1164/2019
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG"
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Anlage 3 Gesellschaftsvertrag_Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG
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Satzung 8 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG (haftungsbeschränkt) 2. Die Gründungsgesellschafterin Frau Jana Kikiela-Wagner darf ihr bis- heriges Unternehmen, welches sie bislang unter der Geschäftsbezeich- nung „Apfelbäumchen“ an der Adresse Zur Abtei 35, 50859 Köln führt, zeitlich unbeschränkt unter einer solchen Geschäftsbezeichnung oder Firma „Apfelbäumchen“ mit oder ohne einem weiteren Zusatz weiterfüh- ren und eine solche Geschäftsbezeichnung oder Firma auch auf Dritte übertragen. Die Gründungsgesellschafterin Frau Jana Kikiela-Wagner darf mit ihrem bisherigen Unternehmen jedoch ab dem 01.01.2019 nicht mehr in Wettbewerb zum Gegenstand des Unternehmens der Gesell- schaft treten. 3. Sitz der Gesellschaft ist Köln. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 8 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens 1. Zweck der Gesellschaft ist es, die Jugendhilfe im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. 6537a.doc Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Betreiben von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Ab- gabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesell- schafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. $ 3 Stammkapital, Stammeinlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.000,00 EUR (in Worten: eintausend Euro). Es ist eingeteilt in 1.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1,00 EUR. Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Gründungsgesellschafterin wie folgt übernommen: Frau Jana Kikiela-Wagner, als Gründungsgesellschafterin übernimmt die in der Gesellschafterliste mit den Ifd Nrn 1 bis 1.000 bezeichneten Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 EUR, insgesamt also Ge- schäftsanteile mit einem Gesamtnennbetrag von 1.000,00 EUR. Die Stammeinlagen werden sofort in voller Höhe in bar erbracht. 4. Das der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienende wesentliche Ver- mögen der Gesellschaft ist wertmäßig in seinem Bestand zu erhalten. $ 4 Jahresabschluss, Gewinnverwendung 1. Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und - soweit erforder- lich - den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen. 2. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversamm- lung unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke. Die Gesell- schafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten. 3. Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Ge- meinnützigkeit nicht entgegensteht. 8 5 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: a) die Geschäftsführung, b) die Gesellschafterversammlung. $ 6 Geschäftsführung, Vertretung 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden. 2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsfüh- rer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft sowie einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Be- schränkungen des $ 181 BGB zu erteilen. Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschaf- terversammlung vertreten. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu erlassen. Die Geschäftsführung kann in der Geschäftsordnung verpflichtet werden, bestimmte Geschäfte nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. 8 7 Gesellschafterversammlungen Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer oder durch einen Gesellschafter einberufen. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. Die Einberufung erfolgt durch Übergabeeinschreiben, per Fax oder per E-Mail an jeden Gesellschafter unter Angabe von Tagungsort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen. Der Tag der Absen- dung und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung mitgerechnet. Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindes- tens 75% des Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als 75% ver- treten, ist unter Beachtung von Absatz 1 und 2 unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung hingewiesen wird. In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen zur Berufsverschwie- genheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten oder begleiten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Sind die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden, können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die von dem Mangel be- troffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und der Be- schlussfassung nicht widersprechen. 8 8 Gesellschafterbeschlüsse Die Gesellschafterversammlung beschließt grundsätzlich in Versamm- lungen. Beschlüsse der Gesellschafter können auch im schriftlichen Verfahren (auch durch Telefax oder E-Mail) gefasst werden, wenn sich sämtliche Gesellschafter mit einer solchen Beschlussfassung einver- standen erklären oder sich an ihr beteiligen und keine zwingenden ge- setzlichen Formvorschriften entgegenstehen. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgege- benen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag eine andere Mehrheit vorsehen. Je 1,00 EUR eines Geschäftsanteils gewähren 1 Stimme. Grundsätzlich ist über Verhandlungen der Gesellschafterversammlung und über Gesellschafterbeschlüsse, soweit nicht eine notarielle Nieder- schrift aufgenommen wird, eine Niederschrift binnen 7 Tagen zu erstel- len, in welcher der Tag der Versammlung, Teilnehmer, Ort, sonstige Anträge und Ergebnisse sowie die gefassten Beschlüsse anzugeben sind. Die Niederschrift ist durch jeden Gesellschafter zu unterzeichnen. Jeder Gesellschafter erhält unverzüglich eine Abschrift der Niederschrift zugesandt. Bei Beschlüssen ohne förmliche Versammlung ist über In- halt, Abstimmungsverfahren und Abstimmungsergebnis von einem bei der Abstimmung bestimmten Gesellschafter oder Geschäftsführer ein Protokoll anzufertigen, zu unterschreiben und unverzüglich an alle Ge- sellschafter zu übersenden. Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse müssen innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von der Beschlussfassung erho- ben werden. Die Anfechtungsfrist ist nur gewahrt, wenn innerhalb der Frist die Klage zugestellt ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn- seit der Beschlussfassung 6 Monate verstrichen sind. Bis zur rechts- kräftigen Feststellung ihrer Nichtigkeit sind die Gesellschafterbeschlüs- se als wirksam zu behandeln. $ 9 Satzungsänderungen, Umwandlung Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens soll nur geändert werden, wenn die Erfüllung der bisherigen Gesell- schaftszwecke unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist. Über die Änderung der Satzung beschließt die Gesellschafterversamm- lung. Beschlüsse über die Änderung der Satzung und die Zustimmung zu Umwandlungen bedürfen einer einstimmigen Entscheidung aller Ge- sellschafter. Das Gesellschaftsvermögen ist auch nach einer Änderung der bisheri- gen Zwecke ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwen- den. Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Ände- rungen die Steuerbegünstigung nach verbindlicher Zusage der zustän- digen Finanzbehörde nicht berühren. $ 10 Verfügung über Geschäftsanteile Die Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit Zustim- mung der Gesellschaft zulässig. Die Zustimmung soll nur erteilt werden, wenn der Erwerber Gewähr für die dauerhafte Erfüllung der in $ 2 Abs. 1 genannten Zwecke bietet. Die Zustimmung bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller Gesell- schafter. Die Belastung von Geschäftsanteilen ist unzulässig. Entsprechendes gilt für die Begründung eines Treuhandverhältnisses. 8 11 Einziehung Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Die Einziehung wird mit Zugang des Einziehungsbeschlusses beim betroffenen Gesellschaf- ter wirksam. Die Zustimmung des Gesellschafters bzw. von dessen Erben zur Ein- ziehung seines Geschäftsanteils ist nicht erforderlich, wenn a) die Einziehung wegen Ablebens des Gesellschafters erfolgt, b) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, c) der Geschäftsanteil gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses wieder aufgehoben wird, d) ein sonstiger wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, aus dem nach 88 133, 140 HGB der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft aus dieser ausgeschlossen werden könnte. Soweit für die Gesellschaft zumutbar, soll in den Fällen des Abs. 2 Iit. c) und d) der auszuschließende Gesellschafter mit einer angemessenen Frist zur Behebung des Ausschlussgrundes abgemahnt werden. Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist die Einziehung gemäß Absatz 2 auch zulässig, wenn ihre Vorausset- zungen nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Einziehung, insbeson- dere die Volleinzahlung der Einlage und die Begleichung der Abfin- dungszahlung aus gebundenem Vermögen, bleiben unberührt. Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf ei- nes Gesellschafterbeschlusses, der mit einfacher Mehrheit der abgege- benen Stimmen gefasst wird. Der betroffene Gesellschafter bzw. des- sen Erben sind nicht stimmberechtigt. Ab dem Zeitpunkt der Beschluss- fassung über die Einziehung gewährt der betroffene Geschäftsanteil bis zur Wirksamkeit der Einziehung bzw. bis zum Abschluss des Abtre- tungsverfahrens nach Abs. 8 kein Stimmrecht. Die Einziehung hat zur Folge, dass der betroffene Gesellschafter mit unmittelbarer Wirkung aus der Gesellschaft ausscheidet, auch wenn Streit über das Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. einer sonstigen Voraussetzung der Ein- ziehung besteht. Die Gesellschaft wird von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die Einziehung ist mit einer Kapitalherabsetzung, einer Aufstockung der vorhandenen Geschäftsanteile oder der Neubildung der untergegange- nen Geschäftsanteile und deren Übernahme durch die Gesellschaft, ei- nen Gesellschafter oder einen Dritten zu verbinden. Statt der Einziehung kann die Gesellschaft beschließen, dass der be- troffene Gesellschafter seinen Geschäftsanteil an die Gesellschaft, ei- nen anderen Gesellschafter oder einen Dritten abtritt. Der Abtretungs- beschluss wird mit Zugang beim betroffenen Gesellschafter und form- wirksamer Annahmeerklärung des betreffenden Erwerbers wirksam. Der Gesellschafter erhält im Fall der Einziehung oder der Abtretung kein Entgelt. 8 12 Austritt Jeder Gesellschafter kann aus der Gesellschaft austreten. Der Austritt kann nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäfts- jahres durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der austretende Gesellschafter ist nach Wahl der Gesellschaft ver- pflichtet, die Einziehung seines Geschäftsanteils zu dulden oder diesen an die Gesellschaft, einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten zu übertragen. Der Gesellschafter erhält im Falle der Einziehung und Abtretung kein Entgelt. 8 13 Auflösung Die Gesellschaft soll nur aufgelöst werden, wenn die Erfüllung des Ge- sellschaftszwecks unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos geworden ist. -10- 2. Die Auflösung der Gesellschaft ist nur durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung zulässig. 8 14 Vermögensbindung 1. Soweit die Steuerbegünstigung der Gesellschaft entfällt oder die Ge- sellschaft aufgelöst wird, beschließen die Gesellschafter über die Ver- wendung des Vermögens. 2. Sofern die Steuerbegünstigung zum Zeitpunkt der Auflösung der Ge- sellschaft besteht, beschließen die Gesellschafter, wem das Vermögen der Gesellschaft anfällt. Der Gesellschafterbeschluss, der mit einfacher Mehrheit gefällt wird, kann nur die unmittelbare und ausschließliche Verwendung des Vermögens für gemeinnützige, mildtätige oder kirchli- che Zwecke oder den Anfall des Vermögens an eine steuerbegünstigte juristische Person des privaten Rechts beschließen. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach einer ver- bindlichen Zusage der zuständigen Finanzbehörde hinsichtlich der Steuerbegünstigung des Anfallsberechtigten gefällt werden. $ 15 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bun- desanzeiger. $ 16 Gründungsaufwand Die Gründungskosten (Beurkundungskosten, Kosten der Eintragung im Han- delsregister, sonstige Rechts- und Steuerberatungskosten) trägt die Gesell- schaft bis zu einer Höhe von 300,00 EUR. Die darüber hinausgehenden Gründungskosten tragen die Gründungsgesellschafter gesamtschuldnerisch -11- und im Innenverhältnis anteilig nach ihrer Beteiligungsquote. 8 17 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Best- immungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke vorhanden ist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt bzw. erkannt hätten. Das gleiche gilt, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dieser Urkunde vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In diesem Fall soll das Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten, das rechtlich zulässig ist und dem Gewollten möglichst nahe kommt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
x Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 1701 Vorlagen-Nummer 1164/2019 Freigabedatum 10.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kinderta- gesstätte Apfelbäumchen gUG“, Zur Abtei 35, 50859 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die „Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG“, Zur Abtei 35, 50859 Köln wurde am 17.12.2018 ge- gründet und am 11.01.2019 beim AG Köln unter HRB 96770 eingetragen. Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Unternehmensgegenstand der „Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG“ ist gemäß § 2 des Gesell- schaftsvertrages, die Jugendhilfe zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Der Sat- zungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft betreibt mit Betriebserlaubnis vom 01.05.2012 die Kindertageseinrichtung Apfel- bäumchen mit 2 Gruppen und hat gerade seine Organisationsform von einer privat-gewerblichen Ein- richtung hin zu einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) geändert. Die Einrichtung befindet sich im Erdgeschoss des sogenannten Tegralis-Gesundheitshaus in Köln Widdersdorf. - In der sogenannten Maxi- Gruppe mit 15 Kindern von 1-4 Jahren arbeiten eine Dipl. Sozialpä- dagogin, zwei Erzieherinnen und eine Fachkraft in der Psychotherapeutenausbildung. - In der sogenannten Mini-Gruppe mit 10 Kindern von 1-2 Jahren sind eine Dipl. Sozialpädago- gin, eine Erzieherin und eine Kinderpflegerin eingesetzt. - Zusätzlich wird das Team regelmäßig durch PraktikantInnen aus den verschiedensten Schul- und Ausbildungsbereichen ergänzt. - Kern des pädagogischen Konzeptes ist die frühkindliche Förderung auf der Basis der Theorien von Maria Montessori sowie des situationsbezogenen Ansatzes des Deutschen Jugendinstitut (DJI) und folgt den allgemein üblichen Standards. - Ein wesentliches Erziehungsziel ist es, die Kinder möglichst individuell und optimal zu fördern und sie zu Selbstständigkeit, Solidarität und Toleranz zu erziehen. - Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Projekte im Bereich Naturerfahrung, Musik und Bewegung. Feste und Feiern haben ebenso ihren Platz im alltäglichen Geschehen wie inten- sive Elternarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft und regelmäßige Entwicklungsge- spräche. - Einmal im Jahr findet in der Maxigruppe ein Kunstprojekt unter Leitung der Kölner Künstlerin Tana Ribeiro statt. Die reguläre Öffnungszeit liegt bei 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, wobei eine Betreuung von 25 oder 35 Stunden gebucht werden kann. Am 22.03.2019 fand ein ausführliches Gespräch mit der Trägerin und Leiterin der „Kindertagesstätte Apfelbäumchen gUG“ im Jugendamt statt. Frau Kikiela-Wagner verfügt nicht nur über lange praktische Erfahrung in der pädagogischen Arbeit, sondern auch über Qualifikationen in Physiotherapie und Frühpädagogik/U3. Die seit 2012 geleistete Arbeit entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen. Die Gesellschaft möchte ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) erhalten. Das Finanzamt Köln-West hat am 04.04.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 3 Für die Geschäftsführerin Frau Jana Kikiela-Wagner liegt ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Die Gesellschaft gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Konzeption und der Gesellschaftsvertrag sind als Anl agen 2 und 3 unter Session-Nr. 1164/2019 zur Einsichtnahme hinterlegt.
Anlage 2 Konzeption_Kindertagesstätte-Apfelbaeumchen gUG
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JANA KIKIELA-WAGNER
AKTUALISIERT 2018
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KONZEPTION DER
U3 KINDERTAGESSTÄTTE APFELBÄUMCHEN GUG
ZUR ABTEI 35, 50859 KÖLN-WIDDERSDORF
JANA KIKIELA-WAGNER
AKTUALISIERT 2018
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KONTAKT:
Institutionsleitung
Jana Kikiela-Wagner
Zur Abtei 35
50859 Köln
Tel: 0221-58982400
HOMEPAGE:
www.apfelbäumchen-köln.de
E-MAIL:
info@apfelbaeumchen-koeln.de
eltern-kind-kurse@gmx.de
BÜROZEITEN SEKRETARIAT:
Montags: 9:00 – 12:00Uhr
Mittwochs: 9:00 – 12:00Uhr
JANA KIKIELA-WAGNER
AKTUALISIERT 2018
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„HILF MIR ES SELBST ZU TUN.“ ( Maria Montessori )
KONZEPTION U3
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INHALTSVERZEICHNIS
2.TRÄGER 5
3.STRUKTUR DER KINDERTAGESSTÄTTE 6
3.1.GRUPPENSTRUKTUR 6
3.2.ÖFFNUNGSZEITEN 6
3.3.TEAM 6
3.4. RAUMSTRUKTUR 7
3.4. RAUMSTRUKTUR 8
3.5. ESSEN 9
3.6. ADRESSATEN 9
3.7. TAGESABLAUF 10
4. DAS PÄDAGOGISCHE KONZEPT 11
4.1. DIE LEITIDEE 11
4.2. PROJEKTARBEIT 11
4.3. DIE BEOBACHTUNG 12
4.4. DAS SPIEL 13
4.5. DIE EINGEWÖHNUNGSZEIT 13
4.6. TEAMARBEIT 14
4.7. WEITERBILDUNG / FORTBILDUNG 15
4.8. DIE ELTERNARBEIT 16
4.9. DIE VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN 17
4.10. DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 18
Anhang I – Grundriss des Apfelbäumchens 2013 20
KONZEPTION U3
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 5 von 20
1. LEITBILD
1.1. Worauf sie sich bei uns verlassen können
Die uns anvertrauten Kinder und ihre Eltern stehen im Mittelpunkt unserer täglichen
Arbeit. Ihre Lebenswirklichkeiten sind Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns.
Wir sind eine Institution, in dem sich die Kinder sicher, geborgen, körperlich und
seelisch wohlfühlen, damit sie sich der Welt zuwenden und diese spielerisch erkunden
können.
Wir begegnen den Kindern auf Augenhöhe, damit wir mit Augen, Ohr und Mund in
Kommunikation treten können. Wir wollen den Blick der Kinder teilen, um zu
verstehen, wo ihr Interesse liegt und was sie gerade bewegt.
Wichtig ist uns, die Eltern in unsere Arbeit mit ein zu beziehen und ihre Kompetenzen
in unsere Arbeit einfließen zu lassen.
Um den Kindern erweiterte Erlebnishorizonte im Umfeld zu erschließen, gehen wir
über die Grenzen der Kinderkrippe hinaus, das bedeutet für uns, das wir das familiäre
Lebensumfeld jedes Kindes wahrnehmen und sich jedes Kind in seinem
Entwicklungstempo entwickeln darf.
2.TRÄGER
Privat – Gewerbliche Institution, befindet sich im Moment in der Phase der Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe
Jana Kikiela-Wagner, Zur Abtei 35, 50859 Köln
Tel: 0221-58982400
Die Kindertagesstätte Apfelbäumchen, als private Einrichtung, befindet sich seit dem
01.08.2018 in der Umstrukturierung die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
zu erhalten.
Es besteht eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII vom Landesverband Rheinland -
Dezernat Jugend mit Wirkung zum 01.05.2012.
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3.STRUKTUR DER KINDERTAGESSTÄTTE
3.1.GRUPPENSTRUKTUR
Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen.
Die Maxigruppe ist eine Mischung aus Gruppentyp I und II, da Kinder im Alter von 1 -
4 Jahren betreut werden. Die Betriebserlaubnis sieht eine Gruppe mit bis zu 15+2
Kindern vor.
Die Minigruppe ist eine Gruppe mit 10 +2 Kindern im Alter von 1 – 2 Jahren und
entspricht dem Gruppentyp I.
