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V/0165/2017

Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.,

Vorlagen 07.04.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 3.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0165/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen;   
hier: Zuschüsse aus dem Sportetat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
30.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.06.2017 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschläge: 
 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt von den aufgelisteten Zuschüssen eine Sportförderung für das Jahr 2017 
wie folgt   
 
1.1 348.855,00 € Baukostenzuschüsse  
  
Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zuschuss 
1 BSV Roxel Ausbau Tennisheim 95.000,00 €  30.11.2015 West 47.500,00 € 
2 DJK SC  
Nienberge 
Energetische und Hygie-
nesanierung Tennisheim 3.010,00 €  08.02.2016 West 1.505,00 € 
3 DJK SC  
Nienberge Ausbau Mehrzweckhalle 1.060.000,00 €  23.01.2016 West 530.000,00 € 
4 DJK GW  
Amelsbüren Sanierung Tennisanlage 60.000,00 €  26.02.2016 Hiltrup 30.000,00 € 
5 Paddelsport 
Münster Zaunbau, 2. Bauabschnitt 600,00 €  20.08.2015 Ost 300,00 € 
6 Paddelsport 
Münster Sanierung Bootsanleger 20.000,00 €  16.02.2016 Ost 10.000,00 € 
7 Paddelsport 
Münster 
Dachsanierung 
 3.700,00 €  27.04.2015 Ost 1.850,00 € 
8 Reitverein  
Sprakel 
Dach-/ 
Schimmelsanierung 60.000,00 €  30.06.2016 Nord 30.000,00 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0165/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0165/2017 
Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zuschuss 
9 Reitverein  
Sprakel 
Optimierung Reithallenbe-
leuchtung 11.000,00 € 04.01.2016 Nord 5.500,00 € 
10 Segelclub  
Hansa Krantraverse 2.500,00 € 25.12.2014 West 1.250,00 € 
11 Segelclub  
Hansa Sicherheitsplattform Kran 6.000,00 €  10.09.2015 West 3.000,00 € 
12 Segelclub 
Münster 
Sanierung Kran, Ponton, 
Zuwegung 63.500,00 €  02.01.2014 Mitte 31.750,00 € 
13 SV Blau-
Weiß Aasee 
Schallschutz Multifunkti-
onshaus 8.000,00 €  17.09.2015 Mitte 4.000,00 € 
14 Schwimm- 
vereinigung Bau Streetballanlage 25.000,00 €  10.01.2013 Ost 6.250,00 € 
15 Tennisclub 
Gievenbeck Bau 6. Platz 52.000,00 €  29.07.2015 West 26.000,00 € 
16 TuS Hiltrup Ausbau TuS-Zentrum 1.200.000,00 € 15.12.2015 Hiltrup 600.000,00 € 
 
1.2 19.590,00 € Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
 
 Verein Baumaßnahme Kosten Prozent-
punkte 
Baukosten x 
Punkte  
./. 100 
Zuschuss 
Sozial-
integrativ 
1 DJK SC  
Nienberge 
Energetische und Hygie-
nesanierung Tennisheim 3.010,00 €  8 3.010,00 €  
* 8 ./. 100 240,00 € 
2 DJK SC  
Nienberge Ausbau Mehrzweckhalle 1.060.000,00 €  8 1.060.000,00 € 
* 8 ./. 100 5.000,00 € 
3 Reitverein 
Sprakel Dach-/Schimmelsanierung 60.000,00 €  5 60.000,00 €  
* 5 ./. 100 3.000,00 €  
4 Reitverein 
Sprakel 
Optimierung Reithallenbe-
leuchtung 11.000,00 € 5 11.000 €  
* 5 ./. 100 550,00 € 
5 SV Blau-
Weiß Aasee 
Schallschutz Multifunkti-
onshaus 8.000,00 €  14 8.000,00 €  
* 14 ./. 100 1.120,00 € 
6 Tennisclub  
Gievenbeck Bau 6. Platz 52.000,00 €  9 52.000,00 €  
* 9 ./. 100 4.680,00 € 
7 TuS Hiltrup Ausbau TuS-Zentrum 1.200.000,00 € 8 1.200.000,00 € 
* 8 ./. 100 5.000,00 € 
 
2. Die Stadt Münster finanziert von den gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1 bewilligten Zuschüssen im Jahr 
2017 für DJK SC Nienberge zum Ausbau der Mehrzweckhalle und für TuS Hiltrup zum Ausbau des 
TuS-Zentrums je 61.000,00 €. 
 
