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2577/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Kunstrasen für den Sportplatz „Im Weidenbruch“, Aktenzeichen 69/25

Mitteilung BV 19.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.18

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

3055 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
TuS Höhenhaus 1919 e.V. 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 69/25 08.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Kunstrasen für den Sportplatz „Im Weidenbruch“, 
Aktenzeichen 69/25 
Sehr geehrter Herr     , 
sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme beim Sportamt ein-
zuholen.  
Aus der hier nun vorliegenden Stellungnahme geht hervor, dass das Sportamt Ihnen 
zu Ihrer Nachfrage zum Planungsstand hinsichtlich eines Kunstrasenplatzes für den 
Sportplatz „Im Weidenbruch“ am 11.11.2024 Folgendes mitgeteilt hat:  
„Zum Umsetzungsstand der aktuellen Kunststoffrasenprioritätenliste hatte ich Ihnen 
per Mail vom 04.04.2024 mitgeteilt, dass sich die Sportanlage Im Weidenbruch auf 
Platz Nr. 9 der Prioritätenliste befindet und hierzu derzeit noch kein Planungsbe-
schluss vorliegt. Mit den konkreten Planungen wurde noch nicht begonnen. Wann der 
Planungsbeschluss und damit die weiteren Schritte für die Sportanlage Im Weiden-
bruch begonnen werden kann, steht derzeit unter Vorbehalt der laufenden Haushalts-
abstimmungen. Ob ab 2026 eine Aktualisierung der Prioritätenliste mit neuer Bewer-
tung und ggfs. neuer Rangfolge erfolgen wird, steht derzeit ebenfalls noch nicht fest.“ 
Das Sportamt teilt darüber hinaus nun mit, dass die Haushaltsabstimmungen abge-
schlossen sind und leider im Ergebnis dazu geführt haben, dass die zur Umsetzung 
des Projektes benötigten Haushaltsmittel im Haushalt 2025/2026 nicht zur Verfügung 
stehen. Die nachträgliche Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist leider nicht 
möglich.  
Ich bedaure, Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Sportamt, Frau      unter der Telefonnummer 0221/221-    oder per E-Mail: 
sportamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Brohl  
stellvertretende Amtsleiterin

Anlage 1 Eingabe

4088 Zeichen

… 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Postfach 102564 
50475 Köln 
 
 
 
Kunstrasen für den Sportplatz „Im Weidenbruch“ (Bezirk 9 – Mülheim) 
           
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
der Turn- und Spielverein ( TuS) Höhenhaus ist ein Traditionsverein, seit über 100 Jahren 
Heimat für Fußballfreunde im Rechtsrheinischen. Seit Jahrzehnten ist die Sportanlage „Im 
Weidenbruch“ die Adresse des Vereins und bei fortlaufendem Trainings- und Spielbetrieb 
maßgeblich abgenutzt!  
Unverhältnismäßige Staubentwicklung bei trockener Witterung wird als eindeutig 
gesundheitsgefährdend angesehen. Matsch, Verschlammung des Sportplatzes während 
niederschlagsreichen Zeiten birgt Unfallgefahren (s. Anlage 1). Neben der grundsätzlichen 
Abnutzung der Sportanlage, sind z.B. Flutlicht , Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsräume 
bei weitem nicht mehr zeitgerecht.  
Trotz der durch diese infrastrukturellen Mängel stark nachlassenden Attraktivität für Sport-
treibende gelang es bisher im Jugendbereich einen umfänglich erfolgreichen Trainings- und 
Spielbetrieb zu gewährlei sten (s. Anlage 2) . Darüber hinaus ist der Spielbetrieb einer 
Herrenmannschaft ab der Saison 2025/26 fest eingeplant.  
Gründe - die stark nachlassende infrastrukturelle Attraktivität zu kompensieren - liegen im 
uneigennützigen, ehrenamtlichen Engagement der Trainer und Betreuer des Vereins. Mit 
großer Empathie für die Mitmenschen im eigenen Stadtteil und für den Sport, gelingt es zu 
begeistern. Der bestehende große Zuspruch an aktiven Sportlern honoriert, dass Ver-
antwortliche und Trainer auf aktuelle Techniken und Methoden zur Weiterbildung der 
Spieler setzen.  
Ziele des TuS Höhenhaus wie z.B.: 
 Die Jugendarbeit, über das Gemeinschaftserlebnis  der Kinder und Jugendliche n 
sportlich auszubilden und zu begleiten. Über den Sport hinaus so Verständn is 
untereinander zu fördern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken auf dem Weg zu 
verantwortungsvollen Mitgliedern einer offenen, modernen Gesellschaft. 
 Die Integration von sportbegeisterten Menschen mit Migrationshintergrund, wie 
auch der Mitmenschen mit Handicap.

2 
 
 Den Spielbe trieb im Seniorenbereich wieder aufzunehmen, um mittelfristig an 
Erfolge der Vergangenheit anzuknüpfen und so Vorbilder für die Jugend zu schaffen. 
Sind nur erreichbar, mit einer Sportanlage, die in Gänze den Erfordernissen und dem Stand 
der Zeit entspricht. Zuvorderst besteht die Notwendigkeit zur Sanierung des Sportgeländes 
und die Errichtung eines Kunstrasenplatzes. 
Nach unserer Ansicht überzeugen schon die „harten“ Kriterien des Bewertungskatalogs in 
Bezug auf eine vorderste Priorität für die zeitnahe Einleitung aller Maßnahmen hierzu. Aber 
auch „weiche“ Faktoren, die sich aus dem beschriebenen gesellschaftlich sozialen Bereich 
ergeben indem sich der Verein so engagiert, dass Fußball ohne Diskriminierung und 
Ausgrenzung möglich ist trägt zu Offenheit, Vielfalt und Ausgleich in der Gesellschaft bei.    
Ungeachtet von Veröffentlichungen zur städtischen Haushaltslage beantragen wir die 
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sanierung des Sportplatzes. 
Als Traditionsverein, der in seinem Namen auch den Namen seines Veedels trägt, 
identifiziert sich voll mit dem Stadtteil, ist sich seiner Herkunft bewusst und ist 
unverzichtbar auch in Zukunft. 
 
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.  
 
Für die Eltern der Jugendlichen im Verein, 
mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
TuS Höhenhaus 
 
 
 
 
 
Anlage 1 
Sportplatz „Im Weidenbruch“

3 
 
  
 
 
 
 
 
 
Anlage 2

4 
 
Jugendmannschaften: 
Lfd. Nr. Mannschaft 
1 "KICK IM TEAM" Offenes Training für Alle <5-10Jahre) 
2 F Jugend U9 
3 E-Jugend U10 
4 D-Jugend U12 
5 C-Jugend U14 
  
  
Herrenmannschaften: 
Eine Herrenmannschaften tritt mit der Vorbereitung zur Saison 2025/2026 in den Ligabetrieb 
Schule: 
Die Förderschule Thymianweg 1a, 51061 Köln, ist in fußläufiger Nähe zur Sportanlage „Im 
Weidenbruch“. Die Nutzung des Sportplatzes für den Schulsport bietet sich sehr an, müsste noch 
geprüft/abgestimmt werden.

Mitteilung BV

870 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2577/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Kunstrasen für den Sportplatz „Im 
Weidenbruch„, Aktenzeichen 69/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2577/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.08.2025
Erstellt
19.08.2025 06:55