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1009/2018

Entwicklung Stadtteilmütter-Projekt in Mülheim, Beantwortung der Anfrage der CD-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gem. § 4 der GeschO des Rates CDU (AN/0248/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.05.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 07.05.2018, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6577 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 05.04.2018 
 1009/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
Integrationsrat 07.05.2018 
 
Entwicklung Stadtteilmütter-Projekt in Mülheim, Beantwortung der Anfrage der CD-Fraktion im 
Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gem. § 4 der 
GeschO des Rates CDU (AN/0248/2018) 
Wie hat sich das Stadtteilmütter-Projekt im Rahmen von Mülheim 2020 vom anfänglich ehren-
amtlichen Projekt zum heutigen entwickelt? (Zeitverläufe, Teilnehmerinnen-Zahlen,  
Finanzierung mit Darstellung Summen im Hpl.- und Stundenaufkommen der Stadtteilmütter) 
 
 
Seit 2010 sind in den Sozialräumen Mülheim, Chorweiler, Höhenberg/Vingst und Rondorf/Meschenich 
Stadtteilmütterprojekte durch Initiative von freien Trägern ins Leben gerufen worden und durch diver-
se Spenden- und Fördermittel finanziert 
 
Das Projekt Stadtteilmütter wurde im Rahmen des Strukturförderprogramms Mülheim 2020 von 2011 
bis 2014 von der CSH Köln e.V. umgesetzt. In zwei Qualifizierungsdurchgängen wurden insgesamt 
34 Stadtteilmütter von der VSH in einer einjährigen Qualifizierung geschult.  
 
Im September 2011 wurden zunächst 15 Frauen und 2012 weitere 19 Frauen für drei Jahre sozial-
versicherungspflichtig bei der CSH eingestellt.  
Zur Verstetigung dieses Projektes erhielt das „Stadtteilmütterprojekt Mülheim“ erstmals in 2016 und 
2017 eine kommunale Förderung in Höhe von jährlich 235.712 Euro. 
 
Über den Träger CSH wurden hiervon sechs Stadtteilmütter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 
 
Seit November 2014 wurden von den Stadtteilmüttern 738 Familien unterstützt. Im Jahr 2017 wurden 
270 Familien neu aufgenommen. Insgesamt haben die Stadtteilmütter 1.552 Kinder erreicht, davon 
554 Kinder neu in 2017. 
Sie haben im Rahmen der aufsuchenden Arbeit seit November 2014 insgesamt 3.822 Termine mit 
den begleiteten Familien wahrgenommen, davon 1.287 Termine in 2017. 
 
Wie ist der heutige Sachstand (Zeitverläufe, Teilnehmerinnen-Zahlen, Finanzierung - mit Dar-
stellung Summen im Hpl. - und Stundenaufkommen)? 
 
Für das Jahr 2018 wurde mit dem Jugendamt der Stadt Köln eine Weiterführung des Projektes für

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zunächst ein Jahr vereinbart. Derzeit arbeiten 4 Stadtteilmütter mit einem Stundenumfang von 19,5 h 
und eine Projektleitung (mit einer halben Stelle) im Auftrag des Jugendamtes im gesamten Bezirk 
Mülheim. 
 
Der durchführende Träger – die CSH – erhält hierfür eine pauschalierte Förderung in Höhe von 
124.669 € 
 
Ziel der Arbeit der Stadteilmütter ist es, Unterstützungsangebote in den Bereichen Erziehung und 
Bildung frühzeitig zu vermitteln. Durch aufsuchende Arbeit werden Familien erreicht, die mit dem Bil-
dungs- und Sozialsystem noch nicht vertraut sind oder bisher noch keinen Zugang dazu gefunden 
haben.  
Insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund sollen so die Voraussetzungen für Integration 
verbessert werden.  
 
Die Erfahrung zeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität der Fami-
lien und dem sozialen Miteinander im Stadtbezirk beiträgt. 
 
 
Wie ist die weitere Planung zum Übergang Projekt Stadtteileltern innerhalb des Integrierten 
Handlungskonzeptes? Wird ein lückenloser Übergang möglich sein? 
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrung im Stadtteilmütterprojekt wurde im Kontext des integrier-
ten Handlungskonzeptes „Starke Quartiere – Starke Menschen“  ein ESF-Förderantrag unter dem 
Titel „Stadtteilelternprojekt“  gestellt, um diese Projektform zukünftig für alle 11 ausgewiesenen Sozi-
alräume der Stadt Köln“ nutzbar zu machen.  
Die Federführung für den ESF Antrag obliegt dem Amt für Weiterbildung.  
 
Der Antrag wurde zum 1.1.18 bewilligt – das Stadtteilelternprojekt ist zu diesem Zeitpunkt gestartet. 
Das Stadtteilelternprojekt besteht aus 3 Bausteinen: 
1. Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug (6 Monate) 
 Die Inhalte der Qualifizierung umfassen folgende Bereiche:  
 Aufklärung über Hilfesysteme/Rechts- und Sozialkunde 
 Selbstorganisation/Zeitmanagement 
 Umgang mit Fernsehen, Computer, neuen Medien 
 Freizeitverhalten in der Familie/Umgang mit Geld 
 Gesunde Ernährung, Fitness und Suchtvorbeugung 
 Gewaltfreie Erziehung/Sexualentwicklung/Geschlechterrollen 
 Sprachförderung und Grundbildung/Alphabetisierung 
 Arbeitswelt/Übergang Schule zu Beruf 
2. Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken (18 Mona-
te) 
Hierzu werden vom Amt für Weiterbildung bezirkliche Steuerungsgruppen unter Beteiligung 
der jeweiligen Projektträger und deren Koordinatoren, dem Interkulturellen Dienst und den So-
zialraumkoordinatoren Steuerungsgruppen eingerichtet, um passende Praxisfelder zu eruie-
ren.

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3.  Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe mit 
dem Ziel der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt. (12 Monate) 
Die Anschlussqualifizierung orientiert sich an den Wünschen und Ressourcen der Teilneh-
mer/innen. Denkbar wären z. Bsp. Qualifizierungen zu: 
Sozialassistent/in - Kinderpflegehelfer/in - Altenpflegehelfer/in – Verwaltungsassistent/in etc. 
 
 
Durch die Weiterentwicklung vom Stadtteilmütterprojekt zum Stadtteilelernprojekt soll gewährleistet 
werden,  
 
- dass Mütter und Väter ausgebildet werden können 
 
- dass die auszubildenden Stadtteileltern eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten 
und somit  den Bezug von ALG II überwinden können  
 
- dass gleichermaßen alle 11 benannten Sozialräume (zusammenfassend in 8 Projekträumen) 
an dem erfolgreichen Projekt partizipieren können.  
 
 
Regelförderung des Praxiseinsatzes  
 
Um die Ressourcen der bereits qualifizierten Stadtteilmütter und zukünftig qualifizierten Stadtteileltern 
nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der 
Stadt Köln in 2018 zunächst für die Bezirke Mülheim und Chorweiler eine pauschalierte Förderung 
der Beschäftigung für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen.  
 
Im Rahmen des neuen Stadtteilelternprojektes wird von Seiten des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie der weitere Bedarf in allen 11 Sozialräumen geprüft, um dort ebenfalls Einsatzfelder zu schaf-
fen. 
 
Dem Amt für Weiterbildung obliegt es- in Kooperation mit dem Jobcenter - weitere Perspektiven für 
den 1.Arbeitsmarkt kommunal oder bei freien Trägern zu eröffnen. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (3)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2018 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1009/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.05.2018
Erstellt
28.03.2018 14:31