2951/2021/1
Winterprogramm Ebertplatz
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Anlage 2 - Auszug aus dem Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) (0221) 221-23657 Fax : (0221) (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 16.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 07.09.2021 öffentlich 4.14 Winterprogramm Ebertplatz 2951/2021 Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Vorschlags zur Umsetzung eines (sozio-)kulturellen Winterprogramms Ebertplatz 2021/2022 und gibt für dessen Finanzierung Restmittel der Kulturförde- rung in Höhe von 100.000 Euro aus den Finanzmitteln der „Corona-Sonderförderung 2021“ frei. Der Ausschuss genehmigt hierzu die haushaltsneutrale Umschichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416 – Kulturförderung aus der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Weitere 12.000 Euro werden aus dem Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, aus Teilplanzeile 13 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 2951/2021/1 Freigabedatum 27.09.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Winterprogramm Ebertplatz Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Winterprogramm für den Ebertplatz zugestimmt (s. Anlage 2). Der Stadtpla- nungsausschuss hat dagegen am 09.09.2021 davon abweichend einstimmig die Einrichtung einer mit Ökostrom klimaneutral betriebenen oder durch CO2-Zertifikate ausgeglichenen Eisbahn beschlossen (s. Anlage 1). Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses sieht die Deckung der Kosten für eine Eisbahn aus Mitteln der Kulturförderung vor. Diese Mittel sind entsprechend der Entscheidung des Rates vom 16.09.2021 zur Vorlage 2940/2021 zur Strukturstärkung von Kulturschaffenden und Kulturträgern vorgesehen, die corona-konform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. Zudem sind diese Mittel voraussichtlich nicht ausreichend, da für eine Eisbahn gemäß Erfahrungs- wert 2019 mindestens ein Budget in Höhe von 230.000 € einzuplanen wäre. Hier ist ein alternativer Deckungsvorschlag erforderlich (Siehe Anlage 4). Die Vorlage wird daher zur Entscheidung dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser ist zuständig bei „Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ratsausschüssen“, § 7 Abs. 1 Ziffer 5 Zuständigkeitsordnung. Bevor die Vorlage im Hauptausschuss beraten werden kann soll die Entscheidung der Bezirksvertre- tung Innenstadt per Dringlichkeitsentscheidung eingeholt werden Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Vorschlags zur Umsetzung eines (sozio-)kulturellen Winterprogramms Ebertplatz 2021/2022 und gibt für dessen Fi- nanzierung Restmittel der Kulturförderung in Höhe von 100.000 Euro aus den Finanzmitteln der „Corona-Sonderförderung 2021“ frei. Der Ausschuss genehmigt hierzu die haushaltsneutrale Um- schichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416 – Kulturförderung aus der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen. Weitere 12.000 Euro werden aus dem Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, aus Teilplan- zeile 13 bereitgestellt. Ergänzung der BV1: Die BV1 stimmt einer Betreibung der Eisbahn auf dem Ebertplatz für die kom- mende Wintersaison zu! Datum 27.09.2021 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift gez. Andreas Hupke Unterschrift gez. Günter Leitner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 112.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Seit Beschluss des Zwischennutzungskonzeptes „INTERIM Ebertplatz“ im März 2018 wurde mit den beschlossenen Finanzmitteln jeden Winter die Förderung eines speziellen (sozio-) kultur-ellen Win- terprogramms u.a. mit 45.000 Euro für Lichtkunst auf dem Ebertplatz ermöglicht (vgl. Zwischenbericht 2019/2020, Anlage zur Vorlagen-Nummer: 2156/2020). Das soziokulturelle Winterprogramm ergänzte somit die Eisbahn, welche federführend durch die Eventstabstelle und KölnBäder 2018/19 und 2019/20 organisiert und durch das Dezernat VI finanziert wurde, sowie das (Winter-)Gastroangebot der Foodstock GmbH und weiterer Food-Stände auf dem Ebertplatz. Da es noch keinen