortbil-
dungsveranstaltungen für Beschäftigte anderer Ämter und Institutionen mit dem
Ziel, den Kolleginnen und Kollegen durch konkrete H andlungsempfehlungen
mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit psychis ch auffälligen Minder-
jährigen zu vermitteln.
Die Klientenzahlen der Kinder- und Jugendpsychiatri e wurden für 2006 und
2007 noch nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Zahlen der Sozialpsy-
chiatrischen Hilfen (s. Ziffer 5.1) enthalten.
Aktuelle Daten hierzu können der für Ende 2008 vorg esehen umfassenden Be-
richtsvorlage zur Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgung in der Stadt
Münster entnommen werden.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 28
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die
gesundheitliche Eignung für eine Berufung in das B eamtenverhältnis, die
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle Dienstunfallfolgen, die Prü-
fungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen, die Notwendigkeit und
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der Beihilfegewährung
und vieles mehr.
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte im Sinne
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem Be-
hörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte un d andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem Auf-
traggeber als auch gegenüber den zu Begutachtenden zur Neutralität verpflich-
tet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten s ollen eine unabhängige,
sachgerechte Entscheidungshilfe für den jeweiligen Auftraggeber sein.
Im Jahr 2007 beschloss das Land die Kommunalisierun g der Versor-
gungsverwaltung, die zum 01.01.2008 umgesetzt wurde . Für das Ge-
sundheitsamt bedeutet dies, dass ab 2008 die ärztli chen Begutachtun-
gen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbu ch IX) vorzu-
nehmen sind. Diese Aufgabenübernahme wurde im Jahr 2007 vorberei-
tet.
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *
Auftraggeber
2005 2006 2007
Stadtverwaltung
davon
ärztliche Gutachten
zahnärztliche Gutachten
1.389
1.301
88
1.431
1.331
100
1.313
1.251
62
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.335 1.354 1.318
Sonstige öff. Institutionen 228 208 176
Summe 2.952 2.993 2.807
* Anmerkung: Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff.
3.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri-
schen Dienstes (vgl. Ziff. 5.1) erstellt .
Das Gesundheitsamt verfügt über Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte
für öffentliches Gesundheitswesen und/oder andere F achrichtungen, Medizi-
nisch-technische Assistentinnen und Arzthelferinnen - vgl. auch Ziff. III. 1.) und
über eine entsprechende apparative Ausstattung (Basislabor).
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 29
3.2 Betriebsärztlicher Dienst
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt im Auftrag des Personal- und
Organisationsamtes und der Feuerwehr arbeitsmedizinische Untersuchun-
gen nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vo rschriften für die Be-
schäftigten der Stadtverwaltung Münster und die Mit glieder der Freiwilligen
Feuerwehr durch. Es werden auch die empfohlenen Impfungen angeboten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
2005 2006 2007
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 515 564 602
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen 928 1.146 911
Auch die betriebsmedizinische Betreuung der städtis chen Bediensteten, einer
im Arbeitssicherheitsgesetz verankerten Pflichtaufg abe des Arbeitgebers „Stadt
Münster“, ist dem Gesundheitsamt übertragen worden. Ein Arzt und eine Ärztin
des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte bestellt und nehmen ihre be-
triebsmedizinischen Aufgaben neben anderen Aufgaben im Gesundheitsamt
wahr.
Die Betriebsärzte haben nach dem Arbeitssicherheits gesetz zusammen mit den
Fachkräften für Arbeitssicherheit, die dem Personal - und Organisationsdezer-
nenten zugeordnet sind, die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Belangen des
Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einführung von
Arbeitsverfahren und technischen Arbeitsmitteln, be i der Gestaltung von Ar-
beitsplätzen und Arbeitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in der
Stadtverwaltung und zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.
Auch in den Jahren 2006/2007 wirkten die Betriebsärzte b ei Gefährdungsbe-
urteilungen für städtische Arbeitsplätze in verschiedenen Ämte rn nach dem
Arbeitsschutzgesetz mit.
Ebenso zählt die Betrachtung und Auswertung des Arb eits- bzw. Dienstunfall-
geschehens in der Verwaltung sowie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
für schwangere Mitarbeiterinnen mit Handlungsempfeh lungen für den Arbeitge-
ber zu den regelmäßigen betriebsärztlichen Aufgaben.
Die Arbeitsschutzgesetzgebung sieht auch eine Aufklärung und Beratung der
Beschäftigten über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gesundhei tsgefahren
vor. Dazu gehört seit 2005 auch eine nach Gefahrsto ffVO und BiostoffVO vor-
geschriebene Beratung, ggf. auch Untersuchung. Inf ormationen z. B. zu Infek-
tionsgefahren am Arbeitsplatz, zu Maßnahmen des Inf ektionsschutzes oder zu
Impfungen werden in der Regel in Gemeinschaftsveran staltungen vor Ort an-
geboten, so auch in 2006 und 2007 in Form von Infor mationsveranstaltungen
für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um auch den individuellen Beratungsbedarf zu decken , der beispielsweise
durch Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder auch ar beitsmedizinische Prob-
lemstellungen wie Stress, Mobbing und psychomentale Belastung bei der Arbeit
entstehen kann, bieten die Betriebsärzte eine betriebsmedizinische Sprech-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 30
stunde für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an.
Ziel ist es, hier ein praxisnahes Beratungsangebot zu etablieren, das die tat-
sächlich relevanten, individuellen Belastungen am j eweiligen Arbeitsplatz an-
gemessen berücksichtigt. Die Beratung unterliegt se lbstverständlich der ärztli-
chen Schweigepflicht.
Betriebsmedizinische Sprechstunde (wird seit Mai 2005 angeboten)
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der arbe itsschutzrechtlichen Vor-
gaben liegt beim Personal- und Organisationsdezerna t. Es gibt einen (innerbe-
trieblichen) Arbeitsschutzausschuss , der die Arbeitsschutz- und betrieblichen
Gesundheitsfördermaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert .
2005 2006 2007
Beratungen, Aufklärungen 197 192 226
Zusätzliche Ortstermine 23 26 35
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 31
4. Gesundheitsschutz
4.1 Infektionsschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Auf der Grundlage des seit 2001 geltenden Infektion sschutzgesetzes und des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst er bringt das Gesundheits-
amt Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
mit der Zielsetzung, Infektionskrankheiten beim Men schen vorzubeugen, Infek-
tionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
In der Vergangenheit hat es in Münster immer wieder Krankheitsausbrüche mit
Noroviren, Masern, MRSA und weiteren Krankheitserre gern gegeben. Auch vor
dem Hintergrund einer möglichen Influenzapandemie s teht diese Aufgabe im
Zentrum des öffentlichen Interesses.
Eine effektive Kontrolle eines Ausbruchsgeschehens ist nur möglich, wenn Er-
krankte, Krankenhäuser, Ärzte und das Gesundheitsam t kooperativ zusam-
menarbeiten. Im Gesundheitsamt steht die fachliche Kompetenz von Pädiatern,
Internisten, Allgemeinmedizinern, Gynäkologen und B etriebsärzten zur Verfü-
gung.
Für Tuberkulose und sexuell übertragbare Krankheiten hält das Gesund-
heitsamt besondere Beratungs- und Untersuchungs-, g gf. auch Behandlungs-
angebote vor.
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender
Krankheiten. Dies betrifft alle meldepflichtigen Kr ankheiten und Erreger, welche
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind oder eine besondere Ge-
sundheitsgefährdung (zum Beispiel in Krankenhäusern oder anderen Gemein-
schaftseinrichtungen) darstellen.
Es erfolgen Meldungen zu Keimnachweisen und Erkrank ungen durch die mel-
depflichtigen Stellen (behandelnde Ärztinnen und Är zte, Labore). Die Ermittlun-
gen über Art, Ursache und Ansteckungsquelle (telefo nisch oder persönlich vor
Ort) werden vom Gesundheitsamt durchgeführt, ebenso wie Information, Auf-
klärung und Beratung aller Betroffenen. Falls nötig werden Impfangebote, Kon-
trolle von Impfausweisen und ordnungsbehördliche Maßnahmen durchgeführt.