3.  Die Stadt Münster finanziert von den gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1 bewilligten Zuschüssen im Jahr 
2017 für folgende Sportvereine eine Förderung von: 
  
Nr Verein Baumaßnahme 
Bewilligter  
Baukosten-
zuschuss  
80 %  
Auszahlung  
1 BSV Roxel Ausbau Tennisheim 47.500,00 € 38.000,00 € 
2 DJK GW Amelsbüren Sanierung Tennisanlage 30.000,00 € 24.000,00 € 
3 Reitverein Sprakel Dachsanierung,  
Schimmelsanierung 30.000,00 € 24.000,00 € 
4 Segelclub Münster Sanierung Kran, Ponton,  
Zuwegung 31.750,00 € 25.400,00 € 
5 Tennisclub Gievenbeck Bau 6. Platz 26.000,00 € 20.800,00 € 
 
    
4. Die Stadt zahlt SC Münster 08 zum Bau seines Clubhauses von 525.000,00 € im Jahr 2016 bewilli gtem 
Baukostenzuschuss weitere 61.000 € im Jahr 2017.

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V/0165/2017 
 
5. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über folgende Anträge auf richtliniengemäße Sportförd e-
rung  
 
Nr Verein Geplante Maßnahme BV 
1 American Football Club MS Mammuts Neues Vereinsgelände West 
2 DJK GW Amelsbüren Photovoltaikanlage Tennisheim Hiltrup 
3 DLRG Photovoltaikanlage Vereinshaus Hiltrup 
4 1. FC Gievenbeck Fertiggarage West 
5 Münster Cardinals vier Unterstände Hiltrup 
6 Reitverein St Georg verschiedene Neubauten West 
7 Sportschützen Hiltrup Ausbau Schießsportanlage Hiltrup 
8 TC Preußen Sanierung und Ausbau Tennisheim Hiltrup 
9 TuS Saxonia Entwicklung Sportanlage am Kanal Ost 
 
bis sie förderfähig bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
6. Der Sportausschuss lehnt den Antrag auf richtliniengemäße Sportförderung von  
 
 Cirrus Münster vom 22.02.2010 zur Verlagerung der Vereinsanlage,  
 Reitverein 1876 vom 22.02.2016 zur Verlagerung der Vereinsanlage,  
 Sportschützen St. Lamberti Mecklenbeck vom 18.12.2015 zum Bau eines Vereinsgebäudes  
ab. 
 
7. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Be schlusspunkt Ziffer I. 1. bewilligten Zuschüsse den Sportvere inen 
fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2017 hinaus, nach Vereinsa n-
forderung und nachgewiesenem Baufortschritt, an  
 
 DJK GW Amelsbüren: Sanierung Tennisanlage, 
 Reitverein Sprakel: Dach-/Schimmelsanierung, 
 Reitverein Sprakel: Optimierung Reithallenbeleuchtung, 
 Segelclub Münster: Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung 
 
jedoch erst nach der Vorlage eines gültigen Erbbaurechts - bzw. Pachtvertrags mit mindestens 25 -
jähriger Laufzeit in die Zukunft. 
 
8. Die Stadt Münster stellt von den richtliniengemäß bewilligten Baukostenzuschüssen DJK SC Nie nberge 
zum Ausbau der Mehrzweckhalle und TuS Hiltrup zum Ausbau des TuS -Zentrums ab 2018 vorbehal t-
lich der Ratsentscheidung zum Etat die Fördermittel in Aussicht, die sie 2017 nicht finanzieren kann. 
  
9. Die Stadt Münster  hat vor,  die gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 geförderten Sportstätten im Ra h-
men verfügbarer Haushaltsmittel künftig richtliniengemäß mit Betriebskostenzuschüss en aus dem Spor-
tetat zu fördern. 
 
10.  Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sporten t-
wicklung“ im Stadtsportbund Münster e. V. und der Vorstand des Stadtsportbund Münster e. V. den 
vorstehenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt hat.