konkreten Beschluss eines „Zwischennutzungskonzeptes 2.0“ für die Jahre 2022/23 gibt, schlägt die Kulturverwaltung gemäß AN/1202/2021 (beschlossen), AN/1430/2021 und AN/1399/2021 ein Open Air-Winterkulturprogramm 2021/22 am Ebertplatz und dessen Finanzierung aus Restmitteln der Corona-Sonderförderungen 2021 vor. Viele dieser Programmvorschläge wurden gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen diskutiert und sollen bereits erfolgreiche Winterformate wiederaufgreifen, derzeit laufende Formate wie bspw. das LED-Laufband mit Text- und Videokunst verlängern, sowie neue Programmpunkte gemeinsam mit den Akteur*innen von „Unser Ebertplatz“ anstoßen. Dieser Vorschlag erfüllt aus Sicht der Verwaltung auch die Absicht der Politik aus den Änderungsan- 3 trägen AN/1431/2021 und AN/1433/2021, mit den Restmitteln der Corona-Sonderförderung zur Struk- turstärkung von Kulturschaffenden beizutragen und die corona-konforme Bespielung von Spielstätten möglich zu machen (siehe BV 2940/2021 in gleicher Sitzung). Mögliche Umsetzung Da das Kulturamt als Förderamt nur bedingt operativ tätig ist und somit über keine Personalressour- cen für eine Programmumsetzung verfügt, muss für eine Umsetzung des Winterprogramms die Aus- schreibung einer Dienstleistung oder mehrerer Dienstleistungen anhand des Grobkonzeptes erfolgen und die operative Umsetzung in die Zuständigkeit verschiedener Akteur*innen oder Firmen unter Be- rücksichtigung der Vergaberichtlinien gelegt werden. Die Akteur*innen oder Firmen sollten in den je- weiligen Projektbereichen eine besondere Expertise haben, idealerweise mit der Zwischennutzung bereits vertraut sein und ihrerseits Künstler*innen verschiedener Genre einbinden. Die Verwaltung wird innerstädtisch freie Personalkapazitäten eruieren, die diese Vergaben von Dienstleistungen durchführen und betreuen können. Erläuterung (sozio-)kulturelles Programm (Open Air): Nachfolgend werden die zentralen Projektbausteine des (sozio-)kulturellen Winterkonzeptes kurz skizziert. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Programmpunkte handelt, die realisti- scher Weise finanziell, aber auch organisatorisch geleistet werden könnten, sofern es zur Beschluss- fassung kommt. Ob dieses Programm den Platz auch ohne Eisbahn - den Erwartungen der Köl- ner*innen entsprechend - beleben kann, dazu gibt es keine Erfahrungswerte und dies gälte es 2021/22 erstmals zu testen. 1) Fortsetzung der Bespielung des LED-Displays (November 2021-März 2022) mit Videokunst und Texten. Eine Einbindung in Live-Events (VJing, Karaoke-Events und Live-Graffiti-Events für Kin- der und Jugendliche) ist ebenfalls denkbar. Hier sehen die Kulturverwaltung und Zwischennut- zer*innen noch weitere Potentiale. Kalkuliertes Budget zur Umsetzung: 35.000€ 2) Zwei Veranstaltungen pro Woche am Platz (Konzerte, Straßenmusik, Tanzperformances, Ak- robatik, DJ-Sets, Erweiterung der Soundinstallation der östlichen Passage in eine audio-visuelle In- stallation etc.) Kalkuliertes Budget zur Umsetzung: 40.000€ 3) Wechselnde künstlerische Gestaltung der Ströer-Plakatwände in der Passage während der 24 Adventstage Kalkuliertes Budgets zur Umsetzung: 25.000 € 4) Atmosphärische Baumbeleuchtung in unterschiedlichen Farbtönen Eine Illumination des Baumbestandes am Ebertplatz durch LED-Strahler in unterschiedlichen Farbtö- nen. Dies führt wie auch schon in den letzten Jahren zu einem angenehmen und hellen Ambiente. Erfahrungswert aus vergangenem Jahr: 8.000 € 5) Lichtinszenierung an der Wasserkinetischen Plastik Die bereits letztes Jahr ausgebaute Brunnenbeleuchtung soll in Synchronisation mit der Baumbe- leuchtung die Wasserkinetische Plastik subtil in Szene setzen und wird mit einem neuen Lichtpro- gramm ausgestattet. Erfahrungswert aus vergangenem Jahr: 4.000 € Hintergrundinformation zum Thema Eisbahn: Mit der Erklärung zum "Klimanotstand" hat sich der Kölner Rat ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt. Aufgrund dessen und der großen Kritik seitens der Bürgerschaft und einiger Zwischennutzer*innen erscheint die Umsetzung einer Eisbahn bei einer Dezember- Durchschnittstemperatur von ca. 4 