Mandari Insight

2272/2025

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich - Haushaltsjahr 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 27.08.2025

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 28.08.2025, TOP 5.4

Anlage 4_Förderung Rat und Tat 2025

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Anlage 1_Förderung Autismus 2025

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Anlage 8_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 2025

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Anlage 2_Förderung FAAK 2025

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Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 2025

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Anlage 5_Förderung SHG Prostata Köln_Sued 2025

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AnlageA Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6_Förderung TX Köln 2025

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Anlage 7_Förderung Vision 2025

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Anlage 9_Förderung Stotterer-Selbsthilfe Köln 2025

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Anlage 4_Förderung Rat und Tat 2025

2524 Zeichen

1
 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
          Anlage 4 
 
1. Antragsteller*in: Rat und Tat e.V. - Hilfsgemeinschaft für An-
gehörige von psychisch Kranken 
"Worringer Bahnhof" 
Kempener Straße 135 
50733 Köln 
Antragsdatum: 15.11.2024 / 30.06.2025 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Verein (seit 1985), mit z. Zt. 176 Mitgliedern, will zur Verwirklichung einer gemein-
denahen Psychiatrie beitragen, wie sie in der Psychiatrie-Enquête der Bundesregie-
rung von 1975 vorgezeichnet wurde. Er will eine Lobby schaffen für die von psychi-
schen Krankheiten betroffenen Familien. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation 
der psychisch Kranken und ihrer Angehörigen sowie der Abbau von Vorurteilen und 
Diskriminierungen, die eine Integration der Betroffenen behindern. Folgende Möglich-
keiten bietet der Verein an: 
8 wöchentliche Gesprächskreise für Angehörige von psychisch Kranken und 1 monat-
licher Gesprächskreis für Kinder und Geschwister von psychisch Kranken, Einzelbe-
ratung von Angehörigen (persönlich, telefonisch und per Internet), Mitarbeit in der Psy-
chosozialen Arbeitsgemeinschaft Köln, Freizeitangebote für die Mitglieder*innen und 
Gäste aus den Gesprächskreisen, Ermutigungs-Training für Angehörige, Informations-
veranstaltungen mit Video-Dokumentation und Diskussion über therapeutische Ver-
fahren in der Psychiatrie (für Angehörige und Mitarbeiter*innen ambulanter Dienste). 
Außerdem verwaltet der Verein in treuhänderischer Trägerschaft die „Kölner Stiftung 
für psychisch Kranke und ihre Angehörigen“ und den Kölner Förderverein für psy-
chisch Kranke und ihre Angehörigen e. V. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde ein Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 9.000,00 € und ein 
Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € = 12.000,00 € ausgezahlt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025:  
Miete 9.800,00 €  
Sachausgaben 18.300,00 €  
insgesamt 28.100,00 €  
Einnahmen 15.000,00 €  
Finanzierungslücke 13.100,00 €  
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Die Selbsthilfegruppe Rat und Tat e.V. beantragt einen Sachkostenzuschuss von 
3.300,00 € und einen Mietkostenzuschuss von 9.800,00 € = 13.100,00 €.  
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 12.800,00 € vor, die 
sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkosten-
zuschuss in Höhe von 9.800,00 € zusammensetzt.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (12.000 €) = 9.000,00 € 
ausgezahlt.

Anlage 1_Förderung Autismus 2025

2027 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
           Anlage 1 
 
 
1. Antragsteller*in: autismus Köln/Bonn e.V. 
Regionalverband zur Förderung 
von Menschen mit Autismus 
Neusser Straße 786 
50737 Köln 
  
Antragsdatum: 19.12.2024/24.03.2025 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Regionalverband ist seit 1984 eine Selbsthilfegruppe betroffener Eltern (zurzeit 68 
aktive Mitglieder), die autistische Kinder im Alter von 2 bis 55 Jahren haben. Autismus 
ist eine hirnorganische Schädigung, die sich im Bereich der Wahrnehmung und der 
Wahrnehmungsverarbeitung auswirkt. Die betroffenen Familien brauchen Hilfe in 
Form von Beratung, Betreuung und Unterstützung, um mit dieser Situation fertig zu 
werden. Folgende Aktivitäten werden vom Verein angeboten: 
Beratung und Fortbildung der betroffenen Familien und Betreuungspersonen autisti-
scher Menschen, Gesprächskreise für Eltern mit fachlicher Begleitung. Elternabende 
mit Fachreferenten*innen, ganztätige Betreuungsgruppen für autistische Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene unter Leitung von Pädagogen*innen und Studen-
ten*innen der Humanwissenschaftlichen Fakultät, Intervention in Krisensituationen, 
Öffentlichkeitsarbeit.  
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe 
von 4.800,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 2.270,00 € = 7.070,00 € ge-
währt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
Miete 4.800,00 €  
Sachausgaben 9.320,00 €  
 14.120,00 €  
Einnahmen ca.  2.650,00 €  
Finanzierungslücke 11.470,00 €  
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Zuschuss in Höhe von 11.470,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 7.800,00 € vor, die sich 
aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu-
schuss in Höhe von 4.800,00 € zusammensetzt.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (7.070,00 €) = 5.302,50 
€ ausgezahlt.

