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1782/2019

Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Escher See in Köln-Esch

Beschlussvorlage Ausschuss 04.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 - Stellungnahme 14 kombinierter Planungs- und Baubeschluss

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Anlage 4 - Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Grundriss und Schnitt

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Anlage 2 - Übersichtslageplan

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1390 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben . 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
  
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen . 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 5 - Stellungnahme 14 kombinierter Planungs- und Baubeschluss

2436 Zeichen

14 C901.2020
143 Frau Heck
91399

27a

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Ersatzneubau Fuß- und Radwegbrücke Escher See 1
hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen und. Bau &zhung

RPA-Nr.: 2019/1702

Vorgelegte Gesamtkosten: rd. 594.000 € netto (rd. 707.000 € brutto)
Anerkannte Gesamtkosten: rd. 555.000 € netto (rd. 660.000 € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke über den Escher See legen Sie mir die
Grundlagenermittlung mit einem Kostenrahmen in Höhe von 440.000 € netto für den Ab-
bruch und Bau sowie 154.000 € für die Baunebenkosten vor. Zu der Bedarfsprüfung für die
Baunebenkosten habe ich bereits mit Schreiben vom 18.03.2019 Stellung genommen.

Es ist beabsichtigt die Maßnahme im Rahmen eines Pilotprojektes an einen Totalunterneh-
mer zu vergeben. Da bei -69- die personellen Ressourcen und zum Teil auch das Fachwis-
sen nicht ausreichen, versprechen Sie sich durch die gewählte Vergabeart das Termin- und
Kostenrisiko zu reduzieren. Dabei liegt die Besonderheit der Totalvergabe darin, dass so-
wohl die weitere Planung als auch der Bau in eine Hand gelegt werden.

Vor diesem Hintergrund planen Sie im zuständigen politischen Gremium einen kombinierten
Bedarfsfeststellung-, Planungs- und Baubeschluss herbeizuführen.

Gegen die vorgesehene Vergabeart bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Ich teile Ihre
Auffassung, dass sich die Maßnahme aufgrund ihres geringeren Umfangs gut als Pilot für
eine Vergabe an einen Totalunternehmer eignet. Nach Abschluss der Maßnahme bitte ich
mir Ihre Erfahrungen bzgl der gewählten Verfahrensweise mitzuteile.

Die angegebenen Baukosten kann ich nicht bestätigen. Der 10%ige Zuschlag (40.000 € net-
to) auf die Abbruch und Baukosten erfolgt ohne Benennung eines konkreten Risikos. Das
frühe Stadium der Kostenermittlung auf Basis eines pauschalen Ansatzes (3000 € pro m?)
birgt ohnehin noch eine Kostentoleranz von rund 30%.

Im Zuge der Vertragsgestaltung bitte ich sowohl für die Planung als auch für das Bauwerk
die Leistungsziele sowie Leistungsinhalte und -umfang so konkret und objektbezogen wie
möglich zu beschrieben, um Unklarheiten über das geschuldete Leistungssoll zu vermeiden
und ggf. zusätzliche Vergütungsansprüche von der vertraglichen Leistung abgrenzen zu

können.

Ferner/empfehle ich einen Terminrahmenplan zu vereinbaren.

Mit ffeundlichen Grüßen

Anlage 4 - Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung

3004 Zeichen

14 18.03.2019
143 Frau Heck
91399
BP_BrekEscherSee_div Ing.doc
69

RR

Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke Escher See
hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen
RPA-Nr.: BD 2019/0587

Vorgelegte Kosten: 154.000 € netto (183.260 € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Planung und Realisierung des Ersatzneubaus Geh- und Radwegbrücke Escher See
legen Sie mir die Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen mit einem Gesamtvo-
lumen von rund 154.000,- € netto vor. Diese können nach Ihren Angaben aufgrund personel-
ler Engpässe sowie z. T. fehlender Fachlichkeit nicht mit städtischem Personal erbracht wer-
den. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Objektplanung Ingenieurbauwerke (ca.
33.000,- € netto), die örtlicher Bauüberwachung (ca. 22.000,- € netto), die Fachplanung für
das Tragwerk (ca. 27.000,- € netto) sowie Landschaftspflege (ca. 20.000,- € netto).

