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4426/2019

Bürgereingabe gemäß § 24 GO; "Klimawandel: Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf" Az. 160/19 B

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2020

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Anlage Antwortschreiben

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Anlage Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Antwortschreiben

6838 Zeichen

| Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Bezirksrathaus Innenstadt
Ludwigstraße 8, 50667 Köln
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507
a en Io Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005
" E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de

| 02

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

02/1/4 Ded 17.09.2019

Ihre Eingabe - „Klimawandel: „Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf"
Aktenzeichen 160/19

Sch EEE.

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.06.2019, in dem Sie auf die Auswirkungen des Bau-
booms auf den Klimawandel hinweisen.

Inzwischen liegt mir folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu dem von Ihnen
konkret angesprochenen Bebauungsplan „Alsdorfer Straße“ vor:

„Für den Bebauungsplan „Alsdorfer Straße“ hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Köln am 04.07.2019 den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens gefasst. Auch
für diesen Bebauungsplan gelten selbstverständlich die den Umwelt- und Klimaschutz betref-
fenden Grundsätze der Bauleitplanung.

Hierzu heißt es in $ 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) u.a.: „Die Bauleitpläne... sollen dazu
beitragen, ...den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere in der Stadtentwick-
lung, zu fördern, ... .“ Weiter heißt es in den Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz in
& 1a Abs. 1 BauGB: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschrif-
ten zum Umweltschutz anzuwenden.“ und in Absatz 5: „Den Erfordernissen des Klimaschut-
zes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der
Grundsatz nach Abs. 1 ist in die Abwägung - der öffentlichen und privaten Belange - nach $
1 Abs. 7 zu berücksichtigen.“

Der Klimaschutz ist demnach einer von vielen nach dem Baugesetzbuch zu berücksichtigen-
den Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Zu den Bauleitplanverfahren gehört ge-
nerell ein Umweltbericht, in dem alle Umweltbelange ermittelt und geprüft werden. Es obliegt
dem Rat der Stadt Köln im weiteren Verfahren in seiner abschließenden Entscheidung zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans, wie er die einzelnen Belange wertet und wie sich
damit die Abwägung „der öffentlichen und der privaten Belange gegeneinander und unterei-
nander gerecht“ im Ergebnis darstellt.

12
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

\ Die Oberbürgermeisterin

Seite 2

Mit dem o.g. Einleitungsbeschluss befindet sich das Aufstellungsverfahren für den Bebau-
ungsplan „Alsdorfer Straße“ aber noch ganz am Anfang, so dass zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine vertiefenden Aussagen zu den Belangen im Einzelnen gemacht werden können.

‚Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Abs. 1 BauGB, in der u. a.
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Pla-
nung unterrichtet werden soll, ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben. Hier können dann auch Anregungen zu Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes
durch die Öffentlichkeit in das Planverfahren eingebracht werden, so auch die durch den
Petenten angesprochenen konkreten 3 Einzelpunkten der Beschlussvorlage. Nach jetzigem
Kenntnisstand ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Alsdorfer
Straße“ für das 4. Quartal 2019 vorgesehen. Die Information über Zeitpunkt und Ort erfolgt
rechtszeitig vorher im Amtsblatt der Stadt Köln.

Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens hat die Öffentlichkeit dann im Rahmen der
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs nach $ 3 Abs. 2 BauGB nochmals die Möglichkeit für
die Dauer eines Monats Stellungnahmen zum Planinhalt abzugeben. Auch hierüber wird im
Amtsblatt der Stadt Köln rechtzeitig informiert.“

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Stadtplanungsamt,

stadtplanungsamt@stadt-koeln.de , Herr Wolff, Rufnummer 0221-221 22820

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt teil Folgendes mit:

„Im Rahmen der Studie Klimawandelgerechte Metropole Köln sind die Klimawandelfolgen für
die Stadt Köln ermittelt worden. Dabei sind besonders Starkregenereignisse und zunehmen-
de Hitze wichtig. Daher wurde die Planungshinweiskarte Hitze erstellt, die für Planverfahren
aufzeigt, welche Gebiete besonders hitzebelastet sind und welche klimaaktiven Freiflächen
es gibt. In den Belastungsgebieten sind stadtklimatische Minderungsmaßnahmen zu ergrei-
fen und die klimaaktiven Freiräume sind in ihrer Funktionserfüllung zu erhalten.

Zur Anpassung an den Klimawandel kommt der Dach,- Fassaden,- und Hinterhofbegrünung
im Bestand eine zentrale Bedeutung zu. Entscheidend für die Hitzevorsorge in der Stadt ist
u.a. die Verfügbarkeit von Wasser. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erzeugung von
Verdunstungskälte und kühlen Luftströmungen in den Städten durch Vegetationsflächen und
eine verbesserte Wasserspeicherung in Böden.

Zur Steigerung der Verdunstungskühlleistung im Bestand hat das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt das Begrünungsprogramm GRÜN "3 konzipiert. Das Förderprogramm existiert
seit Herbst 2018 zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Höfen privater Gebäude. Ziel
ist die Steigerung der Kühlleistung von Biomasse in überhitzten Innenstadtbereichen und
eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Für das genannte Begrünungsprogramm stehen in den nächsten 5 Jahren 3,0 Mio. € zur
Verfügung: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/begruenung-ein-gewinn-
jeder-hinsicht

Darüber hinaus wird auf die Beschlussvorlage Anpassung an den Klimawandel hingewiesen,
die in der Ratssitzung am 05.02.2015 beschlossen wurde. Diese ist unter folgendem Link

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?  kvonr=46682
im Ratsinformationssystem zu finden.“

Für weitere Auskünfte hierzu steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de , Herr Hartwig, 0221-221 35963 zur Verfügung.

