Mandari Insight

4123/2023

Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.02.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 26.02.2024, TOP 6.1

Anlage 4 Vorabauszug Rat 06.02.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV1 25.01.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Geschäftsordnung Innenstadtbeirat

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Anlage 3 Konkretisierter Beschlussvorschlag

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Anlage 4 Vorabauszug Rat 06.02.2024

544 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 
06.02.2024  
öffentlich 
10.11 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im 
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"  
hier: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats 
4123/2023 
 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Entscheidung in den 
Hauptausschuss verwiesen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2884 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4123/2023
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im 
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" 
hier:  
Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats 
Beschluss: 
(An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die 
Schriftführung hinterlegt.) 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Einrichtung und Umsetzung des Zentrenmanagements 
Die beiden Zentrenmanager*innen wurden im April bzw. im Juni 2023 bei der KölnBusiness 
über die Bundesförderung eingestellt. 
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) hat das 
Zentrenmanagement die Geschäftsführung des Innenstadtbeirats sowie die Antragsberatung 
im Rahmen des Verfügungsfonds City übernommen. 
Die beiden Zentrenmanager*innen sind fortlaufend mit den Ihnen übertragenen Aufgaben und 
Leistungen betraut (insbesondere der Netzwerkarbeit durch verschiedene Formate sowie der 
Beratung und Begleitung im Kontext der Umsetzung des Verfügungsfonds). 
Durchführung der Innenstadtforen 
Insgesamt wurden planmäßig sechs Innenstadtforen zu verschiedenen Themenschwerpunk-
ten umgesetzt um zur Vernetzung der Innenstadtakteur*innen beizutragen (Themen waren 
u.a.: Multifunktionale Innenstadtentwicklung – Neue Wege durch Mischnutzungen, „Sicherheit, 
Ordnung und Sauberkeit“, Kölner City im Wandel – Neue Perspektiven für das Domumfeld 
und die 1A-Handelslagen). 
Durchführung von thematischen Workshops 
Es wurden im Projektverlauf zwei thematische Workshops mit unterschiedlichen Stakeholder-
kreisen umgesetzt (Möglichkeiten des Verfügungsfonds City und „Sicherheit, Ordnung, Sau-
berkeit).

2 
 
Umsetzung des Verfügungsfonds City 
Der Innenstadtbeirat als Entscheidungsgremium über die Maßnahmenumsetzung hat in den 
Jahren 2024 und 2025 insgesamt sieben Mal getagt. Die Geschäftsführung übernahm das 
Zentrenmanagement. Die Sitzungsleitung ist zwischen den Beiratsmitgliedern rotiert. 
Über die Förderbudgets von jeweils 100.000 € für die Jahre 2024 und 2025 konnten insge-
samt 12 Projekte in der Innenstadt erfolgreich gefördert und umgesetzt werden. Die Antrags-
stellenden kamen aus unterschiedlichsten Akteurskreisen. Die Projekte umfassten u.a. unter-
schiedliche kulturelle Bespielungen von Leerständen, Live-Musikevents und künstlerische Auf-
wertungsmaßnahmen. 
Insgesamt war die Resonanz auf den Verfügungsfonds City mit den entsprechenden Zielset-
zungen aus den verschiedenen Akteursgruppen groß. 
Nächste Schritte: 
Das Bundesförderprojekt endet formal am 31.08.2025. Anschließend wird der Schlussverwen-
dungsnachweis erstellt. 
 
Positiv hervorzuheben ist, dass eine Stelle des Zentrenmangements bei der KölnBusiness 
über den Projektabschluss hinaus unbefristet verstetigt wird.

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV1 25.01.2024

2099 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 25.01.2024 
öffentlich 
3.13 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im 
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"  
hier:  
Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats 
4123/2023 
 
I. Änderungsantrag: 
 
zu TOP 2.4 der Geschäftsordnung  
stimmberechtigte Akteure:  
Handelsverband 
Haus der Architektur 
Kölner Grünstiftung 
VHS 
 
Die unter TOP 2.4 vorgeschlagenen Mitglieder ein*e Vertreter*in der IHK, - ein*e Ver-
treter*in der IG Handelslagen und - ein*e Vertreter*in der DEHOGA sollen nicht als 
stimmberechtigte, sondern als beratende Mitglieder bestellt werden. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt benennt für die Fraktionen folgende Mitglieder und 
Vertretungen: 
B90/Die Grünen: Herr Vinçon, Vertreterin Frau Roggenbrodt 
SPD: Herr Polat, Vertreter Herr Cremer 
CDU: Herr Spilles, Vertreter Herr Leitner 
Die Linke: Frau Wienke, Vertreter Herr Scheffer 
 