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V/0165/2017 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 wie folgt veran-
schlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und –stätten 
2017 
  
Zeile  15 Transferaufwendungen 
348.855 Baukostenzuschüsse 
19.590 Zuschüsse zu sozialintegrativen 
Vereinsschwerpunkten 
  Transferaufwendungen  368.445 Baukostenzuschüsse 
 
 
 
Begründungen 
 
A. Vorbemerkung 
 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Bauma ß-
nahmen auf deren Sportanlagen. Die Förderanträge werden von der Sportverwaltung bearbeitet. Sie 
stimmt sich dazu mit dem Stadtsportbund Münster e. V. ab. Zu den von der Sportverwaltung entwickel-
ten Fördervorschlägen werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die 
Sportanlagen liegen. Der Sportausschuss entscheidet über die beantragten Zuschüsse. 
 
B. Die Anträge mit Bewertung 
 
Die Sportverwaltung prüfte die Vereinsanträge, die bis zum 28.02.2016 eingingen, auf Notwendigkeit, 
Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der vorgestellten Baumaßnahmen. In der Vergangenheit wurde mehre-
re Sportvereinen ri chtliniengemäß durch den Sportausschuss - zur kurzfristigen Bauausführung - der 
förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn genehmigt. 
 
C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1: Baukostenzuschüsse 
 
Die Sportvereine sollen mit der Bewilligung der Stadt  Münster über die beantragte Sportförderung F i-
nanzierungssicherheit erhalten. Daher schlägt die Sportverwaltung vor, den Aufwand der Schwim m-
vereinigung Münster für eine Streetballanlage (wegen der Drittförderung der Sparkasse Münsterland -
Ost) zu 25% zu för dern, den Aufwand für alle übrigen Vereinsbaumaßnahmen zu 5 0 %. Welche Z u-
schüsse die Sportvereine endgültig von der Stadt Münster erhalten, hängt davon ab, welchen förderf ä-
higen Aufwand die Sportverwaltung nach dem Abschluss der Baumaßnahmen anerkennt. Ggf . legt sie 
nach der Schlussrechnung der Sportvereine aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest , als der 
Sportausschuss beschlossen hatte. Belegen die Sportvereine dagegen unabweisbare förderfähige 
Mehrkosten, legt die Sportverwaltung der Politik entsprechende Entscheidungsvorschläge vor.

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V/0165/2017 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2: Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in 
der Vereinsarbeit 
 
Wenn die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat fördert, unterstützt 
sie auch die nachgewiesenen sozial-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. Für ihre förderf ä-
higen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für 
 
 Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung  = 2 – 6 Prozentpunkte, 
 Angebote für besondere Gruppen im Sport  = 1 – 5 Prozentpunkte, 
 Kursangebote      = 1 – 3 Prozentpunkte 
 
Erhalten. Je Antrag für eine geförderte Baumaßnahme sind bis zu maximal 14 Prozentpunkte möglich. 
Der Höchstzuschuss beträgt 5.000,00 €.  
 
Die Förderung ihrer sozial -integrativen Schwerpunkte beantragten 7 der 16 Sportvereine, für deren 
Baumaßnahmen die Sportverwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 einen Baukostenzuschuss 
vorschlägt. Die von der Sportverwaltung vorgeschlagene Förderung sozial -integrativer Vereinsschwer-
punkte ergibt sich aus dem Verhältnis der Prozentpunkte zur förderfähigen Bausumme . Der Zuschuss 
für die sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte von DJK SC Nienberge (Ausbau Mehrzweckhalle) liegt 
bei 84.800 €, von TuS Hiltrup (Ausbau TuS-Zentrum) bei 96.000 €. Die Sportverwaltung schlägt wegen 
der Förderobergrenze vor, jeweils 5.000,00 € zu bewilligen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlägen Nr. I.3./I.8.: Zuschusszahlung in Teilbeträgen 
 
Die Stadt Münster zahlt  ihre nach der Sportförderrichtlinie bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilb e-
trägen entsprechend dem Baufortschritt und wenn die Summe der richtliniengemäß bewilligten Z u-
schüsse die bereitstehenden Haushaltsmittel übersteigt. In derlei Fällen bewilligt die Stadt Münster den 
Sportvereinen die Baukostenzuschüsse in voller Höhe, beschließt jedoch die Auszahlung in Teilbetr ä-
gen abhängig von den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Die Sportvereine müssen in derlei Fällen ihr 
Finanzierungskonzept darauf ausrichten, dass bis zur vollständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse 
möglicherweise mehrere Jahre vergehen. 
 
