AnS/0031/2021
Radweg zur Hiltruper Straße absichern
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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
2067 Zeichen
Staudinger 66.51.0001 24.11.2021 -6910 Bezirksverwaltung — Südost Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Südost [ 33.26.0002 - Frau Tenberge | j r | über Herrn Stadtbaurat Denstorff | RE Anregung Ifd. Nr. An$/0031/2021 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.08.2020 - Radweg zur Hiltruper Straße absichern - Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den o.g. Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft: Gemäß RPS (Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) ist bei einer möglichen Gefährdung Dritter auf einem nebenliegenden Geh-/ Radweg durch den Kfz- Verkehr ein Fahrzeug-Rückhaltesystem vorzusehen, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h ist. Bei einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h gelten an- dere Maßgaben und ein Fahrzeug-Rückhaltesystem ist nicht erforderlich. Die geltenden Höchstgeschwindigkeiten im betreffenden Teilabschnitt der Hiltruper Straße wurden dahingehend geprüft und die Situation bewertet. In einem Ortstermin wurde festgestellt, dass in beiden Fahrtrichtungen die zulässigen Geschwindigkeiten über 50 km/h liegen. Die vorhandene bauliche Trennung durch eine Betonaufkantung kann hinsichtlich der Rückhalte- stufe nicht endgültig eingeordnet werden und eine kurzfristige, ergänzende bauliche Lösung wird aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht als verhältnismäßig gesehen. Deshalb wird die maximale Höchstgeschwindigkeit für den Bereich des Brückenbauwerks kurzfristig in beiden Fahrt- richtungen einheitlich auf 50 km/h beschränkt sowie ein Überholverbot angeordnet. Der Eingriff in den fließenden Kfz-Verkehr wird durch diese verkehrsrechtliche Anordnung als gering angesehen, da in beiden Fahrtrichtungen in einem Abstand von ca. 150 Metern bereits eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h besteht. Ferner wird aufgrund des aktuellen Bauwerkszustands geprüft, ob am Bauwerk mittelfristig eine grundhafte Instandsetzung durchgeführt werden muss, wobei auch ein Rückhaltesystem berück- sic tigt werden würde. I \
Originalanregung der CDU-Fraktion
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CDU-Fraktion in der BV Südost CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90 www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de A038 - 2021_08_23 - Radweg zur Hiltruper Strasse sichern (AnS).docx Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 23. August 2021 Anregung: Radweg zur Hiltruper Straße absichern Im Rahmen der Verlegearbeiten von Glasfaserkabeln sind unter anderem die Leitplanken an der Brücke Hiltruper Straße über die Werse erneuert worden. Diese Leitplanken sind aber nicht über den vorhandenen Betonsockel der Brücke gezogen worden, sondern enden jeweils am Brückenbeginn. Hierdurch ist es dazu gekommen, dass Kleinkinder mit Laufrädern über den Betonsockel auf die Fahrbahn der Hiltruper Straße gefallen sind. Begründung: Zu Herstellung der notwendigen Verkehrssicherheit insbesondere zum Schutz von kleinen Kindern ist die Weiterführung der Leitplanke auf dem Betonsockel des Brückenbauwerks der Hiltruper Straße notwendig. Für die CDU-Fraktion: Alf R. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender AnS/0031/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hiltruper Straße
- Mauritzstraße 4
- Münsterstraße 7
- Kissenkötterweg 18
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0031/2021
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 27.08.2021 07:54