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AN/1111/2020

Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2021

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) 24.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1.12

Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

7265 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1111/2020 
 Stand: 13.05.2022 
Sachstandsbericht  
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2021 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.1.12 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2021 
AN/1111/2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig 
sind – für 2021 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht dem Wo-
chenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der 
Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck 
und Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-
Wochenmarkt findet daher nicht statt.  
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-
kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt da-
von betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. Mit 
der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das 
neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entge-
genstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November 2021, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll 
der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche De-
korationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Mater-
nusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 06.11.2021 
kann stattfinden.

2 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021 Abbau), sind die Ro-
denkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, 
beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Mon-
tag dem 07. Juni 2021 geplant. Der Donnerstag, 03. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da 
findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 05. Juni 2021 
nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rat-
hausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der 
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 16. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021, sind die 16. Rodenkirchener Sommertage auf fol-
genden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00 – somit keine Nutzung durch 
Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem 
Rathausvorplatz verhindern), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirch-
strasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt 
für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher 
kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathaus-
vorplatz durchgeführt werden.  
 
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht 
möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob 
die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegen-
stehen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (Abbau und Reinigung Montag 
13. Dezember bis Dienstag 14. Dezember 2021), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem 
Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 11.12.2021 nicht ausfällt, kann 
durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festge-
setzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäu-
dewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen 
für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 
08.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den 
letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 
09.12.2021 kann stattfinden.  
  
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Som-
mertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnah-
men für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvor-
platz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens 
Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchfüh-
rung der jeweiligen Märkte zu suchen.

3 
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung 
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern 
den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an 
und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf 
einem Alternativstandort).  
 
und  
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
  
1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des 
aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 24.01. - Aufbau am vor-
hergehenden Di. / Mi.) ausfallen. 
2.)    Am Freitag, 30.04.2021, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der 
Markt am selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen des vorhergehen-
den Aufbaus auch nicht vorgezogen werden. 
3.)    Am 2. Wochenende im Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des 
Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
Sachstand 2020 
 
Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind, erfolgt in 
einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Köln Rodenkirchen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

7501 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen  
FDP-Fraktion 
FWK-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1111/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2021 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen, FDP und Freie-Wähler Köln bitten folgenden 
Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 31.08.2020 
zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen 
genehmigungsfähig sind – für 2021 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 06. Februar 2021 steht 
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. Mai 2021, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei-
dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 13. Mai ist ein Feiertag (Christi

- 2 - 
 
Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. 
 
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 26. September 2021, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo-
chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 25.09.2021 nach dem Wo-
chenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klä-
ren, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinder-
flohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 06. und Sonntag, 07. November 2021, ist der Martinsmarkt geplant. 
Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus An-
tikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angebo-
ten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 06.11. erst nach dem Wochen-
markt. Der Wochenmarkt am 06.11.2021 kann stattfinden. 
 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 03. bis Sonntag, 06. Juni 2021 (zzgl. Montag 07.06.2021 Abbau), sind 
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 02. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 07. Juni 2021 geplant. Der Donnerstag, 03. Juni ist ein 
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wo-
chenmarkt am Samstag 05. Juni 2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung 
der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn 
dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist 
daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das 
neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
 
b) 16. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 26. bis Sonntag, 27. Juni 2021, sind die 16. Rodenkirchener Sommerta-
ge auf folgenden Flächen geplant: 
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00 – somit keine Nut-
zung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die 
Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 25.06. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 25.06. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 auch nicht auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies 
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 26.06.2021 aus. 
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu

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klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplat-
zes ggfs entgegenstehen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 08. Dezember bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (Abbau und Reinigung 
Montag 13. Dezember bis Dienstag 14. Dezember 2021), ist der Rodenkirchener Win-
terzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
11.12.2021 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnah-
men entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die 
Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus 
dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 08.12. erst 
nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den 
letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt 
am 09.12.2021 kann stattfinden. 
 
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirche-
ner Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, 
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandor-
te für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Markt-
beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfüg-
bar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durch-
führung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und  
 
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
  
1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am 22.01.2021 auf dem Sürther Marktplatz muss auf-
grund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 21.01., bis So. 24.01. - 
Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen. 
2.)    Am Freitag, 30.04.2021, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am selben Tag muss wegen dieser Aktivität ausfallen und kann wegen 
des vorhergehenden Aufbaus auch nicht vorgezogen werden. 
3.)    Am 2. Wochenende im Dezember 2021 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung.

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Begründung der Dringlichkeit: 
Es soll für alle Beteiligten möglichst schnell die Termine bekanntgegeben werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Schykowski  gez. Dr. Klusemann  gez. Giesen  gez. Daniel       gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hauptstraße 85
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Maternusstraße
  • Barbarastraße
  • Wilhelmstraße
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Kirchstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1111/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
Datum
24.08.2020
Erstellt
24.08.2020 11:47