Mandari Insight

1164/2019

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG"

Beschlussvorlage Ausschuss 10.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 2.1.1

Anlage 3 Gesellschaftsvertrag_Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Konzeption_Kindertagesstätte-Apfelbaeumchen gUG

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Gesellschaftsvertrag_Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG

14889 Zeichen

Satzung

8 1 Firma, Sitz

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:

Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG (haftungsbeschränkt)

2. Die Gründungsgesellschafterin Frau Jana Kikiela-Wagner darf ihr bis-
heriges Unternehmen, welches sie bislang unter der Geschäftsbezeich-
nung „Apfelbäumchen“ an der Adresse Zur Abtei 35, 50859 Köln führt,
zeitlich unbeschränkt unter einer solchen Geschäftsbezeichnung oder
Firma „Apfelbäumchen“ mit oder ohne einem weiteren Zusatz weiterfüh-
ren und eine solche Geschäftsbezeichnung oder Firma auch auf Dritte
übertragen. Die Gründungsgesellschafterin Frau Jana Kikiela-Wagner
darf mit ihrem bisherigen Unternehmen jedoch ab dem 01.01.2019 nicht
mehr in Wettbewerb zum Gegenstand des Unternehmens der Gesell-

schaft treten.

3. Sitz der Gesellschaft ist Köln.

4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

8 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens

1. Zweck der Gesellschaft ist es, die Jugendhilfe im Sinne des Abschnitts

"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zum Gemeinwohl

der Bevölkerung nachhaltig zu fördern.

6537a.doc

Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck durch folgende Maßnahmen, die
den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Betreiben

von Kindertagesstätten.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Ab-
gabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesell-
schafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine
Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.

$ 3 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.000,00 EUR (in Worten:
eintausend Euro). Es ist eingeteilt in 1.000 Geschäftsanteile mit einem

Nennbetrag von je 1,00 EUR.

Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Gründungsgesellschafterin

wie folgt übernommen:

Frau Jana Kikiela-Wagner, als Gründungsgesellschafterin übernimmt
die in der Gesellschafterliste mit den Ifd Nrn 1 bis 1.000 bezeichneten
Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 EUR, insgesamt also Ge-

schäftsanteile mit einem Gesamtnennbetrag von 1.000,00 EUR.

Die Stammeinlagen werden sofort in voller Höhe in bar erbracht.

4. Das der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienende wesentliche Ver-

mögen der Gesellschaft ist wertmäßig in seinem Bestand zu erhalten.

$ 4 Jahresabschluss, Gewinnverwendung

1. Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und - soweit erforder-

lich - den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen.
2. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversamm-
lung unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke. Die Gesell-

schafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten.

3. Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Ge-

meinnützigkeit nicht entgegensteht.

8 5 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind:

a) die Geschäftsführung,

b) die Gesellschafterversammlung.

$ 6 Geschäftsführung, Vertretung

1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der

Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.

2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft

allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsfüh-

rer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren
Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft
sowie einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Be-

schränkungen des $ 181 BGB zu erteilen.

Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen
mit den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschaf-

terversammlung vertreten.

Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung zu erlassen. Die Geschäftsführung kann in der
Geschäftsordnung verpflichtet werden, bestimmte Geschäfte nicht ohne

Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen.

8 7 Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer oder
durch einen Gesellschafter einberufen. Es genügt die Einberufung

durch einen Geschäftsführer.

Die Einberufung erfolgt durch Übergabeeinschreiben, per Fax oder per
E-Mail an jeden Gesellschafter unter Angabe von Tagungsort, Tag, Zeit
und Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen. Der Tag der Absen-
dung und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung

mitgerechnet.

Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindes-

tens 75% des Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als 75% ver-

treten, ist unter Beachtung von Absatz 1 und 2 unverzüglich eine neue
Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.
Diese ist ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig,

falls hierauf in der Einberufung hingewiesen wird.

In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch
einen anderen Gesellschafter oder durch einen zur Berufsverschwie-
genheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten oder begleiten lassen.
Die Vollmacht bedarf der Schriftform.

Sind die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen
oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden,
können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die von dem Mangel be-
troffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und der Be-

schlussfassung nicht widersprechen.
8 8 Gesellschafterbeschlüsse

Die Gesellschafterversammlung beschließt grundsätzlich in Versamm-
lungen. Beschlüsse der Gesellschafter können auch im schriftlichen
Verfahren (auch durch Telefax oder E-Mail) gefasst werden, wenn sich
sämtliche Gesellschafter mit einer solchen Beschlussfassung einver-
standen erklären oder sich an ihr beteiligen und keine zwingenden ge-

setzlichen Formvorschriften entgegenstehen.
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgege-
benen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag

eine andere Mehrheit vorsehen.

Je 1,00 EUR eines Geschäftsanteils gewähren 1 Stimme.

Grundsätzlich ist über Verhandlungen der Gesellschafterversammlung
und über Gesellschafterbeschlüsse, soweit nicht eine notarielle Nieder-
schrift aufgenommen wird, eine Niederschrift binnen 7 Tagen zu erstel-
len, in welcher der Tag der Versammlung, Teilnehmer, Ort, sonstige
Anträge und Ergebnisse sowie die gefassten Beschlüsse anzugeben
sind. Die Niederschrift ist durch jeden Gesellschafter zu unterzeichnen.
Jeder Gesellschafter erhält unverzüglich eine Abschrift der Niederschrift
zugesandt. Bei Beschlüssen ohne förmliche Versammlung ist über In-
halt, Abstimmungsverfahren und Abstimmungsergebnis von einem bei
der Abstimmung bestimmten Gesellschafter oder Geschäftsführer ein
Protokoll anzufertigen, zu unterschreiben und unverzüglich an alle Ge-

sellschafter zu übersenden.

Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse müssen innerhalb
eines Monats nach Kenntniserlangung von der Beschlussfassung erho-
ben werden. Die Anfechtungsfrist ist nur gewahrt, wenn innerhalb der
Frist die Klage zugestellt ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn-
seit der Beschlussfassung 6 Monate verstrichen sind. Bis zur rechts-
kräftigen Feststellung ihrer Nichtigkeit sind die Gesellschafterbeschlüs-

se als wirksam zu behandeln.

$ 9 Satzungsänderungen, Umwandlung

Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens
soll nur geändert werden, wenn die Erfüllung der bisherigen Gesell-

schaftszwecke unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist.

Über die Änderung der Satzung beschließt die Gesellschafterversamm-
lung. Beschlüsse über die Änderung der Satzung und die Zustimmung
zu Umwandlungen bedürfen einer einstimmigen Entscheidung aller Ge-

sellschafter.

Das Gesellschaftsvermögen ist auch nach einer Änderung der bisheri-
gen Zwecke ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwen-
den. Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des
Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Ände-
rungen die Steuerbegünstigung nach verbindlicher Zusage der zustän-

digen Finanzbehörde nicht berühren.