II. Beschluss so geänderte Beschlussvorlage: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats mit fol-
gender Änderung: 
zu TOP 2.4 der Geschäftsordnung 
stimmberechtigte Akteure:  
Handelsverband

Haus der Architektur 
Kölner Grünstiftung 
VHS 
 
Die unter TOP 2.4 vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitglieder 
ein*e Vertreter*in der IHK, - ein*e Vertreter*in der IG Handelslagen und - ein*e Vertre-
ter*in der DEHOGA sollen als beratende Mitglieder bestellt werden. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt benennt für die Fraktionen folgende Mitglieder und 
Vertretungen: 
B90/Die Grünen: Herr Vinçon, Vertreterin Frau Roggenbrodt 
SPD: Herr Cremer, Vertreter Herr Polat 
CDU: Herr Spilles, Vertreter Herr Leitner 
Die Linke: Frau Wienke, Vertreter Herr Scheffer 
 
I. Abstimmung Änderungsantrag 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
2. Abstimmung so ergänzte Beschlussvorlage 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

4494 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4123/2023 
Freigabedatum 
10.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im 
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" 
hier:  
Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats  
Beschlussorgan 
Rat - Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats. 
 
Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Rat 06.02.2024 
Hauptausschuss 26.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat im Kontext des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zen-
tren“ einen Förderantrag für das Projekt „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ mit einer Gesamt-
projektsumme in Höhe von 675.100 € eingereicht (Vorlage-Nr.: 2106/2023). Das Projekt 
„Netzwerkarbeit für die Kölner City“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der 
Kölner City durch den Aufbau neuer sowie der Verstetigung bestehender Innenstadtkooperati-
onen leisten. Der Förderantrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 29.09.2022 durch den 
Fördermittelgeber positiv beschieden. 
 
Am 07.12.2023 hat der Rat die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds Kölner City und die Einrichtung eines Innenstadtbeirats beschlossen (Vor-
lage-Nr.: 3650/2023).  
 
Das Projekt umfasst die Bindung, dass für die Zeitdauer des Förderprogramms ein Zentren-
management und ein regelmäßig tagender Innenstadtbeirat eingerichtet werden muss. Das 
Zentrenmanagement hat den Aufbau neuer sowie die Verstetigung bestehender Innenstadtko-
operationen zur Aufgabe, dieses ist zwischenzeitlich bei der KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH eingerichtet worden. Der Innenstadtbeirat hat die wesentliche Aufgabe über die 
Auswahl der Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds finanziert werden sollen, zu beraten 
und zu entscheiden. Für den Innenstadtbeirat ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. 
Diese regelt seine Arbeitsweise und Zusammensetzung. 
 
Nach Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass der / die Bezirksbürgermeister*in der Bezirks-
vertretung Innenstadt den Vorsitz übernimmt. Das Zentrenmanagement übernimmt die Ge-
schäftsführung des Innenstadtbeirats. 
 
Der Innenstadtbeirat setzt sich weiterhin aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern 
zusammen.  
 
Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich paritätisch aus Akteur*innen der Kölner City und 
Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt zusammen. Durch die paritätische Beset-
zung des Gremiums soll es auch den Akteur*innen der Innenstadt ermöglicht werden, Ent-
scheidungen mit zu fällen. Damit kann der Gemeinsinn der Akteur*innen insgesamt gestärkt 
werden. Weiterhin ist der/die Beigeordnete*r für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales der Stadt Köln stimmberechtigtes Mitglied. 
 
Für die Akteur*innen der Kölner City sind als stimmberechtigte Mitglieder die Interessenvertre-
tungen aus den Bereichen Einzelhandel (je ein Mitglied: Handelsverband und IHK), Immobili-
enwirtschaft (IG Handelslagen), der Gastronomie (DEHOGA) sowie das Stadtmarketing Köln 
vorgesehen, diese werden durch die Institutionen benannt. 
 
Die politischen stimmberechtigten Beiratsmitglieder aus der Bezirksvertretung Innenstadt set-
zen sich aus je einem Mitglied und eine*m Stellvertreter*in aus jeder Fraktion zusammen.

