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AN/1177/2025

Ankauf der Kolbhalle zur Stärkung der Kulturlandschaft

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 25.08.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2880 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Ira Sommer 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 
 
AN/1177/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 04.09.2025 
 
Ankauf der Kolbhalle zur Stärkung der Kulturlandschaft 
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die Antragstellenden bitten Sie, den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung des 
nächsten Liegenschaftsausschusses zu nehmen. 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung mit dem Ankauf des denkmalgeschützten Gebäu-
des Leyendeckerstraße 9 (Flurstück 801, Flur 74, ca. 1495m²). Das Liegen-
schaftsamt wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Eigentümer zu treten, um 
das Teilgrundstück anzukaufen. 
2. bekräftigt den Beschluss des Rates von 2017, die kulturelle Nutzung im Be-
reich der Bereich der Kolbhalle langfristig sicherzustellen. Dabei ist aufzu-
bauen auf das bestehende Konzept des Vereins „Wir Selbst e.V.“ mit Ateliers, 
Wohnungen für Künstler*innen sowie einem Café. 
3. Sollten sich die Ankaufsverhandlungen als erfolgreich darstellen, ist dem Lie-
genschaftsausschuss die Entscheidung zum Ankauf mit den konkreten Kondi-
tionen in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen. 
 
 
Begründung:  
2017 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig dem Verkauf des Grundstücks mit der 
Kolbhalle an der Leyendeckerstraße durch NRW.URBAN zugestimmt unter der Maß-
gabe der Festschreibung des Planungs- und Nutzungskonzepts ( 1733/2017). Jenes

- 2 - 
 
sieht einen Erhalt der denkmalgeschützten Kolbhalle auf einem Teilgrundstück vor 
und sichert dort die kulturelle Nutzung ab.  
Auf dem zweiten Teilgrundstück zur Helmholtzstraße sollte durch den Verkauf des 
Grundstücks und durch die Niederlegung der restlichen Halle Wohnungsbau ermög-
licht werden. 
Trotz vorliegender Baugenehmigung (0493/2022) konnten beide Vorhaben bislang 
nicht umgesetzt werden, da der Fortbestand der Kulturnutzung nicht abgesichert 
werden konnte. Ein Ankauf der Kolbhalle durch den Verein ist bislang nicht zu reali-
sieren gewesen. 
In der jetzigen Situation kann weder die Kulturnutzung durch den Verein „Wir Selbst 
e.V.“ langfristig sichergestellt werden, noch der benötigte Wohnraum inkl. Kita kann 
umgesetzt werden. 
Daher soll nun die Stadt an den Investor herantreten mit dem Ziel, das Teilgrund-
stück für die kulturelle Nutzung zu erwerben, um langfristig das kulturpolitische Inte-
resse sicher zu stellen. Dazu können die konkreten Nutzungsvereinbarungen in der 
anschließenden Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht (Baustein 2 für soziokul-
turelle Nutzungen) festgelegt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1177/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
25.08.2025
Erstellt
25.08.2025 11:19