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1211/2022

Temporäres Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge

Mitteilung BV 11.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 16.05.2022, TOP 12.11

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4159 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1211/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
 
Temporäres Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021, TOP 8.1 
Beschluss: 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, in der Lindenbornstraße in Köln Ehren-
feld eine Erprobungsmaßnahme mit einem temporären Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge in Anleh-
nung an die sogenannten „Schulstraßen“, wie sie beispielsweise aus Wien bekannt sind, durchzufüh-
ren. Das temporäre Durchfahrtverbot ist in der Lindenbornstraße zwischen Fröbel- und Sömmering-
straße (Fahrtrichtung Melatengürtel) und zwischen Melatengürtel und Fröbelstraße (Fahrtrichtung 
Fröbelstraße) einzurichten. Es soll an Schultagen zu Schulbeginn und -ende in den Zeitfenstern 07:45 
bis 08:30 Uhr und14:45 bis 16:15 Uhr gelten. 
 
Die Erprobungsmaßnahme soll im Zeitraum von Ende der Osterferien 2022 bis Beginn der Osterferi-
en 2023 (25.04.2022 - 31.03.2023) durchgeführt werden. Begleitend sollen Verkehrszählungen und 
eine Evaluation der Maßnahme auch unter Einbezug der Anwohner*innenschaft durchgeführt werden. 
Ziel des Antrags ist es, ein temporäres Durchfahrtverbot/ eine Schulstraße dauerhaft zu etablieren 
und dieses Modell auch auf andere Grundschulen zu erweitern. 
 
Zur Umsetzung des Durchfahrtverbots sind des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit 
Zusatzschild für die zeitliche Beschränkung und physische Absperrvorrichtungen einzurichten, um ein 
Zuwiderhandeln von Kfz vonvorhinein auszuschließen. Die Auswahl der physischen Absperrvorrich-
tungen soll in Absprache mit den Grundschulen erfolgen. Es soll eine Lösung gefunden werden, die 
möglichst wenig ehrenamtlichen Einsatz erfordert und leicht auf- und abbaubar ist. Hier sei explizit auf 
die Wiener „Schulstraßen-Bikes“ verwiesen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
In Köln liegen bislang keine belastbaren Erfahrungen mit der Einrichtung von sog. Schulstraßen vor. 
Ausgehend von der öffentlichen Berichterstattung und des Endberichts zu dem Wiener Pilotprojekt, 
könnte ein solches Modell aber unter Umständen auch in Köln zu einer Verbesserung der Verkehrssi-
tuation im Schulumfeld beitragen. Die Verwaltung hat daher bereits eruiert, wie sog. Schulstraßen in 
Köln umgesetzt werden könnten und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Maßgaben fest-
gelegt, welche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung einer sog. Schulstraße bzw. eines temporä-
ren Durchfahrtsverbot zu beachten wären. 
 
Allgemein versteht man unter der Einrichtung einer Schulstraße die temporäre Sperrung (i. d. R. 30 
Minuten) einer Straße oder eines Straßenabschnitts vor einer Schule durch Beschilderung oder phy-
sische Sperrelemente, wie Absperrschranken oder Scherengitter. Dabei sind vorab die Bedeutung 
der Straße oder des Straßenabschnitts für den Durchgangsverkehr und die Erreichbarkeit des umlie-
genden Quartiers zu prüfen. Soweit erforderlich, sind Umleitungen für den ÖPNV und Individualver-
kehr einzurichten. In Straßen mit Schienenverkehr ist die Einrichtung von Schulstraßen generell aus-
geschlossen.

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Die Verwaltung sieht bei Einrichtung von temporären Schulstraßen die Beachtung alleine durch Be-
schilderung kritisch. Ohne engmaschige Kontrollen durch die Polizei ist hierbei nach Einschätzung 
der Verwaltung mit regelmäßigen Verstößen zu rechnen. Es besteht die Gefahr einer Scheinsicher-
heit für die Kinder. Zur Durchsetzung eines temporären Durchfahrtsverbots werden begleitende 
Sperrmaßnahmenerforderlich, die bei Bedarf erfolgen. Hierbei sieht die Verwaltung die aktive Einbin-
dung von Schule und Elternschaft bei Organisation und Durchführung als einen wichtigen Baustein 
an, der maßgebend für das Gelingen solcher Vorhaben sein kann. Eine proaktive Beteiligung von 
Schule, Elternschaft und Anliegenden der Straßenabschnitte wird die Akzeptanz vor Ort gegenüber 
eines reinen Verwaltungshandelns deutlich steigern. Hierzu nimmt die Verwaltung Kontakt zu den 
Schulen auf um diese Möglichkeiten zu sondieren.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1211/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.05.2022
Erstellt
07.04.2022 15:30