1211/2022
Temporäres Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1211/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Temporäres Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 13.12.2021, TOP 8.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, in der Lindenbornstraße in Köln Ehren- feld eine Erprobungsmaßnahme mit einem temporären Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge in Anleh- nung an die sogenannten „Schulstraßen“, wie sie beispielsweise aus Wien bekannt sind, durchzufüh- ren. Das temporäre Durchfahrtverbot ist in der Lindenbornstraße zwischen Fröbel- und Sömmering- straße (Fahrtrichtung Melatengürtel) und zwischen Melatengürtel und Fröbelstraße (Fahrtrichtung Fröbelstraße) einzurichten. Es soll an Schultagen zu Schulbeginn und -ende in den Zeitfenstern 07:45 bis 08:30 Uhr und14:45 bis 16:15 Uhr gelten. Die Erprobungsmaßnahme soll im Zeitraum von Ende der Osterferien 2022 bis Beginn der Osterferi- en 2023 (25.04.2022 - 31.03.2023) durchgeführt werden. Begleitend sollen Verkehrszählungen und eine Evaluation der Maßnahme auch unter Einbezug der Anwohner*innenschaft durchgeführt werden. Ziel des Antrags ist es, ein temporäres Durchfahrtverbot/ eine Schulstraße dauerhaft zu etablieren und dieses Modell auch auf andere Grundschulen zu erweitern. Zur Umsetzung des Durchfahrtverbots sind des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatzschild für die zeitliche Beschränkung und physische Absperrvorrichtungen einzurichten, um ein Zuwiderhandeln von Kfz vonvorhinein auszuschließen. Die Auswahl der physischen Absperrvorrich- tungen soll in Absprache mit den Grundschulen erfolgen. Es soll eine Lösung gefunden werden, die möglichst wenig ehrenamtlichen Einsatz erfordert und leicht auf- und abbaubar ist. Hier sei explizit auf die Wiener „Schulstraßen-Bikes“ verwiesen.“ Mitteilung der Verwaltung: In Köln liegen bislang keine belastbaren Erfahrungen mit der Einrichtung von sog. Schulstraßen vor. Ausgehend von der öffentlichen Berichterstattung und des Endberichts zu dem Wiener Pilotprojekt, könnte ein solches Modell aber unter Umständen auch in Köln zu einer Verbesserung der Verkehrssi- tuation im Schulumfeld beitragen. Die Verwaltung hat daher bereits eruiert, wie sog. Schulstraßen in Köln umgesetzt werden könnten und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Maßgaben fest- gelegt, welche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung einer sog. Schulstraße bzw. eines temporä- ren Durchfahrtsverbot zu beachten wären. Allgemein versteht man unter der Einrichtung einer Schulstraße die temporäre Sperrung (i. d. R. 30 Minuten) einer Straße oder eines Straßenabschnitts vor einer Schule durch Beschilderung oder phy- sische Sperrelemente, wie Absperrschranken oder Scherengitter. Dabei sind vorab die Bedeutung der Straße oder des Straßenabschnitts für den Durchgangsverkehr und die Erreichbarkeit des umlie- genden Quartiers zu prüfen. Soweit erforderlich, sind Umleitungen für den ÖPNV und Individualver- kehr einzurichten. In Straßen mit Schienenverkehr ist die Einrichtung von Schulstraßen generell aus- geschlossen. 2 Die Verwaltung sieht bei Einrichtung von temporären Schulstraßen die Beachtung alleine durch Be- schilderung kritisch. Ohne engmaschige Kontrollen durch die Polizei ist hierbei nach Einschätzung der Verwaltung mit regelmäßigen Verstößen zu rechnen. Es besteht die Gefahr einer Scheinsicher- heit für die Kinder. Zur Durchsetzung eines temporären Durchfahrtsverbots werden begleitende Sperrmaßnahmenerforderlich, die bei Bedarf erfolgen. Hierbei sieht die Verwaltung die aktive Einbin- dung von Schule und Elternschaft bei Organisation und Durchführung als einen wichtigen Baustein an, der maßgebend für das Gelingen solcher Vorhaben sein kann. Eine proaktive Beteiligung von Schule, Elternschaft und Anliegenden der Straßenabschnitte wird die Akzeptanz vor Ort gegenüber eines reinen Verwaltungshandelns deutlich steigern. Hierzu nimmt die Verwaltung Kontakt zu den Schulen auf um diese Möglichkeiten zu sondieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1211/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 15:30