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AFM/0008/2010

Haltverbote in der Gertrudenstraße

Anfrage in der BV Mitte 29.11.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.01.2011, TOP 7.1

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1503 Zeichen

Anfrage Nr. AFM/0008/2010 
des Herrn Dr. Nonhoff (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
vom 27.11.2010 
 
 
 
Seit kurzem gilt auf einer Straßenseite der Gertrudenstraße zwischen Studtstraße und 
Raesfeldstraße ein uneingeschränktes absolutes Halteverbot. Die Bewohner der 
Gertrudenstraße wurden davon überrascht. 
1. Was hat die Verwaltung im Vorfeld unternommen, um die Akzeptanz dieser 
Maßnahme zu erhöhen? Gab es eine Vorabinformation? 
 
Das absolute Halteverbot auf einer Straßenseite hat dazu geführt, dass sich die 
Geschwindigkeit der durchfahrenden Pkw auf der Gertrudenstraße deutlich erhöht hat. 
Dadurch wird auch „Schleichwegverkehr“ von der Melchersstraße zur Studtstraße 
angezogen. 
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Beschleunigung wieder 
abzubremsen? 
 
Durch das Halteverbot sind etwa 12 Parkmöglichkeiten für Pkw entfallen. Das hat den 
Parkdruck im bereits stark belasteten Kreuzviertel noch erhöht. 
3. Hat die Verwaltung den Bewohnern denkbare Alternativen zum wegfallenden 
Parkraum aufgezeigt? Könnte ein „Gehwegparken“ auf der jetzt mit dem Halteverbot 
belegten Straßenseite ermöglicht werden? 
 
Das Kopfsteinpflaster in der Gertrudenstraße wird durch die Maßnahme stärker belastet 
(schnellerer und mehr Verkehr). Der Zustand des Pflasters ist bereits heute schlecht. 
4. Gibt es Pläne, das Stra ßenpflaster in nächster Zeit zu erneuern oder zu reparieren? 
Wird dabei das alte Kopfsteinpflaster wiederhergestellt?

Beratungsverlauf (1)

18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gertrudenstraße
  • Studtstraße
  • Melchersstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0008/2010
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
29.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37