3.2.ÖFFNUNGSZEITEN
Die Kindertagesstätte hat von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
insgesamt geöffnet, wobei die Eltern folgende unterschiedliche Betreuungsangebote
buchen können:
35 Stunden
25 Stunden
Bei jedem Angebot können die Eltern wählen, ob i hr Kind von 08:00 Uhr bis 15:00
Uhr (inklusive Mittagsschlaf) oder von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr (exklusive
Mittagsschlaf) betreut wird unter Beachtung der möglichen Platzvergabe.
3.3. DAS TEAM
Das Team besteht aus Fachkräften: Diplom- Sozialpädagogen, Erzieherinnen,
angehenden Erzieherinnen, Praktikantinnen und Studentinnen (Studentinnen der
Psychologie und der Erziehungswissenschaften). Eine Fachkraft hat die Gruppenleitung
inne. Zudem arbeitet die Leiterin der Einrichtung vorwiegend in der Maxi gruppe als
pädagogische Fachkraft vollumfänglich mit. Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin,
Fachkraft für Frühpädagogik/ U3 und Physiotherapeutin.
KONZEPTION U3
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 7 von 20
Zusätzlich wird das Team regelmäßig durch Praktikantinnen aus verschiedenen Schul -
und Ausbildungsbereichen bereichert.
3.4. RAUMSTRUKTUR
Kinder brauchen Räume, die sie auffordern,
sich zu bewegen
durch aktives Handeln Erfahrungen zu machen
zu experimentieren und zu erforschen
sich zu anderen zu gesellen, aber auch sich zurück zu ziehen
sich zu beruhigen und zu entspannen
Die Räumlichkeiten des Apfelbäumchens umfassen ca. 300 m². Etwa die Hälfte davon
hat die Kindertagesstätte inne. Alle Räume sind ebene rdig und wurden 2014 neu
gebaut (siehe Anhang I: Grundriss des Apfelbäumchens).
MAXIGRUPPE:
Im Zentrum der Kindertagesstätte befindet sich der große Gruppenraum mit einem
„Denktisch“ für das Spiel mi t didaktischen Spielmaterialien, wie zum Beispiel
Steckspiele aus Holz, Lege - und Zuordnungsspiele, Puzzle, und Bücher, sowie einer
Puppen- und einer Bauecke. Nebenan befindet sich der Kreativraum, der zum Basteln,
Malen, Kleben, Schneiden, Werken und Experimentieren einlädt.
Ebenfalls vom Gruppenraum ausgehend befindet sich ein großer Raum, welcher am
Vormittag als Raum für Bewegung und für den Morgenkreis genutzt wird.
Dieser sehr schöne helle und freundliche Raum verwandelt sich ab dem späten
Vormittag in einen gemütlichen Schlaf - und Ruheraum für beide Gruppen. Jedes Kind
hat sein eigenes Bettchen mit personalisiertem Bettzeug. Die Kinder schlafen in
gemütlichen, Apfelbäumchen-grünen Bettchen zu leiser Klaviermusik.
Gegenüber des Kreativraums befindet sich das Kinderbad mit Wickelbereich,
Erlebniswaschbecken, Kleinkindertoilette, Töpfchen und persönlichen „Ich-Fächern“.
Der Waschraum ist, durch das Erlebnis - und Experimentierwaschbecken gleichzeitig
auch ein weiterer Spielbereich.
KONZEPTION U3
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 8 von 20
Vom Garten ist von der Garderobe aus, sowie vom Schlafraum aus direkt begehbar.
Der Außenbereich bietet den Kindern ein vi elfältiges Angebot um Sinnes - und
Bewegungserfahrungen zu erleb en. Der Garten w urde 2016 mit tatkräftiger
Unterstützung der Eltern mehrere Wochen lang unter Aufsicht eines Architekten
naturnah und U3 gerecht erbaut und gestaltet. Hier fließen Kompositionen von
Baumstämmen zum Klettern, balancieren, drauflegen und bauen mit Sand und Steinen,
zum Sammeln, sortieren, schütten und bauen ineinander. Der Bereich bietet viel Platz
zum Toben, Bobby Car fahren, Ball spielen und im Sommer zum Planschen. Besonders
bewusst gewählt wurden die natürlichen Materialien Sand, Holz und Steine im
Außenspielbereich. Durch die gesellschaftliche veränderten Lebensbedingungen der
Familien, die oftmals große Ansammlung von fertigen Kletterkonstrukten in den
kleinen Gärten möchten wir den kleinen Kindern unserer Apfelbäumchen -Kita einen
naturnahen Garten bieten. Mit Baumstämmen als Kochmulden, Baumstämmen als
Begrenzung zum ersten Balancieren, Hüpfen und Klettern, sammeln von Steinen und
dem geliebten, altersentsprechendem Spiel des Schüttens, Sammelns und
Experimentierens haben wir eine kleine Naturbaustelle geschaffen, die weiterhin
wachsen soll und wird.
Während sich der Haupteingang des Apfelbäumchens im Tegralis Ges undheitshaus
befindet, besitzt die Kindertagesstätte an der Seite des Gebäudes einen zusätzlichen
Extra-Eingang. Dieser führt direkt in den Flur mit Kindergarderobe, an der jedes Kind
seinen eigenen Haken sowie ein eigenes Fach besitzt.
MINIGRUPPE:
Vom Haupteingang kommend gelangt man in die Minigruppe. Unsere U2 Gruppe für
die Kleinsten. Die helle Garderobe, an der jedes Kind se inen eigenen Haken sowie ein
eigenes Fach besitzt dient auch als Gesprächsraum beim Bringen und Abholen, sowie
als Informationsbereich für die Eltern, zu den Themen: Speiseplan, Aktivitäten,
empfehlenswerte Bilderbücher.
Der große, etwas verwinkelte Gruppenraum mit einem „Denktisch“ , (gleichzeitig auch
großer Esstisch) für das Spiel mit didaktischen Spielmaterialien, wie zum Beispiel
Steckspiele aus Holz, Lege- und Zuordnungsspiele, Puzzle, und Bücher ist das Herzstück
KONZEPTION U3
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 9 von 20
in der Minigruppe. Nebenan befindet si ch das etwas kleinere , in sich abgetrennte
Kinderbad mit Wickelbereich, Waschbecken, Dusche und persönlichen „Ich-Fächern“.