Wie wirkungsvoll diese Maßnahmen sind, hat sich im Mai 2007 im Rah-
men der Masernerkrankungen in Münster gezeigt. Eine schnelle und ef-
fektive Reaktion des Gesundheitsamtes kann natürlic h nur erfolgen,
wenn eine Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ gewährle istet ist. Die Er-
reichbarkeit des Gesundheitsamtes ist telefonisch und über eine Faxwei-
terleitung am Wochenende gewährleistet.
Dies war auch am 1.5.2007 der Fall, so dass die Koo peration mit der
Schule, den Eltern und die Bereitstellung von Impfs eren bereits vor dem
Schulbeginn am 2.5.2007 organisiert waren. Die gute und reibungslose
Zusammenarbeit der Schulen, Eltern, Ärzte und des G esundheitsamtes
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 32
hat dazu geführt, dass eine weitere Verbreitung der Masern nicht erfolg-
te (s. auch Ziffer 2.1.2, Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte).
Als besondere Aufgabe für den Infektionsschutz setz t das Gesundheits-
amt seit November 2007 die von Minister Laumann ini tiierte Landes-
impfkampagne Masern 2007/2008 um.
Ziel dieser Kampagne ist es vor dem Hindergrund der verheerenden
Masernausbrüche im Land NRW 2006 und 2007, die im F rühjahr 2007
auch die Stadt Münster gestreift haben (s.o.), auch in NRW einen we-
sentlichen Schritt auf dem Weg zum weltweiten Ziel der Masernfreiheit
bis 2010 voranzukommen. Da diese Aktion vornehmlich in Schulen
durchgeführt wird, erfolgt die Koordination über de n Kinder- und Ju-
gendärztlichen Dienst.
Die „Auftaktveranstaltung“ hierzu erfolgte in Koope ration mit den Schu-
len und der Elternschaft am Schulzentrum Wolbeck im November 2007.
Ein abschließender Bericht zur Landesimpfkampagne in Münster, die
2008 abgeschlossen wird, ist an anderer Stelle gepl ant bzw. erfolgt im
nächsten Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes.
Ein wesentlich umfangreicheres Infektionsgeschehen konnte im Winter
2007 durch die Noroviren beobachtet werden.
In ganz Deutschland kam es bereits seit Oktober 20 07 zu wiederholten
Erkrankungswellen mit diesem hochinfektiösen Virus, welches zu hefti-
gem Erbrechen und Durchfällen führt. Gerade Gemeins chaftseinrichtun-
gen wie Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen waren
davon betroffen. Da eine Vorbeugung gegen die Erkra nkung nicht mög-
lich ist, kommt den persönlichen Hygienemaßnahmen e ine besondere
Bedeutung zu. Die Standarthygienemaßnahmen in den E inrichtungen
wurden nochmals überwacht und bei Bedarf intensivie rt. Gezielte Schu-
lungen des Pflegepersonals, der Erzieherinnen und L ehrkräfte wurden
angeboten und in Anspruch genommen.
Daten im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *
2005 2006 2007
Infektionsermittlungen insgesamt
davon
3.079 3.264 4.634
- Meldungen nach § 6 IfSG
(Meldepflichtige Krankheiten)
1.035 905 1.680
- Meldungen nach § 7 IfSG
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)
574 693 766
- Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Ge-
meinschaftseinrichtungen für Kinder)
953 1.104 1.381
- Ermittlung von auswärtigen Infektionsfällen
517 562 807
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen
1.034
915
1.937
* nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 4.1.2
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 33
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen nac h §§ 6 und 7 IfSG weist
eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren a uf. Hier schlägt sich die
epidemische Verbreitung des Norovirus mit seinen we llenförmigen Erkran-
kungsgipfeln nieder. Es muss sogar unterstellt werd en, dass die Dunkelziffer
der Erkrankten noch zu einem höheren Wert führen wü rde. Nicht jede Durch-
fallerkrankung wird mikrobiologisch diagnostiziert. Häufig werden klinische Di-
agnosen gestellt und einer Therapie zugeführt, ohne dass es zu einem Keim-
nachweis kommt.
Auch die Meldezahl nach § 34, 6 IfSG weist über die Jahre eine deutliche Stei-
gerung auf. Dies ist im Wesentlichen auf eine umfas sendere Nutzung der spe-
ziell für diesen Meldeweg eingerichteten telefonisc hen Meldeholtline zurückzu-
führen. Meldepflichtige Einrichtungen nutzen dieses Instrument auch verstärkt
für Beratungen außerhalb von Meldepflichten.
Die breite Akzeptanz der aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamtes zum
Umgang mit Kopflausbefall (10 Münsteraner Läuseregeln) hat zu einem deutlich
sachbezogeneren Vorgehen bei dieser Parasitose in G emeinschaftseinrichtun-
gen für Kinder geführt. Die Zunahme der Meldungen b ei Kopfläusen dürfte da-
mit wahrscheinlich vor allem auf eine höhere Meldeq uote zurückzuführen sein.
Tatsächlich kann insgesamt eher von einem Rückgang der Kopflaushäufigkeit
ausgegangen werden.
Das Gesundheitsamt hat im Jahr 2007 den kommunalen Pandemieplan
sowie den Seuchenalarmplan der Stadt Münster veröff entlicht. In diesen
Plänen finden sich alle organisatorischen Maßnahmen wieder, die in
diesen Krisen zum Einsatz kommen können. Die Pläne werden in re-
gelmäßigen Abständen aktualisiert und überarbeitet. Dies erfolgt in en-
ger Kooperation mit der Feuerwehr als Katastrophens chutzbehörde und
der Bezirksregierung.
.
Im Bedarfsfall ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungsuntersu-
chungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Täti gkeitsverboten oder der
Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, dur ch Aufklärung, Beratung und
Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahmen auf das notwendige Minimum
zu beschränken. Dies konnte auch im Zuge des Masern ausbruches erfolgreich
praktiziert werden.
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann eine Tätigkeit im Le-
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln "belehrt" worden sind.
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt 2 x wöchentlich, bei Gru ppen
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 34
Belehrungen nach § 43 IfSG
2005 2006 2007
Anzahl belehrte Personen
2.943
3.123
3.131
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet das Gesundheitsamt
eine umfassende Reiseimpfberatung für Reisende an. Ziel dieser Beratung ist
es, die Gefahr zu mindern, dass die Reisenden sich mit ansteckenden Krank-
heiten infizieren, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere gefährden.
Im Sommer 2006 wurde ein Fall von Lassafieber (Infektionsland Ghana)
in der Universitätsklinik Münster diagnostiziert. D er Umgang der Klinik
mit diesem Patienten, die Schutzmaßnahmen für die ü brigen Patienten,
die Wiederaufbereitung der medizinischen Geräte und die Verlegung
des Patienten in ein Kompetenzzentrum wurden vom Ge sundheitsamt
begleitet bzw. veranlasst.
Alle Todesbescheinigungen werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität,
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) ü berprüft. In unklaren Fäl-
len wird ein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei eingeleitet.
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung sind eine rasche, aktive Entdeckung von
Neuerkrankungen und eine schnell einsetzende konsequente Therapie der
Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermitte lt die Kontaktpersonen
von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anstec kungsquelle festzustellen
und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. A lle Personen, die mit ei-
nem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werde n je nach Intensität des
Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrmals vorsorglich untersucht
(Tuberkulin-Hauttest, ggf. immunologischer Bluttest und / oder Röntgenauf-
nahme). Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unt erschiedlich große Zahl
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen nach sich, je nach privater
und beruflicher Aktivität der / des Erkrankten (z. B. in Schule, Universität, Be-
trieb, Heim, etc.). Tbc-Erkrankte werden so lange überwacht, bis eine Reaktivie-
rung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr-
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten. Die Mitarbeit über einen
so langen Zeitraum ist oft problematisch, insbesond ere, wenn keine subjektiven
Beschwerden mehr bestehen. Durch den zunehmenden An teil von im Ausland
geborenen Patienten entstehen zusätzliche Aufwände.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 35
Die Zahl der Tbc-Neuerkrankungen hat im Rahmen von natürlichen
Schwankungen 2007 wieder das Niveau der Vorjahre (2 004: 29) er-
reicht.
