1782/2019
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Escher See in Köln-Esch
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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben .
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen .
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 5 - Stellungnahme 14 kombinierter Planungs- und Baubeschluss
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14 C901.2020 143 Frau Heck 91399 27a Eingang q 0 e en 30. Jan. 00 Sch über q Dez. VIll " lanı für HAIR und re] Nö, \ Ersatzneubau Fuß- und Radwegbrücke Escher See 1 hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen und. Bau &zhung RPA-Nr.: 2019/1702 Vorgelegte Gesamtkosten: rd. 594.000 € netto (rd. 707.000 € brutto) Anerkannte Gesamtkosten: rd. 555.000 € netto (rd. 660.000 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke über den Escher See legen Sie mir die Grundlagenermittlung mit einem Kostenrahmen in Höhe von 440.000 € netto für den Ab- bruch und Bau sowie 154.000 € für die Baunebenkosten vor. Zu der Bedarfsprüfung für die Baunebenkosten habe ich bereits mit Schreiben vom 18.03.2019 Stellung genommen. Es ist beabsichtigt die Maßnahme im Rahmen eines Pilotprojektes an einen Totalunterneh- mer zu vergeben. Da bei -69- die personellen Ressourcen und zum Teil auch das Fachwis- sen nicht ausreichen, versprechen Sie sich durch die gewählte Vergabeart das Termin- und Kostenrisiko zu reduzieren. Dabei liegt die Besonderheit der Totalvergabe darin, dass so- wohl die weitere Planung als auch der Bau in eine Hand gelegt werden. Vor diesem Hintergrund planen Sie im zuständigen politischen Gremium einen kombinierten Bedarfsfeststellung-, Planungs- und Baubeschluss herbeizuführen. Gegen die vorgesehene Vergabeart bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Ich teile Ihre Auffassung, dass sich die Maßnahme aufgrund ihres geringeren Umfangs gut als Pilot für eine Vergabe an einen Totalunternehmer eignet. Nach Abschluss der Maßnahme bitte ich mir Ihre Erfahrungen bzgl der gewählten Verfahrensweise mitzuteile. Die angegebenen Baukosten kann ich nicht bestätigen. Der 10%ige Zuschlag (40.000 € net- to) auf die Abbruch und Baukosten erfolgt ohne Benennung eines konkreten Risikos. Das frühe Stadium der Kostenermittlung auf Basis eines pauschalen Ansatzes (3000 € pro m?) birgt ohnehin noch eine Kostentoleranz von rund 30%. Im Zuge der Vertragsgestaltung bitte ich sowohl für die Planung als auch für das Bauwerk die Leistungsziele sowie Leistungsinhalte und -umfang so konkret und objektbezogen wie möglich zu beschrieben, um Unklarheiten über das geschuldete Leistungssoll zu vermeiden und ggf. zusätzliche Vergütungsansprüche von der vertraglichen Leistung abgrenzen zu können. Ferner/empfehle ich einen Terminrahmenplan zu vereinbaren. Mit ffeundlichen Grüßen
Anlage 4 - Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung
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14 18.03.2019 143 Frau Heck 91399 BP_BrekEscherSee_div Ing.doc 69 RR Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke Escher See hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen RPA-Nr.: BD 2019/0587 Vorgelegte Kosten: 154.000 € netto (183.260 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Planung und Realisierung des Ersatzneubaus Geh- und Radwegbrücke Escher See legen Sie mir die Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen mit einem Gesamtvo- lumen von rund 154.000,- € netto vor. Diese können nach Ihren Angaben aufgrund personel- ler Engpässe sowie z. T. fehlender Fachlichkeit nicht mit städtischem Personal erbracht wer- den. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Objektplanung Ingenieurbauwerke (ca. 33.000,- € netto), die örtlicher Bauüberwachung (ca. 22.000,- € netto), die Fachplanung für das Tragwerk (ca. 27.000,- € netto) sowie Landschaftspflege (ca. 20.000,- € netto). Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich der Honorarangaben mache ich auf Folgendes aufmerksam: Die vorläufige Vergütung der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Trag- werk wurde nach den Honorartafeln der HOAI ermittelt. Durch die gemeinsame Vergabe er- geben sich Synergieeffekte, die weitgehend berücksichtigt wurden. Zudem reduziert sich das Honorar für die Objektplanung in Leistungsphase 2 auf 10% (HOAI 2013, 843 Nr. 2). Die Honorare für die übrigen freiberuflichen Leistungen wurden in den vorgelegten Unterla- gen nicht durch Bezugnahme zu den entsprechenden Honorarordnungen oder auf Basis von Stundensätzen auf plausible Annahmen gestützt und sind damit nicht nachvollziehbar. So wird z. B. das Honorar für die örtliche Bauüberwachung üblicherweise mit ca. 3% der an- rechenbaren Kosten bzw. des Submissionsergebnisses bewertet (rund 10.000,- € netto). In einem Gespräch mit 69, Frau