AFM/0008/2010
Haltverbote in der Gertrudenstraße
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Originalanfrage
1503 Zeichen
Anfrage Nr. AFM/0008/2010 des Herrn Dr. Nonhoff (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 27.11.2010 Seit kurzem gilt auf einer Straßenseite der Gertrudenstraße zwischen Studtstraße und Raesfeldstraße ein uneingeschränktes absolutes Halteverbot. Die Bewohner der Gertrudenstraße wurden davon überrascht. 1. Was hat die Verwaltung im Vorfeld unternommen, um die Akzeptanz dieser Maßnahme zu erhöhen? Gab es eine Vorabinformation? Das absolute Halteverbot auf einer Straßenseite hat dazu geführt, dass sich die Geschwindigkeit der durchfahrenden Pkw auf der Gertrudenstraße deutlich erhöht hat. Dadurch wird auch „Schleichwegverkehr“ von der Melchersstraße zur Studtstraße angezogen. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Beschleunigung wieder abzubremsen? Durch das Halteverbot sind etwa 12 Parkmöglichkeiten für Pkw entfallen. Das hat den Parkdruck im bereits stark belasteten Kreuzviertel noch erhöht. 3. Hat die Verwaltung den Bewohnern denkbare Alternativen zum wegfallenden Parkraum aufgezeigt? Könnte ein „Gehwegparken“ auf der jetzt mit dem Halteverbot belegten Straßenseite ermöglicht werden? Das Kopfsteinpflaster in der Gertrudenstraße wird durch die Maßnahme stärker belastet (schnellerer und mehr Verkehr). Der Zustand des Pflasters ist bereits heute schlecht. 4. Gibt es Pläne, das Stra ßenpflaster in nächster Zeit zu erneuern oder zu reparieren? Wird dabei das alte Kopfsteinpflaster wiederhergestellt?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Gertrudenstraße
- Studtstraße
- Melchersstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFM/0008/2010
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 29.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37