Seit Dezember 2005 hat das Gesundheitsamt keine ei gene Röntgenan-
lage mehr. Stattdessen werden radiologische Institu te mit der Erstellung
und Befundung der Röntgenaufnahmen beauftragt. Da s either in vielen
Fällen nur noch die Erstberatung von Kontaktpersone n im Gesundheits-
amt erfolgt, ist die Zahl der Sprechstundenbesucher seit 2005 deutlich
gesunken. Dafür hat die Zahl der Befundeingänge deu tlich zugenom-
men.
Seit 2006 werden die Tuberkulintestungen aufgrund neuer Empfehlun-
gen zur Auswahl von Testpersonen und zur Testmethod ik nur noch mit
einer höheren Teststufe durchgeführt. Seit Oktober 2007 hat das Ge-
sundheitsamt Münster den neuen immunologischen Blut test auf Tuber-
kuloseinfektion in das diagnostische Programm aufgenommen.
Tbc-Fürsorge
2005 2006 2007
Tbc- Neuerkrankungen 12 14 25
Tbc-Neu- und Starkinfektionen* 27 4 17
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen 3 0 11
Neue Tbc-Verdachtsfälle 7 10 5
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle
am 31.12. ....
550
531
520
Vorladungen 2.100 1.375 1.249
Sprechstundenbesucher 1.072 415 426
Befundeingänge 586 1.306 1.232
Röntgenuntersuchungen 908 - -
Röntgenaufträge an radiologische Institute - 490 423
Tuberkulintestungen (ab 2006 nur 1 Teststufe) 316 182 155
Interferongamma-Blutteste (ab Oktober 2007) - - 6
* im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt festgestellt
Obwohl die Tuberkulose bei rechtzeitiger Behandlung in der Regel heilbar ist,
ist die Tuberkulose neben AIDS die häufigste Todesu rsache bei den Infektions-
krankheiten weltweit. In vielen Ländern, insbesonde re in den Entwicklungslän-
dern, aber auch in Osteuropa, steigen die Erkrankun gszahlen an. Die Tuberku-
loseentwicklung wurde von der WHO 1993 zum globalen Notstand erklärt.
Dies bleibt durch Migration nicht ohne Auswirkungen auf das Geschehen in
Deutschland und Westeuropa. Während in Deutschland die Zahl der Tbc-
Neuerkrankungen weiter rückläufig ist bei steigende m Anteil von im Ausland
Geborenen (2006: 43,3 %), ist in England zwischen d en Jahren 2000 und 2006
die Zahl der Tbc-Erkrankungen um mehr als 25 % gest iegen. Auch geben ag-
gressivere (Genotyp Beijing) und gegen die eingeset zten Chemotherapeutika
weitgehend resistente Bakterienstämme (XDR-TBC) Anl ass, in den Bemühun-
gen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 36
Das Gesundheitsamt Münster hat das Ziel, bei Kontak tpersonen durch Tuber-
kulintestung und die neue Blutuntersuchung möglichst schon Tbc-Infektionen zu
diagnostizieren, um dann eine vorbeugende Behandlung zu veranlassen,
bevor es zu einer Tbc-Erkrankung kommt. Hierdurch ist eine gute Präventi-
onsarbeit gewährleistet. Die Rate der Tbc-Neuerkran kungen bezogen auf die
Einwohnerzahl lag in Münster bisher in der Regel un terhalb des Mittelwertes
von Nordrhein-Westfalen.
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten
Sexuell übertragbare Erkrankungen (STDs) stellen we ltweit ein ernstzuneh-
mendes Gesundheitsproblem dar. In vielen industrial isierten Ländern wird seit
Mitte der 90er Jahre eine Zunahme von STDs beobacht et. Dies kann als Indiz
dafür angesehen werden, dass - auch vor dem Hinterg rund neuer Therapien
zur Behandlung von HIV-Infektionen - Risikominimierungsstrategien an die Stel-
le von konsequentem Risikovermeidungsverhalten getreten sind.
Auch für Deutschland berichtet das Robert-Koch-Inst itut über eine langsame,
aber kontinuierliche Zunahme der Neudiagnosen bei H IV und Syphilis. Betrof-
fen sind nach wie vor mit über 60% Männer, die Sex mit Männern haben und
Menschen, die heterosexuelle Kontakte als Infektionsweg angeben.
Das Angebot der Beratungsstelle für Aids und andere sexuell übertragbare Er-
krankungen des Gesundheitsamtes richtet sich an die Allgemeinbevölkerung
und an spezielle Zielgruppen.
Ziel ist die Verbesserung der sexuellen Gesundheit durch primäre, sekundäre
und tertiäre Prävention von Aids/STDs, die Durchbre chung von Infektionsketten
und damit die Verhinderung der Ausbreitung von STDs und deren Folgeerkran-
kungen. Durch Aufklärung soll auf eine Verhaltensän derung (safer sex) hinge-
wirkt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die a nonymen und kostenlosen
Beratungs-, Untersuchungs- und Behandlungsangebote des Gesundheitsamtes
finden sich in §§ 3 und 19 Infektionsschutzgesetz u nd in §15(2) des Gesetzes
für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG); der Präventionsauftrag
in §3 IfSG sowie §§ 6, 7 ÖGDG NRW.
Nachdem 2005 am Gesundheitsamt Münster die Trennung zwischen
Aidsberatung und STD-Sprechstunde aufgehoben wurde, wird
auch von Seiten des Klientels der Beratungsstelle a ktiv das Bera-
tungs- und Untersuchungsangebot zu STDs angefragt.
Die räumlichen Bedingungen, insbesondere das an de n Beratungsbe-
reich angrenzende Untersuchungszimmer und das Labor , ermöglichen
im Bedarfsfall medizinische Untersuchungen und orie ntierende Diagnos-
tik durchzuführen.
Im Rahmen der Einzelfallberatung berät und betreut das Gesundheitsamt die
Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlichen P roblemen und klärt über
gesundheitliche Gefahren auf. Erkrankte, infizierte oder vermeintlich/tatsächlich
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia-
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten. Ziel ist die Stärkung der per-
sönlichen Kompetenz im Umgang mit der Thematik. Bei Bedarf wird Hilfe bei
der Verbesserung und Stabilisierung der Lebenssitua tion von Betroffenen an-
geboten oder an entsprechende Einrichtungen vermittelt.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 37
Bei HIV-positiven Untersuchungsbefunden werden die Patienten/-innen zur
weiteren Diagnostik und Therapie an die in Münster ansässigen Schwerpunkt-
praxen für HIV und Aids oder an die UNI-Klinik verm ittelt und erhalten auf
Wunsch weitere soziale Beratung. Die soziale Betreu ung kann von der Diplom-
Sozialpädagogin der Beratungsstelle angeboten werde n, die enge Kooperation
mit der Aids Hilfe Münster e.V. ermöglicht eine Erweiterung des Angebots.
Zur Behandlung von anderen STDs besteht eine gute Kooperation mit Fach-
arztpraxen. Wenn aufgrund mangelnder Compliance eine zeitnahe Behandlung
nicht sichergestellt werden kann, können unkomplizi erte Erkrankungen im Ge-
sundheitsamt behandelt werden
Aids-/STD-Beratung
2005 2006 2007
Aids-/STD-Beratungsgespräche
davon
persönliche Beratungsgespräche
telefonische Beratungsgespräche
- online-Beratungen (Wert ab 2007)
1.798
1.265
533
2.187
1.228
959
1.969
1.242
634
93
HIV- Antikörpertests
davon
Frauen
Männer
603
273
330
590
275
315
595
285
310
TPPA-Tests
davon
- Frauen
- Männer
57
k.A.
k.A.
