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V/0281/2026

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte

Vorlagen 24.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.06.2026, TOP 5.1

Anlage 1 Richtlinien Zuschüsse Münster-Mitte

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Richtlinien Zuschüsse Münster-Mitte

5994 Zeichen

Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen 
in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Verei-
nigungen und Initiativen legt die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Verfahrensgrundsätze für 
die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf der Grundlage des § 37 Ab-
satz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest. 
 
2. Förderfähig sind Projekte, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchgeführt werden und die sich 
ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Münster-Mitte richten. Der 
besondere bezirkliche Bezug ist darzulegen. 
 
3. Die Art des Projekts ist nicht festgelegt. Vorrangig werden neue Projekte gefördert, die Vor-
bildcharakter haben und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thema-
tisch, methodisch, in ihrer Art oder Umsetzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Ver-
anstaltungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht.  
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung 
von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Mig-
ranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt ha-
ben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte gelegt; ausschließlich 
konsumierende Projekte werden in der Regel nicht gefördert. Die Förderungswürdigkeit ist bei 
der Antragstellung darzulegen.  
 
4. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind öffentliche 
Einrichtungen und städtische Ämter. 
 
5. Die Förderung eines Projekts durch private Geldgeber (Sponsoren etc.) oder durch andere 
städtische Stellen sind keine Ausschlusskriterien für eine Förderung. Die Förderung durch die 
Bezirksvertretung Münster-Mitte erfolgt aber stets nachrangig. Die Fördermöglichkeiten ande-
rer städtischer Stellen sind in voller Höhe auszuschöpfen. Bei der Antragstellung sind alle Ein-
nahmen und Ausgaben in einem Kosten- und Finanzplan anzugeben. 
 
6. Die Anträge sind bis zum 31.12. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres zu stellen. 
Dazu sind die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke zu verwenden. Die Verwaltung 
informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. Anträge müssen vor 
Projektbeginn gestellt werden. Über die Möglichkeit unterjähriger Antragstellungen bzw. die 
Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte.

2 
7. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen verwendet werden.  
 
8. Die einzelnen Zuschüsse sollen in der Regel 500,- Euro nicht unterschreiten. Der Höchstbe-
trag eines einzelnen Zuschusses sollte 5.000,- Euro bzw. 50 % des bei den Haushaltsbera-
tungen festgelegten Ansatzes für die Zuschüsse an örtliche Vereine nicht überschreiten. Die 
Höhe der Zuschüsse kann sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel orientieren. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte bereitet die Ent-
scheidung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vor.  
 
9. Basis für die Berechnung des Zuschusses sind grundsätzlich die für das Projekt tatsächlich 
geleisteten Zahlungen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personalkosten für hauptamtliche 
Kräfte bzw. bereits durch den Antragsteller bereitstehende, finanzierte Sachkosten und Res-
sourcen (z. B. Räume, Materialien), die unabhängig vom Projekt bestehen bzw. finanziert sind. 
Die Empfänger eines Zuschusses haben sich grundsätzlich mit einem Eigenanteil von mind. 
20 % der tatsächlichen Ausgaben an dem Projekt zu beteiligen. Zuschüsse Dritter und Spen-
den sind kein Eigenanteil im Sinne dieser Richtlinien. Als Eigenanteil kann der ehrenamtliche 
Arbeitseinsatz von Mitgliedern (nicht von hauptamtlichen Kräften) als fiktive Ausgabe aner-
kannt werden. Dieser ist dann darzulegen. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtlichen 
Arbeitseinsatz darf die Höhe des Eigenanteils nicht überschreiten. 
 
10. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss insbesondere nicht auf eine jährlich wie-
derkehrende Förderung. 
 
11. a) Bei einem Zuschuss über 500,- Euro erfolgt eine Abschlagszahlung von 50 % des Zu-
schusses, sobald die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Zuschussentscheidung getrof-
fen hat. Der restliche Betrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.  
b)  Ansonsten erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in einer Summe, sobald die Durchfüh-
rung des Projekts angezeigt wurde. 
 
11. Nach Abschluss des Projektes muss bei einem bewilligten Zuschuss ab 500,- Euro innerhalb 
von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis der Bezirksverwaltung Münster-Mitte vorgelegt 
werden. Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzuführen und zu belegen. Sofern bei der Prü-
fung der Verwendungsnachweise eine Überzahlung festgestellt wird (die Einnahmen unter Be-
rücksichtigung des Eigenanteils übersteigen die Ausgaben), wird der Zuschuss der Bezirks-
vertretung Münster-Mitte entsprechend gekürzt und der Differenzbetrag zur Auszahlung gem. 
Ziffer 12 zurückgefordert bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn der Verwendungsnachweis un-
vollständig ist. Auch bei einem erkennbar unwirtschaftlichen Einsatz kann der Zuschuss zu-
rückgefordert werden. Liegt ein Verwendungsnachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, 
behält sich die Bezirksvertretung Münster-Mitte vor, die Zuschusszusage zurückzunehmen 
und/oder bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern. 
 
12. Die Richtlinien treten am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft und gelten erstmalig für die 
Zuschussgewährung im Jahr 2016.

Beschlussvorlage

2568 Zeichen

V/0281/2026 
V/0281/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates und fördert folgen-
de Projekte: 
 
• Ausbau/Neubau einer Ausgabestelle am neuen Standort 
1.000 € für Futterhilfe Münster e. V. 
 
• Zaunanlage für die Vereinsfläche am Hawerkamp 
1.000 € für Münster Skateboarding e. V.  
 
• Anschaffung von Sachmitteln für die Obdachlosenhilfe am Bremer Platz 
1.100 € für Sützpfeiler.org e. V. 
 
• Sportfest SC Münster 08 „Gemeinsam in Bewegung!“/“Sportlichste Grundschule im Bezirk“ 
500 € für Sportclub Münster 08  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Transferaufwendungen    
Zeile 15  2026 3.600 € danach noch 
verfügbar  
6.400 € 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
07.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierkes  
Telefon: 492-3362 
Dierkes@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0281/2026 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretungen sind für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig (§ 37 Absatz 1 lit. d Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen). Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Be-
zirksvertretung Münster-Mitte beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster -Mitte hat die eingegangenen Anträge bewertet und 
eine Bewilligung von Zuschüssen empfohlen.  
 
Die Projekte der Vereine Futterhilfe Münster, Münster Skateboarding, Stützpfeiler.org und SC Müns-
ter 08 erfüllen die Voraussetzungen nach den Richtlinien und werden durch die Bezirksvertretung 
Münster-Mitte gefördert.  
Das Sportfest des SC Münster 08 wird aufgrund des neuen Wettbewerbs „Sportlichste Grundschule 
im Bezirk“ als förderungswürdig angesehen, da jährlich wiederkehrende Veranstaltungsformate nach 
den Richtlinien in der Regel nicht berücksichtigt werden.  
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonsti-
ge Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte

Beratungsverlauf (1)

02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0281/2026
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2026
Erstellt
24.04.2026 10:12