1045/2025
Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
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AN_0062_2025_b_Anlage_Haushalt_2025_26_Verwendung_Kulturfoerderabgabe
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TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 0416 VII Akademie der Künste der Welt 380.400 € 0 € Abänderung des Beschluss AN/1020/2012 0418 VII Erhalt der Busbliothek 150.000 € 150.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im Finanzausschuss vom 18.06.2012 0418 VII Samstagsöffnungen für Stadtteilbibliotheken 28 0.000 € 280.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im Finanzausschuss vom 18.06.2012 0418 VII Medienetat der Stadtbibliothek 0 € 0 € Einmalige Abänderung des Beschluss AN/2020/2012 1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm (z entral) 350.000 € 350.000 € 1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm in den Bezirken 1.350.000 € 1.350.000 € 0108 VIII Sanierung städtischer Liegenschaften 150.000 € 150.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0108 VIII Zusätzliche Öffentliche Toiletten 500.000 € 500.000 € 0408 VII Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals m bH 100.000 € 100.000 € 0408 VII Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e. V. 50.000 € 75.000 € 0416 VII Fonds Festivals 250.000 € 300.000 € teilw. Zweckbindung: Sommerblut 20.000 €, Shalom 50.000 € in 2025 und 100.000 € in 2026, Orbit 100.000 €, Africologne 30.000 €, Impulse 20.000 €, Kleinstfestivals, etc. Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Sonderförderung Open-Air (Kulturraummanageme nt) 100.000 € 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Concerto Köln 100.000 € 100.000 € 0416 VII Jazzfestival 50.000 € 50.000 € 0416 VII Fonds Kulturelle Bildung inkl. Offene Jazzhaussch ule 200.000 € 200.000 € Teilw. Zweckbindung: Offene Jazzhausschule 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Jazzstadt 250.000 € 250.000 € 0416 VII Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg) 2 00.000 € 200.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Kölner Kulturrat 30.000 € 30.000 € 0416 VII Darstellende Kunst (inkl. Tanz) - Freie Szene 250.000 € 250.000 € Zweckbindung: 100.000 € für Comedia Theater Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Internationale Photoszene gUG (Institutionelle Förderung bildende Kunst, Photoszene) 0 € 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Projektförderung Filmkultur 24.000 € 43.000 € Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- Seite 1 von 2 TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 0416 VII Böll-Preis 10.000 € 0 € 0416 VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater 180.000 € 220.000 € 0416 VII ON-Netzwerk für Neue Musik e.V., Studio für elektronische Musik 70.000 € 70.000 € 0416 VII Kulturförderung Dezernat Kunst und Kultur 50.0 00 € 50.000 € 0801 IV Sportvorbilder 100.000 € 100.000 € 1002 VII Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbter Denkmäler 500.000 € 500.000 € Zweckbindung: Ratsschiff, Torburgen und Stadtmauer (Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Sachsenturm); Freigabe durch Fachausschuss 1301 VIII Zusätzliche Reinigungsleistungen (Open Air) 500. 000 € 500.000 € Freigabe durch Fachausschuss 1401 VIII Trinkbrunnen 60.000 € 140.000 € 1501 IX Einzelhandelsförderung 400.000 € 400.000 € Freigabe durch Fachausschuss 1501 IX Gamescom Festival 60.669 € 66.045 € 1501 IX Förderung Projekte Kreativwirtschaft 300.000 € 300.000 € Zweckbindung: Klubkomm-Projektgelder 60.000 €, c/o pop Convention 50.000 €, Tincon 30.000 € in 2025 und 50.000 € in 2026, Filmbüro 25.000 €, Edimotion 25.000 €, Soundtrack cologne 25.000 €, Televisor Troika 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss SUMME 6.995.069 € 6.864.045 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 1045/2025 Freigabedatum 20.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Freigabe von jeweils 100.000,- € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 und beauftragt die Verwaltung mit der Zuteilung der Fördermittel an die Offene Jazz Haus Schule (OJHS) gemäß Anlage. Die Förderung erfolgt analog der Förderrichtlinie des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für die kulturpädagogischen Facheinrichtungen. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme für 2025: 100.000 € für 2026: 100.000 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen Veränderungsnachweises (Session-Nr. AN/0062/2025) beschlossen, jeweils 100.000,- € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule (OJHS) zur Verfügung zu stellen. Die Mittel wurden als finanzieller Ausgleich vorgesehen, um der Offenen Jazz Haus Schule den Status quo ihrer bestehenden Angebote und Strukturen aufrechtzuerhalten. Eine Freigabe der Mittel muss durch den Fachausschuss, den Ausschuss für Kunst und Kul- tur, erfolgen. Diese Beschlussvorlage trägt dem Auftrag Rechnung. Finanzierung: Da es sich bei der Zuwendung an die Offene Jazzhaus Schule um eine freiwillige Leistung handelt, unterliegt diese im Zuge der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung i. V. m. den Aufla- gen der Bezirksregierung zur Haushaltsbewirtschaftung 2025/2026 einer gesonderten Prü- fung. 3 Die vorliegende Projektförderung kann aus folgenden Gründen kurzfristig nicht aufgegeben werden: Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und der Teilhabe besonders verpflichtet. Deshalb sind gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsge- rechtigkeit erforderlich. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen müssen von Anfang an und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung erhalten. Kul- turelle Bildung braucht mit Blick auf die Adressaten neue Anspracheformen jenseits klassi- scher Angebote der Institutionen (vgl. Positionspapier des Deutschen Städtetages zur kulturel- len Bildung, S. 4 f). Die Offene Jazz Haus Schule Köln ist eine der zentralen Akteurinnen in der kulturellen Bil- dungslandschaft Kölns und steht für ein niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Musikpä- dagogik und soziokulturellen Teilhabe. Mit der Förderung werden nicht nur wesentliche Bil- dungsangebote für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Stadtteilen gesichert, sondern auch langfristige Projektkooperationen, inklusive Formate und überregionale Partnerstrukturen gestärkt. Im Falle einer Nichtfreigabe der Mittel wären aus fachlicher Sicht folgende Auswirkungen zu erwarten: • Die Einstellung laufender Projekte mit partizipativem Charakter, die auf die Verbindung von kultureller, politischer und sozialer Bildung ausgerichtet sind. • Die Reduzierung ggfs. auch Wegfall projektbezogener Beschäftigungsverhältnisse von Fachkräften aus den Bereichen Musikpädagogik, Kulturpädagogik und Sozialarbeit. • Die Kürzung kommunaler Kofinanzierung hätte den Verlust von Drittmitteln zur Folge, da diese maßgeblich an eine kommunale Beteiligung gebunden sind. • Eine Einschränkung bestehender Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Bereich kulturel- ler Bildung, insbesondere mit Blick auf inklusive, geschlechtergerechte und diversitätsorien- tierte Bildungsformate. Die Förderung der Offenen Jazz Haus Schule ist damit nicht nur eine Investition in kulturelle Teilhabe, sondern auch in soziale Kohäsion und Bildungsgerechtigkeit – zentrale Bausteine zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 4 (hochwertige Bildung) und SDG 11 (nachhal- tige Städte und Gemeinden). Die beantragte Mittelfreigabe ist daher zwingend erforderlich, um die nachhaltige Wirkung, Qualität und soziale Reichweite im Sinne der kommunalen Bildungs- und Kulturpolitik zu si- chern. Die zur Finanzierung benötigten Mittel in Höhe von jeweils 100.000,- € stehen im Teilergebnis- plan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Verfügung.
1_hpl_2025_2026_band_1_teil_1_ KuBiK u OJHS (002)
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470 Haushaltsplan 2025 Erläuterungen Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe: 0416 Kulturförderung Die Transferaufwendungen beinhalten darüber hinaus Aufwendungen für die kulturelle Bildung, Offene Jazz Haus Schule, bezirksbezogene Kulturfördermittel, bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW sowie für den Kölner Karneval (in €): Zuschussbezeichnung und Empfänger Ergebnis 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Kulturelle Bildung* 283.342 180.407 285.776 268.520 Offene Jazz Haus Schule** 525.967 490.852 524.871 508.476 Bezirksbezogene Kulturfördermittel 36.778 50.000 46.443 44.651 Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 493.313 156.502 180.612 180.612 Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken*** 87.000 0 90.000 90.000 * Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Kulturelle Bildung“ erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. ** Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Offene Jazz Haus Schule“ erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. *** Die Veranschlagung der Mittel für „Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken“ in Höhe von jeweils 90.000 € in 2025 und 2026 erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) In der Teilplanzeile 16 ist der Ansatz für die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements (KRM) enthalten. Dies beinhaltet mit dem umfangreichsten Posten die Mieten und Pachten in 2025 mit rd. 1.036.000 €, in 2026 mit rd. 1.052.000 €, in 2027 mit 1.032.000 €, in 2028 mit rd. 1.044.000 € sowie in 2029 mit rd. 1.045.000 €. In der Teilplanzeile 16 sind außerdem Mittel für kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum eingeplant.