13

| Die Oberbürgermeisterin 6:2 Stadt Köln

Seite 3

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Weitere Anregungen oder Be-
schwerden, über die eine Bezirksvertretung oder der Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden entscheiden kann, können Sie gerne an die Geschäftsstelle für Anregungen und

Beschwerden, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de senden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Ulrich Höver

Anlage Bürgereingabe

23097 Zeichen

01 Poststelle Oberbürgermeisterin

17ER
vo

[ee euere ps wyerer ren meer]
Sonntag, 29. September 2019 13:54

Gesendet:
An: Poststelle OberHüsgermeiste N 1
Betreff: - Klimawandel: Cr erenhKölheizen s/dhl die Städte auf" - Az:
60/19 B Denen ge
02 - -1 Eingang 30, Sep. 2019
Sehr geehrte Frau Reker, ; { b 30. a.
G Ä A Die Oberbürgermeisterin

ich wende mich mit diesem Anliegen ie, weil ic} ‚einerseits denke, dass dies im Rahmen der
allgemeinen Klimadiskussion in Köln für Sie von Interesse sein kann. Andererseits habe ich dieses Anliegen
bereits bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden vorgetragen, wobei ich den Eindruck
gewonnen habe, dass das Thema nur schwerlich zu platzieren ist, da eine Ressort-übergreifende
Zusammenarbeit erforderlich ist. Ich hoffe darum auf Ihre Einschätzung ob und wie die Anregung weiter zu
verfolgen ist.

Konkret geht es um Maßnahmen der Stadtentwicklung, die der Klima-Entwicklung Rechnung tragen.
Anfang des Jahres wurde ich über einen Einwurf-Flyer darauf aufmerksam gemacht, dass Sie sich auch
persönlich in Zusammenarbeit mit den StEB Köln um Maßnahmen zur Klima-Verbesserung im privaten
Bestand engagieren (siehe Leitfaden „Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln‘). Diese
Handlungsstrategie begrüße ich sehr, da sie einer Entwicklung Rechnung trägt, die wir in den letzten
Hitzesommern deutlich feststellen konnten.

Durch persönliche Erfahrungen in meinem Wohngebiet in Braunsfeld/Ehrenfeld wundere ich mich, warum
diese Erkenntnisse nicht auch bei neuer Bebauung in der Stadtplanung angewendet werden - meines
Erachtens kann hierbei die Richtungskompetenz der Stadt direkt genutzt werden. Gerade dieses
innenstadtnahe Gebiet ist betroffen von Innenverdichtungen, die nachweislich einen Einfluss auf Micro- und
Macro-Klima in einer Stadt haben. - Diese Logik gilt sicherlich auch für andere Teile Kölns.

Aus dem Schriftverkehr (findet sich im Anhang dieser E-Mail) mit der Geschäftsstelle für Anregungen und
Beschwerden und den hinzugezogenen Ämtern ist mir ersichtlich, dass diese Thematik auf Grundlage eines
Beschlusses der Stadt Köln im Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereits bearbeitet wird. Aus den
Aussagen des Stadtplanungsamtes sowie aus meiner eigener Erfahrung (siehe oben), muss ich derzeit
jedoch davon ausgehen, dass eine planerische Berücksichtigung bei Neubauten in dieser Form nicht
berücksichtigt wird. (vgl. meine E-Mail-Antwort vom 28.09.2019)

Ich möchte Sie daher fragen, wie mit dieser Anregung weiter zu verfahren ist. Eine weitere Diskussion mit
den spezifischen Verwaltungsstellen scheint mir hier nicht zielführend. - Ich möchte auch nicht unnötig
Personalressourcen der Stadt Köln für eine E-Mail-Diskussion binden.

ae

Mit freundlichen Grüßen

“
R

PT
je
&

Fingen In Okt, 2019

| 7 des Stadtdirektors |

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

Von: a |
Datum: 28. September 2019 um 20:28:38 MESZ
An: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Betreff: Klimawandel: "Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf" - Az: 160/19 B

Sehr geehrte Frau Dederichs, sehr geehrter Herr Droske,
danke, dass Sie meine Eingabe zu „Anregungen und Beschwerden“ weiter verfolgt haben.

Ich freue mich, dass Herr Wolff sich Zeit genommen hat ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung von
Dachbegrünung in der Bebauungsplanung aufzuzeigen. Leider habe ich den Eindruck, dass er dabei nicht
auf mein Anliegen eingegangen ist:

Es geht mir nicht allein um die Frage, ob für einzelne Bauprojekte für oder gegen Dachbegrünung
entschieden wurde, sondern.ob:in-Köln-Ressort-übergreifend’bekannte Untersuchungen’und Empfehlungen
verwendet'werden. Dies scheint mir nicht der Fall zu sein.

Wie im Antwortschreiben vom 17.09.2019 das Umwelt- und Verbraucherschutzamt mitteilte, wird in
diesem Amt entsprechend des Beschlusses 2216/2014 an der Umsetzung der Anpassung an den
Klimawandel gearbeitet. Grundlage dieses Beschlusses ist im Wesentlichen die von mir bereits in meiner
ersten E-Mail zitierte Studie [2] (Landesamt Umwelt NRW, „Klimawandelgerechte Metropole Köln“,
2013). - Wie ich nun auch feststellen konnte, fordert obiger Beschluss bereits ein “ressortübergreifende
Arbeitsstruktur“.

Im diesen Zusammenhang ist für mich bei der Antwort von Hr. Wolff nicht nachvollziehbayobıdie
Entscheidung-für.das-Beispiel-Dachbegrünung.im-Neubauprojekt.in.Chorweiler.entsprechend.dieser
Vorgabe folgt.oder;eher-im-Einzelfall-fürdieses“Mikro-Klima“ gewählt'wurde,ohneseiner-Planung für.das
Macro-Klima-in-Köln’zu’folgenwIch. vermute.eher-Letzteres:

Ich habe bei meinen eingehenden Erläuterungen die Problematik am Beispiel Rahmenplanun gsgebiet
Braunsfeld/Ehrenfeld dargestellt. Für dieses Gebiet wird in der Planhinweiskarte aus obigen Beschluss und
aus Studie [2] von einer „Klasse 1: sehr hoch belasteten Siedlungsfläche“ (der höchsten Stufe) ausgegangen,
neben Dachbegrünung sind weitere Maßnahmen dort empfohlen worden. Einfache Überprüfungen zeigen,
dass weder in kürzlich abgeschlossenen noch in anstehenden (z.B. Alter Güterbahnhof Ehrenfeld)
Bebauungen im Gebiet diese Maßnahmen Anwendung fanden.