59
18
41
81
27
54
weitere Untersuchungen 49 71 49
Therapien 9 14 11
Weiterleitung an Facharztpraxen
(Wert ab 2007)
7
Ein weiterer Schwerpunkt in der Aids-/STD-Beratung ist die Primärprävention.
Präventionsaktivitäten in 2006/2007 :
Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,
Multiplikatorenfortbildungen etc.
- 77 Veranstaltungen, davon 30 in Schulen
Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem
Aktivitäten zum Weltaidstag in Kooperation mit der Aids-Hilfe Münster
Aidsprävention zu Karneval in Kooperation mit der Aids-Hilfe Münster
und der Taxizentrale
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 38
Theateraufführung zum Thema Aids in 4 Hauptschulen , sowie Vor- und
Nachbereitung in Kooperation mit Lehrerinnen und Le hrern und den
Schulsozialarbeiter/Innen
Präventionsveranstaltungen besonders in Schulen, Sp rachkursen etc und Mul-
tiplikatorenschulungen werden auch in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt
der Arbeit sein.
Konzeption des „Saunaprojekts“:
Das Saunaprojekt ist als Reaktion auf die epidemiol ogische Entwicklung ein
zielgruppenspezifisches Präventionsprojekt für Männ er mit Mann-Mann-
Kontakten. In Kooperation mit der Aids-Hilfe Münste r und einem Saunabetrieb
bietet das Gesundheitsamt ab September 2008 einmal im Monat ein Beratungs-
und Untersuchungsangebot vor Ort an.
In Münster ist die Zahl der HIV-Neudiagnosen seit J ahren relativ stabil. Das ist
auch als Ergebnis der konstanten Aufklärungsarbeit in Münster zu werten.
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird schwer-
punktmäßig von der Aids-Hilfe e.V. geleistet. Diese erhält jährlich einen städti-
schen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziffer 6)
4.2 Hygieneüberwachungen
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor-
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge-
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu
schützen. Die Arbeit des Gesundheitsamtes findet in regelmäßigen Begehun-
gen der Einrichtungen statt. Im Zuge dieser Ortster mine werden die Räumlich-
keiten besichtigt, Hygienepläne überprüft und eine gezielte Beratung und Auf-
klärung der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der notw endigen Hygiene-
standards und geeigneter präventiver Maßnahmen durc hgeführt. In diesem
Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, bereits im Vorfeld bei der Neu-
oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen beratend mitzuwirken, damit der
Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getragen werden kann und späte-
re Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden werden. Hoheitliche Maßnah-
men wie die Schließung von Einrichtungen werden nur dann ergriffen, wenn
erhebliche Gefahren für die Gesundheit abzuwenden s ind oder die vorgeschla-
genen Maßnahmen nicht befolgt werden.
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche Einrichtun-
gen , z.B.
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun-
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
Arztpraxen
- sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier-
cing-Studios, Tätowierer etc.)
- Alten- und Pflegeheime
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 39
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen
- Badeeinrichtungen
In manchen Fällen sind konkrete Überwachungsintervalle durch Rechtsver-
ordnung oder Erlass vorgeschrieben. Ist kein Turnus vorgegeben, hat das Ge-
sundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung des Risikos und der speziell en örtlichen Gegebenheiten
festzulegen. Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden Einrich-
tungen ergibt sich mit Blick auf die begrenzten Per sonalressourcen die Not-
wendigkeit einer risikogestuften Prioritätensetzung und einer sorgfältigen Pla-
nung der Aufgabendurchführung.
Anlassbezogene Überprüfungen werden durchgeführt, w enn dem Gesundheits-
amt Hinweise auf übertragbare Krankheiten oder Erkenntnisse über wesentliche
hygienische Mängel in einer Einrichtung vorliegen.
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men-
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist,
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen Hy-
gienevorschriften besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt ein Netzwerk zur Ver-
hinderung der Weiterverbreitung von MRSA (Methicill in resistenter
Staphylokokkus aureus) mit der Euregio Twen-
te/Achterhoek/Münsterland gegründet. Die Krankenhäu ser in Münster
sowie auch die Altenheime haben sich mit großem Erf olg engagiert und
die vereinbarten Qualitätsziele erreicht. Damit kon nte Münster einer
Forderung des Landesministeriums zur Netzwerkbildun g zuvorkommen
und übernimmt mit den umgebenden Kreisen eine Vorbi ldfunktion im
Umgang mit diesem Erreger.
Ein traditioneller Aufgabenschwerpunkt im Rahmen de r Hygieneüberwachung
ist die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster. Alle
Wasserversorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Dokumentation der
Wasserqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflic htet. Abweichungen sind
dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen Ge-
sundheit zu befürchten, prüft das Gesundheitsamt, w elche Abhilfemaßnahmen
zur Wiederherstellung der Wasserqualität erforderli ch sind oder ob gar weiter-
gehende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung der Wasse rversorgung, ange-
ordnet werden müssen. Darüber hinaus werden die Tri nkwasserversorgungsan-
lagen nach festgesetzten Intervallen auch vor Ort überprüft.
Für die Überwachung von Anlagen der Hausinstallation, aus denen
Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, hat da s Gesundheitsamt
ein Beratungs- und Überwachungsprogramm auf der Gru ndlage geeig-
neter stichprobenartiger Kontrollen erarbeitet und umgesetzt. In Vertei-
lungsleitungen der Trinkwasserversorgung und in der Hausinstallation
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 40
kann es erwiesenermaßen in erheblichem Umfang zur K ontamination
des Wassers durch hygienisch relevante Mikroorganis men kommen. In
der Praxis des Gesundheitsamtes Münster haben sich immer wieder
Fälle ergeben, in denen eindeutig eine Kontaminatio n des Trinkwassers
der Hausinstallation vorlag. Dabei handelte es sich um Krankenhäuser,
Arztpraxen, Altenheime, Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, Sportstät-
ten, Hotels, Kasernen und andere Einrichtungen sowi e um Privathaus-
halte. Daher wird die Wasserqualität aus Rohrleitun gen und Wasserauf-
bereitungsanlagen in öffentlichen Gebäuden wie z. B . Krankenhäusern
oder Altenheimen vom Gesundheitsamt Münster überwac ht. Dabei wer-
den die Werte gemessen, die sich in der Hausinstall ation verschlechtern
können, wie z. B. Legionellen, Keimzahlen und je na ch eingesetzten
Werkstoffen auch Schwermetalle. Bei der Überwachung der Hausinstal-
lationen war in den bisherigen Untersuchungen nicht selten ein vermehr-
tes Legionellenwachstum festzustellen. Sie stammen weit überwiegend
von Biofilmen auf Werkstoffen, die mikrobielles Wac hstum unterstützen.
Gesamtziel der Überprüfung und Überwachung durch da s Gesundheits-
amt ist, hier eine Prävention und eine gesicherte K ontrolle der Trinkwas-
ser-Hausinstallation herzustellen.
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasserver-
sorgungsanlagen stehen die Mitarbeiter/ Innen des G esundheitsamtes den An-
lagenbetreibern beratend zur Seite. Dies gilt sowoh l für die Betreiber von Klein-
anlagen und Anlagen der Hausinstallation als auch f ür die Stadtwerke Münster
GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne mit d em Gesundheitsamt
abgestimmt haben.
Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung
(einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)
2005 2006 2007
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen,
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun-
gen, Gemeinschaftsunterkünfte
84
85
116
Sonstige Einrichtungen
(Schulen, Kindergärten, Tageskliniken, Behinderten-
heime, etc. )
155
99
139
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas-
ser
- zentrale Wasserversorgungsanlagen
- Kleinanlagen
- Hausinstallationen
- Regenwasserversorgung
9
512
100
17
9
688
124
14
9
874
150
-
Schwimmbäder und Saunabetriebe 37 13 28
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern (Labore)
8
6
11
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen etc.
als auch im Rahmen der Wasserhygiene müssen von Sei ten des Gesundheits-
amtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet werden, um e ine hygienische Versor-
gung zu gewährleisten.
