3161/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken in Sülz-Nord I (Az.: 02-1600-115/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3161/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken in Sülz-Nord I (Az.: 02-1600-115/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung in angemessener Zeit nach Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord I und II mit der Durchführung von Verkehrserhebungen im Bereich zwischen Luxemburger Straße – Klettenberggür- tel – Rhöndorfer Straße – Weißhausstraße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum- konzept in der Bezirksvertretung Lindenthal. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018 2 Begründung: Als Anwohner der Aegidienberger Straße in Köln-Sülz wurde der Petent unbeabsichtigt per Haus- wurfsendung darüber informiert, dass ab dem 29.10.2018 das angrenzende Bewohnerparkgebiet Köln-Sülz-Nord I in Betrieb genommen wird. Er beklagt die bereits jetzt sehr angespannte Parkplatzsi- tuation im Bereich seiner Wohnanschrift, die seiner Einschätzung nach durch die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I noch verstärkt wird. Der Petent äußert zudem sein Unverständnis darüber, dass diese Konsequenz bei der Planung des Bewohnerparkgebietes unbe- rücksichtigt geblieben sei (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich hat das öffentliche Straßenland die Aufgabe, für alle Verkehrsteilnehmer (Bewohner, Lieferanten, Besucher etc.) entsprechenden Parkraum bereit zu halten. Bewohnerparkvorrechte kön- nen nicht für einzelne Straßen oder Straßenzüge angeordnet werden, damit eine Verdrängung der Problematik in Nachbarstraßen vermieden wird. Eine solche Planung für ein Bewohnerparkgebiet erfolgt nur für größere Gebiete, da nur hierdurch eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden kann. Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist zunächst ein Beschluss der zuständigen Bezirks- vertretung zur Durchführung vorbereitender Verkehrserhebungen und anschließend für die Umset- zung des Parkraumkonzeptes erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.03.2015 beauftragt, im Bereich zwischen Zülpicher Straße – Universitätsstraße – Luxemburger Straße und Sülzgürtel eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten zur Verbesserung der Parkplatzsituation einzuführen. Da für eine Großstadt wie Köln in der Straßenverkehrs-Ordnung eine Ausdehnung von bis zu 1000 m als maximale Gebietsausdehnung für ein Bewohnerparkgebiet festgelegt ist, war dieser Bereich in die Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II aufzuteilen. Die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewoh- nerparkgebietes Sülz-Nord II erfolgt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang. Die Bedenken des Petenten hinsichtlich der Erhöhung des Parkdrucks in seinem Wohnumfeld nach Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sind nachvollziehbar. Erfah- rungsgemäß sinkt der Parkdruck innerhalb eines Bewohnerparkgebietes unter anderem zu Lasten der umliegenden Bereiche, da Berufspendler und Besucher teilweise auf diese ausweichen. Um die Auswirkungen der künftigen Bewohnerparkgebiete auf die umliegenden Stadtteile zu überprüfen, wozu auch der vom Petenten genannte Bereich zählt, sollen nach Inbetriebnahme des Bewohner- parkgebietes Sülz-Nord I und II Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden, um festzustellen, ob sich der ruhende Verkehr aus der Bewohnerparkgebiete in die umliegenden Be- reiche verlagert. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in der Aegidienberger Str. in Köln-Sülz. Vor einigen Tagen wurden wir als Bewohner des an den Bereich Sülz-Nord I südlich angrenzenden Viertels darüber informiert, dass in Sülz-Nord I ab Ende Oktober das Bewohnerparken eingeführt wird, warum wir dafür angeschrieben wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Grundsätzlich handelt es sich eine begrüßenswerte Maßnahme für die Anwohner, nicht aber für die umgebende Nachbarschaft. Schon sehr lange ist die Parksituation auch bei uns sehr angespannt. Vor einigen Jahren führte die Blockierung von ca. 30 Parkplätzen in der Leyboldstr. für ein Fitnesscenter auf der Luxemburger Str. zu einer weiteren Verschlechterung. Es ist davon auszugehen, da dürften Sie mir Recht geben, dass sich die Lage ab Ende Oktober weiter verdichtet. Unsere Straßen werden in erheblichem Umfang von Fahrzeugen von Nichtanwohnern genutzt. Diejenigen, die bisher in Nord I ihr Glück versucht haben, werden zukünftig dazu kommen. Ich bin grundsätzlich sehr für das Anwohnerparken, aber die beschlossene Insellösung kann ich nicht nachvollziehen. Man kann ein Problem m.E. nicht lösen, indem man es nur verschiebt. Es ist mir unerklärlich, dass die zu erwartenden Konsequenzen bei Ihrer Planung nicht berücksichtigt wurden. MfG
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Aegidienberger Straße
- Leyboldstraße
- Luxemburger Straße
- Rhöndorfer Straße
- Weißhausstraße
- Zülpicher Straße
- Universitätsstraße
- Sülzgürtel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3161/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.10.2018
- Erstellt
- 26.09.2018 09:38