Demgegenüber verweist Hr. Wolff mit der Bebauungsplanung für ein Objekt in Chorweiler auf ein Beispiel
für alleinig Dachbegrünung. Da es sich in diesem Gebiet laut Planhinwieskarte gegenüber
Braunsfeld/Ehrenfeld nur um „Klasse 3: belastete Siedlungsfläche“ handelt, muss ich davon ausgehen, dass
die Auswahl des Beispiels Chorweiler nicht erfolgte, um eine Berücksichtigung der Erkenntnisse aus [2]
aufzugeigen. - ‚Die Nicht-Berücksichtigung.der Empfehlungen für Klimaanpassung bei jüngsten’

N rn Sa

Aufgrund dessen gehe ich derzeit nach wie vor davon aus, dass mein Anliegen berechtigt ist:
Berücksichtigung der Klimaentwicklung für ganz Köln bei der Bebauungsplanung. - Wenn ich dies falsch
interpretiere möchte ich Sie bitten mich zu korrigieren.

Da nun das Stadtplanungsamt zweimal.nur Einzelbeispiele genannt hat, ohne auf mei
wAnliegenseinzugehen, frage ich mich, ob es sinnvoll ist diese Anregung von der Verwaltung selbst weiter
bearbeiten zu lassen. Welche weiteren Schritte würden Sie empfehlen?

Mit freundlichen Grüßen

Am 27.09.2019 um 12:35 schrieb geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de:

Schr FÜR]

gerne leite ich ihnen die ergänzende Stellungnahme vom Stadtplanungsamt weiter.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Ralf Droske

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

Telefon 0221- 221 91709 Telefax 0221- 221 26592

Von: Wolff, Hans-Martin

Gesendet: Freitag, 27. September 2019 11:59

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de>

cc:

Betreff: AW: AW: Eingangsbestätigung Bürgereingabe nach $ 24 GO NRW - Klimawandel: "Durch den Bauboom
heizen sich die Städte auf" - Az: 160/19 B

Sehr geehrte Frau Shepperson,

vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail mit der Bitte um ergänzende Stellungnahme zur im Betreff
genannten Petition.

Das Stadtplanungsamt antwortet auf die vom EEE vorgebrachte Anregung
bezüglich der nach seiner Meinung bisherigen Nichtberücksichtigung von Innenhof- und Dachbegrünung
bei Neubauprojekten wie folgt:

Zutreffend ist, dass entsprechende Maßnahmen zur Innenhof- und Dachbegrünung bei Neubauprojekten
regelmäßig berücksichtigt und durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan für die Realisierung
des Bauvorhabens verbindlich vorgegeben werden.

Ein anschauliches Beispiel dafür ist der als Dateianhang beigefügte rechtskräftige Bebauungsplan
„Swinestraße“ in Köln-Chorweiler Nord, der sich aktuell in der Umsetzung befindet. Unter der Ifd. Nummer
7 der textlichen Festsetzungen - Bepflanzung und Begrünung - ist rechtsverbindlich geregelt, wie
Baumpflanzungen, die Begrünung von Dachflächen und Tiefgaragen sowie die Begrünung der nicht

3

überbaubaren Grundstücksflächen im Einzelnen auszuführen sind. Diese Festsetzungen sind bei der
Planung von Neubaugebieten seit Jahren anerkannter Standard und zielen auf die Erzeugung positiver
Effekte auf das Kleinklima innerhalb des Plangebietes.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die von u] vorgebrachte Anregung ım
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Bebauungsplanung der Stadt
Köln bereits umgesetzt wird.

Beste Grüße
Hans-Martin Wolff

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hans-Martin Wolff

Stadtplanungsamt
Leiter Planungsteam 612
Stellv. Amtsleiter

Telefon 0221/221-22820

Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Gesendet: Dienstag, 24. September 2019 11:05

An: Wolff, Hans-Martin <Hans-Martin.Wolff@STADT-KOELN.DE>

Betreff: WG: AW: Eingangsbestätigung Bürgereingabe nach $ 24 GO NRW - Klimawandel: "Durch den Bauboom
heizen sich die Städte auf" - Az: 160/19 B

Sehr geehrter Herr Wolff,

unten stehendes Schreiben von EEE !eite ich Ihnen weiter, mit der Bitte um ergänzende
Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Shepperson

02-1/4 Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen

Tel: 22072
Fax: 26005

Von:

Gesendet: Samstag, 21. September 2019 08:56

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Re: AW: Eingangsbestätigung Bürgereingabe nach $ 24 GO NRW - Klimawandel: "Durch den Bauboom
heizen sich die Städte auf" - Az: 160/19 B

Sehr geehrte Frau Dederichs,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben.

Wie ich daraus entnehmen kann, sind zu den Fragestellungen der Klimaanpassung zwei städtische Ämter
beteiligt: Stadtplanungsamt und Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

Das erste nimmt Einfluss auf Neubauproiekte über das überregional rechtlich verbindliche BauGB, letzteres
versucht über städtische Programme - entsprechend der Ergebnisse lokaler Studien - Einfluss auf den
Bestand zu nehmen.

Obwohl das BauGB anscheinend Klima-Aspekte allgemein berücksichtigt, kann ich aktuell nicht erkennen,
dass die aktuellen Bemühungen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes sich in den Neubauprojekten
des Stadtplanungsamtes wiederfinden.