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung ange-
messene Gebühren .
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 41
4.3 Umweltmedizin
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d
Planungsverfahren
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Krankenhäusern, Heimen,
Schulen, Kindergärten, Lüftungsanlagen usw. unter u nwelthygienischen, ge-
sundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene und Gesundheitsvorsorge
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.
Das Gesundheitsamt beteiligt sich an Stellungnahmen, die die Stadt Münster im
Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren abzugeben hat,
wenn durch das Vorhaben gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt
werden. In diesen Fällen begutachtet das Gesundheit samt die gesundheitliche
Verträglichkeit des Vorhabens, z.B. im Rahmen von G enehmigungsverfahren
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, nach dem Ges etz über Umweltver-
träglichkeitsprüfung oder auch in Genehmigungsverfa hren für Labore nach
dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren
2005 2006 2007
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 121 122 134
Genehmigungen nach BImSchG 47 23 22
Genehmigungen nach GenTG 6 6 1
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif-
ten
7
32
39
Die Gutachten werden nach Aktenlage, zum Teil auch nach Ortsbesichtigung
oder Hinzuziehung von Experten erstellt.
Räumliche Planung und Fachpläne nehmen - zum Teil e rheblichen - Einfluss
auf die Gesundheit der Bevölkerung. Nachdem die Prü fung der Umweltverträg-
lichkeit als eingeführt und mit Routine ausgestattet angesehen werden kann, gilt
es nun zu betrachten, inwieweit die Gesundheit des Menschen im Planungs-
prozess Berücksichtigung findet.
Eine Prüfung auf Gesundheitsverträglichkeit (GVP) e ines Vorhabens kann als
Verfahrenselement innerhalb der Umweltverträglichke itsprüfung (UVP) alle As-
pekte des Gesundheitsschutzes bündeln. Im Zuge der ab 2004 rechtlich vorge-
schriebenen UVP für Programme und Pläne gewinnt sie dort an Raum und Be-
deutung. Die GVP kann aber auch unabhängig davon ei genständiges Pla-
nungselement sein, z.B. in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung
oder in der Verkehrsplanung (Verkehrsentwicklungspl äne, Infrastrukturpläne,
Planfeststellungsverfahren).
Im Zusammenspiel mit anderen städtischen Ämtern we rden seit 2007
Stellungnahmen vom Gesundheitsamt erarbeitet, um di e große Bedeu-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 42
tung der menschlichen Gesundheit bei Planungsvorhab en zu berück-
sichtigen und den Stellenwert des “Schutzgutes Mensch“ zu erhöhen.
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men
Das Gesundheitsamt beurteilt z.B. mögliche Gesundhe itsgefahren durch akute
Schadstoffbelastungen der Innen- und Außenluft, dur ch Schimmelpilze in In-
nenräumen oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durc h Mobilfunk, Gesund-
heitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Beraten we rden städtische Ämter und
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherren, Ingenieure und Architek-
ten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen.
Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen
Thematik
2005 2006 2007
Umweltmedizinische Beratungen (meist telefo-
nisch)
1429 2144 2290
Stellungnahmen zur Technik in Krankenhäusern 48 79 71
Stellungnahmen zur Schulhygiene 65 95 102
Stellungnahmen zur Wohnungshygiene und
Hygiene in öffentlichen Gebäuden
69 34 66
Stellungnahmen zu aktuellen Umweltbelastun-
gen
27 13 14
Stellungnahmen zur Problematik von Altlasten 4 5 14
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
14
23
26
Die Stellungnahmen/ Beratungen erfolgen persönlich oder schriftlich, oft nach
vorhergehender Ortsbesichtigung. Das telefonische B eratungsangebot ( Um-
weltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich in
Anspruch genommen.
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der Bevölkerung durch regel-
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2006/ 2007 waren u. a.
Blaualgen im Hiltruper See
Trinkwasserversorgung in Hotels
Metalle und Keime im Trinkwasser
Bedenken gegen Sodawasser-Sprudler
Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk (Aufgrund der Sorge betroffener
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war das Gesund-
heitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grü nflächen und Um-
weltschutz aufklärend tätig.)
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 43
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer-
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio-
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dienen
vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen Bestandszahlen und
der begrenzten Personalressourcen muss auch in dies em Aufgabenbereich die
Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein.
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit Arz-
neimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften, geneh-
migt Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Kra nkenhäusern und erteilt
Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind seit En de 2003 die Erlaubnisertei-
lung für den Versandhandel in Apotheken sowie seit November 2004 die Er-
laubniserteilung für den Arzneimittelgroßhandel in Apotheken hinzugekommen.
Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel (Drogerien, Su-
permärkte etc.) erworben werden. Auch diese unterli egen einer regelmäßigen
Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten und der Produkteinstufung.
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer Prüfungen an freiwilligen Pati-
enten erprobt werden, wird stichprobenartig die Beachtung der Patientenre chte
und der Durchführungsbestimmungen nach den Grundsät zen der guten klini-
schen Praxis und des Arzneimittelgesetzes in diesen Studien inspiziert. In
Münster ist die Zahl der klinischen Prüfungen wegen des Universitätsklinikums
Münster als größtes Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in anderen
kreisfreien Städten und Landkreisen.
Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Gefahrstoffverkehrs
2005 2006 2007
Gutachten zu Apothekenbauplänen 13 14 12
Apothekenbetriebserlaubnisse 9 5 4
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken 41 50 23
Erlaubniserteilungen Versandhandel 6 0 3
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 4 10 4
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten-
heimen
16 4 2
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln
11 18 72
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe 39 19 3
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti-
schen Produkten
31 35 10
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen 123 121 137
Überwachung klinischer Prüfungen 35 22 20
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei
Ärzten und auf Krankenhausstationen
26 1 5
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) - 3 -
Ordnungsrechtliche Maßnahmen 34 28 72
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln gehören, gelten zum Schutz
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 44
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.
Schließlich werden Erlaubnisse zum Einzelhandel mit Gefahrstoffen erteilt
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi-
alpharmazeutische Aufgaben wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung,
Information und Beratung der Bevölkerung über einen verantwortlichen Um-
gang mit Arzneimitteln.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale s des Landes NRW
hat 2007 beschlossen, die Aufgaben der Klinischen P rüfungen auf kom-
munaler Ebene zu zentralisieren. Voraussichtlicher Standort wird die
Stadt Düsseldorf sein. Die endgültige Entscheidung wird 2008 erwartet.
4.5 Gesundheitsfachberufe
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich-
keit für die Durchführung der staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Heil-
und Hilfsberufen und die Erteilung von Erlaubnissen zur Führung der Berufsbe-
zeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung der Land esregierung den Gesund-
heitsämtern übertragen worden. Im Vordergrund der A rbeit steht nicht die ho-
heitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, sonde rn der Gedanke der Quali-
tätssicherung in der Berufsausübung.
In der Medizinaldatei werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt, Zah n-
arzt, Apotheker und die der verschiedenen nichtärzt lichen Heil- und Hilfsberufe
(Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in der Stadt M ünster mit dem ersten
Wohnsitz gemeldet sind.
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen in den
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver-
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte der i n der Stadt angesiedelten
25 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen B erufsgruppen zusammen-
hängt:
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 45
Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung
2005 2006 2007
Diätassistent/-in 16 30 36
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und
Krankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle-
ger)
191 223 239
Krankenpflegehelfer/-in 15 14 13
Physiotherapeut/-in 148 182 179
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 51 58 46
Logopäde/-in 12 16 14
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 46 51 36
Ergotherapeut/-in 100 129 120
Rettungsassistent/-in 142 116 129
Orthoptist/-in 8 1 0
Hebamme/Entbindungspfleger 0 11 14
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in
Psychiatrie
10 0 5
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 2 0 0
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger
Intensivpflege und Anästhesie
41 20 34
Podologe/in 3 5 0
Gesundheitsaufseher/-in / Hygienekontrolleur/-in * 0 0 0
* neue Bezeichnung ab 28.04.2005 Summe 785 856 865
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten. Wegen
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions-
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern .
