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V/0267/2026

Stadtwerke Münster GmbH: Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung zum 01.07.2026

Vorlagen 21.04.2026

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Beschlussvorlage

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V_0267_2026 - Anlage 1 - AR-Vorlage 10_2026 Wasserpreisanpassung

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Beschlussvorlage

2936 Zeichen

V/0267/2026 
V/0267/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtwerke Münster GmbH: Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung zum 01.07.2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH 
werden ab dem 01.07.2026 wie folgt erhöht: 
 
1. Mengenpreis: 
 
 Mengenpreis (€/m³) 
 netto brutto 
Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 € 
Preisstand 01.07.2026 1,904 € 2,037 € 
Differenz absolut 0,147 € 0,157 € 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
28.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt  
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0267/2026 
2. Grundpreise: 
 
Preise in €/Monat 
 
Zählergröße 
Grundpreis 
(01.04.2024) 
Grundpreis 
(01.07.2026) Delta 
netto brutto netto brutto brutto 
Q31 2,5 m³/h (Haushalt, 
Wohnungswasserzähler) 12,46 13,33 13,60 14,55 1,22 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, 
Hauswasserzähler) 17,02 18,21 18,16 19,43 1,22 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe) 26,74 28,61 29,82 31,91 3,30 
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 32,82 35,12 36,60 39,16 4,04 
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 48,62 52,02 54,22 58,02 6,00 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 63,20 67,62 70,49 75,42 7,80 
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 69,28 74,13 77,27 82,68 8,55 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 97,23 104,04 108,44 116,03 11,99 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen betreffen allein den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Münster GmbH.   
 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß §  9.4 lit. e des 
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig 
für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich 
der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt oder geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. 
Somit hat die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH auch über Tarifänderungen 
der Wasserversorgung zu beschließen. 
Weitere Informationen können der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 10/2026 (s. Anlage 1) entnommen 
werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 28.04.2026 über 
den Beschluss beraten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 10/2026 
 
 
 
  
 
1 Q3 = kontinuierlicher Durchfluss  / Dauerdurchfluss pro Stunde, d.h. der höchste Durchfluss, bei dem der Was-
serzähler unter normalen Einsatzbedingu ngen ordnungsgemäß funktioniert

V_0267_2026 - Anlage 1 - AR-Vorlage 10_2026 Wasserpreisanpassung

5274 Zeichen

((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 10/2026 
 
 
Betreff 
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 
01.07.2026 
 
 
Berichterstatter 
Sebastian Jurczyk 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Mengen - und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke 
Münster GmbH werden ab dem 01.07.2026 wie folgt erhöht:  
 
Mengenpreis: 
 Mengenpreis (€/m³) 
 netto brutto 
Preisstand 01.07.2024 1,757 € 1,880 € 
Preisstand 01.07.2026 1,904 € 2,037 € 
Differenz absolut 0,147 € 0,157 € 
 
  
Münster, 31.03.2026   
 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0267/2026

Seite 2 von 4 
 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Grundpreise 
Preise in €/Monat 
Grundpreis 
(01.07.2024) 
Grundpreis 
(01.07.2026) Delta 
Zählergröße netto brutto netto brutto brutto 
Q3 2,5 m³/h (Haushalt, 
Wohnungswasserzähler) 12,46 13,33 13,60 14,55 1,22 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, 
Hauswasserzähler) 17,02 18,21 18,16 19,43 1,22 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe) 26,74 28,61 29,82 31,91 3,30 
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 32,82 35,12 36,60 39,16 4,04 
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 48,62 52,02 54,22 58,02 6,00 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 63,20 67,62 70,49 75,42 7,80 
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 69,28 74,13 77,27 82,68 8,55 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 97,23 104,04 108,44 116,03 11,99 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster haben die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit 
Trinkwasser zuletzt am 01.0 7.2024 angepasst. Zur Deckung gestiegener Kosten für die 
Trinkwasserbereitstellung wird nach zwei Jahren Preiskonstanz eine Preiserhöhung 
zum 01.07.2026 notwendig.  
 