$ 10 Verfügung über Geschäftsanteile

Die Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustim-
mung der Gesellschaft zulässig. Die Zustimmung soll nur erteilt werden,
wenn der Erwerber Gewähr für die dauerhafte Erfüllung der in $ 2 Abs.

1 genannten Zwecke bietet.

Die Zustimmung bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller Gesell-

schafter.

Die Belastung von Geschäftsanteilen ist unzulässig. Entsprechendes

gilt für die Begründung eines Treuhandverhältnisses.

8 11 Einziehung

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Die Einziehung wird
mit Zugang des Einziehungsbeschlusses beim betroffenen Gesellschaf-

ter wirksam.

Die Zustimmung des Gesellschafters bzw. von dessen Erben zur Ein-

ziehung seines Geschäftsanteils ist nicht erforderlich, wenn

a) die Einziehung wegen Ablebens des Gesellschafters erfolgt,
b) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

c) der Geschäftsanteil gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb
von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses
wieder aufgehoben wird,

d) ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters
vorliegt, aus dem nach 88 133, 140 HGB der Gesellschafter einer
Personenhandelsgesellschaft aus dieser ausgeschlossen werden

könnte.

Soweit für die Gesellschaft zumutbar, soll in den Fällen des Abs. 2 Iit. c)
und d) der auszuschließende Gesellschafter mit einer angemessenen

Frist zur Behebung des Ausschlussgrundes abgemahnt werden.

Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist
die Einziehung gemäß Absatz 2 auch zulässig, wenn ihre Vorausset-

zungen nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen.

Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Einziehung, insbeson-
dere die Volleinzahlung der Einlage und die Begleichung der Abfin-

dungszahlung aus gebundenem Vermögen, bleiben unberührt.

Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf ei-
nes Gesellschafterbeschlusses, der mit einfacher Mehrheit der abgege-
benen Stimmen gefasst wird. Der betroffene Gesellschafter bzw. des-
sen Erben sind nicht stimmberechtigt. Ab dem Zeitpunkt der Beschluss-
fassung über die Einziehung gewährt der betroffene Geschäftsanteil bis
zur Wirksamkeit der Einziehung bzw. bis zum Abschluss des Abtre-
tungsverfahrens nach Abs. 8 kein Stimmrecht. Die Einziehung hat zur
Folge, dass der betroffene Gesellschafter mit unmittelbarer Wirkung
aus der Gesellschaft ausscheidet, auch wenn Streit über das Vorliegen
eines wichtigen Grundes bzw. einer sonstigen Voraussetzung der Ein-
ziehung besteht. Die Gesellschaft wird von den übrigen Gesellschaftern

fortgesetzt.

Die Einziehung ist mit einer Kapitalherabsetzung, einer Aufstockung der
vorhandenen Geschäftsanteile oder der Neubildung der untergegange-
nen Geschäftsanteile und deren Übernahme durch die Gesellschaft, ei-

nen Gesellschafter oder einen Dritten zu verbinden.

Statt der Einziehung kann die Gesellschaft beschließen, dass der be-
troffene Gesellschafter seinen Geschäftsanteil an die Gesellschaft, ei-
nen anderen Gesellschafter oder einen Dritten abtritt. Der Abtretungs-
beschluss wird mit Zugang beim betroffenen Gesellschafter und form-

wirksamer Annahmeerklärung des betreffenden Erwerbers wirksam.

Der Gesellschafter erhält im Fall der Einziehung oder der Abtretung
kein Entgelt.

8 12 Austritt

Jeder Gesellschafter kann aus der Gesellschaft austreten. Der Austritt
kann nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäfts-

jahres durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Der austretende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft ver-
pflichtet, die Einziehung seines Geschäftsanteils zu dulden oder diesen
an die Gesellschaft, einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten zu
übertragen.

Der Gesellschafter erhält im Falle der Einziehung und Abtretung kein
Entgelt.

8 13 Auflösung

Die Gesellschaft soll nur aufgelöst werden, wenn die Erfüllung des Ge-

sellschaftszwecks unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist.

-10-

2. Die Auflösung der Gesellschaft ist nur durch einstimmigen Beschluss

der Gesellschafterversammlung zulässig.

8 14 Vermögensbindung

1. Soweit die Steuerbegünstigung der Gesellschaft entfällt oder die Ge-
sellschaft aufgelöst wird, beschließen die Gesellschafter über die Ver-

wendung des Vermögens.

2. Sofern die Steuerbegünstigung zum Zeitpunkt der Auflösung der Ge-
sellschaft besteht, beschließen die Gesellschafter, wem das Vermögen
der Gesellschaft anfällt. Der Gesellschafterbeschluss, der mit einfacher
Mehrheit gefällt wird, kann nur die unmittelbare und ausschließliche
Verwendung des Vermögens für gemeinnützige, mildtätige oder kirchli-
che Zwecke oder den Anfall des Vermögens an eine steuerbegünstigte
juristische Person des privaten Rechts beschließen. Beschlüsse über
die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach einer ver-
bindlichen Zusage der zuständigen Finanzbehörde hinsichtlich der
Steuerbegünstigung des Anfallsberechtigten gefällt werden.

$ 15 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bun-

desanzeiger.

$ 16 Gründungsaufwand

Die Gründungskosten (Beurkundungskosten, Kosten der Eintragung im Han-
delsregister, sonstige Rechts- und Steuerberatungskosten) trägt die Gesell-
schaft bis zu einer Höhe von 300,00 EUR. Die darüber hinausgehenden

Gründungskosten tragen die Gründungsgesellschafter gesamtschuldnerisch

-11-

und im Innenverhältnis anteilig nach ihrer Beteiligungsquote.

8 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Best-
immungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte,
dass eine Regelungslücke vorhanden ist. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll

dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem am nächsten
kommt, was die Gesellschafter gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit,
Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt bzw. erkannt hätten. Das
gleiche gilt, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dieser
Urkunde vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin)
beruht. In diesem Fall soll das Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin)
als vereinbart gelten, das rechtlich zulässig ist und dem Gewollten möglichst

nahe kommt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

1383 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
x Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

4664 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/32 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1164/2019 
Freigabedatum  10.04.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte 
Apfelbäumchen gUG" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kinderta-
gesstätte Apfelbäumchen gUG“, Zur Abtei 35, 50859 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß    
§ 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die „Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG“, Zur Abtei 35, 50859 Köln wurde am 17.12.2018 ge-
gründet und am 11.01.2019 beim AG Köln unter HRB 96770 eingetragen. 
Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Unternehmensgegenstand der „Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG“ ist gemäß § 2 des Gesell-
schaftsvertrages, die Jugendhilfe zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Der Sat-
zungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten. 
 