Erlaubnisse nach § 44 IfSG
2005 2006 2007
Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
18
7
7
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund-
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder und
entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Dies i st in der Regel eine Ärz-
tin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amtsap otheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 46
Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in der Zuständigkeit
des Gesundheitsamtes
2005 2006 2007
Anzahl Schulen 29 29 25*
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer)
38 37 38
Anzahl Prüflinge
davon
1.548 1.385 1.474
Diätassistent/-in 16 25 43
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 219 227 276
Krankenpflegehelfer/-in 15 15 14
Physiotherapeut/-in 162 210 201
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 55 64 54
Logopäde/-in 13 15 14
Ergotherapeut/-in 111 137 124
Orthoptist/-in** 9 0 0
Rettungsassistent/-in 216 174 123
Rettungssanitäter/-in 474 344 351
Rettungshelfer/-in 156 90 181
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 49 51 39
Hebamme/Entbindungspfleger** 0 13 15
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in
Psychiatrie**
12 0 5
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst** 0 0 0
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und A-
nästhesie
41
20
34
* Es wurden 4 Münsteraner und eine externe Schule zu einer gem. Schule mit Sitz in
Münster (Zentralschule für Gesundheitsfachberufe St. Hildegard) zusammengefasst.
** Lehrgänge finden nicht jährlich, sondern in größeren Zeitabständen statt
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 47
5. Gesundheitshilfen
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für psy-
chisch auffällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler Dro-
gen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das Gesu ndheitsamt besondere ziel-
gruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Wochene nden steht ein mit städti-
schen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst
Die nachfolgende Tabelle zeigt die weiterhin hohe Inanspruchnahme des Sozi-
alpsychiatrischen Dienstes:
Daten Sozialpsychiatrischer Dienst*
2005 2006 2007
Klienten insgesamt
davon
Frauen
Männer
1.807
857
910
40
1.754
844
856
54
1.753
840
889
24
Erstkontakte
Frauen
Männer
827
388
407
32
728
361
345
22
836
347
361
128
Hausbesuche
1.252 1.022 1.149
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt
933 793 862
Betreuungsanregungen /Gutachten /
Stellungnahmen
135 100 88
Kriseninterventionen
118 89 90
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle)
152 152 403
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
In 2007 wurde mit der Fortschreibung des Handlungs programms zur
Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Ver sorgung und der
Integration von psychisch kranken Menschen in Münst er (Gesundheits-
bericht Band 13) das Aufgabenfeld des Sozialpsychia trischen Dienstes
detailliert dargestellt.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 48
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort
Das Gesundheitsamt hält weiterhin ein Abstinenz-ori entiertes Hilfsangebot für
Konsumenten illegaler Drogen vor, jetzt eingebunden in den Sozialpsychiatri-
schen Dienst. Im Rahmen von „Therapie und Hilfe sofort“ werden behand-
lungswillige Klienten in den qualifizierten Entzug, ggf. mit nachfolgender Ent-
wöhnungsbehandlung vermittelt oder ihnen werden son stige Unterstützungen
und Hilfen angeboten. Das Angebot richtet sich vor allem an junge Drogenab-
hängige, deren Motivation noch sehr labil ist, die durch lange Warte- und Ver-
mittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt zu den
klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.
Therapie und Hilfe sofort
2005 2006 2007
Soforthilfe-Sprechstunden
65
84 49
Hilfesuchende (Interessierte Personen)
davon
- Frauen
- Männer
42
8
34
31
19
12
24
19
5
Ergebnis der Beratungen
- Vermittlung in qualifizierten Entzug mit anschlie-
ßender Entwöhnung
- Vermittlung in den qualifizierten Entzug
- Vermittlung in die ambulante Therapie
- Vermittlung in die Substitution
- Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen
- Beratungsgespräch
7
11
1
3
8
12
10
4
0
0
4
13
3
6
1
0
5
9
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy-
chosoziale Krisennotdienst zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten.
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot-
dienst des AK Psychiatrie geregelt, die Dienstplangestaltung u nd Finanzierung
obliegen dem Gesundheitsamt.
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den Notdienst jeweils von
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen oder klinischen Bereich
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera-
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen
werden kann.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 49
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden
2005 2006 2007
Anzahl Einsätze
davon
Frauen
Männer
362
116
244
116
2
462
178
269
187
6
535
233
359
175
1
Seit 2004 zeigt sich eine deutliche Zunahme der Ina nspruchnahme des Krisen-
notdienstes, die inzwischen zu einer Verdopplung de r durchschnittlichen Inan-
spruchnahme geführt hat. Die Bewältigung der Folgen dieser Entwicklung so-
wohl für die notdiensttuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für den
städtischen Haushalt sind inzwischen Gegenstand int ensiver Bemühungen der
Verwaltung und des Arbeitskreises Psychiatrie.
Der städtische Zuschuss lag in den Jahren 2005, 200 6 und 2007 zwischen
41.263 € und ca. 48.000 €.
5.2 Sonstige sozialmedizinische Hilfen
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am Gesundh eitsamt
der Stadt Münster
Das Gesundheitsamt bietet seit vielen Jahren auf de r gesetzlichen Grundlage
des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst aufsuchende Gesund-
heitshilfen für Menschen an, die wegen ihres körper lichen, geistigen oder seeli-
schen Zustandes oder aufgrund sozialer Umstände bes onderer gesundheitli-
cher Fürsorge bedürfen.
Im Rahmen dieser Arbeit wird seit 2004 ein besonder er Schwerpunkt im Be-
reich der Unterstützung von Schwangeren, jungen Müt tern und Säuglingen ge-
setzt basierend auf der Überzeugung, dass die Weich en für eine lebenslange
Gesundheit bereits in der Schwangerschaft bzw. im e rsten Lebensjahr eines
Kindes gestellt werden müssen.
So wurde das Modellprojekt Familienhebamme initiier t. Eine Hebamme mit ei-
gener Migrationsvorgeschichte und umfassenden Sprac hkenntnissen betreut
seitdem Schwangere und junge Mütter mit besonderem Unterstützungsbedarf
mit ihren Kindern. Dabei setzt die Betreuung möglic hst schon in der Schwan-
gerschaft ein und dauert maximal bis zum ersten Geb urtstag des Kindes. The-
men wie Vorsorgeuntersuchungen für die ganze Famili e, Familienplanung, Un-
terstützungsmöglichkeiten für Familien, gesunde Ern ährung, Pflege und Förde-
rung von Kindern werden immer wieder aufgegriffen u nd so nach und nach in
den Familienalltag integriert. Auch schwierige Them en wie Gewalt in der Ehe,
Drogenprobleme und Trennungen in der Partnerschaft können im geschützten
Raum sensibel angegangen werden. So profitieren nic ht nur die Mutter und der
Säugling, sondern die gesamte Familie von der Hilfe . Der Betreuungszeitraum
wird im Einzelfall festgelegt. Während dieser Zeit wird immer versucht, die Müt-
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 50
ter in Krabbelgruppen, Sprachkursen oder Beratungseinrichtungen in den Stadt-
teilen anzubinden, um die soziale Vernetzung zu fördern.
Zu Beginn des Projektes wurden überwiegend Frauen in den Übergangseinrich-
tungen der Stadt Münster betreut. Schnell jedoch wu rden auch die Bedarfe in
den Stadtteilen und auch in deutschen Familien deut lich. Durch die finanzielle
Unterstützung durch die Franz Bröcker-Stiftung konn te das Projekt ausgeweitet
und bis Ende 2008 finanziell abgesichert werden.
Im Jahr 2007 wurden 90 Frauen im Projekt betreut. Da eine Hebamme
diese Arbeit alleine nicht mehr leisten kann, wurde eine weitere He-
bamme für die Hausbesuche gewonnen, die ebenfalls d ie Zusatzausbil-
dung zur Familienhebamme durchlaufen hat. Jede Betr euung umfasste
durchschnittlich acht Hausbesuche (nach der 8. Lebenswoche).
