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1045/2025

Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.7

AN_0062_2025_b_Anlage_Haushalt_2025_26_Verwendung_Kulturfoerderabgabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1_hpl_2025_2026_band_1_teil_1_ KuBiK u OJHS (002)

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung_Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule

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Anlage zu 1045-2025 Aufteilung Förderung für die Offene Jazz Haus Schule

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AN_0062_2025_b_Anlage_Haushalt_2025_26_Verwendung_Kulturfoerderabgabe

3583 Zeichen

TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 
0416 VII Akademie der Künste der Welt 380.400 € 0 € Abänderung des Beschluss AN/1020/2012 
0418 VII Erhalt der Busbliothek 150.000 € 150.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im 
Finanzausschuss vom 18.06.2012 
0418 VII Samstagsöffnungen für Stadtteilbibliotheken 28 0.000 € 280.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im 
Finanzausschuss vom 18.06.2012 
0418 VII Medienetat der Stadtbibliothek 0 € 0 € Einmalige Abänderung des Beschluss AN/2020/2012 
1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm (z entral) 350.000 € 350.000 €
1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm in den 
Bezirken 1.350.000 € 1.350.000 €
0108 VIII Sanierung städtischer Liegenschaften 150.000 € 150.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0108 VIII Zusätzliche Öffentliche Toiletten 500.000 € 500.000 €
0408 VII Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals m bH 100.000 € 100.000 €
0408 VII Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e. V. 50.000 € 75.000 €
0416 VII Fonds Festivals 250.000 € 300.000 €
teilw. Zweckbindung: Sommerblut 20.000 €, Shalom 
50.000 
€ in 2025 und 100.000 € in 2026, Orbit 100.000 €, 
Africologne 30.000 €, Impulse 20.000 €, Kleinstfestivals, 
etc. 
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Sonderförderung Open-Air (Kulturraummanageme nt) 100.000 € 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Concerto Köln 100.000 € 100.000 €
0416 VII Jazzfestival 50.000 € 50.000 €
0416 VII Fonds Kulturelle Bildung inkl. Offene Jazzhaussch ule 200.000 € 200.000 € Teilw. Zweckbindung: Offene Jazzhausschule 100.000 €  
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Jazzstadt 250.000 € 250.000 €
0416 VII Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg) 2 00.000 € 200.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Kölner Kulturrat 30.000 € 30.000 €
0416 VII Darstellende Kunst (inkl. Tanz) - Freie Szene 250.000 € 250.000 € Zweckbindung: 100.000 € für Comedia Theater 
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Internationale Photoszene gUG (Institutionelle Förderung 
bildende Kunst, Photoszene) 0 € 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Projektförderung Filmkultur 24.000 € 43.000 €
Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 
Seite 1 von 2

TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 
Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 
0416 VII Böll-Preis 10.000 € 0 €
0416 VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und 
Jugendtheater 180.000 € 220.000 €
0416 VII ON-Netzwerk für Neue Musik e.V., Studio für elektronische 
Musik 70.000 € 70.000 €
0416 VII Kulturförderung Dezernat Kunst und Kultur 50.0 00 € 50.000 €
0801 IV Sportvorbilder 100.000 € 100.000 €
1002 VII Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von 
Denkmälern inklusive geerbter Denkmäler 500.000 € 500.000 €
Zweckbindung: Ratsschiff, Torburgen und Stadtmauer 
(Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Sachsenturm); 
Freigabe durch Fachausschuss 
1301 VIII Zusätzliche Reinigungsleistungen (Open Air) 500. 000 € 500.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
1401 VIII Trinkbrunnen 60.000 € 140.000 €
1501 IX Einzelhandelsförderung 400.000 € 400.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
1501 IX Gamescom Festival 60.669 € 66.045 €
1501 IX Förderung Projekte Kreativwirtschaft 300.000 € 300.000 €
Zweckbindung: Klubkomm-Projektgelder 60.000 €, c/o 
pop Convention 50.000 €, Tincon 30.000 € in 2025 und 
50.000 
€ in 2026, Filmbüro 25.000 €, Edimotion 25.000 €, 
Soundtrack cologne 25.000 €, Televisor Troika 40.000 €
Freigabe durch Fachausschuss 
SUMME 6.995.069 € 6.864.045 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage Ausschuss