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung
der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich der Honorarangaben mache ich
auf Folgendes aufmerksam:

Die vorläufige Vergütung der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Trag-
werk wurde nach den Honorartafeln der HOAI ermittelt. Durch die gemeinsame Vergabe er-
geben sich Synergieeffekte, die weitgehend berücksichtigt wurden. Zudem reduziert sich das
Honorar für die Objektplanung in Leistungsphase 2 auf 10% (HOAI 2013, 843 Nr. 2).

Die Honorare für die übrigen freiberuflichen Leistungen wurden in den vorgelegten Unterla-
gen nicht durch Bezugnahme zu den entsprechenden Honorarordnungen oder auf Basis von
Stundensätzen auf plausible Annahmen gestützt und sind damit nicht nachvollziehbar.

So wird z. B. das Honorar für die örtliche Bauüberwachung üblicherweise mit ca. 3% der an-
rechenbaren Kosten bzw. des Submissionsergebnisses bewertet (rund 10.000,- € netto).

In einem Gespräch mit 69, Frau Magon, am 18.03.2019 konnte u. a. geklärt werden, dass
sich das Honorar für die Landschaftspflege aus verschiedenen Planungsleistungen zusam-
mensetzt (Begleitplan, Artenschutz, Freianlagenplanung).

Weitere Planungs- und Gutachterleistungen (u. a. Prüfstatiker, ökologische Bauüberwa-
chung, Baugrundgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Beweissicherung,
Baustoffuntersuchungen) mit Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 52.000,- € netto liegen
mit ihren jeweils geschätzten Einzelkosten unterhalb der Vorlagegrenze des RPA. Sie wur-
den keiner eingehenden Prüfung unterzogen.

Ich bitte, eine schlüssige Herleitung der angegebenen Honorare zu dokumentieren.

Ferner sollte geprüft werden, ob ein Honorar für ein Erdungs- und Blitzschutzgutachten zu
berücksichtigen ist.

12

-2=

Aufgabe der Bauoberleitung ist u. a. die Aufsicht über die örtliche Bauüberwacheng. Um In-

teressenskonflikte zu vermeiden, empfehle ich diese beiden Leistungen getrennt zu verge-
ben.

Im Übrigen bitte ich, um Beachtung meiner Blaueintragungen in den Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

959 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1782/2019
Stand: 18.08.2023 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und den 
Ersatzneubau der Brücke Escher See in Köln-Esch 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den 
Neubau der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch durchzuführen, und 
beauftragt die Verwaltung die Maßnahme mit einem Totalunternehmer bis zur Fer-
tigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. 
2. Der Verkehrsausschuss erkennt den prognostizierten Kostenorientierungswert in 
Höhe von rund 660.000 € brutto (Planungs- und Baukosten) an. Eine erneute Gre-
mienvorlage ist nicht erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die neue Brücke über den Escher See wurde im Sommer 2023 gebaut. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Ausschuss

8851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1782/2019 
Freigabedatum  04.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und den Ersatzneubau 
der Brücke Escher See in Köln-Esch 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der 
Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch durchzuführen, und beauftragt die Verwal-
tung die Maßnahme mit einem Totalunternehmer bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus 
umzusetzen. 
2. Der Verkehrsausschuss erkennt den prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von 
rund 660.000 € brutto (Planungs- und Baukosten) an. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht 
erforderlich. 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 100.000 € bei 
der Finanzstelle 6901-1202-6-0650, Neubau Brücke Escher See, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Chorweiler der 
Beschlussempfehlung uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   660.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förd.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung plant, die vorhandene Fuß- und Radwegbrücke über den Escher See aufgrund des 
schlechten Bauwerkszustandes abzureißen und zu erneuern. 
 
