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0606/2018

ÖPNV-Roadmap: Maßnahmen für den Stadtbahnausbau und -neubau

Mitteilung Ausschuss 26.02.2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_1_Maßnahmen

1492 Zeichen

Maßnahmen für die Kölner Stadtbahnnetzerweiterungen 
Anlage 1
Übersicht Vorhabenstand und geplante*) Projektabwicklung, Stand Februar 2018
Maßnahme Aktueller Planungsstand Beginn der 
Öffentlichkeitsbeteiligung Planung Genehmigungs-
verfahren Bauausführung
Ertüchtigung der Ost-West-Achse zum Betrieb mit Langzügen 
- Variante Oberfläche 
- Variante kurzer Tunnel (Neumarkt), mittlerer Tunnel (Rudolfplatz) 
   bzw. großer Tunnel (Melaten, Grüngürtel)
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
läuft jeweils jeweils 
ab 2020
ab 2022
ab 2026
ab 2027
ab 2031
Stadtbahnanbindung Rondorf/ Meschenich Verwaltungsinterne Bedarfsprüfung läuft ab 2019 ab 2021 ab 2024
Stadtbahnanbindung Stammheim/Flittard 
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd (Messekreisel bis Wiener Platz)
Projektvorbereitung
Projektvorbereitung
ab 2019
läuft ab 2021 ab 2023 ab 2024
Linksrheinische Gürtelverlängerung Projektvorbereitung ab 2020 ab 2022 ab 2025 ab 2030
Bahnsteigverlängerungen für die Linien 4 und 13 Projektvorbereitung - ab 2019 ab 2021 ab 2022
Rechtsrheinische Verlängerung der Linie 7 Projektvorbereitung ab 2019 ab 2019 ab 2020 ab 2022
Stadtbahnanbindung Neubrück weitere Maßnahmen ab 2024
Stadtbahnanbindung Widdersdorf weitere Maßnahmen ab 2024
Rechtsrheinische Gürtelstrecke weitere Maßnahmen ab 2024
*) Bei allen Angaben handelt es sich um erste grobe Einschätzungen der möglichen Jahreszahlen. Die angegebenen Zeiträume können in Abhängigkeit des weiteren Planungsverlaufes variieren.

Anlage_2_Karte

8 Zeichen

Anlage 2

Mitteilung Ausschuss

16080 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2018 
 0606/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 
 
ÖPNV-Roadmap: Maßnahmen für den Stadtbahnausbau und -neubau 
Köln ist eine attraktive und weltoffene Millionenstadt, deren Einwohnerzahl sich gemäß den Progno-
sen bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen erhöhen wird. Aus der Analyse des Status quo ergibt sich unter 
Berücksichtigung dieses Bevölkerungszuwachses insbesondere im Mobilitätssektor bei der Förde-
rung des Umweltverbundes großer Handlungsbedarf. Daher sind für das Stadtgebiet von Köln im 
Rahmen der Aufstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplanes des Landes NRW eine Reihe von wichtigen 
Maßnahmen des Stadtbahnausbaus und -neubaus angemeldet worden. Darüber hinaus ist zwi-
schenzeitlich ein weiteres Projekt zur Ertüchtigung der Bahnsteiglängen (Linien 4 und 13) mit der 
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) bezüglich einer Förderung besprochen worden. Parallel zu die-
sen Verfahren wurde von der Verwaltung und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) eine Pro-
jektplanung durchgeführt, um die Reihenfolge und den groben Zeitverlauf der hierfür erforderlichen 
Planungsschritte aufzuzeigen. Sie dient vor allem als Grundlage der internen Arbeitsplanung und für 
die frühzeitige Bereitstellung der zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen für die Projekte. 
Unabhängig von der Federführung bedingen die einzelnen Projekte zum Stadtbahnausbau und -
neubau bei Verwaltung und KVB AG sowohl umfangreiche Eigenarbeiten als auch gegenseitige Zu-
arbeiten, die entsprechende Kapazitäten bei beiden Planungsträgern erforderlich machen.  
 
