Mandari Insight

3161/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken in Sülz-Nord I (Az.: 02-1600-115/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.10.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 10.12.2018, TOP 5.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3161/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken in Sülz-Nord I (Az.: 02-1600-115/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
in angemessener Zeit nach Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord I und II mit der 
Durchführung von Verkehrserhebungen im Bereich zwischen Luxemburger Straße – Klettenberggür-
tel – Rhöndorfer Straße – Weißhausstraße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum-
konzept in der Bezirksvertretung Lindenthal. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018

2 
Begründung: 
Als Anwohner der Aegidienberger Straße in Köln-Sülz wurde der Petent unbeabsichtigt per Haus-
wurfsendung darüber informiert, dass ab dem 29.10.2018 das angrenzende Bewohnerparkgebiet 
Köln-Sülz-Nord I in Betrieb genommen wird. Er beklagt die bereits jetzt sehr angespannte Parkplatzsi-
tuation im Bereich seiner Wohnanschrift, die seiner Einschätzung nach durch die Inbetriebnahme des 
angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I noch verstärkt wird. Der Petent äußert zudem sein 
Unverständnis darüber, dass diese Konsequenz bei der Planung des Bewohnerparkgebietes unbe-
rücksichtigt geblieben sei (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Grundsätzlich hat das öffentliche Straßenland die Aufgabe, für alle Verkehrsteilnehmer (Bewohner, 
Lieferanten, Besucher etc.) entsprechenden Parkraum bereit zu halten. Bewohnerparkvorrechte kön-
nen nicht für einzelne Straßen oder Straßenzüge angeordnet werden, damit eine Verdrängung der 
Problematik in Nachbarstraßen vermieden wird. Eine solche Planung für ein Bewohnerparkgebiet 
erfolgt nur für größere Gebiete, da nur hierdurch eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet 
werden kann.  
Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist zunächst ein Beschluss der zuständigen Bezirks-
vertretung zur Durchführung vorbereitender Verkehrserhebungen und anschließend für die Umset-
zung des Parkraumkonzeptes erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit 
Beschluss vom 10.03.2015 beauftragt, im Bereich zwischen Zülpicher Straße – Universitätsstraße – 
Luxemburger Straße und Sülzgürtel eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten zur 
Verbesserung der Parkplatzsituation einzuführen. 
Da für eine Großstadt wie Köln in der Straßenverkehrs-Ordnung eine Ausdehnung von bis zu 1000 m 
als maximale Gebietsausdehnung für ein Bewohnerparkgebiet festgelegt ist, war dieser Bereich in die 
Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II aufzuteilen. Die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewoh-
nerparkgebietes Sülz-Nord II erfolgt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang. 
 
Die Bedenken des Petenten hinsichtlich der Erhöhung des Parkdrucks in seinem Wohnumfeld nach 
Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sind nachvollziehbar. Erfah-
rungsgemäß sinkt der Parkdruck innerhalb eines Bewohnerparkgebietes unter anderem zu Lasten 
der umliegenden Bereiche, da Berufspendler und Besucher teilweise auf diese ausweichen. Um die 
Auswirkungen der künftigen Bewohnerparkgebiete auf die umliegenden Stadtteile zu überprüfen, 
wozu auch der vom Petenten genannte Bereich zählt, sollen nach Inbetriebnahme des Bewohner-
parkgebietes Sülz-Nord I und II Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden, 
um festzustellen, ob sich der ruhende Verkehr aus der Bewohnerparkgebiete in die umliegenden Be-
reiche verlagert.  
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 Eingabe

1303 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich wohne in der Aegidienberger Str. in Köln-Sülz. Vor einigen Tagen wurden wir als 
Bewohner des an den Bereich Sülz-Nord I südlich angrenzenden Viertels darüber informiert, 
dass in Sülz-Nord I ab Ende Oktober das Bewohnerparken eingeführt wird, warum wir dafür 
angeschrieben wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Grundsätzlich handelt es sich eine 
begrüßenswerte Maßnahme für die Anwohner, nicht aber für die umgebende Nachbarschaft. 
Schon sehr lange ist die Parksituation auch bei uns sehr angespannt. Vor einigen Jahren 
führte die Blockierung von ca. 30 Parkplätzen in der Leyboldstr. für ein Fitnesscenter auf der 
Luxemburger Str. zu einer weiteren Verschlechterung. Es ist davon auszugehen, da dürften 
Sie mir Recht geben, dass sich die Lage ab Ende Oktober weiter verdichtet. Unsere Straßen 
werden in erheblichem Umfang von Fahrzeugen von Nichtanwohnern genutzt. Diejenigen, 
die bisher in Nord I ihr Glück versucht haben, werden zukünftig dazu kommen. Ich bin 
grundsätzlich sehr für das Anwohnerparken, aber die beschlossene Insellösung kann ich 
nicht nachvollziehen. Man kann ein Problem m.E. nicht lösen, indem man es nur verschiebt. 
Es ist mir unerklärlich, dass die zu erwartenden Konsequenzen bei Ihrer Planung nicht 
berücksichtigt wurden.  
MfG

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Aegidienberger Straße
  • Leyboldstraße
  • Luxemburger Straße
  • Rhöndorfer Straße
  • Weißhausstraße
  • Zülpicher Straße
  • Universitätsstraße
  • Sülzgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3161/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.10.2018
Erstellt
26.09.2018 09:38