1280/2021
Eingabe nach § 24 GO NRW - Beschwerde gegen die Absage der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2021, AZ: 60/21S
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5558 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1280/2021 Freigabedatum 21.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO NRW - Beschwerde gegen die Absage der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2021, AZ: 60/21S Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss kann die Entschei- dung, die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2021 zu dem damaligen Zeitpunkt unter den dargestellten Rahmenbedingungen abzusagen, nachvollzie- hen. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit E-Mail vom 05.03.2021 reicht der Petent seine Beschwerde gegen die von der Verwal- tung abgesagte Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2021 ein. Der vollständige Text der Beschwerde ist der Anlage zu entnehmen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Absage und damit verbundene Neuterminierung der Sitzung der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik für den 23.04.2021 erfolgte in Abstimmung mit der Vorsitzenden der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Frau Oberbürgermeisterin Reker. Die Ge- schäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teilte die Absage allen Mit- gliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Namen von Herrn Hans-Jürgen Oster als Amtsleiter des zuständigen Fachamtes Amt für Integration und Vielfalt, am 02.03.2021 per E-Mail mit. Die Entscheidung die Sitzung abzusagen, wurde am 02.03.2021 nach Prüfung der aktuellen Sachlage zur Covid 19 – Corona Pandemie, der dem Krisenstab der Stadt Köln vorliegenden Prognosen und Abwägungen aller sich daraus ergebenden Konsequenzen und insbesondere auf der Grundlage der Regelungen der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW getroffen. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, Stand: 22.02.2021), sah zur Durchführung von Sitzungen rechtlich vorgesehener Gremien der kommunalen Selbstverwaltung folgende Re- gelungen vor: § 13 Veranstaltungen und Versammlungen (1) Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen die- ser Verordnung fallen, sind untersagt. (2) Abweichend von Absatz 1 sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zu- lässig 2a. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung, 3. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privat- rechtlicher Institutionen, Gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, Parteien oder Vereine 3 a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferen- zen durchgeführt werden können, b) mit mehr als zwanzig, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen vor dem 8. März 2021, in Präsenz und mit der vorgesehe- nen Personenzahl durchgeführt werden muss, Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde durch Beschluss des Kölner Rates eingerichtet. In der Gemeindeordnung des Landes NRW ist die Stadtarbeitsgemeinschaft nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Aufgabe der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist, die Fachausschüsse des Rates zu beraten und Stellungnahmen abzugeben. Die Stadtarbeitsgemeinschaft fasst keine abschließenden, die Kommune bindenden Beschlüsse. Die konstituierende Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft in der neuen Ratsperiode konnte bereits am 03.12.2020 durchgeführt werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sieht als stimmberechtigte Mitglieder sieben Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen zzgl. deren Assisten- zen und sechs Vertreter*innen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und als beratende Mitglieder sieben Vertreter*innen der Ratsfraktionen vor. Zusätzlich wären drei Vertre- ter*innen der Verwaltung (Vorsitzende*r, Vertreter*in Behindertenbeauftragte*r und die Schriftführung) und, da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, maximal fünf Vertre- ter*innen der Öffentlichkeit und Presse anwesend. Damit wäre auch die maximale Grenze von 20 Teilnehmenden bei der Sitzung überschritten gewesen. Eine Absage der Sitzung war aus den vorgenannten Gründen unumgänglich. Inzwischen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lan- des Nordrhein-Westfalen mit Rundschreiben vom 21.03.2021 zu den nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechtes vorgesehenen Gremien folgendes klar gestellt: „Sie fallen als solche nicht unter die nach den aktuell geltenden, auf der Grundlage des Ord- nungsbehördengesetzes i. V. mit dem Infektionsschutzgesetz ergangenen Erlassen des Mi- nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und den darauf basierenden Allgemeinverfügungen der Kommunen zu untersagenden Veranstaltun- gen und Versammlungen.“ Die Durchführbarkeit zukünftiger Gremiensitzungen wird also auf dieser geänderten Grund- lage geprüft werden können. Anlage