Im nachfolgenden werden die Aufgabenstellungen und groben Lösungsinhalte der jeweiligen Pro-
jektmaßnahmen zum Stadtbahnausbau und -neubau vorgestellt. Die Projektinhalte gliedern sich alle 
nach ähnlichen Arbeitsabläufen für die durchzuführenden Planungs- und Genehmigungsverfahren,

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die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen für die Bauausführung und die Abwicklung 
und Überwachung der anschließenden Baumaßnahmen. Im Rahmen der Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren handelt es sich dabei im Einzelnen um folgende Arbeitsschritte: 
 
- Grundlagenermittlung, Machbarkeitsstudie und Grobkostenschätzung 
- Standardisierte Abschätzung (Sensitivitätsanalyse) 
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung 
- Standardisierte Bewertung auf Basis der Vorzugsvariante und Erstellung des Finanzierungs-
antrages 
- Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung 
- Vorbereitung und Einreichung der Planfeststellungsunterlagen 
- Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Köln 
- Erstellung Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen 
- Ausschreibung und Bau 
 
Hierfür sind von der Verwaltung je nach Planungs- und Verfahrensstand die entsprechenden städti-
schen Gremienbeschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Parallel zum Planungs- und Planfeststel-
lungsverfahren sind finanzielle Zuschüsse von Bund und Land zu beantragen. Nach Vorlage des Be-
willigungsbescheides und eines entsprechenden Baubeschlusses kann mit der Baumaßnahme (Aus-
schreibung und Vergabe der Bauleistungen) begonnen werden. In der Anlage 1 ist eine Übersicht 
über die Zeitplanung der zu planenden Maßnahmen enthalten. Die Anlage 2 enthält eine Übersichts-
karte mit den entsprechenden Streckenverläufen. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei allen Anga-
ben um eine erste grobe Einschätzung der möglichen Jahreszahlen handelt. Die angegebenen Zeit-
räume können in Abhängigkeit des weiteren Planungsverlaufes variieren.  
 
Zur Konkretisierung der Arbeitsplanung hinsichtlich der notwendigen Kapazitäten ist geplant, ein Ge-
spräch mit der Genehmigungsbehörde zu führen. Zur Klärung der Zuschussmöglichkeiten soll im 
Frühjahr 2018 ein Startgespräch mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
stattfinden. 
 
Geplante Maßnahmen des Stadtbahnausbaus und –neubaus 
 
1. Ertüchtigung der Ost-West-Achse zum Betrieb mit Langzügen 
(Kostengrößenordnung: ca. 250.000.000 € bis 1.050.000.000 € je nach Variante) 
 
Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten bereits ihre Kapazitätsgrenze erreicht. 
Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgrenzen überschreiten. Vor 
dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Ver-
kehrswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Ausweitung der angebote-
nen Kapazitäten zwingend erforderlich. Diese Kapazitätssteigerung ist auch Voraussetzung 
für weitere Netzerweiterungen auf den Außenästen. 
 
Neben der Ertüchtigung des innerstädtischen Bereichs sind für den Betrieb mit Langzügen 
auch die Bahnsteige auf den Außenästen der Stadtbahnlinie 1 auf 80 m zu verlängern. Zudem 
ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der U-Bahnhaltestellen notwendig.  
 
Die Realisierungszeiten der linksrheinischen Tunnellösungen werden in Abhängigkeit der 
Länge des geplanten Tunnelabschnittes erheblich variieren. Hier sind zudem umfangreiche 
Planungsleistungen, wie Machbarkeitsstudien aller Varianten, Bauweisen, Brandschutz, Ver-
kehrsführungen während der Bauzeit, etc. erforderlich. Auch die Bauzeiten verlängern sich in 
Abhängigkeit der Tunnellängen, beispielsweise wegen notwendiger Leitungsverlegungen, we-
sentlich. 
 
Für die Durchführung eines Großprojektes dieser Dimension ist die Beauftragung einer exter-
nen Projektleitung erforderlich, die eng mit einer städtischen Gesamtkoordinationsstelle zu-
sammenarbeitet.

