4123/2023
Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
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Anlage 4 Vorabauszug Rat 06.02.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 06.02.2024 öffentlich 10.11 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" hier: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats 4123/2023 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Entscheidung in den Hauptausschuss verwiesen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IX/151/1
Vorlagen-Nummer
4123/2023
Stand: 27.08.2025
Sachstandsbericht
Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
hier:
Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats
Beschluss:
(An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die
Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Einrichtung und Umsetzung des Zentrenmanagements
Die beiden Zentrenmanager*innen wurden im April bzw. im Juni 2023 bei der KölnBusiness
über die Bundesförderung eingestellt.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) hat das
Zentrenmanagement die Geschäftsführung des Innenstadtbeirats sowie die Antragsberatung
im Rahmen des Verfügungsfonds City übernommen.
Die beiden Zentrenmanager*innen sind fortlaufend mit den Ihnen übertragenen Aufgaben und
Leistungen betraut (insbesondere der Netzwerkarbeit durch verschiedene Formate sowie der
Beratung und Begleitung im Kontext der Umsetzung des Verfügungsfonds).
Durchführung der Innenstadtforen
Insgesamt wurden planmäßig sechs Innenstadtforen zu verschiedenen Themenschwerpunk-
ten umgesetzt um zur Vernetzung der Innenstadtakteur*innen beizutragen (Themen waren
u.a.: Multifunktionale Innenstadtentwicklung – Neue Wege durch Mischnutzungen, „Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit“, Kölner City im Wandel – Neue Perspektiven für das Domumfeld
und die 1A-Handelslagen).
Durchführung von thematischen Workshops
Es wurden im Projektverlauf zwei thematische Workshops mit unterschiedlichen Stakeholder-
kreisen umgesetzt (Möglichkeiten des Verfügungsfonds City und „Sicherheit, Ordnung, Sau-
berkeit).
2
Umsetzung des Verfügungsfonds City
Der Innenstadtbeirat als Entscheidungsgremium über die Maßnahmenumsetzung hat in den
Jahren 2024 und 2025 insgesamt sieben Mal getagt. Die Geschäftsführung übernahm das
Zentrenmanagement. Die Sitzungsleitung ist zwischen den Beiratsmitgliedern rotiert.
Über die Förderbudgets von jeweils 100.000 € für die Jahre 2024 und 2025 konnten insge-
samt 12 Projekte in der Innenstadt erfolgreich gefördert und umgesetzt werden. Die Antrags-
stellenden kamen aus unterschiedlichsten Akteurskreisen. Die Projekte umfassten u.a. unter-
schiedliche kulturelle Bespielungen von Leerständen, Live-Musikevents und künstlerische Auf-
wertungsmaßnahmen.
Insgesamt war die Resonanz auf den Verfügungsfonds City mit den entsprechenden Zielset-
zungen aus den verschiedenen Akteursgruppen groß.
Nächste Schritte:
Das Bundesförderprojekt endet formal am 31.08.2025. Anschließend wird der Schlussverwen-
dungsnachweis erstellt.
Positiv hervorzuheben ist, dass eine Stelle des Zentrenmangements bei der KölnBusiness
über den Projektabschluss hinaus unbefristet verstetigt wird.
Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV1 25.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.01.2024 öffentlich 3.13 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" hier: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats 4123/2023 I. Änderungsantrag: zu TOP 2.4 der Geschäftsordnung stimmberechtigte Akteure: Handelsverband Haus der Architektur Kölner Grünstiftung VHS Die unter TOP 2.4 vorgeschlagenen Mitglieder ein*e Vertreter*in der IHK, - ein*e Ver- treter*in der IG Handelslagen und - ein*e Vertreter*in der DEHOGA sollen nicht als stimmberechtigte, sondern als beratende Mitglieder bestellt werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt benennt für die Fraktionen folgende Mitglieder und Vertretungen: B90/Die Grünen: Herr Vinçon, Vertreterin Frau Roggenbrodt SPD: Herr Polat, Vertreter Herr Cremer CDU: Herr Spilles, Vertreter Herr Leitner Die Linke: Frau Wienke, Vertreter Herr Scheffer II. Beschluss so geänderte Beschlussvorlage: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats mit fol- gender Änderung: zu TOP 2.4 der Geschäftsordnung stimmberechtigte Akteure: Handelsverband Haus der Architektur Kölner Grünstiftung VHS Die unter TOP 2.4 vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitglieder ein*e Vertreter*in der IHK, - ein*e Vertreter*in der IG Handelslagen und - ein*e Vertre- ter*in der DEHOGA sollen als beratende Mitglieder bestellt werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt benennt für die Fraktionen folgende Mitglieder und Vertretungen: B90/Die Grünen: Herr Vinçon, Vertreterin Frau Roggenbrodt SPD: Herr Cremer, Vertreter Herr Polat CDU: Herr Spilles, Vertreter Herr Leitner Die Linke: Frau Wienke, Vertreter Herr Scheffer I. Abstimmung Änderungsantrag Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Abstimmung so ergänzte Beschlussvorlage Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 4123/2023 Freigabedatum 10.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" hier: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats Beschlussorgan Rat - Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats. Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Rat 06.02.2024 Hauptausschuss 26.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat im Kontext des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zen- tren“ einen Förderantrag für das Projekt „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ mit einer Gesamt- projektsumme in Höhe von 675.100 € eingereicht (Vorlage-Nr.: 2106/2023). Das Projekt „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kölner City durch den Aufbau neuer sowie der Verstetigung bestehender Innenstadtkooperati- onen leisten. Der Förderantrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 29.09.2022 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden. Am 07.12.2023 hat der Rat die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City und die Einrichtung eines Innenstadtbeirats beschlossen (Vor- lage-Nr.: 3650/2023). Das Projekt umfasst die Bindung, dass für die Zeitdauer des Förderprogramms ein Zentren- management und ein regelmäßig tagender Innenstadtbeirat eingerichtet werden muss. Das Zentrenmanagement hat den Aufbau neuer sowie die Verstetigung bestehender Innenstadtko- operationen zur Aufgabe, dieses ist zwischenzeitlich bei der KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH eingerichtet worden. Der Innenstadtbeirat hat die wesentliche Aufgabe über die Auswahl der Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds finanziert werden sollen, zu beraten und zu entscheiden. Für den Innenstadtbeirat ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Diese regelt seine Arbeitsweise und Zusammensetzung. Nach Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass der / die Bezirksbürgermeister*in der Bezirks- vertretung Innenstadt den Vorsitz übernimmt. Das Zentrenmanagement übernimmt die Ge- schäftsführung des Innenstadtbeirats. Der Innenstadtbeirat setzt sich weiterhin aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich paritätisch aus Akteur*innen der Kölner City und Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt zusammen. Durch die paritätische Beset- zung des Gremiums soll es auch den Akteur*innen der Innenstadt ermöglicht werden, Ent- scheidungen mit zu fällen. Damit kann der Gemeinsinn der Akteur*innen insgesamt gestärkt werden. Weiterhin ist der/die Beigeordnete*r für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales der Stadt Köln stimmberechtigtes Mitglied. Für die Akteur*innen der Kölner City sind als stimmberechtigte Mitglieder die Interessenvertre- tungen aus den Bereichen Einzelhandel (je ein Mitglied: Handelsverband und IHK), Immobili- enwirtschaft (IG Handelslagen), der Gastronomie (DEHOGA) sowie das Stadtmarketing Köln vorgesehen, diese werden durch die Institutionen benannt. Die politischen stimmberechtigten Beiratsmitglieder aus der Bezirksvertretung Innenstadt set- zen sich aus je einem Mitglied und eine*m Stellvertreter*in aus jeder Fraktion zusammen. 