Der Raumkomplex der Minigruppe ist schallschutzgedämmt und ist uneinsehbar für
Besucher. Wir bieten dadurch den Kleinsten im Apfelbä umchen einen absolut
gesicherten Raum für Entwicklung und Wohlbefinden.
Angrenzend befindet sich ein weiterer großer Turn - und Bewegungsraum mit
Turnelementen, Bällen, Reifen, Tüchern, Fühlmatten und anderen Spielen zur
Förderung der Sinneswahrnehmung , der gezielten Förderung von Motorik und
Bewegung, sowie zum individuellen experimentieren.
Ein Büro, ein Besprechungsraum, eine Küche, ein Abstellraum mit Waschmaschine, eine
Besuchertoilette, eine Personaltoilette und ein Kinderwagenraum befinden sich in
unmittelbarer Umgebung der Gruppenräume. Alle Räume der Kindertagesstätte sind
durch bodentiefe Fenster hell, freundlich und einladend.
3.5. ESSEN
Dem Team der Kindertagesstätte liegt eine vielseitige, gesunde und kindgerechte
Ernährung sehr am Herzen.
Das Frühstück wird in der Regel von den Eltern mitgebracht . Das Mittagessen wird
täglich, frisch zubereitet vom Catering Funk aus Frechen geliefert. Vegetarisches Essen
kann extra bestellt werden. Die Speisepläne hängen jede Woche neu in den
Garderoben der Gruppen aus. Wir teilen keine Schweinefleischprodukte, sowie
gesüßten Nachtisch aus. Die oftmals industriell gefertigten Nachtisch -Speisen mit
hohem Zuckeranteil verbleiben nach dem Mittagessen an den Zähnen und sorgen
frühzeitig für Karies. Hier leisten w ir gezielt unseren Beitrag zur Zahngesundheit und
bieten den Kindern im Wechsel Obst und Naturjogurt als Nachspeise an. Die Kinder,
welche bis 15 Uhr in der Kindertagesstätte bleiben, bekommen nach ihrem
Mittagsschlaf einen kleinen gesunden Snack in Form v on Knäckebrot mit Obst und
Gemüse.
3.6. ADRESSATEN
KONZEPTION U3
Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 10 von 20
Einzugsgebiete sind überwiegend die westlichen Kölner Stadtteile, sowie die Orte
Brauweiler und Königsdorf. Da diese Stadtteile große Neubaugebiete mit
Einfamilienhäusern beinhalten und somit einen großen R eiz für junge Familien
ausüben, werden tendenziell mehr Kinder angemeldet als aufgenommen werden
können.
3.7. TAGESABLAUF
Zeit Aktivität
08:00 – 09:10 Bringzeit – Elterngespräche, Ankommen und Spielzeit (Freispiel, Lesen,
Experimentieren, Turnen , Kneten…) , Zeit für Bildungsangebote in
Kleingruppen
09:10 – 09:20 Guten Morgen Kr eis / Bildungsangebot / gezielte Förderung von Sprache,
Musik und Rhythmus, Fein - und Grobmotorik, sowie dem Miteinander /
sozialer Kompetenz, Projektarbeit fließt ein
09:20 – 09:45 Gemeinsames Frühstück, Bildungsangebot: Gesunde Ernährung
09:45 – 10:45 Spielzeit und Lerngelegenheit, Zeit für Projektarbeit , Turnen und
Bewegungserziehung, individuelle Wickelzeit, Zeit zum Sammeln
individueller Erfahrungen durch das Bereitst ellen von wertvollen
Materialien, auf Grundlage der Montessori-Pädagogik
10:45 – 11:30 Spielen, experimentieren im Außengelände, naturwissenschaftliche
Angebote, Spazierengehen oder kleine Ausflüge z.B. zum Spielplatz oder
ins Dorf mit der Gesamtgruppe / Bildungsangebot: Umwelterfahrungen
11:30 – 12:15 Gemeinsames Mittagessen : gezielte liebevolle Begleitung während der
Autonomiephase (Platz selbst wählen, gemeinsam Tisch decken…)
12:15 – 13:30 Zeit zum Kuscheln und Vorlesen, Wickelzeit – Sauberkeitserziehung,
Abholzeit für die Kinder mit 25 Stunden Platz / kurze Elterngespräche
Spielzeit
12:15 - 14:30 Wickelzeit - Sauberkeitserziehung und Mittagsschl af für die Kinder, mit
einem 35 Stunden Platz
14:30 – 15:00 Nachmittagssnack, Wickel- und Abholzeit, kurze Elterngespräche
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Die angegebenen Zeiten können variieren, allerdings wird darauf geachtet, dass die
Kinder zur Orientierung einen festen Tagesablauf haben.
4. PÄDAGOGISCHES KONZEPT DER EINRICHTUNG
4.1. DIE LEITIDEE
Die Leitidee des gesamten Apfelbäumchens ist wie folgt treffend erfasst:
„Jedes Kind ist von Geburt an Akteur seiner eigenen Entwicklung. Kinder sind mit
Kompetenzen ausgestattet, die es i hnen zunehmend ermöglichen, sich die Welt in
ihrem eigenen zu erschließen.“
Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit angenommen und bei der Auseinandersetzung
mit sich und seiner Umwelt einfühlsam begleitet. Besonders wichtig dabei ist es, eine
geborgene, vertraute Umgebung zu schaffen, in der sich jedes Kleinkind frei und
glücklich bewegen kann. Jed es Teammitglied versteht sich als Vorbild und verlässliche
Bezugsperson, die jedem Kind mit Vertrauen und Achtung begegnet.
Klar zu erkennen ist, dass die Leitidee auf dem Bild des kompetenten Kindes basiert
und sich das pädagogische Handeln daraus ableite t. Zugrunde liegt der
situationsbezogene Ansatz.
4.2. PROJEKTARBEIT
In diesen Ansatz fließen Planungen von Projektangeboten ein, die den Alltag nicht
komplett situationsorientiert gestalten lassen. Die Projektarbeit ist ein stabiler
Konzeptbaustein unserer Arbeit mit Kleinkindern im Apfelbäumchen. Projekte dienen
der Wissensvermittlung, schaffen neue Anreize im Alltag, fördern das ICH des Kindes
in der Gruppe und zu sich selbst und machen einfach großen Spaß. Projektthemen
werden vom Team erarbeitet und u mgesetzt auf Grundlage des Entwicklungstandes
von U3 Kindern. Wir beschäftigen uns mit spannenden Themen, die oftmals im U3
Bereich durch die hautnahen, tatsächlichen Erlebnisse der Kinder gepräg t sind ( Vögel
im Winter / Wasser als Element / Insekten im Fr ühling / Die Sonne und ihre Wärme /
Urlaub am Meer / Anziehsachen / Schwangerschaft und Geburt, Luft und Wind …).