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Im Amt für Straßen und Verkehrstechnik sowie im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
sind Teilprojektleitungen und entsprechende personelle Ressourcen in den einzelnen Fach-
gebieten erforderlich. Die mit dem sukzessiven Planungs- und Baufortschritt erforderlichen 
Personalbedarfe, die auch von der letztlich gewählten Variante abhängig sind, werden mit 
dem Personal- und Verwaltungsmanagement abgestimmt. Für eine zügige Umsetzung des 
Projektes ist es erforderlich, mit der Personalbedarfsplanung bereits jetzt zu beginnen. 
 
 
2. Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich 
(Kostengrößenordnung: ca. 65.000.000 €)  
 
Die Stadtteile Rondorf und Meschenich werden heute nur durch Busse bedient, so dass die 
ÖPNV-Verkehrsanteile durch eine Stadtbahnanbindung deutlich erhöht werden können. Vor 
dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums für die Stadt Köln sollen in 
Rondorf weitere Siedlungsflächen entwickelt werden, die den Bedarf an leistungsfähigeren 
Verkehrsmitteln des ÖPNV weiter steigen lässt.  
 
Mit dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn bis zur Arnoldshöhe ergibt sich die Möglichkeit einer 
Weiterführung der Stadtbahnlinie 5 durch den äußeren Grüngürtel bis in die Stadtteile Rondorf 
und Meschenich. Damit können die Reisezeiten im ÖPNV deutlich verkürzt werden, wodurch 
eine spürbare Entlastung im Individualverkehr zu erwarten ist. Dabei gibt es unterschiedliche 
Varianten der Trassenführung im Bereich des Kölner Verteilerkreises, wie auch im Siedlungs-
bereich von Rondorf. Je nach Bauform der Verteilerkreisquerung werden die Realisierungszei-
ten variieren.  
 
 
3. Stadtbahnanbindung Mülheim Süd und Stammheim / Flittard 
(Kostengrößenordnung: ca. 133.000.000 €) 
 
Die Stadtteile Stammheim und Flittard sowie das in der Entwicklung zu einem neuen gemisch-
ten Stadtquartier befindliche Mülheim Süd sind heute nur durch Busse erschlossen, so dass 
die Potenziale für den ÖPNV nicht ausgeschöpft werden können. Zudem hat die parallel ver-
laufende Stadtbahnlinie 4 in den Hauptverkehrszeiten bereits ihre Kapazitätsgrenze erreicht. 
Auch für diesen Streckenabschnitt sind aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachs-
tums und der möglichen Verdichtung des Siedlungspotenzials weitere Verkehrssteigerungen 
zu erwarten. Daher ist eine deutliche Verbesserung des ÖPNV, die gleichzeitig den Umwelt-
verbund stärkt, zwingend erforderlich. Zudem setzt eine mögliche spätere Anbindung von Le-
verkusen an das Kölner Stadtbahnnetz die Realisierung dieser Maßnahme voraus. 
 
Die Stadtteile sollen über eine weitere, aus dem Innenstadttunnel kommende Stadtbahnlinie, 
die über die Severinsbrücke und Deutz bis zur Messe geführt wird, erschlossen werden. Hier-
zu ist die Schaffung einer Entlastungsstrecke zur Bestandsstrecke der Stadtbahnlinie 4 zwi-
schen der Messe und dem Wiener Platz über die Deutz-Mülheimer Straße unter Mitfinanzie-
rung durch Investoren (Mülheim-Süd) sowie die Realisierung einer nördlich der Stadtbahnhal-
testelle Keupstraße abgehenden Strecke nach Stammheim und Flittard vorgesehen.  
 
Der Bau der Abschnitte Mülheim Süd und Stammheim / Flittard soll in zwei Losen erfolgen. 
 
 
4. Linksrheinische Gürtelverlängerung 
(Kostengrößenordnung: ca. 112.000.000 €) 
 
Die südliche Erweiterung der Stadtbahnlinie 13 ist essentiell für die Bildung attraktiver Tan-
gentialverbindungen im Netz. So müssen heute die Kunden für diese Verbindungen südlich 
der Luxemburger Straße entweder den Bus nutzen oder einen Umweg über die Kölner Innen-
stadt in Kauf nehmen, um ihre Ziele zu erreichen. Zudem sind wesentliche in der Stadtent-
wicklung befindliche Planungsvorhaben der Stadtteile Zollstock, Raderthal und Raderberg 
derzeit nur mit Bussen zu erreichen. In der Folge führt dieses zum einen zu einer zusätzlichen

4 
 
Auslastung der Stadtbahnlinien in der Kölner Innenstadt, zum anderen werden die Nachfrage-
potenziale für den ÖPNV nur ungenügend erschlossen.  
In einem ersten Schritt sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Lösungen für die erforder-
liche Unterfahrung des Güterbahnhofs Klettenberg und den Klettenberger Wochenmarkt erar-
beitet werden, um die Netzlücke bis zur Bonner Straße zu schließen. 
 