Die Zahl der Fälle, die vom Amt für Kinder, Jugendl iche und Familien an die
Familienhebammen vermittelt wurden, stieg kontinuie rlich. Die Hinzuziehung
der Familienhebamme zur sozialpädagogischen Familie nhilfe ermöglicht eine
umfassendere Hilfe für Mutter und Kind und hat in E inzelfällen die drohende
Herausnahme des Kindes aus der Familie verhindern können.
Insgesamt kann das Modellprojekt Familienhebamme al s erfolgreich bezeichnet
werden. Es trägt dazu bei, Müttern und Kindern eine n guten Start in ein gesun-
des Leben zu ermöglichen und Familien zu stärken. G erade in Zeiten von täg-
lich zunehmenden Pressemeldungen über Kindesmisshan dlung und Verwahr-
losung bietet dieses Projekt die Chance, Fällen wie diesen aktiv vorzubeugen.
Die Kooperation von Gesundheitshilfe und Jugendhilfe ist hier wesentlich.
Da das Projekt von allen Beteiligten als wichtiger Baustein in den Gesundheits-
hilfen eingestuft wird, wird die Möglichkeit der we iteren Finanzierung zurzeit
geprüft.
5.2.2 Weitere sozialmedizinische Hilfen
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitshilfen einen Schwerpunkt
auf die Förderung von gruppenbezogenen und lebensra umbezogenen Ansät-
zen. Ziel ist es, nachhaltige gesundheitliche Verbe sserungen vor allem für be-
nachteiligte Personen bzw. Bevölkerungsgruppen zu erreichen und die knappen
Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Daz u werden gemeinsame
Projekte mit städtischen und / oder anderen Koopera tionspartnern initiiert und
umgesetzt. Menschen, die trotz des gut ausgebauten gesundheitlichen Regel-
versorgungssystems keinen Zugang zur medizinischen Versorgung finden (z.B.
Migrantinnen und Migranten mit sprachlichen Barrier en, deutsche Familien mit
schwierigem sozialen Hintergrund, wohnungslose Mädc hen, Frauen und Män-
ner mit gesundheitlichen Problemen) werden vor Ort aufgesucht und mit der
Zielsetzung unterstützt, sie an das medizinische Re gelversorgungssystem an-
zubinden und gesundheitsrelevantes Verhalten zu för dern. Dies erfolgt in enger
Kooperation mit den vor Ort tätigen Sozialarbeiteri nnen und Sozialarbeitern und
den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 51
Insbesondere sind hier für 2006 und 2007 zu nennen:
Hausbesuche bei Familien bzw. Personen mit gesundh eitlichen Pro-
blemstellungen (126 Hausbesuche in 2006, 115 in 2007)
Ein regelmäßiges Sprechstundenangebot für Mädchen und junge Frau-
en in der Streetwork (Jugendeinrichtung des Amtes f ür Kinder, Jugendli-
che und Familien)
Sprechstunde im Stadtteil Coerde (14-tägig) zu Fra gen der Gesundheit,
Ernährung und Hygiene (111 Besucher in 2006, 68 in 2007)
Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ für Kinder und Ju-
gendliche in städtischen Übergangseinrichtungen (22 Veranstaltungen
mit 176 Kindern in 2006, 9 Veranstaltungen mit 79 Kindern in 2007)
Beratung der MitarbeiterInnen der Stadtteilwerksta tt Nord bei gesund-
heitlichen Problemen von dort betreuten Jugendlichen
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 52
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
(produktübergreifende Darstellung)
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande-
ren im Rahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe
tätigen Vereinen und Initiativen soll – wie bereit s an verschiedenen Stellen die-
ses Berichtes erwähnt und beschrieben – zu einer Ve rbesserung der gesund-
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi-
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni-
schen Krankheiten und Behinderungen sowie in Schwan gerschaftskonfliktfällen
unterstützen:
Zuschüsse an Freie Träger in den Haushaltsjahren 2005 – 2007
Träger
Förderungsart Zuschuss
2005 in €
Zuschuss
2006 in €
Zuschuss
2007 in €
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und Sach-
kostenzuschuss für
Psychosoz. Zentrum
198.680
198.680
198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V.
Sachkostenzuschuss 3.580 3.580 3.580
Krisenhilfe e.V.
Pauschalzuschuss 92.030 92.030 92.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und
Sachkostenzuschuss
58.060
58.060
58.060
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
- Diakonisches Werk Münster
- Caritasverband für die Diözöse Münster e.V.
Pauschalzuschuss
215.240
215.240
215.240
AidsHilfe Münster e.V.
Pauschalzuschuss 127.820 127.820 127.820
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V.
Pauschalzuschuss 30.680 30.680 30.680
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung e.V.
Personalkostenzu-
schuss
19.980
19.980
19.980
Verein für Mototherapie und psycho-motorische
Entwicklungsförderung e.V.
Leistungsvereinba-
rung (seit 2006)
46.020
46.020
46.020
donum vitae Münster e.V.
Pauschalzuschuss 23.770 23.770 23.770
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familien-
planung, Sexualpädagogik und Sexualberatung
e.V.
Pauschalzuschuss 95.740 95.740 95.740
Schwangerenberatung Diakonisches Werk Müns-
ter
Pauschalzuschuss
5.600
5.600
5.600
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schwan-
gerschaftsberatung
Pauschalzuschuss
6.710
6.710
6.710
Fördersumme
923.910
923.910
923.910
Aufgrund der 2006 vom Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierung (Ratsvorlage Nr.
V/0025/2006) erfolgt keine Steigerung der Zuschussbeträge bis einschließlich 2009.
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 53
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation
Der Stellenplan der Stadt Münster wies für das Gesu ndheitsamt im Haushalts-
jahr 2006 insgesamt 64,72 Stellen und im Haushaltsplan 2007 noch 63,49 Stel-
len aus.
Damit hat sich die Zahl der Planstellen im Gesundhe itsamt seit dem Jahr 2000
von damals 71,83 Stellen im Zuge verschiedener Kons olidierungsprogramme
um 8,34 Stellen reduziert. Das bedeutet eine Einsparung von knapp 12 %
der Stellen innerhalb von 7 Jahren.
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.07 insge samt 78 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil ca. 74 v.H . und der Anteil
der Teilzeitbeschäftigten ca. 42 v.H. betrug.
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch Multiprofessionalität .
rund 15 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundhe itsamt vorzufinden
und bilden ein hohes fachliches Potential:
1 Apotheker 4 Diplom-Heilpädagogin
2 Facharzt/Fachärztin für 5 Diplom-Oecotrophologe /-in
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
6 Diplom-Psychologin
Psychotherapeutin
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Kinder- und Jugendmedizin
7 Diplom-Sozialarbeiter/in
Diplom-Sozialpädagoge/in
Kinder- und Jugendpsychiatrie 8 Erzieherin
Neurologie, Psychiatrie 9 Hygienekontrolleur/-in
Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in
Zusatzbezeichnungen 11 Gesundheitswissenschaftler
Betriebsmedizin 12 Med.-technische Assistentin
Rehabilitationswesen 13 Verwaltungsberufe
Sozialmedizin 14 Zahnarzt
Umweltmedizin 15 Zahnarzthelferin
Psychotherapie
3 Arzthelferin
Die Organisationsstruktur mit Stand v. 31.12.2007 ist auf der folgenden Seite
abgebildet.
