AN/1050/2022
Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2022 AN/1050/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Ruffen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächs- ten Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung sowie des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen (Standort 13) mit folgenden Zielsetzungen zu planen und umzusetzen: In die Planung der beabsichtigen Generalsanierung des Schulgebäudes Hohe Str. ist der Schulstandort Berliner Str. als Ausweichstandort für die GGS Hohe Straße und als neuer zusätzlicher Grundschulstandort einzubeziehen. Der Bedarf der dort bereits ansässigen Förderschule Lernen (Teilstandort Thymianweg) ist hierbei zu berück- sichtigen. Weiterhin ist die auf dem Grundstück Berliner Straße existente, aber seit Jahren nicht nutzbare, baufällige Turnhalle für eine mögliche Sanierung und Wiederverwendung mit in den Blick zu nehmen. - 2 - Das Lehrschwimmbecken am Standort Hohe Str. ist ebenfalls bei der weiteren Prü- fung für die Schulstandorte in Ensen und Westhoven zu berücksichtigen. Der Neubau bzw. die Generalsanierung des Gebäudes Hohe Str. ist entsprechend für eine 3-zügige Grundschule zu planen, für die dann erforderliche zweite Grundschule für Ensen und Westhoven ist am Standort Berliner Str. ein 2-zügiges Grundschulge- bäude vorzusehen. Dies soll zu keiner nennenswerten Verzögerung des bisherigen Zeitplans führen. Beide Projekte müssen miteinander verzahnt werden, sodass eine Versorgung der Schulen in Ensen und Westhoven sichergestellt ist. Die aktualisierte Planung ist sowohl der projektbegleitenden Kommission zum 2. GU/TU- Maßnahmenpaket wie auch im Ergebnis den beiden Fachausschüssen vorzulegen. Begründung: Die im Schulbaupaket II enthaltene Maßnahme GGS Hohe Str. sieht den vierzügigen Aus- bau des Grundschulstandorts inkl. des Neubaus einer Turnhalle wie eines Lehrschwimmbe- ckens vor. Bereits jetzt ist absehbar, dass die räumlich begrenzte Schulfläche Hohe Str. für den zukünftigen Bedarf und den beabsichtigten Neubau/Generalsanierung nicht ausreichend dimensioniert ist und damit den Anforderungen von mindestens 400 Schülerinnen und Schü- lern nicht gerecht werden kann. Darauf machte u.a. ein Offener Brief der Schulpflegschaft GGS Hohe Str. im Mai 2021 sowie mehrere politische Initiativen der Bezirksvertretung Porz zur Schülerentwicklung im Ortsteil Ensen/Westhoven aufmerksam. Auch in der städtischen Schulentwicklungsplanung von 2020 wird vorgeschlagen, „den Standort Berliner Str. für ein Grundschulangebot zu aktivieren“ (M77b, S. 96). Perspektivisch wird für den Ortsteil En- sen/Westhoven gar ein Kapazitätsbedarf für ein 5-zügiges Grundschulangebot prognosti- ziert. Wir befürworten daher den nahe gelegenen Schulstandort an der Berliner Str. über die bis- herige Nutzung als Teilstandort der Förderschule Thymianweg hinaus zu nutzen. Das Grundstück verfügt mit über 12.000 m² über eine ausreichende und unmittelbar verfügbare Fläche sowohl für Förderschule als auch eine eigenständige 2-zügige GGS (inkl. Doppel- turnhalle). Hinzu kommen Synergieeffekte durch den Betrieb zweier benachbarter Schulen, etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und Ganztagsflächen. Sofern sich dieser Vorschlag umsetzen lässt, würde sich die im Schulbaupaket II vorgesehe- ne Planung auf der räumlich sehr begrenzten Fläche an der Hohe Str. für den Neu- bau/Generalsanierung eines dreizügigen Grundschulgebäudes inklusive Turnhalle und ggfs. Lehrschwimmbecken reduzieren. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass an einem der beiden Grundschulstandorte ein Lehrschwimmbecken realisiert wird. Die Berliner Straße kann damit als zukunftsfähiger Schulstandort für den Stadtteil En- sen/Westhoven etabliert werden. Die Einbeziehung des Standortes Berliner Str. schafft zu- dem mehr Handlungsmöglichkeiten und Optionen für die Zeit der Umsetzung der Baumaß- nahme am Standort Hohe Str. Die Notwendigkeit eines separaten Interimsbaus ist ja bereits im Schulbaupaket enthalten. Die vorgeschlagene Erweiterung und Anpassung der Planung ist aus Sicht der Antragsteller nicht nur eine „Win-Win-Situation“ für die Schul- und Sportsituation im Stadtteil, sondern kann unter Ausnutzung möglicher Synergieeffekte bei Bau und zukünftiger Schulnutzung sogar kostengünstiger sein. - 3 - Begründung der Dringlichkeit: Um die voranschreitende Planung der Gebäudewirtschaft nicht zu Verzögern oder gar ins Stocken zu bringen, ist es zwingend erforderlich und dringlich, diesen Antrag zeitnah im nächsten ASW am 16. Mai 2022 zu behandeln. Die Einbringung des Antrags unter Fristwahrung und Behandlung dessen im ASW am 22. August 2022 würde eine Verzögerung über die Sommerferien 2022 hinaus von mindestens 2-3 Monaten bedeuten. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (4)
- Hohe Straße 77
- Berliner Straße
- Thymianweg
- Straße 7
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1050/2022
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 16.05.2022
- Erstellt
- 16.05.2022 11:41