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AN/1044/2020

Abweichungen vom Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt

Grüne Anfrage nach § 4 19.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 2.1

Grüne Anfrage nach § 4

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Grüne Anfrage nach § 4

2234 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An den Vorsitzenden des  
Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.08.2020 
AN/1044/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
 
Abweichungen vom Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
in 2007 wurde das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt beschlos-
sen. 
Dies wurde mit Beschluss vom 8.7.2010 konkretisiert: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Sicherung des Höhen-
konzeptes der linksrheinischen Kölner Innenstadt zur Kenntnis und beschließt 
1.      die Verwaltung zu beauftragen, die Bebauungspläne mit Handlungsbedarf der 
Priorität 1 in einer bedarfsorientierten Reihenfolge zu ändern beziehungsweise 
zu ergänzen und somit eine planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts in 
diesen Bereichen herzustellen und 
2.      die Verwaltung zu beauftragen, bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen im übri-
gen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes, die im Widerspruch zum Höhenkonzept 
stehen, durch geeignete Mittel der Bauleitplanung die Sicherung des Höhenkonzeptes 
herzustellen, zum Beispiel durch einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und den 
Erlass eine Veränderungssperre“

- 2 - 
 
Seither gibt es etliche Bauvorhaben, die sich nicht an den vorgegebenen Höhen ori-
entieren.  
 
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen von den Vorgaben des Höhenkon-
zeptes 0015/007 ab? 
2. Mit welcher Begründung wurden, so erfolgt, Ausnahmen genehmigt? Wir bit-
ten um eine Darstellung der Ausnahmegenehmigungen für entsprechende 
Projekte mit Lage und Begründung. 
3. Wie setzt die Verwaltung den am 8.7.2010 zur Sicherung des Höhenkonzep-
tes gefassten Beschluss um? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 gez. Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1044/2020
Typ
Grüne Anfrage nach § 4
Datum
19.08.2020
Erstellt
18.08.2020 16:55