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0006/2022

Kosten durch Trittstufen in Hochflurstadtbahnen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.01.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.01.2022, TOP 6.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5638 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2022 
 0006/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
 
Kosten durch Trittstufen in Hochflurstadtbahnen 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021, TOP 
5.2.2 
Fragen: 
 
1. Welche Mehrkosten entstehen bei einer Ausschreibung von Stadtbahnwagen mit Trittstufen 
gegenüber Stadtbahnen ohne Trittstufen? Zur Hilfe können gerne Betriebe mit Stadtbahnen 
ohne Trittstufen herangezogen werden (z.B. Stuttgart, Bochum).  
 
2. Welche Instandhaltungskosten verursachen Trittstufen im Durchschnitt und wie häufig fallen 
sie an? 
 
 
3. Welche Kosten entstehen beim Ausbau der letzten niedrigen Bahnsteige, deren Ausbau noch 
nicht im Nahverkehrsplan beschrieben ist, und in welchem zeitlichen Horizont sind diese Sta-
tionen umrüstbar? 
 
4. Wieso forcieren die Stadt und die KVB nicht den Ausbau, um künftig bei der Beschaffung zu 
sparen, und sind Lösungen mit nur teilweiser Ausführung von Trittstufen, wie in Bielefeld, auch 
in Köln möglich? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
Da nach Angabe der KVB bislang keine hochflurigen Fahrzeuge ohne Trittstufen ausgeschrieben 
wurden, können keine Angaben gemacht werden, ob hiermit Mehrkosten verbunden wären und wenn 
ja, in welcher Höhe. Ein Vergleich mit anderen Betrieben ist aufgrund der generell sehr unterschiedli-
chen Anforderungen an die Fahrzeuge zum einen nicht möglich, zum anderen stehen sie auch nicht 
zur Verfügung, da Informationen über Angebotspreise vertraulich behandelt werden. 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen entstehen für die Instandhaltung der Trittstufen pro 
Fahrzeug und Jahr ca. 3.500 €. 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Die genauen Kosten der Bahnsteiganhebungen können erst nach Beginn der konkreten Planung ge-
nauer beziffert werden. Aufgrund der Größe und Komplexität der laufenden und geplanten Maßnah-

2 
 
men zur Herstellung der Barrierefreiheit kann derzeit kein Fertigstellungsdatum genannt werden.  
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Die Stadt Köln verfolgt zusammen mit der KVB das Ziel einen vollständig barrierefreien ÖPNV zu 
erreichen mit einer hohen Priorität. Aufgrund der bereit stehenden personellen Ressourcen und den 
begrenzten Fördermittelkontingenten kann die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im 
ÖPNV jedoch nur schrittweise umgesetzt werden.  
 
Gemäß § 8 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), sind „öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen 
und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechts-
vorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten“. Mit Novellierung des Personenbeförderungsgeset-
zes (PBefG) aus dem Jahre 2013, wurde die Zielsetzung formuliert, bis zum 01.01.2022 eine voll-
ständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen. 
  
Laut PBefG sind im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränk-
ten Menschen zu berücksichtigen. Im Nahverkehrsplan ist darzustellen, wie ein vollständig barriere-
freier ÖPNV bis 2022 hergestellt werden kann. Ist es nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit 
bis 2022 zu erreichen, sind Abweichungen darzustellen und zu begründen. Im 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln, der den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln 
bildet, ist unter Kapitel 8.2.3 nachzulesen, dass „sich mit den bereit stehenden personellen Ressour-
cen und den begrenzten Fördermittelkontingenten die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit 
im ÖPNV bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen lässt. Es muss eine Priorisierung nach den be-
deutsamsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit an allen Stadt-
bahnhaltestellen nach und nach herzustellen.“ 
 
Ein Teilverzicht auf Trittstufen in den Fahrzeugen kommt zunächst wegen der Fahrgastnachfrage 
nicht in Betracht, da damit die Fahrgastwechselzeiten erheblich zunehmen würden. So müssten auch 
die Türsteuerungen angepasst werden, da an den Türen ohne Trittstufen aufgrund des Höhenunter-
schieds von 55 cm an unausgebauten Haltestellen in Köln kein Fahrgastwechsel möglich wäre.  
 
 
Ergänzender Hinweis: 
 
Ergänzend ist anzumerken, dass im Gegensatz zu den genannten Betrieben in Bielefeld, Bochum 
und Stuttgart in Köln ein geteiltes Liniennetz betrieben wird. Es sind sowohl Hochflur- als auch Nie-
derflurbahnsteige vorhanden. Durch die Ausrüstung der Hochflurfahrzeuge mit Trittstufen können 
diese bei Bedarf wahlfrei im Netz eingesetzt werden, so beispielsweise im Stadionverkehr (Verbin-
dung Stadion – Hauptbahnhof, was mit Niederflurfahrzeugen nicht möglich ist). Auch werden die Li-
nien 16 und 18 bei Störungen im zentralen Innenstadttunnel über die Ringstrecke umgeleitet. Ein 
Fahrgastwechsel ohne Trittstufen wäre hier nicht möglich. Auch weist die Ausstattung mit Trittstufen 
große Vorteile bei sonstigen Streckensperrungen, beispielsweise durch Bauarbeiten auf, da die Hoch-
flurfahrzeuge ggf. zu Wendemöglichkeiten im Niederflurnetz umgeleitet werden und hierbei auch eine 
Fahrgastbeförderung möglich ist.  
 
Weiterhin bieten die Fahrzeuge im Evakuierungsfall auf der freien Strecke erhebliche Vorteile. Müs-
sen die Fahrzeuge abseits der Haltestelle evakuiert werden, kann dies relativ problemlos mit Hilfe der 
Trittstufen erfolgen. Würden die Fahrzeuge über keine Trittstufen verfügen, müssten die Fahrgäste 
einen Höhenunterschied von 1 m überwinden. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
0006/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.01.2022
Erstellt
03.01.2022 13:59