Konkretes Beispiel: Während das Umwelt- und Verbraucherschutzamt spezifische Maßnahmen für den
lokalen Bestand, wie z.B. Dachbegrünung, Belüftungsschneisen, etc., verfolgt, scheinen bei der
Neubauplanung sich diese nicht in gleicher Konsequenz berücksichtigt zu werden. Dieser
Maßnahmenkatalog geht nicht in die Bebauungsplanung ein, stattdessen werden allgemeine und ggf. nicht
mehr zeitgemäße Richtlinien angewendet. (Beispiel Baumsatzung: Ausgleichspflanzungen sind nicht unter
Berücksichtigung der lokalen Situation durchzuführen.).

Wenn Innenhof- und Dachbegrünung wesentliche Maßnahmen sind, warum finden sich diese nicht bei
Neubauprojekten wieder? (Dazu muss man nur Bilder der in letzter Zeit umgesetzten Neubauprojekte bei
Google Maps aus der Vogelperspektive betrachten.)

Insofern wird der von mir eingebrachten Anregung meines Erachtens derzeit nicht entsprochen.

Zusammengefasst: Als Einwohner der Stadt Köln und betroffener des Klimawandels in einer Großstadt
begrüße ich, dass Sie die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen im ersten Schritt im Bestand
begegnen wollen. Ich denke, die Stadt Köln hat die Möglichkeit diese Erkenntnisse auch bei der
Entwicklung von Neubauten, städtischen wie privaten, mit Ihrer Richtlinienkompetenz anzuwenden - das
Engagement einzelner lokaler Bürgergruppen kann dies nicht ersetzen. Im Rahmen der aktuellen
Innenverdichtungsbestrebungen in Köln ist dies zwingend erforderlich.

Dazu möchte ich Sie anregen und auffordern.

Mit freundlichen Grüßen

Am 19.09.2019 um 07:08 schrieb <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>
<geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>:

Se EEE.

beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrer o.g. Eingabe.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Dederichs

Stadt Köln-Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen

Ludwigstr. 8

50667 Köln

Telefon: 0221/221-26144
Telefax: 0221/221-26005

E-Mail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit werden Ihre personenbezogenen Daten (insb. Name, Adresse oder E-Mail etc.) verarbeitet. Ihre

Bat werdennurfürdiesen Zweck verwenderuni gelöscht werrsisnichtmehrbenstigt

‚Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an
dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der DSGVO. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten
der Stadt Köln erreichen Sie unter den nachfolgenden Kontaktdaten: Rathaus - Spanischer Bau, Rathausplatz, 50667 Köln, Telefon: 0221./ 221-
22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten
Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon
0211 / 38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Von:

Gesendet: Dienstag, 17. September 2019 09:01

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Re: Eingangsbestätigung Bürgereingabe nach $ 24 GO NRW - Klimawandel: "Durch den Bauboom heizen
sich die Städte auf" - Az: 160/19 B

Sehr geehrte/r Frau/Herr Dederichs,

die Klimadiskussion nimmt aktuell wieder Fahrt auf und ich habe mich erinnert, dass ich zu meiner Eingabe
noch keine Antwort von Ihnen erhalten habe.

Können Sie mir bitte mitteilen, wie Sie dazu weiter vorgehen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

P.S.
Zum Datenschutz: Meinen Namen können Sie gerne veröffentlichen, meine genaue
Adresse/Telefonnummer bitte nicht.

Am 08.07.2019 um 14:01 schrieb <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>
<geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@)stadt-koeln.de>:

Bürgereingabe nach $ 24 GO - „Klimawandel: „Durch den Bauboom
heizen sich die Städte auf"

Aktenzeichen 160/19 B

Schr MEERE,

Ihre oben genannte Mail habe ich erhalten. Herzlichen Dank dafür. Anregungen und Beschwerden an den

Rat der Stadt Köln, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung werden von der Geschäftsstelle für
Anregungen und Beschwerden bearbeitet.

Ich habe die Fachverwaltung um Stellungnahme gebeten. Sobald ich eine Mitteilung von dort erhalte, werde
ich Sie entsprechend informieren.

Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse) werden jedoch nur veröffentlicht, wenn Sie sich
damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben oder wenn Sie Ihre Eingabe als öffentlicher Verein oder
Bürgerinitiative eingereicht haben und Ihre Daten somit der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn Sie
entgegen dieser Regelung als Privatperson eine Veröffentlichung oder als Verein eine Nicht-
Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten wünschen, werde ich das aber gene entsprechend
berücksichtigen.

Im Rahmen des $ 24 GO in Verbindung mit $ 15-21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
informiere ich Sie darüber, dass: Ihr Vor- und Zuname lediglich für statistische Zwecke bei der
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gespeichert werden. Sollten Sie Fotos Ihrer Eingabe
beigefügt haben und diese nicht Ihr Eigentum sein, so bitte ich um umgehende Mitteilung.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dederichs

Von:

Gesendet: Samstag, 6. Juli 2019 08:52

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Re: Klimawandel: "Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe leider bislang nur eine automatisierte Antwort von Ihnen erhalten, aus der ich entnommen habe,
dass ich bei einer Anfrage nach $ 24 der Gemeindeordnung NRW eine gesonderte Eingangsbestätigung
erhalten sollte. Leider ist diese nicht eingetroffen.

Für den Fall, dass Sie meine Anfrage nur als allgemeine Anregung oder Beschwerde eingeordnet haben
möchte ich konkreter werden:

Ich habe in meiner ersten E-Mail mit Referenz [1] Bezug genommen auf eine Untersuchung des Landesamt
Umwelt NRW zu „Klimawandelgerechte Metropole Köln“.

Die einzig mir bekannte Aktivität der Stadt Köln zur Klimafolgenanpassung finde ich

unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/das-projekt-klimawandelgerechte-

metropole-koeln.
Diese Aktivität hat zum Ziel Planungs- und Handlungsempfehlungen der unter [1] genannten

Untersuchung weiter zu konkretisieren und einen Zeit-Maßnahmenplan aufzustellen. Dies scheint in die von
mir angeregten Überlegungen einzuzahlen, bezieht sich aber auf eine Untersuchung, die schon 2013 vorlag.

