Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich - Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorlage Ausschuss 2272/2025 vom 27.08.2025
Stand: Am 28.08.2025 im Gesundheitsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2272/2025 Freigabedatum 27.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich - Haushaltsjahr 2025 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Un- terausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2025 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbe- reich gemäß der beigefügten Anlage zu fördern. Mittel stehen im Teilergebnisplan des Ge- sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen, zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlags- zahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen. Unterausschuss Selbsthilfegruppen 28.08.2025 Gesundheitsausschuss 28.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 74.284,31 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi- tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar- über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege- ben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo- raussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Unterstützungsangebote für die Selbsthilfegruppen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser frei- willigen Leistungen würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern auch schwerwiegende Auswirkungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich ziehen. Diese Strukturen sind das Ergebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die Unterstützung zahlrei- cher kleinerer Selbsthilfegruppen in Köln. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall dieser An- gebote würde das bewährte Netzwerk unwiederbringlich beschädigen und einen erheblichen Rückschritt für die soziale Infrastruktur bedeuten. Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 3 13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilplan 0701, Gesund- heitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2025 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen ge- leistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2024 und ein kompletter Förderantrag für 2025 vorgelegt wurde und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei- che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin- gungen wird die bewilligte Zuwendung nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbescheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelemp- fangenden dies rechtfertigt“ (Zeile 45-47). Das berechtigte Interesse ergibt sich wie folgt: Bei der Zuwendung sind vorrangige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu berücksichtigen, die jedes Jahr erst im Mai/Juni der Höhe nach bekannt werden. Aus diesem Grund kann die hiesige Zuwendungsentscheidung nicht früher im Jahr getroffen werden. Da es sich hier um eine sogenannte Fehlbedarfsförderung handelt und nicht um eine institutio- nelle Förderung, ist dieser Bescheid abzuwarten. Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt daran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation erfolgt - abweichend vom Verfahren der vergan- genen Haushaltsjahre - keine Weitergabe der noch nicht verteilten Mittel an die Selbsthilfe- Kontaktstelle. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. Ein Beschluss in den Sitzungen des Unterausschusses Selbsthilfegruppen sowie des Gesundheitsausschusses am 28.08.2025 ist dringend erforderlich, um den Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich die erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Ar- beit zu geben. Anlage -
Anlage 4_Förderung Rat und Tat 2025
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 4 1. Antragsteller*in: Rat und Tat e.V. - Hilfsgemeinschaft für An- gehörige von psychisch Kranken "Worringer Bahnhof" Kempener Straße 135 50733 Köln Antragsdatum: 15.11.2024 / 30.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Verein (seit 1985), mit z. Zt. 176 Mitgliedern, will zur Verwirklichung einer gemein- denahen Psychiatrie beitragen, wie sie in der Psychiatrie-Enquête der Bundesregie- rung von 1975 vorgezeichnet wurde. Er will eine Lobby schaffen für die von psychi- schen Krankheiten betroffenen Familien. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation der psychisch Kranken und ihrer Angehörigen sowie der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen, die eine Integration der Betroffenen behindern. Folgende Möglich- keiten bietet der Verein an: 8 wöchentliche Gesprächskreise für Angehörige von psychisch Kranken und 1 monat- licher Gesprächskreis für Kinder und Geschwister von psychisch Kranken, Einzelbe- ratung von Angehörigen (persönlich, telefonisch und per Internet), Mitarbeit in der Psy- chosozialen Arbeitsgemeinschaft Köln, Freizeitangebote für die Mitglieder*innen und Gäste aus den Gesprächskreisen, Ermutigungs-Training für Angehörige, Informations- veranstaltungen mit Video-Dokumentation und Diskussion über therapeutische Ver- fahren in der Psychiatrie (für Angehörige und Mitarbeiter*innen ambulanter Dienste). Außerdem verwaltet der Verein in treuhänderischer Trägerschaft die „Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen“ und den Kölner Förderverein für psy- chisch Kranke und ihre Angehörigen e. V. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde ein Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 9.000,00 € und ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € = 12.000,00 € ausgezahlt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Miete 9.800,00 € Sachausgaben 18.300,00 € insgesamt 28.100,00 € Einnahmen 15.000,00 € Finanzierungslücke 13.100,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Die Selbsthilfegruppe Rat und Tat e.V. beantragt einen Sachkostenzuschuss von 3.300,00 € und einen Mietkostenzuschuss von 9.800,00 € = 13.100,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 12.800,00 € vor, die sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkosten- zuschuss in Höhe von 9.800,00 € zusammensetzt. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (12.000 €) = 9.000,00 € ausgezahlt. -