Anlage 8_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 2025

1992 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
          Anlage 8 
 
1. Antragsteller*in: Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln 
  Marsilstein 4 – 6 
  50676 Köln 
 
   
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Im Oktober 2001 konnte in den Räumen der Selbsthilfe-Kontaktstelle die Service-
Zentrale für ein Haus der Selbsthilfe eingerichtet werden. Hier stehen ein Büro- und 
ein Gruppenraum für die Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es 
die Möglichkeit, technische Geräte wie Fotoapparat, Video etc., auszuleihen, was 
großen Anklang bei den Gruppen findet.  
In 2024 wurden durch die Selbsthilfe Kontaktstelle 53 Anträge abschließend bearbei-
tet. Die Anzahl der Anträge war vergleichbar mit denen im vergangen Jahr. Es wur-
den 2024 54 einzelne Gruppen gefördert. 
Zudem haben sich in 2024 14 Gruppen neu gegründet (2023: 11 Gruppen), wovon 4 
Gruppen erstmalig gefördert wurden. Die in diesem Zusammenhang nicht geförder-
ten Gruppen (10) hatten keinen Antrag auf Förderung gestellt. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Im Haushaltsjahr 2024 wurde der Selbsthilfe-Kontaktstelle ein Personalkostenzu-
schuss in Höhe von 18.000,00 € gewährt. 
 
In der Sitzung des Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsaus-
schusses und des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.08.2001 vertraten die 
Ausschussmitglieder die Auffassung, die Folgekosten der Servicezentrale (Personal-
kosten 0,5 Verwaltungskraft) aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Selbsthil-
fegruppen zu zahlen. 
 
4. Beantragter Zuschuss 2025 
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle beantragt für die 0,5 Stelle Verwaltungsmitarbeiterin ei-
nen Betrag in Höhe von 18.000,00 €. 
 
5. Fördervorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfe-Kontaktstelle einen Personalkostenzu-
schuss in Höhe von 18.000,00 € zu gewähren. 
  
Die Verwaltung hält das Vorhaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle für eine qualitätsorien-
tierte Dauermaßnahme, die von der Stadt unterstützt werden sollte.

Anlage 2_Förderung FAAK 2025

1641 Zeichen

1
 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025  
 
           Anlage 2 
 
 
1. Antragsteller*in: FAAK- Kölner Förderverein für das Allergie- 
und Asthmakranke Kind e.V.  
c/o Kinderkrankenhaus Amsterdamer Str. 
Amsterdamer Straße 59  
50735 Köln 
  
Antragsdatum: 27.11.2024/20.05.2025 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Seit 1990 ist der Kölner Förderverein (141 Mitglieder) für das Allergie- und Asthma-
kranke Kind Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit allergischen Erkrankungen, 
wie Asthma bronchiale, Neurodermitis, Heuschnupfen und anderen Allergien, bei al-
len Fragen der Alltagsbewältigung wie z.B. Umgang mit einer chronischen Erkran-
kung in der Familie, Rehabilitationsmaßnahmen, Ernährungsberatung, Schulprob-
leme und vieles andere. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2024 *einmalig ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € 
sowie Mietkosten in Höhe von 3.856,56 € = 6.856,56 € gewährt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
 
Sachkosten Selbsthilfe 21.349,44 € 
Miete 3.856,56 € 
 25.206,56 € 
Einnahme ca. 9.500,00 € 
Finanzierungslücke 12.706,56 € 
     
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Der FAAK beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 8.850,00 € und einen 
Mietkostenzuschuss in Höhe von 3.856,56 € = 12.706,56 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 6.856,56 € vor, die sich 
aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu-
schuss in Höhe von 3.856,56 € zusammensetzt.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (6.856,56 €) = 
5.142,42 € ausgezahlt.

Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 2025

1859 Zeichen

1
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
 
           Anlage 3 
 
1. Antragsteller*in: Gesundheitsladen Köln e.V. 
Steinkopfstraße 2 
51065 Köln 
 
 
 
Antragsdatum: 31.12.2024/10.06.2025 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Gesundheitsladen Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1987) mit der 
Unterstützung und Hilfe für gesundheitlich und sozial benachteiligte Menschen. Er 
befindet sich in einem Sozialraum mit einem hohen Anteil an ausländischen Mitbür-
ger*innen, alten, sozial schwachen und behinderten Menschen und wird zudem von 
Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet in Anspruch genommen.  
 
Die "Hilfe zur Selbsthilfe" gehört zu den Prinzipien der Vereinsarbeit. Der Verein bie-
tet Beratungen im Hinblick auf Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen 
an. Er gibt Hilfestellung bei Gruppengründungen und begleitet diese. Des Weiteren 
stellt er seinen Räumlichkeiten für Gruppentreffen der Selbsthilfe zur Verfügung. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe 
von 15.280,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 3.000,00 € = 18.280,00 € ge-
währt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
Miete inkl. Nebenkosten 29.180,00 €  
Sachkosten   4.950,00 €  
 34.130,00 €  
Einnahmen ca. 15.120,00 €  
Finanzierungslücke 19.010,00 €  
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 3.000,00 € und einen Mietzu-
schuss von 16.010,00 € = 19.010,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 19.010,00 € vor, die 
sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkosten-
zuschuss in Höhe von 16.010,00 € zusammensetzt.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (18.280,00 €) = 
13.710,00 € ausgezahlt.

Anlage 5_Förderung SHG Prostata Köln_Sued 2025

1679 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
 
           Anlage 5 
 
1. Antragsteller*in: SHG Prostata Köln-Süd 
Herr Wolfgang Schmitz 
Heumarer Str. 24 
51145 Köln 
  
Antragsdatum: 19.12.2024 / 19.06.2025 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
 
Die Selbsthilfegruppe an Prostatakrebs erkrankten Männern wurde Mitte 2002 ge-
gründet. Ihr gehören zurzeit 92 Mitgliedern an. Seit der Gründung trifft sich die 
Gruppe 1x im Monat in der Uniklinik Köln und 1x im Monat bei der Selbsthilfe Kon-
taktstelle. Bei den Treffen (Teilnehmer ca. 30 Personen) werden Erfahrungen über 
die das Leben verändernde Erkrankung ausgetauscht, damit vorhandene Ängste und 
psychischer Stress abgebaut werden kann.  
Ergänzend werden regelmäßig medizinisch anerkannte Spezialisten*innen aus dem 
Bereich der Krebsbehandlung und Psycho-Onkologie zu Vorträgen eingeladen, um 
jederzeit über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein.  
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
 
2024 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
 
Sachkosten 3.610,00 € 
Einnahme ca. 3.210,00 € 
Finanzierungslücke 400,00 € 
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
 
Die SHG Prostatakrebs Köln-Süd beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 
400,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der SHG Prostatakrebs einen Sachkostenzuschuss in 
Höhe von 400,00 € für Büromaterial, Telefon/Internetkosten, Porto, Kopien, Faltblät-
ter, Hardware-Ergänzungen, Fahrtkosten u.a. zu gewähren.  
 
Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 26,66 % der Vorjahresförderung (1.500,00 €) 
= 400,00 € ausgezahlt.

AnlageA Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025

1493 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Stand: 26.08.2025 
 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe 
 
Zuschuss  
2024 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2025  
€ 
Finanzie-
rungslücke 
lt. Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil 
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2025 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  7.070,00 11.470,00 11.470,00 4.800,00 3.000,00 4.800,00 7.800,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind) 6.856,56 12.706,56 12.706,56 3.856,56 3.000,00 3.856,56 6.856,56 
3. Gesundheitsladen e. V. 18.280,00  19.010,00 19.010,00 16.010,00 3.000,00 16.010,00 19.010,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange-
hörige v. psychisch Kranken) 12.000,00 13.100,00 13.100,00 9.800,00 3.000,00 9.800,00 12.800,00 
5. SHG Prostata Köln-Süd 1.500,00  400,00 400,00 0,00 400,00 0,00 400,00 
6. TXKöln – SHG für Transidenten 1.760,00  1.860,00 1.860,00 0,00 1.860,00 0,00 1.860,00 
7. Vision e.V. 3.000,00  3.000,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00 
8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 4.468,80  17.129,04 17.129,04 1.557,75 3.000,00 1.557,75 4.557,75 
Summe 72.935,36  96.675,60 96.675,60 36.024,31 20.260,00 36.024,31 74.284,31 
 