Für mich ist es nicht verständlich, dass man anscheinend nun schon 6 Jahre in der Stadt Köln an der
Ableitung von Maßnahmen arbeitet und noch zu keinem Ergebnis gekommen ist. Warum gibt es keine
Ergebnisse? Warum sind noch keine Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für Köln verbindlich
festgelegt worden?

Mittlerweile zeigen andere Städte auf wie Maßnahmen bereits umgesetzt werden (siehe meine zweite E-
Mail) - auch solche, die in der Untersuchung von 2013 noch nicht einmal angedacht worden sind.

Ich erachte das Thema für Köln als zu wichtig und aktuell, als dass man sich noch Zeit lassen könnte.

Meine Befürchtung ist, dass Sie meine Anfrage nur an die entsprechende Fachverwaltung weitergeleitet
haben, bei der das Thema seit 6 Jahren liegt. Ich hoffe aber, eine übergeordnete Diskussion zur Relevanz
und Dringlichkeit anstoßen zu können.

7

Bitte teilen Sie mir mit wie Sie mit meiner Anfrage weiter verfahren möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Am 02.07.2019 um 21:01 schrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meine Anfrage vom 29.06. ergänzen, da mir gesagt wurde, dass sie vielleicht im falschen
Zusammenhang interpretiert werden könnte.

Es geht mir nicht primär um das konkrete beschriebene Bauvorhaben „Alsdorfer Straße“, an dessen
Diskussion ich mich auch als Anwohner beteilige.

Dieses stand und steht von Anfang an unter der Prämisse „neuer Wohnraum“, was auch ein wichtiges Ziel
ist. Die kritisierten Eckpunkte ordnen sich dem unter.

Worauf ich mit meiner Anfrage aufmerksam machen wollte ist, dass es unter den Einwohnern der Stadt
Köln auch andere wichtige Themen gibt, die in der Stadtentwicklung berücksichtigt werden sollten: die
Auswirkungen eines sich verändernden Klimas. Und dieser Punkt geht über dieses eine Bauvorhaben
hinaus. - Oder einfacher gesagt: Nicht alle Einwohner Kölns suchen neuen Wohnraum, aber sehr viele
leiden unter der Hitzeentwicklung.

Entsprechend der beschriebenen Erkenntnisse scheinen zuerst Klima und Verdichtung des Stadtgebiets im
Widerspruch zu stehen.

Meines Erachtens führen Einzelbetrachtungen von einzelnen spezifischen Bauvorhaben immer wieder zu
Konflikten, solange keine abgestimmten Planungen und Strategien die unterschiedlichen Interessen in der
Stadtentwicklung aufgreifen.

Für erfolgreiche Berücksichtigung der Klima-Entwicklung in der städtischen Planung gibt es erfolgreiche
Beispiele in Deutschland, z.B.:

- Göttingen: Klimaplan

- Stuttgart: dediziertes Klima-Dezernat in der Verwaltung

- Essen: Klima-Werkstatt in der Stadtentwicklung

Allen diesen Ansätzen gemein ist, dass sie nicht - wie ich es derzeit in Köln erlebe („Alsdorfer Straße“ ist
hier nur ein Beispiel) - eine rein vorhabensbezogene Diskussion des Themas vornehmen, sondern dass man
dort übergeordnete Pläne zur Klima-Entwicklung erstellt und umsetzt.

Ich weiß, dass jede Stadt für sich den richtigen Weg finden muss, so auch Köln. Das Thema Stadt-Klima ist
vielleicht in dieser Form noch nicht auf Ihrer Agenda. Aber ich hoffe, dass es als wichtiger Punkt in der
Stadtentwicklung mit konkreten Maßnahmen aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Am 29.06.2019 um 09:25 schrieb

8

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich-möchte Sie.auf-folgsnden-Artikel.in.der-Zeit aufmerksam machen:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/klimawandel-hitze-grossstadt-bauboom-klimaforschung-clemens-

hasse

Vielleicht ist dieser Zusammenhang Ihnen bereits bekannt: Bauliche Verdichtung beschleunigt die
Hitzentwicklung in der Stadt.

Dies scheint kein theoretisches Phänomen zu sein, sondern kann bereits aktuell festgestellt werden:

Viele Kölner Einwohner von innenstadtnahen Wohngebieten konnten bereits während der Hitze-Periode im
letzen Jahr als auch in den letzten Tagen feststellen, dass die Außentemperatur erheblich steigt je weiter
man sich vom Kölner Stadtrand dem Zentrum mit erhöhter Bebauungsdichte nähert.

Demgegenüber hat bereits die Kölner Oberbürgermeisterin zusammen mit den städtischen Betrieben Anfang
2019 Immobilienbesitzer motiviert auf die Hitzeentwicklungen und Starkregenereignisse entsprechend zu
reagieren (Einwurf-Flyer, [1], [2]). Auch ich finde die Problematik wichtig: auf die klimatischen
Veränderungen muss angemessen reagiert werden. Viele wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf die
steigende Anzahl von Hitze-Phasen hin, die gerade in Städten erhebliche Konsequenzen haben können.

Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass dieses Engagement der Stadt Köln in der Stadtentwicklung
scheinbar nicht anzutreffen ist.

Konkretes Beispiel: In meiner Nachbarschaft in Braunsfeld/Ehrenfeld soll durch Innenverdichtung eine
neue Wohnbebauung entstehen. Die Beschlussvorlage (1380/2019) zur Einleitung des entsprechenden
Bebauungsverfahrens wird derzeit in BV3 und BV4 diskutiert. Auffällig sind im obigen Zusammenhang
drei Punkte in der Beschlussvorlage:

1. Die angestrebte Bebauungsdichte überschreitet massiv die Bebauungsdichte im Bestand als auch die in
der städtischen Gesamtplanung einst empfohlenen Dichte.