Der Sportverwaltung liegen Förderanträge vor, die das zur Verfügung stehende Sportbudget überste i-
gen. Das führt dazu, dass die Stadt Münster 2017 nicht all e richtliniengemäß zu bewilligenden Z u-
schüsse finanzieren kann. Daher schlägt die Sportverwaltung vor, 2017  
 
 alle bewilligten Zuschüsse unter 30.000,00 € zu 100 % zu finanzieren,  
 alle Zuschüsse über 30.000,00 € zu 80 % zu finanzieren,  
 von den Zuschüssen zu den kostenträchtigsten Bauvorhaben (DJK SC Nienberge: Ausbau 
Mehrzweckhalle, SC Münster 08: Neubau Clubhaus, TuS Hiltrup: Ausbau TuS-Zentrum) jeweils 
61.000,00 € zu finanzieren. 
 
Mit diesem Finanzierungskonzept kann die Stadt Münster im Jahr 2017 zu den förderfähigen Verein s-
vorhaben in der Solidargemeinschaft der Stadtsportbundvereine den jeweils größtmögliche n Zuschuss 
finanzieren. Die Stadt Münster stellt den Sportvereinen, deren bewilligten Baukostenzuschuss sie 2017 
nur zu 8 0 %  finanzieren kann, weitere Fördermittel für 2018 oder später in Aussicht. Das bedeutet, 
dass 2018 oder später bei der Zuschussvergab e Fördermittel aus der Zuschussvergabe 2017 berüc k-
sichtigt werden müssen. Das gleiche gilt für die Förderung der 3 Bauvorhaben mit einem Investition s-
volumen über jeweils einer Million Euro. 
  
Derlei Beschlüsse fasste der Sportausschuss in der Vergangenheit  wiederholt aus finanziellen Grü n-
den und stellte so sicher, dass die betroffenen Sportvereine eine Zuschussbewilligung entsprechend 
der Maßnahmendringlichkeit und anerkannten Baukosten erhalten und der städtische Etat nur im 
Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel belastet wird. Die Sportverwaltung hat die Sportvereine über ihre 
Beschlussvorschläge und die Folgen für den Vereinsetat hingewiesen.

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V/0165/2017 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4., SC Münster 08 
 
Der Sportausschuss beschloss 2016, den Neubau des Clubhauses von SC Münster 08 mit 575.000,00 
€ zu fördern und davon 52.500,00 € im Jahr 2016 zu finanzieren. Weitere Zahlungen stellte die Stadt 
Münster mit der Beschlussfassung 2016 in Aussicht. Mit Blick auf sein Vereinsjubiläum 2018 möchte 
SC Münster 08 so schnell wie möglich den Bau beginnen. 2017 kann die Stadt Münster von dem 2016 
bewilligten Gesamtzuschuss weitere 61.000,00 € finanzieren. Die Sportverwaltung schlägt vor, dem 
Verein diesen Betrag 2017 bereitzustellen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5., Antragsentscheidung vertagen  
 
Zurzeit sind von den fristgerecht für 2017 gestellten Zuschussanträgen 9 nicht prüffähig bzw. die Ba u-
vorhaben sind unzureichend geplant oder übergeordnete Interessen stehen der von den Vereinen g e-
wünschten Entwicklung ihrer Sportanlagen entgegen.  
 
