Mandari Insight

1241/2018

Würdevoller Umgang mit der Asche Verstorbener nach einer Kremierung (AN/0341/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.04.2018, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2018 
 1241/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 
 
Würdevoller Umgang mit der Asche Verstorbener nach einer Kremierung (AN/0341/2018) 
 
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 08.03.2018 bat die SPD-Fraktion mit der Vor-
lage AN/0341/2018 um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es zwischenzeitlich zur Konkretisierung des Zeitplans für die 
Vergabe der Konzession?  
 
2. Welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte sieht die Verwaltung, den Beschluss des Ausschusses 
Umwelt und Grün zeitnah und unabhängig von der Realisierung des Konzessionsbetriebes umzuset-
zen?  
3. Gibt es seitens der Verwaltung Bemühungen, einzelne Aspekte der Beschlussfassung bereits im 
Vorfeld der geplanten Konzessionierung umzusetzen?  
 
Die oben aufgeführten Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Zu 1. 
 
Da bisher noch keine rechtsverbindliche Aussage der Finanzverwaltung zu den vorgesehenen Rah-
menbedingungen des geplanten Konzessionsmodells vorliegen, muss zum derzeitigen Zeitpunkt da-
von ausgegangen werden, dass eine Zuschlagserteilung vor November 2018 leider nicht möglich sein 
wird (siehe hierzu auch die Mitteilung der Verwaltung (3459/2017) im Ausschuss Umwelt und Grün 
am 07.12.2017 zur Zukunft des Krematoriums). 
 
Zu 2. und 3. 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat am 08.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 
Beim zukünftigen Betrieb des Krematoriums ist auf den würdevollen Umgang mit der Asche der Ver-
storbenen besonderes Augenmerk zu richten.  
Insbesondere soll auf Wunsch der Verstorbenen oder der Hinterbliebenen der Verbleib von Edelme-
tallen bei der Asche gewährleistet werden.  
Die Erlöse der aus der Asche aussortierten größeren und kleineren Metallrückstände sollen künftig 
einem noch zu bestimmendem sozialen oder karitativen Zweck zu Gute kommen. 
Wie auch in der damaligen Ausschusssitzung diskutiert, sollten die geplanten Änderungen mit dem 
Übergang des Krematoriums an einen Konzessionär umgesetzt werden. Die Inhalte des Beschlusses 
wurden daher auch in den Ausschreibungstext aufgenommen

2 
 
Der würdevolle Umgang mit der Asche von Verstorbenen wird seit jeher im Dienstbetrieb des Kölner 
Krematoriums sichergestellt. Die Mitglieder des Ausschuss für Umwelt und Grün konnten sich auch 
im Rahmen eines Ortstermins im Januar 2015 persönlich ein Bild von dem transparenten, jederzeit 
nachweisbaren und selbstverständlich auch pietätvollen Verfahren der Ascheaufbereitung im Kölner 
Krematorium machen. 
Der aktuelle, sensible Umgang im Krematorium entspricht den Empfehlungen des Städtetages. 
Schon heute besteht die Möglichkeit vor dem Kremierungsvorgang Edelmetalle zu entfernen und sie 
der Aschekapsel beizufügen (z. B. Ehering). Die Erlöse aus den Metallverkäufen werden gemäß den 
Bestimmungen der vom Rat beschlossenen Friedhofssatzung von 2014 zur Minderung der Kremie-
rungsgebühren eingesetzt. Neben einer Änderung der Friedhofssatzung müsste die Friedhofsgebüh-
rensatzung entsprechend geändert werden (Erhöhung der Gebühr für die Kremierung). Darüber hin-
aus müsste ein möglichst objektives, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Verwendung 
der verbleibenden Erlöse als Spende für karitative Zwecke entwickelt werden. 
Im Ergebnis gebieten die Beschlusslage vom 08.12.2016, die aktuelle Friedhofssatzung und die 
Friedhofsgebührensatzung die Umsetzung der Änderungen erst im Rahmen des zukünftigen Konzes-
sionsbetriebes. 
 
Gez. Blome i.V. für VI

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1241/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.04.2018
Erstellt
17.04.2018 14:02