4447/2021
Förderprogramm "Stadt und Land"
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Mitteilung Ausschuss
1721 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 07.01.2022 4447/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Förderprogramm "Stadt und Land" hier: mündliche Anfrage des RM Syndicus aus der 7. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.08.2021;TOP 8.1 „RM Syndicus bittet um Mitteilung, ob seitens der Stadt das BAG-Sonderprogramm „Stadt und Land“ beantragt wurde und wenn nein, wieso nicht.“ Antwort der Verwaltung: Das Förderprogramm „Stadt und Land“ ist ein Bundesprogramm, das vom Land in das Förderpro- gramm Nahmobilität (FöRi-Nah) integriert wurde. Die Förderanträge erfolgen für jede Maßnahme (bei der Bezirksregierung Köln) einzeln. Das Land NRW gewährt die über das Programm bereitgestellten Mittel unter Anwendung der Förderrichtlinie Nahmobilität, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Beantragungen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ erfolgen somit im Rahmen von Einzel- planungen, z. B. der Brücke über die Weinsbergstraße. Zu den beantragten Maßnahmen im Rahmen der FöRi-Nah zählen neben der Brücke über die Weinsbergstraße insgesamt noch die Fahrradabstel- lanlagen auf der Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße, die im Zuge der Oberflächen- herstellung zur 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn vorgesehen sind. Auf diesem Streckenzug ist die Errichtung von 227 nichtüberdachten Fahrradabstellanlagen geplant, wodurch insgesamt 454 Abstell- plätze entstehen. Die Anmeldung weiterer Maßnahmen bei dem Förderprogamm Stadt und Land wurden geprüft. Auf Grund relativ restriktiver Fördervorgaben werden die beabsichtigten Maßnahmen in anderen Förderprogrammen angemeldet. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4447/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.01.2022
- Erstellt
- 27.12.2021 11:55