Anlage 9_Förderung Stotterer-Selbsthilfe Köln 2025
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 9 1. Antragsteller*in: Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. Kreutzerstr. 5-9 50672 Köln Antragsdatum: 29.12.2024 / 16.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die Stotterer-Selbsthilfe Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1974) mit stotternden Menschen und ihren Angehörigen. Ziel der Selbsthilfegruppe ist das Er- lernen eines freien und selbstbewussten Umgangs mit dem eigenen Stottern. Die Selbsthilfegruppe hat zurzeit 118 Mitgliedern. Die Mitglieder treffen sich zwei bis drei Mal im Monat. Ort des Treffens ist das Quäker-Nachbarschaftsheim in Köln. Durchschnittlich nehmen 12 Personen daran teil. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 1.468,80 € und zu den Sachkosten in Höhe von 3.000,00 € = 4.468,80 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Miete inkl. Nebenkosten 1.557,75 € Sachkosten 25.140,09 € 26.697,84 € Einnahmen ca. 9.568,80 € Finanzierungslücke 17.129,04 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 15.571,29 € und einen Mietzu- schuss 1.557,75 € = 17.129,04 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 4.557,75 € vor, die sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu- schuss in Höhe von 1.557,75 € (für die Geschäftsstelle) zusammensetzt. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% der Vorjahresförderung (4.468,80 €) = 3.351,60 € ausgezahlt. -
Anlage 6_Förderung TX Köln 2025
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 6 1. Antragsteller*in: TX Köln Selbsthilfegruppe für Transidenten Frau Julia Sänger Schildgenweg 27 51149 Köln Antragsdatum: 25.12.2024 / 03.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die Gruppe besteht seit 1995 und trifft sich freitags in Köln Porz bei den Alexianern zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung zu sozialen Themen wie Coming out in der Familie, am Arbeitsplatz etc. Weitere Themen sind die Wirkungen von Medikamen- ten, beste Operationsmethoden usw. Zu den einzelnen Bereichen werden Fachleute wie Chirurgen*innen, Logopäden*innen und Psychologen*innen eingeladen. Zu den Gruppentreffen kommen durchschnittlich 13 Personen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insb. Men- schen, die von Transidentität (Transsexualität) betroffen sind, einen Austausch ihrer Erfahrungen mit dem Betroffensein von Transidentität zu ermöglichen, die medizini- sche und soziale Situation der von Transidentität Betroffenen zu verbessern, gleich Betroffene zu informieren und zu beraten und die Integration der von Transidentität Betroffenen in die Gesellschaft zu fördern. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch regelmäßige Zusammen- künfte (ca. 40 im Jahr), Vorträge, Informationsbeschaffung und Informationsvermitt- lung unter Einschluss aller erreichbaren und verfügbaren Kommunikationsmedien und /-mittel, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in Institutionen und Gremien der politi- schen Körperschaften, des Gesundheitswesens und gesellschaftlicher Gruppen, ins- besondere auch Mitarbeit in anderen Selbsthilfeorganisationen, Organisation und Durchführung geselliger und kultureller Veranstaltungen. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2024 Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.760,00 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Miete/Sachkosten 3.060,00 € Einnahmen 1.200,00 € Finanzierungslücke 1.860,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.860,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.860,00 € für Gebühren zur Raumnutzung von Gruppentreffen, Büromaterial, Porto, Fachliteratur, Kopien und Fahrtkosten u. a. zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% des Fehlbetrages (1.760,00 €) = 1.320,00 € ausgezahlt. -
Anlage 1_Förderung Autismus 2025
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 1 1. Antragsteller*in: autismus Köln/Bonn e.V. Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus Neusser Straße 786 50737 Köln Antragsdatum: 19.12.2024/24.03.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Regionalverband ist seit 1984 eine Selbsthilfegruppe betroffener Eltern (zurzeit 68 aktive Mitglieder), die autistische Kinder im Alter von 2 bis 55 Jahren haben. Autismus ist eine hirnorganische Schädigung, die sich im Bereich der Wahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung auswirkt. Die betroffenen Familien brauchen Hilfe in Form von Beratung, Betreuung und Unterstützung, um mit dieser Situation fertig zu werden. Folgende Aktivitäten werden vom Verein angeboten: Beratung und Fortbildung der betroffenen Familien und Betreuungspersonen autisti- scher Menschen, Gesprächskreise für Eltern mit fachlicher Begleitung. Elternabende mit Fachreferenten*innen, ganztätige Betreuungsgruppen für autistische Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene unter Leitung von Pädagogen*innen und Studen- ten*innen der Humanwissenschaftlichen Fakultät, Intervention in Krisensituationen, Öffentlichkeitsarbeit. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 4.800,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 2.270,00 € = 7.070,00 € ge- währt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Miete 4.800,00 € Sachausgaben 9.320,00 € 14.120,00 € Einnahmen ca. 2.650,00 € Finanzierungslücke 11.470,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Zuschuss in Höhe von 11.470,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 7.800,00 € vor, die sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu- schuss in Höhe von 4.800,00 € zusammensetzt. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (7.070,00 €) = 5.302,50 € ausgezahlt. -