5421 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 1045/2025 
Freigabedatum 20.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Freigabe von jeweils 100.000,- € in den 
Haushaltsjahren 2025 und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule aus dem Teilergebnisplan 
des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 
und beauftragt die Verwaltung mit der Zuteilung der Fördermittel an die Offene Jazz Haus 
Schule (OJHS) gemäß Anlage. Die Förderung erfolgt analog der Förderrichtlinie des Amtes 
für Kinder, Jugend und Familie für die kulturpädagogischen Facheinrichtungen.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
für 2025: 100.000 € 
für 2026: 100.000 € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen 
Veränderungsnachweises (Session-Nr. AN/0062/2025) beschlossen, jeweils 100.000,- € für 
die Haushaltsjahre 2025 und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule (OJHS) zur Verfügung zu 
stellen. Die Mittel wurden als finanzieller Ausgleich vorgesehen, um der Offenen Jazz Haus 
Schule den Status quo ihrer bestehenden Angebote und Strukturen aufrechtzuerhalten.  
Eine Freigabe der Mittel muss durch den Fachausschuss, den Ausschuss für Kunst und Kul-
tur, erfolgen. Diese Beschlussvorlage trägt dem Auftrag Rechnung. 
 
Finanzierung: 
 
Da es sich bei der Zuwendung an die Offene Jazzhaus Schule um eine freiwillige Leistung 
handelt, unterliegt diese im Zuge der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung i. V. m. den Aufla-
gen der Bezirksregierung zur Haushaltsbewirtschaftung 2025/2026 einer gesonderten Prü-
fung.

3 
 
Die vorliegende Projektförderung kann aus folgenden Gründen kurzfristig nicht aufgegeben 
werden: 
 
Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und 
der Teilhabe besonders verpflichtet. Deshalb sind gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsge-
rechtigkeit erforderlich. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen müssen von Anfang an 
und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung erhalten. Kul-
turelle Bildung braucht mit Blick auf die Adressaten neue Anspracheformen jenseits klassi-
scher Angebote der Institutionen (vgl. Positionspapier des Deutschen Städtetages zur kulturel-
len Bildung, S. 4 f). 
 
Die Offene Jazz Haus Schule Köln ist eine der zentralen Akteurinnen in der kulturellen Bil-
dungslandschaft Kölns und steht für ein niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Musikpä-
dagogik und soziokulturellen Teilhabe. Mit der Förderung werden nicht nur wesentliche Bil-
dungsangebote für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Stadtteilen gesichert, sondern 
auch langfristige Projektkooperationen, inklusive Formate und überregionale Partnerstrukturen 
gestärkt. 
 
Im Falle einer Nichtfreigabe der Mittel wären aus fachlicher Sicht folgende Auswirkungen zu 
erwarten: 
 
• Die Einstellung laufender Projekte mit partizipativem Charakter, die auf die Verbindung von 
kultureller, politischer und sozialer Bildung ausgerichtet sind. 
• Die Reduzierung ggfs. auch Wegfall projektbezogener Beschäftigungsverhältnisse von 
Fachkräften aus den Bereichen Musikpädagogik, Kulturpädagogik und Sozialarbeit. 
• Die Kürzung kommunaler Kofinanzierung hätte den Verlust von Drittmitteln zur Folge, da 
diese maßgeblich an eine kommunale Beteiligung gebunden sind. 
• Eine Einschränkung bestehender Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Bereich kulturel-
ler Bildung, insbesondere mit Blick auf inklusive, geschlechtergerechte und diversitätsorien-
tierte Bildungsformate. 
 
Die Förderung der Offenen Jazz Haus Schule ist damit nicht nur eine Investition in kulturelle 
Teilhabe, sondern auch in soziale Kohäsion und Bildungsgerechtigkeit – zentrale Bausteine 
zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 4 (hochwertige Bildung) und SDG 11 (nachhal-
tige Städte und Gemeinden). 
 