Kostensteigerungen 
Bedingt durch Kosten für die Ertüchtigung der Wasserwerke,  Investitionen in die 
Wasserverteilung, eine gestiegene Inflationsrate und neue Tarifvertragsabschlüsse sind 
die Kosten der Stadtwerke Münster von 2024 bis 2026 deutlich angestiegen. 
 
Um die Zukunftsfähigkeit herzustellen  und die gestiegenen und weiterhin steigenden 
Anforderungen an die Trinkwasserqualität und -sicherheit zu erfüllen, sind  hohe 
Investitionen für die Ertüchtigung der Wasserwerke notwendig.

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Ein weiterer Faktor sind erhebliche Investitionen in die Wasserverteilung (u.a. 
Rohrleitungssanierungen wie Weseler Straße, Transportleitung Hohe Ward etc.).  
 
Die Inflationsrate ist von 2024 mit Blick auf 2025 um 4,5% gestiegen. Hierdurch hat sich 
z.B. der Instandhaltungs- und Materialaufwand deutlich verteuert. 
 
Kostensteigerungen ergeben sich  auch im Bereich der Personalkosten. Durch die 
Tarifvertragsabschlüsse der letzten Jahre sind diese durchschnittlich um rd. 8,4 % 
angestiegen. 
 
Aufteilung auf Mengen- und Grundpreis 
Im Rahmen einer für alle Kundengruppen ausgewogenen Preisanpassung geben wir rd. 
70% der Kostensteigerungen im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und 30% der Kosten 
im Grundpreis weiter.  
 
Auswirkungen auf Beispielhaushalte 
Diese Preisanpassung hat auf die Kunden der Stadtwerke Münster unterschiedliche 
preisliche Auswirkungen, da jeder Kunde einen anderen Verbrauch hat. Zur 
Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für Beispielkunden dar.   
 
So liegt bei dieser Preisanpassung die Steigerung für die Beispielkunden in einer Spanne 
zwischen monatlich 1 € bis 14 € (jährlich 12 € bis 168 €). Die relative Steigerung für die 
Kunden der Stadtwerke Münster liegt abhängig von Verbrauch und der jeweiligen 
Zählergröße zwischen 7,2% und 9,1%.

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Q3 2,5 – 4 m³/h, 
Gewerbe: Q3 16 m³/h angesetzt. 
Anmerkung: Die Menge für einen 1-Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag 
verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. 
 
Im Preisvergleich (Verbrauchsfall 150 m³/Jahr) mit 60 weiteren Unternehmen aus 
Deutschland liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster aktuell geringfügig über 
dem Median . Nach der Preisanpassung zum 01.07.202 6 lägen die Wasserpreise der 
Stadtwerke Münster bei diesem Verbrauchsfall rund 4 1 € über dem Median . Die 
Wasserpreise der unterschiedlichen Versorger sind sehr heterogen. Zum einen gibt es 
verschiedene Preissystematiken und zum anderen deutliche Unterschiede zwischen den 
Preishöhen der Arbeits- und Grundpreise. Dies führt dazu, dass der Verbrauchsfall einen 
starken Einfluss auf die Ergebnisse im Preisvergleich hat. Des Weiteren ist bei einem 
Preisvergleich zu berücksichtigen, dass die Beschaffenheit der Infrastruktur und die 
Rahmenbedingungen in der Wassergewinnung bei allen Wasserverso rgern sehr 
unterschiedlich sind. Dies führt je nach Gegebenheit zu unterschiedlich hohen Kosten. 
 
Generell beobachten wir, dass der Preisanpassungsdruck in der Wasserbranche recht 
hoch ist. Viele Wasserversorger haben in naher Vergangenheit die Preise erhöht bzw. 
planen eine Preiserhöhung. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Beratungsverlauf (3)

19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Hohe Ward

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Details

Aktenzeichen
V/0267/2026
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2026
Erstellt
21.04.2026 10:14