3 
Als beratende Mitglieder nehmen weiterhin Vertreter*innen des Amts für Stadtentwicklung und 
Statistik, des Bürgeramts Innenstadt, der*die Bezirksbürgermeister*in, KölnBusiness sowie die 
gewählten Einzelvertreterinnen und –vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt teil. Bei Bedarf 
können zur fachlichen und inhaltlichen Beratung weitere Personen aus dem Kreis der Ak-
teur*innen der Innenstadt sowie der Verwaltung zu den Sitzungen des Innenstadtbeirats hin-
zugezogen werden. 
 
Weiteres ergibt sich aus der zur Beschlussfassung als Anlage 1 vorgelegten Geschäftsord-
nung.  
Die Laufzeit für die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats endet analog zur Laufzeit des 
Förderprogramms am 31.08.2025. Hier endet auch die Arbeit des Innenstadtbeirats. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats

Anlage 1 Geschäftsordnung Innenstadtbeirat

7301 Zeichen

(Stand: 10.01.2024) 
Geschäftsordnung für den Innenstadtbeirat Kölner City 
 
im Rahmen der Umsetzung des Verfügungsfonds aus dem Bundesprogramm 
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ 
Präambel 
Die Stadt Köln hat sich im Rahmen des Förderaufrufs des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte 
und Zentren mit dem Projekt „Citynetzwerkarbeit“ beworben und hat hierfür den Zuschlag 
erhalten. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 29.09.2022 ist neben dem Zentrenmanagement 
ein Verfügungsfonds bewilligt worden. Das Zentrenmanagement, das den Aufbau neuer sowie 
die Verstetigung bestehender Innenstadtkooperationen zur Aufgabe hat,  ist zwischenzeitlich 
bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs -GmbH eingerichtet worden. Für den 
Verfügungsfonds stehen im Förderzeitraum pro Jahr 1 00.000€ zur Verfügung. Die 
Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds soll gemäß dem 
Zuwendungsbescheid durch einen Innenstadtbeirat erfolgen. Der Rat der Stadt Köln hat am 
07.12.2023 die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds Kölner City  (Verfügungsfondsrichtlinie) sowie für die Zeitdauer des 
Förderprogramms die Einrichtung des Innenstadtbeirats beschlossen (Vorlage 3650/2023). 
Dadurch, dass den Akteur*innen der Innenstadt ermöglicht wird Entscheidungen mit zu fällen 
soll der Gemeinsinn der Akteur*innen insgesamt gestärkt werden. 
 
1 Aufgaben des Innenstadtbeirats 
1.1 Der Innenstadtbeirat berät und entscheidet gemäß der Verfügungsfondsrichtlinie über 
Auswahl der Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds finanziert werden sollen. 
1.2 Darüber hinaus wird im Innenstadtbeirat über weitere Maßnahmen und 
Veranstaltungen, die  im Rahmen des Projekts „Citynetzwerkarbeit“ durch das 
Zentrenmanagment initiiert und durchgeführt werden, informiert. 
1.3 Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung bleiben darüber hinaus 
unberührt. 
 
2 Zusammensetzung 
2.1 Der Innenstadtbeirat setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern 
zusammen. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung 
zu bestellen. 
2.2 Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich paritätisch aus  vier Akteur*innen der 
Kölner City  und jeweils eine r / einem  Vertreter*in der  vier Fraktionen der 
Bezirksvertretung Innenstadt zusammen.  
Weiterhin ist der/die Beigeordnete*r für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales der Stadt Köln stimmberechtigtes Mitglied. 
2.3 Die stimmberechtigten Mitglieder der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt und 
ihre jeweiligen Stellvertreter*innen werden durch die Bezirksver tretung Innenstadt 
benannt.

2.4 Die stimmberechtigten Mitglieder der Akteur*innen der Kölner City sind:  
- ein*e Vertreter*in für den Handelsverband  
- ein*e Vertreter*in der IHK 
- ein*e Vertreter*in der IG Handelslagen 
- ein*e Vertreter*in der DEHOGA  
Diese werden durch die Institutionen benannt. 
 
2.5 Beratende Mitglieder sind  
- je ein*e Vertreter*in des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik 
- je ein*e Vertreter*in der KölnBusiness 
- der / die Bezirksbürgermeister*in 
- der / die Leiter*in sowie 1 Stellvertreter*in des Bürgeramts Innenstadt 
- die gewählten Einzelvertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt  
Zur fachlichen und inhaltlichen Beratung können weitere beratende Personen aus 
dem Kreis der Akteur*innen der Innenstadt sowie der Verwaltung zu den Sitzungen 
des Innenstadtbeirats hinzugezogen werden.  
 
