hier: Anfrage AfD-Fraktion Köln im Integrationsrat AN/0324/2021 anlässlich der Mitteilung der Verwaltung DSNr. 0186/2021 (Jahreszahlen UMA 2020)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0728/2021 vom 01.03.2021
Stand: Am 27.04.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 01.03.2021 0728/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Integrationsrat 13.04.2021 hier: Anfrage AfD-Fraktion Köln im Integrationsrat AN/0324/2021 anlässlich der Mitteilung der Verwaltung DSNr. 0186/2021 (Jahreszahlen UMA 2020) Die AfD-Fraktion stellt zu der Mitteilung der Verwaltung zu den Jahreszahlen zur Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in 2020 einige Fragen. Die Verwaltung beantwortet die anstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Jahresauswertung und der Aussage, dass „86 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwi- chen“ wie folgt: Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter entwichen? Eine Entweichung aus einer Aufnahmeeinrichtung für Jugendliche bedeutet ein unerlaubtes Entfernen ohne Rückkehr innerhalb von 24 Stunden. Was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? In einigen Fällen informiert die Polizei- die in jedem Einzelfall über eine Entweichung in Form einer Vermisstenanzeige informiert wird die Stadtverwaltung- wenn die Person in einer anderen Stadt oder in einem angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Jugendlichen liegen keine Erkenntnisse vor. Wurden davon einige wieder aufgegriffen und wenn ja, wie viele? Da die Stadtverwaltung nicht automatisch über einen Aufgriff eines vermissten Jugendlichen in einer anderen Stadt unterrichtet wird, kann hierzu keine qualifizierte Aussage getroffen werden. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro Mo- nat ca. 6.800 € kostet. Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin an die Gesetzgebung halten Jugendlichen gem. § 42 Sozial- gesetzbuch Schutz in Krisensituation gewähren. Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen hat die Stadtverwaltung die Träger der Einrichtungen gebeten, bei der Personalbesetzung noch mehr auf Mehrsprachigkeit zu achten, damit 2 die Aufgaben und Hilfestellungen in den besonderen Lebenssituationen der Jugendlichen frühzeitig besprochen werden, damit Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden können. Ziel ist es, dass sich diese Jugendlichen längerfristig auf Hilfestellung einlassen und sich nicht durch eine Entweichung selbst in Gefahr bringen. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc) um die Zahl der „entwichenen UMA´s“ reduziert? Grundsätzlich werden Betreuungs- und Unterbringungskosten nur dann an Träger der Aufnahmeein- richtungen entrichtet, wenn auch eine entsprechende Leistung für Jugendliche erbracht wurde. Für Klienten, die sich einer Maßnahme durch eine Entweichung entziehen, fallen dementsprechend weni- ger Kosten an. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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