Lage: 
 
Die Brücke Escher See ist Bestandteil des Fuß- und Radwegnetzes der Freizeitanlage am Escher 
See (Erholungsgebiet Stöckheimer Hof). Sie liegt im Landschaftsschutzgebiet und grenzt an die Ab-
sperrung eines im Norden gelegenen Biotops (Anlage 2). 
 
Vorhandenes Bauwerk: 
 
Die Brücke Escher See wurde 1991 errichtet. Es handelt sich um eine 3-feldrige Brücke mit einer 
Holzüberbaukonstruktion. Die Brücke ist 30 m lang und hat eine Nutzbreite von 3,0 m. Der Unterbau 
besteht aus 2 Flusspfeilern aus Stahlbeton und 2 betonierten Auflagerbänken. Die Tragkonstruktion 
besteht aus 4 Holzlängsträgern. Das Material Holz wurde ebenfalls bei dem Geländer und dem Belag 
verwendet. 
 
Bauwerksschäden:

3 
 
Die Holzbrücke verfügt über keinen konstruktiven Holzschutz. Infolgedessen sind die Längsträger der 
Überbaukonstruktion stark beschädigt. Ebenfalls ist die Geländerbefestigung an den Längsträgern 
erheblich geschädigt. Die Längsträger liegen ungeschützt auf dem Beton der Auflagerbänke und 
Flusspfeiler auf. Dadurch wurde die Holzkonstruktion in den Auflagerbereichen dauerhaft durchfeuch-
tet. Gemäß eines eingeholten Holzgutachtens sind die Längsträger von so erheblichen Fäulnisschä-
den betroffen, dass das Bauwerk nicht mehr saniert werden kann und deshalb erneuert werden muss. 
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurden bereits Bauzäune entlang der beschädigten 
Geländer aufgestellt. 
 
Planung des Brückenneubaus: 
 
Der Neubau (Anlage 3) soll auf Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: 
 
 Die neue Brücke wird an der gleichen Stelle als Fuß- und Radwegbrücke mit gleicher Nutz-
breite von 3,0 m errichtet. 
 Die Eingriffe in die Umgebung im Zuge der Baumaßnahme sind zu minimieren. 
 Während der Bauzeit ist die Brücke gesperrt. Es wird eine Ausweichroute durch die vorhande-
ne Wohnbebauung „Am Braunsacker“ ausgewiesen. 
 
Totalunternehmer (TU)-Vergabe 
 
Es ist geplant, die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Das Ver-
fahren soll in diesem Projekt erprobt werden, um es zukünftig bei weiteren Ersatzneubauten anwen-
den zu können. Insbesondere in der Zeit- und Ressourceneinsparung sieht die Verwaltung aufgrund 
des Entfalls vieler Prozesse den Vorteil dieses Vergabeverfahrens. Zusätzlich werden das Terminrisi-
ko und der Koordinationsaufwand minimiert. Der Unternehmer kann seine Erfahrungen direkt in die 
Planung einfließen lassen. Die Verwaltung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens aus den Entwür-
fen der fünf ausgewählten Bieter  den Bestbietenden ermitteln. Bei der Auswahl werden folgende Kri-
terien, im Rahmen einer Matrix, herangezogen: 
 
 Preis und Qualität (50%) 
 Umwelteingriff, Auswirkung Klimaschutz und Bauzeit (30%) 
 Planung und Gestaltung (20%) 
 
Die Bieter erhalten für das Erstellen der Entwürfe im Rahmen des Verfahrens eine Aufwandsentschä-
digung in Höhe von insgesamt 30.000 €. 
 
Der Vergabeprozess einer TU-Vergabe erfordert die Einholung eines kombinierten Planungs- und 
Baubeschlusses.  
 