Magon, am 18.03.2019 konnte u. a. geklärt werden, dass sich das Honorar für die Landschaftspflege aus verschiedenen Planungsleistungen zusam- mensetzt (Begleitplan, Artenschutz, Freianlagenplanung). Weitere Planungs- und Gutachterleistungen (u. a. Prüfstatiker, ökologische Bauüberwa- chung, Baugrundgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Beweissicherung, Baustoffuntersuchungen) mit Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 52.000,- € netto liegen mit ihren jeweils geschätzten Einzelkosten unterhalb der Vorlagegrenze des RPA. Sie wur- den keiner eingehenden Prüfung unterzogen. Ich bitte, eine schlüssige Herleitung der angegebenen Honorare zu dokumentieren. Ferner sollte geprüft werden, ob ein Honorar für ein Erdungs- und Blitzschutzgutachten zu berücksichtigen ist. 12 -2= Aufgabe der Bauoberleitung ist u. a. die Aufsicht über die örtliche Bauüberwacheng. Um In- teressenskonflikte zu vermeiden, empfehle ich diese beiden Leistungen getrennt zu verge- ben. Im Übrigen bitte ich, um Beachtung meiner Blaueintragungen in den Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/69/690/2
Vorlagen-Nummer
1782/2019
Stand: 18.08.2023
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und den
Ersatzneubau der Brücke Escher See in Köln-Esch
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den
Neubau der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch durchzuführen, und
beauftragt die Verwaltung die Maßnahme mit einem Totalunternehmer bis zur Fer-
tigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen.
2. Der Verkehrsausschuss erkennt den prognostizierten Kostenorientierungswert in
Höhe von rund 660.000 € brutto (Planungs- und Baukosten) an. Eine erneute Gre-
mienvorlage ist nicht erforderlich.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die neue Brücke über den Escher See wurde im Sommer 2023 gebaut.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/690/2 Vorlagen-Nummer 1782/2019 Freigabedatum 04.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Abbruch und den Ersatzneubau der Brücke Escher See in Köln-Esch Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch durchzuführen, und beauftragt die Verwal- tung die Maßnahme mit einem Totalunternehmer bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. 2. Der Verkehrsausschuss erkennt den prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rund 660.000 € brutto (Planungs- und Baukosten) an. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 100.000 € bei der Finanzstelle 6901-1202-6-0650, Neubau Brücke Escher See, Teilplanzeile 8 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Chorweiler der Beschlussempfehlung uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 660.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förd. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung plant, die vorhandene Fuß- und Radwegbrücke über den Escher See aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes abzureißen und zu erneuern. Lage: Die Brücke Escher See ist Bestandteil des Fuß- und Radwegnetzes der Freizeitanlage am Escher See (Erholungsgebiet Stöckheimer Hof). Sie liegt im Landschaftsschutzgebiet und grenzt an die Ab- sperrung eines im Norden gelegenen Biotops (Anlage 2). Vorhandenes Bauwerk: Die Brücke Escher See wurde 1991 errichtet. Es handelt sich um eine 3-feldrige Brücke mit einer Holzüberbaukonstruktion. Die Brücke ist 30 m lang und hat eine Nutzbreite von 3,0 m. Der Unterbau besteht aus 2 Flusspfeilern aus Stahlbeton und 2 betonierten Auflagerbänken. Die Tragkonstruktion besteht aus 4 Holzlängsträgern. Das Material Holz wurde ebenfalls bei dem Geländer und dem Belag verwendet. Bauwerksschäden: 3 Die Holzbrücke verfügt über keinen konstruktiven Holzschutz. Infolgedessen sind die Längsträger der Überbaukonstruktion stark beschädigt. Ebenfalls ist die Geländerbefestigung an den Längsträgern erheblich geschädigt. Die Längsträger liegen ungeschützt auf dem Beton der Auflagerbänke und Flusspfeiler auf. Dadurch wurde die Holzkonstruktion in den Auflagerbereichen dauerhaft durchfeuch- tet. Gemäß eines eingeholten Holzgutachtens sind die Längsträger von so erheblichen Fäulnisschä- den betroffen, dass das Bauwerk nicht mehr saniert werden kann und deshalb erneuert werden muss. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurden bereits Bauzäune entlang der beschädigten Geländer aufgestellt. Planung des Brückenneubaus: Der Neubau (Anlage 3) soll auf Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: Die neue Brücke wird an der gleichen Stelle als Fuß- und Radwegbrücke mit gleicher Nutz- breite von 3,0 m errichtet. Die Eingriffe in die Umgebung im Zuge der Baumaßnahme sind zu minimieren. Während der Bauzeit ist die Brücke gesperrt. Es wird eine Ausweichroute durch die vorhande- ne Wohnbebauung „Am Braunsacker“ ausgewiesen. Totalunternehmer (TU)-Vergabe Es ist geplant, die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Das Ver- fahren soll in diesem Projekt erprobt werden, um es zukünftig bei weiteren Ersatzneubauten anwen- den zu können. Insbesondere in der Zeit- und Ressourceneinsparung sieht die Verwaltung aufgrund des Entfalls vieler Prozesse den Vorteil dieses Vergabeverfahrens. Zusätzlich werden das Terminrisi- ko und der Koordinationsaufwand minimiert. Der Unternehmer kann seine Erfahrungen direkt in die Planung einfließen lassen. Die Verwaltung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens aus den Entwür- fen der fünf ausgewählten Bieter den Bestbietenden ermitteln. Bei der Auswahl werden folgende Kri- terien, im Rahmen einer Matrix, herangezogen: Preis und Qualität (50%) Umwelteingriff, Auswirkung Klimaschutz und Bauzeit (30%) Planung und Gestaltung (20%) Die Bieter erhalten für das Erstellen der Entwürfe im Rahmen des Verfahrens eine Aufwandsentschä- digung in Höhe von insgesamt 30.000 €. Der Vergabeprozess einer TU-Vergabe erfordert die Einholung eines kombinierten Planungs- und Baubeschlusses. Zeitplanung: Die Erstellung der Entwurfsplanung erfolgt im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VOB/A. Das Vergabeverfahren schließt voraussichtlich Anfang 2021 mit der Beauftragung des Totalunternehmers ab. Die Fertigstellung der Brücke Escher See ist in 2022 vorgesehen. Kosten: Für den Brückenneubau einschließlich der Grünanlagenplanung werden derzeit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 477.000 € brutto angesetzt. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe von rund 183.000 € brutto. Bei den genannten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungs- werte. Rechnungsprüfungsamt: 4 Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 18.03.2019 unter der Nummer BD 2019/0587 anerkannt (Anlage 4). Mit Schreiben vom 29.01.2020 hat das Rechnungsprüfungsamt dem Vergabeverfahren an einen Totalunternehmer zugestimmt (An- lage 5). Finanzierung: Im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive mittelfristiger Planung wurden hierfür im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – , Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – bei Fi- nanzstelle 6901-1202-6-0650, Neubau Brücke Escher See – investive Auszahlungsermächtigungen wie folgt berücksichtigt: Jahr Veranschlagung 2020 100.000 € 2021 450.000 € 2022 50.000 € Summe 600.000 € Die zur Finanzierung darüber hinaus benötigten investiven Mittel in Höhe von 60.000 € werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanz- plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend berücksichtigt. Gleiches gilt in Bezug auf die bilanziellen Abschreibungen, die im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – zu veranschlagen sind. Auf deren konkrete Ermittlung wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, da sich die Maßnahme noch in der Vorplanungsphase befindet. Dezernat III wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel vorsehen. Förderung: Der Neubau der Brücke Escher See ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobili- tät FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist. Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bie- tet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge- samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtslageplan Anlage 3: Grundriss und Schnitt Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 18.03.2019 Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 29.01.2020 5
Anlage 3 - Grundriss und Schnitt
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+39,55 Bestand:2 Flusspfeiler mit Hammerkopf(Stahlbetonbohrpfahl Ø70) Möglicher REGELQUERSCHNITT 1,30 1,30 703,26 4020 lichte Weite = 3,00 m Geländer Geländer HQ200 = 38,55m Escher SeeWiderlager WestWiderlager Ost Ansicht +39,55HQ200 = 38,55m B 1 B 4 lichte Weite =3,00m 12,00 AA 9,009,00 Grundriss Fuß- und Radweg Draufsicht ÜberbauDraufsicht Unterbauten Brücken-GleitlagerBrücken-GleitlagerBestand:Flusspfeiler mit HammerkopfBestand:Flusspfeiler mit Hammerkopf B 3B 2 Geländer h= 1,30m Geländer h= 1,30m BÖSCH 1nach RIZ IngBÖSCH 1nach RIZ Ing lichte Weite =3,00m LängsträgerLängsträgerLängsträgerQuerträger Escher See Escher See (1991)(1991)(1991) (1991) geplante SondierungT= 13 m geplante SondierungT= 10 m geplante SondierungT= 13 m geplanteSondierungT= 10 m
Anlage 2 - Übersichtslageplan
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Übersicht Stadtkarteo.M. o.M. Übersichtslageplan:Geh- und Radwegbrücke Escher SeeBauwerksart: Holzüberbaukonstruktionmit StahlbetonpfählenBaujahr 1991 Escher SeeFußgängerbrücke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1782/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 20.05.2019 13:24