2.6 Die Teilnahme wird nicht gesondert durch ein Sitzungsgeld vergütet. 
 
3 Tagungsmodalitäten 
3.1 Der Innenstadtbeirat tagt in der Regel 1x pro Quartal. Die Sitzungen sind nichtöffentlich. 
In der ersten Sitzung werden alle Sitzungstermine festgelegt. In dem Fall, dass über 
einen Antrag im Rahmen des Verfügungsfonds kurzfristig entschieden werden muss, 
kann der Innenstadtbeirat durch die Geschäftsführung zu einer außerordentlichen 
Sitzung einberufen werden.  Dies erfolgt  in Textform und mit einem Vorlau f von 
mindestens 5 Werktagen.  
3.2 Die Geschäftsführung des Innenstadtbeirats liegt beim Zentrenmanagement. Diese 
lädt die Mitglieder und die Antragsteller*innen, über deren Anträge in der jeweiligen 
Sitzung entschieden werden soll, mindestens fünf Werktage vor der Sitzung in Textform 
ein. Tagesordnung, Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. 
Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. 
3.3 Kann ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, ist dies 
der Geschäftsführung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung mitzuteilen. Das 
Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreter*in über eine Verhinderung. Dies gilt 
ebenso für die Antragsteller. 
3.4 Der Vorsitz des Innenstadtbeirats liegt bei  dem / der Bezirksbürgermeister*in der 
Bezirksvertretung Innenstadt kraft seines / ihres Amtes. Im Sinne des Förderzwecks, 
der die Stärkung der Akteur*innen vor Ort zum Ziel hat , erfolgt die Sitzungsleitung 
abwechselnd zwischen den Vertreter*innen  der Politik und der Akteur*innen der 
Innenstadt. Hierzu stimmen sich die stimmberechtigten Mitglieder am Ende der jeweils 
vorgehenden Sitzung mit einfacher Mehrheit ab . Sollte keine Mehrheit zustande 
kommen übernimmt der Vorsitzende*r die Sitzungsleitung.

3.5 Die Sitzung wird durch den / die Vorsitzende*n eröffnet, anschließend übernimmt die 
Sitzungsleitung. Die Sitzungsleitung führt durch die Tagesordnung und achtet darauf, 
dass die Redezeit von drei Minuten eingehalten wird.  
3.6 Den Antragsteller*innen wird die Gelegenheit gegeben ihre Anträge vorzustellen und 
Fragen hierzu zu beantworten. Wenn die Antragsteller*innen nicht anwesend sind, wird 
der Antrag durch das Zentrenmanagement vorgestellt.  
Die Beratung und Entscheidung erfolgt in Abwesenheit der Antragstellenden.  Im 
Anschluss an die Entscheidung können die Antragstellenden mündlich und 
unverbindlich über das Ergebnis informiert werden. Als verbindlich gilt erst der 
schriftliche Bewilligungsbescheid.  
3.7 Von den Sitzungen des Beirats erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von 
der Sitzungsleitung frei gegeben  wird. D iese Niederschrift wird im Nachgang der 
Sitzung an alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Innenstadtbeirats 
sowie die zu der jeweiligen Sitzung hinzugeladenen fachlichen und inhaltlichen 
Berater*innen zur Kenntnis gegeben. 
 
4 Entscheidungen des Innenstadtbeirats 
4.1 Der Innenstadtbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 
4.2 Entscheidungen werden durc h einfache Stimmenmehrheit herbeigeführt.  Die 
Stimmzählung erfolgt durch die Sitzungsleitung und wird durch d ie Vorsitzende / den 
Vorsitzenden bestätigt. 
4.3 Sollte ein stimmberechtigtes Mitglied gleichzeitig Antragsteller*in sein, so darf es an der 
Abstimmung über den Antrag nicht teilnehmen.  
4.4 Die Entscheidungen des Innenstadtbeirats sind Grundlage für d ie 
Bewilligungsbescheide. Diese werden von der Verwaltung erstellt und an die 
Antragsteller*innen versan dt. Anschließend informiert die Verwaltung die 
Bezirksvertretung Innenstadt per Mitteilungen über die bewilligten Anträge. 
 
5  Inkrafttreten 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der 
Stadt Köln in Kraft.

Anlage 3 Konkretisierter Beschlussvorschlag

214 Zeichen

Konkretisierter Beschlussvorschlag zur Vorlage 4123/2023: 
(Ergänzung kursiv) 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Geschäftsordnung des Innenstadtbeirats in der 
Fassung der beigefügten Anlage 1.

Beratungsverlauf (5)

18.01.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
26.02.2024 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4123/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.02.2024
Erstellt
18.12.2023 14:15