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0884/2024

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1943 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
 
Vorlagen-Nummer 
 0884/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte – Städtebauförderprogramm 
2023 
hier: Stellungnahme zu dem Antrag AN/0339/2024 
Im Antrag AN/0339/2024 wird die Verwaltung gebeten darzulegen, warum die Bewilligung von 
Städtebaufördermitteln für das Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2023 niedriger ausgefal-
len ist als beantragt. 
 
Die Verwaltung nimmt zu dieser Frage wie folgt Stellung:  
 
Für das ISEK Porz-Mitte hat die Stadt Köln zwei Bewilligungsbescheide erhalten: 
 
1. für die Flankierenden Maßnahmen (Büro für Vernetzung und Aktivierung einschließlich 
Verfügungsfonds, Haus-, Hof- und Fassadenprogramm, Evaluation) eine Bewilligung 
über Fördermittel in Höhe von 1.068.470 €: 
 
Die bewilligten Fördermittel entsprechen der Beantragung. Die in der Auflistung der 
Bezirksregierung angegebene Differenz resultiert aus einer Rundung. 
 
2. für die Umgestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße eine Bewilligung über Förder-
mittel in Höhe von 3.828.344,66 €: 
 
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wurden die Kosten der Maßnahme nach för-
derfähigen und nichtförderfähigen Bestandteilen auf Grundlage der anzuwendenden 
Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 bewertet. Im Zuge des Abstimmungsprozesses 
mit der Bezirksregierung Köln ergaben sich bei gleichzeitig einhergehendem Pla-
nungsfortschritt Veränderungen bei nachfolgenden nichtförderfähigen Kostenanteilen: 
 
- Die angepassten Kompensationskosten für die im Landschaftspflegerischen Be-
gleitplan von 1994 definierten Ausgleichsmaßnahmen führten zu einer Reduzie-
rung der Fördermittel um rd. 525.000 € 
- Die veränderte Einstufung der Kosten der Entwicklungspflege als nichtförderfähige 
Kosten führten zu einer Reduzierung der Fördermittel um rund 120.000 €

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0884/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.03.2024
Erstellt
04.03.2024 13:58