Anlage 2_Förderung FAAK 2025
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 2 1. Antragsteller*in: FAAK- Kölner Förderverein für das Allergie- und Asthmakranke Kind e.V. c/o Kinderkrankenhaus Amsterdamer Str. Amsterdamer Straße 59 50735 Köln Antragsdatum: 27.11.2024/20.05.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Seit 1990 ist der Kölner Förderverein (141 Mitglieder) für das Allergie- und Asthma- kranke Kind Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit allergischen Erkrankungen, wie Asthma bronchiale, Neurodermitis, Heuschnupfen und anderen Allergien, bei al- len Fragen der Alltagsbewältigung wie z.B. Umgang mit einer chronischen Erkran- kung in der Familie, Rehabilitationsmaßnahmen, Ernährungsberatung, Schulprob- leme und vieles andere. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2024 *einmalig ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € sowie Mietkosten in Höhe von 3.856,56 € = 6.856,56 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Sachkosten Selbsthilfe 21.349,44 € Miete 3.856,56 € 25.206,56 € Einnahme ca. 9.500,00 € Finanzierungslücke 12.706,56 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Der FAAK beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 8.850,00 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 3.856,56 € = 12.706,56 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 6.856,56 € vor, die sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkostenzu- schuss in Höhe von 3.856,56 € zusammensetzt. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (6.856,56 €) = 5.142,42 € ausgezahlt. -
Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 2025
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 3 1. Antragsteller*in: Gesundheitsladen Köln e.V. Steinkopfstraße 2 51065 Köln Antragsdatum: 31.12.2024/10.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Gesundheitsladen Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1987) mit der Unterstützung und Hilfe für gesundheitlich und sozial benachteiligte Menschen. Er befindet sich in einem Sozialraum mit einem hohen Anteil an ausländischen Mitbür- ger*innen, alten, sozial schwachen und behinderten Menschen und wird zudem von Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet in Anspruch genommen. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" gehört zu den Prinzipien der Vereinsarbeit. Der Verein bie- tet Beratungen im Hinblick auf Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen an. Er gibt Hilfestellung bei Gruppengründungen und begleitet diese. Des Weiteren stellt er seinen Räumlichkeiten für Gruppentreffen der Selbsthilfe zur Verfügung. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2024 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 15.280,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 3.000,00 € = 18.280,00 € ge- währt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Miete inkl. Nebenkosten 29.180,00 € Sachkosten 4.950,00 € 34.130,00 € Einnahmen ca. 15.120,00 € Finanzierungslücke 19.010,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 3.000,00 € und einen Mietzu- schuss von 16.010,00 € = 19.010,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Gesamtförderung in Höhe von 19.010,00 € vor, die sich aus einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € und einem Mietkosten- zuschuss in Höhe von 16.010,00 € zusammensetzt. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (18.280,00 €) = 13.710,00 € ausgezahlt. -
Anlage 5_Förderung SHG Prostata Köln_Sued 2025
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 5 1. Antragsteller*in: SHG Prostata Köln-Süd Herr Wolfgang Schmitz Heumarer Str. 24 51145 Köln Antragsdatum: 19.12.2024 / 19.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die Selbsthilfegruppe an Prostatakrebs erkrankten Männern wurde Mitte 2002 ge- gründet. Ihr gehören zurzeit 92 Mitgliedern an. Seit der Gründung trifft sich die Gruppe 1x im Monat in der Uniklinik Köln und 1x im Monat bei der Selbsthilfe Kon- taktstelle. Bei den Treffen (Teilnehmer ca. 30 Personen) werden Erfahrungen über die das Leben verändernde Erkrankung ausgetauscht, damit vorhandene Ängste und psychischer Stress abgebaut werden kann. Ergänzend werden regelmäßig medizinisch anerkannte Spezialisten*innen aus dem Bereich der Krebsbehandlung und Psycho-Onkologie zu Vorträgen eingeladen, um jederzeit über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein. 3. Förderung im Vorjahr: 2024 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025: Sachkosten 3.610,00 € Einnahme ca. 3.210,00 € Finanzierungslücke 400,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025: Die SHG Prostatakrebs Köln-Süd beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 400,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der SHG Prostatakrebs einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 400,00 € für Büromaterial, Telefon/Internetkosten, Porto, Kopien, Faltblät- ter, Hardware-Ergänzungen, Fahrtkosten u.a. zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 26,66 % der Vorjahresförderung (1.500,00 €) = 400,00 € ausgezahlt. -