Die Gesellschaft betreibt mit Betriebserlaubnis vom 01.05.2012 die Kindertageseinrichtung Apfel-
bäumchen mit 2 Gruppen und hat gerade seine Organisationsform von einer privat-gewerblichen Ein-
richtung hin zu einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) geändert. 
Die Einrichtung befindet sich im Erdgeschoss des sogenannten Tegralis-Gesundheitshaus in Köln 
Widdersdorf. 
- In der sogenannten Maxi- Gruppe mit 15 Kindern von 1-4 Jahren arbeiten eine Dipl. Sozialpä-
dagogin, zwei Erzieherinnen und eine Fachkraft in der Psychotherapeutenausbildung. 
- In der sogenannten Mini-Gruppe mit 10 Kindern von 1-2 Jahren sind eine Dipl. Sozialpädago-
gin, eine Erzieherin und eine Kinderpflegerin eingesetzt. 
- Zusätzlich wird das Team regelmäßig durch PraktikantInnen aus den verschiedensten Schul- 
und Ausbildungsbereichen ergänzt. 
- Kern des pädagogischen Konzeptes ist die frühkindliche Förderung auf der Basis der Theorien 
von Maria Montessori sowie des situationsbezogenen Ansatzes des Deutschen Jugendinstitut 
(DJI) und folgt den allgemein üblichen Standards. 
- Ein wesentliches Erziehungsziel ist es, die Kinder möglichst individuell und optimal zu fördern 
und sie zu Selbstständigkeit, Solidarität und Toleranz zu erziehen. 
- Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Projekte im Bereich Naturerfahrung, Musik und 
Bewegung. Feste und Feiern haben ebenso ihren Platz im alltäglichen Geschehen wie inten-
sive Elternarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft und regelmäßige Entwicklungsge-
spräche. 
- Einmal im Jahr findet in der Maxigruppe ein Kunstprojekt unter Leitung der Kölner Künstlerin 
Tana Ribeiro statt. 
Die reguläre Öffnungszeit liegt bei 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, wobei eine Betreuung von 25 oder 35 
Stunden gebucht werden kann.  
Am 22.03.2019 fand ein ausführliches Gespräch mit der Trägerin und Leiterin der „Kindertagesstätte 
Apfelbäumchen gUG“ im Jugendamt statt.  
Frau Kikiela-Wagner verfügt nicht nur über lange praktische Erfahrung in der pädagogischen Arbeit, 
sondern auch über Qualifikationen in Physiotherapie und Frühpädagogik/U3. 
Die seit 2012 geleistete Arbeit entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen. 
Die Gesellschaft möchte ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen 
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) erhalten. 
Das Finanzamt Köln-West hat am 04.04.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die 
Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen.

3 
Für die Geschäftsführerin Frau Jana Kikiela-Wagner liegt ein erweitertes Führungszeugnis gemäß      
§ 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
 
Die Gesellschaft gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Abs. 1 
SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen 
Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung 
der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Die Konzeption und der Gesellschaftsvertrag sind als Anl agen 2 und 3 unter Session-Nr. 1164/2019 zur Einsichtnahme 
hinterlegt.

Anlage 2 Konzeption_Kindertagesstätte-Apfelbaeumchen gUG

34292 Zeichen

JANA KIKIELA-WAGNER                                                                                                                                                                                                                                                                  
AKTUALISIERT 2018 
 
                                                                       Seite 1 von 20 
 
KONZEPTION DER  
U3 KINDERTAGESSTÄTTE APFELBÄUMCHEN GUG 
                          ZUR ABTEI 35, 50859 KÖLN-WIDDERSDORF

JANA KIKIELA-WAGNER                                                                                                                                                                                                                                                                  
AKTUALISIERT 2018 
 
                                                                       Seite 2 von 20 
 
 
KONTAKT: 
Institutionsleitung 
Jana Kikiela-Wagner 
Zur Abtei 35 
50859 Köln 
Tel: 0221-58982400 
 
HOMEPAGE: 
www.apfelbäumchen-köln.de 
 
E-MAIL: 
info@apfelbaeumchen-koeln.de 
eltern-kind-kurse@gmx.de 
 
BÜROZEITEN SEKRETARIAT:  
Montags:    9:00 – 12:00Uhr 
Mittwochs: 9:00 – 12:00Uhr

JANA KIKIELA-WAGNER                                                                                                                                                                                                                                                                  
AKTUALISIERT 2018 
 
                                                                       Seite 3 von 20 
 
 
 
„HILF MIR ES SELBST ZU TUN.“ ( Maria Montessori )

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 4 von 20  
INHALTSVERZEICHNIS 
2.TRÄGER                                                                                                                                                               5 
3.STRUKTUR DER KINDERTAGESSTÄTTE                                                                                                             6 
3.1.GRUPPENSTRUKTUR                                                                                                                                       6 
3.2.ÖFFNUNGSZEITEN                                                                                                                                         6 
3.3.TEAM                                                                                                                                                             6 
 3.4. RAUMSTRUKTUR                                                                                                                                         7  
 3.4. RAUMSTRUKTUR                                                                                                                                          8 
 3.5. ESSEN                                                                                                                                                             9            
3.6. ADRESSATEN                                                                                                                                                9                                                                                                                                            
3.7. TAGESABLAUF                                                                                                                                              10 
4. DAS PÄDAGOGISCHE KONZEPT                                                                                                          11 
4.1. DIE LEITIDEE                                                                                                                                                  11 
4.2. PROJEKTARBEIT                                                                                                                                           11 
4.3. DIE BEOBACHTUNG                                                                                                                                    12 
4.4. DAS SPIEL                                                                                                                                                      13 
4.5. DIE EINGEWÖHNUNGSZEIT                                                                                                                       13 
4.6. TEAMARBEIT                                                                                                                                                14 
4.7. WEITERBILDUNG / FORTBILDUNG                                                                                                            15 
4.8. DIE ELTERNARBEIT                                                                                                                                       16 
4.9. DIE VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN                                                                                 17 
4.10. DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT                                                                                                                   18 
Anhang I – Grundriss des Apfelbäumchens 2013                                                                                     20

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 5 von 20  
1. LEITBILD 
      1.1. Worauf sie sich bei uns verlassen können 
 