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung_Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule
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Vorlagen-Nr. 1045/2025 Anlage 0 Mittelfreigabe für die Offene Jazz Haus Schule für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses Verwaltungsinterne Abstimmungen haben die Einbringung einer Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 verzögert. Auf Grundlage des Beschlusses des Finanzausschusses vom 17.01.2025 (Session-Nr. AN/0062/2025), der eine Bereitstellung von jeweils 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 für die Offene Jazz Haus Schule vorsieht, ist eine zeitnahe Mittelfreigabe durch den zuständigen Fachausschuss erforderlich. Der Beschluss dient dazu, der Offenen Jazz Haus Schule die Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Angebote und Strukturen zu ermöglichen. Die beantragte Mittelfreigabe ist zwingend erforderlich, um die nachhaltige Wirkung, Qualität und soziale Reichweite der Arbeit der Offenen Jazz Haus Schule im Sinne der kommunalen Bildungs- und Kulturpolitik zu sichern. Ohne eine rechtzeitige Freigabe der Mittel drohen Einschränkungen im laufenden Betrieb sowie der Verlust von Kontinuität und Planungssicherheit. Da sich der Ausschuss für Kunst und Kultur nach der Sommerpause infolge der Kommunalwahlen voraussichtlich erst spät im Jahr wieder konstituierend zusammenfindet, wäre eine spätere Beschlussfassung nicht mehr rechtzeitig möglich, um die Mittel im Haushaltsjahr 2025 wirksam einsetzen zu können. Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 24.06.2025 gegeben.
Anlage zu 1045-2025 Aufteilung Förderung für die Offene Jazz Haus Schule
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Offene Jazz Haus Schule e.V. | Eigelsteintorburg | Eigelstein 135a | 50668 Köln ___________________________________________________________________________________ ___________________ Aufteilung der städtischen Förderung für die Offene Jazz Haus Schule 2025 2026 Laut Haushaltsplanentwurf 424.871,23 € 408.476,32 € pol VN für 2025 und 2026 100.000,00 € 100.000,00 € pol VN kulturpädagogische Einrichtung 1/2 Stelle - € - € Förderung OJHS Gesamt 524.871,23 € 508.476,32 € Fördermaßnahme 2025 2026 1. Zuschuss OJHS-Verwaltung 98.014,46 € 99.974,75 € 2. Zuschuss JeKits-Programm (kommunaler Anteil) 52.682,77 € 53.736,43 € 3. Zuschuss zu Dozentenhonoraren 150.329,39 € 129.494,40 € 4. Modellprojekt KlangKörper 27.500,00 € 27.500,00 € 5. Modellprojekt MuproMandi 27.500,00 € 27.500,00 € 6. Modellprojekt SPEM 15.000,00 € 15.000,00 € 7. Zuschuss Kulturpädagogische Einrichtung (1,5 Stellen) 118.844,61 € 120.270,74 € 8. Zusätzlich: 0,5 Stelle für Kulturpädagogische Arbeit 35.000,00 € 35.000,00 € SUMME 524.871,23 € 508.476,32 € Joscha Oetz Leitung Offene Jazz Haus Schule 0221-130565-18 joscha.oetz@jazzhausschule.de Köln, 10. April 2025 2 Anmerkungen zur Aufteilung 1. Zuschuss OJHS-Verwaltung Durch den per Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019 eingeführten Zuschuss zu den OJHS-Verwaltungsstrukturen (vormals „Zuschuss Musiklehrerstelle“) wird die Offene Jazz Haus Schule im Zentrum ihrer Struktur gestärkt. Diese Förderposition wird genutzt, um den im Laufe der Zeit gewachsenen Aufgaben und Anforderungen hinsichtlich Konzeptentwicklung, Qualitätssicherung, interner Weiterbildung, Netzwerkbildung, Dozierendenrecherche und Vielem mehr gerecht zu werden. Die Förderposition wurde in 2019 auf € 80.000 festgelegt, die Kosten für Gehälter sind seitdem jedoch stetig gestiegen. Darum muss die Förderhöhe für diesen Bereich angepasst werden. Als Berechnungsgrundlage wurde die Inflationsrate seit 2019 zugrunde gelegt. 