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AN/1809/2021

Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021

SPD Anfrage nach § 4 30.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.11.2021, TOP 1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3133 Zeichen

An die Vorsitzende des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.08.2021 
 
AN/1809/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 
 
Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 
2021 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, die folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 02. 
September 2021 zu setzen: 
 
Auch das Stadtgebiet Köln war am 14. und 15. Juli von Überflutungen infolge des Starkrege-
nereignisses betroffen. Die Naturkatastrophe forderte in Köln und Umgebung viele Men-
schenleben. Bahntrassen und -haltestellen, Straßen, Häuser und Keller wurden über-
schwemmt und dadurch zerstört oder beschädigt.  
 
 
Es besteht weitgehende Einigkeit, dass insbesondere Großstädte zukünftig häufiger durch 
extreme Wetterereignisse wie Starkregen betroffen sein werden.  
Die Verwaltung und die Stadtentwässerungsbetriebe haben bereits viele Maßnahmen zum 
Umgang mit Starkregen und zur Vorsorge gegen dadurch verursachte Schäden getroffen. 
Die Ausmaße des Starkregens Mitte Juli 2021 haben jedoch überrascht und insofern viele 
Kommunen, auch Köln, unvorbereitet getroffen.  
 
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung und die StEB: 
 
1. Wie bewerten Verwaltung und StEB die Ergebnisse von Wetter- und Klimaforschung, 
wonach in zunehmender Häufigkeit mit extremen Wetterereignissen (Hitzeperioden, 
Starkregen, extreme Stürme etc.) gerechnet werden muss, insb. in Großstädten?  
 
2. Halten Verwaltung und StEB es noch für zeitgemäß und sinnvoll, für eine Bewertung der 
Überflutungsgefährdung Maßstäbe wie 30-, 50-, 100- und 200-jährliche Szenarios (vgl. 
https://www.hw-karten.de/index.html?M odule=Starkregen) anzulegen?

- 2 - 
 
 
 
3. Haben existierende Schutzkonzepte vor Überschwemmung durch Starkregen versagt? 
Wenn ja, welche?  
 
4. Welche konkreten Konsequenzen ziehen Verwaltung und StEB aus den Überflutungen 
vom 14./15. Juli? Auf die folgenden Aspekte soll in der Antwort besonders eingegangen 
werden:   
 
a. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um besonders gefährdete Bereiche und Ein-
richtungen (Kitas, Schulen, Stromversorgung, Telefon- und Mobilfunkversorgung, U-
Bahnen etc.) zu schützen?  
b. Müssen Katastrophenpläne oder sonstige Handlungsanweisungen zur Sicherung z.B. 
der Kritischen Infrastruktur angepasst werden? Wenn ja welche? Wurde mit der An-
passung bereits begonnen?  
c. Wurde Kontakt zu den Nachbarkommunen aufgenommen, um ggf. bei der Vorsorge 
zu kooperieren, um gefährdete Bereich in den Randbereichen (z.B. Dünnwald) bes-
ser zu schützen?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1809/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
30.08.2021
Erstellt
30.08.2021 10:41