3 Als beratende Mitglieder nehmen weiterhin Vertreter*innen des Amts für Stadtentwicklung und Statistik, des Bürgeramts Innenstadt, der*die Bezirksbürgermeister*in, KölnBusiness sowie die gewählten Einzelvertreterinnen und –vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt teil. Bei Bedarf können zur fachlichen und inhaltlichen Beratung weitere Personen aus dem Kreis der Ak- teur*innen der Innenstadt sowie der Verwaltung zu den Sitzungen des Innenstadtbeirats hin- zugezogen werden. Weiteres ergibt sich aus der zur Beschlussfassung als Anlage 1 vorgelegten Geschäftsord- nung. Die Laufzeit für die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats endet analog zur Laufzeit des Förderprogramms am 31.08.2025. Hier endet auch die Arbeit des Innenstadtbeirats. Anlagen: Anlage 1: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats
Anlage 1 Geschäftsordnung Innenstadtbeirat
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(Stand: 10.01.2024) Geschäftsordnung für den Innenstadtbeirat Kölner City im Rahmen der Umsetzung des Verfügungsfonds aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Präambel Die Stadt Köln hat sich im Rahmen des Förderaufrufs des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit dem Projekt „Citynetzwerkarbeit“ beworben und hat hierfür den Zuschlag erhalten. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 29.09.2022 ist neben dem Zentrenmanagement ein Verfügungsfonds bewilligt worden. Das Zentrenmanagement, das den Aufbau neuer sowie die Verstetigung bestehender Innenstadtkooperationen zur Aufgabe hat, ist zwischenzeitlich bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs -GmbH eingerichtet worden. Für den Verfügungsfonds stehen im Förderzeitraum pro Jahr 1 00.000€ zur Verfügung. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds soll gemäß dem Zuwendungsbescheid durch einen Innenstadtbeirat erfolgen. Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City (Verfügungsfondsrichtlinie) sowie für die Zeitdauer des Förderprogramms die Einrichtung des Innenstadtbeirats beschlossen (Vorlage 3650/2023). Dadurch, dass den Akteur*innen der Innenstadt ermöglicht wird Entscheidungen mit zu fällen soll der Gemeinsinn der Akteur*innen insgesamt gestärkt werden. 1 Aufgaben des Innenstadtbeirats 1.1 Der Innenstadtbeirat berät und entscheidet gemäß der Verfügungsfondsrichtlinie über Auswahl der Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds finanziert werden sollen. 1.2 Darüber hinaus wird im Innenstadtbeirat über weitere Maßnahmen und Veranstaltungen, die im Rahmen des Projekts „Citynetzwerkarbeit“ durch das Zentrenmanagment initiiert und durchgeführt werden, informiert. 1.3 Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung bleiben darüber hinaus unberührt. 2 Zusammensetzung 2.1 Der Innenstadtbeirat setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen. 2.2 Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich paritätisch aus vier Akteur*innen der Kölner City und jeweils eine r / einem Vertreter*in der vier Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt zusammen. Weiterhin ist der/die Beigeordnete*r für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales der Stadt Köln stimmberechtigtes Mitglied. 2.3 Die stimmberechtigten Mitglieder der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt und ihre jeweiligen Stellvertreter*innen werden durch die Bezirksver tretung Innenstadt benannt. 2.4 Die stimmberechtigten Mitglieder der Akteur*innen der Kölner City sind: - ein*e Vertreter*in für den Handelsverband - ein*e Vertreter*in der IHK - ein*e Vertreter*in der IG Handelslagen - ein*e Vertreter*in der DEHOGA Diese werden durch die Institutionen benannt. 