Grad Celsius (Tagestemperatur ca. 6 Grad) als nicht mehr zeitge- mäß. Gemeinsam mit NABU und Bundesumweltministerium konnte in Erfahrung gebracht werden, dass eine künstlichen Eisbahn bei gesamtheitlicher Betrachtung von Produktion, Transporten und Entsorgung hinsichtlich ihrer Klimabilanz allerdings auch nicht bedeutend positiver zu bewerten ist. Es 4 werden daher keine zusätzlichen Mittel für eine Eis-/ Kunsteisbahn und die entsprechende personelle Betreuung vorgesehen. Finanzierung: Die Finanzierung wurde durch den Rat mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Umsetzung der unter 1) bis 3) genannten Programmpunkte in Höhe von 100.000 Euro brutto bewegen sich innerhalb dieser Haushaltsmittel. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung. Die Kulturverwaltung geht derzeit davon aus, dass keine weiteren Schließungen in der Kulturszene zu erwarten sind! Ein Zurückhalten der Corona-Sonderfördermittel erscheint daher derzeit nicht opportun (siehe BV 2940/2021 in gleicher Sitzung). Bei den beschriebenen Projektbausteinen des (sozio-)kulturellen Winterkonzeptes werden die Mittel weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-)Verträgen und Beauftragun- gen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Gemäß § 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist die Mittelver- wendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen- dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies liegt hier vor. Im Ergebnis sollen also Mittel, welche ursprünglich für Transferaufwendungen (Zuschüsse) verbind- lich vorgesehen waren, für kulturelle Sach- und Dienstleitungen aufgewendet werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstlei- tungen ist mit Blick auf die Mittelhöhe von 100.000 Euro notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht mit den dort vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größten- teils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden. Die Mittel in Höhe von 12.000 Euro brutto zur Umsetzung der unter 4) und 5) genannten Programm- punkte stehen im Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13 zur Verfügung. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der oben genannten politischen Beschlusslage. Durch die beabsichtigte Bespielung gegen Entgelt wird die freie Kölner Kulturszene und damit deren Strukturerhalt gestärkt.
XXXAnlage 4_Zwischennutzung Ebertplatz
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Anlage 4 Zu Vorlagen Nr. 2951/2021 Aufgrund des Beschlusses im Stadtentwicklungsausschuss zur Vorlage Nr. 2951/2021 wurde die Zwischennutzung des Ebertplatzes mit einer Eisbahn - neben dem ohnehin geplanten kulturellen Angebot - noch einmal geprüft. Die Zwischennutzung des Ebertplatzes mit einer Eisbahn hat im Winter 2019/2020 Gesamtkosten in Höhe von 231.053,20 € brutto verursacht. Dem gegenüber standen Einnahmen in Höhe von 74.019,48 €, so dass der Eigenanteil der Stadt Köln bei 157.033,72 € lag. Die weitere Prüfung bei Dez. VI/61 hat ergeben, dass für eine erneute Zwischennutzung des Ebertplatzes mit Eisbahnfläche für den Winter 2021/2022, Mittel zur Finanzierung bei Teilplan 0901, Stadtplanung, zur Verfügung stehen.
Anlage 4-Zwischennutzung Ebertplatz
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Anlage 4 Zu Vorlagen Nr. 2951/2021 Aufgrund des Beschlusses im Stadtentwicklungsausschuss zur Vorlage Nr. 2951/2021 wurde die Zwischennutzung des Ebertplatzes mit einer Eisbahn - neben dem ohnehin geplanten kulturellen Angebot - noch einmal geprüft. Die Zwischennutzung des Ebertplatzes mit einer Eisbahn hat im Winter 2019/2020 Gesamtkosten in Höhe von 231.053,20 € brutto verursacht. Dem gegenüber standen Einnahmen in Höhe von 74.019,48 €, so dass der Eigenanteil der Stadt Köln bei 157.033,72 € lag. Die weitere Prüfung bei Dez. VI/61 hat ergeben, dass für eine erneute Zwischennutzung des Ebertplatzes mit Eisbahnfläche für den Winter 2021/2022, die benötigte Aufwandsermächtigung unter Berücksichtigung etwaiger Kostensteigerungen i.H.v. 250.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 im Haushaltsplan 2020/2021 zur Verfügung steht.
