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0728/2021

hier: Anfrage AfD-Fraktion Köln im Integrationsrat AN/0324/2021 anlässlich der Mitteilung der Verwaltung DSNr. 0186/2021 (Jahreszahlen UMA 2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.04.2021, TOP 8.3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3041 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  01.03.2021 
 0728/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Integrationsrat 13.04.2021 
 
hier: Anfrage AfD-Fraktion Köln im Integrationsrat AN/0324/2021 anlässlich der Mitteilung der 
Verwaltung DSNr. 0186/2021 (Jahreszahlen UMA 2020) 
Die AfD-Fraktion stellt zu der Mitteilung der Verwaltung zu den Jahreszahlen zur Versorgung und 
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in 2020 einige Fragen. 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die anstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Jahresauswertung 
und der Aussage, dass „86 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwi-
chen“ wie folgt: 
 
Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter entwichen? 
Eine Entweichung aus einer Aufnahmeeinrichtung für Jugendliche bedeutet ein unerlaubtes Entfernen 
ohne Rückkehr innerhalb von 24 Stunden. 
 
Was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? 
In einigen Fällen informiert die Polizei- die in jedem Einzelfall über eine Entweichung in Form einer 
Vermisstenanzeige informiert wird die Stadtverwaltung- wenn die Person in einer anderen Stadt oder 
in einem angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Jugendlichen 
liegen keine Erkenntnisse vor. 
 
Wurden davon einige wieder aufgegriffen und wenn ja, wie viele? 
Da die Stadtverwaltung nicht automatisch über einen Aufgriff eines vermissten Jugendlichen in einer 
anderen Stadt unterrichtet wird, kann hierzu keine qualifizierte Aussage getroffen werden. 
 
Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin-
tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro Mo-
nat ca. 6.800 € kostet. 
 
Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin an die Gesetzgebung halten Jugendlichen gem. § 42 Sozial-
gesetzbuch Schutz in Krisensituation gewähren. 
Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen hat die Stadtverwaltung die Träger der 
Einrichtungen gebeten, bei der Personalbesetzung noch mehr auf Mehrsprachigkeit zu achten, damit

2 
 
die Aufgaben und Hilfestellungen in den besonderen Lebenssituationen der Jugendlichen frühzeitig 
besprochen werden, damit Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden können. Ziel ist 
es, dass sich diese Jugendlichen längerfristig auf Hilfestellung einlassen und sich nicht durch eine 
Entweichung selbst in Gefahr bringen. 
 
Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc) um die 
Zahl der „entwichenen UMA´s“ reduziert? 
Grundsätzlich werden Betreuungs- und Unterbringungskosten nur dann an Träger der Aufnahmeein-
richtungen entrichtet, wenn auch eine entsprechende Leistung für Jugendliche erbracht wurde. Für 
Klienten, die sich einer Maßnahme durch eine Entweichung entziehen, fallen dementsprechend weni-
ger Kosten an.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0728/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2021
Erstellt
25.02.2021 09:33