2. Zuschuss JeKits-Programm (kommunaler Anteil) Die Offene Jazz Haus Schule führt im öffentlichen Auftrag an 11 Kölner Grundschulen2 das JeKits-Programm durch. Die Lehrkraftkosten für die Durchführung von JeKits werden vom Land NRW übernommen. Die Organisation und Verwaltung für das JeKits-Programm wird laut Programmregelungen hingegen als kommunaler Eigenanteil betrachtet. Seit 2019 stellt die Stadt Köln der Offenen Jazz Haus Schule unverändert eine Förderung in Höhe von jährlich maximal € 43.000 für die Organisation, Verwaltung und Durchführung des JeKits-Programms zur Verfügung. Auch diese Förderposition muss inflationsbedingt angepasst werden. 3. Zuschuss zu Dozentenhonoraren Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2019 wurden die Honorarsätze der Dozent*innen an der Offenen Jazz Haus Schule an das Niveau der Rheinischen Musikschule angeglichen. Mit einer ersten Anhebung um durchschnittlich € 5 auf rund € 35 für 60 Minuten Instrumentalunterricht konnte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der teils prekären Vergütungssituation freiberuflich tätiger Lehrkräfte vollzogen werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2023/24 hat die Politik der Förderung der OJHS einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 36.000 zugewiesen. Dieser Mittelaufwuchs wurde angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten gezielt für eine weitere Erhöhung der Dozent*innenhonorare eingesetzt. Zum Jahr 2025 hat die Offene Jazz Haus Schule die Honorare für Dozent*innen erneut angepasst und zugleich die Teilnehmerentgelte – in Anlehnung an die Preisstruktur der Rheinischen Musikschule – entsprechend angehoben. Zugleich ist es uns ein zentrales Anliegen, im Sinne des sozialen Ausgleichs allen Menschen, unabhängig von ihren sozioökonomischen Voraussetzungen, die Teilhabe an 1 Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt: https://www.destatis.de 2 Am JeKits-Programm teilnehmende Grundschulen, in denen der Unterricht durch die Offene Jazz Haus Schule gewährleistet wird: Schwerpunkt Instrumente: GGS Kopernikusstraße, Buchforst; KGS Horststraße, Mühlheim; KGS Vincenz-Statz, Ehrenfeld; GGS Zwirnerstraße, Altstadt-Süd; GGS Lukasschule, Bilderstöckchen; Schwerpunkt Singen: GGS Stenzelbergstraße, Klettenberg; GGS Nesselrodestraße, Niehl; GGS Manderscheider Platz, Sülz; KGS Michael- Ende-Grundschule, Ehrenfeld; Montessori Grundschule Ferdinandstraße, Deutz und Vingst; Schwerpunkt Tanzen: GGS Schule Kunterbunt (derzeit Vogelsang). Jahr Inflation1 Förderung 2019 € 80.000,00 2020 0,50% € 80.400,00 2021 3,10% € 82.892,40 2022 6,90% € 88.611,98 2023 5,90% € 93.840,08 2024 2,20% € 95.904,56 2025 2,20% € 98.014,46 2026 2,00% € 99.974,75 Jahr Inflation Förderung 2019 € 43.000,00 2020 0,50% € 43.215,00 2021 3,10% € 44.554,67 2022 6,90% € 47.628,94 2023 5,90% € 50.439,04 2024 2,20% € 51.548,70 2025 2,20% € 52.682,77 2026 2,00% € 53.736,43 3 den Angeboten der Offenen Jazz Haus Schule zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte muss also auch immer aus diesem Blickwinkel betrachtet werden. Bislang wurde das Zusatzhonorar für die Dozent*innen durch die OJHS im Rahmen der städtisch geförderten Honorierung gesondert ausgewiesen und in Form separater Zahlungen angewiesen. Aus organisatorischen Gründen, unter anderem im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil zur Scheinselbstständigkeit, kann diese Praxis künftig nicht mehr fortgesetzt werden. Die Dozenten*innen erhalten nun ein Honorar in einer Summe, indem die Förderung der Stadt Köln bereits enthalten ist. Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erfolgt ab diesem Jahr auf Basis einer Gesamtkalkulation. Maßgeblich ist hierbei, dass das bisherige Verteilungsverhältnis beibehalten wird: Zwei Drittel der kombinierten Einnahmen aus Teilnehmerentgelten und städtischer Förderung entfallen auf die Honorare der Lehrenden, ein Drittel auf die Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Ab diesem Jahr bildet die nachvollziehbare Darstellung dieses Mitteleinsatzes die Grundlage für den Verwendungsnachweis gegenüber der Stadt Köln. In 2026 fällt die eingeplante Fördersumme aufgrund der Kürzungen der städtischen Förderung für diese Position deutlich geringer aus als in 2025. Diese Lücke wird durch eine weitere Erhöhung der Teilnehmerentgelte geschlossen werden müssen. 