 
5. Bahnsteigverlängerungen für die Stadtbahnlinien 4 und 13 
(Kostengrößenordnung: ca. 10.000.000 €; außerhalb vom Bedarfsplan) 
 
Die Stadtbahnlinien 4 und 13 haben in der Hauptverkehrszeit bereits ihre Kapazitätsgrenze er-
reicht, so dass in der morgendlichen Hauptverkehrszeit auf Teilstrecken parallel ein Bus zum 
Einsatz kommt (Buslinie 104 von Dünnwald bis Mülheim) bzw. ein zusätzlicher Zug auf der 
Stadtbahnlinie 13 eingesetzt wird. Da es sich in beiden Fällen um Interimslösungen handelt, 
sollen die erforderlichen Kapazitäten durch den Einsatz von 10 m längeren Zugeinheiten ge-
schaffen werden. Damit kann die Platzkapazität je Fahrt um ca. 20 % gesteigert werden. 
Einige Stadtbahnhaltestellen sind bereits barrierefrei ausgebaut und verfügen über die erfor-
derliche Bahnsteignutzlänge von 60 m. Diese Stadtbahnhaltestellen sind damit für den Betrieb 
der längeren Zugeinheiten ertüchtigt. Bei den übrigen Stadtbahnhaltestellen sind zwei Varian-
ten zu unterscheiden. Zum einen gibt es Stadtbahnhaltestellen, die schon barrierefrei ausge-
baut wurden, aber nur eine Bahnsteiglänge von 50 m aufweisen. Diese Stadtbahnhaltestellen 
sind entsprechend der größeren Zuglänge auf 60 m Bahnsteignutzlänge auszubauen. Zum 
anderen gibt es Stadtbahnhaltestellen, die die erforderliche Nutzlänge aufweisen, aber noch 
nicht barrierefrei ausgebaut worden sind. In diesen Fällen muss die barrierefreie Ertüchtigung 
noch durchgeführt werden. Parallel hierzu plant die KVB AG den Umbau von 15 Stadtbahn-
wagen, um die längeren Zugeinheiten stellen zu können.  
 
 
6. Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 im rechtsrheinischen Stadtgebiet 
(Kostengrößenordnung: ca. 13.200.000 €) 
 
Im Stadtteil Zündorf soll auf einer Fläche von 54 Hektar ein neues Wohnquartier mit rund 
2.250 Wohnungen entstehen. Voraussetzung zur Entwicklung dieses Gebietes ist die Verlän-
gerung der Stadtbahnlinie 7 sowie eine Ortsumgehung des bestehenden Stadtteils für den 
motorisierten Individualverkehr. Diese Verlängerung wurde mit dem ÖPNV-Bedarfsplan an-
gemeldet.. Da für eine Finanzierung und bisher auch für die Planrechtfertigung der Stadtbahn-
verlängerung jedoch auch ein ausreichender volkswirtschaftlicher Nutzen nachzuweisen ist, 
der erst mit den zusätzlichen Wohneinheiten erreicht wird, sind seitens des Dezernats für Mo-
bilität und Verkehrsinfrastruktur zunächst Gespräche mit der Genehmigungsbehörde NVR und 
dem Land als Zuschussgeber zu führen.  
 
Die Trassensicherung und Planung zur Baurechtschaffung der Stadtbahnmaßnahme wird wei-
terverfolgt. Vor dem Hintergrund der schon weiter fortgeschrittenen Planung der Maßnahmen 
Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse und der Stadtbahnverlängerung Rondorf / Mesche-
nich-Nord und Mülheim Süd (Messekreisel bis Wiener Platz) werden diese allerdings prioritär 
bearbeitet. 
 
