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3665/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Hundewiese am Lortzingplatz, Aktenzeichen 89/24

Mitteilung BV 20.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.12.2024, TOP 5.1.1

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe und Schriftverkehr

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Mitteilung BV

873 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3665/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Hundewiese am Lortzingplatz, 
Aktenzeichen 89/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4615 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 89/24 07.11.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Hundewiese am Lortzingplatz“ Aktenzeichen 
89/24 B 
Sehr geehrter Herr    , 
heute möchte ich gerne nochmals auf Ihre Schreiben vom 16.06.2024 und 12.07.2024 
zurückkommen. 
Das zuständige Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Ihre Angelegenheit 
erneut geprüft und teilt nun mit, dass eine Einrichtung einer Hundefreilauffläche auf 
dem Lortzingplatz das Problem der Verschmutzung durch Hundehalter*innen auf der 
Fläche nicht lösen wird. Der Andrang würde eher noch steigen und somit die Ver-
schmutzung zunehmen. Gleiches ist bereits auf dem Rathenauplatz zu beobachten. 
Eine Hundefreilauffläche würde daher in keiner Weise verhindern, dass die Hundehal-
ter ihre Tiere auf den Flächen Gassi führen. 
Ihren Wunsch der Beschilderung auf der Fläche wurde vor Ort geprüft. Schilder mit 
dem Hinweis auf das Mitführverbot von Hunden auf Spielplatzflächen sind dort bereits 
angebracht. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird ein neues Schild im 
direkten Eingangsbereich der nördlichen Spielplatzfläche aufstellen. Auf der südlichen 
Fläche befinden sich zwei Schilder vor dem Spielplatz. Damit ist das Mitführverbot von 
Hunden auf den Spielplatzbereichen klar und deutlich ausgeschildert. Eine offizielle 
Beschilderung nach der Art „Kein Hundeklo“ existiert nicht. Vereinzelt finden sich hier 
im Stadtgebiet verteilt noch ähnliche Schilder aus vergangenen Zeiten, die aber nicht 
mehr verwendet werden. Der Hintergrund: Keine Grünfläche ist als Hundeklo ange-
dacht. Würde nunmehr verstärkt auf einzelnen Flächen darauf hingewiesen, dass 
diese kein Hundeklo/keine Hundewiese darstellen, würde    eher der Eindruck entste-
hen, dass diese Regeln auf unbeschilderten Wiesen nicht gelten.

Seite 2/2 
Die Grünfläche des Lortzingplatz darf auch weiterhin mit Hunden unter Einhaltung der 
Kölner Stadtordnung (KSO) betreten werden. Das Mitführverbot beschränkt sich auf 
die Kinderspielplatzflächen.  
Dem Wunsch nach Kontrollen der Einhaltung der entsprechenden Regularien kommt 
das Ordnungsamt bereits nach. Entsprechend der Stellungnahme des Ordnungs-
dienstes „kann ich Ihnen mitteilen, dass für den Lortzingplatz sowohl im Tag- als auch 
im Spätdienst ein Dauerauftrag besteht. Das bedeutet, dass die Teams des Außen-
dienstes die Örtlichkeit regelmäßig aus eigenem Antrieb anfahren, ohne dass ein kon-
kreter Hinweis aus der Bürgerschaft vorliegt. Eine dauerhafte Abstellung der Außen-
dienstkräfte an der Örtlichkeit ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. 
Sollten akute Verstöße außerhalb von Kontrollen festgestellt werden, steht das Ser-
vicetelefon des Ordnungsdienstes unter der 0221 / 221-32000 zur Verfügung. Außer-
halb der Servicezeiten besteht die Möglichkeit sich an die Polizei unter der 0221 / 229-
0 zu wenden.“ 
Über die Regeln in den Kölner Grünanlagen wird im Übrigen auch auf der städtischen 
Webseite (Freizeit im Grünen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) und bei öffentlichen Veran-
staltungen hingewiesen. In den Sommermonaten wurde das Thema zudem von der 
Social-Media-Abteilung aufgegriffen. 
Ich hoffe Ihnen nun mit diesen Informationen ergänzend zu meinem Schreiben vom 
11.07.2024 weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, kön-
nen Sie sich gerne direkt wenden an das Serviceteam des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen, Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-   oder E-Mail Ad-
resse: : 67-servicemanagement@stadt-koeln.de 
Ihre Schreiben sowie die Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis weitergegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe und Schriftverkehr