Die uns anvertrauten Kinder und ihre Eltern stehen im Mittelpunkt unserer täglichen 
Arbeit. Ihre Lebenswirklichkeiten sind Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns.  
Wir sind eine Institution, in dem sich die Kinder sicher, geborgen, körperlich und 
seelisch wohlfühlen, damit sie sich der Welt zuwenden und diese spielerisch erkunden 
können. 
Wir begegnen den Kindern auf Augenhöhe, damit wir mit Augen, Ohr und Mund in 
Kommunikation treten können. Wir wollen den Blick der Kinder teilen, um zu 
verstehen, wo ihr Interesse liegt und was sie gerade bewegt. 
Wichtig ist uns, die Eltern in unsere Arbeit mit ein zu beziehen und ihre Kompetenzen 
in unsere Arbeit einfließen zu lassen.  
Um den Kindern erweiterte Erlebnishorizonte im Umfeld zu erschließen, gehen wir 
über die Grenzen der Kinderkrippe hinaus, das bedeutet für uns, das wir das familiäre 
Lebensumfeld jedes Kindes wahrnehmen und sich jedes Kind in seinem 
Entwicklungstempo entwickeln darf.  
2.TRÄGER 
Privat – Gewerbliche Institution, befindet sich im Moment in der Phase der Anerkennung als Träger 
der freien Jugendhilfe 
Jana Kikiela-Wagner, Zur Abtei 35, 50859 Köln 
Tel: 0221-58982400 
Die Kindertagesstätte Apfelbäumchen, als private Einrichtung, befindet sich seit dem 
01.08.2018 in der Umstrukturierung die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
zu erhalten. 
Es besteht eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII vom Landesverband Rheinland - 
Dezernat Jugend mit Wirkung zum 01.05.2012.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 6 von 20  
3.STRUKTUR DER KINDERTAGESSTÄTTE 
3.1.GRUPPENSTRUKTUR 
Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen.  
Die Maxigruppe ist  eine Mischung aus Gruppentyp I und II, da Kinder im Alter von 1 -
4 Jahren betreut werden.  Die Betriebserlaubnis sieht eine Gruppe mit  bis zu 15+2 
Kindern vor. 
Die Minigruppe  ist eine Gruppe mit 10 +2 Kindern im Alter von 1 – 2 Jahren und 
entspricht dem Gruppentyp I. 
3.2.ÖFFNUNGSZEITEN 
Die Kindertagesstätte hat von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
insgesamt geöffnet, wobei die Eltern folgende unterschiedliche Betreuungsangebote 
buchen können: 
35 Stunden 
25 Stunden 
Bei jedem Angebot können die Eltern wählen, ob i hr Kind von 08:00 Uhr bis 15:00 
Uhr (inklusive Mittagsschlaf) oder von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr (exklusive 
Mittagsschlaf) betreut wird unter Beachtung der möglichen Platzvergabe. 
  
 
       3.3. DAS TEAM  
 
Das Team besteht aus  Fachkräften: Diplom- Sozialpädagogen, Erzieherinnen, 
angehenden Erzieherinnen, Praktikantinnen und Studentinnen (Studentinnen der 
Psychologie und der Erziehungswissenschaften). Eine Fachkraft hat die Gruppenleitung  
inne. Zudem arbeitet die Leiterin der Einrichtung vorwiegend in der Maxi gruppe als 
pädagogische Fachkraft vollumfänglich mit.  Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin, 
Fachkraft für Frühpädagogik/ U3 und Physiotherapeutin.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 7 von 20  
Zusätzlich wird das Team regelmäßig durch Praktikantinnen aus verschiedenen Schul - 
und Ausbildungsbereichen bereichert. 
3.4. RAUMSTRUKTUR  
Kinder brauchen Räume, die sie auffordern, 
 sich zu bewegen 
 durch aktives Handeln Erfahrungen zu machen 
 zu experimentieren und zu erforschen 
 sich zu anderen zu gesellen, aber auch sich zurück zu ziehen 
 sich zu beruhigen und zu entspannen 
Die Räumlichkeiten des Apfelbäumchens umfassen ca. 300 m². Etwa die Hälfte davon 
hat die Kindertagesstätte inne. Alle Räume sind ebene rdig und wurden 2014 neu 
gebaut (siehe Anhang I: Grundriss des Apfelbäumchens).  
MAXIGRUPPE: 
Im Zentrum der Kindertagesstätte befindet sich der große Gruppenraum mit einem 
„Denktisch“ für das Spiel mi t didaktischen Spielmaterialien, wie zum Beispiel 
Steckspiele aus Holz, Lege - und Zuordnungsspiele, Puzzle, und Bücher, sowie einer 
Puppen- und einer Bauecke. Nebenan befindet sich der Kreativraum, der zum Basteln, 
Malen, Kleben, Schneiden, Werken und Experimentieren einlädt.  
Ebenfalls vom Gruppenraum ausgehend befindet sich ein großer Raum, welcher am 
Vormittag als Raum für Bewegung und für den Morgenkreis genutzt wird. 
Dieser sehr schöne helle und freundliche Raum verwandelt sich ab dem späten 
Vormittag in einen gemütlichen Schlaf - und Ruheraum für beide Gruppen. Jedes Kind 
hat sein eigenes Bettchen mit personalisiertem Bettzeug. Die Kinder schlafen in 
gemütlichen, Apfelbäumchen-grünen Bettchen zu leiser  Klaviermusik. 
Gegenüber des Kreativraums befindet sich das Kinderbad mit Wickelbereich, 
Erlebniswaschbecken, Kleinkindertoilette, Töpfchen und persönlichen „Ich-Fächern“. 
Der Waschraum ist, durch das Erlebnis - und Experimentierwaschbecken gleichzeitig 
auch ein weiterer Spielbereich.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 8 von 20  
Vom  Garten ist von der Garderobe aus, sowie vom Schlafraum aus direkt begehbar. 
Der Außenbereich bietet den Kindern ein vi elfältiges Angebot um Sinnes - und 
Bewegungserfahrungen zu erleb en. Der Garten w urde 2016  mit tatkräftiger 
Unterstützung der Eltern  mehrere Wochen lang unter Aufsicht eines Architekten 
naturnah und U3 gerecht erbaut und gestaltet. Hier fließen Kompositionen von 
Baumstämmen zum Klettern, balancieren, drauflegen und bauen mit Sand und Steinen, 
zum Sammeln, sortieren, schütten und bauen ineinander. Der Bereich bietet viel Platz 
zum Toben, Bobby Car fahren, Ball spielen und im Sommer zum Planschen. Besonders 
bewusst gewählt wurden die natürlichen Materialien Sand, Holz und Steine im 
Außenspielbereich. Durch die gesellschaftliche veränderten Lebensbedingungen der 
Familien, die oftmals große Ansammlung von  fertigen Kletterkonstrukten in den 
kleinen Gärten möchten wir den kleinen Kindern unserer Apfelbäumchen -Kita einen 
naturnahen Garten bieten. Mit Baumstämmen als Kochmulden, Baumstämmen als 
Begrenzung zum ersten Balancieren, Hüpfen und Klettern, sammeln von Steinen und 
dem geliebten, altersentsprechendem Spiel des Schüttens, Sammelns und 
Experimentierens haben wir eine kleine  Naturbaustelle geschaffen, die weiterhin 
wachsen soll und wird. 
Während sich der Haupteingang des Apfelbäumchens im Tegralis Ges undheitshaus  
befindet, besitzt die  Kindertagesstätte an der Seite des Gebäudes einen zusätzlichen 
Extra-Eingang. Dieser führt direkt in den Flur mit Kindergarderobe, an der jedes Kind 
seinen eigenen Haken sowie ein eigenes Fach besitzt. 
MINIGRUPPE: 
Vom Haupteingang kommend gelangt man in die Minigruppe. Unsere U2 Gruppe für 
die Kleinsten. Die helle Garderobe, an der jedes Kind se inen eigenen Haken sowie ein 
eigenes Fach besitzt dient auch als Gesprächsraum beim Bringen und Abholen, sowie 
als Informationsbereich für die Eltern, zu den Themen: Speiseplan, Aktivitäten, 
empfehlenswerte Bilderbücher. 
Der große, etwas verwinkelte Gruppenraum mit einem „Denktisch“ , (gleichzeitig auch 
großer Esstisch)  für das Spiel mit didaktischen Spielmaterialien, wie zum Beispiel 
Steckspiele aus Holz, Lege- und Zuordnungsspiele, Puzzle, und Bücher ist das Herzstück