Unzureichende Planung, fehlende geeignete Flächen bzw. Voraussetzungen 
 
Der Footballclub AFC Münster Mammuts  plant einen Footballplatz mit Funktionsgebäude auf dem 
Gelände oder im unmittelbaren Bereich der Gievenbecker Oxford -Baracks. 1. FC Gievenbeck will im 
Sportzentrum Hensenstraße abhängig vom Bau eines Funktionsgebäudes eine Fertiggarage aufste l-
len. Der Baseballverein Münster Cardinals  benötigt auf seiner Sportanlage Siemens -Straße Unte r-
stände für Sportler. Der Reitverein St. G eorg plant auf seiner Reitanlage am Aasee umfangreiche 
Maßnahmen an den Hochbauten und Außenanlagen. Die Sportschützen Hiltrup beabsichtigen, ihre 
Schießsportanlage auszubauen. TC Preußen trägt vor, sein Tennisheim sanieren und ausbauen zu 
wollen. TuS Saxonia möchte in Kooperation mit anderen Vereinen die städtische Sportanlage am K a-
nal ausbauen.  
 
Für alle vorgestellten Baumaßnahmen sind entweder keine geeigneten Flächen gesichert, die Pläne 
nicht ausreichend konkret oder Fördervoraussetzungen bzw. Nachwei se fehlen. Die Sportverwaltung 
kann zu den Vereinsanträgen keine Entscheidungsvorschläge entwickeln und der Politik vorstellen. Die 
Sportverwaltung schlägt daher vor, die Zuschussentscheidung über die Förderanträge bis zur Konkreti-
sierung zu vertagen.  
 
Förderung regenerativer Energieprojekte 
 
DJK GW Amelsbüren (Tennisumkleide) und DLRG Münster (Bootshalle) beantragten in der Verga n-
genheit Baukostenzuschüsse für Photovoltaikanlagen auf ihren Vereinsgebäuden. Die Photovoltaika n-
lagen müssten von den gemeinnüt zigen Sportvereinen satzungsgemäß genutzt werden. Daher und 
wegen der mit den Photovoltaikanlagen ggf. zu erzielenden Erlöse ist es nötig, dass die Stadt Münster 
eine Grundsatzentscheidung zur richtliniengemäßen Sportförderung derartiger Anlagen trifft. Au s die-
sem Grunde sieht die Sportverwaltung im Jahresprogramm 2017 vor, ein entsprechendes Prüfschema 
(z. B. Nutzwertanalyse) zu erstellen. Die Ergebnisse werden anschließend den politischen Gremien zur 
Entscheidung vorgelegt.  
  
Vereinsbau und städtische Fördermittel 
 
Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten die Fristen der Sportförderrichtlinie. Die Sportve r-
eine müssen die geförderten Baumaßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung sta r-
ten und binnen vier Jahren beenden. Dem entsprechend erhalten die Sportvereine die bewilligten Z u-
schüsse von der Stadt Münster. Bei Baubeginn zahlt die Sportverwaltung den Zuschuss für sozial -
integrative Vereinsschwerpunkte aus und einen Abschlag auf den B aukostenzuschuss. Weitere Za h-
lungen vom Baukostenzuschuss erhalten die Sportvereine entsprechend ihrer Anforderung und dem 
nachgewiesenem Baufortschritt. Die Schlusszahlung leistet die Sportverwaltung nach dem Bauende 
und der Prüfung der Vereinsbelege. Fal ls die Sportverwaltung mangels Anforderung durch die Spor t-
vereine oder wegen des Bauverlaufs die Zuschüsse nicht im Bewilligungsjahr zahlt, muss sie die Fö r-

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V/0165/2017 
dermittel sichern. Sie beantragt – abgestimmt mit der Finanzverwaltung - eine Ermächtigungsübertra-
gung.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6., Antrag ablehnen 
 
Der Modellflugklub Cirrus Münster stellte der Stadt Münster 2010 die Absicht vor, die Vereinsanlage 
zu verlegen und beantragte mit einem unvollständigen Antrag richtliniengemäße Sportförderu ng. Seit-
her wurde das Bauvorhaben von Seiten des Vereins nicht weiter betrieben. Die Entscheidung über den 
Förderantrag vertagt die Stadt Münster seit 6 Jahren. Es ist nicht damit zu rechnen, dass Cirrus seinen 
Plan in absehbarer Zeit konkret umsetzen wird. Die Sportverwaltung schlägt daher vor, den Vereinsan-
trag abzulehnen und dem Verein einen Neuantrag für den Fall zu empfehlen, dass das Bauvorhaben 
konkret wird. 
 