2.5 Beratende Mitglieder sind - je ein*e Vertreter*in des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik - je ein*e Vertreter*in der KölnBusiness - der / die Bezirksbürgermeister*in - der / die Leiter*in sowie 1 Stellvertreter*in des Bürgeramts Innenstadt - die gewählten Einzelvertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt Zur fachlichen und inhaltlichen Beratung können weitere beratende Personen aus dem Kreis der Akteur*innen der Innenstadt sowie der Verwaltung zu den Sitzungen des Innenstadtbeirats hinzugezogen werden. 2.6 Die Teilnahme wird nicht gesondert durch ein Sitzungsgeld vergütet. 3 Tagungsmodalitäten 3.1 Der Innenstadtbeirat tagt in der Regel 1x pro Quartal. Die Sitzungen sind nichtöffentlich. In der ersten Sitzung werden alle Sitzungstermine festgelegt. In dem Fall, dass über einen Antrag im Rahmen des Verfügungsfonds kurzfristig entschieden werden muss, kann der Innenstadtbeirat durch die Geschäftsführung zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden. Dies erfolgt in Textform und mit einem Vorlau f von mindestens 5 Werktagen. 3.2 Die Geschäftsführung des Innenstadtbeirats liegt beim Zentrenmanagement. Diese lädt die Mitglieder und die Antragsteller*innen, über deren Anträge in der jeweiligen Sitzung entschieden werden soll, mindestens fünf Werktage vor der Sitzung in Textform ein. Tagesordnung, Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. 3.3 Kann ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, ist dies der Geschäftsführung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreter*in über eine Verhinderung. Dies gilt ebenso für die Antragsteller. 3.4 Der Vorsitz des Innenstadtbeirats liegt bei dem / der Bezirksbürgermeister*in der Bezirksvertretung Innenstadt kraft seines / ihres Amtes. Im Sinne des Förderzwecks, der die Stärkung der Akteur*innen vor Ort zum Ziel hat , erfolgt die Sitzungsleitung abwechselnd zwischen den Vertreter*innen der Politik und der Akteur*innen der Innenstadt. Hierzu stimmen sich die stimmberechtigten Mitglieder am Ende der jeweils vorgehenden Sitzung mit einfacher Mehrheit ab . Sollte keine Mehrheit zustande kommen übernimmt der Vorsitzende*r die Sitzungsleitung. 3.5 Die Sitzung wird durch den / die Vorsitzende*n eröffnet, anschließend übernimmt die Sitzungsleitung. Die Sitzungsleitung führt durch die Tagesordnung und achtet darauf, dass die Redezeit von drei Minuten eingehalten wird. 3.6 Den Antragsteller*innen wird die Gelegenheit gegeben ihre Anträge vorzustellen und Fragen hierzu zu beantworten. Wenn die Antragsteller*innen nicht anwesend sind, wird der Antrag durch das Zentrenmanagement vorgestellt. Die Beratung und Entscheidung erfolgt in Abwesenheit der Antragstellenden. Im Anschluss an die Entscheidung können die Antragstellenden mündlich und unverbindlich über das Ergebnis informiert werden. Als verbindlich gilt erst der schriftliche Bewilligungsbescheid. 3.7 Von den Sitzungen des Beirats erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von der Sitzungsleitung frei gegeben wird. D iese Niederschrift wird im Nachgang der Sitzung an alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Innenstadtbeirats sowie die zu der jeweiligen Sitzung hinzugeladenen fachlichen und inhaltlichen Berater*innen zur Kenntnis gegeben. 4 Entscheidungen des Innenstadtbeirats 4.1 Der Innenstadtbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 4.2 Entscheidungen werden durc h einfache Stimmenmehrheit herbeigeführt. Die Stimmzählung erfolgt durch die Sitzungsleitung und wird durch d ie Vorsitzende / den Vorsitzenden bestätigt. 4.3 Sollte ein stimmberechtigtes Mitglied gleichzeitig Antragsteller*in sein, so darf es an der Abstimmung über den Antrag nicht teilnehmen. 4.4 Die Entscheidungen des Innenstadtbeirats sind Grundlage für d ie Bewilligungsbescheide. Diese werden von der Verwaltung erstellt und an die Antragsteller*innen versan dt. Anschließend informiert die Verwaltung die Bezirksvertretung Innenstadt per Mitteilungen über die bewilligten Anträge. 5 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 3 Konkretisierter Beschlussvorschlag
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Konkretisierter Beschlussvorschlag zur Vorlage 4123/2023: (Ergänzung kursiv) Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats in der Fassung der beigefügten Anlage 1.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4123/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.02.2024
- Erstellt
- 18.12.2023 14:15