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 9 von 20  
in der Minigruppe.  Nebenan befindet si ch das  etwas kleinere , in sich abgetrennte  
Kinderbad mit Wickelbereich, Waschbecken, Dusche und persönlichen „Ich-Fächern“. 
Der Raumkomplex der Minigruppe ist schallschutzgedämmt und ist uneinsehbar für 
Besucher. Wir bieten dadurch den Kleinsten im Apfelbä umchen einen absolut 
gesicherten Raum für Entwicklung und Wohlbefinden. 
Angrenzend befindet sich ein weiterer großer Turn - und Bewegungsraum mit 
Turnelementen, Bällen, Reifen, Tüchern, Fühlmatten und anderen Spielen zur 
Förderung der Sinneswahrnehmung , der  gezielten Förderung von Motorik und 
Bewegung, sowie zum individuellen experimentieren. 
Ein Büro, ein Besprechungsraum, eine Küche, ein Abstellraum mit Waschmaschine, eine 
Besuchertoilette, eine Personaltoilette und ein  Kinderwagenraum befinden sich in 
unmittelbarer Umgebung der Gruppenräume. Alle Räume der Kindertagesstätte sind 
durch bodentiefe Fenster hell, freundlich und einladend.  
3.5. ESSEN 
Dem Team der Kindertagesstätte  liegt eine vielseitige, gesunde und  kindgerechte  
Ernährung sehr am Herzen.  
Das Frühstück wird in der Regel von den Eltern mitgebracht . Das Mittagessen wird 
täglich, frisch zubereitet vom Catering Funk aus Frechen  geliefert. Vegetarisches Essen 
kann extra bestellt werden.  Die Speisepläne hängen  jede Woche neu  in den 
Garderoben der Gruppen aus. Wir teilen keine Schweinefleischprodukte, sowie 
gesüßten Nachtisch aus. Die oftmals industriell gefertigten Nachtisch -Speisen mit 
hohem Zuckeranteil verbleiben nach dem Mittagessen an den Zähnen und sorgen  
frühzeitig für Karies. Hier leisten w ir gezielt unseren Beitrag zur Zahngesundheit und 
bieten den Kindern im Wechsel Obst und Naturjogurt als Nachspeise an.  Die Kinder, 
welche bis 15 Uhr in der Kindertagesstätte bleiben, bekommen nach ihrem 
Mittagsschlaf einen kleinen gesunden Snack in Form v on Knäckebrot mit Obst und 
Gemüse. 
       3.6. ADRESSATEN

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 10 von 20  
Einzugsgebiete sind überwiegend die westlichen Kölner Stadtteile, sowie die Orte 
Brauweiler und Königsdorf.  Da diese Stadtteile große Neubaugebiete mit 
Einfamilienhäusern beinhalten und somit einen großen R eiz für junge Familien 
ausüben, werden tendenziell mehr Kinder angemeldet als aufgenommen werden 
können. 
         3.7. TAGESABLAUF 
 
Zeit Aktivität 
08:00 – 09:10 Bringzeit – Elterngespräche, Ankommen und Spielzeit (Freispiel, Lesen, 
Experimentieren, Turnen , Kneten…) , Zeit für Bildungsangebote in 
Kleingruppen 
09:10 – 09:20 Guten Morgen Kr eis / Bildungsangebot / gezielte Förderung von Sprache,  
Musik und Rhythmus, Fein - und Grobmotorik, sowie dem  Miteinander / 
sozialer Kompetenz, Projektarbeit fließt ein 
09:20 – 09:45 Gemeinsames Frühstück, Bildungsangebot: Gesunde Ernährung 
09:45 – 10:45 Spielzeit und Lerngelegenheit, Zeit für Projektarbeit , Turnen und 
Bewegungserziehung, individuelle Wickelzeit, Zeit zum Sammeln 
individueller Erfahrungen durch das Bereitst ellen von wertvollen 
Materialien, auf Grundlage der Montessori-Pädagogik 
10:45 – 11:30 Spielen, experimentieren  im Außengelände,  naturwissenschaftliche 
Angebote, Spazierengehen oder kleine Ausflüge z.B. zum Spielplatz  oder 
ins Dorf mit der Gesamtgruppe / Bildungsangebot: Umwelterfahrungen 
11:30 – 12:15 Gemeinsames Mittagessen : gezielte liebevolle Begleitung während der 
Autonomiephase (Platz selbst wählen, gemeinsam Tisch decken…) 
12:15 – 13:30 Zeit zum Kuscheln und Vorlesen, Wickelzeit – Sauberkeitserziehung,  
Abholzeit für die Kinder mit 25 Stunden Platz / kurze Elterngespräche 
Spielzeit 
12:15 - 14:30 Wickelzeit - Sauberkeitserziehung und Mittagsschl af für die Kinder, mit 
einem 35 Stunden Platz 
 