Aber auch alle jahreszeitliche Veränderungen, sowie Feste und Feiern fließen in die
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Kindertagesstätte Apfelbäumchen Seite 12 von 20
Projektarbeit ein. Wir planen Projekte unterschiedlichster Längen ( Kurzzeit und
Langzeit, Jahreszeit und aktuelle Themen, wie Geburt ) orientieren uns dabei während
der Projektphase allerdings stark am Interesse der Kinder.
Vor Beginn der Umsetzung eines pädagogischen Projektes in den Gruppen liegt eine
differenzierte Planung im Team und Kleinteam vor. Jedes Projekt wird feinstofflich
ausgearbeitet und mit seinen Inhalten und pädagogischen Zielen in einen Projektplan
formulier, sowie als Elternpost gestaltet. Die Elternpost dient als
Informationsinstrument und kan n für eine vertiefende projektbezogene
Auseinandersetzung mit dem Kind zu Hause eingesetzt werden.
Die Projektarbeit im Apfelbäumchen mit Kindern unter Drei verstehen wir als
besonderes Qualitätsmerkmal unserer Einrichtung.
Vielseitige, umfassende, aktue lle, sowie bewährte Fachliteratur steht dabei dem
Personal zur Verfügung. Außerdem nehmen wir regelmäßig an Weiterbildungen und
Fortbildungen zum Thema Projektarbeit teil.
4.3. DIE BEOBACHTUNG
„Die Beobachtung ist für die pädagogische Arbeit mit Kindern da s wichtigste
Instrument, um ein Kind kennen zu lernen und seine Stärken zu fördern, sowie seine
Schwächen zu erkennen.“
Das gesamte pädagogische Handeln basiert auf den Beobachtungen, die in allen
Entwicklungsstufen stattfinden. Die Beobachtungen bieten n icht nur Einblicke in die
Entwicklung der Kinder, sondern auch in ihre Art und Weise , sich selbst zu bilden. Sie
zeigen auch Erkenntnisse über ihre Art zu denken, lange bevor sie zu sprechen
beginnen. Die regelmäßige Beobachtung und Auswertung von Aktivitä ten der Kinder
mittels strukturierter Beobachtungsbögen sichert jedem Kind die Aufmerksamkeit, die
es benötigt, um entwicklungs - und altersgemäß gefördert zu werden. Eine
gewissenhafte Dokumentation ist eine wesentliche Grundlage für unsere fachliche,
fundierte Arbeit und sichert deren Transparenz. Insbesondere legen wir großen Wert
auf die Dokumentation der Entwicklung des einzelnen Kindes anhand Portfolios.
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Was ist ein Portfolio?
ist für uns eine Methode, die Entwicklung der Kinder sichtbar zu machen und zu
dokumentieren
wir dokumentieren mit Bildern und Geschichten
wir möchten, dass Eltern möglichst viel Krippenalltag ihres Kindes
mitbekommen
wir schreiben in der „DU“ Form
wir schreiben in einer einfachen, klaren Sprache, die auch Kinder verstehen
wir beschreiben NUR die Stärken der Kinder
wir dokumentieren mit vielen Bildern, weil ein Bild mehr als tausend Worte
sagt
Portfolio – eine intime Angelegenheit, es werden keine Portfolios an Dritte
ohne Die Erlaubnis der Eltern weitergereicht
4.4. DAS SPIEL
„Das Spi el hat für jedes Kind die größte Bedeutung. Es ist
wichtigstes Lernfeld um sein Grundbedürfnis „sein I nneres“
auszudrücken.“
…Zeit zum Spielen…
Wenn das Kind am Morgen angekommen ist, entscheidet es : WO, MIT WEM, WIE LANGE
und WAS es machen möchte. Unsere Aufgabe ist es, jedes Kind liebevoll, sprachlich und
Bedürfnisorientiert zu begleiten, zu beobachten und unterstützend zu agieren. Wir sind
„sicherer Hafen“ + „Beraterin“ + „aktiver Mitspieler“ in Augenhöhe der Kinder.
4.5. DIE EINGEWÖHNUNGSZEIT
Die Eingewöhnung ist bei jedem Kind sanft und individuell angelehnt an das Berliner
Konzept von Hans-Joachim Laewen. Vor dem Hintergrund der neuesten
Bindungsforschung wird jedes Kind sehr behutsam eingewöhnt. Das heißt bei uns, dass
das Kind anfangs so lange wie möglich und so lange wie nötig von einem Elternteil
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oder einer anderen vertrauten Person begleitet wird, um dem Kind in der neuen
Situation Sicherheit zu geben. Außerdem wird das Kind in der Anfangszeit von einer
bestimmten Erzieherin betreut, die als seine feste Bezugsperson das Kind jeden Morgen
in Empfang nimmt und ihm den Weg in die Gruppe und den Kontakt zu den anderen
Kindern erleichtert. Sie ist auch die Hauptansprechpartnerin für die Eltern während der
Eingewöhnungszeit. Um diese sanfte Eingewöhnung gewährleisten zu können, werden
mit den Eltern in einem persönlichen Kennlerngespräch die Zeiten abgesprochen, zu
denen sie in den ersten Tagen gemeinsam mit ihrem Kind in die Krippe kommen
können. Dann wird im gemeinsamen Gespräch der weitere Verlauf der Eingewöhnung
festgelegt, wobei von Tag zu Tag geschaut wird, inwieweit sich das Kind gut von den
Eltern trennen kann. Die Eingewöhnung kann bis zu sechs Wochen dauern, verläuft
von Kind zu Kind unterschiedlich und richtet sich ebenso nach den persönlichen
Möglichkeiten der Eltern (z.B. Berufstätigkeit). Nach ca. 2 Monaten findet dann ein
Elterngespräch mit der Bezugserzieherin statt, in dem die Eingewöhnungszeit von
beiden Seiten reflektiert wird.