Die beantragte Mittelfreigabe ist daher zwingend erforderlich, um die nachhaltige Wirkung, 
Qualität und soziale Reichweite im Sinne der kommunalen Bildungs- und Kulturpolitik zu si-
chern. 
 
Die zur Finanzierung benötigten Mittel in Höhe von jeweils 100.000,- € stehen im Teilergebnis-
plan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Verfügung.

1_hpl_2025_2026_band_1_teil_1_ KuBiK u OJHS (002)

2071 Zeichen

470 
Haushaltsplan 2025 Erläuterungen 
 
 
Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft 
Produktgruppe: 0416 Kulturförderung 
 
Die Transferaufwendungen beinhalten darüber hinaus Aufwendungen für die kulturelle Bildung, Offene Jazz Haus Schule, 
bezirksbezogene Kulturfördermittel, bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW sowie für den Kölner Karneval (in €): 
Zuschussbezeichnung und Empfänger Ergebnis 
 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 
Kulturelle Bildung* 283.342 180.407 285.776 268.520 
Offene Jazz Haus Schule** 525.967 490.852 524.871 508.476 
Bezirksbezogene Kulturfördermittel 36.778 50.000 46.443 44.651 
Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 493.313 156.502 180.612 180.612 
Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken*** 87.000 0 90.000 90.000 
  
*             Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Kulturelle Bildung“ erfolgt aufgrund 
des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des 
Fachausschusses. 
**           Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Offene Jazz Haus Schule“ erfolgt 
aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem 
Freigabevorbehalt des Fachausschusses.  
***          Die Veranschlagung der Mittel für „Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken“ in Höhe von jeweils 90.000 € in 
2025 und 2026 erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. 
  
Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
In der Teilplanzeile 16 ist der Ansatz für die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements (KRM) enthalten. 
Dies beinhaltet mit dem umfangreichsten Posten die Mieten und Pachten in 2025 mit rd. 1.036.000 €, in 2026 mit rd. 1.052.000 €, 
in 2027 mit 1.032.000 €, in 2028 mit rd. 1.044.000 € sowie in 2029 mit rd. 1.045.000 €. 
In der Teilplanzeile 16 sind außerdem Mittel für kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum eingeplant.

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung_Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule

1528 Zeichen

Vorlagen-Nr. 1045/2025  Anlage 0 
Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 
hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses 
 
Verwaltungsinterne Abstimmungen haben die Einbringung einer Beschlussvorlage in die 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 verzögert. 
 
Auf Grundlage des Beschlusses des Finanzausschusses vom 17.01.2025 (Session-Nr. 
AN/0062/2025), der eine Bereitstellung von jeweils 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 
und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule vorsieht, ist eine zeitnahe Mittelfreigabe durch 
den zuständigen Fachausschuss erforderlich. Der Beschluss dient dazu, der Offenen Jazz 
Haus Schule die Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Angebote und Strukturen zu 
ermöglichen. 
 
Die beantragte Mittelfreigabe ist zwingend erforderlich, um die nachhaltige Wirkung, Qualität 
und soziale Reichweite der Arbeit der Offenen Jazz Haus Schule im Sinne der kommunalen 
Bildungs- und Kulturpolitik zu sichern. Ohne eine rechtzeitige Freigabe der Mittel drohen 
Einschränkungen im laufenden Betrieb sowie der Verlust von Kontinuität und 
Planungssicherheit. 
 
Da sich der Ausschuss für Kunst und Kultur nach der Sommerpause infolge der 
Kommunalwahlen voraussichtlich erst spät im Jahr wieder konstituierend zusammenfindet, 
wäre eine spätere Beschlussfassung nicht mehr rechtzeitig möglich, um die Mittel im 
Haushaltsjahr 2025 wirksam einsetzen zu können. 
 
Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 24.06.2025 gegeben.