14:30 – 15:00 Nachmittagssnack, Wickel- und Abholzeit, kurze Elterngespräche

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 11 von 20  
Die angegebenen Zeiten können variieren, allerdings wird darauf geachtet, dass die 
Kinder zur Orientierung einen festen Tagesablauf haben. 
4. PÄDAGOGISCHES KONZEPT DER EINRICHTUNG 
      4.1. DIE LEITIDEE 
Die Leitidee des gesamten Apfelbäumchens ist wie folgt treffend erfasst:  
„Jedes Kind ist von Geburt an Akteur seiner eigenen Entwicklung.  Kinder sind mit 
Kompetenzen ausgestattet, die es i hnen zunehmend ermöglichen, sich die Welt in 
ihrem eigenen zu erschließen.“  
Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit angenommen und bei der Auseinandersetzung 
mit sich und seiner Umwelt einfühlsam begleitet. Besonders wichtig dabei ist es, eine 
geborgene, vertraute Umgebung zu schaffen, in der sich jedes Kleinkind frei und 
glücklich bewegen kann. Jed es Teammitglied versteht sich als Vorbild und verlässliche 
Bezugsperson, die jedem Kind mit Vertrauen und Achtung begegnet. 
Klar zu erkennen ist, dass die Leitidee auf dem Bild des kompetenten Kindes basiert  
und sich das pädagogische Handeln daraus ableite t. Zugrunde liegt der 
situationsbezogene Ansatz.  
 4.2. PROJEKTARBEIT 
In diesen Ansatz fließen Planungen von Projektangeboten ein, die den Alltag nicht 
komplett situationsorientiert gestalten lassen.  Die Projektarbeit ist ein stabiler 
Konzeptbaustein unserer Arbeit mit Kleinkindern im Apfelbäumchen.  Projekte dienen 
der Wissensvermittlung, schaffen neue Anreize im Alltag, fördern das ICH des Kindes 
in der Gruppe und zu sich selbst und machen einfach großen Spaß. Projektthemen 
werden vom Team erarbeitet und u mgesetzt auf Grundlage des Entwicklungstandes 
von U3 Kindern. Wir beschäftigen uns mit spannenden Themen, die oftmals im U3 
Bereich durch die hautnahen, tatsächlichen Erlebnisse der Kinder gepräg t sind ( Vögel 
im Winter / Wasser als Element / Insekten im Fr ühling / Die Sonne und ihre Wärme / 
Urlaub am Meer / Anziehsachen  / Schwangerschaft und Geburt, Luft und Wind …). 
Aber auch alle jahreszeitliche  Veränderungen, sowie Feste und Feiern fließen in die

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 12 von 20  
Projektarbeit ein. Wir planen Projekte unterschiedlichster Längen ( Kurzzeit und 
Langzeit, Jahreszeit und aktuelle Themen, wie Geburt ) orientieren uns dabei während 
der Projektphase allerdings stark am Interesse der Kinder. 
Vor Beginn der Umsetzung eines pädagogischen Projektes in den Gruppen liegt eine 
differenzierte Planung im Team und Kleinteam vor.  Jedes Projekt wird feinstofflich 
ausgearbeitet und mit seinen Inhalten und pädagogischen Zielen  in einen Projektplan 
formulier, sowie als Elternpost gestaltet. Die Elternpost dient als 
Informationsinstrument und kan n für eine vertiefende projektbezogene 
Auseinandersetzung mit dem Kind zu Hause eingesetzt werden.  
Die Projektarbeit im Apfelbäumchen mit Kindern unter Drei verstehen wir als 
besonderes Qualitätsmerkmal unserer Einrichtung.  
Vielseitige, umfassende, aktue lle, sowie bewährte Fachliteratur steht dabei dem 
Personal zur Verfügung. Außerdem nehmen wir regelmäßig an Weiterbildungen und 
Fortbildungen zum Thema Projektarbeit teil. 
4.3. DIE BEOBACHTUNG 
„Die Beobachtung ist für die pädagogische Arbeit mit Kindern da s wichtigste 
Instrument, um ein Kind kennen zu lernen und seine Stärken zu fördern, sowie seine 
Schwächen zu erkennen.“  
Das gesamte pädagogische Handeln basiert auf den Beobachtungen, die in allen 
Entwicklungsstufen stattfinden. Die Beobachtungen bieten n icht nur Einblicke in die 
Entwicklung der Kinder, sondern auch in ihre Art und Weise , sich selbst zu bilden. Sie 
zeigen auch Erkenntnisse über ihre Art zu denken, lange bevor sie zu sprechen 
beginnen. Die regelmäßige Beobachtung und Auswertung von Aktivitä ten der Kinder 
mittels strukturierter Beobachtungsbögen sichert jedem Kind die Aufmerksamkeit, die 
es benötigt, um entwicklungs - und altersgemäß gefördert zu werden. Eine 
gewissenhafte Dokumentation ist eine wesentliche Grundlage für unsere fachliche, 
fundierte Arbeit und sichert deren Transparenz. Insbesondere legen wir großen Wert 
auf die Dokumentation der Entwicklung des einzelnen Kindes anhand Portfolios.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 13 von 20  
Was ist ein Portfolio?  
 ist für uns eine Methode, die Entwicklung der Kinder sichtbar zu machen und zu 
dokumentieren 
 wir dokumentieren mit Bildern und Geschichten 
 wir möchten, dass Eltern möglichst viel Krippenalltag ihres Kindes 
mitbekommen 
 wir schreiben in der „DU“ Form 
 wir schreiben in einer einfachen, klaren Sprache, die auch Kinder verstehen 
 wir beschreiben NUR die Stärken der Kinder  
 wir dokumentieren mit vielen Bildern, weil ein Bild mehr als tausend Worte 
sagt 
 Portfolio – eine intime Angelegenheit, es werden keine Portfolios an Dritte 
ohne Die Erlaubnis der Eltern weitergereicht 
4.4. DAS SPIEL 
„Das Spi el hat für jedes Kind die größte Bedeutung. Es ist 
wichtigstes Lernfeld um  sein Grundbedürfnis „sein I nneres“ 
auszudrücken.“  
…Zeit zum Spielen… 
Wenn das Kind am Morgen angekommen ist, entscheidet es : WO, MIT WEM, WIE LANGE 
und WAS es machen möchte. Unsere Aufgabe ist es, jedes Kind liebevoll, sprachlich und 
Bedürfnisorientiert zu begleiten, zu beobachten und unterstützend zu agieren. Wir sind 
„sicherer Hafen“ + „Beraterin“ + „aktiver Mitspieler“ in Augenhöhe der Kinder. 
         4.5. DIE EINGEWÖHNUNGSZEIT 
Die Eingewöhnung ist bei jedem Kind sanft und individuell angelehnt an das Berliner 
Konzept von Hans-Joachim Laewen. Vor dem Hintergrund der neuesten 
Bindungsforschung wird jedes Kind sehr behutsam eingewöhnt. Das heißt bei uns, dass 
das Kind anfangs so lange wie möglich und so lange wie nötig von einem Elternteil