2. Zu Klimaaspekten wird dem Investor keine Vorgaben oder Empfehlungen von der Stadt gemacht,
sondern die grundlegende Analysen und das Vorgehen werden scheinbar komplett dem Investor überlassen.

3. Es reicht aus Grünflächen, die dabei in diesem bereits stark bebautem Gebiet vernichtet werden, durch
Ausgleichsmaßnahmen irgendwo in Köln auszugleichen. Dies hilft dem Klima in diesem Gebiet wenig.

Ich denke dieses konkrete Beispiel ist kein Einzelfall: auch andere kürzlich umgesetzten
Verdichtungsmaßnahmen im Umfeld lassen vermuten, dass Klima-Aspekte mit der oben
beschriebenen Konsequenz nicht berücksichtigt worden sind.

Ich frage mich daher:

Warum werden nur Bestandsimmobilienbesitzer zum Nachbessern durch die Stadt Köln aufgefordert und
nicht auch Investoren schon bei der Bebauungsplanung? Welche Strategien, Vorgaben oder Richtlinien
werden entwickelt, um einer klimagerechten Stadtentwicklung in Köln Rechnung zu tragen?

Vielleicht sind diese Fragestellungen auch für Sie von Interesse. Dann hoffe ich, dass Sie sich dem Thema
annehmen und in Ihren Entscheidungen berücksichtigen werden.

Mit freundlichen Grüßen

[1] Stadt Köln, „Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln - Leitfaden zur Entsiegelung und Begrünung

9

privater Flächen“, 2018
[2] Landesamt Umwelt NRW, „Klimawandelgerechte Metropole Köln“, 2013

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Beschlussvorlage Ausschuss

15634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 4426/2019 
Freigabedatum 
07.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO;  
"Klimawandel: Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf" Az. 160/19 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Betrachtung klimaschützender Faktoren 
erfolgt in der Bauleitplanung im rechtlich vorgesehenen Maß. Belange des Klimaschutzes fließen in 
diesen Abwägungsprozess ein.  
 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent weist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Klimaentwicklung für ganz Köln bei 
der Bebauungsplanung hin. Im privaten Bestand sei die Stadt Köln mit dem Leitfaden "Mehr Grün für 
ein besseres Klima in Köln" und dem Förderprogramm Grün hoch 3 für Maßnahmen zur Klima-
Verbesserung engagiert. Dagegen weist der Petent auf seine persönliche Erfahrung hin, dass bei der 
Planung von Neubauten diese Erkenntnisse nicht angemessen berücksichtigt würden. Die bauliche 
Verdichtung beschleunige die Hitzentwicklung in der Stadt. Auf diese klimatischen Veränderungen 
müsse angemessen reagiert werden, da eine steigende Anzahl von Hitze-Phasen gerade in Städten 
erhebliche Konsequenzen habe. Dieses Engagement sei bei der Stadt Köln in ihrer Stadtentwicklung 
scheinbar nicht anzutreffen. 
Hinweis zum Bürgerantrag: 
Da die Forderungen bzw. Hinweise des Petenten sich auf mehrere E-Mails aufteilen, die alle der An-
lage zu entnehmen sind, hat die Verwaltung die wesentlichen eingebrachten Punkte des Petenten 
zunächst thematisch sortiert und zusammengefasst. Daran anschließend erfolgt zu jedem der Punkte 
die Stellungnahme der Verwaltung.  
Folgende Hauptpunkte werden vom Petenten vorgebracht: 
1. Am Beispiel des Bebauungsplanverfahrens "Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-
Ehrenfeld" und hier der Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss (vgl. Session-Nr. 1380/2019) 
führt der Petent auf, dass Klimaaspekte nicht angemessen berücksichtigt seien: 
 
- Die angestrebte Bebauungsdichte überschreite massiv die Bebauungsdichte im Bestand als 
auch die in der Rahmenplanung "Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld" empfohlene Dichte; 
- Zu Klimaaspekten werde dem Investor keine Vorgabe oder Empfehlung der Stadt gemacht, 
sondern grundlegende Analysen und das Vorgehen scheinbar dem Investor überlassen; 
- Es reiche nicht aus, Grünflächen, die in diesem Gebiet vernichtet werden, durch Ausgleichs-
maßnahmen irgendwo in Köln auszugleichen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der Rahmenplan "Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld" empfiehlt eine Bebauungsdichte (Geschossflä-
chenzahl GFZ) von 1,0. Im Bebauungsplanverfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" ist in der 
derzeitigen Planungsstand eine GFZ von 1,5 vorgesehen. Die Rahmenplanung wurde 2004 be-
schlossen. In den letzten 15 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen geändert. So ist der Bedarf 
an Wohnraum in der Stadt Köln stark gestiegen und anstatt Außenbereichsflächen zu bebauen, sol-
len innerstädtische Brachflächen genutzt werden, um Wohnbebauung zu realisieren.   
Daher sollte in diesem Punkt von der Rahmenplanung abgewichen werden und eine höhere Dichte 
(GFZ) in dem Gebiet festgesetzt werden. Die GFZ von etwa 1,5 entspricht einer derzeit durchaus 
üblichen Dichte bei der Neubebauung von Wohngebieten und kann städtebaulich verträglich auf dem 
Plangebiet nachgewiesen werden.