4.6. TEAMARBEIT
Ein gesundes Arbeitsklima ist Grundstein für eine gute pädagogische Arbeit. Nur wenn
sich jeder im Team wohl fühlt, kann dies auch nach außen transportiert werden, so
dass sich auch die Eltern und Kinder in der Einrichtung wohl fühlen.
Damit diese Voraussetzungen er füllt werden , ist eine gute Teamarbeit sehr wichtig .
Jedes Teammitglied bringt sich mit seinen jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen
ein und ist zuständig für unterschiedliche Aufgabenbereiche. Dennoch fühlen sich alle
Kollegen mitverantwortlich für alle Aufgaben und Interessen der Kindertagesstätte.
Im Rhythmus von zwei bis drei Wochen trifft sich das Team mit der
Einrichtungsleiterin außerhalb der Öffnungszeiten zu einer großen Teamsitzung. Hier
findet kollegiale Beratung statt und Termine, Angebote und Feste wer den besprochen
und geplant. Es wird viel Wert darauf gelegt, dass jedes Teammitglied ein
Mitspracherecht hat. Einen besonderen teamfördernden Charakter nimmt hierbei die
Projektarbeit ein. Die gemeinsame Entwicklung von Projekten bereiten Freude,
schaffen Abwechslung, regen zur eigenen Entwicklung der Erzieherpersönlichkeit an
und fördern Teamprozesse nachhaltig positiv.
Außerdem finden in unregelmäßigen Intervallen geplante Gespräche zwischen der
Team- bzw. Einrichtungsleitung und den Teammitgliedern auf B asis von
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Einzelgesprächen statt. F ür Tür- und Angelgespräche ist zusätzlich immer Zeit .
Regelmäßiger täglicher Austausch findet zwischen allen Teammitgliedern und der
Leitung auf zugewandter, wohlwollender Art und Weise statt.
Zweimal im Jahr findet ein Pu tztag statt, an dem die Einrichtung für die Kinder
geschlossen bleibt. Dieser Tag beginnt mit einer zweistündigen Teamsitzung. Danach
reinigen und desinfizieren wir gemeinsam die Möbel und Spielsachen und sortieren die
Materialien.
Zu den Aufgaben unserer ErzieherInnnen zählen...
1. Qualitätsentwicklung
2. Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes des Landes Nordrhein
Westfalen - KiBiz
3. Umsetzung unserer Konzeption
4. Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder
5. Anleitung und Unterstützung
6. Pädagogische Führung der Freizeitangebote
7. Vorbereitung von Festen und Feiern
8. Regelmäßige Teamsitzungen
Letzten Endes tragen auch gemeinsame Fortbildungen (siehe 4.6.) und gemeinsame
Feste z u einer guten Stimmung im Team bei. So gibt es traditionell jedes Jahr eine
gemeinsame Weihnachtsfeier, die Geburtstage der Teammitglieder werden innerhalb
der Gruppe mit den Kindern und Kollegen gefeiert.
4.7. WEITERBILDUNG / FORTBILDUNG
Einmal im Jahr geht das Team gemeinsam auf Fortbildung. Im Vorfeld stimmen sich
die Erzieher ab, in welchem Bereich sie fortgebildet werden möchten, um dann einen
Referenten für das ausgesuchte Thema zu wählen, der die Fortbildung durchführt.
Zusätzlich steht jedem Teammitglied pro Jahr eine pädagogische Fortbildung von
maximal drei Tagen zu. Hier werden gezielt vorwiegend Fortbildungen im Bereich der
frühkindlichen Bildung U3, sowie Teamarbeit, Elternarbeit, Montessori, Pikler,
Projektarbeit, Qualitätsentwicklung und Gesundheit am Arbeitsplatz bevorzugt
wahrgenommen. Die Anmeldungen werden von der Leitu ng am Anfang des
Kindergartenjahres durchgeführt. Außerdem achtet sie auf die personenbezogene
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Auswahl der Fortbildungs -Themen. Hierbei steht die persönliche Entwicklung jeder
einzelnen Mitarbeiterin in ihrer Erzieherpersönlichkeit im Vordergrund. Eine
Fortbildung wird dementsprechend gewinnbringend gewählt.
Während der Zeit der Eingewöhnungsphase nehmen wir nicht an Fortbildungen teil,
um einen reibungslosen Ablauf der Eingewöhnung zu gewährleisten. Hierbei stehen
die damit verknüpften Aufgaben der Erzieherin während dieser Phase im Mittelpunkt.
Die Leitung der Einrichtung nimmt regelmäßig an Weiterbildungen teil.
Allen Mitarbeiterinnen steht uneingeschränkt umfassende pädagogische Fachliteratur
zur Verfügung
4.8. DIE ELTERNARBEIT
Die Elternarbeit gehört im Apfelbäumchen zu den wichtigsten Säulen. Nur wenn eine
gute vertrauensvolle Basis zwischen den Eltern und den Erzieherinnen entsteht, können
die Eltern ihre Kinder mit einem guten Gefühl jeden Tag in der Einrichtung abgeben.
Wir verstehen Elternarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft.
Familien, die sich für die Kindertagesstätte interessieren, sind einmal im Monat zu einer
Kennenlernstunde eingeladen, in der die Leitung durch die Einrichtung führt und alle
Fragen beantwortet. Auch die Großeltern sind herzlich willkommen.
Bevor für eine Familie die Eingewöhnungszeit startet, werden sie von ihren jeweiligen
Bezugserzieherinnen nochmal zu einem Kennenlernnachmittag , sowie einem
persönlichen Gespräch eingeladen. Dies dient zum ersten gegenseitigen B eschnuppern
und zum Informationsaustausch. Die Eingewöhnungszeit wird erläutert, erste Termine
besprochen und jedes neue Kind bekommt ein von den Erzieherinnen selbst
gebasteltes Büchlein mit Fotos der Einrichtung und einem Foto der Bezugserzieherin.
Das Buch ka nn dann in der Zwischenzeit zuhause von den Eltern und dem Kind
angeschaut und besprochen werden.
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Das Team versucht in seiner Arbeit möglichst transparent zu sein. Einblicke in die
unterschiedlichen Situationen des Apfelbäumchen -Alltages bekommen die Eltern zum
Beispiel durch Zusenden oder Aushängen von Fotos ihrer Kinder.