Der Ausbau der zuführenden Linien ist nur sinnvoll, wenn die Leistungsfähigkeit der Ost-West-
Achse erhöht wird. 
 
 
7. Weitere Projekte, deren Bearbeitung in Abhängigkeit zur jeweils weiteren Entwicklung steht 
 
Vor einer Priorisierung der Stadtbahnanbindung von Widdersdorf ist zunächst eine Entschei-
dung der politischen Gremien erforderlich, ob diese durch die Stadtbahnlinie 1 oder die Stadt-
bahnlinie 4 hergestellt werden soll. 
 
Der geplante Stadtbahnanschluss von Neubrück kann erst im Zusammenhang mit der Umset-

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zung der Ertüchtigung der Ost-West-Achse zum Betrieb mit Langzügen erfolgen. 
 
Für die rechtsrheinische Gürtelstrecke werden sowohl die Fördermöglichkeiten als auch die 
verkehrliche Bedeutung im Vergleich zu den anderen Erweiterungsmaßnahmen geringer ein-
geschätzt, daher wird die Planung zunächst zurückgestellt. 
 
Unabhängig von diesen Netz- bzw. Kapazitätserweiterungsmaßnahmen werden zudem die 
Themen Barrierefreiheit und Errichtung einer neuen Stadtbahnhaltestelle am Bf. Köln-Süd 
(Deutsche Bahn AG) parallel bearbeitet. 
 
 
8. Weitere betriebliche Ergänzungen im Stadtbahnverkehr  
 
Mit Fertigstellung der planfreien Querung der Militärringstraße und der Stadtbahntrasse der 
Stadtbahnlinie 18 ist vorgesehen, die derzeit in Klettenberg endenden Fahrten in der Haupt-
verkehrszeit bis Hürth-Hermülheim zu verlängern. Hinsichtlich der erforderlichen Kostenbetei-
ligung ist noch eine entsprechende Entscheidung der Stadt Hürth erforderlich. 
 
 
Arbeitsteilung zwischen Stadt Köln und KVB AG 
 
Zwischen Verwaltung und KVB AG ist aufgrund der vielen, zum Teil parallel laufenden, Planungsvor-
haben nachfolgende Arbeitsteilung beabsichtigt: 
 
Die KVB AG wird die Federführung übernehmen  
 
- für die Ertüchtigung der Ost-West-Achse im Abschnitt Haltestelle Kalker Friedhof bis Haltestel-
le Bensberg (siehe Nr. 1),  
- für die Streckenverlängerung nach Stammheim / Flittard (ab Stadtbahnhaltestelle Wiener 
Platz, siehe Nr. 3) sowie für die Bahnsteigverlängerungen der bereits barrierefrei ausgebauten 
Stadtbahnhaltestellen der Stadtbahnlinien 4 und 13 (siehe Nr. 5) sowie  
- für die weiteren betrieblichen Ergänzungen im Stadtbahnverkehr (siehe Nr. 8). 
 
Die Verwaltung wird die Federführung übernehmen  
 
- für die Ertüchtigung der Ost-West-Achse im Abschnitt Haltestelle Weiden West bis Haltestelle 
Kalk Kapelle (siehe Nr. 1),  
- für die Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich (siehe Nr. 2),  
- für die Stadtbahnanbindung Mülheim Süd von Messekreisel bis Wiener Platz (siehe Nr. 3),  
- für die Linksrheinische Gürtelverlängerung (siehe Nr. 4),  
- für die Bahnsteigverlängerungen der noch nicht barrierefrei ausgebauten Stadtbahnhaltestel-
len der Stadtbahnlinien 4 und 13 (siehe Nr. 5) sowie  
- für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 im rechtsrheinischen Stadtgebiet (siehe Nr. 6). 
Die Federführung für die weiteren Projekte (siehe Nr. 7) ist noch nicht festgelegt. 
 
 
Anlagen 
1. Maßnahmen für die Kölner Stadtbahnerweiterungen 
2. Übersichtskarte: geplante Stadtbahnmaßnahmen in Köln 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (11)

05.03.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.04.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.04.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0606/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2018
Erstellt
22.02.2018 13:04