Der Reitverein 1876 Amelsbüren beantragte am 22.02.2016 bei der Stadt Münster richtliniengem äße 
Sportförderung zur Verlagerung seiner Reitanlage. Die Verlagerung einer gesamten Sportanlage ist - 
laut Beschluss des Sportausschusses - nicht aus den Finanzmitteln des sogenannten 2,5 Mio. -Topfes 
zu finanzieren. Aus diesem Grunde wird die Sportverwalt ung gegenüber dem Rat einen entspreche n-
den Beschluss über die Höhe der Sportförderung herbeiführen. Die Sportverwaltung schlägt deshalb 
vor, den Vereinsantrag abzulehnen. 
 
Die Sportschützen St. Lamberti Mecklenbeck beantragten am 18.12.2015 mit einem unvollständigen 
Antrag richtliniengemäße Sportförderung der Stadt Münster. Am 05.04.2017 schrieb der Verein dem 
Sportamt, dass er keinen städtischen Investitionskostenzuschuss zu dem Bauvorhaben beantragt. Die 
Sportverwaltung schlägt daher vor, den vorliegenden Vereinsantrag abzulehnen.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.7.: Zahlung unter Voraussetzungen 
 
Eine Fördervoraussetzung nach der Sportförderrichtlinie ist die mindestens 25 -jährige Sicherung der 
Flächen in die Zukunft, auf denen die Sportvereine di e geförderten Sportstätten betreiben. DJK GW 
Amelsbüren (Sanierung Tennisanlage), Reitverein Sprakel (Dach -/Schimmelsanierung, Optimierung 
Reithallenbeleuchtung), Segelclub Münster (Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung) führen Vertragsve r-
handlungen mit den Eig entümern ihrer Sportflächen. Die betreffenden Vereinsbaumaßnahmen sind 
förderfähig, es liegen bis auf die Verträge alle Fördervoraussetzungen vor, die Vertragsverhandlungen 
sollen kurzfristig zum Abschluss kommen. Daher schlägt die Sportverwaltung vor, die  beantragten Zu-
schüsse 2017 zu bewilligen und deren Auszahlung von der Vorlage der gültigen Erbbaurechts - bzw. 
Pachtverträge abhängig zu machen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.9.: Betriebskostenzuschüsse 
 
Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Sportvereine für ihre Sportstä t-
ten haben, mit Pauschalbeträgen nach der Sportförderrichtlinie. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht 
ausgeführt, für die die Sportverwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 Zuschüsse vorschlägt,  
sollte auch der künftige Sportstättenbetrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Förde r-
vorschläge der Sportverwaltung an die Politik wird das Ergebnis der Sportstättenbesichtigungsfahrt des 
Arbeitskreises „Sportstätten“ sein. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.10.: Wahrung der Vereinsinteressen 
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Sportverwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sp ort-
vereine zusammen. Mitglieder vom „ Arbeitskreis Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und 
der Sportverwaltung besprachen die Beschlussvorschläge der Sportverwaltung am 06.04.2017 und 
stimmten sich dazu ab. Der Arbeitskreis holte die Zustimmung des SSB-Vorstands zu den Beschlus s-
vorschlägen ein. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschläge aus der Sicht der Sportverwa l-
tung und der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden.

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V/0165/2017 
Begründung zu Ziffer II: Finanzierung bewilligter Zuschüsse 
 
2017 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ 368.000 € 
Fördermittel für Vereinsanlagen bereit  
 
 350.000,00 € für Vereinsinvestitionen (Baumaßnahmen), 
 18.000,00 € für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte.  
 
Durch den Beschlussvorschlag gemäß Ziffer I.1.1 (Baukostenzuschüsse) werden 348.855,00 € Fö r-
dermittel gebunden, gemäß Ziffer I.1.2 (sozial -integrative Vereinsschwerpunkte) 19.590,00 €. Sofern 
der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen folgt, blieben für die B aukostenförderung 1.145,00 € 
übrig und zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte fehlten 1.590,00 €. 1.145,00 € davon 
werden aus den v. g. fr eien Mitteln der Baukostenförderung finanziert werden, Die fehlenden 445,00 € 
der diesjährigen Förderung werden im Rahmen der Bewirtschaftung der Finanzmittel gedeckt.   
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (7)

04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Sportausschuss
TOP 3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hensenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0165/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37