3 
Die Betrachtung klimaschützender Faktoren erfolgt im rechtlich vorgesehenen Maß. Der Bebauungs-
plan "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 2 
Nr.1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die Notwendigkeit, die von 
der Planung berührten Belange einschließlich der Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 
BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander und untereinan-
der abzuwägen, bleibt hiervon unberührt. Es erfolgt entsprechend auch eine Betrachtung des Um-
weltbelangs Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a). Hierbei werden die aktuell auf das Plangebiet einwirkenden 
Verhältnisse den Auswirkungen der Planung gegenüber gestellt. Auf mögliche negative Auswirkun-
gen durch die Planung wird durch die Festsetzung von Minderungsmaßnahmen reagiert. Diese Vor-
gaben werden durch die Stadt gemacht und sind aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan ver-
bindlich.  
Grundsätzlich regelt § 9 Abs. 1a die Umsetzung eines Ausgleichs auf der Ebene des Bebauungs-
plans. Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 können auf den Grundstü-
cken, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, oder an anderer Stelle sowohl im 
sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplans als auch in einem anderen Bebauungsplan festge-
setzt werden. Die Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich können auch an anderer Stelle erfolgen 
und werden den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet.  
Bei dem Bebauungsplanverfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" handelt es sich um einen Plan 
der Innenentwicklung. Hier gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe i. S. d. § 1 a Abs. 3 Satz 
6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Daher erfolgt durch die Reali-
sierung der Planung kein Eingriff im Sinne des Gesetzes.  
 
 
2. Der Petent führt aus, dass Eigentümer von Bestandsimmobilien motiviert würden, auf Hitzeent-
wicklungen und Starkregenereignisse entsprechend zu regieren, z.B. mit dem städtischen För-
derprogramm Grün hoch 3. Durch Grün hoch ³ würden spezifische Maßnahmen im Bestand wie Dach- 
und Innenhofbegrünung gefördert. Bei Neubauvorhaben scheine dies nicht in gleicher Konse-
quenz berücksichtigt zu werden und stattdessen allgemeine und ggf. nicht mehr zeitgemäße 
Richtlinien angewandt (Beispiel Baumschutzsatzung: Ausgleichspflanzungen sind nicht unter Be-
rücksichtigung der lokalen Situation durchzuführen). Da Innenhof- und Dachbegrünung wesentli-
che Maßnahmen seien, fragt der Petent, warum sich diese nicht bei Neubauprojekten wieder fän-
den und Investoren schon bei der Bebauungsplanung aufgefordert würden, entsprechend zu pla-
nen?  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Festsetzung von Begrünung von Flachdächern (Dachbegrünung) sowie die Begrünung von priva-
ten Grünflächen und Tiefgaragen stellen bereits die Regel bei der Neuaufstellung von Bebauungsplä-
nen dar. Festsetzungen in Bebauungsplänen zu Baumpflanzungen erfolgen auch regelmäßig und 
sind von den Bauherren entsprechend umzusetzen. 
In Einzelfällen gibt es jedoch bauliche oder sonstige rechtliche Einschränkungen, die etwa eine 
Dachbegrünung oder anderweitige Begrünungsmaßnahmen erschweren. So sind etwa Ökopflaster 
oder Rasengittersteine in Wasserschutzzonen nicht zulässig.  
§ 1 Abs. 7 BauGB sieht bei der Aufstellung von Bauleitplänen daher vor, dass die öffentlichen und 
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Dies erfordert stets 
eine Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Belange des Klimaschutzes fließen in diesen Abwä-
gungsprozess ein. 
Eine zwingende Festlegung, dass alle Bebauungspläne eine Dachbegrünung und/oder die Begrü-
nung von privaten Grünflächen festsetzen, steht dem Abwägungsgebot entgegen, da dies eine unzu-
lässige Vorwegnahme des Abwägungsergebnisses bedeuten würde.

4 
3. Bei der Stadtentwicklung seien neben der Schaffung von Wohnraum auch andere wichtige The-
men zu berücksichtigen, und hier v.a. die Auswirkungen eines sich verändernden Klimas. Daher 
scheinen Klima und Verdichtung des Stadtgebiets zuerst im Widerspruch zu stehen. Einzelbe-
trachtungen von einzelnen spezifischen Bauvorhaben führten immer wieder zu Konflikten, so lan-
ge keine abgestimmten Planungen und Strategien die unterschiedlichen Interessen in der Stadt-
entwicklung aufgreifen. Welche Strategien, Vorgaben oder Richtlinien werden entwickelt, um einer 
klimagerechte Stadtentwicklung in Köln Rechnung zu tragen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen werden Flächen, die sich für eine Neuausweisung von 
Bebauung eignen, im Verfahren umfassend in Bezug auf Umwelt- und auch Klimabelangen unter-
sucht. Es wird eine Umweltprüfung ggf. mit Umweltbericht gemäß den Anforderungen des Bauge-
setzbuches erstellt.  
Am 14. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Köln das Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 
beschlossen. Mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen sollen der Klimaschutz in Köln, 
konkret zu messen an der CO2-Minderung, und die Funktion und das Selbstverständnis der Verwal-
tung als Vorbild und Multiplikatoren gestärkt werden. Im Bereich Stadtplanung/ Stadtentwicklung sieht 
das Programm u. a. die Erarbeitung von Klimaschutzleitlinien vor. Die Klimaschutzleitlinien befinden 
sich derzeit unter Federführung der Koordinationsstelle Klimaschutz in der Erarbeitung. Ein Ratsbe-
schluss der Leitlinien wird angestrebt.  
Mit den Leitlinien soll sichergestellt werden, dass der Klimaschutz frühzeitig in den Verfahren der 
Stadtplanung berücksichtigt wird. Die Leitlinien sollen einen Mehrwert für die Planung schaffen. 
 