Anlage 8_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 2025
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 8 1. Antragsteller*in: Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln Marsilstein 4 – 6 50676 Köln 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Im Oktober 2001 konnte in den Räumen der Selbsthilfe-Kontaktstelle die Service- Zentrale für ein Haus der Selbsthilfe eingerichtet werden. Hier stehen ein Büro- und ein Gruppenraum für die Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, technische Geräte wie Fotoapparat, Video etc., auszuleihen, was großen Anklang bei den Gruppen findet. In 2024 wurden durch die Selbsthilfe Kontaktstelle 53 Anträge abschließend bearbei- tet. Die Anzahl der Anträge war vergleichbar mit denen im vergangen Jahr. Es wur- den 2024 54 einzelne Gruppen gefördert. Zudem haben sich in 2024 14 Gruppen neu gegründet (2023: 11 Gruppen), wovon 4 Gruppen erstmalig gefördert wurden. Die in diesem Zusammenhang nicht geförder- ten Gruppen (10) hatten keinen Antrag auf Förderung gestellt. 3. Förderung im Vorjahr: Im Haushaltsjahr 2024 wurde der Selbsthilfe-Kontaktstelle ein Personalkostenzu- schuss in Höhe von 18.000,00 € gewährt. In der Sitzung des Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsaus- schusses und des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.08.2001 vertraten die Ausschussmitglieder die Auffassung, die Folgekosten der Servicezentrale (Personal- kosten 0,5 Verwaltungskraft) aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Selbsthil- fegruppen zu zahlen. 4. Beantragter Zuschuss 2025 Die Selbsthilfe-Kontaktstelle beantragt für die 0,5 Stelle Verwaltungsmitarbeiterin ei- nen Betrag in Höhe von 18.000,00 €. 5. Fördervorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfe-Kontaktstelle einen Personalkostenzu- schuss in Höhe von 18.000,00 € zu gewähren. Die Verwaltung hält das Vorhaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle für eine qualitätsorien- tierte Dauermaßnahme, die von der Stadt unterstützt werden sollte. -
Anlage 7_Förderung Vision 2025
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Anlage 7 1. Antragsteller*in: Vision e.V Neuerburgstr. 25 51103 Köln Antragsdatum: 20.03.2025 / 18.06.2025 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung Vision e. V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe – besteht in der jetzigen Form seit 2007 (Umbenennung des Junkie-Bund e. V.) Der Verein versteht sich als Interes- senvertretung für aktive und ehemalige Konsumenten*innen illegaler Drogen. Durch breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Ti- schen versucht der Verein, auf eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Drogengebrauchern*innen hinzuwirken. Die offene Selbsthilfegruppe wird vor allem von denjenigen genutzt, die aus einer Vielzahl von Gründen „traditionelle Hilfsangebote“ nicht oder nur selten nutzen. Der Gruppe geht es darum, sich mit anderen über die persönlichen Erfahrungen auszu- tauschen und so wechselseitig Rat und Hilfe zu geben und zu finden. 3. Förderung im Vorjahr 2024 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2025 Sachausgaben 5.850,00 € Einnahmen 2.850,00 € Finanzierungslücke 3.000,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2025 Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 75% der Vorjahresförderung (3.000,00 €) = 2.250,00 € ausgezahlt. -
AnlageA Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025
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Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2025 Stand: 26.08.2025 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2024 € Beantragter Zuschuss 2025 € Finanzie- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2025 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 7.070,00 11.470,00 11.470,00 4.800,00 3.000,00 4.800,00 7.800,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller- gie- und Asthmakranke Kind) 6.856,56 12.706,56 12.706,56 3.856,56 3.000,00 3.856,56 6.856,56 3. Gesundheitsladen e. V. 18.280,00 19.010,00 19.010,00 16.010,00 3.000,00 16.010,00 19.010,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange- hörige v. psychisch Kranken) 12.000,00 13.100,00 13.100,00 9.800,00 3.000,00 9.800,00 12.800,00 5. SHG Prostata Köln-Süd 1.500,00 400,00 400,00 0,00 400,00 0,00 400,00 6. TXKöln – SHG für Transidenten 1.760,00 1.860,00 1.860,00 0,00 1.860,00 0,00 1.860,00 7. Vision e.V. 3.000,00 3.000,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00 8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 4.468,80 17.129,04 17.129,04 1.557,75 3.000,00 1.557,75 4.557,75 Summe 72.935,36 96.675,60 96.675,60 36.024,31 20.260,00 36.024,31 74.284,31 Haushaltsansatz 2025 (2024: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschlag 2025 (2024: 72.935,36 €) 74.284,31 € Restsumme 2025 (2024: 27.064,64 €) 25.715,69 € .
Beratungsverlauf
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28.08.2025
5. Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen
TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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