4./5./6. Modellprojekte KlangKörper, MuProMandi und SPEM Die Schulprojekte MuProMandi, KlangKörper und SPEM entfalten Wirkung in Köln und darüber hinaus3. Die Relevanz unserer Arbeit hat sich für die teilnehmenden Kinder als Folge der Corona-Pandemie – besonders im sozial benachteiligten Milieu – sogar erhöht. Musikalisch-kulturelle Bildung und das gemeinsame Musizieren/Tanzen wird – ermöglicht durch diese Programme – gestärkt und durch die Förderung verstetigt. • MuProMandi – Grundschule mit Musikprofil Populäre und Improvisierte Musik findet seit 2008 an der GGS Manderscheider Platz statt – zunächst gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes. Inzwischen wird das Musikprofil durch Fördermittel der Stadt Köln, durch das Kölner Netzwerk ON – Neue Musik Köln und durch Elternspenden finanziert. Um das Musikprofil auch künftig durchführen zu können, werden in beiden Haushaltsjahren jeweils € 27.500 benötigt. • KlangKörper ist ein Musik-Bewegungs-Projekt an der Schule Kunterbunt (GGS Görlinger Zentrum, derzeit am Interimsstandort in Vogelsang). Im Projekt arbeitet die Offene Jazz Haus Schule mit der Grundschule Kunterbunt und dem Ganztagsträger Kolping-Bildungswerk Diözesanverband e. V. eng zusammen und wird neben der Stadt Köln auch von „wir helfen“ und der Annelie & Uwe Hoffmanns-Stiftung gefördert. Zur Fortsetzung des Projekts werden in beiden Haushaltsjahren jeweils € 27.500 benötigt. • Das Schulprofil Populäre und Experimentelle Musik (SPEM) hat als Modellprojekt über vier Jahre an der Integrierten Gesamtschule Köln-Innenstadt (igis) stattgefunden. Während dieses Zeitraumes wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen. Dieses Wissen wird in den kommenden Jahren eingesetzt, um an verschiedenen weiterführenden Schulen in Quartieren, in denen armutsgefährdete und -betroffene Kinder und Jugendliche leben, Angebote musikalisch kultureller Bildung weiterzuentwickeln. Die Förderung der Stadt Köln wird somit genutzt, die Teilhabemöglichkeiten der Zielgruppe noch stärker in den Fokus zu 3 Die pädagogisch-künstlerische und konzeptionelle Arbeit in diesem Rahmen ist von Dritten auf internationalen Konferenzen, bundesweiten Plattformen und im Rahmen von Hochs chulseminaren präsentiert und von vielen Förderern, auch auf Landes- und Bundesebene, unterstützt worden. Dennoch braucht es auch weiterhin eine sichere kommunale Finanzierungsbasis, um diese Kölner Modellprojekte nachhaltig zu sichern und ihre Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Projekte sind in ihrer Eigenschaft als „modellhafte Laborschul -Projekte“ essentieller Teil des Akademiebereichs (Konzeptentwicklung, Fortbildung, Dokumentation und Publikation) der Offenen Jazz Haus Schule. 4 nehmen. Auf eine Festlegung auf eine einzelne Schule als Standort für SPEM über ein Schuljahr hinaus wird nun zunächst verzichtet. Es hat sich gezeigt, dass die Voraussetzungen (räumliche, personelle und zeitliche Verfügbarkeiten) für eine effektive Vernetzung der Systeme Schule und Träger der freien Jugendhilfe/Musikschule von Faktoren abhängig ist, die sich schnell ändern können. Bei verminderten finanziellen Ressourcen ist es umso bedeutender, diese an Orten einzusetzen, an denen Rahmenbedingungen jeweils aktuell passend für die Projektidee sind. In diesem Sinne wird SPEM als modulares System im Schuljahr 2025/26 am Genoveva-Gymnasium in Mülheim stattfinden und in das künstlerische Profil der Schule eingebunden werden. Für die Umsetzung von SPEM am Genoveva-Gymnasium werden in beiden Haushaltsjahren jeweils € 15.000 aus städtischen Fördermitteln eingesetzt (Start nach den Sommerferien). Ein entsprechender Kosten- und Finanzierungsplan wird bis spätestens zum 30.6.2025 vorgelegt. An der igis werden künftig projekt- und teilnehmerfinanzierte Angebote der Offenen Jazz Haus Schule angeboten. 