Haushaltsansatz   2025 (2024: 100.000,00 €)    100.000,00 € 
Fördervorschlag    2025 (2024:   72.935,36 €)       74.284,31 € 
Restsumme           2025 (2024:   27.064,64 €)    25.715,69 € 
 
.

Beschlussvorlage Ausschuss

5976 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2272/2025 
Freigabedatum 27.08.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich - Haushaltsjahr 2025  
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Un-
terausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses 
für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2025 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbe-
reich gemäß der beigefügten Anlage zu fördern. Mittel stehen im Teilergebnisplan des Ge-
sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlags-
zahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
Unterausschuss Selbsthilfegruppen 28.08.2025 
Gesundheitsausschuss 28.08.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  74.284,31      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi-
tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar-
über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt 
werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege-
ben werden können. 
 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo-
raussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Unterstützungsangebote 
für die Selbsthilfegruppen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser frei-
willigen Leistungen würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern auch 
schwerwiegende Auswirkungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich ziehen. Diese 
Strukturen sind das Ergebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die Unterstützung zahlrei-
cher kleinerer Selbsthilfegruppen in Köln. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall dieser An-
gebote würde das bewährte Netzwerk unwiederbringlich beschädigen und einen erheblichen 
Rückschritt für die soziale Infrastruktur bedeuten. 
 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am

3 
13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilplan 0701, Gesund-
heitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 
100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2025 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien 
zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen ge-
leistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2024 und ein kompletter Förderantrag für 2025 
vorgelegt wurde und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
 
Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei-
che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen 
und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin-
gungen wird die bewilligte Zuwendung nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des 
Zuwendungsbescheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind 
grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelemp-
fangenden dies rechtfertigt“ (Zeile 45-47). 
Das berechtigte Interesse ergibt sich wie folgt: 
 
Bei der Zuwendung sind vorrangige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu 
berücksichtigen, die jedes Jahr erst im Mai/Juni der Höhe nach bekannt werden. Aus diesem 
Grund kann die hiesige Zuwendungsentscheidung nicht früher im Jahr getroffen werden. Da 
es sich hier um eine sogenannte Fehlbedarfsförderung handelt und nicht um eine institutio-
nelle Förderung, ist dieser Bescheid abzuwarten. 
Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin 
vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können. 
 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies 
liegt daran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A).  
 
Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation erfolgt - abweichend vom Verfahren der vergan-
genen Haushaltsjahre - keine Weitergabe der noch nicht verteilten Mittel an die Selbsthilfe-
Kontaktstelle. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen 
Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. 
 
Ein Beschluss in den Sitzungen des Unterausschusses Selbsthilfegruppen sowie des 
Gesundheitsausschusses am 28.08.2025 ist dringend erforderlich, um den Selbsthilfegruppen 
im Gesundheitsbereich die erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Ar-
beit zu geben. 
 
 
 
Anlage

Anlage 6_Förderung TX Köln 2025

2447 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025  
           Anlage 6 
 