Anlage 5- DE unterzeichnet BV1
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Vorlagen-Nummer 2951/2021/1 Freigabedatum 34 . 09 ‚20 A Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V11/41/41/21 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Winterprogramm Ebertplatz Gremium Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Begründung für die Dringlichkeit: 17.09.2021 Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Winterprogramm für den Ebertplatz zugestimmt (s. Anlage 2). Der Stadtpla- nungsausschuss hat dagegen am 09.09.2021 davon abweichend einstimmig die Einrichtung einer mit Ökostrom klimaneutral betriebenen oder durch CO2-Zertifikate ausgeglichenen Eisbahn beschlossen (s. Anlage 1). Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses sieht die Deckung der Kosten für eine Eisbahn aus Mitteln der Kulturförderung vor. Diese Mittel sind entsprechend der Entscheidung des Rates vom 16.09.2021 zur Vorlage 2940/2021 zur Strukturstärkung von Kulturschaffenden und Kulturträgern vorgesehen, die corona-konform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. Zudem sind diese Mittel voraussichtlich nicht ausreichend, da für eine Eisbahn gemäß Erfahrungs- wert 2019 mindestens ein Budget in Höhe von 230.000 € einzuplanen wäre. Hier ist ein alternativer Deckungsvorschlag erforderlich (Siehe Anlage 4). Die Vorlage wird daher zur Entscheidung dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser ist zuständig bei „Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ratsausschüssen“, $ 7 Abs. 1 Ziffer 5 Zuständigkeitsordnung. Bevor die Vorlage im Hauptausschuss beraten werden kann soll die Entscheidung der Bezirksvertre- tung Innenstadt per Dringlichkeitsentscheidung eingeholt werden Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Vorschlags zur Umsetzung eines (sozio-)kulturellen Winterprogramms Ebertplatz 2021/2022 und gibt für dessen Fi- . nanzierung Restmittel der Kulturförderung in Höhe von 100.000 Euro aus den Finanzmitteln der „Corona-Sonderförderung 2021“ frei. Der Ausschuss genehmigt hierzu die haushaltsneutrale Um- schichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416 - Kulturförderung aus der Teil- planzeile 15 — Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen. Weitere 12.000 Euro werden aus dem Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, aus Teilplan- ‘ Datum Abstimmungsergebnis zeile 13 bereitgestellt. Unterschrift , 0A 20m. ge. % 7% A Iic WA Sinn una WU al —Art Tiskahn auf dem Sbounlplah (a Ba Kommmde Unnsessn U Haushaltsmäßige Auswirkungen EO Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen "€ Zuwendungen/Zuschüsse UlNein [1] Ja _% &X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 112.000 € Zuwendungen/Zuschüsse EOlNein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz &X Nein DU Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) m Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund ! Seit Beschluss des Zwischennutzungskonzeptes „INTERIM Ebertplatz“ im März 2018 wurde mit den beschlossenen Finanzmitteln jeden Winter die Förderung eines speziellen (sozio-) kultur-ellen Win- terprogramms u.a. mit 45.000 Euro für Lichtkunst auf dem Ebertplatz ermöglicht (vgl. Zwischenbericht 2019/2020, Anlage zur Vorlagen-Nummer: 2156/2020). Das soziokulturelle Winterprogramm ergänzte somit die Eisbahn, welche federführend durch die Eventstabstelle und KölnBäder 2018/19 und 2019/20 organisiert und durch das Dezernat VI finanziert wurde, sowie das (Winter-)Gastroangebot der Foodstock GmbH und weiterer Food-Stände auf dem Ebertplatz. Da es noch keinen konkreten Beschluss eines „Zwischennutzungskonzeptes 2.0“ für die Jahre 2022/23 gibt, schlägt die Kulturverwaltung gemäß AN/1202/2021 (beschlossen), AN/1430/2021 und AN/1399/2021 ein Open Air-Winterkulturprogramm 2021/22 am Ebertplatz und dessen Finanzierung aus Restmitteln der Corona-Sonderförderungen 2021 vor. Viele dieser Programmvorschläge wurden gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen diskutiert und sollen bereits erfolgreiche Winterformate wiederaufgreifen, derzeit laufende Formate wie bspw. das LED-Laufband mit Text- und Videokunst verlängern, sowie neue Programmpunkte gemeinsam mit den Akteur*innen von „Unser Ebertplatz“ anstoßen. . Dieser Vorschlag erfüllt aus