1280-2021 Anlage_Beschwerde - Absage der Sitzung StadtAG 22.03.2021 anonym
4049 Zeichen
Anlage Beschwerde - Absage der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - geplant für 22.03.2021 Fr 05.03.2021 14:58 (Name) An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Beschwerde - Absage der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - geplant für 22.03.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Letzten Dienstag, am 02.03.2021, wurde die Sitzung dieses Gremiums am 22.03.2021 per email von der Geschäftsführung im Auftrag des Amtsleiters abgesagt und ein neuer Termin für den 23.04.2021 in Aussicht gestellt. Begründung: weiter verschärfte restriktive Maßnahmen zur Durchführung von Gremiensitzungen in Zeiten der CoVid19-Pandemie. Ich möchte auf diesem Weg meine Kritik zum Ausdruck bringen: Mit Verweis auf ‚verschärfte restriktive Maßnahmen‘ wird hier ein wesentliches Mittel der politischen Partizipation außer Kraft gesetzt. Damit werden Rechte des Gremiums in Frage gestellt, Abläufe für Beratungsfolgen und Beschlüsse behindert und die Möglichkeit genommen, sich zu aktuellen Themen öffentlich zu äußern. Es fällt mir schwer, die Absage nur unter dem Gesichtspunkt Gesundheitsschutz und Verantwortung für die Teilnehmer*innen zu betrachten. Ich halte es gerade unter dem Eindruck der gravierenden sozialen Auswirkungen der Pandemie unter anderem für die Gruppe der Menschen mit Behinderung für unerlässlich, eine öffentliche Plattform zu bieten. Quer durch Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft werden die Auswirkungen und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie diskutiert. Hier darf die Stimme dieses wichtigen Gremiums in dieser Zeit nicht fehlen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat sich in 2019 mehrfach durch Anfragen dafür eingesetzt, dass alternative Formate mit passender technischer Ausstattung in Zeiten der Pandemie gefunden und bereitgestellt werden müssen. Leider hat sich hier keine Lösung ergeben. Zuletzt wurde hierzu mündlich in einer internen Sitzung der Vertreter*nnen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen von der Verwaltung informiert. Eine Veröffentlichung einer schriftlichen Mitteilung im Ratsinformationssystem steht meines Wissens noch aus. Meines Erachtens kann so nicht weiterverfahren werden. Ein Ende der Pandemie und eine Rückkehr in einen Alltag wie vorher ist zwar möglicherweise im Laufe der Zeit erwartbar; wann das sein wird, ist aber nicht absehbar. Deshalb halte ich es für notwendig, passende Alternativen zu entwickeln. Diese Alternativen müssen den Erhalt der Position und der politischen Partizipation dieses Gremiums sicherstellen. Vielleicht fehlt es derzeit an rechtlichen Grundlagen - dann müssen diese eben geschaffen werden. Lösungen scheinen in anderen Bereichen möglich zu sein. Ich verweise hier auf die Hauptversammlungen internationaler DAX-Konzerne oder die Wahlen der neuen Bundesparteivorsitzenden der CDU sowie von Die Linke. Vermutlich sind auch andere Gremien der Stadt Köln von Absagen mit ähnlichen Begründungen betroffen. Ich vermute, dass auch dort in meinem Sinne kritische Fragen gestellt und damit Restriktionen für Gremienarbeit kontrovers hinterfragt werden. Ich werde diese Absage nicht aufhalten können, erhoffe mir aber eine breitere politische Diskussion darüber, wie in diesen Zeiten demokratische Rechte und politische Teilhabe für alle sichergestellt werden kann. Ein einfaches Zeigen auf den Virus und seine Gefährlichkeit, wie sie der Öffentlichkeit präsentiert wird, ist zu wenig. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt: ich wende mich an Sie als Bürger, der ein Mandat für ein ausschussähnliches Gremium hat, aber nicht als Vertreter dieses Gremiums. Meine Position und der Inhalt meiner Nachricht ist nicht mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik abgestimmt. Vielen Dank. Freundliche Grüße (Name) ____________ (Kontaktdaten)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1280/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.04.2021
- Erstellt
- 07.04.2021 10:59