1. Antragsteller*in: TX Köln 
Selbsthilfegruppe für Transidenten  
 Frau Julia Sänger 
 Schildgenweg 27 
 51149 Köln 
 
Antragsdatum: 25.12.2024 / 03.06.2025 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Die Gruppe besteht seit 1995 und trifft sich freitags in Köln Porz bei den Alexianern 
zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung zu sozialen Themen wie Coming out in 
der Familie, am Arbeitsplatz etc. Weitere Themen sind die Wirkungen von Medikamen-
ten, beste Operationsmethoden usw. Zu den einzelnen Bereichen werden Fachleute 
wie Chirurgen*innen, Logopäden*innen und Psychologen*innen eingeladen. Zu den 
Gruppentreffen kommen durchschnittlich 13 Personen. 
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insb. Men-
schen, die von Transidentität (Transsexualität) betroffen sind, einen Austausch ihrer 
Erfahrungen mit dem Betroffensein von Transidentität zu ermöglichen, die medizini-
sche und soziale Situation der von Transidentität Betroffenen zu verbessern, gleich 
Betroffene zu informieren und zu beraten und die Integration der von Transidentität 
Betroffenen in die Gesellschaft zu fördern. 
Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch regelmäßige Zusammen-
künfte (ca. 40 im Jahr), Vorträge, Informationsbeschaffung und Informationsvermitt-
lung unter Einschluss aller erreichbaren und verfügbaren Kommunikationsmedien 
und /-mittel, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in Institutionen und Gremien der politi-
schen Körperschaften, des Gesundheitswesens und gesellschaftlicher Gruppen, ins-
besondere auch Mitarbeit in anderen Selbsthilfeorganisationen, Organisation und 
Durchführung geselliger und kultureller Veranstaltungen. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2024 Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.760,00 € gewährt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
Miete/Sachkosten 3.060,00 € 
Einnahmen 1.200,00 € 
Finanzierungslücke 1.860,00 € 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.860,00 €. 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 
1.860,00 € für Gebühren zur Raumnutzung von Gruppentreffen, Büromaterial, Porto, 
Fachliteratur, Kopien und Fahrtkosten u. a. zu gewähren. 
 
Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% des Fehlbetrages (1.760,00 €) = 
1.320,00 € ausgezahlt.

Anlage 7_Förderung Vision 2025

1664 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025  
 
          Anlage 7 
 
1. Antragsteller*in:    Vision e.V  
       Neuerburgstr. 25 
       51103 Köln 
 
 Antragsdatum:    20.03.2025 / 18.06.2025 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung 
 
Vision e. V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe – besteht in der jetzigen Form 
seit 2007 (Umbenennung des Junkie-Bund e. V.) Der Verein versteht sich als Interes-
senvertretung für aktive und ehemalige Konsumenten*innen illegaler Drogen. Durch 
breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Ti-
schen versucht der Verein, auf eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage 
von Drogengebrauchern*innen hinzuwirken.  
Die offene Selbsthilfegruppe wird vor allem von denjenigen genutzt, die aus einer 
Vielzahl von Gründen „traditionelle Hilfsangebote“ nicht oder nur selten nutzen. Der 
Gruppe geht es darum, sich mit anderen über die persönlichen Erfahrungen auszu-
tauschen und so wechselseitig Rat und Hilfe zu geben und zu finden. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr 
 
2024 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € 
gewährt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025 
 
Sachausgaben 5.850,00 € 
Einnahmen 2.850,00 € 
Finanzierungslücke 3.000,00 € 
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025 
 
Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss in 
Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.  
 
Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% der Vorjahresförderung (3.000,00 €) =  
2.250,00 € ausgezahlt.

Anlage 9_Förderung Stotterer-Selbsthilfe Köln 2025

1613 Zeichen

1
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 
 
           Anlage 9 
 
1. Antragsteller*in: Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. 
Kreutzerstr. 5-9 
50672 Köln 
 
 
 
Antragsdatum: 29.12.2024 / 16.06.2025 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Die Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1974) mit 
stotternden Menschen und ihren Angehörigen. Ziel der Selbsthilfegruppe ist das Er-
lernen eines freien und selbstbewussten Umgangs mit dem eigenen Stottern. 
 
Die Selbsthilfegruppe hat zurzeit 118 Mitgliedern. Die Mitglieder treffen sich zwei bis 
drei Mal im Monat. Ort des Treffens ist das Quäker-Nachbarschaftsheim in Köln. 
Durchschnittlich nehmen 12 Personen daran teil. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 1.468,80 € 
und zu den Sachkosten in Höhe von 3.000,00 € = 4.468,80 € gewährt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: 
Miete inkl. Nebenkosten   1.557,75 €  
Sachkosten 25.140,09 €  
 26.697,84 €  
Einnahmen ca.   9.568,80 €  
Finanzierungslücke 17.129,04 €  
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2025: 
Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 15.571,29 € und einen Mietzu-
schuss 1.557,75 € = 17.129,04 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 4.557,75 € vor, die sich 
aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu-
schuss in Höhe von 1.557,75 € (für die Geschäftsstelle) zusammensetzt.  
 
Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% der Vorjahresförderung (4.468,80 €) =  
3.351,60 € ausgezahlt.

Beratungsverlauf (2)

28.08.2025 5. Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2272/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.08.2025
Erstellt
11.07.2025 10:37