Sicht der Verwaltung auch die Absicht der Politik aus den Änderungsan- 3 trägen AN/1431/2021 und AN/1433/2021, mit den Restmitteln der Corona-Sonderförderung zur Struk- turstärkung von Kulturschaffenden beizutragen und die corona-konforme Bespielung von Spielstätten möglich zu machen (siehe BV 2940/2021 in gleicher Sitzung). Mögliche Umsetzung Da das Kulturamt als Förderamt nur bedingt operativ tätig ist und somit über keine Personalressour- cen für eine Programmumsetzung verfügt, muss für eine Umsetzung des Winterprogramms die Aus- schreibung einer Dienstleistung oder mehrerer Dienstleistungen anhand des Grobkonzeptes erfolgen und die operative Umsetzung in die Zuständigkeit verschiedener Akteur*innen oder Firmen unter Be- rücksichtigung der Vergaberichtlinien gelegt werden. Die Akteur*innen oder Firmen sollten in den je- weiligen Projektbereichen eine besondere Expertise haben, idealerweise: mit der Zwischennutzung bereits vertraut sein und ihrerseits Künstler*innen verschiedener Genre einbinden. Die Verwaltung wird innerstädtisch freie Personalkapazitäten eruieren, die diese Vergaben von Dienstleistungen durchführen und betreuen können. Erläuterung (sozio-)kulturelles Programm (Open Air): } Nachfolgend werden die zentralen Projektbausteine des (sozio-)kulturellen Winterkonzeptes kurz skizziert. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Programmpunkte handelt, die realisti- scher Weise finanziell, aber auch organisatorisch geleistet werden könnten, sofern es zur Beschluss- fassung kommt. Ob dieses Programm den Platz auch ohne Eisbahn - den Erwartungen der Köl- ner*innen entsprechend - beleben kann, dazu gibt es keine Erfahrungswerte und dies gälte es 2021/22 erstmals zu testen. 1) Fortsetzung der Bespielung des LED-Displays (November 2021-März 2022) mit Videokunst und Texten. Eine Einbindung in Live-Events (VJing, Karaoke-Events und Live-Graffiti-Events für Kin- der und Jugendliche) ist ebenfalls denkbar. Hier sehen die Kulturverwaltung und Zwischennut- zer*innen noch weitere Potentiale. Kalkuliertes Budget zur Umsetzung: 35.000€ 2) Zwei Veranstaltungen pro Woche am Platz (Konzerte, Straßenmusik, Tanzperformances, Ak- robatik, DJ-Sets, Erweiterung der Soundinstallation der östlichen Passage in eine audio-visuelle In- stallation etc.) Kalkuliertes Budget zur Umsetzung: 40.000€ 3) Wechselnde künstlerische Gestaltung der Ströer-Plakatwände in der Passage während der 24 Adventstage : Kalkuliertes Budgets zur Umsetzung: 25.000 € 4) Atmosphärische Baumbeleuchtung in unterschiedlichen Farbtönen Eine Illumination des Baumbestandes am Ebertplatz durch LED-Strahler in unterschiedlichen Farbtö- nen. Dies führt wie auch schon in den letzten Jahren zu einem angenehmen und hellen Ambiente. Erfahrungswert aus vergangenem Jahr: 8.000 € 5) Lichtinszenierung an der Wasserkinetischen Plastik Die bereits letztes Jahr ausgebaute Brunnenbeleuchtung soll in Synchronisation mit der Baumbe- leuchtung die Wasserkinetische Plastik subtil in Szene setzen und wird mit einem neuen Lichtpro- gramm ausgestattet. Erfahrungswert aus vergangenem Jahr: 4.000 € Hintergrundinformation zum Thema Eisbahn: Mit der Erklärung zum "Klimanotstand" hat sich der Kölner Rat ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt. Aufgrund dessen und der großen Kritik seitens der Bürgerschaft und einiger Zwischennutzer*innen erscheint die Umsetzung einer Eisbahn bei einer Dezember- Durchschnittstemperatur von ca. 4 Grad Celsius (Tagestemperatur ca. 6 Grad) als nicht mehr zeitge- mäß. Gemeinsam mit NABU und Bundesumweltministerium konnte in Erfahrung gebracht werden, dass eine künstlichen Eisbahn bei gesamtheitlicher Betrachtung von Produktion, Transporten und Entsorgung hinsichtlich ihrer Klimabilanz allerdings auch nicht bedeutend positiver zu bewerten ist. Es 4 werden daher keine zusätzlichen Mittel für eine Eis-/ Kunsteisbahn und die entsprechende personelle Betreuung vorgesehen. Finanzierung: Die Finanzierung wurde durch den Rat mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes - zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Umsetzung der unter 1) bis 3) genannten Programmpunkte in Höhe von 100.000 Euro brutto bewegen sich innerhalb dieser Haushaltsmittel. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 — Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung. Die Kulturverwaltung geht derzeit davon aus, dass keine weiteren Schließungen in der Kulturszene zu erwarten sind! Ein Zurückhalten der Corona-Sonderfördermittel erscheint daher derzeit nicht opportun (siehe BV 2940/2021 in gleicher Sitzung). Bei den beschriebenen Projektbausteinen des (sozio-)kulturellen Winterkonzeptes werden die Mittel weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-)Verträgen und Beauftragun- gen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Gemäß $ 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist die Mittelver- wendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen- dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies liegt hier vor. Im Ergebnis sollen also Mittel, welche ursprünglich für Transferaufwendungen (Zuschüsse) verbind- lich vorgesehen waren, für kulturelle Sach- und Dienstleitungen aufgewendet werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung in die Teilplanzeile 13 — Aufwendungen für Sach- und Dienstlei- tungen ist mit Blick auf die Mittelhöhe von 100.000 Euro notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht mit den dort vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größten- teils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden. Die Mittel in Höhe von 12.000 Euro brutto zur Umsetzung der unter 4) und 5) genannten Programm- punkte stehen im Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13 zur Verfügung. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der oben genannten politischen Beschlusslage. Durch die beabsichtigte Bespielung gegen Entgelt wird die freie Kölner Kulturszene und damit deren Strukturerhalt gestärkt.
Anlage 3 - Auszug aus dem Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021
2632 Zeichen
Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Frau Kleindienst
Telefon: (0221) 221-35591
Fax : (0221) 221-22344
E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de
Datum: 13.09.2021
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021
öffentlich
5 Allgemeine Vorlagen
5.4 Winterprogramm Ebertplatz
2951/2021
I. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu TOP 5.4 - Winterprogramm
Ebertplatz
AN/1942/2021
Beschluss:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Umsetzung des von der Verwaltung
vorgelegten Vorschlags zur Umsetzung eines (sozio-)kulturellen Winterprogramms
Ebertplatz 2021/2022 mit der Maßgabe, dass wieder – wie am Heumarkt – eine mit
Ökostrom klimaneutral betriebene oder durch CO2-Zertifikate ausgeglichene Eisbahn
eingerichtet und finanziert wird, und gibt für dessen Finanzierung Restmittel der Kul-
turförderung in Höhe von 100.000 Euro aus den Finanzmitteln der „Corona-
Sonderförderung 2021“ frei. Der Ausschuss genehmigt hierzu die haushaltsneutrale
Umschichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416 – Kulturförde-
rung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen. Weitere 12.000 Euro werden aus dem
Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, aus Teilplanzeile 13 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt – zuge-
stimmt.
II. Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(AN1942/2021):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur wie
folgt zu beschließen:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Umsetzung des von der Verwaltung
vorgelegten Vorschlags zur Umsetzung eines (sozio-)kulturellen Winterprogramms
Ebertplatz 2021/2022 mit der Maßgabe, dass wieder – wie am Heumarkt – eine
mit Ökostrom klimaneutral betriebene oder durch CO2-Zertifikate ausgegliche-
ne Eisbahn eingerichtet und finanziert wird, und gibt für dessen Finanzierung
Restmittel der Kulturförderung in Höhe von 100.000 Euro aus den Finanzmitteln der
„Corona-Sonderförderung 2021“ frei. Der Ausschuss genehmigt hierzu die haus-
haltsneutrale Umschichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416
– Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplan-
zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Weitere 12.000 Euro wer-
den aus dem Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, aus Teilplanzeile 13 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2951/2021/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.09.2021
- Erstellt
- 17.09.2021 11:25