Anlage zu 1045-2025 Aufteilung Förderung für die Offene Jazz Haus Schule

13563 Zeichen

Offene Jazz Haus Schule  e.V.  |  Eigelsteintorburg  |  Eigelstein 135a  |  50668 Köln 
___________________________________________________________________________________ ___________________  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufteilung der städtischen Förderung für die Offene Jazz Haus Schule 
  
 2025 2026 
Laut Haushaltsplanentwurf                       424.871,23 €                   408.476,32 €  
pol VN für 2025 und 2026                       100.000,00 €                   100.000,00 €  
pol VN kulturpädagogische Einrichtung 1/2 Stelle                                       -   €                                    -   €  
Förderung OJHS Gesamt                      524.871,23 €                   508.476,32 €  
 
 Fördermaßnahme 2025 2026 
1. Zuschuss OJHS-Verwaltung 98.014,46 € 99.974,75 € 
2. 
Zuschuss JeKits-Programm (kommunaler 
Anteil) 52.682,77 € 53.736,43 € 
3. Zuschuss zu Dozentenhonoraren 150.329,39 € 129.494,40 € 
4. Modellprojekt KlangKörper 27.500,00 € 27.500,00 € 
5. Modellprojekt MuproMandi 27.500,00 € 27.500,00 € 
6. Modellprojekt SPEM 15.000,00 € 15.000,00 € 
7. 
Zuschuss Kulturpädagogische Einrichtung 
(1,5 Stellen) 118.844,61 € 120.270,74 € 
8. 
Zusätzlich: 0,5 Stelle für 
Kulturpädagogische Arbeit 35.000,00 € 35.000,00 € 
 SUMME 524.871,23 € 508.476,32 € 
 
 
 
 
Joscha Oetz 
Leitung Offene Jazz Haus Schule 
0221-130565-18 
joscha.oetz@jazzhausschule.de 
 
Köln, 10. April 2025

2 
 
Anmerkungen zur Aufteilung 
 
1. Zuschuss OJHS-Verwaltung 
Durch den per Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019 eingeführten Zuschuss 
zu den OJHS-Verwaltungsstrukturen (vormals „Zuschuss 
Musiklehrerstelle“) wird die Offene Jazz Haus Schule im Zentrum ihrer 
Struktur gestärkt. Diese Förderposition wird genutzt, um den im Laufe 
der Zeit gewachsenen Aufgaben und Anforderungen hinsichtlich 
Konzeptentwicklung, Qualitätssicherung, interner Weiterbildung, 
Netzwerkbildung, Dozierendenrecherche und Vielem mehr gerecht zu 
werden. Die Förderposition wurde in 2019 auf € 80.000 festgelegt, die 
Kosten für Gehälter sind seitdem jedoch stetig gestiegen. Darum muss 
die Förderhöhe für diesen Bereich angepasst werden. Als 
Berechnungsgrundlage wurde die Inflationsrate seit 2019 zugrunde 
gelegt. 
 
2. Zuschuss JeKits-Programm (kommunaler Anteil) 
Die Offene Jazz Haus Schule führt im öffentlichen Auftrag an 11 Kölner 
Grundschulen2 das JeKits-Programm durch. Die Lehrkraftkosten für die 
Durchführung von JeKits werden vom Land NRW übernommen. Die 
Organisation und Verwaltung für das JeKits-Programm wird laut 
Programmregelungen hingegen als kommunaler Eigenanteil betrachtet. 
Seit 2019 stellt die Stadt Köln der Offenen Jazz Haus Schule unverändert 
eine Förderung in Höhe von jährlich maximal € 43.000 für die 
Organisation, Verwaltung und Durchführung des JeKits-Programms zur 
Verfügung. Auch diese Förderposition muss inflationsbedingt angepasst 
werden. 
 
