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AN/1050/2022

Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 16.05.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 30.05.2022, TOP 2.2

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

5766 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
An die Vorsitzende des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 
Frau Stefanie Ruffen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2022 
 
AN/1050/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
 
Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Ruffen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächs-
ten Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung sowie des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Schulbaupaket II geplante Baumaßnahme für die 
GGS Hohe Str. 77 in Porz-Ensen (Standort 13) mit folgenden Zielsetzungen zu planen und 
umzusetzen: 
 In die Planung der beabsichtigen Generalsanierung des Schulgebäudes Hohe Str. ist 
der Schulstandort Berliner Str. als Ausweichstandort für die GGS Hohe Straße und 
als neuer zusätzlicher Grundschulstandort einzubeziehen. Der Bedarf der dort bereits 
ansässigen Förderschule Lernen (Teilstandort Thymianweg) ist hierbei zu berück-
sichtigen.  
 Weiterhin ist die auf dem Grundstück Berliner Straße existente, aber seit Jahren nicht 
nutzbare, baufällige Turnhalle für eine mögliche Sanierung und Wiederverwendung 
mit in den Blick zu nehmen.

- 2 - 
 
 Das Lehrschwimmbecken am Standort Hohe Str. ist ebenfalls bei der weiteren Prü-
fung für die Schulstandorte in Ensen und Westhoven zu berücksichtigen. 
 Der Neubau bzw. die Generalsanierung des Gebäudes Hohe Str. ist entsprechend für 
eine 3-zügige Grundschule zu planen, für die dann erforderliche zweite Grundschule 
für Ensen und Westhoven ist am Standort Berliner Str. ein 2-zügiges Grundschulge-
bäude vorzusehen. Dies soll zu keiner nennenswerten Verzögerung des bisherigen 
Zeitplans führen. Beide Projekte müssen miteinander verzahnt werden, sodass eine 
Versorgung der Schulen in Ensen und Westhoven sichergestellt ist. 
Die aktualisierte Planung ist sowohl der projektbegleitenden Kommission zum 2. GU/TU-
Maßnahmenpaket wie auch im Ergebnis den beiden Fachausschüssen vorzulegen. 
  
 
Begründung:  
 
Die im Schulbaupaket II enthaltene Maßnahme GGS Hohe Str. sieht den vierzügigen Aus-
bau des Grundschulstandorts inkl. des Neubaus einer Turnhalle wie eines Lehrschwimmbe-
ckens vor. Bereits jetzt ist absehbar, dass die räumlich begrenzte Schulfläche Hohe Str. für 
den zukünftigen Bedarf und den beabsichtigten Neubau/Generalsanierung nicht ausreichend 
dimensioniert ist und damit den Anforderungen von mindestens 400 Schülerinnen und Schü-
lern nicht gerecht werden kann. Darauf machte u.a. ein Offener Brief der Schulpflegschaft 
GGS Hohe Str. im Mai 2021 sowie mehrere politische Initiativen der Bezirksvertretung Porz 
zur Schülerentwicklung im Ortsteil Ensen/Westhoven aufmerksam. Auch in der städtischen 
Schulentwicklungsplanung von 2020 wird vorgeschlagen, „den Standort Berliner Str. für ein 
Grundschulangebot zu aktivieren“ (M77b, S. 96). Perspektivisch wird für den Ortsteil En-
sen/Westhoven gar ein Kapazitätsbedarf für ein 5-zügiges Grundschulangebot prognosti-
ziert.  
Wir befürworten daher den nahe gelegenen Schulstandort an der Berliner Str. über die bis-
herige Nutzung als Teilstandort der Förderschule Thymianweg hinaus zu nutzen. Das 
Grundstück verfügt mit über 12.000 m² über eine ausreichende und unmittelbar verfügbare 
Fläche sowohl für Förderschule als auch eine eigenständige 2-zügige GGS (inkl. Doppel-
turnhalle). Hinzu kommen Synergieeffekte durch den Betrieb zweier benachbarter Schulen, 
etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und Ganztagsflächen. 
Sofern sich dieser Vorschlag umsetzen lässt, würde sich die im Schulbaupaket II vorgesehe-
ne Planung auf der räumlich sehr begrenzten Fläche an der Hohe Str. für den Neu-
bau/Generalsanierung eines dreizügigen Grundschulgebäudes inklusive Turnhalle und ggfs. 
Lehrschwimmbecken reduzieren. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass an einem der 
beiden Grundschulstandorte ein Lehrschwimmbecken realisiert wird. 
Die Berliner Straße kann damit als zukunftsfähiger Schulstandort für den Stadtteil En-
sen/Westhoven etabliert werden. Die Einbeziehung des Standortes Berliner Str. schafft zu-
dem mehr Handlungsmöglichkeiten und Optionen für die Zeit der Umsetzung der Baumaß-
nahme am Standort Hohe Str. Die Notwendigkeit eines separaten Interimsbaus ist ja bereits 
im Schulbaupaket enthalten. 
Die vorgeschlagene Erweiterung und Anpassung der Planung ist aus Sicht der Antragsteller 
nicht nur eine „Win-Win-Situation“ für die Schul- und Sportsituation im Stadtteil, sondern 
kann unter Ausnutzung möglicher Synergieeffekte bei Bau und zukünftiger Schulnutzung  
sogar kostengünstiger sein.

- 3 - 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Um die voranschreitende Planung der Gebäudewirtschaft nicht zu Verzögern oder gar ins 
Stocken zu bringen, ist es zwingend erforderlich und dringlich, diesen Antrag zeitnah im 
nächsten ASW am 16. Mai 2022 zu behandeln.  
Die Einbringung des Antrags unter Fristwahrung und Behandlung dessen im ASW am 22. 
August 2022 würde eine Verzögerung über die Sommerferien 2022 hinaus von mindestens 
2-3 Monaten bedeuten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hohe Straße 77
  • Berliner Straße
  • Thymianweg
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
AN/1050/2022
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
16.05.2022
Erstellt
16.05.2022 11:41