Die Eltern werden regelmäßig über den Entwicklungsstand ihres Kindes informiert. Die
Erzieherinnen haben immer ein offenes Ohr für die Eltern. Zum alltäglichen
Informationsaustausch zwisch en Eltern und Pädagogen dienen vo r allem Tür - und
Angelgespräche beim Bringen und Abholen. Wird mehr Raum bzw. Zeit für den
Informationsaustausch benötigt, wird ein Einzelgesprächstermin vereinbart, zum
Beispiel bei Gesprächen zur Entwicklung des Kindes.
Außerdem finden im Laufe des Jahres verschiedene Veranstaltungen statt, die mit den
Familien gefeiert werden, zum Beispiel das Sankt Martinsfest und das
Sommerabschlussfest.
Alle zw ei Monate gibt es für die Eltern die Möglichkeit , im Apfelbäumchen ein
Elterncafé zu besuchen. Hier können sich die Eltern in erster Linie gegenseitig
kennenlernen und austauschen.
4.9. DIE VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN
Das Apfelbäumchen lebt mehrere Kooperationen.
Das Apfelbäumchen ist eingetragener Kooperationspartner de s katholischen
Familienzentrums „Lövenich-Weiden-Widdersdorf“.
Die Kooperation besteht seit Mai 2014 und wird durch regelmäßige Treffen,
Gespräche, Aktionen dargestellt. Ein besonderer Bezug besteht dabei zur katholischen
Kindertagesstätte Sankt Jakobus in Köln Widdersdorf. Mehrere Kinder vom
Apfelbäumchen gehen jährlich nach der Zeit im Apfelbäumchen, ab dem 3. Lebensjahr,
in die katholische Kindertagesstätte.
Die Eltern vom Apfelbäumchen haben jederzeit die Möglichkeit alle Angebote des
Familienzentrums wahrzunehmen und nutzen dies auch rege.
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Des Weiteren nutzt die Kindertagesstätte die Kooperationen im Tegralis -Haus. Zum
Beispiel besuchen die Kinder einmal im Jahr den Zahnarzt Dr. Olav Kohlhaase um zu
schauen, wie dieser arbeitet und um erste positive Erfahrungen zu sammeln. Außerdem
können die Eltern ihre Kinder bei der Musikschule Nico Zipp anmelden. Diese Kinder
erleben donnerstags während der Betreuungszeit von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr in
Begleitung einer Erzieherin Musik in Form von Liedern, Tänzen, G eschichten sowie
den Einsatz verschiedenster Instrumente und Materialien. Das fundierte Konzept
entspricht dem Entwicklungsstand von 1,5 bis 3 Jährigen.
Angrenzend liegt das Pflegeheim Bonifatius , als große Pflegeeinrichtung. Der Garten
des Heimes befindet sich direkt am Garten des Apfelbäumchens. Täglich spazieren die
Heimbewohner und nehmen Kontakt zu den Kindern auf. Sie erfreuen sich am Spiel
und den Geräuschen unserer Kinder. Jedes Jahr zum Martinsfest besuchen wir mit
unseren Eltern und Kindern und de n selbstgestalteten Laternen die Bewohner und
singen gemeinsam Martinslieder. Die Kinder erhalten kleine Geschenke und
überreichen jedoch auch selbstgebastelten Tischschmuck für den Wohnbereich der
älteren Menschen. Diese wertvolle Kooperation liegt uns a llen seit 2014 sehr am
Herzen und wird jährlich ausführlich in ihrer Umsetzung geplant.
Eine weitere Besonderheit ist das halbjährlich stattfindende „U3 Treffen aller Anbieter
in Widdersdorf“ unter der Leitung von Herrn Tommeck. Das ist eine Kooperation
zwischen privaten sowie staatlichen Kindertagesstätten, Physiotherapeuten,
Musikschulen, Sportvereinen und Tagesmüttern.
4.10. DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Um den Kindern einen angenehmen Übergang zum „großen Kindergarten“ zu
ermöglichen, arbeitet das Apfelbäu mchen mit den anderen pädagogischen
Einrichtungen U3 und Ü3 in der Umgebung zusammen. Hier finden regelmäßig
Fachgespräche der beteiligten Pädagogen statt.
4.11. REGELMÄßIGE AKTIVITÄTEN
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1. Jährlich im Mai / Juni eines Jahres findet in der Maxigruppe ein Kunstprojekt mit
der Künstlerin Tana Ribeiro statt. Frau Ribeiro gestaltet während einer Kunstprojekt-
Woche mit jedem Kind ein Kunstwerk zum Thema:
„Der Apfel“ – in Mosaikkunst
2. Im Juni ist Wandertag: „Feld- und Wiesentag“. Wir wandern mit allen Kindern der
Einrichtung zum Feld und spielen, toben, picknicken gemeinsam.
3. Im Apfelbäumchen werden die Feste Karneval, Ostern, Sankt Martin, Nikolaus und
Weihnachten thematisch aufgegriffen. In dieser Zeit werden passende Lieder gesungen,
die dazu gehörigen Geschichten gelesen und besondere Werke gebastelt, wie zum
Beispiel Osternester oder Laternen. Zu den Festen finden auch immer kleine Feiern
oder gemeinsame Frühstücke statt.
4. Jeder Geburtstag, ob der eines Kindes oder einer Erzieherin , wird gemeinsam in der
Gruppe gefeiert. Bei Ersteren bereiten d ie Eltern eine Kleinigkeit für die
Geburtstagsgäste vor. „Wir singen Geburtstagslieder, erzählen gemeinsam an der schön
geschmückten Geburtstagstafel und überreichen dem Geburtstagskind ein Geschenk . In
dieser Zeit steht das Geburtstagskind ganz im Mittelpunkt - eine besonders
wertschätzende Erfahrung für jedes kleine Kind!“.
5. Auch zur Verabschiedung eines Kindes in den „großen Kindergarten“ feiert das
Apfelbäumchen. Neben seiner Kreativmappe mit a llen Kunstwerken erhält das Kind
Erinnerungsfotos aus seiner Apfelbäumchen -Zeit, sowie ein kleines Abschiedsgeschenk
in einer Abschlusstüte überreicht. Wie bereits erwähnt findet alle drei Monate von
Eltern für Eltern zum gegenseitigen Austausch ein Eltern café statt, mit Kaffee und
Kuchen und einem Kreativangebot für die Kinder.
Anhang I Seite 20 von 20
Anhang I – Grundriss des Apfelbäumchens 2013
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1164/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 27.03.2019 08:24