3665/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Hundewiese am Lortzingplatz, Aktenzeichen 89/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3665/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Hundewiese am Lortzingplatz, Aktenzeichen 89/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 89/24 07.11.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Hundewiese am Lortzingplatz“ Aktenzeichen 89/24 B Sehr geehrter Herr , heute möchte ich gerne nochmals auf Ihre Schreiben vom 16.06.2024 und 12.07.2024 zurückkommen. Das zuständige Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Ihre Angelegenheit erneut geprüft und teilt nun mit, dass eine Einrichtung einer Hundefreilauffläche auf dem Lortzingplatz das Problem der Verschmutzung durch Hundehalter*innen auf der Fläche nicht lösen wird. Der Andrang würde eher noch steigen und somit die Ver- schmutzung zunehmen. Gleiches ist bereits auf dem Rathenauplatz zu beobachten. Eine Hundefreilauffläche würde daher in keiner Weise verhindern, dass die Hundehal- ter ihre Tiere auf den Flächen Gassi führen. Ihren Wunsch der Beschilderung auf der Fläche wurde vor Ort geprüft. Schilder mit dem Hinweis auf das Mitführverbot von Hunden auf Spielplatzflächen sind dort bereits angebracht. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird ein neues Schild im direkten Eingangsbereich der nördlichen Spielplatzfläche aufstellen. Auf der südlichen Fläche befinden sich zwei Schilder vor dem Spielplatz. Damit ist das Mitführverbot von Hunden auf den Spielplatzbereichen klar und deutlich ausgeschildert. Eine offizielle Beschilderung nach der Art „Kein Hundeklo“ existiert nicht. Vereinzelt finden sich hier im Stadtgebiet verteilt noch ähnliche Schilder aus vergangenen Zeiten, die aber nicht mehr verwendet werden. Der Hintergrund: Keine Grünfläche ist als Hundeklo ange- dacht. Würde nunmehr verstärkt auf einzelnen Flächen darauf hingewiesen, dass diese kein Hundeklo/keine Hundewiese darstellen, würde eher der Eindruck entste- hen, dass diese Regeln auf unbeschilderten Wiesen nicht gelten. Seite 2/2 Die Grünfläche des Lortzingplatz darf auch weiterhin mit Hunden unter Einhaltung der Kölner Stadtordnung (KSO) betreten werden. Das Mitführverbot beschränkt sich auf die Kinderspielplatzflächen. Dem Wunsch nach Kontrollen der Einhaltung der entsprechenden Regularien kommt das Ordnungsamt bereits nach. Entsprechend der Stellungnahme des Ordnungs- dienstes „kann ich Ihnen mitteilen, dass für den Lortzingplatz sowohl im Tag- als auch im Spätdienst ein Dauerauftrag besteht. Das bedeutet, dass die Teams des Außen- dienstes die Örtlichkeit regelmäßig aus eigenem Antrieb anfahren, ohne dass ein kon- kreter Hinweis aus der Bürgerschaft vorliegt. Eine dauerhafte Abstellung der Außen- dienstkräfte an der Örtlichkeit ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Sollten akute Verstöße außerhalb von Kontrollen festgestellt werden, steht das Ser- vicetelefon des Ordnungsdienstes unter der 0221 / 221-32000 zur Verfügung. Außer- halb der Servicezeiten besteht die Möglichkeit sich an die Polizei unter der 0221 / 229- 0 zu wenden.“ Über die Regeln in den Kölner Grünanlagen wird im Übrigen auch auf der städtischen Webseite (Freizeit im Grünen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) und bei öffentlichen Veran- staltungen hingewiesen. In den Sommermonaten wurde das Thema zudem von der Social-Media-Abteilung aufgegriffen. Ich hoffe Ihnen nun mit diesen Informationen ergänzend zu meinem Schreiben vom 11.07.2024 weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, kön- nen Sie sich gerne direkt wenden an das Serviceteam des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder E-Mail Ad- resse: : 67-servicemanagement@stadt-koeln.de Ihre Schreiben sowie die Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe und Schriftverkehr
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 16. Juni 2024 12:39 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.06.2024 12:38:55 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner des Lortzingplatzes in Köln-Lindenthal, der als Kinderspielplatz ausgeschildert ist und auch von vielen (Klein-) Kindern bzw. Familien zum Spielen genutzt wird, beobachte ich eine zunehmenden Nutzungskonflikt mit Hundebesitzern, die ihre Hunde zum Erledigen des “Geschäfts” auf die Wiese und in die angrenzenden Gebüsche lassen. Im Laufe eines Tages kommen mehr als 50 Hunde aus den umliegenden Wohngebieten, teilweise mehrfach täglich, die hier frei laufen und auf die Wiese urinieren und ihr großes Geschäft verrichten (selbst wenn viele - nicht alle - dieses mit Hundekotbeuteln einsammeln, funktioniert das nicht ganz rückstandsfrei). Am Nachmittag spielen dann Kinder auf der Wiese oder sitzen und krabbeln dort, was gesundheitlich bedenklich und bei hin und wieder auftretenden “Tretminen” auch sehr ekelhaft ist. Da die Beschilderung und generellen Regeln offensichtlich nicht ausreichen, schlage ich vor, einen Teil des Platzes als explizite Hundewiese abzugrenzen (ähnlich wie am Rathenauplatz) und so die Bereiche für Kinder und