7. Zuschuss Kulturpädagogische Einrichtung Seit 2020 wurden der Offenen Jazz Haus Schule wie allen Institutionen der AG 78 durch die Stadt Köln Stellen für die kulturpädagogische Arbeit als Träger der freien Jugendhilfe gefördert4. Durch diese Förderung wurden in den Einrichtungen Stellen geschaffen, um Drittmittelakquise zu betreiben und damit weitere niederschwellige Kulturangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Stadtteilen zu ermöglichen. 8. Zusätzlich 0,5 Stelle für Kulturpädagogische Arbeit Zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 hatte die Stadt Kürzungen bei den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen, insbesondere bei den Kulturpädagogischen Facheinrichtungen. Diese Kürzung wurde seitens der Politik im Rahmen der Haushaltsplanberatungen glücklicherweise zurückgenommen. Dieser Vorgang wiederholte sich bei der Einbringung des Haushalts 2025/26. Leider wurden der OJHS – anders als den anderen kulturpädagogischen Trägern – für die zusätzliche halbe Stelle keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt5. Um die Struktur des soziokulturellen Bereichs der Offenen Jazz Haus Schule nicht zu gefährden, wird die halbe Stelle daher als Teil der von der Politik per PVN für die OJHS zugesetzten Mittel eingeplant6. 4 Als Träger der freien Jugendhilfe stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung, unseren Teilnehmer*innen und insbesondere Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen Voraussetzungen den Zugang zu den Bildungsangeboten der Offenen Jazz Haus Schule zu ermöglichen. Die Angebote von Jazzhaus Soziokultur richten sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche, die kaum Chancen haben, an kultureller Bildung teilzuhaben und sich kreative Ausdrucksmöglichkeiten anzueignen. Wir sehen kulturelle Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht nur als wesentlichen Faktor der Persönlichkeitsentwicklung und der Ausbildung von Sozialkompetenz in Bezug auf berufsqualifizierende Zielsetzungen. Vielmehr haben diese Kinder und Jugendlichen ein Recht auf volle Teilhabe an Kultur und Gesellschaft, die aus weit mehr als nur dem Funktionieren in Schule oder Job besteht. Der städtische Zuschuss zur kulturpädagogischen Arbeit als Träger der freien Jugendhilfe ermöglicht uns, zahlreiche Projekte durchzuführen und die dafür notwendigen öffentlichen und privaten Fördermittel zu akquirieren, um somit unsere Bildungsangebote für sozioökonomisch schwach gestellte Personen entgeltfrei (oder zumindest entgeltreduziert) anbieten zu können. Unsere Arbeit orientiert sich dabei an den Richtlinien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln. 5 Die Förderung der OJHS erfolgt seit einigen Jahren über das Amt für Schulentwicklung, die Förderung der anderen kulturpädagogischen Träger über das Jugendamt. 6 Auch wenn die realen Kosten einer halben kulturpädagogischen Stelle höher sind, werden hier in beiden Haushaltsjahren € 35.000 zugrunde gelegt. Diese Summe entspricht den jeweils € 350.000 für 10 halbe Stellen bei den anderen kulturpädagogischen Trägern, die die Politik dem Haushalt hinzugesetzt hat.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Kopernikusstraße
- Horststraße
- Zwirnerstraße
- Stenzelbergstraße
- Nesselrodestraße
- Maarweg
- Manderscheider Platz
- Ferdinandstraße
- Görlinger-Zentrum
- Eigelstein 135a
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Details
- Aktenzeichen
- 1045/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 08.04.2025 11:26