Umweltbezogener
Gesundheitsschutz
Dorothee Schumacher-
Boysen
Kirsten Schenck-de Boer
Dr. Rainer Neumann
Fachstelle Hygiene und
Gesundheitsaufsicht
Ruth Rentelmann*
Udo Hansel
Jutta Fiege
Edmund Wilp
Antje Klemann
Ingo Bärens
Uwe Bettendorf
Arzneimittelüber-
wachung, Sozial-
pharmazie
Jochen Hendrichs
Fachstelle Vorsorgen-
de, begleitende und
nachsorgende Hilfen
für psychisch Kranke
und Suchtkranke
Mechthild Imhorst
Andreas Korn
Anke Querfurth
Frank Weber
Lydia Hackmann
Oliver Faust
Kinder- und Jugend-
psychiatrie
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann
Verwaltungsangele-
genheiten,
DV-Kordination,
Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen
Agnes Zumvenne-Koch
Ines Pietsch
Sabine Heße
Bernd Dreyer
NN
Abteilung 53.2
Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Dr. Jürgen Guggenmos
Tel. 492 5410
Abteilung 53.3
Infektionsschutz und
Umwelthygiene
Dr. Michael Lürwer*
Tel. 492 5330
Abteilung 53.4
Sozialpsychiatrischer
Dienst
Dr. Eckhard Gollmer
Tel. 492 5350
Sekretariat/Arzthelferin
Sybille Dreher-Meusch
Sabine Wies
Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst
Dr. Axel Iseke
Dr. G. Schulze Dieckhoff
Dr. Marianne Guggenmos
Dr. Wagner-Bohn
Ute Hochschulz
Hedwig Kock
Cornelia Kortenjann
Sekretariat/Arzthelferin
Heike Schaper
Sekretariat
Yvonne Benda
Abteilung 53.5
Gesundheitsplanung und –
förderung, Verwaltung
Dr. Claus Weth
Tel. 492 5302
Ortsnahe Koordinie-
rung, Sekretariat Ge-
sunde Städte-Netzwerk
Christine Menke
Brigitte Kempe
Gesundheitshaus
Jörg Espei
Angela Osthues
Fachstelle Sozialmedi-
zinische Beratung und
Hilfen
Dr. Dagmar Schwarte
Monika Brosda
Dagmar Arnkens-
Homann
Abdolkarim Mashkoori
Hiltrud Noll
Sekretariat
Gabriele Growe
Abteilung 53.1
Ärztl. Beratungs- und Unter-
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge
Dr. Joachim Alexewicz
(Betriebsmediziner)
Tel. 492 5310
Sekretariat/Arzthelferin
Gabriele Rosing
Ärztlicher Untersu-
chungsdienst
Dr. Elisabeth Drerup
(Betriebsmedizinerin)
Tbc-Beratung und
-untersuchung
Dr. Christoph Cassier*
Angelika Stegemann
Elfriede Schweifer
Funktionsdiagnostik,
Labor etc.
Elisabeth Böckermann
Ingeborg Rüsing
Amtsarztbüro
Marie-Theres Stotter
Mechthild Eversmann
Petra Kemper
Kinder- und Jugend-
zahnpflege
Dr. Peter Noch
Veronika Eli
Vera van Essen
Birgit Mense Stand: 31.12.07 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig
Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen
Maria-M. Ziemen-Pittino
Cita Reuter
Gabriele Aretz
Claudia Brückerhoff
Stefanie Kaltmeyer
Inge Osterhaus
Renate Winter
Andrea Spliethoff
Sabine Böhm-Heidemann
Reinhild Ender
Marion Kamp
Rosmarie Nieters
Brigitte Franke-Lohmöller
2. Budgetübersicht
Haushaltsjahr 2007
Gesamtausgabe
volumen des städtischen Haushalts 2007 in €
(Ansatz Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
843.709.000
Budgetansatz des Gesundheitsamtes
unmittelbar bewirtschaftet (Verwaltungshaushalt
ohne Personalkosten)
Vergleich zu 2006
Budgetansatz 2006 (unmittelbar bewirtschaftet)
* Differenz:
absolut in €
in v.H.
5.295.150
1.636.360
1.385.980
250.380
18,07
* Die Differenz ergibt sich hpts. aus der zusätzliche n Landesmittelverwaltung für
den Bereich der Aids- und Suchtbekämpfung sowie für den Beginn des dreijährigen
Projektes „Bundeswettbewerb: Besser essen - mehr bewegen“
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber
dem Vorjahr nach Bereichen:
Unterab-
schnitt
Bezeichnung Ansatz
2006
€
Ansatz
2007
€
4140 Sonstige Hilfen in besonderen Lebens-
lagen
1.000
0
5000 Gesundheitsverwaltung 303.300 557.960
5400 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen
im Kindes- und Jugendalter
14.450
15.750
5410 Förderung Freier Träger im Gesund-
heitswesen
923.910
923.910
5420 Gesundheitshaus 43.160 38.940
5440 Sonstige Einrichtungen der Gesund-
heitspflege
101.160
99.800
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben:
1.636.360
Finanzierung (Ansatz in €)
Gebühren und weitere Einnahmen
G ebühren
Geldbußen
Nutzungsentschädigung
308.100
1.500
3.200
312.800
Erstattungen
Land
DRK
Krankenkassen
Innerstädtisch
83.920
7.150
44.130
26.300
161.500
Zuweisungen
Bundesmittel
Landesmittel
sonst. Bereiche
144.250
142.700
13.440
300.390
Summe der eigenen Einnahmen
= 47,34 % der unmittelbar durch das Gesundheitsamt
bewirtschafteten Ausgaben
774.690
Geschäftsbericht 2006/2007
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 56
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2006 und 2007
Die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragestel-
lungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des G esundheitsamtes. Dies ge-
schieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontakte n zu Bürgerinnen und Bür-
gern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Gesundheitsamt hat eine Internet-Seite aufgebau t, die über die Angebote
des Amtes und über aktuelle Veranstaltungen oder wi chtige Entwicklungen in der
Gesundheitspolitik informiert: www.muenster.de/gesundheitsamt
.
In 2006/2007 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter
publiziert oder neu aufgelegt:
Hilfen für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche –
Wegweiser zu Angeboten und Einrichtungen einschließ lich der Frühförde-
rung in Münster (überarbeitete Neuauflage)
Programmhefte des Gesundheitshauses für jedes Ha lbjahr
Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiter entwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integr ation von psy-
chisch kranken Menschen in Münster (Gesundheitsbericht Band 13)
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presseinf or-
mationen (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den verschie-
denen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 57
4. Standorte des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.
Seit Dezember 1999 ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im
Gebäude der Franz Bröcker - Stiftung an der Stolb ergstraße 2a untergebracht.
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra-
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege
10. Hier haben die Geschäftsführung des Gesundheits hauses und zwei weitere
Mitarbeiterinnen der Abteilung „Gesundheitsplanung und -förderung, Verwaltung“
ihren Arbeitsplatz.
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte Zugänge, Aufzüge und
Toilettenanlagen.
Gesundheitsamt
Gebäude Stühmerweg 8
Abteilung Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Gebäude Stolbergstraße 2a
Gesundheitshaus
Gasselstiege 13
Geschäftsbericht 2006/2007
Seite 58
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Gesundheitsamt
Redaktion: Christian Conze
Münster, Juli 2008
Berichtsvorlage
1553 Zeichen
V/0553/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2006/2007 Beratungsfolge 12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht 20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Gesundheitsamt legt hiermit seinen dritten Geschäftsbericht (früher: Arbeitsbericht) vor. Der Bericht erscheint ausnahmsweise in Form einer „Doppelberichterstattung“ für die Jahre 2006 und 2007. Er vermittelt einen vertieften Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesund- heitsamtes in den beiden zurückliegenden Jahren. Der Geschäftsbericht enthält ¾ im I. Teil eine kurze Beschreibung der Produktstruktur des Gesundheitsamtes, ¾ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Arbeitsfelder / Produkte in den Jahren 2006 und 2007, ¾ im III. Teil einen Überblick über die Organisationsstrukturen sowie das Budget. Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe- richterstattung. Er ersetzt auch nicht die anlassbezogen erstellten themenspezifischen Einzelbe- richte, Vorlagen oder Sonderpublikationen des Gesundheitsamtes. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2006/2007 Vorlagen-Nr.: V/0553/2008 Auskunft erteilt: Herr Conze Ruf: 492-5375 E-Mail: Conze@stadt-muenster.de Datum: 01.07.2008 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Stühmerweg 8
- Stolbergstraße 2a
- Gasselstiege 10
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0553/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37