Zeitplanung: 
 
Die Erstellung der Entwurfsplanung erfolgt im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VOB/A. Das 
Vergabeverfahren schließt voraussichtlich Anfang 2021 mit der Beauftragung des Totalunternehmers 
ab. Die Fertigstellung der Brücke Escher See ist in 2022 vorgesehen. 
 
Kosten: 
 
Für den Brückenneubau einschließlich der Grünanlagenplanung werden derzeit Gesamtbaukosten in 
Höhe von rund 477.000 € brutto angesetzt. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe von rund 
183.000 € brutto. Bei den genannten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungs-
werte. 
 
 
Rechnungsprüfungsamt:

4 
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 
18.03.2019 unter der Nummer BD 2019/0587 anerkannt (Anlage 4). Mit Schreiben vom 29.01.2020 
hat das Rechnungsprüfungsamt dem Vergabeverfahren an einen Totalunternehmer zugestimmt (An-
lage 5). 
 
Finanzierung: 
 
 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive mittelfristiger Planung wurden hierfür im Teilfinanzplan 1202 – 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – , Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – bei Fi-
nanzstelle 6901-1202-6-0650, Neubau Brücke Escher See – investive Auszahlungsermächtigungen 
wie folgt berücksichtigt:  
 
Jahr Veranschlagung 
2020 100.000 € 
2021 450.000 € 
2022   50.000 € 
Summe 600.000 € 
 
Die zur Finanzierung darüber hinaus benötigten investiven Mittel in Höhe von 60.000 € werden im 
Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanz-
plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend berücksichtigt. 
 
Gleiches gilt in Bezug auf die bilanziellen Abschreibungen, die im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – zu veranschlagen 
sind. Auf deren konkrete Ermittlung wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, da sich die Maßnahme 
noch in der Vorplanungsphase befindet. 
 
Dezernat III wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel vorsehen. 
 
Förderung: 
 
Der Neubau der Brücke Escher See ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität 
in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobili-
tät FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist. 
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz 
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.  
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bie-
tet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des 
privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtslageplan 
Anlage 3: Grundriss und Schnitt  
Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 18.03.2019 
Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 29.01.2020

5

Anlage 3 - Grundriss und Schnitt

767 Zeichen

+39,55
Bestand:2 Flusspfeiler mit  Hammerkopf(Stahlbetonbohrpfahl Ø70)
Möglicher REGELQUERSCHNITT
1,30
1,30
703,26
4020
lichte Weite = 3,00 m
Geländer
Geländer
HQ200 = 38,55m
 Escher SeeWiderlager WestWiderlager Ost
Ansicht
+39,55HQ200 = 38,55m
B 1 B 4
lichte Weite =3,00m
12,00 AA 9,009,00
Grundriss
Fuß- und Radweg
Draufsicht ÜberbauDraufsicht Unterbauten
Brücken-GleitlagerBrücken-GleitlagerBestand:Flusspfeiler mit  HammerkopfBestand:Flusspfeiler mit  Hammerkopf
B 3B 2
Geländer h= 1,30m
Geländer h= 1,30m
BÖSCH 1nach RIZ IngBÖSCH 1nach RIZ Ing
lichte Weite =3,00m LängsträgerLängsträgerLängsträgerQuerträger
Escher See
Escher See
(1991)(1991)(1991) (1991)
geplante SondierungT= 13 m
geplante SondierungT= 10 m
geplante SondierungT= 13 m
geplanteSondierungT= 10 m

Anlage 2 - Übersichtslageplan

176 Zeichen

Übersicht
Stadtkarteo.M.
o.M.
Übersichtslageplan:Geh- und Radwegbrücke Escher SeeBauwerksart: Holzüberbaukonstruktionmit StahlbetonpfählenBaujahr 1991
Escher SeeFußgängerbrücke

Beratungsverlauf (4)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1782/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.05.2020
Erstellt
20.05.2019 13:24