3. Zuschuss zu Dozentenhonoraren 
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2019 wurden die Honorarsätze der Dozent*innen an 
der Offenen Jazz Haus Schule an das Niveau der Rheinischen Musikschule angeglichen. Mit einer ersten 
Anhebung um durchschnittlich € 5 auf rund € 35 für 60 Minuten Instrumentalunterricht konnte ein 
wichtiger Schritt zur Verbesserung der teils prekären Vergütungssituation freiberuflich tätiger Lehrkräfte 
vollzogen werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2023/24 hat die Politik der Förderung der OJHS 
einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 36.000 zugewiesen. Dieser Mittelaufwuchs wurde angesichts 
der gestiegenen Lebenshaltungskosten gezielt für eine weitere Erhöhung der Dozent*innenhonorare 
eingesetzt. Zum Jahr 2025 hat die Offene Jazz Haus Schule die Honorare für Dozent*innen erneut 
angepasst und zugleich die Teilnehmerentgelte – in Anlehnung an die Preisstruktur der Rheinischen 
Musikschule – entsprechend angehoben. Zugleich ist es uns ein zentrales Anliegen, im Sinne des sozialen 
Ausgleichs allen Menschen, unabhängig von ihren sozioökonomischen Voraussetzungen, die Teilhabe an 
 
1 Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt: https://www.destatis.de  
2 Am JeKits-Programm teilnehmende Grundschulen, in denen der Unterricht durch die Offene Jazz Haus Schule 
gewährleistet wird: Schwerpunkt Instrumente: GGS Kopernikusstraße, Buchforst; KGS Horststraße, Mühlheim; KGS 
Vincenz-Statz, Ehrenfeld; GGS Zwirnerstraße, Altstadt-Süd; GGS Lukasschule, Bilderstöckchen; Schwerpunkt Singen: 
GGS Stenzelbergstraße, Klettenberg; GGS Nesselrodestraße, Niehl; GGS Manderscheider Platz, Sülz; KGS Michael-
Ende-Grundschule, Ehrenfeld; Montessori Grundschule Ferdinandstraße, Deutz und Vingst; Schwerpunkt Tanzen: 
GGS Schule Kunterbunt (derzeit Vogelsang). 
Jahr Inflation1 Förderung 
2019   € 80.000,00 
2020 0,50% € 80.400,00 
2021 3,10% € 82.892,40 
2022 6,90% € 88.611,98 
2023 5,90% € 93.840,08 
2024 2,20% € 95.904,56 
2025 2,20% € 98.014,46 
2026 2,00% € 99.974,75 
Jahr Inflation Förderung 
2019   € 43.000,00 
2020 0,50% € 43.215,00 
2021 3,10% € 44.554,67 
2022 6,90% € 47.628,94 
2023 5,90% € 50.439,04 
2024 2,20% € 51.548,70 
2025 2,20% € 52.682,77 
2026 2,00% € 53.736,43

3 
 
den Angeboten der Offenen Jazz Haus Schule zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte 
muss also auch immer aus diesem Blickwinkel betrachtet werden. 
 
Bislang wurde das Zusatzhonorar für die Dozent*innen durch die OJHS im Rahmen der städtisch 
geförderten Honorierung gesondert ausgewiesen und in Form separater Zahlungen angewiesen. Aus 
organisatorischen Gründen, unter anderem im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil 
zur Scheinselbstständigkeit, kann diese Praxis künftig nicht mehr fortgesetzt werden. Die 
Dozenten*innen erhalten nun ein Honorar in einer Summe, indem die Förderung der Stadt Köln bereits 
enthalten ist. Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erfolgt ab diesem Jahr auf Basis einer 
Gesamtkalkulation. Maßgeblich ist hierbei, dass das bisherige Verteilungsverhältnis beibehalten wird: 
Zwei Drittel der kombinierten Einnahmen aus Teilnehmerentgelten und städtischer Förderung entfallen 
auf die Honorare der Lehrenden, ein Drittel auf die Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Ab 
diesem Jahr bildet die nachvollziehbare Darstellung dieses Mitteleinsatzes die Grundlage für den 
Verwendungsnachweis gegenüber der Stadt Köln. In 2026 fällt die eingeplante Fördersumme aufgrund 
der Kürzungen der städtischen Förderung für diese Position deutlich geringer aus als in 2025. Diese Lücke 
wird durch eine weitere Erhöhung der Teilnehmerentgelte geschlossen werden müssen. 
 
