AN/1177/2025
Ankauf der Kolbhalle zur Stärkung der Kulturlandschaft
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Ira Sommer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 AN/1177/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 04.09.2025 Ankauf der Kolbhalle zur Stärkung der Kulturlandschaft Sehr geehrte Frau Vorsitzende, die Antragstellenden bitten Sie, den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Liegenschaftsausschusses zu nehmen. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung mit dem Ankauf des denkmalgeschützten Gebäu- des Leyendeckerstraße 9 (Flurstück 801, Flur 74, ca. 1495m²). Das Liegen- schaftsamt wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Eigentümer zu treten, um das Teilgrundstück anzukaufen. 2. bekräftigt den Beschluss des Rates von 2017, die kulturelle Nutzung im Be- reich der Bereich der Kolbhalle langfristig sicherzustellen. Dabei ist aufzu- bauen auf das bestehende Konzept des Vereins „Wir Selbst e.V.“ mit Ateliers, Wohnungen für Künstler*innen sowie einem Café. 3. Sollten sich die Ankaufsverhandlungen als erfolgreich darstellen, ist dem Lie- genschaftsausschuss die Entscheidung zum Ankauf mit den konkreten Kondi- tionen in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen. Begründung: 2017 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig dem Verkauf des Grundstücks mit der Kolbhalle an der Leyendeckerstraße durch NRW.URBAN zugestimmt unter der Maß- gabe der Festschreibung des Planungs- und Nutzungskonzepts ( 1733/2017). Jenes - 2 - sieht einen Erhalt der denkmalgeschützten Kolbhalle auf einem Teilgrundstück vor und sichert dort die kulturelle Nutzung ab. Auf dem zweiten Teilgrundstück zur Helmholtzstraße sollte durch den Verkauf des Grundstücks und durch die Niederlegung der restlichen Halle Wohnungsbau ermög- licht werden. Trotz vorliegender Baugenehmigung (0493/2022) konnten beide Vorhaben bislang nicht umgesetzt werden, da der Fortbestand der Kulturnutzung nicht abgesichert werden konnte. Ein Ankauf der Kolbhalle durch den Verein ist bislang nicht zu reali- sieren gewesen. In der jetzigen Situation kann weder die Kulturnutzung durch den Verein „Wir Selbst e.V.“ langfristig sichergestellt werden, noch der benötigte Wohnraum inkl. Kita kann umgesetzt werden. Daher soll nun die Stadt an den Investor herantreten mit dem Ziel, das Teilgrund- stück für die kulturelle Nutzung zu erwerben, um langfristig das kulturpolitische Inte- resse sicher zu stellen. Dazu können die konkreten Nutzungsvereinbarungen in der anschließenden Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht (Baustein 2 für soziokul- turelle Nutzungen) festgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1177/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 11:19