 
4. Die einzig dem Petenten bekannte Aktivität der Stadt Köln zur Klimafolgenanpassung sei zu fin-
den auf der Homepage der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/klima/das-projekt-klimawandelgerechte-metropole-koeln, die auf die Untersuchung des Lan-
desamtes für Umwelt NRW "Klimagerechte Metropole Köln" Bezug nehme. Hier werde als Ziel 
genannt, dass die Planungs- und Handlungsempfehlungen, die im Projekt entwickelt wurden, wei-
ter zu konkretisieren seien und ein Zeit-Maßnahmenplan aufzustellen sei. Der Petent fragt, warum 
es immer noch keine Ergebnisse dazu gebe? Warum seien noch keine Handlungsempfehlungen 
und Maßnahmen für Köln verbindlich festgelegt worden?   
Es gehe nicht allein um die Frage, ob bei einzelnen Bauprojekten für oder gegen Dachbegrünung 
entschieden wurde, sondern ob ressortübergreifend bekannte Untersuchungen und Empfehlun-
gen verwendet würden. Es wird auf die Beschlussvorlage "Anpassung an den Klimawandel" (Ses-
sion-Nr. 2216/2014) verwiesen, die eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur fordere.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Stadt Köln hat zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) und dem 
Deutschen Wetterdienst (DWD) das Projekt "Klimawandelgerechte Metropole Köln" zur Anpassung 
an den Klimawandel durchgeführt. Aus den Projektergebnissen wurden Handlungsempfehlungen für 
die zukünftige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert und erste Strategien zur Bewältigung der 
unvermeidbaren Folgen entwickelt. Am 05.02.2015 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die 
Projektergebnisse in das Verwaltungshandeln zu implementieren sind und dass Maßnahmen zur An-
passung an den Klimawandel entsprechend geplant und umgesetzt werden sollen. 
Das Stadtplanungsamt war in die Aufgabenstellung des Projektes "Klimawandelgerechte Metropole 
Köln" eingebunden und sieht sich in der Verantwortung die dort formulierten Maßnahmen zur Minde-
rung von Klimawandelfolgen, insbesondere zum Aspekt "Hitze" bzw. "zukünftige Wärmebelastung" im 
Rahmen der Abwägung in die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung zu integrieren.  
Die Umweltverwaltung hat weitergehend in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung die Vorabmaß-
nahme zur Einbindung des Themas Hitzebelastung in den Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. In

5 
enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt wurden Karten zur Einbindung der Klimadaten zur 
Hitzebelastung aus der Planungshinweiskarte in den Flächennutzungsplan (FNP) erstellt. Dabei wur-
den die stark bzw. sehr stark hitzebelasteten FNP Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbeflächen 
identifiziert. Zudem wurden die Freiflächen des FNPs selektiert, die als klimaaktive- Flächen in der 
Planungshinweiskarte dargestellt sind. Ziel ist es, klimaaktive Freiflächen in ihrer Funktion zu erhalten 
und Maßnahmen für klimatische Lastgebiete festzulegen. Planungsempfehlungen zur Minderung von 
Klimawandelfolgen wurden erstellt (Vorlagen-Nummer 1081/2017 vom 17.05.2017). 
Diese Anlagenkarten zum Flächennutzungsplan wurden dem aktuellen FNP beigefügt und werden in  
der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt. 
Sollte eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen, können die Planungsempfehlungen 
direkt in den FNP integriert werden.  
 
 
5. Genannte Beispiele für Dachbegrünung bei Neubauvorhaben ließen darauf schließen, dass diese 
im Einzelfall für das "Mikro-Klima" gewählt wurden, ohne einer Planung für das Makro-Klima zu 
folgen. In den Planhinweiskarten aus dem Beschluss "Anpassung an den Klimawandel" 
(2216/2014) sei das Rahmenplanungsgebiet "Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld" als Klasse 1: 
"sehr hoch belastete Siedlungsfläche" eingestuft. Neben Dachbegrünung seien dort weitere Maß-
nahmen empfohlen worden. Eine Überprüfung von Neubaugebieten im Rahmenplanungsgebiet 
"Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld" zeige, dass weder in kürzlich abgeschlossenen noch in an-
stehenden Bebauungen (z.B. alter Güterbahnhof Ehrenfeld) diese Maßnahmen Anwendung fan-
den. Die Nicht-Berücksichtigung der Empfehlungen der Klimaanpassung bei jüngsten Bauprojek-
ten im Rahmenplanungsgebiet verstärke die Annahme und das Anliegen des Petenten.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Planungshinweiskarte des Projektes "Klimawandelgerechte Metropole Köln" sowie die daraus 
entwickelten FNP-Anlagekarten zu hitzebelasteten Gebieten und klimaaktiven Freiflächen sind auf 
stadtweiter Ebene zur Betrachtung des Makro-Klimas erstellt worden. Die Planungsempfehlungen 
wirken auf Ebene des Bebauungsplans und damit des Mikro-Klimas. Ein Konzept zum stadtweiten 
Schutz des Makro-Klimas gibt es nicht.  
Der Bebauungsplan Nr. 63469/07 "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln Ehrenfeld" setzt, entgegen der 
Darstellung des Petenten, fest, dass Dachflächen von Gebäuden zu mindestens 60 % extensiv zu 
begrünen sind. Ebenso sind in den meisten anderen Bebauungsplänen, die in den letzten Jahren im 
Rahmenplanungsgebiet rechtskräftig wurden, Festsetzungen zur Dachbegrünung bzw. weitere Fest-
setzungen zur Begrünung enthalten. Zum Beispiel: 
- Bebauungsplan "Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld": Festsetzung von extensiver 
Dachbegrünung von 50% der Dachflächen, weitere Festsetzungen zur Begrünung. 
- "Oskar-Jäger-Straße/Ölstraße in Köln-Ehrenfeld": Festsetzung von Dachbegrünung von 50% 
der Dachflächen und weitere Festsetzungen zur Begrünung, 
- "Braunsfelder Markt in Köln-Braunsfeld": Festsetzung von extensiver Dachbegrünung von 
60% bis teilweise 80 % der Dachflächen, weitere Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen 
und Sträuchern, 
- "Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld": Festsetzung von 10% der Dachflächen als in-
tensive Dachbegrünung, die restlichen Dachflächen als extensive Dachbegrünung, 
- "2. Änderung Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf": extensive Begrünung der Dachflächen sowie 
weitere Anpflanzfestsetzungen.  
- "Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld": Extensive Dachbegrünung der 
Dachflächen sowie weitere Grünfestsetzungen.  
 
Anlage 
Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4426/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2020
Erstellt
19.12.2019 11:00