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 14 von 20  
oder einer anderen vertrauten Person begleitet wird, um dem Kind in der neuen 
Situation Sicherheit zu geben. Außerdem wird das Kind in der Anfangszeit von einer 
bestimmten Erzieherin betreut, die als seine feste Bezugsperson das Kind jeden Morgen 
in Empfang nimmt und ihm den Weg in die Gruppe und den Kontakt zu den anderen 
Kindern erleichtert. Sie ist auch die Hauptansprechpartnerin für die Eltern während der 
Eingewöhnungszeit. Um diese sanfte Eingewöhnung gewährleisten zu können, werden 
mit den Eltern in einem persönlichen Kennlerngespräch die Zeiten abgesprochen, zu 
denen sie in den ersten Tagen gemeinsam mit ihrem Kind in die Krippe kommen 
können. Dann wird im gemeinsamen Gespräch der weitere Verlauf der Eingewöhnung 
festgelegt, wobei von Tag zu Tag geschaut wird, inwieweit sich das Kind gut von den 
Eltern trennen kann. Die Eingewöhnung kann bis zu sechs Wochen dauern, verläuft 
von Kind zu Kind unterschiedlich und richtet sich ebenso nach den persönlichen 
Möglichkeiten der Eltern (z.B. Berufstätigkeit). Nach ca. 2 Monaten findet dann ein 
Elterngespräch mit der Bezugserzieherin statt, in dem die Eingewöhnungszeit von 
beiden Seiten reflektiert wird. 
       4.6. TEAMARBEIT 
Ein gesundes Arbeitsklima ist Grundstein für eine gute pädagogische Arbeit. Nur wenn 
sich jeder im Team wohl fühlt, kann dies auch nach außen transportiert werden, so 
dass sich auch die Eltern und Kinder in der Einrichtung wohl fühlen. 
Damit diese Voraussetzungen er füllt werden , ist eine gute Teamarbeit sehr wichtig . 
Jedes Teammitglied bringt sich mit seinen jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen 
ein und ist zuständig für unterschiedliche Aufgabenbereiche. Dennoch fühlen sich alle 
Kollegen mitverantwortlich für alle Aufgaben und Interessen der Kindertagesstätte.  
Im Rhythmus von zwei bis drei Wochen  trifft sich das Team mit der 
Einrichtungsleiterin außerhalb der Öffnungszeiten zu einer großen Teamsitzung. Hier 
findet kollegiale Beratung statt und Termine, Angebote und Feste wer den besprochen 
und geplant. Es wird viel Wert darauf gelegt, dass jedes Teammitglied ein 
Mitspracherecht hat. Einen besonderen teamfördernden Charakter nimmt hierbei die 
Projektarbeit ein. Die gemeinsame Entwicklung von Projekten bereiten Freude, 
schaffen Abwechslung, regen zur eigenen Entwicklung der Erzieherpersönlichkeit an 
und fördern Teamprozesse nachhaltig positiv. 
Außerdem finden in unregelmäßigen Intervallen geplante Gespräche zwischen der 
Team- bzw. Einrichtungsleitung und den Teammitgliedern auf B asis von

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 15 von 20  
Einzelgesprächen statt. F ür Tür- und Angelgespräche ist zusätzlich immer Zeit . 
Regelmäßiger täglicher Austausch findet zwischen allen Teammitgliedern und der 
Leitung auf zugewandter, wohlwollender Art und Weise statt. 
Zweimal im Jahr findet ein Pu tztag statt, an dem die Einrichtung für die Kinder 
geschlossen bleibt. Dieser Tag beginnt mit einer zweistündigen Teamsitzung. Danach 
reinigen und desinfizieren wir gemeinsam die Möbel und Spielsachen und sortieren die 
Materialien. 
Zu den Aufgaben unserer ErzieherInnnen zählen... 
1. Qualitätsentwicklung 
2. Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes des Landes Nordrhein 
Westfalen - KiBiz 
3. Umsetzung unserer Konzeption 
4. Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder 
5. Anleitung und Unterstützung  
6. Pädagogische Führung der Freizeitangebote 
7. Vorbereitung von Festen und Feiern 
8. Regelmäßige Teamsitzungen 
 
Letzten Endes tragen auch gemeinsame Fortbildungen (siehe 4.6.) und gemeinsame 
Feste z u einer guten Stimmung im Team bei. So gibt es traditionell jedes Jahr eine 
gemeinsame Weihnachtsfeier, die Geburtstage der Teammitglieder werden innerhalb 
der Gruppe mit den Kindern und Kollegen gefeiert.  
       4.7. WEITERBILDUNG / FORTBILDUNG 
Einmal im Jahr geht das Team gemeinsam auf Fortbildung. Im Vorfeld stimmen sich 
die Erzieher ab, in  welchem Bereich sie fortgebildet werden möchten, um dann einen 
Referenten für das ausgesuchte Thema zu wählen, der die Fortbildung durchführt. 
Zusätzlich steht jedem Teammitglied pro Jahr eine pädagogische Fortbildung von 
maximal drei Tagen zu. Hier werden gezielt vorwiegend Fortbildungen im Bereich der 
frühkindlichen Bildung U3, sowie Teamarbeit, Elternarbeit, Montessori, Pikler, 
Projektarbeit, Qualitätsentwicklung und Gesundheit am Arbeitsplatz bevorzugt 
wahrgenommen. Die Anmeldungen werden von der Leitu ng am Anfang des 
Kindergartenjahres durchgeführt. Außerdem achtet sie auf die personenbezogene

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 16 von 20  
Auswahl der Fortbildungs -Themen. Hierbei steht die persönliche Entwicklung jeder 
einzelnen Mitarbeiterin in ihrer Erzieherpersönlichkeit im Vordergrund. Eine 
Fortbildung wird dementsprechend gewinnbringend gewählt. 
Während der Zeit der Eingewöhnungsphase nehmen wir nicht an Fortbildungen teil, 
um einen reibungslosen Ablauf der Eingewöhnung zu gewährleisten. Hierbei stehen 
die damit verknüpften Aufgaben der Erzieherin während dieser Phase im Mittelpunkt. 
Die Leitung der Einrichtung nimmt regelmäßig an Weiterbildungen teil. 
Allen Mitarbeiterinnen steht uneingeschränkt umfassende pädagogische Fachliteratur 
zur Verfügung 
4.8. DIE ELTERNARBEIT 
Die Elternarbeit gehört im  Apfelbäumchen zu den wichtigsten  Säulen. Nur wenn eine 
gute vertrauensvolle Basis zwischen den Eltern und den Erzieherinnen entsteht, können 
die Eltern ihre Kinder mit einem guten Gefühl jeden Tag in der Einrichtung abgeben. 
Wir verstehen Elternarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. 
Familien, die sich für die Kindertagesstätte interessieren, sind einmal im Monat zu einer 
Kennenlernstunde eingeladen, in der die Leitung  durch die Einrichtung führt und alle 
Fragen beantwortet. Auch die Großeltern sind herzlich willkommen. 
Bevor für eine Familie die Eingewöhnungszeit startet, werden sie von ihren jeweiligen 
Bezugserzieherinnen nochmal zu einem Kennenlernnachmittag , sowie einem 
persönlichen Gespräch eingeladen. Dies dient zum ersten gegenseitigen B eschnuppern 
und zum Informationsaustausch. Die Eingewöhnungszeit wird erläutert, erste Termine 
besprochen und jedes neue Kind bekommt ein von den Erzieherinnen selbst 
gebasteltes Büchlein mit Fotos der Einrichtung und einem Foto der Bezugserzieherin.  
Das Buch ka nn dann in der Zwischenzeit zuhause von den Eltern und dem Kind 
angeschaut und besprochen werden.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 17 von 20  
Das Team versucht in seiner Arbeit möglichst transparent zu sein. Einblicke in die 
unterschiedlichen Situationen des Apfelbäumchen -Alltages bekommen die Eltern  zum 
Beispiel durch Zusenden oder Aushängen von Fotos ihrer Kinder. 
Die Eltern werden regelmäßig über den Entwicklungsstand ihres Kindes informiert. Die 
Erzieherinnen haben  immer ein offenes Ohr für die Eltern. Zum alltäglichen 
Informationsaustausch zwisch en Eltern und Pädagogen dienen vo r allem Tür - und 
Angelgespräche beim Bringen und Abholen.  Wird mehr Raum bzw. Zeit für den 
Informationsaustausch benötigt, wird ein Einzelgesprächstermin vereinbart, zum 
Beispiel bei Gesprächen zur Entwicklung des Kindes. 
Außerdem finden im Laufe des Jahres verschiedene Veranstaltungen statt, die mit den 
Familien gefeiert werden, zum Beispiel das Sankt Martinsfest und das 
Sommerabschlussfest. 
Alle zw ei Monate gibt es für die Eltern die Möglichkeit , im Apfelbäumchen ein 
Elterncafé zu besuchen. Hier können sich die Eltern in erster Linie gegenseitig 
kennenlernen und austauschen. 
4.9. DIE VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN 
Das Apfelbäumchen lebt mehrere Kooperationen.  
Das Apfelbäumchen ist eingetragener Kooperationspartner de s katholischen 
Familienzentrums „Lövenich-Weiden-Widdersdorf“. 
Die Kooperation besteht seit Mai 2014 und wird durch regelmäßige Treffen, 
Gespräche, Aktionen dargestellt. Ein besonderer Bezug besteht dabei zur katholischen 
Kindertagesstätte Sankt Jakobus in  Köln Widdersdorf. Mehrere Kinder vom 
Apfelbäumchen gehen jährlich nach der Zeit im Apfelbäumchen, ab dem 3. Lebensjahr, 
in die katholische Kindertagesstätte.  
Die Eltern vom Apfelbäumchen haben jederzeit die Möglichkeit alle Angebote des 
Familienzentrums wahrzunehmen und nutzen dies auch rege.