Hunde besser zu trennen. Mit freundlichen Grüßen, Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2024 um 08:49 Uhr Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de An: Betreff: WG: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden - Lortzingplatz Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe diese an die Fachverwaltung weitergegeben und folgende Rückmeldung erhalten: „Der Lortzingplatz ist an beiden Seiten von Spielplatzflächen flankiert. Diese dürften auch als solche ausgewiesen sein. Auf den Spielplatzflächen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Die Rasenfläche in der Mitte des Platzes wird jedoch als Grünanlage geführt. Es handelt sich hier also nicht explizit um Spielflächen für Kinder, auch wenn diese natürlich dort spielen dürfen. Auf den Grünanlagen dürfen Hunde an der Leine mitgeführt werden. Verschmutzungen durch Hundekot müssen durch die Hundehalter*innen entfernt werden. Dies ist so auch in der Kölner Stadtordnung festgeschrieben. Die Kontrolle diese Gebote wird vom Ordnungsamt durchgeführt. Leider bestehen hier wenig Kapazitäten, einzelne Bereiche dauerhaft zu überwachen. Eine weitere Beschilderung, die auf das Gebot zur Entsorgung oder auf die Leinenpflicht hinweist, ist nicht vorgesehen. Zum einen hat die Erfahrung gezeigt, dass Hinweisschilder lediglich einen geringen Einfluss auf das Verhalten der Menschen haben, zumal sich gewissenhafte Hundehalter*innen auch ohne Beschilderungen an die Vorgaben halten. Zum anderen würde der Eindruck bestehen, dass diese Gebote lediglich auf den ausgewiesenen Flächen gelten. Hundewiesen in dem Sinne, dass die Wiese nur für Hundehalter*innen und Ihre Tiere zur Verfügung stehen, gibt es nicht. Die Stadt Köln hat jedoch über 85 Hundefreilaufflächen eingerichtet. Diese stehen neben den üblichen Erholungszwecken auch dem Freilauf der Tiere zur Verfügung. Den Hundekot müssen die Hundehalter*innen auch hier entfernen. Anders als am Rathenauplatz, werden Hundefreilaufflächen in der Regel nicht umzäunt, da Sie der breiten Öffentlichkeit eben nicht entzogen werden sollen. Dieser Eindruck erfolgt bei einer Umzäunung der Flächen jedoch unweigerlich. Auch eignet sich der Lortzingplatz aufgrund seiner Größe nicht für die Einrichtung einer Freilauffläche. Zumal sowohl im Hiroshima-Nagasaki-Park als auch im Stadtwald bereits Hundefreilaufflächen eingerichtet worden sind. Letztlich kann immer nur an die Rücksichtnahme der Bürger*innen untereinander appelliert werden. Nur eine solche Rücksichtnahme ermöglicht es allen Beteiligten, die öffentlichen Anlagen, die Jedermann zur Verfügung stehen, gemeinsam zu nutzen und zu genießen.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollen Sie noch Fragen zum Kölner Grün haben, wenden Sie sich gerne an das Serviceteam des Grünflächenamts: 67-servicemanagement@stadt-koeln.de Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW Von: Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 14:12 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de>; 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT- KOELN.DE> Betreff: Aw: WG: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden - Lortzingplatz Sehr geehrte Frau , herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort und die nachvollziehbaren Erläuterungen. Ich stimme vollends zu, dass die gegenseitige Rücksichtnahme und der gesunde Menschenverstand die Grundlage für die Nutzung öffentlicher Flächen sein sollten. Leider funktioniert dies - meiner Beobachtung nach immer häufiger - nicht. Die Spielplatzflächen am Lortzingplatz werden trotz Beschilderung von Hundehaltern zum Gassigehen genutzt. Dies wird beispielsweise damit begründet, dass ja gerade kein Kind anwesend sei. Oder mit den Hundekotbeutelspendern, die es ja nicht geben würde, wenn Hunde untersagt wären. Es gibt auch Hundehalter, die mit dem Auto vorfahren, ihre Hunde unangeleint auf den Platz laufen lassen, und nach der "Entleerung" wieder mitnehmen. Die Regeln der Stadt Köln beinhalten auch den Passus, dass Hunde nur in dicht bewachsenen Gebüschen ihr Geschäft verrichten dürfen - also gar nicht auf einer Wiesenfläche. Ich würde mir daher wünschen, dass beispielsweise Hundehalter regelmäßig auf die geltenden Regeln hingewiesen werden, sowie auch auf die explizit für Hunde freigegebenen Flächen. Auch hielte ich eine entsprechende Beschilderung auf dem Platz für durchaus sinnvoll - was ist erlaubt, was nicht - sowie - in ganz einfacher Sprache - "Hier ist kein Hundeklo!". Und eine gelegentliche Sanktionierung wäre sicherlich auch angemessen. Leider hat die Zahl der Hunde in den letzten Jahren stark zugenommen, und damit auch die Zahl der uneinsichtigen Hundehalter. Es gibt erfreulicherweise aber auch einige, die nur um den Platz herumgehen und sogar den Hundekot aus den dort wachsenden Gebüschen aufsammeln. Ich rege an, etwas zur Veränderung der Situation zu unternehmen - sonst ändert sich voraussichtlich leider nichts. Mit freundlichem Gruß,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3665/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 09:20