6921 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> 
Gesendet: Sonntag, 16. Juni 2024 12:39 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
  
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.06.2024 
12:38:55 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
als Anwohner des Lortzingplatzes in Köln-Lindenthal, der als Kinderspielplatz ausgeschildert 
ist und auch von vielen (Klein-) Kindern bzw. Familien zum Spielen genutzt wird, beobachte 
ich eine zunehmenden Nutzungskonflikt mit Hundebesitzern, die ihre Hunde zum Erledigen 
des “Geschäfts” auf die Wiese und in die angrenzenden Gebüsche lassen. Im Laufe eines 
Tages kommen mehr als 50 Hunde aus den umliegenden Wohngebieten, teilweise mehrfach 
täglich, die hier frei laufen und auf die Wiese urinieren und ihr großes Geschäft verrichten 
(selbst wenn viele - nicht alle - dieses mit Hundekotbeuteln einsammeln, funktioniert das 
nicht ganz rückstandsfrei). Am Nachmittag spielen dann Kinder auf der Wiese oder sitzen 
und krabbeln dort, was gesundheitlich bedenklich und bei hin und wieder auftretenden 
“Tretminen” auch sehr ekelhaft ist. 
Da die Beschilderung und generellen Regeln offensichtlich nicht ausreichen, schlage ich vor, 
einen Teil des Platzes als explizite Hundewiese abzugrenzen (ähnlich wie am 
Rathenauplatz) und so die Bereiche für Kinder und Hunde besser zu trennen. 
Mit freundlichen Grüßen,

Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2024 um 08:49 Uhr 
Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
An:  
Betreff: WG: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden - 
Lortzingplatz 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe diese an die Fachverwaltung weitergegeben und folgende Rückmeldung 
erhalten: 
„Der Lortzingplatz ist an beiden Seiten von Spielplatzflächen flankiert. Diese dürften auch als solche ausgewiesen 
sein. Auf den Spielplatzflächen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Die Rasenfläche in der Mitte des Platzes 
wird jedoch als Grünanlage geführt. Es handelt sich hier also nicht explizit um Spielflächen für Kinder, auch wenn 
diese natürlich dort spielen dürfen. Auf den Grünanlagen dürfen Hunde an der Leine mitgeführt werden. 
Verschmutzungen durch Hundekot müssen durch die Hundehalter*innen entfernt werden. Dies ist so auch in der 
Kölner Stadtordnung festgeschrieben. Die Kontrolle diese Gebote wird vom Ordnungsamt durchgeführt. Leider 
bestehen hier wenig Kapazitäten, einzelne Bereiche dauerhaft zu überwachen. Eine weitere Beschilderung, die 
auf das Gebot zur Entsorgung oder auf die Leinenpflicht hinweist, ist nicht vorgesehen. Zum einen hat die 
Erfahrung gezeigt, dass Hinweisschilder lediglich einen geringen Einfluss auf das Verhalten der Menschen 
haben, zumal sich gewissenhafte Hundehalter*innen auch ohne Beschilderungen an die Vorgaben halten. Zum 
anderen würde der Eindruck bestehen, dass diese Gebote lediglich auf den ausgewiesenen Flächen gelten. 
Hundewiesen in dem Sinne, dass die Wiese nur für Hundehalter*innen und Ihre Tiere zur Verfügung stehen, gibt 
es nicht. Die Stadt Köln hat jedoch über 85 Hundefreilaufflächen eingerichtet. Diese stehen neben den üblichen 
Erholungszwecken auch dem Freilauf der Tiere zur Verfügung. Den Hundekot müssen die Hundehalter*innen 
auch hier entfernen. 
Anders als am Rathenauplatz, werden Hundefreilaufflächen in der Regel nicht umzäunt, da Sie der breiten 
Öffentlichkeit eben nicht entzogen werden sollen. Dieser Eindruck erfolgt bei einer Umzäunung der Flächen 
jedoch unweigerlich. Auch eignet sich der Lortzingplatz aufgrund seiner Größe nicht für die Einrichtung einer 
Freilauffläche. Zumal sowohl im Hiroshima-Nagasaki-Park als auch im Stadtwald bereits Hundefreilaufflächen 
eingerichtet worden sind. 
Letztlich kann immer nur an die Rücksichtnahme der Bürger*innen untereinander appelliert werden. Nur eine 
solche Rücksichtnahme ermöglicht es allen Beteiligten, die öffentlichen Anlagen, die Jedermann zur Verfügung 
stehen, gemeinsam zu nutzen und zu genießen.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollen Sie noch Fragen zum Kölner Grün 
haben, wenden Sie sich gerne an das Serviceteam des Grünflächenamts: 67-servicemanagement@stadt-koeln.de  
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Bürgeramt Innenstadt 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW

Von:  
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 14:12 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>; 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT-
KOELN.DE> 
Betreff: Aw: WG: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden - 
Lortzingplatz 
 
Sehr geehrte Frau    , 
  
herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort und die nachvollziehbaren Erläuterungen. Ich 
stimme vollends zu, dass die gegenseitige Rücksichtnahme und der gesunde Menschenverstand die 
Grundlage für die Nutzung öffentlicher Flächen sein sollten.  
  
Leider funktioniert dies - meiner Beobachtung nach immer häufiger - nicht. Die Spielplatzflächen 
am Lortzingplatz werden trotz Beschilderung von Hundehaltern zum Gassigehen genutzt. Dies wird 
beispielsweise damit begründet, dass ja gerade kein Kind anwesend sei. Oder mit den 
Hundekotbeutelspendern, die es ja nicht geben würde, wenn Hunde untersagt wären. 
Es gibt auch Hundehalter, die mit dem Auto vorfahren, ihre Hunde unangeleint auf den Platz laufen 
lassen, und nach der "Entleerung" wieder mitnehmen. Die Regeln der Stadt Köln beinhalten auch 
den Passus, dass Hunde nur in dicht bewachsenen Gebüschen ihr Geschäft verrichten dürfen - also 
gar nicht auf einer Wiesenfläche. 
  
Ich würde mir daher wünschen, dass beispielsweise Hundehalter regelmäßig auf die geltenden 
Regeln hingewiesen werden, sowie auch auf die explizit für Hunde freigegebenen Flächen. Auch 
hielte ich eine entsprechende Beschilderung auf dem Platz für durchaus sinnvoll - was ist erlaubt, 
was nicht - sowie - in ganz einfacher Sprache - "Hier ist kein Hundeklo!". Und eine gelegentliche 
Sanktionierung wäre sicherlich auch angemessen. 
  
Leider hat die Zahl der Hunde in den letzten Jahren stark zugenommen, und damit auch die Zahl 
der uneinsichtigen Hundehalter. Es gibt erfreulicherweise aber auch einige, die nur um den Platz 
herumgehen und sogar den Hundekot aus den dort wachsenden Gebüschen aufsammeln. 
  
Ich rege an, etwas zur Veränderung der Situation zu unternehmen - sonst ändert sich 
voraussichtlich leider nichts. 
  
Mit freundlichem Gruß,

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3665/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.11.2024
Erstellt
19.11.2024 09:20