 4./5./6. Modellprojekte KlangKörper, MuProMandi und SPEM 
Die Schulprojekte MuProMandi, KlangKörper und SPEM entfalten Wirkung in Köln und darüber hinaus3. 
Die Relevanz unserer Arbeit hat sich für die teilnehmenden Kinder als Folge der Corona-Pandemie – 
besonders im sozial benachteiligten Milieu – sogar erhöht. Musikalisch-kulturelle Bildung und das 
gemeinsame Musizieren/Tanzen wird – ermöglicht durch diese Programme – gestärkt und durch die 
Förderung verstetigt.  
• MuProMandi – Grundschule mit Musikprofil Populäre und Improvisierte Musik findet seit 2008 an 
der GGS Manderscheider Platz statt – zunächst gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes. 
Inzwischen wird das Musikprofil durch Fördermittel der Stadt Köln, durch das Kölner Netzwerk 
ON – Neue Musik Köln und durch Elternspenden finanziert. Um das Musikprofil auch künftig 
durchführen zu können, werden in beiden Haushaltsjahren jeweils € 27.500 benötigt. 
• KlangKörper ist ein Musik-Bewegungs-Projekt an der Schule Kunterbunt (GGS Görlinger Zentrum, 
derzeit am Interimsstandort in Vogelsang). Im Projekt arbeitet die Offene Jazz Haus Schule mit 
der Grundschule Kunterbunt und dem Ganztagsträger Kolping-Bildungswerk Diözesanverband e. 
V. eng zusammen und wird neben der Stadt Köln auch von „wir helfen“ und der Annelie & Uwe 
Hoffmanns-Stiftung gefördert. Zur Fortsetzung des Projekts werden in beiden Haushaltsjahren 
jeweils € 27.500 benötigt. 
• Das Schulprofil Populäre und Experimentelle Musik (SPEM) hat als Modellprojekt über vier Jahre 
an der Integrierten Gesamtschule Köln-Innenstadt (igis) stattgefunden. Während dieses 
Zeitraumes wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen. Dieses 
Wissen wird in den kommenden Jahren eingesetzt, um an verschiedenen weiterführenden 
Schulen in Quartieren, in denen armutsgefährdete und -betroffene Kinder und Jugendliche 
leben, Angebote musikalisch kultureller Bildung weiterzuentwickeln. Die Förderung der Stadt 
Köln wird somit genutzt, die Teilhabemöglichkeiten der Zielgruppe noch stärker in den Fokus zu 
 
3 Die pädagogisch-künstlerische und konzeptionelle Arbeit in diesem Rahmen ist von Dritten auf internationalen 
Konferenzen, bundesweiten Plattformen und im Rahmen von Hochs chulseminaren präsentiert und von vielen 
Förderern, auch auf Landes- und Bundesebene, unterstützt worden. Dennoch braucht es auch weiterhin eine 
sichere kommunale Finanzierungsbasis, um diese Kölner Modellprojekte nachhaltig zu sichern und ihre 
Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Projekte sind in ihrer Eigenschaft als „modellhafte Laborschul -Projekte“ 
essentieller Teil des Akademiebereichs (Konzeptentwicklung, Fortbildung, Dokumentation und Publikation) der 
Offenen Jazz Haus Schule.

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nehmen. Auf eine Festlegung auf eine einzelne Schule als Standort für SPEM über ein Schuljahr 
hinaus wird nun zunächst verzichtet. Es hat sich gezeigt, dass die Voraussetzungen (räumliche, 
personelle und zeitliche Verfügbarkeiten) für eine effektive Vernetzung der Systeme Schule und 
Träger der freien Jugendhilfe/Musikschule von Faktoren abhängig ist, die sich schnell ändern 
können. Bei verminderten finanziellen Ressourcen ist es umso bedeutender, diese an Orten 
einzusetzen, an denen Rahmenbedingungen jeweils aktuell passend für die Projektidee sind. In 
diesem Sinne wird SPEM als modulares System im Schuljahr 2025/26 am Genoveva-Gymnasium 
in Mülheim stattfinden und in das künstlerische Profil der Schule eingebunden werden. Für die 
Umsetzung von SPEM am Genoveva-Gymnasium werden in beiden Haushaltsjahren jeweils € 
15.000 aus städtischen Fördermitteln eingesetzt (Start nach den Sommerferien). Ein 
entsprechender Kosten- und Finanzierungsplan wird bis spätestens zum 30.6.2025 vorgelegt. An 
der igis werden künftig projekt- und teilnehmerfinanzierte Angebote der Offenen Jazz Haus 
Schule angeboten. 
 
