AN/0162/2024
Ergänzungsantrag zu 9.2.2
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke
5700 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 25.01.2024 Ergänzungs- und Änderungsantrag zu erweiterter Planungsbeschluss Haltestellen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Ergänzungs- und Änderungsantrag zu TO 9.2.2 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Januar 2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert für die Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Kölner Westen und dem Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet. Die Haltestelle Melaten wird die Variante 2 weiter geplant mit dem größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindungen ersetzt. Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante 2 weiter geplant mit folgenden Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt. Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. Im übrigen bitten wir um Prüfung folgender Punkte: Haltestelle Bahnstraße in Variante 2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße. Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenommen. Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert. An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert. Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante 5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt. Haltestelle Weiden West wird die Variante 3 weiter geplant. Begründung: Junkersdorf Bei Variante 9 gibt es einen massiven Eingriff in den Baumbestand – mindestens 35 zum Teil alte großkronige Bäume - beim Ausbau der Haltestelle und der Nordwärtsverlagerung der Fahrbahnen der Aachener Str. In Variante 8 wurde die komplette Verlagerung der Haltestelle mit Wendeanlage untersucht. „fügt sich am besten in das Stadtbild“. Das gilt dann auch für den Bau einer Wendeanlage. Diese allein braucht keinen Grunderwerb. Diese Wendeanlage wird in Zukunft nicht mehr für den Regelbetrieb benötigt, da die Linie 1 nach mehreren Beschlüssen der BV Lindenthal - und aus der Notwendigkeit der Verkehrswende – mit allen Bahnen im 5 Minuten-Takt nach Weiden-West fährt. Damit entfallen die betrieblichen Belange der KVB, die sich gegen die Verlagerung der Wendeanlage über die Kreuzung Kirchweg ausspricht. Für den Stadionverkehr und weitere Einsatzverkehre ist die Wendeanlage an dieser Stelle passend. Melaten Die Lage des Wendegleises ist vollständig im Umgebungsbereich des Denkmals Melaten-Friedhof und damit nicht verträglich und sensibel in den Stadtraum einzufügen. Besonders die höhere Anzahl an Fahrleitungsmasten und die Fahrleitungen stören das optische Bild, die Weichen sind technische Anlagen, die sich nicht in den Stadtraum einfügen lassen und der Hilfsbahnsteig (in transparent) ist ein Bau. Mohnweg Die zwei Linksabbiegespuren der Oskar-Kokoschka-Straße auf die Aachener Straße sind völlig überdimensioniert. Das dahinter liegende Gebiet ist klein. Bahnstraße Das Fahrgastaufkommen ist hier sehr hoch. Die Bahnsteigbreite von 2,50m reicht nicht aus. Besonders am Hauptzu- bzw. -abgang zur Bahnstraße/Breslauer Straße braucht es mehr Raum und Aufstellflächen an den Ampeln. Der Linksabbieger in die Bahnstraße ist kontraproduktiv zur Verkehrsberuhigung der Bahnstraße. Der Autoverkehr wird in die Bahnstraße „gelockt“, während der Fußverkehr Umwege gegen muss. Eine bessere Fußverbindung entlang der Aachener Straße über die Bahnstraße wird so möglich. Auf der Südseite kann der Raum für die Bahnsteigerweiterung durch einen minimalen Eingriff in die breite Nebenanlage vorgenommen werden. Der Rechtsabbieger zur Autobahn kann leider nicht verkürzt werden. Die heutige unzureichende Radverkehrsführung über den Autobahnanschluss sollte bei der Verschiebung der Fahrflächen und Verkehrsinseln verbessert werden. Die Haltestelle liegt auch in den Hauptfußgängerwegen innerhalb Weidens. Daher müssen die Überwege eine besondere Qualität in der Gradlinigkeit und der Breite haben. Der geplante westliche Überweg hat durch Breite und Führung nur Nachteile. Er wird nach Westen im Anschluss an die RVK-Haltestelle verschoben. Der Überweg dient ja auch der Querung von dem östlichen Bürgersteig der Goethestraße zur An der Alten Post für den Fußverkehr. Haltestelle Weiden Römergrab Die heutige Führung des Radverkehrs über die Nebenanlage mit Autoparkplätzen ist nicht ideal und durch die ein- bzw. ausparkenden Fahrzeuge gefährlich. Da im Bereich der Haltestelle Weiden Römergrab der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird, kann diese Führung schon ca 300m östlich früher beginnen. Ute Ackermann Svenja Führer Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0162/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.01.2024
- Erstellt
- 29.01.2024 08:57