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 18 von 20  
Des Weiteren nutzt die Kindertagesstätte die Kooperationen  im Tegralis -Haus. Zum 
Beispiel besuchen die Kinder einmal im Jahr den Zahnarzt Dr. Olav Kohlhaase  um zu 
schauen, wie dieser arbeitet und um erste positive Erfahrungen zu sammeln. Außerdem 
können die Eltern ihre Kinder bei der Musikschule Nico Zipp  anmelden. Diese Kinder 
erleben donnerstags während der Betreuungszeit von 10:00  Uhr bis 10:45 Uhr in 
Begleitung einer Erzieherin Musik in Form von Liedern, Tänzen, G eschichten sowie 
den Einsatz verschiedenster Instrumente und Materialien. Das fundierte Konzept 
entspricht dem Entwicklungsstand von 1,5 bis 3 Jährigen. 
Angrenzend liegt das Pflegeheim Bonifatius , als große Pflegeeinrichtung. Der Garten 
des Heimes befindet sich direkt am Garten des Apfelbäumchens. Täglich spazieren die 
Heimbewohner und nehmen Kontakt zu den Kindern auf. Sie erfreuen sich am Spiel 
und den Geräuschen unserer Kinder. Jedes Jahr zum Martinsfest besuchen wir mit 
unseren Eltern und Kindern und de n selbstgestalteten Laternen die Bewohner und 
singen gemeinsam Martinslieder. Die Kinder erhalten kleine Geschenke und 
überreichen jedoch auch selbstgebastelten Tischschmuck für den Wohnbereich der 
älteren Menschen. Diese wertvolle  Kooperation liegt uns a llen seit 2014 sehr am 
Herzen und wird jährlich ausführlich in ihrer Umsetzung geplant.  
Eine weitere Besonderheit ist das halbjährlich stattfindende „U3 Treffen aller Anbieter  
in Widdersdorf“  unter der Leitung von Herrn Tommeck. Das ist eine Kooperation 
zwischen privaten sowie staatlichen Kindertagesstätten, Physiotherapeuten, 
Musikschulen, Sportvereinen und Tagesmüttern. 
4.10. DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 
Um den Kindern einen angenehmen Übergang zum „großen Kindergarten“ zu 
ermöglichen, arbeitet das Apfelbäu mchen mit den anderen pädagogischen 
Einrichtungen U3 und Ü3 in der Umgebung zusammen. Hier finden regelmäßig 
Fachgespräche der beteiligten Pädagogen statt.  
        
        4.11. REGELMÄßIGE AKTIVITÄTEN

KONZEPTION U3 
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 19 von 20  
1. Jährlich im Mai / Juni eines Jahres findet in der Maxigruppe ein Kunstprojekt mit 
der Künstlerin Tana Ribeiro statt. Frau Ribeiro gestaltet während einer Kunstprojekt-
Woche mit jedem Kind ein Kunstwerk zum Thema: 
„Der Apfel“ – in Mosaikkunst 
2. Im Juni ist Wandertag: „Feld- und Wiesentag“. Wir wandern mit allen Kindern der 
Einrichtung zum Feld und spielen, toben, picknicken gemeinsam.  
3. Im Apfelbäumchen werden die Feste Karneval, Ostern, Sankt Martin, Nikolaus und 
Weihnachten thematisch aufgegriffen. In dieser Zeit werden passende Lieder gesungen, 
die dazu gehörigen Geschichten gelesen und besondere Werke gebastelt, wie zum 
Beispiel Osternester oder Laternen. Zu den Festen finden auch immer kleine Feiern 
oder gemeinsame Frühstücke statt. 
4. Jeder Geburtstag, ob der eines Kindes oder einer Erzieherin , wird gemeinsam in der 
Gruppe gefeiert. Bei Ersteren bereiten d ie Eltern eine Kleinigkeit für die 
Geburtstagsgäste vor. „Wir singen Geburtstagslieder, erzählen gemeinsam an der schön 
geschmückten Geburtstagstafel und überreichen dem Geburtstagskind ein Geschenk . In 
dieser Zeit steht das Geburtstagskind ganz im Mittelpunkt - eine besonders 
wertschätzende Erfahrung für jedes kleine Kind!“. 
5. Auch zur Verabschiedung eines Kindes in den „großen Kindergarten“  feiert das 
Apfelbäumchen. Neben seiner Kreativmappe mit a llen Kunstwerken erhält das Kind 
Erinnerungsfotos aus seiner Apfelbäumchen -Zeit, sowie ein kleines Abschiedsgeschenk 
in einer Abschlusstüte überreicht.  Wie bereits erwähnt  findet alle drei Monate von 
Eltern für Eltern  zum gegenseitigen Austausch  ein Eltern café statt, mit  Kaffee und 
Kuchen und einem  Kreativangebot für die Kinder.

Anhang I Seite 20 von 20  
Anhang I – Grundriss des Apfelbäumchens 2013

Beratungsverlauf (2)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1164/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.04.2019
Erstellt
27.03.2019 08:24