7. Zuschuss Kulturpädagogische Einrichtung 
Seit 2020 wurden der Offenen Jazz Haus Schule wie allen Institutionen der AG 78 durch die Stadt Köln 
Stellen für die kulturpädagogische Arbeit als Träger der freien Jugendhilfe gefördert4. Durch diese 
Förderung wurden in den Einrichtungen Stellen geschaffen, um Drittmittelakquise zu betreiben und 
damit weitere niederschwellige Kulturangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Stadtteilen 
zu ermöglichen. 
 
8. Zusätzlich 0,5 Stelle für Kulturpädagogische Arbeit 
Zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 hatte die Stadt Kürzungen bei den Trägern der Kinder- und 
Jugendarbeit vorgesehen, insbesondere bei den Kulturpädagogischen Facheinrichtungen. Diese Kürzung 
wurde seitens der Politik im Rahmen der Haushaltsplanberatungen glücklicherweise zurückgenommen. 
Dieser Vorgang wiederholte sich bei der Einbringung des Haushalts 2025/26. Leider wurden der OJHS – 
anders als den anderen kulturpädagogischen Trägern – für die zusätzliche halbe Stelle keine Mittel mehr 
zur Verfügung gestellt5. Um die Struktur des soziokulturellen Bereichs der Offenen Jazz Haus Schule nicht 
zu gefährden, wird die halbe Stelle daher als Teil der von der Politik per PVN für die OJHS zugesetzten 
Mittel eingeplant6. 
 
4 Als Träger der freien Jugendhilfe stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung, unseren Teilnehmer*innen 
und insbesondere Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen 
Voraussetzungen den Zugang zu den Bildungsangeboten der Offenen Jazz Haus Schule zu ermöglichen. Die 
Angebote von Jazzhaus Soziokultur richten sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche, die kaum Chancen haben, 
an kultureller Bildung teilzuhaben und sich kreative Ausdrucksmöglichkeiten anzueignen. Wir sehen kulturelle 
Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht nur als wesentlichen Faktor der Persönlichkeitsentwicklung 
und der Ausbildung von Sozialkompetenz in Bezug auf berufsqualifizierende Zielsetzungen. Vielmehr haben diese 
Kinder und Jugendlichen ein Recht auf volle Teilhabe an Kultur und Gesellschaft, die aus weit mehr als nur dem 
Funktionieren in Schule oder Job besteht. Der städtische Zuschuss zur kulturpädagogischen Arbeit als Träger der 
freien Jugendhilfe ermöglicht uns, zahlreiche Projekte durchzuführen und die dafür notwendigen öffentlichen und 
privaten Fördermittel zu akquirieren, um somit unsere Bildungsangebote für sozioökonomisch schwach gestellte 
Personen entgeltfrei (oder zumindest entgeltreduziert) anbieten zu können. Unsere Arbeit orientiert sich dabei an 
den Richtlinien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln. 
5 Die Förderung der OJHS erfolgt seit einigen Jahren über das Amt für Schulentwicklung, die Förderung der anderen 
kulturpädagogischen Träger über das Jugendamt.  
6 Auch wenn die realen Kosten einer halben kulturpädagogischen Stelle höher sind, werden hier in beiden 
Haushaltsjahren € 35.000 zugrunde gelegt. Diese Summe entspricht den jeweils € 350.000 für 10 halbe Stellen bei 
den anderen kulturpädagogischen Trägern, die die Politik dem Haushalt hinzugesetzt hat.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Kopernikusstraße
  • Horststraße
  • Zwirnerstraße
  • Stenzelbergstraße
  • Nesselrodestraße
  • Maarweg
  • Manderscheider Platz
  • Ferdinandstraße
  • Görlinger-Zentrum
  • Eigelstein 135a

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Details

Aktenzeichen
1045/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2025
Erstellt
08.04.2025 11:26